ADB:Köbel, Jakob
[1] in Heidelberg, † am letzten Januar 1533 in Oppenheim, besaß er neben großer Rührigkeit eine vielseitige Bildung, welche in jenem Zeitalter des Humanismus so manchen Gelehrten zierte. K. war Baccalaureus und Protonotar, Rechenmeister und Mathematiker, Dichter und Schriftsteller, Zeichner und Holzschneider, Buchdrucker und Verleger und hat in all’ diesen Fächern Tüchtiges geleistet. Seine oft verlegten und häufig nachgedruckten Werke waren ebenso beliebt als verbreitet, so daß sich K., von dem auch S. Münster in seiner Kosmographie rühmliche Meldung thut, schon bei Lebzeiten eines angesehenen Namens erfreute. – Das Wenige, was wir über dessen Lebensumstände wissen, ist uns größtentheils aus seinen Werken bekannt. K. widmete sich der Rechtswissenschaft muthmaßlich in seiner Vaterstadt Heidelberg, und erwarb den Grad eines Baccalaureus beider Rechte; zugleich trieb er mit Eifer Mathematik und Astronomie und bezog zur weiteren Ausbildung in diesen Fächern um 1490 die Universität Krakau, welche, wie uns ein Zeitgenosse Hartmann Schedel in seiner Nürnberger Chronik (1491) erzählt, wegen ihres mathematischen Ruhmes alle hohen Schulen Deutschlands überragte, und damals die Mathematiker: Pniewy, Biskupic, Olkucz, Szadeck, Brudgewsky u. A. zu ihren Mitgliedern zählte. Auf die Wahl Krakau’s mag bei K. der Umstand mitgewirkt haben, daß er dort, wie es scheint, Verwandte hatte; denn nach den Universitätsacten wurde Copernicus 1491 unter dem neunten Rectorate des Matthias Kobilin, ordentlichen Professors und Lectors der Theologie in das Verzeichniß der Studirenden der Jagellonischen Bursa eingeschrieben. K. trieb (wie Starowolsky, der älteste Biograph des Kopernikus berichtet) mit letzterem in Krakau mathematische Studien, und hat diese Jugendbeziehungen wol auch in späteren Jahren unterhalten. In die Pfalz zurückgekehrt, gab er 1492 die gleichzeitig mit Sebastian Brants Dichtung abgefaßte „Tischzucht“ heraus, ein gereimtes Lehrgedicht über das Verhalten bei Tafeln und Schmausereien, welches K. selbst mit den Worten einführt:
Koebel: Jacob K., (auch Kobel, Kobelius, Kobilinus) ein bekannter Drucker und Verleger des 16. Jahrhunderts, der in neuester Zeit unter dem Namen „Jakob von Kobylin“ für die polnische Nation in Anspruch genommen wird. Geb. um 1470[346] „Tischzucht – also bin ich genannt,
In allen landen wol bekannt;
Wer mich mit zuchten üben thut,
Der wird vor schanden vil behut.“
Am Schlusse des 11 Quartseiten umfassenden Gedichtes nennt sich K. mit verkehrter Schrift in launiger Weise als den Verfasser:
„subokaJ lebeoK bin ich genannt,
Die wörter ließ gegen der linken hand,
Wirstu gewar in kurtzer frist
Wer dieß buchs ein Angeber ist.“
Im nämlichen Jahre – 1492 – gab er unter dem Titel „Sibille wisag“ s. l. et a. eine gereimte Uebersetzung der vaticinia Sibillarum heraus, welche er seinem Vater, Claus K. widmete. Die Widmung ist datirt Heidelberg „zur Schleyereulen“, welche Hausmarke später in das Signet und Familienwappen Köbel’s überging, und welche in modernisirter Form von den baierischen Kobell’s noch im Wappen geführt wird. Später, als sich K. bereits in Oppenheim niedergelassen hatte, druckte er um 1516 eine lateinische und eine deutsche Bearbeitung dieser Weissagungen in 4°. Ein wesentlicher Theil seiner Preßerzeugnisse gehört der mathematischen Litteratur an, und besteht sowohl aus eigenen Schriften, als aus solchen des ihm befreundeten Tübinger Mathematikers und Astronomen Prof. Joh. Stöffler († 1531). Von diesem druckte er das „Calendarium Romanum magnum Caesareae Majestati dicatum etc.