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Artikel „Höpfner, Ludwig Julius Friedrich“ von Johann August Ritter von Eisenhart in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 13 (1881), S. 109–112, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:H%C3%B6pfner,_Ludwig&oldid=- (Version vom 5. Dezember 2024, 14:25 Uhr UTC)
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Höpfner: Ludwig Julius Friedrich H., Rechtsgelehrter, geb. am 3. Novbr. 1743 in Gießen, † am 2. April 1797 zu Darmstadt. Sein Vater, Johann Ernst H., geb. den 12. Mai 1702 in Gießen, studirte 1718 Rechtswissenschaft an der heimischen Hochschule, wurde 1735 Hofmeister der beiden Prinzen von Sachsen-Hildburghausen, 1737 des nachmaligen hannöverischen Ministers v. Gemmingen, den er auf die Akademien Gießen, Jena, Halle und Leipzig begleitete; 1741 treffen wir ihn als Professor der Moral in Gießen, im Frühjahr 1742 als außerordentlichen, im Herbste dieses Jahres als ordentlichen Professor der Rechte dortselbst, in welcher Eigenschaft er am 3. Februar 1759 starb. Aus seiner Ehe mit der Tochter des jurist. Professors Wahl gingen 3 Söhne hervor, der älteste derselben war Ludw. Jul. Friedrich; er empfing den ersten Unterricht im Lateinischen von seiner hochgebildeten Mutter, trat im 11. Lebensjahre (1754) in die oberste Classe des Pädagogium seiner Vaterstadt und bezog 2 Jahre später – erst 13 Jahre alt – die Hochschule. Da er frühe Doppelwaise wurde (die Mutter verlor er 1752) und kein Vermögen besaß, trat fast noch im Knabenalter der Ernst des Lebens an ihn heran. Dieser stählte sein Pflichtgefühl, und verdoppelte die ihm angeborne Lernbegierde. Nach beendigtem Universitätsstudium 1764 nahm er die Stelle eines Erziehers in der Familie des kassel’schen Ministers und Oberappellationgerichts-Präsidenten von Kannegießer an, eines klassisch gebildeten Mannes, wo er manches bei seinem ungewöhnlich raschen Bildungsgange Versäumtes nachholte, und sich endgültig für das Studium des Civilrechts entschied. Mit lebhafter Freude übernahm er daher 1767 die Professur der Rechte am Carolinum zu Cassel, die er 1771 mit jener an der Gießener Hochschule vertauschte. H. las regelmäßig Naturrecht, Rechtsgeschichte, Rechtsalterthümer, Litteratur und abwechselnd mit Kanzler Koch Pandekten nebst Institutionen. In den Beginn seiner Lehrthätigkeit fällt die mit Scharfsinn geschriebene Doctor- und Inaugural-Dissertation „De effectu restitutionis in integrum quoad fidejussorem“ (Gießen 1771). Im Jahre 1773 verband sich H. mit Anna Maria Thom, der Tochter eines Kriegszahlmeisters in Gießen, welche mit einem stillen, liebevollen Gemüthe, Weiblichkeit und Willensstärke verband, und hierdurch H. fürs ganze Leben segensvolle eheliche Tage schuf. Geliebt und geehrt von Allen, welche ihm nahe standen, hochgeachtet als einer der bedeutendsten Civilisten seiner Zeit, rastlos thätig in seinem Berufe, hätte H. ein beglückendes Dasein führen können, wäre nicht schon um jene Zeit ein quälendes Leiden, die Folge eines zerrütteten Nervensystems, aufgetreten, welches sich durch seine den Schlaf über Gebühr kürzenden Arbeiten steigerte. Weder ärztliche Hülfe noch Badekuren oder Reisen vermochten das Leiden zu bannen, welches H. bis an sein Ende, 20 lange Jahre quälte, und ihm allmählich fast jeden Lebensgenuß trübte. 