Zum Corpus numorum aeris gravis

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Autor: Ernst Justus Haeberlin
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Titel: Zum Corpus numorum aeris gravis
Untertitel: Die Systematik des ältesten römischen Münzwesens
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Erscheinungsdatum: 1905
Verlag: Verlag der „Berliner Münzblätter“
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[I]
Zum
Corpus numorum aeris gravis.


Die Systematik
des ältesten römischen Münzwesens.

Von
Dr. iur. E. J. Haeberlin.


Berlin.
Verlag der „Berliner Münzblätter“.
1905.


[1]
Inhalt.

Seite.
Einleitung. Die Probleme der aufschriftlosen mittelitalischen Schwergeldreihen und der Barren; die bisherigen Hindernisse ihrer Lösung. Die Typen von Silber und Bronze als Schlüssel der Erkenntnis. Rom und Capua. Roms campanisches System: Didrachme = Schwergeldreihe = Barren 3
A. Die geprägten römisch-campanischen Münzen als Staatsmünzen Roms für die südlichen Landesteile. Das Münzrecht als Ausfluss der Autonomie. Münzfähige und nicht münzfähige Gemeinden; insbesondere die Halbbürgergemeinden mit Selbstverwaltung. Ihr ausnahmsweises Münzrecht. Mommsens zu weite Erstreckung der Ausnahme. Deren Begrenzung nach staatsrechtlichen Gesichtspunkten. Bedeutung von ROMANO und ROMA. 6
B. Der Beginn der ältesten Münzung Roms und die drei der Denarwährung voraufgehenden Perioden. Stilkriterien. Grossgriechenland; Campanien; das Bronzegebiet. Eintritt Roms in die Grossmachtstellung. Die Etablierung seines doppelten Münzsystems. Bronzewährung für den Norden; Silberwährung für den Süden. Die beiden Hauptmünzstätten. Beginn ihrer Tätigkeit um 335. Die Bedeutung der prora. Die drei Perioden 11
C. Die erste Periode, 335–312. Oskisches Pfund und phokaische Didrachme. Inkongruenz beider Währungen innerhalb dieser Periode. Die urbane Libralserie; die Silbermünzen phokaischen Fusses 18
D. Die zweite Periode, 312 bis ca. 286. Reform des campanischen Münzsystems. Römischer 6-Skrupel-Fuss; das scriptulum in Kongruenz mit dem As. Der As als massgebende Einheit des Gesamtsystems im Werte von 2 scriptula. Änderung der Politik Roms gegenüber Campanern und Latinern. Übertragung des Schwergeldgusses für die Latiner an die capuanische Silbermünzstätte. Guss der Schwergeldreihen und der Barren im Anschluss an die neuen Didrachmen. Die Siegesmünzen des Jahres 312. Der Romakopf. Bedeutung des Rads in der latinischen Radserie. Der Barren auf die Vereinigung [2] Roms und Campaniens. Die beiden Marsdidrachmen; die zugehörigen Reihen. Die beiden Waffenbarren. Die Goldmünzen. Die Apollodidrachme; die leichte Apolloreihe. Barren, Ähre )( Dreifuss 21
E. Die dritte Periode, ca. 286–268. Die römische Reduktion; Motiv; ihre Abhängigkeit vom scriptulum als neuer Einheit des Gesamtsystems. Der Semilibral-As = 1 scriptulum. Seine Dezimalteilung; seine Gewichtsabnahme. Der As als Creditmünze fundirt auf Silber. Die Reduktion das Gegenteil eines Staatsbankerotts; Durchgangsstadium zur Denarwährung. Schulderlass? Reception des schweren Gewichts für Latium. Pfund von 327 gr. und Mine von 341 gr. Teilung des latinischen Schwergeldgusses zwischen Rom und Capua. Die beiden schweren Reihen. Barren, Anker )( Dreifuss. Die Barren der römischen Land- und Seeherrschaft zur schweren Reihe Janus )( Merkur und zur Reduktion. Die Gedenkbarren: Sieg über die Samniten, Sieg über Pyrrhus 39
F. Bedeutung und Wesen der Barren. Die Barren weder Münze, noch Geld im Sinne des gesetzlichen Zahlungsmittels der Epoche. Mangel des Wertzeichens, Gewichtsdifferenzen, Fragmentirung, ihre Zweckbestimmung. Reihenbarren, Gedenkbarren; die Vollständigkeit unserer Kenntnis der Barrensorten. Der Fund von Mazin. Keine Lücke im System 56
G. Rückblick. Die Anlage des Gesamtsystems. Appius Claudius Caecus. Die Fortbildungsfähigkeit des Systems in der Entwicklung zur Denarwährung 63
Synchronistische Tabelle 66

[3]
Einleitung.

Die weitere Vorbereitung des im Titel bezeichneten Werkes, dessen bevorstehendes Erscheinen in einem auf dem historischen Kongresse zu Rom im April 1903 von mir gehaltenenen Vortrage angekündigt wurde, hat neuerdings zur endgiltigen Lösung der Schwierigkeiten geführt, die sich der Erkenntnis des Systems des aufschriftlosen mittelitalischen Schwerkupfers bisher entgegengestellt hatten. Bei der Tragweite dieser Feststellung glaube ich eine Veröffentlichung der Ergebnisse nicht bis zum Erscheinen meines Werkes hinausschieben zu sollen, sondern ziehe es vor sie wenigstens in allgemeinen Umrissen bereits an dieser Stelle bekannt zu geben. Vielerlei Einzelheiten müssen allerdings dem Hauptwerke vorbehalten bleiben.

Speziell für die römische Libralserie und ihre Reduktion hatte ich in dem erwähnten Vortrage eine Anzahl von Leitsätzen aufgestellt, bezüglich deren ich auf die damaligen Ausführungen verweise.[1] Zugleich aber hob ich hervor, dass auf eine Anzahl anderer das mittelitalische Schwergeld betreffender Hauptfragen die richtigste Antwort noch immer ein „non liquet“ sei. Von dem Gegenstande der Darstellung bleibt ausgeschlossen das etruskische, umbrische und transapenninische Schwergeld, dessen sichere Locierung teils durch aufgeschriebene Stadtnamen, teils auf andere Weise feststeht. Unter „mittelitalischem Schwergelde“ in dem hier interessierenden Sinne sind vielmehr nur die nach ihrer Technik der römischen Reihe parallel gehenden und teils auf einem ihr gleichen, teils auf schwererem Gewichte stehenden aufschriftlosen Libralserien zu verstehen, ferner die nicht in Reihen einfügbaren Einzelstücke, endlich die viereckigen den aufschriftlosen Reihen stilverwandten Münzbarren.

Diese wichtigste aller italischen Schwergeldgruppen erschien nach ihren inneren Verhältnissen bisher völlig ungeklärt. Dass ihren einzelnen Bestandteilen mit der römischen Libralserie eine gewisse Gemeinsamkeit zu Grunde liege, lehrte zwar der Augenschein; ob aber in Rom oder im Bereich dieser Sorten die Entstehung der Libralmünzung [4] zu suchen sei, zu welchem Zeitpunkt überhaupt die Libralmünzung begonnen habe, welches die örtliche Herkunft jeder einzelnen Reihe sei, über welchen Zeitraum ihre Münzung sich erstreckt habe, ferner welche Stellung diesen Reihen unter sich und in ihrer Beziehung zu der hauptstädtischen Reihe zukomme, alles dies waren Fragen, die der Lösung noch harrten. Dieselben Fragen ergaben sich rücksichlich der Barren, zumal bei ihnen noch nicht einmal feststand, ob überhaupt oder wie sie dem Münzsystem einzureihen seien. Endlich musste die Wahrnehmung, dass diese Münzen und Barren durch ihren Stil wesentlich nach Campanien, durch die Funde hingegen nach Latium (letzteres im weitesten Sinne verstanden) verwiesen werden, dazu beitragen die Probleme noch schwieriger und das über das ganze System gebreitete Dunkel noch rätselhafter erscheinen zu lassen.

Es sind dies die Probleme, welche seit Lanzis und Eckhels Zeit die numismatische Wissenschaft bewegen, ohne dass die Erkenntnis wesentlich weiter als zur Zusammenfassung gewisser Typenreihen zu einzelnen Serien vorzudringen im Stande gewesen wäre.

Auch ich habe versucht auf die verschiedenste Weise der Lösung des Problems näher zu kommen. Lange Zeit aber mussten diese Versuche erfolglos bleiben, weil sie von derselben irrigen Voraussetzung ausgingen, durch welche die ganze bisherige Forschung auf eine prinzipiell unrichtige Fährte geleitet und von dem angestrebten Ziele abgelenkt worden war. Diese Voraussetzung aber bestand in der mit der Zeit zum Axiom gewordenen Annahme, dass jede einzelne Reihe einer bestimmten einzelnen Stadt ihre Entstehung verdanken müsse. Der Irrtum war ein verzeihlicher; er hatte den Schein der Richtigkeit um so mehr für sich, da ja auch die Prora-Reihe als die Reihe einer bestimmten Stadt, nämlich als die Reihe Roms feststand. Vielfache Versuche sind daher gemacht worden die einzelnen Reihen bestimmten anderen Städten zuzuweisen. Der Aufwand des Wissens, der an diese Versuche verschwendet wurde, vermochte über ihre innere Unhaltbarkeit kaum hinwegzutäuschen. Von schlüssigen Beweisen war nicht die Rede; es konnte auch, so wie die Sache in Wahrheit steht, davon nicht die Rede sein.

Selbst aber in dem hergebrachten Irrtum befangen erhoffte ich noch bis vor Kurzem die endliche Lösung einesteils von einer eingehenden Fundstatistik, andernteils von möglicht präciser Feststellung der historischen und der staatsrechtlichen Gesichtspunkte. Indess auch nach diesen Richtungen war das Ergebnis eine Enttäuschung. Keineswegs ergab die Fundstatistik gewisse Zentren, an die als an ihre Heimatstätten die einzelnen Reihen hätten angeschlossen werden können; sie lehrte vielmehr, dass die aufschriftlosen Reihen unter sich und mit der römischen vermischt durch ganz Mittelitalien ungefähr gleichmässig [5] zerstreut vorgefunden werden. Auch aus der äusseren Geschichte der einzelnen Städte, soweit sie aus der Tradition erkennbar wird, waren brauchbare Anhaltspunkte nicht zu gewinnen. Fruchtbarer erwiesen sich die staatsrechtlichen Gesichtspunkte, doch aber nur in dem negativen Sinne, dass allerdings eine grosse Anzahl einzelner Städte als der zur Münzung erforderlichen Autonomie entbehrend, aus dem Kreise der in Betracht kommenden Orte auszuscheiden waren, wohingegen andererseits noch immer eine so grosse Anzahl wenigstens theoretisch als münzfähig anzuerkennender Orte verblieb, dass für eine sichere Locierung der einzelnen Reihe auch hiernach ein noch viel zu weiter Spielraum gelassen war.

Dennoch war die an diese Untersuchungen verwandte Zeit keine verlorene. Ohne sie wäre ich zur Auffindung des einzigen Mittels, das zur Lösung führen konnte, nicht gelangt. Allerdings lag hierbei der Schlüssel der Erkenntnis auf einem bisher nicht beachteten Gebiete, nämlich in den zwar keineswegs unbemerkt gebliebenen, noch nie aber zu einer eigentlich kritischen Verwertung herangezogenen Wechselbeziehungen, welche zwischen den Typen der aufschriftlosen Schwergeldreihen einerseits, andererseits einer davon scheinbar völlig gesonderten Münzgattung, d. h. den Typen des mit der Aufschrift ROMANO oder ROMA bezeichneten sogen. römisch-campanischen Silbers bestehen.

Aus einer genauen Betrachtung dieser letzteren Münzgattung hatte ich die Überzeugung gewonnen, dass es sich in ihr um römische Staatsmünze handle; ferner vermochte ich sie in drei gesonderte Perioden zu scheiden und es ergab sich die unerwartete Tatsache, dass von der zweiten Prägeperiode an zu jeder einzelnen Silberdidrachme eine aufschriftlose Schwergeldreihe, ferner aber zu jeder Schwergeldreihe ein bestimmter Barren gegossen worden war.

Es lösten sich hiermit wie von selbst alle zeitlichen, alle örtlichen, ferner die historischen, wirtschaftlichen und staatsrechtlichen Fragen. Es ergab sich für die älteste Münzung Roms ein über die bisherige Vorstellung in ungeahnter Weise hinausgehendes Doppelsystem, dessen Basis darin zu erblicken ist, dass Rom vom Beginne seiner Münzung an nicht nur eine, sondern vielmehr zwei Münzstätten schuf, eine Bronzemünzstätte in der Hauptstadt, eine Silbermünzstätte in Capua; dass diese beiden während dreier zwischen den Jahren 335 und 268 v. Chr. liegenden Perioden in der innigsten Wechselbeziehung wirkten, namentlich aber, dass von der zweiten Periode ab auch die Silbermünzstätte in sehr umfassender Weise am Bronzeguss betheiligt wurde, indem fortan jede ihrer Emissionen bestand aus:

einer Didrachme, – einer Schwergeldreihe, – einem Barren.

Für die führende Stellung Roms auch auf dem Gebiete des Geldwesens bereits in jener frühen Epoche ist diese Feststellung von ausschlaggebender [6] Bedeutung; sie zeigt uns Rom als die Erfinderin und Schöpferin des einzigartigen italischen Bronzegeldes; sie wirft ferner ein ganz neues Licht auf die wirtschaftlichen Beziehungen, die Seitens der Hauptstadt einerseits zu den Campanern, andererseits zu den abhängigen Gemeinden des latinischen Bronzegebietes, für die von Rom in Capua Schwergeld und Barren gegossen wurden, während dieser Zeit bestanden: sie beweist endlich, da die gesamte von den beiden grossen Münzstätten ausgegangene Bronze- und Edelmetallmünzung römisches Staatsgeld darstellt, die ausserordentliche Präponderanz Roms gegenüber den sonstigen Gemeinden, deren Münzung hiermit, abgesehen von dem Silber einiger später zu erwähnenden Städte, im Schwergeld auf eine einzige vollständige Reihe (die Calenische Becherserie) und die seltenen nicht in Reihen unterzubringenden Einzelstücke herabsinkt.

Weiter wird sich aus einer Beleuchtung der drei Perioden ergeben, dass in der ersten eine befriedigende Kongruentz des urbanen Libralsystems mit der capuanischen Silberwährung noch nicht bestand; ferner dass in der zweiten Periode der librale As die massgebende Einheit bildet, dem durch die Einführung eines neuen Fusses im Silber die Einheit der Silbermünze angepasst wird; endlich dass umgekehrt in der dritten Periode durch Einführung der semilibralen Reduktion der hauptstädtische As völlig jener Silbereinheit untergeordnet wird, womit zugleich die Reduktion dasjenige Durchgangsstadium bildet, durch welches der römische Gesamtstaat engiltig zum Silbersystem in der Form der Denarwährung übergeleitet wurde.

Zum Verständnis aber dieses systematischen Werdeganges ist in erster Linie erforderlich die Feststellung des staatsrechtlichen Charakters des römisch-campanischen Münzsystems; hieran anschliessend sind die historischen Gesichtspunkte zu betrachten, nach denen sich der Beginn der Münzung und die Dauer der einzelnen Perioden bestimmt; alsdann ist die Konkordanz der Didrachmen, Schwergeldreihen und Barren aus den Typen nachzuweisen, Wesen und Bedeutung der Barren zu erörtern, endlich zum Schluss eine Zusammenstellung der gewonnenen Resultate zu geben.


A. Die geprägten römisch-campanischen Münzen als Staatsmünze Roms für die südlichen Landesteile.

Das erst allmähliche, dann seit der zweiten Hälfte des vierten vorchristlichen Jahrhunderts rasche Vordringen der römischen Macht hatte zu einem politischen Zustande Mittelitaliens geführt, in dem die einzelnen Städte sich gegenüber der Hauptstadt in den verschiedenartigsten Rechtsstellungen befanden. Die in dieser Beziehung von Mommsen in eingehender Darstellung begründeten verfassungsrechtlichen [7] Unterscheidungen haben indess Seitens der folgenden numismatischen Literatur im allgemeinen nur ungenügende Beachtung gefunden. Überdies sind von Mommsen selbst aus an sich richtigen Prämissen nicht stets auch die zutreffenden Konsequenzen gezogen worden.

Das Münzrecht setzt voraus ein gewisses Mass von Autonomie der prägenden Gemeinde. Diese Autonomie fehlt gänzlich denjenigen Gemeinden, die zu Rom im Verhältnis völliger Abhängigkeit stehen; es sind dies zwei Kategorien von Städten:

  1. die Bürgerkolonien,
  2. die Halbbürgergemeinden ohne Selbstverwaltung („quarum omnis civitas in civitatem Romanam venit“).

Sie steht hingegen zu zwei anderen Kategorien von Städten, deren Verfassung geordnet ist auf der Grundlage freier Selbstverwaltung. Dies sind einerseits:

  1. die föderierten Gemeinden, die zu Rom im Verhältnis gleichen Bündnisses stehen; andererseits
  2. die sogen. latinischen Kolonien, d. h. die von Rom zur Sicherung und Befestigung seiner Macht in den unterworfenen Landschaften begründeten Zwingburgen.

Den beiden ersten Gattungen von Gemeinden steht das Münzrecht nicht zu; die beiden letzteren sind im Besitze eines nahezu unbeschränkten Münzrechts. – Diese Rechtssätze stehen fest.

Schwieriger erscheint die Frage der Münzberechtigung einer weiteren Gruppe sehr zahlreicher Gemeinden, nämlich

  1. der Halbbürgergemeinden mit Selbstverwaltung,

deren Bürger als cives Romani zwar in privatrechtlicher Beziehung (connubium, commercium) den Bürgern der Hauptstadt gleichstehen, hingegen, weil nicht in den Tribusverband eingereiht, an deren aktivem und passivem Wahlrecht (jus suffragii et honorum) nicht Teil nehmen. Diese öffentlich rechtlichen Befugnisse üben sie vielmehr als Bürger der eigenen Gemeinde nur in dieser als ihrem Heimatorte aus. Ihr doppeltes Bürgerrecht kommt zum Ausdruck in ihrer Doppelbezeichnung als cives Romani-Campani, cives Romani-Fundani u. s. f. Dass grundsätzlich auch diesen Gemeinden das Münzrecht abgehe, wurde von Mommsen anerkannt. Nicht minder richtig war es, wenn er Ausnahmen von dieser Regel zuliess. Die weitere Prüfung indess wird ergeben, dass in dem Masse, wie Mommsen sie konstatierte, die Ausnahmen nicht bestanden haben.

Das Halbbürgerrecht mit Selbstverwaltung wurde ausser zahlreichen latinischen Gemeinden im Jahre 338 v. Chr. auch einer Reihe campanischer Gemeinden, darunter in erster Linie Capua verliehen.

[8] Auf S. 339 bis 346 der Geschichte des römischen Münzwesens hat Mommsen die Stellung der Halbbürgergemeinden zum Münzrecht behandelt. Er gelangte hierbei für die mit Selbstverwaltung ausgerüsteten Halbbürgergemeinden Campaniens im Wege ausnahmsweiser Verleihung zur Konstatierung einer Münzberechtigung, welche weit hinausgeht über die Schranken, die einem solchen ausnahmsweise gewährten Rechte begrifflich innewohnen. Campanischen Halbbürgergemeinden legte er nicht nur die mit dem Stadtnamen in oskischer Schrift Kapv, Kalati, Aderl (= Capua, Calatin, Atella) geprägten Kupfermünzen, sondern auch das gesamte die Aufschriften ROMANO und ROMA tragende Kupfer, Silber und Gold bei. Seine Auffassung geht dahin, diese Halbbürgergemeinden seien zeitweise gehalten gewesen auf ihre Münzen den Namen Roms zu setzen, zeitweise sei ihnen der Gebrauch des eigenen Namens gestattet worden.

„Somit liegt“ (sagt Mommsen S. 346) „in dieser römisch-capuanischen Prägung die eigentümliche Doppelstellung der Passivbürgergemeinden in ihrer allmählichen Entfaltung uns wie im Bilde vor Augen. Integrirende Teile des römischen Staates und doch wieder gewissermassen selbständige Gemeinwesen haben sie das Münzrecht weder vollständig besessen wie die Bundesstaaten, noch völlig entbehrt wie die (Bürger-) Kolonien und Munizipien. Wir sehen sie bald als römische Bürger münzen und der lateinischen Sprache sich bedienen, bald als Bürger der eigenen Gemeinde und alsdann die Landessprache gebrauchen“.

Dass diese Auffassung nicht zutrifft und dass das Recht sich des Namens Roms für ihre Münzen zu bedienen einer Halbbürgergemeinde[WS 1] nicht zustehen konnte, ergibt sich aus folgenden Erwägungen. Wird nämlich einer Halbbürgergemeinde ausnahmsweise gestattet Münzen für den inneren Verkehr zu prägen, so handelt es sich für sie innerhalb des Umfangs der Verleihung um ein ihr im Wege der derivatio juris Seitens der souveränen Macht zur selbständigen Ausübung übertragenes Recht, das in ihrem Besitze zu ihrem eigenen, allerdings Seitens der souveränen Macht jeder Zeit widerruflichen Rechte wird. Als eigenes Recht wird und kann die beliehene Gemeinde diese Befugnis, so lange sie sie besitzt, stets nur auf den eigenen Namen ausüben. Nimmermehr kann die Befugnis ausgeübt werden auf den Namen der souveränen Macht, d. h. in diesem Falle auf den mit der Bezeichnung der Münzhoheit zusammenfallenden Namen Roms. Auf diesen Namen kann nur Rom selbst münzen, denn die Mitübertragung des Namens der souveränen Macht auf die untertänige Gemeinde, als Trägerin des abgeleiteten Rechtes, wäre die Übertragung der begrifflich nur der verleihenden Macht als solcher zustehenden Souveränitätsbezeichnung. Eine solche Übertragung aber ist unmöglich, weil die abhängige Gemeinde [9] nicht die Trägerin von Hoheitsrechten sein kann; sie kann ihr von Rom delegiertes Recht begrifflich nur auf den eigenen Namen ausüben.

Diese Gesichtspunkte sind in Mommens Ausführung verkannt. Der Eigenschaft der Campaner als „Römischer Bürger“ ist in ihr eine zu weite Ausdehnung gegeben. Allerdings sind die Halbbürger auch cives Romani, aber nicht im Sinne des nationalen Römertums, bei dem römisches Staats- und römisches Stadt-Bürgerrecht sich vereinigt; sie sind wie bereits erwähnt „cives Romani-Campani“. Ihr Römertum ging mit der Zeit in das Reichsbürgerrecht, ihr Campanertum in das Munizipalrecht über. Sie sind auch nicht im vollen Umfange cives Romani; wären sie es, so wäre eine Übertragung des Münzrechts auf sie, wenn auch nur im allerbeschränktesten Masse völlig ausgeschlossen[WS 2], denn einem Volksteile kann nicht das nur dem ganzen Volke als solchem zustehende Münzrecht übertragen werden. Daher ist die Verleihung des Münzrechts an eine Bürgerkolonie unmöglich; ebenso an eine der Selbstverwaltung entbehrende Halbbürgergemeinde, weil es dieser an den Organen der Ausübung mangelt. Den campanischen Gemeinden konnte ein ausnahmsweises Münzrecht nicht im Anschlusse an das in ihrer Civität enthaltene römische, sondern nur im Anschluss an das darin lebendige campanische Element verliehen werden. Dieses fremde Element ist das zur Ausübung des übertragenen Rechtes ebenso befähigte als erforderliche Substrat. Daher münzen die Campaner nicht, wie Mommsen annimmt, das eine Mal als „römische Bürger“ auf den Namen Roms, das andere Mal „als Bürger[WS 3] der eigenen Gemeinde“ auf deren Namen. Vielmehr können sie niemals auf den Namen Roms, sie können nur als cives Romani-Capuani, – Atellani, – Calatini auf den Namen Capuas, Atellas, Calatias münzen. Da aber ferner die Halbbürgergemeinde nach dem in ihr enthaltenen Rom-fremden Element stets Nationalgemeinde bleibt, so erfolgt konsequenter Weise die Aufschrift des Stadtnamens auf die Münzen in der Muttersprache; hier in der oskischen.

Diese Münzen der Halbbürgergemeinden Capua, Atella, Calatia liegen vor in den bei Friedländer, Oskische Münzen Tafel I–IV (vgl. Garrucci tav. 86/87) abgebildeten Stücken. Im Einzelnen ist auf sie an dieser Stelle nicht einzugehen. Es genüge die Erwähnung, dass es sich ausschliesslich um Kupfermünzen handelt, beginnend in der Epoche der jüngeren römischen Reduktion vor dem Jahre 268 und nach diesem Zeitpunkt noch fortgesetzt von Capua allein in einer dem römischen Sextantarfusse entsprechenden Reihe.

