ADB:Zusätze und Berichtigungen (Band 19)
Zusätze und Berichtigungen.
Band VI.
S. 593. Z. 22 v. u.: Fecht’s Vorlesungen finden sich insgesammt handschriftlich auf der Rostocker Universitätsbibliothek.
Band VIII.
S. 251. Z. 19 v. u. l.: bekannt geworden, außer daß er von Augsburg stammte, wie aus der Vorrede zu dem Druck: Guntherus, Opus pulcherrimum de tribus usitatis Christianorum actibus, Basileae 1507 hervorgeht, wo es heißt: „magister Michael cognomento Furter Augusta civitate progenitus … ciuitatis Basilee ciuis“.
S. 348. Z. 12 v. o. l.: 1450 (st. 1490).
S. 670. Z. 24 v. o.: Nach Abschluß des Art. über Georg V., König von Hannover, erschien ein Aufsatz über denselben in „Unsere Zeit“, Bd II v. 1878 und O. Meding, „Memoiren zur Zeitgeschichte“, Bd. II: „Das Jahr 1866“ (Leipz. 1881). Dieses Werk enthält beachtenswerthe Angaben eines Mannes, welcher den Vorgängen in den letzten Zeiten des Königreichs Hannover nahe gestanden hat.
Band IX.
S. 767. Z. 2 v. u.: Die Biographie des Hugo Grotius erfordert einen Nachtrag, weil es mir bei deren Abfassung leider entgangen war, daß im Jahr 1864 ein Autographon des Grotius mit dem Titel „De jure praedae“ gefunden worden ist, das von der Bibliothek zu Leyden angekauft, 1868 von Hamaker veröffentlicht wurde: „Hugonis Grotii de jure praedae commentarius, ex autoris codice descripsit et vulgavit H. G. Hamaker“. Im Haag, Nijhoff 1868 (XVI u. 359 Seiten).
[827] Aus dieser umfangreichen Schrift ergibt sich, daß sie Grotius im Winter von 1604 zu 5, damals also 22 Jahre alt, abgefaßt hat, veranlaßt durch die Thatsache, daß der Schiffscommandant der ostindischen Kompanie, Hemskerck, den Portugiesen ein reichbeladenes Schiff weggenommen hatte, und dazu bestimmt, Hemskerck zu verteidigen.
Die von Grotius 1609 veröffentlichte Schrift „Mare liberum sive de jure quod Batavis competit ad Indicana commercia“, in welcher er gegen das von Portugal und Spanien in Anspruch genommene Handelsmonopol die Freiheit des Meeres wie der Schifffahrt und des Handels vertheidigte, erweist sich als lediglich dem gedachten früheren Werk entnommen, dessen zwölftes Kapitel sie bildet. Endlich aber zeigt sich, daß die ersten zehn Kapitel des aufgefundenen Jugendwerkes, denen Grotius den Gesammttitel „Dogmatica“ gegegben hatte, bereits vollständig die Grundlage seines erst 20 Jahre später erschienenen berühmten Werkes „De jure belli ac pacis libri III“ enthalten. Damit wird bestätigt, was schon früherhin nicht zweifelhaft sein konnte, daß sich Grotius mit den in diesem Werke niedergelegten Gedanken lange Jahre hindurch beschäftigt hatte und zugleich genügend erklärt, was Graswinkel über die fast wunderbare Art der Abfassung des Werkes berichtet.
Band XIII.
S. 105. Z. 21. v. o.: Zu Daniel und Hieronymus Hopfer vgl. auch A. F. Butsch, Die Bücherornamentik der Renaissance [I] S. 15 ff., wo einige genauere Data über die beiden Künstler gegeben sind. Darnach kommt D. H., ursprünglich Maler, als solcher vom Jahre 1500 an in den Maler- und Steuerbüchern der Stadt Augsburg vor. Von 1514 an lieferte er den Officinen auch Zeichnungen für Bücherornamentik, namentlich Bordüren und Initialen, „welche sich durch lebhafte Phantasie auszeichnen, denen aber ruhige Entwicklung u. Aufbau mangelt.“ Brüder von D. H. waren Hieronymus und Lambert H. Letzterer kommt in den Steuerbüchern gar nicht, ersterer nur von 1529–31 vor. Ein Rathsdecret vom 28. Januar 1529 gestattet ihm ein Jahr in Nürnberg zu wohnen.
Band XVI.