“, Oppenh. 1518. Fol., und „auß Latein in Teutsche Sprach verwandelt“: „Der neuest gross römisch Kalender mit seinen Erklärungen, Auslegungen etc.“, Oppenh. 1522 Fol., welches Werk nicht so fast ein Kalendarium im gewöhnlichen Wortsinn, als astronomische Ephemeriden waren. Das Buch enthält auf 82 Seiten mehrere Abbildungen und Eingangs ein Gedicht von Ulr. v. Hutten. Ebenso hatte er bereits früher Stöffler’s Elucidatio fabricae ususque Astrolabii, Oppenh. 1512. Fol. gedruckt, und den späteren Auflagen eine von ihm selbst geschriebene „Perbrevis Astrolabii declaratio“ beigegeben, welche mit vielen Holzschnitten ausgestattet ist und gleichfalls mehrere Auflagen erlebte. Endlich wollte er auch Stöffler’s „Cosmographicae aliquot descriptiones“ veröffentlichen, allein sein 1533 erfolgter Tod verhinderte ihn, sich weiter um die Wissenschaft verdient zu machen. Von Köbel’s eigenen mathematischen Schriften ist zunächst sein elementares Rechenbuch zu erwähnen. Diese Anweisungen zum Rechenunterricht waren gerade damals in Aufnahme gekommen (die erste erschien 1473 in Bamberg) und erfreuten sich großer Beliebtheit. K. verfaßte „Ein new geordnet rechenbüchlein auf den linien mit Rechenpfennigen. Den jungen angenden zu heislichem Gebrauch und handeln leychtlich zu lernen“, und widmete es dem „erenvesten Diethrichen Kemerer von Wormbs genannt von Dallburgk, seinem besundern günstigen lieben Junkherrn“. Köbel’s Rechenbuch ist in fünf Abschnitte getheilt und war ein äußerst praktisches und daher sehr gesuchtes Hülfsbuch; es erläutert die arabischen Ziffern noch durch römische Zahlzeichen, welche „deutsche Zahlen“ genannt werden. Das Buch erlebte von 1514–1532 mehrere gebesserte und erweiterte Auflagen mit veränderten Titeln und wurde 1524 auch von dem bekannten Adam Riese bei seinen Arbeiten benützt. – Hieran reihen sich Köbel’s Publicationen über Feldmessungen, wie er denn auch zu den ältesten Schriftstellern auf diesem Gebiete gehört. Sein „New geordnet vysirbuch“ erschien 1515 zu Oppenheim und besteht aus acht Bogen Text, welchem einige Holzschnitte beigefügt sind. 1522 schrieb er: „Vom Ursprung, der Theilung, Maß und Messung des Ertrichs, Ecker und anderer Felder in was form und gestalt die seynd und wie man die messen und rechnen soll etc. etc.“ (gedruckt zu Oppenheim). K. scheint die Mängel dieser Erstlingsarbeit selbst wohl gefühlt zu haben, denn er bittet in der Vorrede den gütigen Leser „sein herfür pracht [347] kindisch püchlein für eyn ersten anfangk nit schmehlich anzutasten und mit kyrrenden zenen dagegen zu kreys gramen“. Ein drittes Werk, in Wirklichkeit nur eine weitere Ausarbeitung des vorbesprochenen führt den Titel: „Geometry von künstlichem Messen und Absehen, allerhand Höhen, Flächen, Ebenen, mit Jakobs-Stab, philosophischem Spiegel etc.