Dies und nicht mehr ist das Münzrecht der campanischen Halbbürgergemeinden; es ist beschränkt auf Kupfer; beschränkt anfänglich auf die niederen Kupfernominale, später für Capua erweitert bis zum [10] As, aber nach wie vor beschränkt auf den örtlichen Umlauf. Rom vergab sich mit dieser Gestattung nichts. Es hatte in einer Zeit durchaus befriedeter Verhältnisse dem nationalen Empfinden seiner wichtigsten Halbbürger eine geringfügige Konzession gemacht, die neben anderen Konzessionen (dem besonderen Legionsverbande, der Anerkennung der eigenen Behörden, nämlich der meddices der Einzelgemeinden, des meddix tuticus als Vorstandes des campanischen Kommunalverbandes und dgl. mehr) die Unterworfenen einigermassen über den Verlust der Selbständigkeit hinwegzutäuschen geeignet war.

Die Hauptsache, d. h. die Prägung der Edelmetalle war von Anfang an und blieb jederzeit Sache Roms, denn sämtliche Gold-, Silber- und Kupfermünzen, welche in Campanien mit dessen Namen geschlagen worden sind, sind nach dem zuvor Gesagten römische Staatsmünzen. Die Bezeichnung ROMANO ist identisch mit der Wendung „populi Romani“, und auf den jüngeren Sorten steht das Wort ROMA in der gleichen Bedeutung wie späterhin auf Denar, Quinar und Sesterz.

Es entfällt hiermit die irrige Vorstellung als ob die abhängigen campanischen Gemeinden zu einer Zeit, als die urbane Münzstätte ausschliesslich auf Bronze beschränkt war, „ausnahmsweise“ ein Münzrecht ausgeübt hätten, das bei seiner Ausdehnung auch auf Silber und Gold die Münzung der Hauptstadt praktisch bei Weitem übertroffen haben würde.

Ein einziges Mal allerdings hat Capua auch Silber gemünzt, nämlich zur Zeit seines Abfalls von Rom unter Hannibal in den Jahren 213 bis 211 v. Chr. Diese sehr seltenen Münzen (Jupiterkopf auf Vs., Adler mit Blitz auf Rs.) tragen den Namen der infolge ihres Abfalls zeitweise frei gewordenen Stadt in oskischer Schrift. Bezüglich der Aufschrift läuft es mithin auf das Gleiche hinaus, ob eine Gemeinde kraft eigener Selbständigkeit prägt, oder kraft verliehenen Rechtes. Der Unterschied für Capua ist aber der, dass es zur Zeit jener ephemeren Selbständigkeit auch zur Silberprägung schritt, zu der es zuvor unter römischer Oberherrschaft nicht zugelassen worden war.

Es entspricht allgemeinen Grundsätzen, dass völlig unabhängig neben der römischen Münzung in Campanien sowohl wie in Latium diejenige der verbündeten Städte und der latinischen Kolonien einhergeht. Jede von ihnen ist, wie Mommsen es zutreffend ausdrückt, ein „Staat im Staate“, ausgerüstet mit eigener Münzhoheit gleich der führenden Metropole. Im Schwerkupfer treten Namen münzender mittelitalischer Gemeinden mit Ausnahme zweier, deren neuerdings gefundene Stücke in meine Sammlung übergegangen sind, R = Reate (selbständig[WS 4] bis 290), CAR = Carsioli (latinische Kolonie), nicht hervor. In Silber münzen fünf latinische Kolonien: Cora, Signia, Alba, Cales, Suessa auf den Stadtnamen in lateinischer Schrift, so CALENO, so SVESANO; [11] das selbständige Teanum oskisch auf „Tianud“; die föderierten Griechenstädte Campaniens auf ihre Stadtnamen in griechischen Lettern; endlich Rom und keine andere Stadt an seiner Stelle auf ROMANO und ROMA. Bestände darüber, dass die mit letzteren Aufschriften geprägten[WS 5] Münzen römische sind, noch für irgend Jemanden der leiseste Zweifel, so muss er ihm schwinden angesichts der Tatsache, dass diese Münzung sich nur als ein Teil darstellt eines gross angelegten Systems, das in seinem Edelmetalle, seinen Schwergeldreihen und Barren ganz Campanien und Latium mit den für beide passenden Münzgattungen versorgte. Ein solches System eignet nicht der Kompetenz einer auf ihr kommunales Gebiet beschränkten Stadtverwaltung; es ist vielmehr das umfassende System der obersten Staatsgewalt, die in der Verschiedenartigkeit der gebotenen Münzsorten der nationalen und wirtschaftlichen Verschiedenheit der ihr unterstehenden Gebiete Rechnung tragend einem jeden derselben bietet, was seine Eigenart erfordert, den Gemeinden des Südens geprägtes Edelmetall, denen des Nordens gegossenes Schwergeld.


B. Der Beginn der ältesten Münzung Roms und die drei der Denarwährung voraufgehenden Perioden.

Es ist eine auffallende Erscheinung wie wenig vielfach auch von sonst kompetenten Kennern antiker Monumente für die Beurteilung des Beginns der römischen Libralwährung die Stilkriterien in Rücksicht gezogen worden sind. Nachdem bereits Lanzi und später Eckhel den Irrtum zurückgewiesen hatten als ob die ältesten Asse der römischen Königszeit entstammen könnten, fielen Marchi und Tessieri, die Verfasser des 1839 erschienenen Werkes „l’Aes grave del Museo Kircheriano“, in diesen Irrtum zurück. Mit Recht wies daher Cavedoni in seiner demnächst erschienenen Rezension dieses Werkes zur Widerlegung auf die Tatsache hin, dass die um 600 v. Chr., also in der Tat zur römischen Königszeit, beginnende grossgriechische Münzung alle Stufen der Stilentwickelung durchlaufe von archaischen Anfängen bis zu der um das Jahr 400 erreichten höchsten Vollendung der Kunst, wohingegen das römische und mittelitalische Schwergeld keine solche in einer Entwickelung begriffenen Formen, sondern von Anfang an einen fertigen und in sich abgeschlossenen Stil aufweise.

Dieser Gesichtspunkt ist festzuhalten. Die Typen des Schwerkupfers bewegen sich überdies in Formen, die einer schon seit längerer Zeit geübten und hergebrachten Stilisirung entsprechen. Schon diese Wahrnehmung hätte genügen müssen sie in eine erheblich nach dem Jahre 400 liegende Zeit zu verweisen.

[12] Um aber zu einer sicheren Datierung des Beginns der Schwergeldmünzung zu gelangen ist es erforderlich sich den wirtschaftlichen Zustand Italiens in der demselben voraufgehenden Epoche, sowie die politischen Veränderungen zu vergegenwärtigen, welche für Rom und Mittelitalien den Übergang zum Gebrauche des Geldes zur Folge hatten.

Die ausserordentliche Entwickelung, die das Münzwesen der griechischen Kolonien des Westens aufweist, spielte sich abgesehen von Sizilien nur in einem schmalen Küstensaume des italischen Festlandes ab ausgehend von Tarent und die lukanisch-brettischen Küsten hinangehend bis nach Posidonia. Die einzige schon seit alter Zeit in Campanien münzende Stadt ist Cumae, die nördlichste der chalkidischen Kolonien. Noch weiter im Norden prägen zwar schon frühe einige westetruskische Orte Silber und Gold; da aber ihre Münzung für die spätere Entwickelung Mittelitaliens einflusslos blieb, so kommen sie für den vorliegenden Zweck nicht weiter in Betracht.

Alles sonst von dem Küstensaume der grossgriechischen Kolonien umschlossene Gebiet, d. h. das Innere Bruttiums und Lukaniens, ferner ganz Apulien, Samnium, Campanien ausser Cumae, das eigentliche Mittelitalien und die gesamte Ostküste waren münzloses Gebiet. Dieser Zustand änderte sich für Campanien erst mit dem Jahre 423 v. Chr. Es spielte sich damals für Cumae ein ähnlicher Vorgang ab wie er später die Mehrzahl der blühenden grossgriechischen Städte des Südens betraf, die um das Jahr 390 teils den Zerstörungen durch Dionys, teils aber den fortgesetzten Vorstössen der mit ihrem Volksüberschusse nach den Küsten vordringenden lukanischen und brettischen Schaaren unterlagen, oder doch ihren Bestand insoweit vernichtet sahen, dass in einer Anzahl dieser Städte die bisherige Silbermünzung auf die Prägung von Kleinkupfer beschränkt werden musste. Ein ähnliches Vordringen der Urbevölkerung des Binnenlandes fand schon zuvor von Samnium aus nach der campanischen Ebene statt, wo diesem Andrange die eingewanderten Etrusker erlagen, von dem aber insbesondere auch Cumae in einer Weise betroffen wurde, dass es seit dem erwähnten Jahre 423 aus der Zahl der italischen Münzstätten ausscheidet.

Aber das griechische Element war damit von der Küste Campaniens keineswegs verdrängt. Die Nachfolgerin Cumaes als Hauptstadt und Bollwerk des Hellenentums wird das nicht lange zuvor etwa um 440 v. Chr. gegründete Neapolis; seine Münzung beginnt um 420 v. Chr. Ihm schliessen[WS 6] sich bald an das etwas im Innern nordöstlich des Vesuv gelegene Hyria, die vermutliche Palaeopolis Nolas, ferner Phistelia und Allifae, zwei kleinere, wie es scheint, in der Nähe Cumaes gelegene Küstenorte. Von diesen vier Münzstätten haben die drei zuletzt genannten, von denen Phistelia schon um 400 zu münzen aufhört, Allifae [13] bis etwa 340 fortmünzt, um welche Zeit an die Stelle Hyrias Nola tritt, ausschliesslich Silber geschlagen. Kupfer erscheint in ihrer Münzung nicht; es ist daher auch bezüglich Neapels nicht anzunehmen, dass sein Litrenkupfer, das älteste in Campanien auftretende kupferne Kleingeld, über das Jahr 340, frühestens 350, zurückreiche. Dies war der Zustand des campanischen Münzwesens vor der Zeit der römischen Occupation. Cumae hatte nach anfänglich chalkidischer, dann attischer Währung um das Jahr 480 den von den Phokäern Velias in Nordlukanien eingeführten und zeitweise auch bereits von den Achäern Posidonias benutzten phokaischen Fuss angenommen. Er bildete in der Folge den allen campanischen Städten gemeinsamen Münzfuss.

Ihrem griechischen Elemente verdanken die bisher genannten Campanerstädte ihre Münzung. Capua hat vor der Römerherrschaft nicht gemünzt. Dass auch die Didrachmen mit ΚΑΜΠΑΝΟΣ, ΚΑΠΠΑΝΟ u. s. f. nicht capuanisch, sondern von Neapel ausgegangen sind, ist durch Imhoof-Blumers Untersuchungen ausser Zweifel gestellt. Es ist geradezu eine oskische-samnitische Eigentümlichkeit älterer Zeit nicht zu münzen und eine oskische Stadt der in die Ebene vorgedrungenen Samniten war Capua seit dem Ende der Etruskerperiode geworden. Der dem oskisch-samnitischen Gebiete mangelnde Handels- und Seeverkehr, wohl auch die umfassende Münzung des benachbarten Neapels hat ein Bedürfnis nach eigenem Gelde vor der tiefgreifenden Änderung aller Verhältnisse durch die römische Occupation im nördlichen Teile Campaniens nicht aufkommen lassen.

Die Linie Neapolis-Nola bildet mithin bis um das Jahr 340 v. Chr. die Scheidelinie zwischen dem münzenden und dem münzlosen Gebiete des italischen Westens. Von dieser Linie je weiter hinab nach Süden eine desto reichere, desto höher entwickelte Münzung; nördlich darüber hinaus mögen als fremdes Erzeugnis campanische Münzstücke, insbesondere solche von Neapel, auch alte cumanische noch bis zu gewisser Ausdehnung im Gebrauche gewesen sein. Von selbständiger Münzung aber ist hier vorerst nicht die Rede. Schon am mittleren Liris und jenseits des Circeischen Vorgebirges beginnt das Gebiet, das durch vielfache Funde von aes rude sich als das italische Bronzegebiet scharf abscheidet von den gräcisirten Landschaften des Silberkurant’s.

Es widerstreitet dem Augenschein, dass am Tiber die Münzung im Gange gewesen sein könnte zu einer Zeit, als selbst Neapel noch nicht zu münzen begonnen hatte. Dennoch war dies noch die Meinung Mommsens, der den Anfang der Münzung Roms in die Zeit der Decemvirn, also um 440, oder doch wenigstens auf 430 zurückversetzte, das Jahr der sagenhaften lex Julia-Papiria, die die Vieh- in Geldbussen verwandelt haben soll. Die Nachrichten der Schriftsteller galten einer älteren Generation mehr als die aus dem Äusseren der Münzen zu [14] schöpfende Belehrung. Das Werk, in dem am meisten die stilistischen Kriterien der römischen Libralmünzen, insbesondere auch die Form der prora, für die Zwecke der Zeitbestimmung in Rücksicht gezogen wurden, ist die 1883 erschienene Samwer-Bahrfeldtsche „Geschichte des älteren Römischen Münzwesens“. Ganz selbständig auf Grund dieser Merkmale wurde hier das Richtige bereits getroffen, indem der Beginn des römischen Schwergeldgusses in die Zeit gegen 330 v. Chr. verlegt wurde, gut hundert Jahre nach der Zeit der zwölf Tafeln. Indess bleibt eine nur aus den Kriterien des Stils gezogene Folgerung mehr oder weniger Vermutung, so lange andere Beweismomente nicht unterstützend hinzutreten.

Schon seit uralter Zeit hatte sich das eigentliche Mittelitalien ausschliesslich seines einheimischen Kupfers als Wertmetalls bedient, dies im Sinne einer nicht von Staatswegen, sondern durch die Privatindustrie an Geldesstatt hergestellten Tauschware. In der erschiedensten Gestalt, teils roh, teils geformt, liefen diese nach ihrem Werte durch die Wage festzustellenden Kupferstücke im Lande um. Von besonders unreinem Metall (u. A. Eisen bis zu 38%) sind die dicken mit der von den Italienern als „ramo secco“ bezeichneten Marke versehenen Rohbarren; besser gereinigt die mit Gräthen und Delphinen gemarkten Barren, deren äussere Form sich teilweise auch bereits derjenigen der späteren campanischen Münzbarren nähert. Öffentliche Münzstätten aber waren in dem gesamten Gebiete noch nicht vorhanden und als Geld im engeren Sinne darf daher keine dieser Sorten gedeutet werden.

Nur grosse und einschneidende politische Umwälzungen konnten eine fundamentale Reform dieses durch den Mangel der Münze charakterisirten Zustandes Mittelitaliens zur Folge haben und nur von derjenigen Macht konnte diese Reform ausgehen, die innerhalb jener Umwälzungen die Oberhand behielt, indem sie gleichzeitig das bis dahin in eine Unzahl einzelner Interessengruppen zersplitterte Gebiet zu einer politischen Einheit zusammenfasste.

Diese Macht war Rom und die Zeit, um die es sich hierbei handelt, ist jener Abschnitt seiner Geschichte, den Livius (VII, 29) mit den Worten einleitet:

„Majora jam hinc bella et viribus et longinquitate vel regionum, vel temporum spatio“.

Diese Worte beziehen sich auf die Zeit des Jahres 343 v. Chr. Dem alten Latinerbunde gegenüber war Rom durch die Angliederung Südetruriens immer mehr erstarkt. Es kann nicht in der Absicht liegen auf die Einzelheiten der Ereignisse an dieser Stelle einzugehen. Soviel aber sei angedeutet, dass gleichzeitig durch das Heranwachsen [15] einer anderen Macht, nämlich Samniums, deren westliche Nachbarn, die bereits stark gräcisirten Campaner, vor die schwerwiegende Frage gestellt wurden, ob sie demnächst gezwungen den ehemaligen Stammesgenossen sich unterordnen, oder ob sie gegen diese in einem Bündnisse mit Rom ihre Zuflucht suchen sollten. Sie wählten das Letztere, Rom ihr Bündnis antragend. Rom aber lehnte ab, worauf Seitens der Campaner die freiwillige Unterwerfung und Seitens Roms ihre acceptio in dicionem erfolgte. Auf eine Erörterung der viel bestrittenen Frage, ob bereits anlässlich dieser Unterwerfung der Campaner ein erster Kampf zwischen Rom und Samnium statt hatte, oder ob (was wahrscheinlicher) der im Jahre 327 entbrannte 22jährige Krieg der erste Krieg beider um die Führung Italiens ringender Mächte war, kommt es für die vorliegende Untersuchung nicht an. Es genügt zu wissen, dass sich an die freiwillige Unterwerfung der Campaner in den Jahren 340 bis 338 die kriegerische Unterwerfung ganz Latiums anschloss, das in vergeblicher Erwartung samnitischer Hülfe noch einmal alle Kräfte zuzammengerafft hatte zur Niederwerfung der immer übermächtigeren Stadt. Roms Sieg war ein vollständiger. Seine Legionen hatten den Volturnus überschritten, um das südlich des Stromes gelegene Land nicht wieder zu verlassen. Das römische Gebiet erstreckte sich fortan vom Ciminer Wald bis gegen den Golf von Neapel, im Osten bis auf die Wasserscheide des Apennin. Rom war aus der Stellung als erster Latinerstadt eingetreten in die mittelitalische Grossmachtstellung. Die Verhältnisse aller Gemeinden des weiten Gebiets wurden neu geordnet zu jenem Staatengebilde, das durch Mommsen den Namen der italischen Eidgenossenschaft erhalten hat. Auch gegenüber denjenigen Gemeinden, denen es gelang sich die aus dem „gleichen Bündnisse“ (foedus aequum) hervorgehenden Rechte zu wahren, behielt Rom, wie wir heute sagen würden, die militärische und diplomatische Führung. Viele Orte verloren die bisherige Selbständigkeit völlig; zahlreichen anderen wurde der Schein der Selbständigkeit belassen in der Form des bereits früher erörterten Halbbürgerrechts.

Diese Neuordnung der Verhältnisse war es, die Rom den Anlass gab für das neu begründete umfassende Staatswesen nun auch seinerseits zur Münzung überzugehen. Und zwar wurde das System dieser Münzung auf breiterer Grundlage und von grösseren Gesichtspunkten aus angelegt als bisher angenommen worden ist. Rom beherrschte fortan nicht nur die wesentlichsten Teile des bisherigen Bronzegebiets, es umfasste mit seinen campanischen Erwerbungen auch weite und reiche Landstrecken, in denen sich auf Grund Cumanischen und Neapolitanischen Einflusses der Gebrauch gemünzten Edelmetalls bereits längst eingebürgert hatte. Daher handelte es sich nicht blos um die Schaffung einer hauptstädtischen Libralmünze und um die Errichtung einer Münzstätte [16] für diese, vielmehr wurden, wie bereits erwähnt, sofort zwei Münzstätten errichtet, die eine für Bronzeguss in Rom, die andere für Silberprägung in Capua.

Dass diese in den Zentren beider Reichshälften, der latinischen und der campanischen, errichteten Münzstätten im Zusammenhange mit einander begründet wurden und dass sie je länger je mehr nach durchaus einheitlichem von der Hauptstadt ausgehendem Plane arbeiteten, wird aus der nachfolgenden Betrachtung ihrer Beziehungen evident werden. Ob ihre Tätigkeit bereits im Jahre 338 begann dürfte zu bezweifeln sein; jedenfalls lässt sich ihr Beginn nicht auf einen früheren Zeitpunkt, insbesondere nicht sofort auf die erste Berührung Roms und Capuas im Jahre 343 ansetzen. Alle derartigen Neuordnungen erfordern eine gewisse Zeit, wie denn auch nach der Erorberung Tarent’s noch vier Jahre verstrichen bis Rom zur Denarwährung überging. Eher dürfte das Jahr 335 als das Jahr des Beginns der Münzung anzunehmen sein.

Bei dieser Annahme deckt sich das von Samwer-Bahrfeldt aus den Stilkriterien gewonnene Ergebnis mit dem Resultate der historischen Ermittelung. Keinesfalls darf jedoch auch ein wesentlich späterer Beginn der Libralmünzung vermuthet werden. Hiergegen spricht das Münzbild auf der Rückseite der römischen Libralserie, denn gerade noch unter dem frischen Eindrucke der Ereignisse des grossen Jahres 338 wurde die prora auf die Rückseite ihrer sämtlichen Nominale gesetzt. Vergebens frug man sich bisher, indem man von einem zu hohen Alter des römischen Schwergeldes ausging, weshalb das in so früher Zeit noch nicht seemächtige Rom gerade die prora als Stadtwappen gewählt habe. Zur Erklärung verschmähte man nicht auf älteste Sagen zurückzugreifen, so auf die Sage, dass Janus zu Schiff am Janiculus angelangt sei und Ähnliches mehr. Jetzt, nachdem der geschichtliche Zusammenhang erkannt ist, schwinden diese unsicheren Vorstellungen und die prora der urbanen Reihe wird zu einem wichtigen historischen Monument. Denn zu der Zeit, da Rom zu münzen begann, hatte es in der Tat auch zur See die Vormachtstellung bereits gewonnen. Schon im Jahre 348 hatte es mit Carthago den ersten Freundschafts- und Schiffahrtsvertrag geschlossen. Im Jahre 338 aber wurde nach hartem Kampfe Antium, die bis dahin seemächtigste Stadt der latinischen Küste erobert, ihre Schiffe teils verbrannt, teils nach Rom übergeführt und die rostra der zerstörten Schiffe auf dem Forum aufgerichtet. „Rostra id templum appellatum“ heisst es bei Livius VIII, 14. Die prora ist daher kein Stadtwappen, sie ist ein Siegeszeichen und in diesem Zusammenhange ein sprechender Beleg für die Tatsache, dass die römische Reihe nicht vor das Jahr 338 datiert werden darf.


[17] Wurde im vorhergehenden das Jahr 335 v. Chr. als der vermutliche Anfangspunkt der Münzung festgesetzt, so sind weiterhin in kurzen Zügen die Ereignisse zu betrachten, die zu jenen Wandlungen führten, auf Grund deren in der parallel gehenden Tätigkeit der beiden Münzstätten deutlich drei Perioden erkennbar werden.

Die Rivalität der beiden Zentralmächte, Roms und Samniums, führte im Jahre 327 zum Ausbruche des grossen 22jährigen Krieges. Das Kriegsglück war anfänglich ein vielfach wechselndes. Besonders unglücklich gestaltete sich für Rom das Jahr 321. Es war das Jahr der Caudinischen Niederlage. Aber der von den Konsuln mit den Siegern vereinbarte Friede wird vom Senat nicht anerkannt; in erbitterter Weise wird von Rom der Kampf fortgesetzt. Endlich bis zum Jahre 314 gelingt es den Römern das feindliche Land von West und Ost, von Campanien und Apulien aus, wo im Jahre 319 Luceria genommen worden war, zu umklammern. Die Samniten sind in ihre Berge zurückgeworfen; ein in Capua drohender Aufstand ihrer Partei wird noch rechtzeitig unterdrückt; in Campanien ist die römische Herrschaft von neuem und in dauernder Weise befestigt. Rom säumte nicht die zum zweiten Male gewonnenen Gebiete durch starke Festungen zu sichern. Wie es bereits im Jahre 334 Cales zur latinischen Kolonie umgeschaffen hatte, so werden in den Jahren 314 bis 312 fünf weitere Festungen errichtet, vor Allem Luceria im Rücken Samniums, ferner die Inseln Pontiae zur Sicherung der campanischen Gewässer, Saticula an der campanisch-samnitischen Grenze, endlich Interamna am Liris und Suessa an der Strasse Rom-Capua. Hand in Hand hiermit geht bis zum Jahre 312 die Vollendung der appischen Strasse, die Capua auf kürzestem Wege mit der Hauptstadt verbindet. In Capua selbst wurden die Zügel der römischen Herrschaft bedeutend straffer angespannt als bisher. Hierauf deutet bereits die seit dem Jahre 318 alljährlich erfolgende Entsendung eines Präfekten. Vor Ankunft des im Jahre 314 für die politischen Prozesse ernannten Dictators wählen in Capua die Häupter der abtrünnigen samnitischen Partei freiwillig den Tod.