1776 erging an H. ein Ruf nach Jena, zu dessen Annahme er von den ihm befreundeten Goethe jedoch nur im steifen Geschäftstone aufgemuntert wurde; im folgenden Jahre wollte ihn Göttingen rufen; er lehnte indeß ab, obwohl ihm die Zustände der Ludoviciana keineswegs zusagten. „Das Universitätsleben“, schrieb er seinem Freunde Merck, „ist ein schändliches Ding, alle halb Jahre zu predigen, quid sit justitia, jus scriptum und non scriptum, objecta juris, das wird mir je länger, je unerträglicher. Und ungezogene Jungen vor sich zu haben, ihnen cajoliren zu müssen, dazu in [110] in den ewigen Collisionen mit collegis conjunctissimis zu leben, zumal mit dem gelben Smelfungus, das wird man auch herzlich satt.“ Das Gießener Burschenleben jener Tage war auch arg verwildert, Trinkgelage, Schlägereien und Fenstereinwerfen scheinen zu den täglichen Belustigungen gezählt zu haben; deshalb ruft auch Professor Jaupp in einem Briefe an H. trübselig aus: „Mich verlangt nach einem seligen Ende meines Rectorates!“ Unter solchen Umständen mußte es H. im hohen Grade willkommen sein, als ihn die hessische Regierung zum Rathe des Oberappellationsgerichts in Darmstadt mit der Verpflichtung ernannte, eine Sammlung aller Landesverordnungen zu veranstalten, und ein besseres Landrecht einzuleiten, zu welchen Arbeiten H. ausreichend Muße blieb, da der hessische oberste Gerichtshof nur einmal in der Woche Sitzung hielt. Kurze Zeit darauf (1782) erging an H. abermals die Einladung nach Jena, er sollte als Primarius in die Juristenfacultät treten. und Goethe meinte in einem Briefe: „H. könne nirgends einen Posten erhalten, wo ihm die zeitliche Ehre so wohl schmecken werde, als nach dem Tone, der in unserer Gegend herrscht, ihm werden könne.“ Allein H. hatte keine ehrgeizige Ader; er verblieb in seiner Stellung, wofür ihm die Regierung den Titel eines geheimen Tribunalrathes verlieh. Nach vollendeter Uebersiedlung in die Landeshauptstadt ging er sogleich an die Lösung der gestellten Aufgabe. Er entwarf eine Reihe größerer Verordnungen, welche im Drucke erschienen. Die Abfassung eines allgemeinen Landrechtes schien ihm aber für einen Mann zu viel; sein Plan war, das preußische Landrecht zu Grunde zu legen und dasselbe mit Anmerkungen zu versehen, welche theils Verbesserungsvorschläge enthielten, theils den Verhältnissen des Landes angepaßt waren. Die Verordnungs-Sammlung brachte er mit großem Zeit- und Mühe-Aufwande zu Stande, und sollte der erste Band, die Kriminalordnungen, gedruckt werden, als ihn am 2. April 1797 der Tod überraschte.

