ADB:Koch, Johann Christoph
[387] „Bestätigung der Belehrung“, 1798; – Strafrecht: Ausgabe der peinlichen Halsgerichtsordnung Karls V., 1769 u. ö.; „Ueber Civil- und Kriminalstrafen und Verbrechen“, 1785; „Institutiones juris criminalis“, Jen. 1758–91, 9 Auflagen, ein auf verschiedenen Universitäten durch lange Zeit gebrauchtes Lehrbuch; – Kirchenrecht: „Opuscula juris can. compendium Boehmerianum illustrantia“, 1774, eine Sammlung von 7 Dissertationen verschiedenen Inhalts; „Das in der Lehre von der Priesterehe wider sich selbst zeugende Papstthum“, Frankf. 1774; „De sacris religionis internis et externis“, 1779 gegen G. L. Böhmer. Dazu Inauguraldissertationen, Schriften in der Streitsache wegen der in Hessen gelegenen Güter von Klöstern, welche der Kurfürst von Mainz 1781 seiner Universität incorporirte, „Gedanken von der Gerichtsbarkeit der Universitäten in realibus“ 1766 (alle, soweit kein anderer Ort angegeben, in Gießen erschienen) etc.
Koch: Johann Christoph K., Jurist, geb. zu Mengeringhausen (Fürstenthum Waldeck) am 8. März 1732 als Sohn des dortigen Bürgermeisters, † in Gießen am 14. Januar 1808. Er erlangte nach Zurücklegung des Rechtsstudiums in Jena 1756 die juristische Doctorwürde und habilitirte sich daselbst als Privatdocent, folgte im J. 1759 einem Rufe als ordentlicher Professor an der Universität Gießen, der er fortan ununterbrochen angehörte, wurde 1763 Hofrath, 1764 Syndikus, 1771 erster Professor der Rechte und Prokanzler, 1772 Geheimrath, 1782 Kanzler. Er gehört zu den hervorragenden Lehrern und Schriftstellern seiner Zeit. Seine litterarische Thätigkeit umfaßte das Civilrecht: „De successione ab intestato in suas classes nova methodo redacta“, 1767–98; 8. Aufl. mit sechs später hinzugekommenen Postscripta über einzelne Punkte, Bonorum possessio, litterar. Testament, Codicill etc., 1799; „Belehrung über Mündigkeit zum Testiren, Civilzeit. Computation und Schalttag“ etc., 1796, nebst- Weidlich, Biogr. Nachr., I. 414; II. Nachtr. 146. Nebel, Rectoratsprogr. v. 1813 S. 25. Meine Geschichte III. 2 S. 152.