Die Samniten drangen ferner nicht mehr bis hierher vor. Dennoch kommt der Friede erst nach langen im Innern ihres Landes weiter geführten Kämpfen im Jahre 305 zu Stande. Dieser Friede war jedoch noch kein dauerhafter. Bereits sieben Jahre später stehen die beiden feindlichen Mächte von Neuem gerüstet sich gegenüber, Samnium diesmal verstärkt durch die nördlich wohnenden Stämme bis hinauf zu den Etruskern und Galliern. Für Rom gestaltet sich die Lage bedrohlicher als je zuvor. Aber die grosse Schlacht bei Sentinum 294 entscheidet das Geschick zu Gunsten Roms und nach abermals vier Jahren ebenso tapferen als aussichtslosen Widerstandes (290) sehen sich die Samniten zum [18] endgiltigen Nachgeben gezwungen. Ihre Niederlage war eine so vollständige, dass eine genau 200jährige Waffenruhe folgte. Der Socialkrieg der Jahre 90 bis 88 war der letzte grosse Freiheitskampf der tapferen Bergvölker oskischen Stammes.

Die Jahre 314 und 290 bilden daher zwei weitere wichtige Marksteine in der Geschichte der römischen Machtentwickelung. Diese Abschnitte sind auch auf die allmähliche Umgestaltung des römischen Münzwesens von greifbarem Einflusse geworden. An die Stelle der vom Jahre 335 an datierenden ursprünglichen Ordnung tritt in Campanien seit dem Jahre 312 ein bedeutend mehr romanisirtes System; nach dem Jahre 290, etwa von 286 an, nimmt Rom mit der Reduktion ein System an, das als der Vorbote seines im Jahre 268 erfolgten Überganges zur Denarwährung anzusehen ist. Diese drei Perioden:

die erste von 335 bis 312,
die zweite von 312 bis ca. 286,
die dritte von ca. 286 bis 268

sind nun im Einzelnen zu betrachten.


C. Die erste Periode (335 bis 312).

Das Gewichtssystem, das der ursprünglichen römischen Münzordnung, sowohl für Bronze, wie für Silber zu Grunde liegt, beruht auf ein und demselben durch die Phokäer nach Italien gelangten Ursprungsgewicht, aus dem abgeleitet sind:

  1. das oskisch-latinische Pfund von 272.875 Gm.,
  2. die phokäisch-campanische Didrachme von 7.58 Gm.

Die Didrachme ist der 36., die Drachme der 72. Teil des Pfundes, genau wie auf das später recipirte attische Pfund von 327.45 Gm. 72 Denare gingen. Die Einzelheiten des metrologischen Nachweises sollen dem Hauptwerke vorbehalten bleiben. An dieser Stelle genügt die Erwähnung, dass überall da, wo phokaische Silberwährung herrscht, auch das oskisch-latinische Pfund das Landesgewicht bildet. Der Bereich dieses Pfundes erstreckt sich mithin über das Silbergebiet Nordlukaniens und Campaniens, reicht aber auch tief in die Bronzelandschaften hinein, und zwar, wie die römische Libralserie lehrt, mindestens bis zum Laufe des Tiber. Da die phokaische Währung auch bereits um 480 in Cumae Eingang gefunden hatte, so ist anzunehmen, dass das ihr entsprechende Pfund sich von hier aus bereits lange vor Beginn der römischen Münzung auch nach Latium verbreitet hatte, Rom daher mit der Münze nicht ein neues Gewicht einführte, sondern dieselbe auf ein in seinem Gebiet schon seit längerer Zeit einheimisches Gewicht basierte.

Silber und Kupfer waren in Italien durch lange Zeit ungewöhnlich stabile Werte. Seit Alters standen sie, wie anderwärts nachzuweisen, [19] in Sizilien im Verhältnis von 1 : 125. Im römischen Bereich stehen sie seit der zweiten Periode nachweislich 1 : 120. Hierbei verblieb es auch bei Einführung des Denars. Erst vom Jahre 241 an trat das Verhältnis 1: 112 an die Stelle.

Es darf daher angenommen werden, dass auch bereits in der ersten Periode die Relation der beiden Metalle die gleiche war wie in der zweiten, d. h. 1 : 120. Da aber nicht ausgeschlossen erscheint, dass ursprünglich das Pfund nach dem Wasserkubus des oskischen Fusses in praxi etwas leichter gewesen sein kann, etwa 268 bis 269 gr., auch die Didrachme in Campanien unter der Norm von 7,58 gr. vielfach zurückbleibt, so kann zu Beginn auch ein etwas anderes Verhältnis obgewaltet haben, etwa 1 : 125, wie in Sizilien. Praktische Gründe nötigen zu der Annahme, dass bei der späteren Anwendung des attischen Pfundes das oskische mit demselben auf genau 5 : 6 ausgeglichen worden ist (272.875 : 327.45 gr.[WS 7]), und es empfiehlt sich daher für numismatische Zwecke von dieser sicheren Grundlage als dem Normalsatze auszugehen, zumal auch die Münzen diesem Satze ganz entschieden das Wort reden. Denn da nach meinen Listen über 1100 römische Libralasse auch im Zustande ihrer heutigen Abnutzung noch immer ein Durchschnittsgewicht von 267.66 gr. ergeben, so muss das ursprüngliche Effektivgewicht in der Tat rund 273 gr. betragen haben.

Für die Hauptstadt bedeutete somit die Einführung des pfundigen Asses ein Beharren auf dem bestehenden Gewichtssystem. Auf das Gewichtspfund begründet zerfällt auch der As gleich dem Pfunde in 12 Unzen. Dieses war das ebenso praktische als einfache System, das Rom seiner Bronzewährung zu Grunde legte. Mit der Beseitigung des attischen Pfundes von 327 gr. als vermeintlich ursprünglicher Basis des Systems entfällt der so verhängnisvoll gewordene Irrtum, dass der As zwar als pfundige Münze beabsichtigt gewesen, tatsächlich aber nur zu 10 Unzen ausgebracht worden sei. Es entfallen damit zugleich zum Nutzen eines klaren Verständnisses alle die verwirrenden Versuche, die zur Erklärung dieser irrigen Supposition unternommen worden sind.

Von den Münzbildern der urbanen Serie soll an dieser Stelle nicht gehandelt werden; von der prora war bereits die Rede. Nur was den Stil betrifft, so muss hervorgehoben werden, dass gerade die ältesten römischen Asse die schönsten sind. Rom, das eine selbständig ausübende Kunst nicht besass, war auf die Heranziehung griechischer Hilfskräfte angewiesen. Es ist von hohem Interesse zu verfolgen, wie bereits gegen Ende der ersten Periode durch die Mitarbeiterschaft einheimischer Elemente in der hauptstädtischen Offizin der Stil mehr und mehr herabgeht, bis Einhalt auf dieser abschüssigen Bahn geboten erschien. Aus anfänglich wieder besseren Leistungen der zweiten Periode entwickelte sich alsdann ein spezifisch römischer Stil, hausbacken und handwerksmässig, [20] aber immerhin annehmbar, zwar bar jeder Anmut, aber nicht ohne Kraft und Charakter. Durch die Tafeln meines Werkes wird diese Entwickelung sich in ihren einzelnen Phasen verfolgen lassen.

War es nun das Naturgemässe und Selbstverständliche in der Hauptstadt As und Pfund gleich zu setzen, so spielten hingegen, wenn Rom sich in seiner capuanischen Münzstätte in ähnlicher Weise dem in Campanien bereits bestehenden Landesfusse des Silbers anschloss, hierbei unverkennbar noch andere Rücksichten mit, nämlich solche politischer Natur. Zwei Umstände unterstützen diese Vermutung. Die Annahme phokaisch-campanischen Fusses für die älteste Sorte römischer Didrachmen erfolgte nämlich unter Verzicht auf eine brauchbare Konkordanz zwischen den Hauptnominalen der Bronze- und der Silberwährung. Es mag zwar für den Privatverkehr jener älteren Zeit, da Rom noch nicht wesentlich am Handel teilnahm, ein Bedürfnis für diese Konkordanz in minderem Masse vorgelegen haben; für das Ärar aber bestand ein solches Bedürfnis von Anbeginn, denn da beide Münzsorten, die bronzene und die silberne gleichermassen römische Staatsmünze waren, so musste seitens der Staatsverwaltung der Mangel ihrer Übereinstimmung auf die Dauer störend empfunden werden. In der Tat stimmt im Verhältnis von Silber zu Kupfer = 1 : 120 nur die seltene Litra (1/5 Drachme) von 0.76 gr. zu dem urbanen Triens von 90.96 gr. Die massenhaft geprägte Didrachme hingegen ergibt in der Umrechnung den unbequemen Wert von 31/3 As. Das Motiv, weshalb Rom nicht bereits in der ersten (wie später in der zweiten) Periode mit einem Ausgleich der beiderseitigen Werteinheiten vorging, kann nur in einer weitgehenden Rücksichtnahme auf die Besonderheiten des unterworfenen campanischen Gebiets gefunden werden. Dieselbe Rücksichtnahme liegt ferner der Setzung des Namens Rom auf die Münzen in der campanischen Form ROMANO zu Grunde. Roms weise Politik war es von jeher, da wo es selbst keinen Nachteil davon hatte sich durch Anpassung an die bestehenden Gewohnheiten mit den abhängigen Bevölkerungen in gutes Einvernehmen zu setzen. Nur wo von diesen Milde und Rücksicht mit Widerstand und Feindschaft erwidert wurden, oder wo Rom sich stark genug fühlte ihrer Zufriedenheit entraten zu können, trat eine andere Behandlungsweise, die straffe Durchführung römischer Reformen, an die Stelle. Ein solcher Systemwechsel der römischen Politik gegenüber Campanien fand statt zu Beginn der zweiten Periode.

Die Prägung der ersten capuanischen Periode weist drei Didrachmensorten auf; nur zu einer hat sich auch die Litra gefunden; Drachmen fehlen. Das zugehörige Kupfer ist gewöhnliches campanisches Litrenkupfer in verschiedenen Grössenabstufungen, möglicher Weise eine vierfache, doppelte und einfache Litra. Da dieses Kleingeld gleich den Kupfermünzen des gesamten griechischen Silbergebiets nicht Wert-, [21] sondern Scheidemünze ist, so ist aus dem Gewicht sein Wertverhältnis zum Silber nicht zu ermitteln. Wertzeichen sind nicht vorhanden weder auf Silber, noch auf Kupfer. Aus dem Umstande, dass die Kupfermünzen in ihren einzelnen Grössenabstufungen je nur einen Typus aufweisen, also nicht an die einzelnen Didrachmen speziell anschliessen, darf auf die Gleichzeitigkeit der drei Didrachmen geschlossen werden, es müsste denn sein, dass Angesichts des Vorhandenseins einer Silberlitra zu der Didrachme mit Marskopf anzunehmen wäre, dass Kupfer auf diese überhaupt noch nicht zu beziehen sei, in welchem Fall sie als die älteste für sich allein stehende Didrachme zu betrachten sein würde.

Rom hat in der ersten Periode in Capua folgende Münzen geprägt:

I. Silber: Didrachmen campanischen Fusses (normal 7.58 gr.):
1. Behelmter Kopf des bärtigen Mars nach l.
Pferdebüste nach r., dahinter Ähre. ROMANO.
Bab. I. S. 10, No. 4
Hierzu Silberlitra: derselbe Typus, jedoch Marskopf nach r. Aufschrift ROMA (aus Raummangel). Bahrfeldt: monete campane Tav. II No. 26; Bab. I S. 27, No. 36.
2. Apollokopf nach l., davor ROMANO.
Springendes Pferd nach r., darüber Stern.
Bab. I. S. 11, No. 6.
3. Jugendlicher Herkuleskopf nach r.
Wölfin mit Zwillingen, darunter ROMANO.
Bab. I. S. 13, No. 8.
II. Litrenkupfer:
a) Behelmter Minervakopf nach l. ROMANO
Adler auf Blitz. ROMANO (bei Bab. unrichtig ROMA auf Rs.).
Bab. I S. 14, No. 10.
b) Apollokopf nach r. oder l.
Speerbeissender Löwe. ROMANO
Bab. I. S. 13, No. 10.
c) Beh. Minervakopf n. r. oder l.
Pferdebüste nach r. oder l.
ROMANO auf Vs. oder Rs. oder beiderseits. Bab. I. S. 13, No. 5.

Das römische System der ersten Periode lässt sich hiernach kurz zusammenfassen in die Worte:

Münzstätte Rom: Guss der libralen Prorareihe nach oskischem Pfund.
Münzstätte Capua: Didrachmenprägung nach phokaischem Silberfusse.


D. Die zweite Periode (312 bis etwa 286).

I. Rom: In der zweiten Periode bleibt die Tätigkeit der Münzstätte Rom wesentlich die gleiche wie in der ersten. Rom fährt fort die librale Prorareihe zu giessen. In den Typen treten nur einige geringfügige Änderungen ein: das Wertzeichen verschwindet von der Vs. des As; es verbleibt nur auf der Rs. In den beiden letzten Emissionen wird die bisher nach rechts stehende prora nach links gewandt. Damit [22] charakterisiren sich dieselben als die Vorläufer der Reduktion, deren Gussmünzen die prora gleichfalls nach links tragen. Diesen beiden jüngsten Libralemissionen fehlt die Unze. Da sie aber in den einzelnen Stücken genau die gleichen Gewichtsverschiedenheiten zeigen wie die früheren Emissionen, so widerlegt sich hiermit der Irrtum, als ob Rom schon in der Libralzeit das Gewicht seiner Asse ständig vermindert hätte, mithin die schwersten Asse die ältesten, die leichtesten die jüngsten seien. Rom hat vielmehr in der ganzen Libralperiode gleichmässig gegossen: in allen Emissionen ergeben die Stücke (teils über-, teils untermünzt, teils normal) zusammengerechnet das gleiche Durchschnittsgewicht. Dieselbe Erscheinung findet sich naturgemäss ebenso auch bei jeder anderen Gussmünzstätte. Mit diesem Wenigen erschöpft sich was über die urbane Münzung der zweiten Periode zu sagen ist.

II. Capua: Ein unvergleichlich reicheres Bild der Tätigkeit bietet in der zweiten Periode die capuanische Münzstätte. Zu den wichtigsten hier eingeführten Neuerungen gehört es, dass ihr von nun an der Guss besonderer Schwergeldreihen für die Latiner übertragen wird. Es ist hierunter Folgendes zu verstehen: von einer besonderen Rücksichtnahme, wie sie in der ersten Periode gegenüber den Campanern zum Ausdrucke kam, war gleichzeitig den Latinern gegenüber nicht die Rede gewesen. Die Ursache liegt nahe. Der grosse Latinerkrieg musste naturgemäss noch auf Jahre hinaus zwischen Latium und Rom eine Zeit der Verstimmung zur Folge haben. Daher giesst Rom für das Bronzegebiet in der ersten Periode lediglich seine Prorareihe. Für manchen Landesteil (man denke z. B. an die Antiaten) mag der Anblick dieser Münzen ein wenig erfreulicher gewesen sein. Umgekehrt gestaltet sich in der zweiten Periode das Verhältnis weniger günstig zu der oskischen Nationalität, freundlicher zu den Latinern. Der grosse Kampf gegen Samnium, der zugleich ein nationaler Krieg der latinischen gegen die oskische Race war, führte die stammverwandten Römer und Latiner wieder zusammen und liess Vergangenes der Vergessenheit angehören. Rom war darauf angewiesen sich vor Allem auf das latinische Element zu stützen. In der Münzung kommt dies dadurch zum Ausdruck, dass nunmehr besonderes Schwergeld für die Latiner gegossen wird. Dabei blieb denjenigen Städten, die von Hause aus münzberechtigt waren, die eigene Münzung nach wie vor unbenommen. Das urbane Schwergeld scheint aber von jetzt an mehr nur für die hauptstädtische und die mit ihr im Tribusverband vereinte Bevölkerung bestimmt gewesen zu sein. Zum Gebrauche der sonstigen Gemeinden des mittelitalischen Bronzegebiets, gleichviel ob sie selbst münzten oder nicht, stellte Rom die neuen mit den gefälligen und abwechselungsreichen Marken seiner capuanischen Münzstätte versehenen Reihen zur Verfügung. Es muss hierbei für das gesamte unter Rom stehende Bronzegebiet eine gewisse allgemeine Ordnung [23] in Form einer Münzkonvention zwischen Rom und den autonomen Gemeinden bestanden haben, die für die Hauptstadt selbst und die ihr angeschlossenen Gemeinden durch Volksbeschluss Rechtskraft erlangte. Die wesentlichste Bestimmung der Convention scheint die gleiche Umlaufsfähigkeit sämtlichen von den beiden römischen Münzstätten einerseits, andererseits von den Münzstätten der autonomen Gemeinden ausgegebenen Schwergeldes im gemeinsamen Gebiete zum Gegenstande gehabt zu haben. Nur so erklärt es sich, dass das Schwergeld der Hauptstadt, der capuanischen Offizin und der latinischen Einzelgemeinden im mittelitalischen Gebiet, einschliesslich des früh romanisirten Südetruriens, allenthalben vermischt in den Funden vorkommt. Ausserdem hat die Konvention, wie sich später zeigen wird, gewisse Rechtsvorbehalte für Rom festgesetzt. Das etruskische, umbrische und transapenninische Schwergeld hingegen als ausserhalb der Konvention stehend erscheint von dem mittelitalischen Verkehr ausgeschlossen und auf seine Ursprungsgebiete beschränkt. Allerdings wurde das Eindringen dieser fremden Sorten nach Latium auch schon durch ihren abweichenden Fuss verhindert; wohingegen die römisch-latinischen Münzen als dem stärkeren Machtfaktor angehörig vielfach auch in die stammfremden Gebiete eindringen und in Milteletrurien, Südumbrien, in Apulien und im Picenum nicht selten anzutreffen sind.

Da nun im Weiteren vielfach von den auf römische Anordnung in Capua hergestellten aufschriftlosen Reihen die Rede sein wird, so empfiehlt es sich in Rücksicht auf die mit dem Stoffe weniger vertrauten Leser zunächst eine Übersicht dieser Reihen im Anschluss an die Typen ihrer Asse zu geben:

A. Die Reihen leichten Gewichts (Pfund von 273 g):

  1. die latinische Radserie, Romakopf auf Tressis, Dupondius, As; Rad auf den Rückseiten aller Nominale bis zum Sextans (die Unze fehlt);
  2. Reihe des Romakopfes auf Vs. und Rs. und zwar
    1. ohne Beizeichen (As bis Halbunze),
    2. mit Beizeichen Keule auf Vs. und Rs. (As bis Unze),
  3. die leichte Janus- und Mercurreihe mit Beizeichen Sichel auf Rs. (As bis Unze).
  4. die leichte Apolloserie mit Beizeichen Weinblatt auf Vs. und Rs. (As bis Unze?).

B. Die Reihen schweren Gewichts:

  1. die schwere Apolloserie ohne Beizeichen, nach der italischen Mine von 341 gr (As bis Unze),
  2. die schwere Janus- und Mercurreihe ohne Beizeichen, nach dem Pfunde von 327 gr (As bis Halbunze).

[24] Neben diesen sechs römischen Reihen steht die Reihe einer münzenden Einzelstadt, nämlich der Latinischen Colonie Cales:

  1. die Becherserie, Minervakopf auf As, Semis, Triens, Kantharus auf der Rs. sämtlicher Nominale, nach dem Pfunde von 273 gr. (As bis Halbunze).

Die Reihen stehen hier in derjenigen Folge, die sich für sie aus dem jetzt festgestellten Systeme ergibt; die früher üblich gewesene Nummerierung ist ferner nicht mehr brauchbar. Die Reihen II, 1 und 2, III und VI sind die vier sogenannten „connexen Reihen“; ihre Konnexität besteht darin, dass durch die vier Reihen vom Semis an jedes Nominal auf der Vs. denselben Typus trägt, nämlich:

Semis: Triens: Quadrans: Sextans: Uncia:
Marskopf, Blitz, Hand, Muschel, Knöchel,

ferner die vorstehenden Typen sich ebenso auf den Rückseiten der Reihen II 1 und 2 finden, wogegen die Rückseiten der Reihen III und VI andere jedoch unter sich wieder gleiche Typen aufweisen, und zwar:

Semis: Triens: Quadrans: Sextans: Uncia:
Venuskopf, Delphin, 2 Gerstenkörner, Caduceus, Unzenpunkt.

Halbunzen haben nur Reihe II 1: Eichel beiderseits, und Reihe VI: Eichel )( Wertzeichen Σ.

Abgebildet sind die Reihen bei Marchi und Tessieri, Klasse I, tav. IV bis X; bei Garrucci tav. XXXIV–XL.

Dies vorausgeschickt, so bedeuten die Neuerungen der zweiten Periode für die Münzung Roms in Capua in jeder Beziehung eine radikale Reform des bisher dort bestandenen Systems; sie besteht in Folgendem:

  1. Die capuanische Münzstätte hört auf ausschliesslich Silbermünzstätte zu sein; sie wird fortan zugleich die Bronzemünzstätte des für die Latinergemeinden bestimmten Schwergeldes einschliesslich der Barren.
  2. Der phokaische Silberfuss wird abgeschafft. Silbereinheit wird das Scriptulum von 1,137 gr., abgeleitet aus dem Pfunde von 327,45 gr. als dessen 288. Teil; die Drachme hält 3, die Didrachme 6 Scriptula (= 3,41 gr. und 6,82 gr).
  3. Wenn nicht bereits zuvor, so jedenfalls jetzt wird das leichte oskische Pfund auf 5/6tel des schweren Pfundes ausgeglichen; sein Gewicht ist 240 Scriptula = 273,875 gr. Auf dieses Pfund gehen 80 neue Drachmen, bezw. 40 Didrachmen.
  4. Silber zu Kupfer wird, wenn nicht schon früher, so jetzt gesetzlich fixirt auf das Verhältnis 1 : 120.
  5. Von der zweiten Emission der neuen Didrachmen an wird die Aufschrift ROMANO abgeändert in ROMA; gleichzeitig wird
  6. die Goldmünze in das System aufgenommen im Verhältnis zu Silber = 1 : 15, zu Kupfer = 1 : 1800.

[25] Über die Sätze 1, 3, 4 wurde das Erforderliche bereits gesagt. Die Romanisirung des ganzen Systems besteht wesentlich in der Einführung eines neuen Fusses für das Silber; er soll kurzweg „Römischer Fuss“ genannt werden; demnächst in der Setzung des Namens ROMA. Die vermittelnde campanische Form ist fallen gelassen.

Die Schaffung des Skrupel von 1,137 gr. ist in jeder Beziehung eine durchgreifende Neuerung. Neu ist dabei die Heranziehung des attischen Pfundes von 327 gr., neu dessen Division in 288 Teile. Das attische System beherrscht Süditalien und dessen grossgriechische Münzung. Nach der ganzen Entwicklung wie in der Folge römische Macht und griechische Kultur sich verbanden, musste es zum weltbeherrschenden Systeme werden; schon jetzt konnte Rom sich seinem Einflusse nicht mehr entziehen. Das diesem Systeme entnommene Pfund unterliegt aber in römischer Anwendung sofort einer ganz neuen Behandlung. Griechisch ist die Teilung des Talents in 60 Minen, der Mine in 100 Drachmen, der Drachme in 6 Obolen, des Obolus in 8 Chalkus; sizilisch die Rechnung nach halben Minen gleich Litren und deren Teilung in 12 Unkien; italisch die Teilung des Talents in 80 Pfunde, des Pfundes in 12 Unzen. Dieses einfache Duodezimalsystem wird aber jetzt gesteigert auf 12✕12✕2=288. Damit wird eine ausserordentlich teilbare Zahl gewonnen, in die sich die Teile des leichten und des schweren Pfundes gleichmässig bequem einfügen:

Es enthält nämlich im leichten Pfund: im schweren Pfund:
der As 240 Skrupel 288 Skrupel
Semis 120      „ 144      „
Triens 80      „ 96      „
Quadrans 60      „ 72      „
Sextans 40      „ 48      „
die Unze 20      „ 24      „
½ Unze 10      „ 12      „
¼ Unze 5      „ 6      „

In allen Nominalen beider Pfunde war die Gleichung 5 : 6 in ganzen Skrupeln durchgeführt. Deshalb verblieb dieses in seiner umfassenden Teilbarkeit nicht mehr zu übertreffende System auch bei dem Übergang Roms zur Denarwährung die unveränderte Grundlage der späteren Reformen. Sollte das leichte Pfund zuvor nicht genau 5/6 des schweren entsprochen haben, so ist diese Gleichung jedenfalls jetzt durchgeführt worden.

Der Zweck der Einführung des Skrupelfusses war die Setzung der Hauptnominale der Kupfer- und Silberwährung auf congruente Wertgrössen.