H. war der gefeiertste juristische Schriftsteller seiner Zeit; sein „Commentar zu den Institutionen des Heineccius“ und sein „Naturrecht der einzelnen Menschen, Gesellschaften und Völker“ erwarben ihm rasch ein ungewöhnliches Ansehen und einen weitverbreiteten Namen. Inbesondere war es der Commentar, der in keiner juristischen Bibliothek fehlte. Er erschien zuerst 1783, die 6. Auflage hatte H. noch vor seinem Tode druckfertig gemacht; die 7. und 8. besorgte mit großer Gewissenhaftigkeit Prof. D. A. Weber in Rostock (1808 und 1817). H. trug sich auch mit dem Gedanken, einen Pandekten-Commentar zu schreiben, wofür ihm ein Honorar von mehreren tausend Gulden geboten worden war. Nach Vollendung von 7 Titeln des 1. Buches gab er jedoch seinen Plan zum Leidwesen seiner Freunde Glück und Gmelin wieder auf. H. bemühte sich unablässig sein Lieblingswerk – den Institutionencommentar – zu feilen, zu verbessern und zu erweitern; so umfaßt die erste Auflage 808, die 4. bereits 1054 Seiten; es stand auch nach Savigny’s Ausspruch das Höpfner’sche Werk „mit Recht im höchsten Ansehen, denn in der That hat die Litteratur nicht viele Werke in deutscher Sprache aufzuweisen, welche wie dieses durch gute klare Darstellung als wirklich lesbare Bücher genannt zu werden verdienen“; trotzdem hatte er sich von den Schwächen des ganzen Zeitalters nicht freigehalten. H. war ein gelehrter, er war ein eleganter Jurist, der emsig Quellenforschung trieb. Er ging mit Fleiß und praktischem Sinn in den alten Geleisen, es mangelte ihm jedoch schöpferische Kraft; er bearbeitete eifrig den dürren Boden damaliger Rechtsgelehrsamkeit, aber er entdeckte keine Quellen, um neue Felder zu befruchten. Solch befruchtende Thätigkeit ging von Gustav Hugo in Göttingen aus. Der gefeierte H. mußte es noch erleben, daß eine jüngere Kraft ihn in den Schatten stellte. Indem Hugo bei seinen Untersuchungen aus der Zahl der hervorragenden juristischen Schriftsteller zwei Repräsentanten wählte, um durch [111] Prüfung vieler ihrer Lehrmeinungen die Gebrechen des herrschenden Systems anschaulich zu machen, griff er nach H. und Glück. Es entspann sich zwischen H. und Hugo eine lebhafte litterarische Fehde, in deren Verlaufe ersterer wahre Seelengröße bewies; denn aus erbitterten Gegnern wurden namentlich durch Zuthun Höpfner’s wissenschaftliche Freunde; sie traten in Briefwechsel, aus dem indeß hervorgeht, daß der „ketzerische“ Hugo den „orthodoxen“ H., wie er sich ausdrückt, doch in vielen Principienfragen nicht zu überzeugen vermochte; doch das störte nicht das gute Einvernehmen, und Hugo begrüßt in einem im November 1762 an H. gerichteten Briefe diesen als „einen der ersten deutschen Civilisten“ und als „einen der edelsten litterarischen Gegner“. Auch Höpfner’s bereits erwähntes „Naturrecht“ war ein vielgelesenes Buch, es wurde von den Docenten der meisten deutschen Universitäten ihren naturrechtlichen Vorträgen zu Grunde gelegt, und erschien in sieben starken Auflagen, die erste 1780, die siebente 1806. Die 1790 ausgegebene fünfte Auflage widmete der Verfasser dem vormaligen kurtrierischen Minister Freiherrn Wilibald von Hohenfeld, welchen Merck als einen der ersten Philosophen des Jahrhunderts und Schiller als den edelsten Mann erklärt, den er kennen gelernt habe. Der fleißige Besuch der von Bouterwek 1796 in Darmstadt gehaltenen Vorträge über Kant’sche Philosophie, blieb auf Höpfner’s Anschauungen nicht ohne Einfluß, doch war er von Kant’s System des Naturrechts, in welchem der Jurist zu sehr vermißt wurde, wenig befriedigt. Höpfner’s Arbeit selbst huldigte im Wesentlichen der Tendenz der damaligen Rechtsphilosophie, welche gerne aus willkührlich angenommenen Begriffen a priori construirte. Mit dem in der Rechtsphilosophie eingetretenen