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Artikel „Eberhard der Greiner“ von Paul Friedrich von Stälin in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 5 (1877), S. 555–556, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Eberhard_der_Greiner&oldid=- (Version vom 2. November 2024, 21:20 Uhr UTC)
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Eberhard, der Rauschebart, auch Greiner d. h. Zänker, zubenannt, Graf von Würtemberg, † 15. März 1392, Sohn des am 11. Juli 1344 verstorbenen Grafen Ulrich III. und Enkel Eberhards des Erlauchten von Würtemberg, während seiner 48jährigen Regierung in einer wilden kampfvollen Periode als emsiger, politisch berechnender Mehrer seines Hausbesitzes und dabei fehdelustiger Haudegen ein echtes Abbild seines Großvaters, zugleich aber auch ein „ausgezeichnetes Beispiel der Fürsten mittlerer Lage in jener Zeit“. Nachdem er zunächst mit seinem wol jüngeren Bruder, Graf Ulrich IV., die Regierung der Grafschaft und zugleich die Landvogtei in Niederschwaben gemeinschaftlich übernommen hatte, erwarb er sich im J. 1349 um Kaiser Karl IV. bei der Bekämpfung seines Gegenkönigs Günther von Schwarzburg durch seine Tapferkeit bei Ellfeld im Rheingau bedeutendes Verdienst. Allein wie ihr Großvater benutzten auch diese Grafen ihr Landvogteiamt, um den Städten, über die sie die Landeshoheit erstrebten, möglichst viele Rechte abzugewinnen, und so hetzten besonders diese gegen sie beim Kaiser, der ihnen auch noch wegen einiger anderer Punkte gram war und im Spätsommer 1360, hauptsächlich unterstützt von den Städten, sie mit drei Heeren bekriegte; es kam jedoch zu keinem hitzigern Kampfe und der Friede fiel für die Grafen, welchen insbesondere einige Zeit die Landvogtei abgenommen wurde, leidlich aus. Den 3. Dec. 1361 errichteten die Gebrüder, nachdem der zugreifende E., um sich den Gesammtbesitz des Landes zu sichern, sogar zu Thätlichkeiten geschritten war, auf dem Nürnberger Reichstage das erste Hausgesetz über die Untheilbarkeit und Unveräußerlichkeit des Landes, bald darauf überließ jedoch Ulrich seinem Bruder die Alleinregierung, welche E. auch nach Ulrichs am 24. Juli 1366 erfolgte Tode vollends weiterführte. Von seinen nachfolgenden verschiedenen Fehden ist die erste berühmtere die ebersteinische: von den Grafen Wilhelm und Wolf v. Eberstein, mit denen es nachbarliche Reibungen gab, in Verbindung mit Wolf v. Stein zu Wunnenstein und einigen Gliedern der Gesellschaft Martinsvögel wurden der Graf und sein Sohn Ulrich im Frühjahr 1367 plötzlich zu Wildbad überfallen, jedoch durch einen Bauern noch so zeitig gewarnt, daß sie bei Nacht auf Burg Zavelstein flüchten konnten; mit einem Rachezug im Sommer d. J. richtete übrigens [556] E., diesmal sogar von den schwäbischen Reichsstädten unterstützt, nicht viel aus und, obgleich sich der Kaiser des Grafen annahm, dauerte die Feindschaft noch lange fort. Seine bedeutendsten Kämpfe verbunden mit wilden Verheerungszügen hatte übrigens E. mit den Städtebündnissen zu bestehen. So im J. 1372: die Städte, ihm schon lange gram, griffen zu den Waffen, da ihm die Gefangennahme des Landfriedenshauptmanns Grafen Ulrich v. Helfenstein zur Last gelegt wurde, allein den 7. April d. J. siegte E. über sie in einer blutigen Schlacht bei Altheim (nördlich von Ulm), sodann (während des großen Städtekriegs von 1376–1379) im J. 1377: als sich sein Sohn Ulrich den Reutlingern bei der Rückkehr von einem Raubzuge ins würtembergische Gebiet vor ihrer Stadt in den Weg stellte, brachten sie demselben den 21. Mai d. J. eine schwere Niederlage bei, in welcher viele Edle fielen und Graf Ulrich verwundet wurde, eine Niederlage, welche noch weiter die Folge hatte, daß die Städte einige Zeit das Uebergewicht bekamen und E., welcher erzürnt zwischen sich und seinem Sohne das Tischtuch zerschnitt (eine Strafe für Vergehen von Edelleuten), die Landvogtei Niederschwaben verlor. Nachdem der Kaiser im August 1378 zu Nürnberg für 10 Jahre wenigstens Ruhe unter den Parteien geschaffen, wandten sich die Städte im J. 1388 wieder gegen E., allein er erfocht am 23. August d. J. bei Döffingen einen vollständigen, übrigens mit dem Tod seines Sohnes Ulrich erkauften Sieg über sie und brach so die Macht des Städtebundes in Schwaben für immer. – Graf E. war schon vor seinem Regierungsantritt vermählt mit Elisabeth von Henneberg-Schleusingen, deren reiches Erbe er bald zu Geld machte, um sich in Schwaben durch Ankäufe zu bereichern. Seine einzige Tochter Sophie vermählte er im J. 1361 mit Herzog Johann von Lothringen, für welchen er sofort nach der Verlobung im J. 1353 die vormundschaftliche Regierung führte, seinen einzigen Sohn Ulrich im J. 1362 mit Elisabeth, Tochter Kaiser Ludwigs des Baiern und Wittwe des Herrn von Verona Cangrande II. della Scala.

Vgl. Sattler a. a. O. S. 143 ff. – v. Stälin a. a. O. S. 227 ff.