Indem die phokaische Drachme von 7,58 gr
bei 1 : 120 3½ Asse ergab, bedurfte es des Abzugs von 1/10 = 0,76
um einen dem Werte von 3 Assen entsprechenden Silberwert von 6,82 gr

zu gewinnen. Dieser Wert liegt vor in der neuen römischen Didrachme [26] von 6 Skrupel Gewicht. Die Einheit des ganzen Doppelsystems – und dies ist für die Signatur der zweiten Periode der springende Punkt – ist der librale As. Von dieser Bronzeeinheit bildet die Silbereinheit des Scriptulums die Werthälfte. Es ergibt sich fortan folgendes congruente System:

1 Skriptulum = 1,137 gr Silber 120 = 136,44 gr Bronze = Semis,
2 Skriptula = 2,274 120 = 272,875 = As,
3      „ (Drachme) = 3,41 120 = 409,32 = 1½ As,
4      „ = 4,548 120 = 545,75 = Dupondius,
6      „ (Didrachme) = 6,82 120 = 818,63 = Tressis.

Deshalb sind, wie sich ergeben wird, auch gleich in der ersten Emission Didrachme und Tressis zusammen ausgebracht worden. In den Werten von 1, 2 und 4 Skrupel liegen bereits vor die Werte Sesterz, Quinar, Denar. Weil der spätere Sesterz den Wert des libralen Semis hat, ist er zugleich wertidentisch mit dem similibralen As. In der capuanischen Reform des Jahres 312 ist die hauptstädtische Reform des Jahres 268 nach allen Richtungen hin vorbereitet.

Eine grosse und wichtige Neuerung ist ferner die Einführung des Goldes in das System. Sie zeigt Rom von hier ab an der Spitze der mittelitalischen Münzung. Bisher hatten nur Syrakus und Tarent in nennenswerter Weise Gold geprägt. Die drei Goldstücke sind 6-, 4- und 3-Skrupelstücke; sie tragen auf der Vs. den Doppelkopf des jugendlichen Janus, auf der Rs. die Schwurscene; ihre Aufschrift lautet ROMA; das 4-Skrupelstück ist auf der Vs. mit dem Wertzeichen XXX bezeichnet. Hiernach wird die Zeit der Einführung des Goldes genau bestimmbar. Nach der Aufschrift sind die Goldstücke jünger als die älteste noch mit ROMANO geprägte Didrachme der zweiten Periode. Die Wertzahl dreissig aber beweist ihre Gleichzeitigkeit mit der Libralwährung, denn sie bedeutet 30 Libralasse. Der Januskopf speziell verbindet sie mit der zweiten Didrachmenemission, bei der eine der zugehörigen Schwergeldreihen (Reihe III oben, S. 23) den gleichen Januskopf bereits auf dem Asse aufweist.

Für die Beurteilung der zwischen beiden Währungen in der zweiten Periode obwaltenden Wertrelation ist die Wertzahl XXX auf dem goldenen 4-Skrupelstück von normativer Bedeutung. Dreissig Asse des leichten Pfundes zu 240 Skrupel sind = 7200 Skrupel Bronze, geteilt durch 120 = 60 Skrupel Silbers = 4 Skrupel Gold. Folglich stand Gold zu Silber in dieser Zeit = 1 : 15, zu Kupfer = 1 : 1800. Näheres bezüglich dieser Wertrelation, wie bezüglich der Goldmünzen überhaupt bleibt dem Hauptwerke vorbehalten. Für den gegenwärtigen Zweck ergibt sich aus der konstatirten Wertbeziehung, dass für sämtliche Metalle der librale As der massgebende Wertmesser war, nach dem Silber und Gold in gesetzlich festgelegtem Verhältnis tarifirt sind.

[27] Es war daher die Meinung irrig, dass das Geld der capuanischen Münzstätte in Rom nur als Ware nach dem jeweiligen Kurs gegangen oder gar von Seiten Roms dauernd untertarifirt gewesen wäre. Diese Meinung war überhaupt nur möglich, solange man die Münzen campanischer Halbbürger-Gemeinden, demnach ausländisches Geld, darin erblickte. Nachdem feststeht, dass auch dieses Geld römische Staatsmünze war so gut wie der Libral-As, so ergibt sich hieraus die Folge, dass die beiden Währungen für Rom gleichmässig als voll gelten mussten. Hiermit ist indess nicht gesagt, dass schon in dieser Zeit das urbane Schwergeld und das in Capua geprägte Silber, resp. Gold, auch im Privatverkehr beider Gebiete gleichmässig gesetzliches Zahlungsmittel sein sollten. Schon die Ortsgewohnheit stand einer solchen Vermischung entgegen. Im öffentlich rechtlichen Verkehr aber, d. h. in den Beziehungen des hauptstädtischen Ärar’s zur campanischen Provinzialverwaltung bildete das gesetzlich fixirte Wertverhältnis beider Geldsorten die Rechnungsgrundlage. Es galten in der Staatsrechnung:

6 Skrup. Gold = 15 Didrachm. = 30 Drachm. = 90 Skrup. Silber = 45 Assen
4 = 10 = 20 = 60 = 300/0
3 = 71/2 = 15 = 45 = 221/2
01 = 02 = 06 = Tressis
2/3 = 011/3 = 04 = Dupondius
1/2 = 01 = 03 = 11/2 As
1/3 = 2/3 = 02 = As
1/6 = 1/3 = 01 = Semis.

Für das Ärar war es folgeweise gleich ob es 1000 Didrachmen oder 3000 Asse im Bestand hatte. In wie weit der Privatverkehr beide Sorten neben einander acceptiren wollte, wird Sache der freien Wahl gewesen sein. Der Grossverkehr wird sich früher, der Kleinverkehr erst allmälich (in der dritten Periode) angeschlossen haben.

Auch in der zweiten Periode bleibt das zu den Didrachmen geschlagene Kupfer Scheidemünze; die Stücke sind jedoch kleiner als in der ersten Periode. Auch sind sie nicht mehr Litren, sondern Zehntel des Skriptulums, d. h. Libellen und deren Hälften (Sembellen).

Die geprägten Münzen der zweiten Periode sind folgende:

A. Erste Emission: nur eine Didrachme (ohne Kleingeld und Gold):

  1. Romakopf im phrygischen Helm nach r. )( Stehende Victoria die Siegesbänder an die Friedenspalme befestigend, daneben ROMANO. Bab. I. S. 12, No. 7.

B. Die weiteren Emissionen: drei Didrachmen, dazu Drachmen und Libellenkupfer; ferner Gold):

  1. Unbärtiger Marskopf nach r., dahinter Keule. )( Springendes Pferd nach r., darüber Keule, ROMA. Bab. I. S. 26, No. 32.
    Hierzu: typengleiche Libelle.

[28]

  1. Unbärtiger Marskopf nach r. )( Pferdebüste nach r., dahinter Sichel. ROMA. Bab. I. S. 27, No. 34.
    Hierzu typengleiche Drachme und typengleiche Libelle.
  2. Apollokopf nach r. )( Springendes Pferd nach l., darüber ROMA. Bab. I. S. 28, No. 37.
Zu II, III u. IV: gemeinsame Sembella, Romakopf nach r. wie auf Didrachme I )( stehender Hund nachr. ROMA. Bab. I. S. 28, No. 42.
Hierzu typengleiche Drachme und typengleiche Libelle.[WS 8]
Ferner Gold: die bereits erwähnten 6-, 4- und 3-Skrupelstücke mit Januskopf, Schwurscene, auf R. ROMA; auf Vs. des 4-Skrupelstücks im Abschnitt XXX (Bab. I. S. 23, No. 27 u. 28; Bahrfeldt Mon. Camp. Tav. II, No. 19–21).

Die vier vorstehend beschriebenen Didrachmen, sowie ihr Nachfolger in der dritten Periode, der quadrigatus, sind es nun, an die die aufschriftlosen Schwergeldreihen und die Barren nach einer eigentümlich organischen Typenverbindung angegliedert sind. Zum Verständnis bedarf es indess noch der Namhaftmachung der Barrentypen.

Die capuanische Münzstätte hat folgende Barren gegossen:

I. Adler mit Blitz )( Pegasus, V. Anker )( Dreifuss,
ROMANOM, VI. Dreizack )( Caduceus,
II. Schild )( Schild, VII. Hühner )( Rostra,
III. Schwert )( Scheide, VIII. Stier )( Stier,
IV. Ähre )( Dreifuss, IX. Elephant )( Schwein.

Eine aufmerksame Betrachtung gewisser auf den Didrachmen römischen Fusses und dem Reihenkupfer übereinstimmend vorkommender Typen und Beizeichen brachte mich zuerst zur Vermutung, bald aber zur Überzeugung, dass zwischen Didrachmen und Reihen eine Verbindung bestehen müsse, die für beide Gattungen auf einen zeitlich und örtlich gemeinsamen Ursprung hinweise. Den ersten Anhalt gab das Vorhandensein ganz desselben weiblichen Kopfes mit dem phrygischen Helm einerseits auf Didrachme I, andererseits auf Tressis, Dupondius und As der latinischen Radserie; nicht minder die Wiederholung desselben Kopfes auf der kleinen Sembella, deren Rückseitentypus überdies identisch ist mit dem Münzbilde der Vorderseite des Quadrans der nämlichen Radserie, dem stehenden Hunde. Höchst auffallend aber war das Auftreten der Beizeichen Keule und Sichel in ganz gleicher Weise auf Silber und Schwergeld; die Keule doppelseitig auf der ersten Marsdidrachme und deren Libelle, ebenso auf allen Nominalen der Reihe des Romakopfs (II, 2); die Sichel einseitig auf der zweiten Marsdidrachme nebst ihrer Drachme und Libelle, ebenso auf allen Nominalen der leichten Janus )( Mercurreihe (III). Hier bestanden zweiffellos mehr als zufällige Übereinstimmungen. Die Aufgabe war es also das System herauszufinden; und dies gelang bald. Erst aber nachdem dieses System festgestellt war und die Probe bestanden hatte, ergab sich die weitere [29] Wahrnehmung, dass es sich ebenso auf die Barren zu erstrecken scheine. In dieser Beziehung drängten sich von selbst zwei verbindende Merkmale auf: die Aufschrift ROMANO auf der Romadidrachme (I), ROMANOM auf dem Barren I mit dem hervorragend römischen Typus des Adlers mit dem Blitze, dem Symbol des capitolinischen Jupiter. Ferner stimmte der auffallende Umstand, dass zwei Barren (IV und V) übereinstimmend das Apollosymbol, den Dreifuss, auf der Rs. tragen, bestens zu dem Vorhandensein zweier Apolloreihen, einer leichten (IV), und einer schweren (V). War aber die Vermutung richtig, dass diese je zwei auf Apollo bezüglichen Reihen und Barren zusammengehören, so mussten folgerichtig zu den beiden Marsdidrachmen (II, III) und den aus ihnen gebildeten Reihen (II, III) auch zwei durch ihre Typen auf Mars bezügliche Barren gehören; auch sie fanden sich, und zwar in den mit Waffen signirten Barren II und III, dem Schild- und dem Schwert-Barren.

So enthüllte sich das System auf Grund der Typen schrittweise von selbst, bis endlich seine Kette in allen Gliedern zusammenschloss. Im Folgenden sollen nun diese merkwürdigen Zusammenhänge einzeln nachgewiesen werden.

A. Die erste Emission bestehend aus:
Didrachme: Schwergeld: Barren:
I. Romakopf )( Victoria,
ROMANO
I. Latinische Radserie,
Romakopf auf Tressis, Dup.
As. )( Rad durch alle Nominale.
I. Adler )( Pegasus,
ROMANOM.

An die Stelle der bisher üblichen Einteilung der römisch-campanischen Didrachmen in eine ältere mit ROMANO und eine jüngere mit ROMA bezeichnete Gruppe, wurde im Vorhergehenden deren Scheidung in eine Gruppe phokaischen und eine solche römischen Fusses gesetzt, wobei unter Anerkennung der zeitlichen Priorität der Namensform ROMANO zugleich das weitere Ergebnis gewonnen wurde, dass innerhalb der jüngeren Gruppe die einzige hier noch mit ROMANO geprägte Didrachme eine selbständige und zwar die erste Didrachmen-Emission der Gruppe bildet.

Das Verständnis dieser Emission aber steht und fällt mit der Deutung des auf der Vs. der Didrachme erscheinenden weiblichen Kopfes im phrygischen Helm. Dieser Kopf ist in der verschiedensten Weise als Minerva, als phrygische Venus, als Virtus, als Amazone u. s. f., mitunter auch als Roma gedeutet worden. Es versteht sich von selbst, dass die gleiche Unsicherheit bezüglich des Kopfes der drei grossen Nominale der Radserie bestand, denn dieser ist nichts anderes als die vergrösserte Wiederholung des Kopfes der Didrachme. Um die Bedeutung dieser Darstellung zu würdigen ist es notwendig sich zu vergegenwärtigen eine wie grosse Rolle dieselbe in der hier in Rede stehenden [30] Epoche spielt. Abgesehen von der kleinen Sembella, die diesen Kopf gleichfalls aufweist, ist er durchaus der Typus aller grössten überhaupt vorhandenen Nominale, denn er erscheint nicht nur auf einer Didrachme, ferner auf den Assen zweier Schwergeldreihen (I und II, 1 u. 2), sondern insbesondere auch auf folgenden Multiplen des Asses:

  1. Dupondius und Tressis der Radserie,
  2. Tressis und Decussis der römischen Reduktion.

Es unterliegt daher keinem Zweifel, dass es sich hier um eine Darstellung von ganz exceptioneller Bedeutung, um den wichtigsten Typus handelt, den das älteste römische Münzsystem und zwar sowohl in seinen capuanischen, wie in seinen urbanen Erzeugnissen überhaupt aufzuweisen hat.

Dieser Kopf mit dem phrygischen in ein Greifenhaupt endigenden Helm ist zugleich eine vollständig neue Erscheinung; er hat seines Gleichen nicht in der gesamten bisherigen Münzung Griechenlands und Italiens. Er wurde somit als selbständiger Typus erst erfunden um an die Spitze eines neuen in allen seinen Teilen sowohl durch die Klarheit des zu Grunde liegenden Ideenganges, wie durch seine ausgesprochen römische Tendenz hervorragenden Münzsystems gestellt zu werden. Er eröffnet dieses System im Edelmetall sowohl wie im Schwergeld. Dieser Kopf ist daher kein anderer und kann kein anderer sein als der Kopf der Roma. Roma erscheint hier zum ersten Male im Bereiche der bildenden Kunst, charakterisirt als solche durch die den trojanischen Gründungssagen der Stadt entnommene Form des Helms, gedacht als jugendlich sieghafte Heldin, aber nicht nur als die erobernde, kriegerische, sondern zugleich auch als die in ihrer überwindenden Macht friedliche, wie dies aufs Schönste symbolisirt wird auf der Rückseite der Didrachme durch die die Siegesbänder an die Friedenspalme befestigende Viktoria, Letztere auch in der ferneren Kunstentwicklung die unzertrennliche Begleiterin der Roma.

Es war als wenn ein Unstern walten sollte über der Erkenntnis aller wichtigsten für die Klarstellung der ältesten Münzung Roms grundlegenden Elemente, wenn seitens der bedeutendsten Forscher bezüglich der Zeit ihrer Entstehung, ihres Fusses, ihrer Fortbildung in der Reduktion u. s. f. von den irrigsten Voraussetzungen ausgegangen wurde. Aber gerade auch die Deutung des Romakopfs verfiel dem gleichen Missgeschick, insbesondere seit Klügmann in seiner 1879 dem archäologischen Institute zu Rom gewidmeten Festschrift L’effigie di Roma nei tipi monetarii piu antichi „bewiesen hatte“, dass der behelmte Kopf der ältesten Denare die Roma „nicht sein könne“. Die ROMANO-Didrachme ist in diesem Aufsatze überhaupt unberücksichtigt geblieben, und wenn irgendwo, so hat sich der neuerdings von Pick beklagte Mangel genügenden Zusammenwirkens zwischen Archäologie und Numismatik [31] gerade im Bereiche der ältesten römischen Münztypen als nachteilig erwiesen.

Es ist leicht nachzuweisen wie der Kopf der Didrachme mit dem phrygischen Helm allmälich umgebildet wurde zu dem Romakopf des Denars im attischen mit Greifenkopf und Flügeln gezierten Rundhelm. Dieser Nachweis, der die Beigabe von Abbildungen erfordert, soll in meinem Hauptwerke geführt werden. Gerade die von der Archäologie bisher zurückgewiesene Darstellung der Roma beherrscht aber die ältere römische Münzung. Allerdings ist es richtig, dass die Zeit vor dem Jahre 300 eine zu frühe ist um schon für sie eine „Divinisation“ der Roma zuzulassen. Es handelt sich aber auch nicht um Divinisation, sondern um Personification und gerade der letztere Begriff eignet der um das Jahr 300 für Italien massgebenden griechischen Kunst. Als sitzende Figur begegnet Roma von der Pistis gekrönt zum ersten Male um 275 v. Ch. auf der bekannten Didrachme der epizephirischen Lokrer; hier sind beide Gestalten durch die Aufschriften ΡΩΜΑ und ΠΙΣΤΙΣ gesichert. Der Romakopf des Denarhelms ist gebildet aus den Elementen einerseits des phrygischen Helms, andererseits des Bellonahelms der römischen Unze, auf der diese Göttin im attischen Rundhelm (letzterer noch ohne Flügel) dargestellt erscheint.

Auch der Kopf der Unze der römischen Serie war bisher verkannt worden. Ganz von selbst versteht es sich, dass in der ursprünglichen Sechs-Götter-Reihe dieser Serie Minerva nicht zweimal dargestellt ist, einmal auf dem Triens im korinthischen, sodann auf der Unze im attischen Helm. Beides sind verschiedene Gottheiten. Nicht minder versteht es sich aber auch, dass die erste Darstellung der Roma nicht auf dem aller untergeordnetsten Nominal, der Unze, und nicht als Bestandteil einer Götterreihe erfolgt ist. In der römischen Libralserie bis einschliesslich des Sextans fehlt das kriegerische Prinzip; es fehlt Mars. Die Lücke ist ausgefüllt auf der Unze durch seine Vertreterin Bellona. Einen oder den Anderen wird der selten gehörte Name befremden. Zur Zeit der Latiner und Samniter Kriege war er ein oft gehörter Name. In der uralten Devotionsformel „O Jane, Jupiter, Mars pater, Bellona, di indigetes, di novensides! etc.“ ist Bellona eine der vier namentlich angerufenen Gottheiten, alle übrigen Götter verschwinden in den den Schluss bildenden Gruppennamen. Im Jahre 296 bei schwerer Bedrängnis in Etrurien gelobte Appius Claudius Caecus der Bellona einen Tempel.

Mithin erscheint der Romakopf des Denars als ein bereits aus verschiedenen Elementen umgestalteter Romatypus. Ihr ächter, originaler, reinster Typus liegt vor in der Didrachme und in der Radserie. Indem hier von campanischen Künstlern geschaffen Roma zum ersten Male als Münzbild erscheint, gewährt dieses Bild zugleich einen wichtigen Anhalt sowohl für die Zeitbestimmung, wie auch für den staatsrechtlichen [32] Charakter der damit gezierten Münzen. Es ist Seite 17 dargelegt worden, wie Rom während des Samniterkrieges bis zum Jahre 314 die Oberhand gewonnen, wie es seine Herrschaft über Campanien aufs Neue und in dauernder Weise begründet hatte. Erst diesem Zeitpunkte entspricht die Darstellung einer in Campanien siegreichen, den Frieden des Landes sichernden Roma. Zugleich liegt es im Wesen der Sache, dass nur Rom und keine andere Autorität dieses Bild auf die Münzen setzen konnte. Daher sind auch aus diesem Grunde die den Romakopf tragenden Stücke staatsrechtlich als römische aufzufassen. In der aufschriftlosen latinischen Radserie vertritt der Romakopf geradezu den Namen ROMA. Wer diese Münzen empfing wusste wess Bild er in Händen hielt.

Ferner gibt aber der der Rückseite aller Nominale gemeinsame Typus des Rades einen weiteren und zwar völlig sicheren Anhaltspunkt für die Datirung. Als Libralserie war zuvor nur die römische Reihe mit der prora vorhanden. Für die neu hinzutretende Libralserie handelte es sich um die Schaffung eines Paralleltypus. War die prora ein die Seeherrschaft Roms symbolisirendes Siegeszeichen, so lag nach den grossen Landerwerbungen Roms nichts näher als die Wahl eines seine Landherrschaft verkündenden Zeichens. Wie die prora den Seeverkehr, so versinnbildlicht das Rad den Landverkehr. Hierzu kommt aber noch eine besondere historische Beziehung. Im Jahre 312 war durch Appius Claudius Caecus die nach ihm benannte via Appia von Rom bis Capua vollendet worden, die erste und wichtigste Militär- und Verkehrsstrasse Roms, ein Ereignis, das der heutigen Eröffnung eines ersten Schienenwegs an Bedeutung gleichsteht. Zum ersten Male liess sich die Strecke zwischen beiden Reichscentren nicht nur zu Fuss oder zu Pferde, sondern auch zu Wagen zurücklegen. Speziell hierauf deutet das Rad. Es ist wiederum ein wichtiges historisches Monument; es ist das Rad der via Appia[2]; hiermit aber bestimmt sich der Beginn dieser Emission auf das Jahr 312, keinenfalls früher, schwerlich später.

Hierzu kommt der Barren: Adler )( Pegasus, ROMANOM. Er ist der einzige Barren mit Aufschrift; ihre Form schliesst ihn an die einzige in dieser Periode noch mit ROMANO signirte Didrachme an. Seine Zugehörigkeit zu der Emission wird bestätigt durch den inneren Gedankenzusammenhang der Suite. Auf der Vorderseite das Münzbild Roms, der Adler des capitolinischen Jupiter mit dem Blitz, dem Zeichen der Unwiderstehlichkeit des Gottes, auf der Rückseite das Wappentier Campaniens, denn als solches ist der Pegasus aufzufassen, ebenso wie der Stier das Symbol Samniums bildet. Bezeichnender Weise aber steht ROMANOM auf der campanischen Seite des Barren, anzudeuten die [33] dauernde Zugehörigkeit des Landes zu Rom. Ebenso steht auf der Didrachme ROMANO nicht bei dem Romakopf, sondern bei der Victoria, besagend, dass die grossen Siege römische Siege seien.

In den drei Elementen der ersten Emission kommt demnach folgender Gedankengang zum Ausdruck:

Didrachme: Rom hat den Sieg errungen, der Sieg führt für Campanien zum dauernden Frieden; – Schwergeldreihe: Rom hat weite Landstrecken erworben und ihren Verkehr durch die Vollendung der appischen Strasse gesichert; – Barren: Rom und Campanien sind unauflöslich verbunden.

Diese wundervolle Bildersprache war in ihrem Zusammenhange seit dem Ende der Republik in Vergessenheit geraten. Aber so beredt ist die Sprache dieser ehrwürdigen Monumente, dass es nur ihrer Wiedervereinigung bedurfte um sofort aufs Neue zum Verständnisse ihrer Verkündung zu gelangen.


Unmittelbar an die Radserie schliesst die Becherserie an; sie ist die einzige vollständige Schwergeldreihe einer autonom münzenden Einzelgemeinde. Dass sie der im Jahre 334 begründeten latinischen Colonie Cales angehört, ergibt sich aus ihren Typen. Cales schlug silberne Didrachmen mit dem nach links gewandten Minervakopf auf der Vs., hierzu Litrenkupfer. An diese Didrachmen schliesst die Schwergeldreihe an, die auf As, Semis, Triens denselben nach l. gewandten Minervakopf aufweist. Der Kantharus als ständiger Rückseitentypus ist hier ebensowenig ein Stadtwappen wie prora und Rad. Er bezieht sich auf den blühendsten Erwerbszweig der Stadt, die keramische Industrie, deren Produkte bis nach Etrurien Verbreitung fanden. Vielleicht auch liegt in der Wahl des Typus eine Anspielung auf den Stadtnamen (calix = Becher). Auch hier ergibt sich die Datirung mit Sicherheit. Die Reihe gehört der Zeit an, als es noch Sitte war Schwergeldreihen in allen Nominalen nur mit einheitlichem Rückseitentypus zu versehen. Zur Nachahmung lagen bis dahin überhaupt nur Prorareihe und Radserie vor; ganz besonders deutlich aber drückt sich die Tendenz der Nachahmung aus in der dreimaligen Setzung eines und desselben Kopfes auf die drei grössten Nominale der Reihe, hier jedoch auf As, Semis und Triens; denn das Vorbild der Radserie, deren Romakopf auf Tressis, Dupondius, As steht, konnte die einzelne Stadt in dieser Weise nicht wiederholen.