Umschwunge veraltete Höpfner’s Naturrecht und kam in Vergessenheit. Die vor wenigen Jahrzehnten erfolgte Veröffentlichung der Merckschen Briefsammlungen gestattet einen tiefen Einblick in das Gemüthsleben Höpfner’s und gibt Aufschluß über dessen Stellung zur national-litterarischen Bewegung des verflossenen Jahrhunderts. H. war eine feinfühlige, leicht erregbare, vorwiegend lyrisch angelegte Natur, durchdrungen von echter Religiosität; empfänglich für alles Schöne in der Natur, in Poesie und Tonkunst, gehörte er zu jenen Männern, welche gewissermaßen zwischen Dichter und Publikum stehen, in diesem das Verständniß jener verbreiten. Er folgte neben seiner Berufsthätigkeit unablässig den belletristischen Schöpfungen seiner Zeit, blieb mit seinem bekannten Landsmanne J. H. Merck bis zu dessen tragischem Ende aufrichtig befreundet, verkehrte lange Jahre mit Klinger, unterhielt mit Nicolai einen Briefwechsel und redigirte den juristischen Theil von dessen „Allgemeiner deutscher Bibliothek“; er war mit Klopstock, dessen Oden er vortrefflich recitirte, genau bekannt, lebte mit Glück, Koch, Gmelin und anderen Rechtsgelehrten in stetem Gedankenaustausche und stand auch in näheren Beziehungen zu Goethe, der ihn im August 1772 von Wetzlar bei einem litterarischen Congresse besuchte. Die humoristische Art, wie sich jener bei ihm einführte, kennen wir aus „Wahrheit und Dichtung“. Beide Männer waren für die neu zu gründenden „Frankfurter gelehrten Anzeigen“ gewonnen. Durch den Meinungsaustausch, welchen diese Anzeigen bedingten, wurden Goethe und H. bald näher bekannt, und war ersterer von Höpfner’s juristischer Unterhaltung so angezogen, daß er gern längere Zeit sein Zuhörer geblieben wäre. Später scheinen die gegenseitigen Beziehungen an Wärme etwas verloren zu haben.

H. war von mehr als mittlerer Größe, sein Ausdruck mild und gewinnend; er liebte die Rosenzucht, die er zu großer Vollkommenheit entwickelte; in Mußestunden beschäftigte er sich häufig mit der Drechselbank oder mit physikalischen Experimenten, und führte sie mit überraschender Gewandtheit aus. Auf kleinere Gesellschaften wußte er in gesunden Tagen belebend und erheiternd zu wirken, sei es, daß er eine fesselnde Erzählung vortrug, ein hübsches Volkslied [112] sang, aus seinem Anekdotenschatz mittheilte; sei es, daß er über litterarische Gegenstände – sein Lieblingsthema sprach. Homer, die römischen Classiker, vor Allem die Bibel kannte er fast auswendig. So besaß er eine Vielseitigkeit, ja einen Universalismus, welcher an Zersplitterung der Kräfte streifte. Und zu all’ dem noch seine edle Menschenliebe, von der Nebel in seinem Gedenkblatte treffend sagt: Civibus decus et deliciae, amicis praesidium, pauperibus solatium, afflictis perfugium esse nunquam desiit. – Ein Brustbild Höpfner’s nach dem Gemälde Hill’s von C. Felsing gestochen schmückt Wenck’s Monographie; ein zweites wenig ähnliches Porträt v. Gopffert’s Hand ist dem 83. Bande der allgem. deutsch. Bibliothek vorangestellt. – Eine Silhouette hat der juristische Almanach für 1782, S. 45.

Ueber Joh. Ernst Höpfner vgl. Strieder, Hess. Gelehrten- und Schriftsteller-Gesch., Bd. 6. S. 53. Ein Verzeichniß seiner Schriften bei Ersch und Gruber Sect. II. Th. 10. S. 426. – Ueber L. J. Fr. Höpfner Strieder a. a. O. S. 54, woselbst auch ein Verzeichn. seiner bis 1786 erschienenen Schriften. – H. B. Wenck, Leben und Charakter des hess.-darmst. Tribunalrathes Dr. L. J. Fr. Höpfner, Frankfurt a. M. 1797. – Memoriae Lud. J. Fried. Höpfner sacrum, Giessae 1797 (v. Nebel). – Briefe aus dem Freundeskreise von Goethe, Herder, Höpfner, Merck etc. aus den Handschr. herausgegeben v. Dr. C. Wagner, Leipzig 1847. – Jul. Höpfner in d. deutschen Vierteljahrsschrift. 31. Jahrg. (1868) 4. Heft. S. 1–40.