“ in 4°. Es ist mit zahlreichen Abbildungen ausgestattet und war ein weitverbreitetes Buch, das bei Egenolf in Frankfurt a. M. und dessen Nachfolger zum Oefteren verlegt wurde. Nach Kästner’s Geschichte der Mathematik (Bd. II, S. 418) lehrt es manche falsche Sätze und führt in seiner Anwendung zu irrigen Resultaten. Um so auffallender ist es daher, daß das Buch über acht Jahrzehnte allenthalben in Gebrauch und Ansehen stand, und 1616 sogar aufs Neue gedruckt wurde. Als mathematisch-astronomische Werke Köbels sind neben der bereits erwähnten declaratio Astrolabii, der Bauern-Compas aufzuführen, dann der „New geordnete Kalender“ für das Jahr 1512, der unter anderen Belehrungen Vorschriften über Aderlassen und Schröpfen giebt, und überhaupt von andern Kalendern jener Periode wenig verschieden ist; ferner verfaßte er zwei mit Holzschnitten gezierte Abhandlungen, die eine über den „Stab Jakob“, 1531, Frankf., Egenolf (ein zu Distanz- und Größenmessungen dienliches Instrument mit Gradtheilung), dessen Benennung einige auf K. zurückführen, weil sie in Köbel’s obengenannter „Geometry“ zuerst vorkommen soll. Die zweite Abhandlung trägt die Aufschrift: „Eyn künstlich Sonnen-Uhr – in eynes jeden linken Handt – – mit hülf eines Strohhalms alle Stunden des Tages zu erkennen“. Mit Holzschnitten, 1532, Mainz bei Peter Jordan 4°. Diese populären Tractätlein wurden viel gelesen und bisweilen anderen Abhandlungen beigeheftet. Um 1511 wurde K. Protonotar oder Stadtschreiber zu Oppenheim a. Rh., welch’ einflußreiches städtisches Amt er bis zu seinem Tode bekleidete. Als Stadtschreiber war er auch mit Rechtshändeln befaßt, was ihn veranlaßte, für die Fürsprecher an den Unter- und Nieder-Gerichten einen Proceß-Commentar zu schreiben. Diese „Gerichts-Ordnung, Antzeigung und Inleitung gerichtlicher Ordnung zu volnfürung der sachen im Recht“ erschien auf 67 Bl. in Kleinquart mit ein paar Holzschnitten zu Oppenheim Montag nach Oculi 1523, wurde später 1535 auch zu Basel verlegt und ist dem Rathe der Stadt gewidmet. Ein zweites juristisches Werk Köbel’s handelt (nach Rotermund) „von Erbfällen außerhalb Testamenten“ und wurde 1541 zu Ingolstadt gedruckt. – Bei Köbel’s Vielseitigkeit darf es uns nicht wundern, daß wir ihm auch in der Litteratur des deutschen Reichsstaatsrechtes sowie der deutschen Reichsgeschichte begegnen. Auf letzterem Gebiete lieferte er eine Fortsetzung der Chronik des Ulmer Stadtarztes Dr. Heinrich Steinhöwel, welche dieser vom Anfange der Welt bis auf Kaiser Friedrich III. geführt hatte; K. ergänzte und mehrte sie an etlichen Stellen, erstreckte sie bis zu Karl V. (1531) und versah sie mit vielen in Holz geschnittenen Porträts. Sie erschien 1531 in Quart zu Frankfurt a. M. bei Chr. Egenolf. Als Bearbeiter des deutschen Staatsrechts veröffentlichte er „Glaubliche Offenbarung wie viel fürtreffentliche Reich’ und Kaiserthumb auff erdtrich gewesen – – auch v. Erwälung, Salbung eines römischen Königs und Kaisers etc. zu eren dem großmechtigsten carolo dem 5. römischen Kaiser angezeigt“. Das Werk erschien in Kleinfolio und Kleinquart; die erstere Ausgabe hat gut gezeichnete und kräftig gearbeitete Schnitte (Figuren und cul-de lampe), während die Holzschnitte der Quartausgabe ohne künstlerischen Werth sind. K. überschickte die „Glaubliche Offenbarung“ gleich seiner „Sonnen-Uhr“ und andere seiner Arbeiten dem Dr. theol. und jur. Friedrich Graw in Mainz zur Beurtheilung, der sich in einem Briefe d. dto. Bartholomä 1532 sehr anerkennend über den Inhalt ausspricht, aus welchem Briefe die Editionszeit der s. a. veröffentlichten Ausgaben ersichtlich wird. Da K. das Werk gleichzeitig unter dem Titel „De quatuor monarchiis etc.