Es wirft dieser Umstand wieder ein bemerkenswertes Schlaglicht auf eine weitere Bestimmung der für Latium verbindlichen Münzkonvention und auf Roms bevorzugte Stellung in derselben. Aus der Tatsache nemlich, dass im Gegensatz zu ihrem Vorbilde, der Radserie, [34] die calenische Reihe den As nicht überschreitet, sowie aus der ferneren Tatsache, dass auch von keiner anderen mittelitalischen Einzelgemeinde ein über den As hinausgehendes Nominal vorliegt, erscheint der Schluss gerechtfertigt, dass der Guss der höheren Nominale, d. h. des Dupondius, des Tressis, ferner in der Reduktion des Decussis, vor Allem aber auch der Guss der Barren nach Inhalt der Konvention römisches Reservatrecht war. Die gleiche Bestimmung dürfte bezüglich der Goldprägung bestanden haben. Ebenso wird als ein weiteres Sonderrecht Roms zu betrachten sein die Setzung von Götterköpfen auf sämmtliche Nominale der Reihe vom As bis zur Unze, wie sie ausschliesslich in der urbanen Serie begegnet, denn nirgends sonst im latinischen Gebiet findet sich der Kopf einer Gottheit vom Quadrans abwärts.

Unabhängig von dieser latinischen Münzordnung waren die auswärtigen Gebiete; daher in Etrurien Dupondien und sogar der Quincussis; ferner der Kopf einer Gottheit auf dem Quadrans von Firmum im Picenum (Garrucci Tav. LX. 3). Unter anderen Gesichtspunkten hingegen steht die Anbringung desselben Gallierkopfes auf sämtlichen Nominalen der Libralserie von Ariminum im nördlichen Umbrien (ibid. tav. LIX und LX).

Es ist in hohem Grade lehrreich, dass gerade auch Cales die beiden so verschiedenartigen Münzgattungen, Silber und Schwergeld, gleichzeitig emittirte. Auf der Grenze des Silber- und Bronzegebiets gelegen und durch seinen Handel nach beiden Richtungen hin interessirt, musste es in der Lage sein ebenso sehr über die dem einen als dem anderen Absatzgebiet entsprechende Währung aus eigenen Mitteln zu verfügen. Die Tatsache, dass Rom in seiner capuanischen Münze in weit grösserem Umfange ebenso verfuhr, verliert hierdurch vieles von dem Befremdlichen, das ihr auf den ersten Blick anzuhaften scheint.

B. Die weiteren Emissionen:
Didrachmen: Schwergeld: Barren:
II. Marskopf )( Pferd,
ROMA.
Keule beiderseits.
II. Reihe des Romakopfs:
1. ohne Beizeichen,
2. Keule beiderseits.
II. Schild )( Schild.
III. Marskopf )( Pferdebüste
ROMA.
Sichel nur auf Rs.
III. Leichte Janus )( Mercurreihe
Sichel nur auf Rs.
III. Schwert )( Scheide.
IV. Apollokopf )( Pferd,
ROMA.
IV. Leichte Apolloserie
Weinblatt beiderseits.
IV. Ähre )( Dreifuss.

Mit dem Eintritt der capuanischen Münzstätte[WS 9] in die zweite Emission tritt an die Stelle der Aufschrift ROMANO durchweg die Form ROMA. Ob die vorstehende Gesamtgruppe eine gleichzeitige oder drei einander folgende Emissionen darstellt ist schwer auszumachen. Für die Gesamtemission [35] spricht der Umstand, dass die drei Didrachmen zusammen kaum so zahlreich vorhanden sind als die Romadidrachme der ersten Emission; von letzterer verzeichnet Bahrfeldt in den Monete romano-campane 62, von II, III und IV zusammen nur 58 Exemplare. Ferner deutet auch die Fleichmässigkeit von Stil und Technik, besonders der drei Schwergeldreihen, auf ihre Gleichzeitigkeit hin; ebenso die Gemeinsamkeit einer Sembella für die drei Didrachmen, einer Halbunze (bei II, 1) für die drei Schwergeldreihen. Es lassen sich indess auch Gegengründe geltend machen. Von grosser Tragweite ist die Frage nicht.

Höchst bezeichnend aber für den bis ins Kleinste durchgeführten Parallelismus des Systems ist das Verhältnis des Kleingelds beider Währungen zu einander. Der Romadidrachme fehlt die Libelle, daher der Radserie die Unze; das Silber der weiteren Emissionen ist begleitet von Libellen und einer Sembella, daher auch in den Schwergeldreihen Unzen und eine Halbunze.

1. Zu den Marsdidrachmen II und III. Das äussere Verbindungsmerkmal der beiden Marsdidrachmen mit den entsprechenden Schwergeldreihen liegt in den Beizeichen, nämlich der beiderseitigen Keule und der einseitigen Sichel. Was den inneren Zusammenhang betrifft, so wird es durch das für die Capuanische Münzstätte seit der zweiten Periode geltende System bedingt, dass der Haupttypus der Didrachme, hier also der Kopf des Mars, die Signatur der Gesamtsuite bilden muss. Es wäre daher entsprechend dem Verhalten der Radserie zu dem Romakopf ihrer Didrachme zu erwarten gewesen, dass auch bei den Schwergeldreihen der Marsdidrachmen der Marskopf das Münzbild der Asse hätte bilden sollen. Dies ist jedoch nicht der Fall. Es überwog noch die Vorliebe für den Romakopf, der auch jetzt wieder auf den As der Doppelreihe II, 1 und 2 und zwar unter Wiederholung auf Vorder- und Rückseite gesetzt wird. Überhaupt wird das römische Prinzip der Einförmigkeit der Asreihe für Capua jetzt verlassen, um der für das Silber bereits in der ersten Periode zugelassenen Mannigfaltigkeit der Typen auch im Schwergelde Platz zu machen. Dies gibt Rom Gelegenheit an Stelle des vom Asse verdrängten Didrachmentypus des Marskopfs auch in der Schwergeldreihe III zwei weitere speziell römische Gottheiten, Janus und Mercur, als Eröffner der Reihe auf den As zu setzen. Der Marskopf der Didrachme hingegen findet seinen Platz auf dem Semis und zwar in Reihe II auf beiden Seiten, in Reihe III auf der Vorderseite in Verbindung mit dem Venuskopfe der Rückseite. Die latinische Tendenz ist gegenüber der griechischen die stärkere. Mars mochte sich bezüglich der Zurücksetzung auf das zweite Nominal mit dem Jupiter der hauptstädtischen Reihe bescheiden, der gleichfalls unter Vorantritt des latinischen Janus sich mit dem Semis hatte begnügen müssen. Dem Empfinden der campanischen Künstler würde die Setzung [36] des Mars auf den As ohne Zweifel besser zugesagt haben; indess sie waren nur die Ausführenden, die Befehlenden in Capua waren die Beamten Roms.

Eine merkwürdige Zugabe bei Silber und Schwergeld sind die übereinstimmenden Beizeichen der Keule und der Sichel. Dass auch diese Zeichen nicht etwa „Stadtwappen“ sind, ist einleuchtend. Solche würden sich weder mit dem staatlichen Charakter der Münzen, noch mit der Tatsache vertragen, dass sie dem gleichen Prägeorte angehören. Sie sind aber auch nicht Münzmeisterzeichen im Sinne der auf zahlreichen älteren Denaren Roms vorkommenden Familienwappen, denn selbstständige Magistrate für die Münzprägung gab es in Capua zu jener Epoche der Präfekturverwaltung sicher nicht. Ebensowenig kann es sich um Künstlerbeizeichen handeln, denn bei der Stilverschiedenheit der einzelnen Köpfe und der Menge der Exemplare erscheint es ausgeschlossen, dass ein und derselbe Künstler alle mit dem gleichen Beizeichen versehenen Stempel hätte herstellen können. Diese Beizeichen können daher nur entweder Atelier- oder Emissionszeichen sein, wahrscheinlich das letztere. In jedem Falle sind sie in ihrer gleichartigen Wiederholung auf geprägten und gegossenen Münzen der rechte Grund- und Eckpfeiler des Beweises der Zusammengehörigkeit beider Sorten, zumal die Anbringung der Keule auf beiden Seiten, der Sichel nur auf der Rückseite für beide Metalle aufs Genaueste zutrifft. Dabei sei erwähnt, dass eine Ähre als Beizeichen auch schon auf der Rs., der Marsdidrachme der ersten Periode und deren Litra auftritt. Übrigens erleidet die Übereinstimmung Modifikationen. Die eine der beiden Asreihen mit dem Romakopf (II, 1) entbehrt des Doppelzeichens der Keule, die andere (II, 2) weist es auf. Gerade dieser Umstand spricht für die Unterscheidung nach Emissionen. Ferner ist die leichte Apolloserie (IV) mit dem Emissionszeichen, Weinblatt, versehen, während es ihrer Didrachme fehlt. Im Hauptwerk werden aus der Münzung der Einzelstädte weitere Beispiele angeführt werden.

Auch die leichten Abweichungen des Stils, die der Romakopf der Reihen II, 1 und 2 im Vergleich mit dem Romakopfe der Radserie bei im Übrigen gleichen Emblemen erkennen lässt, können nur durch die Tafeln des Hauptwerks verdeutlicht werden.

Ehe von den beiden Marsbarren gehandelt wird, sei bezüglich sämtlicher Barren bemerkt, dass es unmöglich Aufgabe dieser vorläufigen Publikation sein kann, die vielfachen irrigen Vermutungen, die bezüglich der Deutung der Barren im Laufe der Zeit aufgestellt worden sind, zu widerlegen oder auch nur zu referiren. Jeder Barren soll daher nur insoweit besprochen werden, als seine Einfügung in das System es erfordert.

[37] Der Schildbarren. Dieser Barren zeigt auf der Vs. den Ovalschild von Aussen, auf der Rs. von Innen. Der Schild wurde bisher als ein speziell gallischer aufgefasst. Dies trifft jedoch nicht zu. Das einzige Mal, wo im Schwerkupfer ein sicher gallischer Schild vorkommt, nämlich auf dem Quincunx von Ariminum, ist derselbe nicht oval, sondern nach oben und unten spitz zulaufend gebildet. Die Ovalform des Schildes ist in der hier in Rede stehenden Epoche die allgemein verbreitete. Ein solcher Schild in Stein gehauen fand sich 1889 bei Vetulonia als Deckel eines Schachtgrabes.[3] Auf dem anonymen Denar Minervakopf )( Roma augurium capiens sitzt die Roma auf einem Haufen solcher Schilde. Auch die sitzende Roma auf der bereits erwähnten Didrachme der epizephirischen Lokrer stützt den rechten Arm auf den Ovalschild. Nicht minder ist die Minerva der Brettischen Hexantien, wie auch der Krieger der zugehörigen Onkien mit dem gleichen Schilde bewehrt. Ebenso trägt der Kjieger auf der Rs. der nach 338 geprägten Münzen der opuntischen Lokrer denselben Schild. Dass u. A. auch Gallier sich seiner bedient haben, beweist die Gruppe des sterbenden Fechters (eines mit der torques geschmückten Galliers) auf dem Capitol. Auch sonst kommt die Form häufig vor. Bei ihrer weiten Verbreitung muss daher angenommen werden, dass diese natürlichste und praktischste aller Schildformen, die den Mann der Länge nach zu decken am besten geeignet ist, schon um die Wende des IV. zum III. Jahrhundert die allgemein verbreitete, insbesondere auch die Schildform des römischen Heeres gewesen ist. Alle Wahrscheinlichkeit spricht also dafür, dass auf diesem römischen Barren kein anderer als derjenige Schild dargestellt ist, der zu jener Zeit der Schild der römischen Legionen war.

Der Schwertbarren. Gleiches wie von dem Schilde ist von dem Schwert zu sagen. Auch das Schwert ist nicht, wie bisher behauptet wurde, das speziell gallische, denn gerade wieder auf dem Triens von Ariminum hat das hier sicher gallische Schwert eine von dem Barrenschwert durchaus abweichende Form; seine Kanten sind gradlinig, der Knauf besteht aus drei in Kreuzform verbundenen Knöpfen. Das Barrenschwert hingegen zeigt geschwungene Kanten, erst ein-, dann wieder ausgebogen, das Ganze von gefälliger Lanzettform. Der Griff in der Mitte verdickt liegt fest und bequem in der Hand. Nach dem Vorgange des Schildes wird nicht zu bezweifeln sein, dass hier gleichfalls die im römischen Heere jener Zeit gebräuchliche Schwertform vorliegt.

Der Versuchung ausweichend diesen Schild und dieses Schwert mit einer der ungezählten Schlachten Roms in Verbindung zu setzen, beziehe ich beide Darstellungen auf keine historische Einzeltatsache, sondern betrachte sowohl Schwert als Schild als das, was sie dem [38] Auge sind, d. h. einfach als Waffen, und zwar als römische Waffen, wie sie um das Jahr 300 v. Chr. im Gebrauche waren. Hiernach sind diese beiden Barren keine auf besondere Ereignisse gegossenen Gedenkbarren; sie sind nur auf Grund der Idee, dass diese Didrachmen-, Schwergeld- und Barren-Emission unter dem Zeichen des Kriegsgottes steht, Embleme, die unter dem Schutze des Eröffners der ganzen Reihe, des Mars, stehen und ihm als ihrem Beschirmer geheiligt sind.

Es bleibt schliesslich die Wahl jeden der beiden Waffenbarren der einen oder der anderen der beiden Schwergeldreihen zuzuteilen. Wenn hier der Schildbarren der Reihe des Romakopfes zugewiesen wurde, so geschah dies deshalb, weil nachweislich noch bis in späte republikanische Zeit gerade dieser Ovalschild eine besonders charakteristische Beigabe für die Gestalt der Roma bildet.

2. Zur Apollodidrachme (IV). Bereits eine der drei Didrachmen phokaischen Fusses trägt den Kopf des Apollo, eines in Campanien besonders beliebten Göttertypus. Da aber zu phokaischer Zeit in Capua noch kein Schwergeld gegossen wurde, so können Schwergeldreihe und Barren mit den Typen dieses Gottes selbstverständlich nur an die Apollodidrachme römischen Fusses angereiht werden.

Noch vor wenigen Jahren wäre diese Anreihung unmöglich gewesen, denn sowohl die leichte Apolloserie, wie auch der Barren Ähre )( Dreifuss, sind erst in neuerer Zeit bekannt geworden. Beide sind ausnehmend selten. Ich kenne bis jetzt von der erwähnten Serie nur 7 Asse (3 davon Haeberlin), 2 Semisse (Chigi, Haeberlin), 1 Quadrans und 1 Sextans (beide Haeberlin). Triens und Unze fehlen noch; das Vorhandene aber genügt zur Sicherung sowohl der Totalität der Reihe, wie auch bei der vollständigen Typenübereinstimmung mit der schweren Apolloserie zur Feststellung der Tatsache, dass die seltene leichte Reihe die Vorläuferin der massenhaft vorhandenen schweren Serie war. Von dem Barren gibt es noch kein ganzes Exemplar, sondern nur zwei Fragmente. Das Kircher’sche Fragment (Garrucci Tav. XV, No. 2) genügte allein nicht, um aus seinen Typenresten über die Darstellung der Vorderseite Klarheit zu gewinnen; auf der Rückseite waren zwei Oesen eines Dreifusses sicher erkennbar. Es war daher ein glücklicher Zufall, dass in dem merkwürdigen bei Mazin in Croatien 1896 gemachten Funde, sich die dem Kircher’schen Fragment entgegengesetzte untere Hälfte des Barren vorfand. Bahrfeldt[4] in seinem Bericht über diesen zuerst von Dr. Brunsmid in Agram publicirten Fund hat die Zusammengehörigkeit beider Fragmente zu demselben Barrentypus erkannt und auf diese Weise als Münzbilder des Barren die grosse Ähre und den Dreifuss konstatirt.

[39] Durch diese neuerlichen Funde konnte daher eben noch rechtzeitig eine Lücke ausgefüllt werden, die andernfalls in dem capuanischen Reihensystem in störendster Weise hätte offen bleiben müssen, wahrscheinlich sogar seine Feststellung überhaupt vereitelt haben würde; denn gerade den beiden Apollobarren verdanke ich sehr wesentlich die Auffindung der richtigen Spur. Allerdings besteht auch hier wieder die Wahl entweder den einen oder den anderen Barren auf die leichte oder auf die schwere Apolloreihe zu beziehen. Die convexe Form schliesst aber den Barren Anker )( Dreifuss besser an die gerundeten Stücke der schweren Apolloreihe an, während der Barren Ähre )( Dreifuss in seiner flachen Form mit den Waffenbarren übereinstimmt, daher mit Fug derselben Emissionszeit angeschlossen wird. Auch seine äusserste Seltenheit in nur zwei Fragmenten stimmt zu der entsprechenden Seltenheit der leichten Reihe. Von dem Barren der schweren Reihe sind immerhin drei ganze Exemplare vorhanden (1 Berlin, 2 Haeberlin).

Im Übrigen unterscheidet sich die leichte von der schweren Apolloreihe nur durch das Beizeichen Weinblatt und durch das Gewicht. Ausserdem kommt in der leichten Reihe Apollo auch mit Strahlenkrone vor (Pesaro, Haeberlin).


E. Die dritte Periode (circa 286 bis 268).

Hatte es sich zu Beginn der zweiten Periode um eine fundamentale Reform des in Capua befolgten Münzsystems gehandelt, so bezeichnen die Neuerungen der dritten Periode eine nicht minder tiefgreifende Reform des Münzwesens der Hauptstadt. Diese Reform bleibt aber nicht ohne Einfluss auch auf die capuanische Münzung. Ausserdem tritt eine wichtige Änderung ein in Bezug auf das für die Latinergemeinden bestimmte Schwergeld.

Durch die Reform der zweiten Periode war, wie nachgewiesen, in Campanien die Silbereinheit dem hauptstädtischen Libral-As angepasst worden, doch aber nicht so, dass in beiden Währungen Einheit gegen Einheit stand, sondern vielmehr in der Weise, dass zwei Silbereinheiten d. h. zwei Scriptula der Kupfereinheit des libralen Asses entsprachen. Da aber nach der Natur der Entwicklung das Silber die aufsteigende Grösse, das Währungsmetall der Zukunft war, so entsprach es einer inneren Notwendigkeit, dass mit der Zeit die Rollen beider Werteinheiten wechseln, die Kupfereinheit in die abhängige, die Silbereinheit in die führende Stellung eintreten musste.

In dieser Wandlung liegt das Geheimnis der römischen Reduktion.

Sie charakterisirt sich dadurch, dass der hauptstädtische As durch Gleichsetzung mit der Silbereinheit des Scriptulums diesem untergeordnet, d. h. um die Hälfte seines Gewichts vermindert und auf Semilibralfuss gesetzt wurde.

[40] Die Anpassung der hauptstädtischen Bronze an das Silbersystem und der Ausgleich beider Systeme ging aber noch weiter und wurde ein vollständiger. Zwar findet eine Änderung des Fusses im Silber nicht statt, – naturgemäss nicht, denn dieser Fuss bildete ja gerade fortan die Grundlage auch für die neue Münze der Hauptstadt, – wohl aber macht die Romanisirung der campanischen Münzstätte den weiteren Fortschritt, dass in ihr die anmutige ihrem griechischen Elemente entsprechende Mannigfaltigkeit der Typen römischer Uniformität weichen muss. Es werden von nun an in Silber nur noch quadrigati und deren Hälften geprägt, d. h. Didrachmen und Drachmen mit dem Doppelkopfe des jugendlichen Janus auf der Vs., auf der Rs. mit Jupiter und Viktoria auf der Quadriga. Damit ist auch das Münzbild des capuanischen Silbers endgiltig romanisirt.

Ausserdem aber, und dies ist eine für beide Münzstätten wichtige Neuerung, werden auch die Unternominale der beiden Einheiten in eine vollständige sowohl äussere, als innere Übereinstimmung gebracht. Das capuanische Libellenkupfer hört auf Scheidemünze zu sein und wird Wertgeld. Niemand kannte bisher das zu dem Quadrigatensilber gehörige Kupfer. Es liegt vor in der massenhaft vorhandenen von Mommsen sogenannten „geprägten Serie mit ROMA“ vom Triens bis zur Halbunze, oder richtiger vom 4-Libellenstück bis zur Sembella. Man erblickte in diesen Münzen bisher Reduktionsmünzen irgend einer unbekannten Stadt. Die Typen sind folgende:

Januskopf )( Herkules und Centaur, (4 Libellen) Bab. I. S. 18, No. 15
Jugendl. Kopf im Eberfell )( spring. Stier (3 Lib.) Bab. I. S. 19, No. 16
Wölfin mit Zwillingen )( Adler stehend (2 Lib.) Bab. I. S. 20, No. 20
Kopf des Sol )( Halbmond, 2 Sterne (1 Libelle) Bab. I. S. 20, No. 21
Kopf m. Mauerkrone )( Knabe zu Pferde (1/2 Lib.) Bab. I. S. 30, No. 43

Mit diesen Unternominalen des Scriptulum, d. h. dessen Zehnteln, werden nun die Unternominale des Semilibral-As in Übereinstimmung gebracht. Hiermit kommt zum ersten Male ein vollständig unrömischer Zug in die hauptstädtische Münzung, indem die Duodezimalteilung des Asses (allerdings nur für die Dauer der Reduktion) verlassen und die Dezimalteilung an die Stelle gesetzt wird.

Dezimalunzen und Libellen sind fortan von gleichem Wert, gleichem Gewicht, gleicher Form und Grösse, nur verschieden im Gepräge. Geprägt werden zum Semilibral-As zunächst 2, 1, 1/2 und 1/4-Unzenstücke, wobei aber das 2-Unzenstück ferner nicht mehr als Sextans, sondern als Biunx zu bezeichnen ist. Der Semis (tatsächlich ein Quincunx), Quartuncius und Teruncius werden gleich dem As noch gegossen.

Die Wahrnehmung, dass die geprägten Stücke der Reduktion als Zwölftel des Asses gedacht auf attischem Gewicht stehen würden, (Biunx von 27, 28 gr. = Unze des Pfundes von 327 gr.) hatte mich [41] früher zu der Meinung veranlasst, es sei bereits mit der Reduktion das attische Pfund auch in der Hauptstadt eingeführt worden und ich habe dies in meinem Eingangs erwähnten Vortrage zu Rom ausgesprochen. Diese Annahme war irrig. Rom hat auch noch während der Reduktion das oskische Pfund von 273 gr. beibehalten. Der Semilibral-As als dessen Hälfte wiegt 1361/2 gr., die Unterabteilungen des Asses aber sind Zehntel, womit die Unze auf 13,64 gr., der Biunx auf 27,28 gr. auskommt u. s. f. Näheres hierüber im Hauptwerk.

So war denn mit der Reduktion der volle und endgiltige Ausgleich der beiden Währungen durchgeführt; alle Nominale waren wertgleich, wenn auch insofern nicht völlig wesensgleich als die Dezimalunzen, weil Teile einer Bronzeeinheit als Kupfergeld, die Wertlibellen weil Teile einer Silbereinheit vom Währungsstandpunkte aus als Silbergeld, ausgedrückt in Kupfer, zu gelten hatten. Für den praktischen Gebrauch blieb aber dieser Unterschied nebensächlich. Die Dezimalunzen konnten als Wertlibellen gehen und umgekehrt; ihr ausgezeichnet schöner Stil im schärfsten Kontraste stehend zu den hässlichen Gussmünzen der Reduktion, nötigt zu der Annahme, dass sie in der capuanischen Münzstätte hergestellt wurden; sie scheinen auch überwiegend im Süden verblieben und im hauptstädtischen Verkehr wenig beliebt gewesen zu sein, da sie fast ohne Ausnahme die glatte Patina des Südens aufweisen; die rauhe römische Patina kommt bei ihnen kaum vor.

