ADB:Eberhard der Erlauchte
König Rudolf, welchem er allerdings beide Male unterlag, ohne jedoch vollständig gedemüthigt zu werden. In dem Kriege des Herbstes 1286 wurde Stuttgart, wohin sich der Graf geworfen hatte, sieben Wochen lang, vom 23. September bis 10. November, vom Könige belagert und ergab sich erst nach muthiger Gegenwehr, und im Sommer 1287 wurden dem Grafen von Rudolf sieben Burgen um Stuttgart weggenommen und zum Theil zerstört. Von König Albrecht I., auf dessen Seite E. sich bald geschlagen und mit dem er anfangs friedlich lebte, wurde er zum Landvogt in Niederschwaben – ein sehr einträgliches Amt – bestellt und für mancherlei Dienste reichlich, z. B. durch die Verpfändung Markgröningens, mit welchem Reichsgute das Reichssturmfahnlehen verbunden war, belohnt, allein die Vergrößerungssucht Beider mußte nothwendig Collisionen herbeiführen. Im Herbste 1305 kam es zum Kriege, namentlich weil E. die Reichspflegeämter, womit er als Landvogt betraut war, zu sehr zu seinem Vortheil ausnützte; vom König an mehreren Orten belagert, blieb [555] er jedoch unbesiegt und schloß später noch mit dem zum Könige von Böhmen erhobenen Herzog Heinrich von Kärnten ein Bündniß gegen Albrecht ab. Schlimmer erging es ihm unter Kaiser Heinrich VII.: wiederholt von den bittersten Klagen über den Grafen, insbesondere Seitens der schwäbischen Reichsstädte, die E. gern zu Landstädten herabgedrückt hätte, bestürmt, eröffnete derselbe im September 1310 gegen ihn einen Reichskrieg (1310–1312), bei welchem sich insbesondere obige Städte hervorthaten. Geächtet und fast ganz ohne bedeutendere Genossen sah der Graf seine Stammburg Würtemberg, sowie das Erbbegräbniß seiner Ahnen in dem sofort nach Stuttgart versetzten Stifte zu Beutelsbach zertrümmern, mußte sich in den Thürmen des damals noch badischen Besigheim verstecken und ging fast seines ganzen Landes verlustig. Allein in den folgenden Jahren (1313–1316) wußte er, begünstigt durch den Tod des Kaisers im August 1313 und die darauf folgende kaiserlose Zeit, sich allmählich wieder in dessen Besitz zu setzen und hinterließ es bei seinem Tode beinahe um die Hälfte vergrößert. – E. heirathete 1) Irmengard, Tochter des Markgrafen Rudolf von Baden; 2) Mathilde, Tochter des Grafen Albert von Hohenberg; 3) eine sonst nicht bekannte Irmengard.
Eberhard, später der Erlauchte zubenannt, Graf von Würtemberg, geb. den 13. März 1265, gest. den 5. Juni 1325, Sohn des Grafen Ulrich von Würtemberg mit dem Daumen, des Hauptbegründers der würtembergischen Hausmacht, und der Agnes, geb. Herzogin von Liegnitz. Durch den schon vor seiner Geburt erfolgten Tod seines Vaters am 25. Februar 1265 und das frühe Hinscheiden seines älteren Bruders Ulrich II. am 18. September 1279 wurde er jung alleiniger regierender Graf des Landes. Kühn und tapfer, voll Selbstgefühl und unbeugsam, klug und praktisch-verständig, erwerblustig und zugreifend, daher auch mit seinen Nachbarn häufig in Hader und Fehde liegend, kam er verschiedene Male selbst mit dem Reichsoberhaupt in Conflict, so zuerst zweimal mit- Vgl. Sattler, Geschichte des Herzogthums Würtemberg unter der Regierung der Graven, Th. 1. (2. Aufl. Tübingen 1773), S. 1 ff. – Uebelen, Eberhard der Erlauchte, Graf von Würtemberg. Stuttgart 1839 – Chr. Fr. v. Stälin, Wirtembergische Geschichte. III. (Stuttgart 1856), 46 ff.