“ auch in lateinischer Sprache bearbeitete [348] und dieses bei sich 1532 4°. verlegte, erschien die deutsche Ausgabe wie die Schlußschrift besagt, für seinen Verlag bei Peter Jordan zu Mainz im Augustmonat 1532 4°. Die Folioausgabe ist möglicher Weise ein Augsburger Nachdruck. – Buder spricht sich in observ. 2 seiner amoenit. jur. publ. germ. anerkennend über diese reichsrechtliche Schrift aus, doch vermag sie gleich den anderen Leistungen Köbel’s den heutigen Anforderungen der Wissenschaft nicht zu genügen. Im März 1531 litt K. nach eigener Angabe schwer an „wirkendem Gegicht“ und mußte am Stocke gehen; um die Schmerzen zu vergessen, beschäftigte er sich mit Abfassung des Jakobstabes und anderen Studien. Am letzten Januar 1533 beschloß K. sein rastlos thätiges Leben, und wurde in der Hauptkirche zu Oppenheim zur Erde bestattet. Die Grabschrift fertigte Henr. Eobanus Hessus; sie besteht aus zwei Distichen und lautet:
In obitum Jacobi Koebelii. 1533.
Hac est Koebelius fatis Jacobus in urna
Conditus exigua conditione sui.
Nam pietas, doctrina, sapientia, virtus
Exiguo claudi non potuere loco.
Der Grabstein wurde durch die französische Invasion, während welcher die Kirche als Getreidemagazin benutzt wurde, arg beschädigt. K. hinterließ einen gleichnamigen Sohn und Töchter. Einige seiner Werke sind mit seiner Porträtfigur (in kleinem Format) geschmückt, welche von einem Renaissanceportale umrahmt ist. Das volle Gesicht Köbel’s umschattet ein breites Sammtbarett, während von den Schultern ein faltiger, pelzverbrämter Mantel niederwallt. An die Figur lehnt sich das bekannte Wappen; die Eule auf hübschverschlungenem Zweige, darunter ein Spruchband mit den Worten: Jacobus Koebelius 1532. – Trotz der stattlichen Reihe bereits aufgezählter Drucke, ist doch der Katalog der Köbel’schen Schriften noch nicht vollständig erschöpft. Wir besitzen von seiner Feder noch: „Discordantiae Sanct. Dominorum Hieronymi & Augustini.“ „Centones probe Falconic. etc.“ – „Dialogus libertatis ecclesiastice defensorius“, welche drei kleine Tractate gleichzeitig 1516 zu Oppenheim ausgegeben und später öfter verlegt wurden. Ferner: „Vnderweisung des ritterlichen künstlichen Schachzabelspiels nebst dem von Dr. Mennel 1507 in Costnitz gefertigten Schachgedichte“, Oppenh. 1520, 4°. Endlich beschreibt E. Weller (Die deutsche Litter. im ersten Viertel des 16. Jahrh.) mit Angabe des Fundortes acht weitere Schriften Köbel’s, theils prosaische, theils gereimte meist publicistischen Inhalts (325. 641. 642. 1056. 1202. 1319. 2111. 2112. Bei einigen ergiebt das Akrostichon der Titelverse den Verfasser). Nach Scheibles astronom. Unters. III, 210 gab K. auch den bekannten M. (Meister) „Elucidarius“ heraus, eine „kurtze und lustige Anzeigung von allerhand Geschöpfen Gottes, den Engeln – – von den Ländern sammt den Völkern darin – und wunderbarlichen Thieren“, d. h. doch nur eine neue Auflage oder höchstens eine Umformung des schon im 15. Jahrhundert in den meisten lebenden Sprachen gedruckten älteren Lucidarius von den wunderbaren Sachen der Welt und des Himmels. In Dialogform abgefaßt (Meister und Jünger sprechen miteinander) und mit schlechten Holzschnitten versehen ist er ein Stapelplatz