Es hängt dies mit den Nachteilen zusammen, die dem wenig befriedigenden System der Reduktion von Haus aus anhafteten. Die ganze Massregel war eine Halbheit; sie litt an dem inneren Widerspruch, dass man zwar die Bronze in jeder Beziehung dem Silber unterordnete und nach Silber rechnete, dennoch aber sich nicht entschliessen konnte schon jetzt zur Silbermünzung auch in der Hauptstadt überzugehen. Die Folge konnte nicht ausbleiben, dass das praktische Übergewicht des Silbers auf die ohne Not noch immer aufrecht gehaltene Kupferwährung geradezu zerstörend wirken musste. Denn es lag in der Natur der Sache, dass, wenn der As nun doch einmal aufgehört hatte eine auf sich selbst gestellte Grösse zu sein und zum Vertreter einer Silbergrösse geworden war, es auch keinen ersichtlichen Zweck mehr hatte ihn fortgesetzt im ursprünglich semilibralen Vollgewicht auszubringen. Die Tendenz ging ohnehin auf Erleichterung der Münze. Es konnte also der As auch als Creditmünze ausgebracht werden, wenn[WS 10] nur der Staat seine fortdauernde Wertgleichheit mit der Silbergrösse des Scriptulum garantirte. Und so geschah es. Der As wurde leichter und leichter ausgebracht bis nahezu Sextantarfuss, galt aber nach wie vor als Semilibral-As. Dies ist evident aus der Tatsache, dass demnächst mit der Einführung der Denarwährung nicht der massenhaft geprägte Denar, sondern der seltene Sesterz die [42] Rechnungsmünze wurde, indem er als Wertäquivalent an die Stelle der bisherigen Rechnungsmünze, d. h. des bis zu seiner Einführung in Geltung gebliebenen, wenn auch schliesslich zu leicht gegossenen Semilibralasses trat. Es wurde daher mit dem Jahre 268 die bisherige Rechnungseinheit überhaupt nicht geändert; sie wurde nur statt in Bronze fernerhin in Silber ausgegeben.

Hiermit verneint ach ganz von selbst die oft aufgeworfene Frage, ob die Reduktion ein Staatsbankerott gewesen sei? Dies war sie ganz und gar nicht. Freilich wäre es ein bankerottes System gewesen, wenn ein auf sich selbst gestellter, zu Silber in keinem Bezug stehender As fortwährend leichter ausgebracht worden wäre. Da aber der As der Reduktion seinen vollen Gtegenwert in dem jeder Zeit dafür erhältlichen Silber besass und selbst je länger je mehr zu einer blossen Anweisung auf Silber wurde, so lag in dem System zwar eine Verschlechterung des einzelnen Münzstückes, keineswegs aber eine Verschlechterung der Währung. Dies ebensowenig als die Währungen der heutigen Kulturstaaten durch den Mitgebrauch von Papiergeld verschlechtert werden, vorausgesetzt, dass dessen Deckung vorhanden ist.

Nur in Rücksicht auf den Mitgebrauch anderen Wertgeldes lässt sich die Reduktion überhaupt erst verstehen. Dieses andere Geld war von zweierlei Art. Einerseits gingen die alten Libralmünzen im Verkehr weiter, andererseits kann es nicht dem mindesten Zweifel unterliegen, dass das Silber Roms, wie es im quadrigatus immer massenhafter in Capua hergestellt wurde, auch den hauptstädtischen Grossverkehr mehr und mehr beherrschte.

Dass librale und Reduktionsmünzen zusammen umliefen, lehren die Funde. Im Verhältnis des Kupferwertes beider liegt es, dass der librale As zum Dupondius der Reduktion wurde. Erst in einer Zeit, der auch dieser Dupondius noch zu schwer dünkte, goss man leichtere Dupondien der Reduktion. Aber so stark war der römische Zug zum Althergebrachtem, dass man doch wieder im Tressis nicht nur eine Münze wirklich alten Libralgewichts, sondern im Decussis sogar ein Stück schuf, das alles bisher Gekannte an Schwere noch weit übertraf. Vergleicht man indess die Gesamtheit der uns erhaltenen Reduktions- mit dem Quantum der verbliebenen Libralmünzen, so kann es keinem Zweifel unterliegen, dass die ausgegebene Menge der ersteren durchaus nicht im Stande sein konnte den gegen früher zweifellos noch erheblich gesteigerten Geldbedarf der Hauptstadt zu decken. Der Vorrat an Reduktionsmünzen war vielmehr der Art unauskömmlich, dass diese Geldsorte kaum anders denn als kupferner Lokalcourant betrachtet werden kann, der neben dem grossen Vorrat noch vorhandener Libralmünzen, ganz besonders aber neben dem immer stärker eindringenden Silber eine verhältnismässig untergeordnete Rolle spielte.

[43] Es dient zum Verständnisse der römischen Reduktion, dass in den Reduktionen zweier anderer Städte, des umbrischen Tuder und des apulischen Luceria, ein fortgesetztes Herabsinken des Gewichts wie in Rom nicht statt hatte. Tuder und Luceria besassen nicht wie Rom eine correlate Silbermünzung, auf die sie ihr Kupfer hätten fundiren können. Bei ihnen war Kupfer die alleinige Währung, blieb daher Wertgeld und musste als solches wie in der Libralzeit, so auch in seiner Reduktion das einmal angeordnete Gewicht beibehalten. Anders in Rom, wo der reduzirte As gegenüber dem Silber den Charakter kupfernen Kreditgeldes angenommen hatte. Für Kreditmünze ist begrifflich eine Grenze des Mindestgewichts überhaupt nicht gegeben.

Die Bedeutung der römischen Reduktion ist bisher in hohem Grade überschätzt worden, glaubte man doch in ihr eine völlige Zerrüttung des urbanen Münzwesens erblicken zu müssen. Eine andere Betrachtungsweise war auch in der Tat kaum möglich, so lange man sich Rom während der Reduktionszeit auf diese immer wertloser ausgebrachten Münzen als auf seine einzige legale Geldsorte beschränkt dachte. Wie wenig jedoch diese Vorstellung zutraf, ergibt sich nicht nur aus dem bereits Gesagten, sondern aus der ferneren Tatsache, dass die Reduktion auch in örtlicher Beziehung eine durchaus beschränkte war; sie galt nur für die Hauptstadt und die mit ihr im Vollbürgerverband vereinigten Gemeinden. Auf das weite Latinergebiet hatte die Reduktion keinen Bezug; im Gegenteil wurde gleichzeitig mit ihr das Gewicht der von Rom für die Latiner gegossenen Schwergeldreihen gegen früher noch erheblich gesteigert. Hierauf wird zurückgekommen werden. Es erübrigt noch die oft gestellte Frage eines mit der Reduktion etwa verbundenen Schulderlasses.

Die Möglichkeit eines solchen kann nicht in Abrede gestellt werden; denn wenn auch die Reduktion recht eigentlich das Gegenteil eines Staatsbankerottes war, indem sie uns Rom vielmehr im Übergange zum Edelmetall begriffen zeigt, so ist es doch eine Frage für sich, ob nicht mit der Reduktion möglicher Weise ein Schulderlass für die Privaten gegenüber dem Staate und für die Privaten untereinander verbunden gewesen sein könne, darauf berechnet eine schwer verschuldete Bevölkerung mit einem Male von der Hälfte, also von 50% ihrer Verbindlichkeiten zu entlasten. Die Nachrichten der Schriftsteller über derartige Schulderlasse, wie sie so oder ähnlich allerdings vorgekommen sein mögen, sind unklar und verworren und beziehen sich sämtlich erst auf eine spätere Zeit. Ein Anhaltspunkt für die Vermutung, dass auch in der hier in Rede stehenden Zeit eine solche Massnahme Platz gegriffen haben könne, ist jedoch in der Überlieferung einer in den Jahren 288–286 stattgehabten secessio plebis vorhanden (Livius, Epitome libri XI). Näheres über die Lösung der damaligen Schwierigkeiten ist nicht [44] bekannt. Wäre aber auch nachweislich mit der Reduktion ein Schulderlass für die hauptstädtische Bevölkerung verbunden gewesen, so würde es sich hierbei um eine Angelegenheit handeln, die zwar für die nationalökonomische Seite der römischen Kulturentwicklung von erheblichem Interesse, hingegen für die Numismatik als solche völlig belanglos sein würde. Für die Numismatik kommt es auf die Wertrelationen der Münzen unter einander an und diese stehen, wie gezeigt wurde, fest. Insbesondere steht fest, dass der semilibrale As ein Scriptulum Silbers oder die Hälfte eines Libralasses galt, gleichviel ob der römische Private berechtigt war eine auf milia aeris gravis lautende Schuldverschreibung mit 1000 reduzirten Assen einzulösen oder vielmehr gehalten war für diese Schuld 2000 der neuen Asse zu entrichten.

Mag also der uns im Übrigen unbekannte Inhalt des Reduktionsgesetzes ein engerer oder weiterer gewesen sein, jedenfalls konnte dieses Gesetz wie jedes andere nur diejenige Bevölkerung verpflichten, für die das römische Staatsgesetz überhaupt verpflichtend war, d. h. die Hauptstadt und die mit ihr im Tribusverband vereinigten Gemeinden, mit einem Worte die römischen Vollbürger. Nicht verpflichtet wurden durch dasselbe die föderirten Gemeinden, die latinischen Kolonien und die Halbbürgergemeinden, wenigstens soweit sie (und dies war eine beträchtliche Anzahl) die Selbstverwaltung besassen und eines Rechtes genossen, das nicht das römische, sondern ihr durch römisches Statut geregeltes, bezw. anerkanntes einheimisches Recht war. In dem weiten Kreise aller dieser zahlreichen durch ganz Mittelitalien zerstreuten Gemeinden erlangte somit die Reduktion der hauptstädtischen Währung unmittelbar keine Gesetzeskraft. Für die Hauptstadt – das versteht sich von selbst – hatte allerdings die Reduktion die unmittelbare Einstellung der bisherigen Libralmünzung zur Folge und kein einziger urbaner Libral-As ist nach dem Tage des Inkrafttretens jenes Gesetzes mehr gegossen worden.

Wann endlich die Reduktion eingeführt wurde, ist mangels aller bestimmter Nachrichten mit Sicherheit nicht zu entscheiden. Es ist aber in hohem Grade wahrscheinlich, dass auch diese Reform wieder als eine Folge veränderter politischer Zustände aufzufassen und dass sie nicht lange nach der im Jahre 290 erfolgten Beendigung des letzten Samniterkrieges eingetreten ist. Der Umstand ferner, dass die bereits erwähnte secessio plebis möglicherweise in Verbindung mit ihr stehen kann, gab mir Anlass den Beginn der Reduktion auf circa 286 v. Chr. zu setzen. Es bleiben alsdann noch 18 Jahre bis zur Einführung des Denars im Jahre 268. Für ein in sich so wenig befriedigendes System, wie es in der Reduktion vorliegt, ist ein Zeitraum von 18 Jahren reichlich lange. Allein dieses Bedenken schwächt sich ab durch die Erwägung, dass die Reduktionsmünzen nur die unwichtige Münzsorte neben anderen wichtigeren [45] Gattungen waren. In ihnen schleppt sich gewissermassen der Schatten des alten Schwergeldsystems nur noch eine Weile mit fort. Die Reduktion ist ein Durchgangsstadium, in dem die alten Libralmünzen noch mit aushelfen, während der auch hiermit nicht zu befriedigende Bedarf eines weitergehenden Grossverkehrs in dem zu Capua gemünzten Silber und Gold seine vorläufige Deckung fand. Dieser Zustand endete wenige Jahre nach dem tarentinischen Siege, als Rom durch ungeheure Beute bereichert und zur Hauptstadt ganz Italiens geworden mit den veralteten Traditionen brach und im Denar die neue Weltmünze begründete.

Die Reduktion bedurfte einer ausführlichen Besprechung; wir kehren zur capuanischen Münzstätte zurück. Hier hatte sich, wie gezeigt, nichts geändert, als dass im Silber der Quadrigatentypus eingeführt und die Libelle zur Wertmünze geworden war. Die verhältnismässige Häufigkeit der goldenen 6- und 3-Skrupelstücke deutet auf die Fortprägung dieser Stücke gerade auch in der dritten Periode hin. Ein 4-Skrupelstück mit der Wertzahl XXX konnte allerdings jetzt nicht mehr geschlagen werden, da der ihm entsprechende Libral-As oskischen Gewichts in Wegfall gekommen war, in der Hauptstadt zufolge der Reduktion, im Latinergebiet hingegen durch die nunmehr eintretende Ersetzung des leichten durch das schwere Münzpfund.

Es fragt sich nun, ob das System der zweiten Periode jede Didrachme von einer Schwergeldreihe und von einem Barren begleiten zu lassen sich auch in der dritten Periode fortgesetzt hat? Diese Frage ist zu bejahen, jedoch ergibt sich hierbei eine merkwürdige Modifikation; nicht nur wird das Gewicht des Schwergelds gesteigert, sondern es schliessen sich auch an den Quadrigatus nicht nur eine, sondern vielmehr zwei Schwergeldreihen an, deren Herstellung zwischen der römischen und der capuanischen Münzstätte geteilt wird. Es handelt sich hierbei um

  1. die schwere Apolloserie,
  2. die schwere Janus )( Merkur-Reihe,

beide ohne Beizeichen; erstere ist in Capua, letztere in Rom gegossen worden. Diese Unterscheidung gründet sich auf folgende Tatsachen:

1. Reihe VI ist von auffallend schlechter Arbeit und von rohem Stil. Typengleich mit der leichten Janus-Merkurreihe (III) ahmt sie deren schöne Münzbilder nur in stümperhafter Weise nach; wogegen die schwere Apolloserie durch die hervorragende Schönheit zahlreicher Stücke von jeher die besondere Beachtung auf sich gezogen hat. Hierzu kommt die grosse Verschiedenheit des Reliefs, das bei der Janus )( Merkurreihe unter dem der zweiten capuanischen Periode zurückbleibt, bei der Apolloserie hingegen bedeutend gesteigert wird, mitunter bis zur Übertreibung. Berücksichtigt man die grosse Gleichmässigkeit von Stil und Arbeit, welche die Produkte der capuanischen Münzstätte während der zweiten Periode in den damals gegossenen Schwergeldreihen kennzeichnet, so [46] ist es schlechterdings unmöglich die beiden so grundverschiedenen Reihen V und VI als Erzeugnisse einer und derselben Münzstätte anzuerkennen.

2. Reihe VI steht auf dem Pfunde von 327 gr., Reihe V auf einer unverkennbar höheren Norm; vermutlich auf der Mine von 341 gr.

3. Die Oxydation der Reihe VI ist meistens die graue körnige wie sie sich um Rom und in Stidetrurien findet, wogegen Reihe V meistens die schöne glatte Patina von grüner oder brauner Farbe aufweist, die das Merkmal der südlich vom Albanergebirge gelegenen Gebiete bildet.

4. Endlich fordert die Tatsache, dass der Schatz von Vicarello in merkwürdiger Abweichung von der sonst ungefähr gleichen Häufigkeit beider Reihen 1109 Stücke der Reihe VI, hingegen nur 108 Stücke der Reihe V enthielt, kategorisch zu einer Erklärung dieses auffallenden Gegensatzes auf.

Diese Erklärung lässt sich nur darin finden, dass mit dem Übergange zum schweren Gewicht der Guss der Reihe VI nach Rom übernommen wurde, während der Guss der Reihe V der capuanischen Offizin überlassen blieb. Hierzu stimmen alle sub 1–4 erwähnten Merkmale. Der Stil der Reihe VI ist durchaus der unschöne handwerksmässige, wie er der römischen Offizin, zumal in der Reduktionsperiode eignet. Wenn ferner die Patina und die Fundberichte schon im Allgemeinen dafür sprechen, dass die Verbreitung der Reihe VI mehr im Norden, diejenige der Reihe V mehr im Süden liegt, so erbringt der Votivschatz von Vicarello geradezu den Beweis, dass der Ursprungsort der ersteren Reihe ungleich näher zum Sabatinersee zu suchen ist als der der letzteren. Die Entfernung aber von Capua dorthin beträgt gut das Sechsfache der Entfernung von Rom aus. Es wird vergeblich sein eine einleuchtendere Erklärung zu suchen.

Auch Typen und Gewicht verweisen die eine Reihe nach Campanien, die andere nach Rom. Schon gelegentlich der zweiten Periode ergab sich, dass anlässlich des Gusses der die beiden Marsdidrachmen begleitenden Reihen Rom unter Verdrängung des Marskopfes auf den Semis für die Asse römische Typen vorgeschrieben hatte, in der einen Serie den Romakopf, in der anderen Janus und Merkur. Damit erledigt sich auch die Frage, ob der bartlose Doppelkopf, wie er auf dem Schwergeld, den Goldmünzen und den quadrigati vorhanden ist, mit dem bärtigen Janus der Prorareihe identisch oder etwas anderes (etwa eine Doppelherme oder Fontus etc.) sei, zu Gunsten der ersteren Alternative. Rom hat hier überall einen latinischen Götterbegriff, seinen Janus zum Ausdruck gebracht. Auch bei anderen Gottheiten Hercules, Mars, ändert das Vorhandensein oder der Mangel des Bartes am Begriffe nichts. Von den beiden Reihen V und VI steht indess nur die letztere durch den Januskopf in der sonst üblichen Typenbeziehung zum Quadrigatus und [47] gerade der Umstand, dass der Guss dieser Reihe nach Rom verlegt wurde, verstärkt die Vermutung, dass die für sie vorbildlichen Didrachmen mit dem gleichen Januskopfe selbst damals bereits zahlreich in Rom umliefen.

Mit dieser Teilung der Herstellung beider Reihen zwischen Rom und Capua kommt für die capuanische Offizin auch in der Quadrigatenepoche das Schema:

Didrachme, – Schwergeldreihe, – Barren,

in seine Ordnung. In Capua entsprechen der Janusdidrachme (Quadrigatus) nicht zwei Schwergeldreihen, sondern nur eine, die schwere Apolloserie. Beide Reihen V und VI knüpfen an typengleiche leichte Reihen (IV und III) als ihre Vorgängerinnen an; Capua blieb hiervon diejenige Reihe überlassen, welche mit dem in Campanien gefeiertsten und beliebtesten Göttertypus, dem Bilde Apollos beginnt, und deren Semis auf Vorder- und Rückseite in dem Pegasus das besondere campanische Symbol zum Ausdrucke bringt.[5]

An dem staatsrechtlichen Charakter beider Reihen als römischer wird durch die Ortsverschiedenheit ihrer Herstellung natürlich nichts geändert. Dass Rom beide Reihen gemünzt hat ist das Entscheidende; wo es sie münzen liess ist Nebensache.

In der zweiten Periode ergab sich aus der Wahl des Scriptulums als der neuen Silbereinheit ein erstes Eindringen attischen Gewichts in die römische Sphäre. Aus den Gewichten eines grossen Teils der in bestimmte Reihen nicht unterzubringenden von latinischen Gemeinden gegossenen Einzelstücke wird ferner nachweisbar, dass das attische Pfund von 327 gr. inzwischen weite Verbreitung im Lande gefunden hatte; auch bereits nördlich von Rom stehen die tarquinischen Asse mit Eberkopf )( Lanzenspitze auf diesem Pfunde. Dieser Entwicklung trug Rom Rechnung, indem es nunmehr in seiner Schwergeldmünzung für das Latinerland gleichfalls das schwere Pfund zur Anwendung brachte. So lässt Rom Schritt für Schritt die kommenden Neuerungen erst ausserhalb seines[WS 11] engeren Gebietes zu, bis es sich zuletzt entschliesst sie auch in der Hauptstadt durchzuführen. Da die Reduktion, wie nachgewiesen, noch auf dem leichten Pfunde steht, so ergibt sich daraus, dass für die Hauptstadt das schwere Pfund erst mit der Einführung der Denarwährung recipirt worden ist.

Es besteht indess, wie bereits erwähnt, ein merklicher Unterschied zwischen den Gewichten der Reihen V und VI. Nach meinen Ermittlungen ergibt das Durchschnittsgewicht der Reihe VI nach dem heutigen Zustande [48] der Stücke circa 320, der Reihe V circa 332 gr. Steht aber eine Reihe in der Abnutzung, wie sie gegenwärtig vorliegt, noch über dem vorausgesetzten Normalgewicht (hier über 327 gr.), so ist nichts gewisser als dass sie nicht dieser vorausgesetzten, sondern einer höheren Norm angehört. Auf demselben Gewicht stehen auch die zwar seltenen, aber ungemein gleichmässig ausgebrachten Libralasse von Venusia mit Eberkopf )( Hundskopf (10 Stücke, davon 6 Haeberlin). Werden 9 gr. für Abnutzung zugerechnet, so ergibt sich das Gewicht der sogen. italischen Mine von 341 gr. Sie ist die Mine (1/60tel) eines anderweit bekannten Talents, konnte aber in Campanien auch selbständig aus der Drachme römischen Gewichts von 3,41 gr. als deren 100faches gebildet werden. Damit ergibt sich eine immerhin annehmbare Kongruenz des Quadrigatus mit seiner capuanischen Schwergeldreihe. Zwischen Didrachme römischen Gewichts und dem Pfunde von 327 gr. bestand keinerlei Gleichung. Mit geringer Erhöhung des Gewichts auf 341 gr. ergab sich (bei 1:120) eine Norm, wonach der As fünf Sechsteln der Drachme gleichstand; 5 Drachmen waren daher = 6 Assen, 10 Drachmen = 12 Assen u. s. f. Für die nördlichen Latiner, die sich des campanischen Silbers damals noch kaum bedient haben werden, war diese Gleichung minder erforderlich. Für sie mochte es bezüglich ihrer Reihe V bei dem Pfundgewicht von 327 gr. verbleiben. Übrigens ist der Gewichtsunterschied beider Reihen von nur 131/2 gr., zumal bei den starken Schwankungen der Einzelstücke praktisch so unerheblich, dass im Bronzegebiet beide Reihen zweifellos gleich galten. Die schweren Reihen kommen auch mit den leichten Reihen allenthalben vermischt vor. Es steht anzunehmen, dass die schweren gegen die leichten Sorten entsprechend dem Verhältnis des schweren zum leichten Pfunde überall = 6:5 gerechnet wurden. Der Annahme, dass die beiden schweren Reihen bis zum Ende der hauptstädtischen Reduktionsepoche weitergegossen wurden, steht nichts entgegen. Im Gegenteil wäre kein Grund ersichtlich, weshalb Rom den Latinern, die an der Reduktion nicht teilnahmen, das Schwergeld entzogen haben sollte, bevor es ihnen in der Denarwährung den für das gesamte Reichsgebiet bestimmten Ersatz bot.

Durch die Besprechung sämtlicher aufschriftloser Schwergeldreihen ist deren Stellung im System klar geworden. Es ergab sich dabei zugleich, weshalb es ohne die Kenntnis dieses Systems so schwer, ja unmöglich war, ihre Stellung zu definiren, denn sie ist nach den massgebenden Gesichtspunkten betrachtet, eine dreifache. Die aufschriftlosen Schwergeldreihen nebst den Barren sind:

  1. staatsrechtlich römisch,
  2. ihrer Herkunft nach campanisch,
  3. ihrer Zweckbestimmung nach latinisch.

[49] Da der letztere Gesichtspunkt der praktisch wichtigste ist, so empfiehlt es sich sie auch in der Folge kurzweg die „latinischen Reihen“ zu nennen. Es bleibt höchstens noch die Frage, ob sie (mit Ausnahme der in Rom gegossenen schweren Janus )( Merkurreihe und der calenischen Becherserie) sämtlich in Capua gegossen sind, oder ob ihr Guss auch noch in anderen Städten Campaniens bewirkt wurde. Letztere Möglichkeit vermag ich nicht anzunehmen. Die Bedeutung der übrigen Orte ist Capua gegenüber eine zu geringe als dass angenommen werden könnte, Rom hätte auch anderwärts in Campanien Münzstätten errichtet. Es ist hierbei insbesondere auch zu beachten, dass die capuanische gleich der römischen Offizin Hauptmünzstätte ist, nicht zu verwechseln mit der Kategorie römischer Nebenmünzstätten, in denen nur Münzen urbanen Gepräges mit dem Zusatze der Ortsinitiale zu der Aufschrift ROMA hergestellt wurden und deren älteste Luceria, jedoch auch diese erst seit der Zeit der Reduktion, war. Ausserdem erscheint es in der Natur der Sache begründet, dass ein so geschlossenes Münzsystem, wie es hier vorliegt, nur nach grossen Gesichtspunkten an einem Orte durchführbar war, nicht zeitlich und örtlich unter verschiedene Münzstätten zersplittert werden konnte.

Die römische und die capuanische Münzstätte haben an Schwergeld ein ungemein viel grösseres Quantum produzirt als alle Münzstätten der autonomen Einzelgemeinden zusammengenommen. Die Münzung der letzteren liegt vor, abgesehen von der calenischen Becherserie, in den meist sehr seltenen, jedoch in sehr zahlreiche Sorten zerfallenden Einzelstücken, Assen bis Halbunzen, die sich zu bestimmten Reihen nicht vereinigen lassen. Die Numismatik nennt sie die „unbestimmten“ oder „Incerten“. Vom römischen Schwergeld (Proraserie und latinische Reihen) verzeichnen meine Listen über 6000, von den „Incerten“ noch nicht 500 Stücke. Hieraus ergibt sich die ungeheure Präponderanz Roms gegenüber den Einzelgemeinden gerade auch auf dem Gebiete des Münzwesens.

