ADB:Rudolf I. (Markgraf von Baden)

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Artikel „Rudolf, Markgrafen von Baden“ von Albert Krieger in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 29 (1889), S. 523–525, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Rudolf_I._(Markgraf_von_Baden)&oldid=- (Version vom 3. November 2024, 06:49 Uhr UTC)
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Rudolf, bei den älteren Markgrafen von Baden häufig vorkommender Name. Rudolf I., der zweite Sohn Markgraf Hermann’s V. und der Irmengard, Tochter Heinrich’s des Schönen von Sachsen, Pfalzgrafen bei Rhein, regiert zunächst von 1243–1249 gemeinsam mit seinem älteren Bruder Markgraf Hermann VI., dem nachmaligen Gemahl der Babenbergerin Gertrud und Herzog von Oesterreich. Sein Besitz bestand aus den 6 Städten und Schlössern Baden, Steinbach, Ettlingen, Mühlberg, Grötzingen, Durlach und Pforzheim und vielen Flecken in ihrer Nähe, außerdem aus Backnang und Besigheim, einem Antheil an Altensteig und Pfandschaften zu Selz, Eppingen, Sinsheim und Laufen. Die Zeit des Interregnums benutzte er zur Ausbreitung seiner Herrschaft. Mit seinen Nachbarn war er in zahllose Händel verwickelt, unter denen die mit der Stadt Straßburg vor allem hervortreten. An den Kämpfen gegen Rudolf von Habsburg hatte er hervorragenden Antheil; mit König Ottokar von Böhmen war er in mancherlei Verbindungen getreten. Seine Vermählung mit Kunigund, einer Tochter Otto’s von Eberstein, benutzte er, um von seinem von Geldnoth gedrückten Schwager Otto dem jüngeren v. Eberstein 1283 die Burg Alteberstein mit ihrem Gebiete zu erwerben, die er sich alsbald zum bleibenden Wohnsitz wählte. Er starb 1288 und ward in dem von seiner Mutter Irmengard 1245 gegründeten Nonnenkloster Lichtenthal begraben. Sein Besitz wurde unter seine vier Söhne getheilt, die dann wieder theilten, was eine große Zersplitterung der markgräflich badischen Lande im 14. Jahrhundert zur Folge hatte. – Rudolf II., zweiter Sohn Rudolf’s I., R. der jüngere genannt mit Rücksicht auf seinen Vater, nach dessen Tode der ältere mit Rücksicht auf Rudolf III., stirbt 1295. Seine Gemahlin ist Adelheid v. Ochsenstein, Wittwe eines Grafen v. Straßberg, von dem sie zwei [524] Töchter hatte, deren eine, Gertrud, die Gemahlin Rudolf’s III. wurde, des jüngsten Sohnes Rudolf’s I. – Rudolf III. wird ebenfalls der ältere genannt zum Unterschied von Rudolf Hesso; er führt vier Kriege theils mit der Stadt, theils mit dem Bischof von Straßburg und ihren Bundesgenossen. Erst Anhänger König Friedrich’s von Oesterreich, tritt er später zur Partei Ludwigs von Baiern über, stirbt 1332. – Rudolf IV., Enkel Rudolf’s I., zweiter Sohn Hermann’s VII., erhält beim Tode seines Vaters 1291 unter anderm Pforzheim, wo er später residirt, weshalb er bisweilen Herr zu Pforzheim genannt wird, daneben führt er auch den Beinamen „der Wecker“. Vorher war er Kanoniker in Speier; er unterstützt Leopold von Oesterreich bei der Belagerung von Speier, tritt später indeß ebenfalls zu Ludwig von Baiern über und erhält von diesem die Burg Ortenberg, die Städte Offenburg, Gengenbach und Zell, sowie alles Reichsgut in der Ortenau verpfändet (1334), † 1348. Er war erstmals vermählt mit Luitgard, der Wittwe des Grafen Albrecht von Löwenstein und nach deren Tode mit Maria, der Schwester der Landgrafen Ludwig und Friedrich im Niederelsaß, Grafen v. Oettingen. – Rudolf V. der Wecker, der zweite Sohn des vorigen, wie dieser auch Herr zu Pforzheim genannt. Von Bertold von Bucheck, Bischof zu Straßburg, dem Karl IV. die Einlösung der oben genannten Städte u. s. w. der Ortenau überließ, erhält er, da demselben baares Geld mangelte, den Zoll zu Straßburg verpfändet. Seine Gemahlin ist Adelheid, Tochter Markgraf Rudolf Hesso’s. Bei seinem kinderlosen Tode 1361 fallen seine Gebietstheile an den einzigen Sohn seines älteren Bruders Friedrich’s III., Rudolf VI., genannt der Lange, mit dem er schon 1356 einen Erbvertrag geschlossen hatte. Dieser vereinigt wieder die gesammten badischen Lande in seiner Hand. 1362 schließt er einen Erbvertrag mit Kurfürst Ruprecht von der Pfalz. In der Fehde der Grafen Wilhelm und Wolf v. Eberstein und des Grafen Wolf v. Wunnenstein mit Graf Eberhard v. Wirtemberg unterstützt R. VI. die Ebersteiner (1367 und 1368). Er stirbt 1372. Seine Gemahlin war Mechthild, die Tochter Graf Johann’s des Blinden v. Spanheim. Seine Söhne sind Bernhard I. und Rudolf VII. Beide regierten im Anfange gemeinsam, später nahmen sie eine Theilung vor. Ihr Theilungsvertrag von 1388 ist wichtig als eines der ältesten urkundlichen Zeugnisse über den Umfang der Markgrafschaft Baden. 1387 erwirbt R. VII. von Graf Wolf v. Eberstein den halben Theil der Burg Neueberstein, die halbe Stadt Gernsbach, die halbe Burg und Stadt Muggensturm, die halbe Stadt Gochsheim mit allem Zubehör und im folgenden Jahr von demselben auch die Burg Mandelberg. 1388 kämpft er auf Graf Eberhard’s v. Wirtemberg Seite in der Schlacht von Döffingen, im gleichen und im folgenden Jahre mit Ruprecht von der Pfalz gegen Straßburg. Bei seinem kinderlosen Tode 1391 gingen die ihm bei der Theilung zugefallenen Gebiete in den Besitz seines Bruders Bernhard über. – Rudolf Hesso (bisweilen auch als R. IV. bezeichnet), Enkel Rudolf’s I., Sohn Markgraf Hesso’s, † 1335. Seine Gemahlin ist Gräfin Johanna v. Mömpelgard, Wittwe Ulrich’s III., Grafen v. Pfirt. Seine Töchter Margaretha und Adelheid waren vermählt mit Markgraf Friedrich III. und Markgraf Rudolf dem Wecker (s. oben).

Die Litteratur über diese genannten Markgrafen ist durchaus unzureichend; sicherlich wird die von der großherzoglich badischen historischen Commission beabsichtigte Herausgabe der Regesten der Markgrafen von Baden gerade über ihre Verhältnisse, wie überhaupt über die der älteren Markgrafen manches neue Licht verbreiten.

Schoepflin, Historia Zaringo-Badensis II. – Sachs, Einleitung in die Geschichte der Marggravschaft und des marggrävl. altfürstl. Hauses Baden II. [525] – Bader, Rudolf der Erste von Baden, Karlsruhe 1843. – Fester, Der Theilungsvertrag der Markgrafen Bernhard’s I. und Rudolf’s VII. von 1388 in Zeitschr. f. Geschichte d. Oberrheins, R. F. III, 104 ff.