abergläubischer, phantastischer Vorstellungen und Historien. Der vielfach bearbeitete Stoff gehört bekanntlich seit früher Zeit der populären Litteratur an und der Elucidarius, in Erfurt, Frankfurt, Augsburg, Straßburg etc. oft gedruckt, zählt zu den verbreitetsten Werken der volksthümlichen Gelehrsamkeit im 16. Jahrhundert und war auf dem Bücherbrette der meisten Bürgerfamilien zu finden. Dagegen ist das bekannte 144 Bl. enthaltende Wappenbuch des heil. röm. Reichs deutscher Nation, das 1545 bei Jac. Cyriak in Frankfurt a. M. mit dem Monogramm J. J. K. erschien, nicht von unserem K. wie früher allgemein angenommen wurde. Zu [349] dieser Annahme verleitete einerseits das Monogramm, andererseits der Text, welcher ein Auszug aus Köbel’s „Glaublichen Offenbarungen“ ist. Die dargestellten Landsknechte schwingen in verschiedenen, gut gewählten Stellungen ihre Fahnen und sind so flott gezeichnet, daß sie an Holbein’s beste Arbeiten dieser Art erinnern. Nagler und Sotzmann haben in überzeugender Weise dargethan, daß diese Blätter nicht von unserem K. herrühren können, sondern aus späterer Zeit stammen; möglich, daß sie von dem Sohne Jakob K. gefertigt wurden. – Dagegen verdient K. in der Bücher-Ornamentik einen namhaften Platz zu behaupten, da er als der Erste unter den deutschen Buchdruckern seit 1512 nach italienischem Vorbilde bei seinen Ausgaben Initialen im Renaissancestile anwendet, welche bei technischer Vollendung feines Stilgefühl und Formensinn bekunden.
- R** Beitr. z. Beantw. d. Frage über die National. des Copernikus, S. 153–58. – S. Starowolsky, Script. Polon. ekatontas. (Venetiis 1627), Nr. 47. p. 158–60. – Rotermund III, 610. – Panzer I, 385 u. 446. – Nagler, Monogr. III, 1023. – Sotzmann, Der Meister mit dem Monogr. J. J. K. in Naumann’s Archiv f. zeichnende Künste, 6. Jahrg. (Leipz. 1859), S. 155 ff. – Gerhard, Gesch. der Mathematik. – Lempertz, Bilderhefte z. Gesch. d. Buchhandels, Nr. 29. – Weller a. a. O., dann 468, wo ein ziemlich vollständiges Verz. der in Oppenheim bei K. gedruckten Schriften enthalten. – Büttinghausen, Beitr. z. pfälz. Gesch. I, 67. 152. – Die Bücherromantik der Renaissance etc., Bd. I, S. 31. Thl. 37. – J. H. Andreae, Commentatio hist. pol. liter. de Oppenheimio, p. 144–47.
[Zusätze und Berichtigungen]
- ↑ S. 345. Z. 25 v. o.: Daß Köbel früher geboren sein muß, ergibt sich aus einigen Daten, die wir hier nachzutragen in der Lage sind: er ward am 20. Februar 1480 als Jacobus Kobel de Heydelberga in die Heidelberger Universitätsmatrikel inscribirt. Im folgenden Jahr findet er sich mit dem Namen Köbel unter den neucreirten Baccalaureen mit einem Zusatz, der auf günstige Vermögensverhältnisse schließen läßt. Seine Druckerthätigkeit hat er schon vor seinem Abgang nach Krakau begonnen, denn die beiden Drucke „Johannes Carthusiensis Opusculum: nosce te ipsum“. Heidelbergae 1489 (Hain Nr. 9389) und „Mensa philosophica“. Heidelb. 1489 (Hain 11080) stammen sicher aus Köbel’s Presse, wie nicht blos aus den Typen hervorgeht, sondern auch aus der dem zweiten Drucke vorgesetzten Epistel des Jodocus Gallus Rubiacensis an Köbel ersichtlich ist, in welcher der letztere als der Drucker des Schriftchens erscheint, wobei ihn der schon in den fünfziger Jahren des 15. Jahrhunderts geborene Jodocus Gallus als fautor anredet. [Bd. 19, S. 827]