Es bleiben nun die drei noch übrigen Reihenbarren nachzuweisen. Dies sind:

  1. Anker )( Dreifuss, der Barren der schweren Apolloreihe,
  2. Dreizack )(Caduceus, der Barren der schweren Janus)(Merkurreihe,
  3. Hühner )( rostra, der Barren der römischen Reduktion.

Zu V. Barren: Anker )( Dreifuss. Bereits auf S. 39 wurden die Gründe angegeben, weshalb es richtiger erscheint von den beiden Dreifussbarren diesen der schweren Apolloserie anzureihen. Die innere Beziehung der Ähre sowohl, wie des Ankers zu dem Dreifuss der Rückseite bleibt vorerst dunkel. In den wenigen Jahren, seitdem der Barren mit der Ähre erst bekannt wurde, sind Deutungsversuche hierzu noch nicht unternommen worden. Die versuchten Erklärungen des Ankers [50] haben nur auf Abwege geführt. Der Anker ist einer der beliebtesten und weitest verbreiteten Münztypen. Er kommt im innersten Binnenlande, z. B. bei den Etruskern des Clanistals, so gut vor wie an der See. Aus dem Anker auf bestimmte historische Beziehungen zu schliessen ist daher mehr als gewagt. Alles ist nicht zu erklären. Es genüge daher vorerst die Feststellung, dass der Dreifuss die Zugehörigkeit beider Barren zu den beiden Apolloreihen ausser Zweifel stellt.

Zu VI: Barren: Dreizack )( Caduceus. Der Barren Schwert )( Scheide als Begleitbarren der leichten Janus )( Merkurreihe schloss, wie erinnerlich, an die nach der Didrachme (Marskopf )( Pferdebüste) für die ganze Suite massgebende Vorstellung des Mars an. Diese Beziehung ist bei dem Barren der schweren Reihe verlassen. Der Grund dieser Abweichung ist unschwer zu erkennen. Wirkt nämlich auch der Haupttypus der Didrachme nach derjenigen künstlerischen Auffassung, die für die Münzbilder der capuanischen Offizin massgebend war, auf die ganze Suite, mithin auch auf den Barren, ein, so ist diese Einwirkung doch mehr eine nur indirekte; die engere Beziehung besteht für den Barren zu seiner Schwergeldreihe. Nun ergab sich, dass bei beiden Marsreihen bereits in Capua eine Verschiebung der Typen in dem Sinne stattgefunden hatte, dass der Kopf des Mars auf den Semis[WS 12] hatte zurücktreten müssen gegen den Romakopf auf dem einen, die Köpfe von Janus und Merkur auf dem anderen der beiden Asse. Indem endlich der Guss der schweren Janus )( Merkurreihe nach Rom übernommen, in Capua aber die Prägung der Marsdidrachmen eingestellt wurde und der Quadrigatus an die Stelle trat, wurde diese Reihe von der Beziehung zu einer Didrachme völlig losgelöst und es war daher konsequent die Wahl der Barrentypen statt an den Marskopf des Semis, vielmehr an einen der beiden Köpfe des Asses, demnach an Janus oder an Mercur, anzuschliessen. Der Anschluss erfolgte an die Vorstellung des Merkur, indem dessen Zeichen, der Caduceus, als Signatur des Barren gewählt wurde. Merkurs Walten als Gottes des Verkehrs, wird in erster Linie auf den Verkehr des Landes bezogen und es symbolisirt daher der Caduceus nach italischer Denkweise die Herrschaft über das Land, die im Hinblick auf einen geregelten Verkehr als die befriedete Herrschaft zu Lande aufgefasst wird. Zu dieser Vorstellung konnte kein passenderes Gegenstück gewählt werden als der Dreizack Neptuns, das Zeichen der Seeherrschaft. Es ist dies ein Gegenstand, der zu dem Caduceus nicht nur stilistisch ausserordentlich passend erscheint; er bildet vielmehr, was mehr besagen will, auch der Idee nach, die hier zum Ausdrucke gelangen sollte, zu dem Zeichen Merkurs die ergänzende Parallele. Ausgedrückt sollte werden, dass ein dauernder Zustand geschaffen sei, indem Rom im gesamten ihm fortan unterstehenden Bereiche zu Land und zur See seine Herrschaft siegreich und zu dauerndem Frieden begründet [51] habe. Es ist charakteristisch für Rom, dass es die Embleme seines Schwerkupfers mit Vorliebe von der See entlehnt, so bereits bei der Prora der ursprünglichen Libralserie, so hier bei dem Tridens, so bei den Rostren des folgenden Barren VII.

Nun aber tritt zu Dreizack und Caduceus noch ein wichtiges Moment hinzu, welches keine andere Deutung gestattet als dass in beiden die Herrschaft Roms zum Ausdruck gebracht sein soll. Dies sind die Siegesbänder, womit sowohl Dreizack als Caduceus geschmückt erscheinen. Auf der Romadidrachme befestigt Victoria die gleichen Siegesbänder an den Palmzweig. Diese „lemnisci“ sind kein zufälliger Schmuck. Es wohnt ihnen eine tiefere Bedeutung inne. Keine andere Macht als die siegreiche römische konnte zu jener Zeit durch die Anbringung der lemnisci an den Symbolen der Land- und Seeherrschaft bezeichnet werden. Der dem Barren zu Grunde liegende Gedanke ist somit eminent römisch und an der Seite der einzigen von Rom in der Hauptstadt selbst für die Latiner gegossenen Schwergeldreihe steht daher der Barren an seinem richtigen Platz. Die Reihe ist eine der beiden häufigsten; in der Zahl von fünf bisher bekannt gewordenen ganzen Exemplaren steht auch der Barren, was die relative Häufigkeit betrifft, an der Spitze sämtlicher Barrensorten.

Zu VII. Barren: Hühner )( rostra. Nachdem sich in der capuanischen Münzstätte der Brauch ausgebildet hatte jeder Schwergeldreihe einen Barren beizufügen, auch die hauptstädtische Offizin anlässlich des Gusses der schweren Janus )( Merkurreihe diesem Brauche gefolgt war, von diesem Zeitpunkte an – nicht früher – ging Rom dazu über auch zur urbanen Serie einen Barren zu emittiren. Damals aber befand sich diese Serie im Stadium der Reduktion. Der urbane Barren gehört daher zur reducirten Reihe, nicht zur Libralserie. Rom schloss sich mit der Ausgabe dieses Barren einer Sitte an, die sich durch den Umlauf seiner capuanischen Schwergeldreihen und der zu ihnen gehörigen Barren schon seit längerer Zeit rings um die Hauptstadt und in deren unmittelbarer Nähe eingebürgert hatte. Nach dieser Sitte galt die Zugehörigkeit eines Barren zum Schwergeld als etwas gewissermassen Selbstverständliches. Hierzu kommt, dass der gleiche Bedarf nach Schwerkupfer, das nicht Geld im engeren Sinne war, in Rom und den angeschlossenen Gemeinden zweifellos ebenso bestand wie in den selbständigen Gemeinden, die sich neben einer massigen Menge eigenen Geldes in der Hauptsache des römisch-campanischen Schwergelds bedienten. Bei der Vereinzelung aber, in der sichtlich die römische Libralserie auf sich allein gestellt ist, erscheint die Annahme begründet, dass erst, als mit der grösseren Typenvariation der reducirten Reihe und nach Übernahme des Gusses der schweren Janus )( Merkurserie eine der capuanischen ähnelnde Mannigfaltigkeit in das hauptstädtische System [52] eingedrungen war, Rom neben dem Barren Dreizack )( Caduceus auch einen an die eigene Reihe angeschlossenen Barren ausgab. Dies geschah aber nicht unmittelbar mit Beginn der Reduktion, sondern erst dann als im Laufe derselben auch Dupondius, Tressis und Decussis aufkamen, letzterer eine Münze, die in ihrem schwersten Exemplar von 1107 gr. (Mus. Kircher.) dem leichtesten bekannten Barren von 1142 gr. (Dreizack )( Caduceus, Berlin) an Gewicht nahezu gleichkommt. Trifft diese Auffassung zu, so muss sie ihre Bestätigung finden in der zwischen der so konstituirten Reduktionsreihe und dem Barren bestehenden Typenbeziehung.

Die hervorragendsten Typen aber der erweiterten Reduktionsreihe sind einerseits auf den beiden nunmehr an der Spitze stehenden Nominalen, Decussis und Tressis, der Kopf der Roma im phrygischen Helm, andererseits wie von jeher auf den Rückseiten aller Nominale die prora. Zum ersten Male tritt hiermit der Romatypus auch in die hauptstädtische Reihe ein. In dem Romabegriff muss daher ein zugehöriger Barren wiederum an die Idee der Herrschaft Roms, ferner muss er an das Zeichen der prora anknüpfen. Beiden Voraussetzungen wird durch den Barren Hühner )(rostra vollinhaltlich entsprochen.

Auf der Vorderseite ist dargestellt das sogenannte tripudium sollistimum, das augurium, mittelst dessen der römische Imperator vor der Schlacht sei es zur See oder zu Lande das Schicksal befragte. Es ist das augurium der fressenden Hühner. Dass dieses dem militärischen Imperium angehörige augurium in der Darstellung, wie es der Barren gibt, auf das Flotten-Imperium zu deuten ist, folgt aus den beiden auf der Vorderseite erscheinenden Sternen, ferner aus den Rostren der Rückseite. Erstere sind die Sterne der Dioskuren, der Beschützer der Schifffahrt, daher insbesondere auch der römischen Seemacht. Ganz unmittelbar an die prora aber knüpft das rostrum an als deren Teil. Dass auf der Rückseite des Barren rostra (Rammsporne) und nicht etwa Dreizacke dargestellt sind, ist eine in sich klare und durch Garrucci’s, sowie Milani’s zutreffende Ausführungen genugsam bekannt gewordene Tatsache. Ferner, dass die rostra Kriegsschiffe bedeuten und dass die Delphine anzeigen, dass die Schiffe als im Meere befindlich zu denken sind, bedarf gleichfalls keiner näheren Begründung.

Somit wird durch den Barren die von dem maritimen Imperium geleitete, unter dem Schutze der Dioskuren stehende Seemacht Roms in symbolischer Weise dargestellt.

Hätte um die Zeit, zu der dieser Barren gegossen ist, Rom eine siegreiche Seeschlacht geschlagen, so würde die Beziehung des Barren auf ein solches Ereignis nicht abzuweisen sein. Nun fällt aber in die ganze Zeit von der Eroberung Antiums (338) bis zum Seesiege des Duilius über die Karthager bei Mylae (260 v. Chr.) kein wichtigeres [53] Unternehmen der Römer zur See. Auf die Schlacht bei Mylae aber darf (gegen Milani) der Barren nicht bezogen werden, denn nichts ist sicherer als dass nach 268, d. h. nach Einführung des Denars, Rom Schwergeld und daher auch Barren nicht mehr gegossen hat. Der Barren Hühner )( rostra drückt daher gleich dem Barren Dreizack )( Caduceus vielmehr einen bestehenden Zustand aus. Beide Barren sind hergestellt im Anschluss an Schwergeldreihen der römischen Offizin. Roms Herrschaft zu Lande und zur See war daher der für die Wahl ihrer Typen leitende Gedanke.

Keineswegs aber soll hiermit gesagt sein, dass beide Barren auch wirklich in Rom hergestellt seien. Dieser Annahme steht ihr vollendeter Stil, die Schönheit ihrer Typen entgegen. Man hat im Hinblick auf den Stil der nunmehr als capuanisch festgestellten Reihen schon öfter darauf hingewiesen, dass Künstler, die solche Stempel fertigten, auch zu grösseren Leistungen befähigt gewesen sein würden. Dies ist richtig. Gerade die Barren aber sind eine solche grössere Leistung. An und für sich schon ist der Barrenguss eine schwierigere Sache als der Münzguss. Durchweg aber ergeben die Stilkriterien, dass nicht einer davon in der handwerksmässig arbeitenden römischen Offizin entstanden sein kann. Es lag nahe, dass man auch bezüglich der beiden römischen Barren es vorzog lieber gute Stücke in Capua als schlechte in Rom herstellen zu lassen. So erklärt es sich, dass auch sie neben den unschönen Reihen, zu denen sie gehören, rücksichtlich ihres Stils auf der ersten Rangstufe stehen. Besonders das Kirchersche Exemplar des Barren Dreizack )( Caduceus ist von ausgezeichneter Schönheit. Es ist grosser Stil, der hier zum Ausdrucke gelangt. Ermangelte Rom noch der eigenen Kunst, so ermangelte es doch nicht des Geschmacks, der es verstand dem Wunsche nach Schönem, wenn auch mit fremder Hilfe, gerecht zu werden.


Hiermit sind die Reihenbarren erschöpft. In den sieben bisher besprochenen Barren besitzen die fünf capuanischen, ferner die beiden zur Zeit der Reduktion in Rom gegossenen Reihen, eine jede ihren Barren. Es erübrigen zwei ausserhalb der Reihen im Anschlusse an wichtige geschichtliche Ereignisse selbständig gegossene Gedenkbarren. Dies sind:

  1. Barren: Stier )( Stier,
  2. Barren: Elephant )( Schwein,

ersterer auf die endgiltige Unterwerfung Samniums, letzterer auf den Sieg über Pyrrhus bezüglich. Beide gehören nach Massgabe der erwähnten Ereignisse gleichfalls in den Rahmen der dritten Periode.

VIII. Barren: Stier )( Stier. Nach der endgiltigen Unterwerfung Samniums, somit nach 290 v. Chr. hat Rom auf dieses Ereignis einen für sich allein (ohne Unternominale) stehenden As gegossen. Es ist der [54] As mit Minervakopf von vorn im reich mit drei Rosschweifen gezierten Helm, auf der Rs. Stier stehend nach rechts, darüber entweder Caduceus oder (= Litra, nicht Luceria), im Abschnitt ROMA. Wie der Pegasus das Wappentier Campaniens, so ist der Stier das Wappentier Samniums. Auf ihre Denare, noch im Sozialkriege (90 bis 88 v. Chr.), setzten die Samniten mit Vorliebe ihren Stier, einmal in der packenden Darstellung, in der der Stier die heulende Wölfin mit den Hörnern zu Boden stösst. Die Hoffnung, die diesem Bilde zu Grunde liegt, sollte sich nicht erfüllen. Nicht die Wölfin, sondern der Stier war auch in dem letzten Entscheidungskampfe der unterliegende Teil. An den erwähnten As schliesst der Barren an. Er ist der Gedenkbarren auf die Beendigung des Kampfes der beiden lange ebenbürtig gebliebenen Nationen. Indess stehen der As sowohl wie der Barren in einem bemerkenswerten Gegensatze zu den Siegesmünzen des Jahres 312. Den grössten Teil der Campaner hatte Rom in jenem Jahre auf seiner Seite. Ohne die Befürchtung die Gefühle der Mehrheit zu verletzen durften im Bildnis der Roma, im Symbol der Victoria, in der Zusammenstellung von Adler und Pegasus Siegesfreude und Siegesstolz damals im vollen Masse zum Ausdruck gebracht werden. Anders nach dem Friedensschlusse mit den Samniten. Auch geschlagen blieb der Feind achtunggebietend und noch bluteten frische Wunden. Einzig der Name Roms deutet die Herkunft des Asses an; sonst auf dem As und dem Barren keinerlei römische Zeichen. Minerva eine Gottheit von Freund und Feind gleichmässig verehrt; auf der Rückseite des Asses über dem samnitischen Stier nur der Caduceus, ein Zeichen des Friedens, immerhin auch erinnernd an friedliche Macht; wohl aus diesem Grunde nicht einmal auf allen Stücken vorhanden. Der Barren hingegen trägt auf beiden Seiten ausschliesslich das samnitische Zeichen; es steht zu dem Stier kein römisches Symbol in Parallele. So zeugen diese Monumente von der schonenden Zurückhaltung, die Rom aus Klugheit sowohl wie aus Achtung den Besiegten gegenüber sich auferlegte.

IX. Barren: Elephant )( Schwein. Diese Darstellung ist längst erkannt worden und darf als bekannt vorausgesetzt werden. Der Tradition nach sollen in der Schlacht von Asculum die pyrrhischen Elephanten durch das Grunzen von Schweinen auf römischer Seite in die Flucht getrieben worden sein. Dies war 280. Auf dem Barren ist diese Szene dargestellt. Das Schwein steht grunzend an seinem Orte; auf der entgegengesetzten Seite trottet der Elephant fluchtartig davon. Fünf Jahre später in der Schlacht von Benevent wurden vier pyrrhische Elephanten erbeutet und im Triumphe des Jahres 273 in Rom aufgeführt. Es waren die ersten in Rom gesehenen Elephanten. In dieses Jahr ist der Guss des Barren zu setzen. Er ist hiermit der jüngste sämtlicher Barren. Sein ungemein hohes Relief stimmt bestens zu dem teilweise fast übertriebenen [55] Relief der schweren Apolloserie, eine Beobachtung, die sehr dafür spricht, dass auch in dieser späten Zeit der Guss der schweren Reihen noch fortging, sowie dass Schwergeld- und Barrenguss erst mit dem Jahre 268 endeten.


Was den schliesslichen Verlauf der Reduktionsepoche betrifft, so würde ein näheres Eingehen auf die einzelnen Nominale der jüngeren Reduktion an dieser Stelle zu weit führen. Erwähnt sei nur, dass nach der ersten vollwichtigen Emission geprägter Unternominale (Sextans bis Viertelunze) eine Pause eintrat, nach der eine weitere Emission folgt, in der die z. T. schon vom Semis und Triens, durchaus aber vom Quadrans bis zur Halbunze geprägten Stücke gerade nur noch auf dem halben Gewicht der älteren Reduktion stehen. Vielfach kommen auch Überprägungen von Trienten auf frühere Sextanten, von Sextanten auf frühere Unzen vor, ein Befund, der Ailly zu dem Irrtum Veranlassung gab, es sei der semilibralen eine quadrantare Reduktion gefolgt. In Wahrheit galten diese effektiv allerdings quadrantaren Stücke dem Werte nach für voll; sie sind das Creditgeld des semilibralen Systems.

Die campanischen Wertlibellen kommen mit einer Ausnahme in ähnlich vermindertem Gewichte nicht vor. Wohl aber tritt in das campanische System nunmehr eine andere Münzgattung ein, die auf dem tatsächlich quadrantaren Gewicht der urbanen Reduktion steht. Dies sind die Ein- und Zwei-Libellenstücke der Halbbürgergemeinden Capua, Calatia und Atella; von Calatia auch die vierfache Libelle (vgl. S. 9). Eine sehr merkwürdige Erscheinung jedoch ist es, dass neben diesen Gemeindemünzen von der römischen „geprägten Serie mit ROMA“ ausschliesslich noch die dreifache Libelle mit dem springenden Stier auf der Rückseite als einziges römisches Kupfernominal und zwar in fortwährend sinkendem Gewicht bis herab zu 5 gr. weiter geprägt wird. Sie bezeugt wie eifersüchtig Rom über seinem Münzrecht wachte; denn anders als eine stete Erinnerung daran, dass eigentlich auch die Kupfermünze römischen Rechtens, die Gemeindeprägung nur geduldet sei, kann diese sonst ganz zwecklose Fortprägung eines einzigen Nominals nicht gedeutet werden.

Mit dem Jahre 268 schliesst die Periode des ältesten römischen Münzwesens. Rom schuf im Denar (X) die allgemeine silberne Reichsmünze; daneben Quinar und Sesterz (V und II S); aber das System ist noch nicht reine Silberwährung, sondern Doppelwährung, denn dem Silber steht im Sextantar-As, im Verhältnis von 1 : 120, ferner seit 241 nach Herabsetzung des Denars auf 3,90 gr. im Unzial-As (= 1 : 112). lange Zeit hindurch das Kupfer noch vollwertig zur Seite. Mit Einführung des Denars erlischt die ganze sonstige Silbermünzung Italiens mit Ausnahme derjenigen der brettischen Landschaft. Ausserdem wird in Capua noch die [56] Quadrigatenprägung vermutlich bis zum hannibalischen Kriege, jedoch nur im Ganzstück und zuletzt in verschlechtertem Silber fortgesetzt. Das Halbstück wird ersetzt durch den in Rom geprägten Victoriat. Er bildet Roms neue campanische Drachme und entbehrt als solche des Wertzeichens. Daneben schlägt von den drei campanischen Gemeinden allein noch Capua dezimales Kupfer sextantaren Fusses, noch immer begleitet von dem römischen stets verkleinerten 3-Libellenstück. Die weiteren Stadien dieser Entwicklung, das schliessliche Erlöschen der capuanischen Münzung, die Fortbildung des Denarsystems, seine Umwandlung zur ausschliesslichen Silberwährung durch die endliche Herabsetzung des Asses auf Semunzialfuss, liegen ausserhalb des Rahmens dieser Darstellung.


F. Bedeutung und Wesen der Barren.

Um über die Bedeutung Klarheit zu gewinnen, die den viereckten Barren im Münzsytem zukommt, ist es notwendig sich folgende Tatsachen zu vergegenwärtigen: während die ihnen parallel gehenden Schwergeldreihen in allen Nominalen mit Wertzeichen versehen sind, hat keine einzige der neun Barrensorten ein Wertzeichen aufzuweisen. Ferner schwanken ihre Gewichte in auffallendster Weise. Es sind mir 23 intakte Barren bekannt geworden, von denen einer (der Gnecchische Stierbarren aus dem Tiber von 989 gr.) wegen zu grosser Abnutzung ausser Betracht bleiben muss. Die übrigen 22 Stücke durchlaufen von 1830 gr. (Anker )( Dreifuss, Haeberlin) bis 1142 gr., (Dreizack )( Caduceus, Berlin) alle Stufen der Gewichtsskala und schwanken ähnlich auch innerhalb der einzelnen Sorten, so bei Adler )( Pegasus von 1693–1365 gr. (3 Stücke), bei Dreizack )( Caduceus von 1686–1142gr. (5 Stücke), bei Stier)( Stier von 1790 bis 1347 gr. (3 Stücke). Für diese Schwankungen macht es auch keinen Unterschied, ob die einzelne Barrensorte zu Schwergeld des leichten Pfundes von 273 gr. oder des schweren von 327 gr. gehört. Es ergibt sich hieraus, dass bei den Barren lediglich auf eine gewisse äussere Form und Grösse gesehen, dem Gewicht aber keinerlei Sorgfalt zugewendet wurde. Im Gegenteil entsteht der Eindruck, dass den grossen Gewichtsunterschieden vielmehr eine gewisse Absichtlichkeit zu Grunde lag, denn Schwankungen zwischen den einzelnen Stücken bis nahezu 700 gr., d. h. bis zu mehr als einem Drittel, beruhen nicht mehr auf blossem Zufall. In diesem Masse konnten sie vermieden werden, wenn man sie hätte vermeiden wollen. Das Wichtigste aber ist, dass während Fragmentirungen bei den Münzen des Schwergelds nur höchst[WS 13] selten begegnen, die Barren mehr fragmentirt als intakt vorkommen. Den erwähnten 22 (bezw. 23) Ganzstücken stehen in meinen Listen 44 Fragmente, also rund die doppelte Anzahl gegenüber. Die Fragmente wiederum sind in den mannigfachsten Grössen vorhanden, von nahezu ganzen [57] Barren bis zu den kleinsten Stücken, deren geringe Typenreste oft nur schwer erkennen lassen von welchem Bilde sie einen Bruchteil darstellen.

Es geht aus alledem klar hervor, dass die Barren nicht gegossen wurden im Sinne einer bestimmten Anzahl von Vielheiten des Asses, dass daher bei ihnen weder von „Quincussen“, noch von „Quadrussen“ die Rede sein kann. Will man sie durchaus nach Assen berechnen, so schwanken sie zwischen ca. 31/2 und 51/2 Assen des schweren, bezw. zwischen ca. 4 bis nahezu 7 Assen des leichten Gewichtspfundes. Da sie mithin einem bestimmten Sollgewicht nicht entsprechen, so erhielten sie auch kein Wertzeichen und konnten ein solches nicht erhalten. Schliesslich weist die Häufigkeit der Fragmentirung bei den Barren im Gegensatz zu deren Seltenheit bei den Münzen darauf hin, dass Gebrauchsweise und Zweckbestimmung der Barren eine wesentlich andere war als bei dem gemünzten Gelde.