S. 345. Z. 25 v. o.: Daß Köbel früher geboren sein muß, ergibt sich aus einigen Daten, die wir hier nachzutragen in der Lage sind: er ward am 20. Februar 1480 als Jacobus Kobel de Heydelberga in die Heidelberger Universitätsmatrikel inscribirt. Im folgenden Jahr findet er sich mit dem Namen Köbel unter den neucreirten Baccalaureen mit einem Zusatz, der auf günstige Vermögensverhältnisse schließen läßt. Seine Druckerthätigkeit hat er schon vor seinem Abgang nach Krakau begonnen, denn die beiden Drucke „Johannes Carthusiensis, Opusculum: nosce te ipsum“. Heidelbergae 1489 (Hain Nr. 9389) und „Mensa philosophica“. Heidelb. 1489 (Hain 11080) stammen sicher aus Köbel’s Presse, wie nicht blos aus den Typen hervorgeht, sondern auch aus der dem zweiten Drucke vorgesetzten Epistel des Jodocus Gallus Rubiacensis an Köbel ersichtlich ist, in welcher der letztere als der Drucker des Schriftchens erscheint, wobei ihn der schon in den fünfziger Jahren des 15. Jahrhunderts geborene Jodocus Gallus als fautor anredet.
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Band XVII.
S. 331. Z. 9 v. o.: Nach Abschluß des Art. über v. Kühlwetter erschien eine Biogr. desselben von Prof. Niehues im „11. Jahresberichte des Westfäl. Provinzial-Vereins für Wissenschaft und Kunst pro 1882“, S. 35–51. Dieselbe ist in der „Köln. Volkszeitung“ (Nr. 312 v. 13. November 1883) vom ultramontanen Standpunkt angegriffen. Ferner erschienen noch 10 Aufsätze von ebenfalls ultramontaner Richtung über v. K. in Nr. 311–320 des „Westfäl. Merkur“ in Münster vom 12.–21. November 1883.
S. 586. Z. 23 v. u.: Nach Stälin, Gesch. v. Wirtemberg, Bd. III S. 717 gehört Konrad von Landau zu einer Nebenlinie des württembergischen Grafengeschlechts, welche sich von Grüningen-Landau nannte.
S. 734 ff.: Zum Artikel Lasius: Sein amtliches Wirken in Rostock bedarf einer nachträglichen Richtigstellung, welche auf den Angaben des Bibliothekars Dr. Ad. Hofmeister daselbst in den „Mecklenb. Anzeigen“ 1883 Nr. 209 fußt. Weder hat Lasius das Rectorat der Universität eine Reihe von Jahren permanent, noch die Leitung und Aufsicht über das gesammte Schul- und Lehrwesen des Landes geführt, was schon die Ausnahmestellung der Stadt Rostock nicht zugelassen hätte. 1764 als Prof. der griech. Sprache an die Rathsuniversität daselbst berufen, von der die herzogl. getrennt und nach Bützow verlegt war, bekleidete er die vorerwähnte Würde in den Jahren 1768, 1770, 1779 und nach Wiedervereinigung der Universitäten 1791. Im J. 1771 übertrug der Rath dem bewährten Schulmanne neben seiner Professur das Rectorat der unter Mag. Eyller in Rückgang gekommenen großen Stadtschule, und dieses führte er bis 1788, in welchem Jahre er zunehmender Kränklichkeit halber davon zurücktrat, jedoch unbeschadet seiner akademischen Thätigkeit, die er, seit der Wiedervereinigung, 1789, auch fürstlicher Professor, erst um das Jahr 1797 beschloß. – Den Quellen ist hinzuzufügen die Biographie bei Jöcher-Rotermund, welche das vollständigste Verzeichniß seiner Schriften enthält.
Band XVIII.
S. 763. Z. 10 v. o. l.: befördert (st. behindert).
S. 769. Z. 25 v. o. l.: Ende des J. 1840 (st. 1841).
S. 770. Z. 14 v. o. l.: die auch im J. 1842 erschien (st. im folgenden Jahre).
S. 772. Z. 15 v. o. l.: seine vollen Hoffnungen (st. seiner).
S. 772. Z. 10 v. u. l.: Ausbeute (st. Ausbeutung).
S. 773. Z. 12 v. o. l.: dem nach seiner Meinung zu lässigen Stand etc.
S. 773. Z. 30 v. o. l.: des Erwerbslebens (st. wirthschaftl. Lebens).
S. 773. Z. 34 v. o. l.: hat er wie wenige unter den hervorragenden nationalökonomischen Autoren etc. Am Schlusse der Litteratur ergänze bei Lindau, Nord und Süd: Bd. III (1877) S. 44 ff., und füge hinzu: Ferner Eheberg, Einleitung zur 7. Auflage des nationalen Systems (Stuttg. 1883).
Band XIX.
S. 305. Z. 13 v. o. l.: 1840 (st. 1849).
S. 308. Z. 13 v. o. l.: neun (st. acht).