Die Frage, ob die Barren Münzen gewesen seien, ist hiernach unbedingt zu verneinen; es fragt sich nur ob sie Geld waren, denn Geld ist ein weiterer Begriff als Münze. Jede Münze ist Geld, nicht aber Geld auch stets Münze.

In dieser Beziehung liegt der Gedanke nahe, dass die Barren neben dem zu zählenden Gelde eine andere, nämlich die zu wiegende Geldsorte dargestellt hätten und dass sie gerade in dieser speziellen Funktion als die verfeinerten Nachfolger der alten Rohbarren zu denken seien. Indess besteht zwischen ihnen und den Rohbarren ein wesentlicher Unterschied. Nicht die kunstvollendeten Typen sind das Hauptmerkmal der Unterscheidung, vielmehr der innere Gehalt des Metalls. Die Rohbarren bestehen aus allen möglichen Mischungen, der Art, dass bei ihnen gleiches Gewicht noch keineswegs gleichen Wert bedingt. Ferner sind die Rohbarren Erzeugnisse der Privatindustrie. Bezeichnet man daher auch die Rohbarren bereits als Geld, so geht man zu weit. Geld muss auch ungemünzt mindestens die Eigenschaft der Fungibilität besitzen; ein bestimmtes Quantum muss einem anderen gleichgrossen Quantum wertgleich sein. Metallstücke, die diesem Erfordernis nicht entsprechen, sind nicht Geld, sondern Tauschware, deren Wert bestritten und nicht immer mit der Wage allein festgestellt werden kann. Im Gegensatze hierzu bestehen die campanischen Barren aus Münzmetall, sind also unter sich qualitativ wertgleich und fungibel. Sie sind überdies ausgegeben von der staatlichen Autorität. Sie besitzen demnach die wesentlichen vom Gelde zu erfordernden Eigenschaften und wenn es neben ihnen kein gemünztes Geld gegeben hätte, so waren sie unzweifelhaft geeignet an Geldesstatt zu dienen. Die Unbequemlichkeit der Wägung hindert an diesem Gesichtspunkte nichts.

[58] Nun aber standen die Barren nicht allein; sie standen neben einem wohlausgebildeten System gemünzten Geldes und hiermit wird die Frage nach ihrer Geldeigenschaft eine weit präzisere. Nunmehr nämlich fragt es sich, ob sie in der Tat Geld dieses Systems, d. h. ob sie gesetzliches Zahlungsmittel waren, genau in demselben Umfange wie das gemünzte Geld das gesetzliche Zahlungsmittel der Epoche bildet.

Die grosse Verkehrserleichterung, welche die Einführung der gegossenen mit Wertzeichen versehenen Münzen dem Bronzegebiet gebracht hatte, war die Entbehrlichkeit des bisherigen Metallwiegens. Allerdings schwanken auch die Gewichte der einzelnen Münzstücke beträchtlich, bei dem römischen Libral-As im allgemeinen zwischen 290 und 250 gr., in einzelnen extremen Exemplaren nach oben bis 312, nach unten bis unter 230 gr. Dennoch kann nicht scharf genug dem Irrtum entgegengetreten werden als seien diese Stücke immer noch Gegenstand einer kontrollirenden Nachwägung gewesen. In jeder einigermassen grösseren Anzahl von Stücken glichen sich die Gewichtsunterschiede von selbst aus auf das Sollgewicht. Der Staat verbürgte durch die Aufsetzung gleicher Wertzeichen auf die einzelnen Nominale deren gleiche Geltung. Im vollen Sinne des Wortes ist das Wertzeichen die lex specialis des einzelnen Stücks; sonst wäre es umsonst darauf angebracht. Sogar der Umstand, dass einzelnen Assorten das Wertzeichen fehlt ändert hieran nichts; wenn irgendwo so gilt hier der Satz exceptio firmat regulam. Weil Geldstück, war auch der nicht mit Wertzeichen versehene As als As anzunehmen. Die Münzen dieser Periode werden ihrem Begriffe nach gezählt, nicht gewogen.

Alles dies trifft bei den Barren nicht zu. Sie tragen weder die im Wertzeichen ausgedrückte Geltungsvorschrift, noch haben sie ein bestimmtes Normalgewicht, noch sollen sie es haben. Sie waren daher nicht befähigt im Sinne einer definirten Geldgrösse umzulaufen.

Es fragt sich daher weiter, ob mit ihnen eine dem alten Tauschverkehr analoge Verkehrssitte wieder aufgenommen, ob eine solche neben dem eigentlichen Geldverkehr erneuert oder aufrecht erhalten werden sollte? Geht man nämlich davon aus, dass der Staat durch die Aufsetzung gewisser Typen auf die Barren zwar nicht deren Aswert im Einzelnen, wohl aber den Feingehalt des Metalls verbürgt habe, so könnte hieraus ein Grund für die Annahme hergeleitet werden, dass mittelst des Hilfsmittels der Wage es möglich, zulässig und üblich gewesen sei den Wert des einzelnen Barren nach Assen und Unzen zu ermitteln, um ihn auf Grund des so gefundenen Wertes in Zahlung zu geben. Dieser Auffassung stehen jedoch die gewichtigsten Bedenken entgegen. Man versetze sich in die Lage, die seit etwa 335 v. Chr. durch die Einführung des Schwergelds geschaffen war. Auf das wohltätigste musste es empfunden werden, dass seit dieser Zeit der alte Übelstand des [59] Wägens beseitigt worden war. Mehr als zwei Jahrzehnte waren vergangen seit im Bronzegebiet Schwergeld in Übung und längst als stehende Gewohnheit eingebürgert war, bevor im Jahre 312 der erste capuanische Barren gegossen wurde. Da erscheint es denn geradezu undenkbar, dass man auf einen gesetzlich abgeschafften und gewohnheitsmässig längst antiquirten Zustand im gesetzlichen Wege von neuem hätte zurückgreifen und dem Privaten hätte zumuten sollen, ob er wollte oder nicht, neben der Geldzählung wieder die Wage als Mittel der Wertfestsetzung in Anwendung zu bringen. Das allerdings versteht sich von selbst, dass, wenn im Wege des Handels Barren veräussert wurden (ein bei ihrer vielfachen Benutzung naturgemäss häufiger Fall), ihr Handelswert gleich dem jeder anderen vertretbaren Ware nach dem Gewicht festzustellen war, ferner dass Jedermann, wenn er wollte, Barren oder deren Fragmente nach dem Gewicht in Zahlung nehmen konnte, eben so gut wie auch heute mit Zustimmung des Empfängers die Tilgung einer Schuld durch Hingabe einer Quantität Rohgoldes oder Rohsilbers nach dem Gewicht ausführbar ist. Diese Art der Schuldtilgung ist jedoch nicht Zahlung im Rechtssinne, solutio, sondern Hingabe an Zahlungsstatt, datio in solutum. Eine gesetzliche Ordnung, die darin bestände, dass man mit zu wägenden Mengen Metalls von dem Feingehalt des Geldes gerade so gut zahlen könnte wie mit zu zählenden Münzen, würde die legislative Anerkennung eines dem Tauschsystem analogen Verkehrs, neben dem Geldverkehr bedeuten. Die grossen praktischen und ökonomischen Bedenken eines solchen Systems aber werden jeden in geordneten Verhältnissen befindlichen Kulturstaat von seiner Anwendung abhalten und keineswegs würde ein solches System der Kulturstufe entsprechen, auf der wir gerade auch auf dem Gebiete des Geldwesens den römischen Staat in seiner wunderbar ausgebildeten latinisch-campanischen Doppelwährung bereits zu Ende des vierten Jahrhunderts angelangt sehen. Für diesen Staat war durch die Einführung des gemünzten Geldes ein dem früheren durch die Wage gekennzeichneten ähnlicher Tauschverkehr als gesetzlicher Rechtsverkehr ein für allemal beseitigt. In den sehr verschiedenen Gewichten der einzelnen Barren ist die Absicht unverkennbar sie nicht der Art wertgleich auszubringen, dass sie auch nur ein Geldsurrogat neben dem eigentlichen Gelde bilden sollten. Durch die Weglassung des Wertzeichens sind sie ausgesprochener Massen ausserhalb des engeren Geldverkehrs gestellt.

Gehörten hiernach im latinisch-campanischen Geldsystem die Barren nicht in den Kreis der gesetzlichen Zahlungsmittel dieses Systems, was um so unzweifelhafter erscheint als andernfalls nach der Norm der Ganzstücke auch jedes beliebige Fragment, weil Währungsmetall, als solches Zahlungsmittel angesehen werden müsste, so ergibt sich [60] im Übrigen ihre Zweckbestimmung gewissermassen von selbst. Sie lässt sich kurz dahin zusammenfassen, dass die Barren bestimmt waren allen denjenigen Zwecken zu dienen, denen bisher aes rude und Rohbarren gedient hatten – mit einziger Ausnahme jedoch des durch das neue Wirtschaftssystem antiquirten ehemaligen Tauschverkehrs.

Wären wir genauer als wir es sind über sämtliche Gebrauchsmöglichkeiten des Roherzes unterrichtet, so würden sich diese Zwecke im Einzelnen aufzählen lassen. Indess würde eine solche Übersicht mehr Sache der prähistorischen und archäologischen Forschung sein als der Numismatik. Für die Zwecke der letzteren genügt es zu wissen, dass man u. A. Roherz den Göttern weihte, indem man es als Opfer (stipes, aera stipata) in Tempeln oder an Quellheiligtümern niederlegte; dass man es den Todten mitgab; dass es bei symbolischen Rechtsakten, der emtio-venditio per aes et libram, der mancipatio, der fideijussio u. s. f. in Anwendung gebracht wurde; vielleicht wurden auch die an einander passenden Fragmente gebrochener Stücke gleich Scherben als tesserae hospitales benutzt und was dergleichen Gebräuche mehr sein mochten. Für alle diese z. T. bis in die Kaiserzeit hineingehenden Sitten hatte sich der Gebrauch des aes rude neben dem des Geldes erhalten. Geld war eine Neuerung, die für viele dieser geweihten Ceremonien nicht passte, ausser wenn es durch Fragmentierung selbst wieder in den Zustand von aes rude versetzt wurde. Nun entschloss sich Rom vom Jahre 312 an für die Latinergemeinden in seiner capuanischen Offizin Schwergeld herstellen zu lassen. Neben dem Geldbedarf aber lag in allen diesen Gemeinden das Bedürfnis vor auch Bronzestücke zu besitzen, die nicht Geld waren, um hiermit denjenigen Sitten zu genügen, mit denen die Zweckbestimmung des Geldes sich nicht deckte und zu deren Übung bisher Roherz sei es in formlosen oder in geformten Stücken gedient hatte. Der Geschmack der Zeit jedoch war ein verfeinerter und der Augenschein bestätigt es, dass die öffentliche Behörde auf weitere Verfeinerung des Geschmacks planmässig hinwirkte. Zu diesem Zwecke wurden die schönen neuen Barren der capuanischen Offizin hergestellt und zwar in dem Sinne, dass von Beginn an jeder Schwergeldreihe ein besonderer Barren beigefügt wurde. Indem das Barrenmetall nach dem Feingehalt des Münzmetalls gegossen wurde, vermied es zugleich einen wesentlichen Mangel des Roherzes und der Rohbarren. Der praktische Vorzug, wonach in Folge dessen die Wägung zugleich den inneren Wert der Barren mit Sicherheit feststellte, ferner ihr schönes äusseres Ansehen scheint den Barren alsbald eine weite Verbreitung verschafft zu haben. Dies beweist ihr Vorkommen bis in die etruskischen und umbrischen Gebiete. Allerdings schützte die äussere Schönheit die meisten von ihnen nicht vor dem Schicksale in regellosester Weise zerbrochen zu werden. Hierin [61] liegt aber gerade der Beweis, dass die Funktion der Barren im Wesentlichen eine andere war als diejenige des gemünzten Geldes. Freilich kommen Barren und Barrenfragmente nicht nur in Votivschätzen, wo die gemeinsame Widmung heterogenster Gegenstände selbstverständlich ist, sondern auch in Funden, die als Wertdepots zu betrachten sind, zusammen vor mit Rohbarren und gemünztem Gelde. Keineswegs aber beweist diese Tatsache, dass die drei Sorten gleichmässig als Geld neben einander umgelaufen wären; sie beweist nur, dass die bestehende Landessitte es mit sich brachte, ausser Geld auch zu anderen Zwecken bestimmtes Wertmetall im Besitze zu haben.

Trotzdem hiernach die Barren nicht Geld im engeren Sinne, d. h. nicht gesetzliches Zahlungsmittel neben den Münzen waren, so stehen sie dennoch in ersichtlicher Beziehung zum Münzsystem. Es ergibt sich dies nicht nur aus der wiederholt erwähnten Übereinstimmung ihres Feingehalts mit dem Münzmetall, sondern insbesondere auch daraus, dass ihre Herstellung zu den Funktionen der gleichen Münzstätte gehörte, der die Emissionen des Schwergeldes oblagen. Es ergibt sich endlich aus ihrer Stellung im System. Die feststehende Reihe:

Didrachme, – Schwergeld, – Barren,

ist eine Ordnung, die die Barren unmittelbar mit der Münze verbindet. Mit Recht dürfen sie daher als „Münzbarren“ bezeichnet werden. Sie zerfallen ferner nach der Regel, dass sie zu einer Schwergeldreihe gehören und nach der Ausnahme, dass sie ohne eine solche für sich allein stehen, in „Reihenbarren“ und „Gedenkbarren“. Letztere dienen ausschliesslich der Verherrlichung einer historischen Tatsache; diesem Zwecke kann indess auch der Reihenbarren dienen, wie dies mit Bezug auf die Vereinigung Roms und Campaniens bei dem Barren Adler )( Pegasus der Fall ist.

Sind aber die Barren „Münzbarren“ in dem soeben entwickelten Sinne, so widerlegt sich damit ein öfter geäussertes Bedenken, ob sie nämlich überhaupt in den Kreis der Numismatik gehören. Sie gehören in diesen Kreis, denn ohne sie wäre unsere Kenntnis der Tätigkeit der vornehmsten Bronzemünzstätte unvollständig; sie sind die kostbarsten Zeugnisse, die uns von dieser Tätigkeit erhalten sind, und eine Sammlung von Schwerkupfer, die der Barren ermangelt, hat noch nicht den Höhepunkt erreicht, den eine solche Sammlung erreichen kann.

Schliesslich fragt es sich, ob unsere Kenntnis der römisch-campanischen Barrensorten eine vollständige sei? Einen wichtigen Anhalt für die Bejahung dieser Frage gewährt der merkwürdige im Jahre 1896 bei Mazin in Croatien gemachte Fund (vgl. S. 38), der neben zahlreichen italischen, griechischen, ferner ptolemäischen, karthagischen und numidischen bis auf späte Zeit (c. 89 v. Chr.) reichenden Münzen und neben [62] der beträchtlichen Zahl von nicht weniger als 456 aes rude-Stücken, auch 20 fragmentirte Stücke campanischer Barren enthielt. Dass diese so mannigfache Fundmasse sich aus verschiedenen zum Zwecke der Einschmelzung gemachten Ankäufen zusammensetzt, liegt auf der Hand. Was aber für die gestellte Frage von grosser Bedeutung ist, ist der Umstand, dass jene 20 Fragmente nicht weniger als acht von den neun bekannt gewordenen Barrenformen aufwiesen, indem einzig der Barren Anker )( Dreifuss dabei nicht vertreten war. Von einem Funde aber, der eine so reichhaltige Barrensammlung, wenn auch in Fragmenten enthielt, wären neue Formen am ehesten zu erwarten gewesen, da jedoch auch hier nur die schon bekannten Formen zu Tage kamen, so erscheint der Schluss gerechtfertigt, dass deren Zahl als eine abgeschlossene zu betrachten ist.

Nachdem überdies das System ermittelt wurde, in dem die Barren zum Schwergeld stehen, hat die Vermutung, dass weitere als die neun Barrensorten aus der capuanischen Münzstätte nicht hervorgegangen seien, eine an Gewissheit grenzende Wahrscheinlichkeit für sich. Vor Allem sind weitere als die sieben Reihenbarren nicht möglich, weil für die römische und die sechs latinischen Schwergeldreihen der zu einer jeden gehörige Barren nachgewiesen ist. Aber auch weitere „Gedenkbarren“ sind nicht mehr zu erwarten. In die Zeit des Barrengusses von 312 bis 268 fallen die beiden grossen Ereignisse, denen andere an Bedeutung während dieser Epoche nicht gleichgesetzt werden können: der endgiltige Sieg über die Samniten 290 und der Sieg über Pyrrhus 275 v. Chr. Jedem dieser Ereignisse ist in einem Barren sein Monument gesetzt, ersterem in dem Stierbarren, letzterem in dem Elephantenbarren. Hiermit scheint die Zahl der Barren erschöpft und an die Stelle der bisherigen Ungewissheit über ihr Alter, ihre Herkunft und Bedeutung, ist ihre Einordnung in ein zeitlich und örtlich genau abgegrenztes System getreten.

Bemerkt sei noch, dass, wenn die Barren der römischen Reduktion auf gleich schweren Gewichten wie die sonstigen Barren stehen, dies folgerichtig ist und der hier gegebenen Charakteristik entspricht. Da Barren nicht Münze sind, würde der Begriff eines „reduzierten Barren“ ein Widerspruch in sich selbst sein.

Ein anderer wahrscheinlich umbrischer Barren von abweichender Form, der Barren Keule )( Gräthe[6], der so, wie er in dem wohlerhaltenen Exemplar des British Museum vorliegt, sichtlich erst unter dem Einfluss der campanischen Barren entstanden sein kann, soll im Hauptwerke besprochen werden.


[63]
G. Rückblick.

Der aus dem Münzbefunde gewonnene Zusammenhang hat ein System enthüllt von einer Grossartigkeit der Anlage, wie sie auch von dem grossen Rom bisher nicht erwartet worden war. Unbekannt mit der Tatsache, dass das römisch-campanische Edelmetallgeld, ferner die latinischen Schwergeldreihen mit ihren Barren gleichermassen römisch sind wie die urbanen Bronzemünzen, hatte sich die Numismatik von jeher daran gewöhnt, die älteste Münzung Roms vor dem Jahre 268 unter den kärglichen Gesichtspunkten zu betrachten, die sich für ihre Beurtheilung aus der einseitigen Berücksichtigung der libralen römischen Prorareihe und deren Reduktion herleiten liessen. Indem man die sonstigen aufschriftlosen Schwergeldreihen als die Reihen anderer Städte auffasste, sank Roms Stellung im mittelitalischen Geldsystem auf die Rolle einer dieser münzenden Städte herab, wobei sich für jene „Anderen“ überdies noch der Vorzug ergab, dass sie rechtzeitig ihre vollwertige Libralmünzung eingestellt hatten, während allein Roms Münzung in der Reduktion sich in einem Verfall zeigte, der das Bild eines vollständigen ökonomischen Zusammenbruchs zu bieten schien.

Mannigfache Versuche diesen übeln Schein von der führenden Stadt abzuwehren vermochten doch niemals den Makel ganz zu tilgen, der sich aus einer vermeintlich von Stufe zu Stufe verschlechterten Währung für sie ergeben musste.

Es war ausgeschlossen auf diese Weise über die führende Stellung Klarheit zu gewinnen, die Rom von Anbeginn des mittelitalischen Münzwesens in diesem einnahm. Seine massgebenden Beziehungen zu Latinern und Campanern gerade auch auf diesem Gebiete mussten notwendiger Weise in Dunkel gehüllt bleiben. Dass die Reduktion nur das allmälige Absterben eines einzelnen nicht mehr lebensfähigen Gebildes bedeutete, dessen Wurzeln durch andere mächtig aufstrebende Lebenskeime beengt und der Kraft beraubt wurden, konnte ausserhalb des jetzt gewonnenen Zusammenhangs nicht erkennbar werden.

Eine andere Betrachtungsweise tritt nunmehr an die Stelle.

Indem Rom in die Grossmachtstellung übertritt und neue gewaltige Aufgaben sich ihm eröffnen, zeigt sich gerade auch auf dem für dasselbe völlig neuen Gebiete des Münzwesens bei seiner Leitung eine Weite und Klarheit des Blicks, die geradezu symptomatisch dafür erscheint, wie diese aufstrebende Macht ihre Aufgaben erfasste, wie sie es verstand durch innere Verbindung äusserlich heterogenster Interessen die verschiedenen Stämme ihres weiten Bereichs zu vereinigen und Südetruskern, Latinern, Oskern, Hellenen gleichmässig gerecht zu werden.

War es schon eine Grosstat auf der neuen Bahn, wenn Rom wie keine andere Macht je zuvor in weiser Berücksichtigung bisheriger [64] Entwicklungen sein Geldwesen von Anbeginn auf der Basis zweier grundverschiedener Währungen, der Bronze und des Silbers, aufbaute und unter Verzicht auf engherzige hauptstädtische Zentralisierung sofort zwei Münzstätten, eine jede im Zentrum ihres besonderen Wirkungskreises belegen, errichtete, so erfährt dieses Doppelsystem seine Krönung, als von der zweiten Periode an unter Aufhebung ihrer bisherigen Inkongruenz beide Währungen durch Schaffung einer neuen dem Libralasse angepassten Silbereinheit der Art zu einem Gesamt-Organismus verbunden werden, dass von nun an Didrachme und Schwergeldreihe unzertrennlich sind, dass in kluger politischer Rücksichtnahme auch auf den dritten Faktor der gemeinsamen Bevölkerung nicht nur Römern und Campanern, sondern insbesondere auch Latinern das ihnen Angemessene geboten, endlich dass durch jene Anpassung der beiderseitigen Werteinheiten dem Silber im Voraus der Weg gebahnt wird um mit der Zeit trotz vorläufiger Aufrechthaltung des urbanen Bronzegusses ungehindert seinen Einzug auch in die Hauptstadt halten zu können, die wie schon damals empfunden ward, seines Gebrauchs auf die Dauer nicht zu entraten vermochte.

Durchaus auf der Höhe der umfassenden Anlage des Systems erscheint in demselben überall die Wahl der Typen. So organisch sowohl in der Bronze, wie im Silber sind diese Typen mit einander verbunden, dass nachdem das System selbst bereits zu Varros, Plinius und Festus Zeiten in Vergessenheit geraten war, seine Wiederauffindung zwei Jahrtausende später gerade nur auf Grund der Typen möglich geworden ist.

Wo Roms Wirken in alter Zeit in die Erscheinung tritt, ist es im Gegensatze zu dem Überwiegen einzelner Persönlichkeiten, namentlich im Bereich der griechischen Entwicklung, stets das gesamte Rom, dessen Vorwärtsschreiten wir zu vernehmen glauben. Das Wirken des Einzelnen, so verdient er sein mag, geht in der Gesamtwirkung auf. Und doch ist es ein Name, der in diesem Zusammenhange nicht vergessen werden darf, ein Mann, der zwischen Königtum und Kaiserzeit aufragt als der Grössten Einer, der noch als erblindeter Greis durch die Macht seiner Rede den schwankenden Senat zur Fortsetzung des Pyrrhischen Krieges hinriss: es ist Appius Claudius Caecus[7], der grosse Organisator, der Neuerer auf allen Gebieten des Fortschritts, aber auch der Erhalter des Alten, wo es nach seiner Meinung bewährt und gut war. Sollte es ein blosser Zufall sein, dass das Jahr seiner Censur (312) mit der grossen Reform der capuanischen Münzstätte Roms zusammenfällt? Das Rad der nach ihm benannten appischen [65] Strasse bildet die Signatur der ersten in Capua gegossenen Schwergeldreihe. Eine solche Reform aber, wie sie hier geschaffen wurde, entspricht in ihrer erschöpfenden Berücksichtigung sowohl der allgemeinen Reichsinteressen wie der Bedürfnisse der einzelnen Landesteile durchaus dem weiten Blicke wie ihn dieser hervorragende Mann auf den verschiedensten Gebieten betätigte, und die Annahme dürfte daher begründet sein, dass auch diesem System der Stempel seines Geistes aufgeprägt ist.

Und dieses System war fortbildungsfähig. Der Kern der Fortbildung lag in der neuen Silbereinheit des Scriptulums. Als das seinem tiefsten Grunde nach doch immer auf dem aes rude beruhende Schwergeld der reicher und mächtiger werdenden Stadt nicht mehr genügen konnte, da bedurfte es nur eines Wechsels beider Einheiten in Bezug auf die führende Stellung um den As in seinem nunmehr auf die Hälfte herabgesetzten Gewicht der Silbereinheit völlig unterzuordnen und zu bewirken, dass die Bronze der Hauptstadt schliesslich in der Form blossen Creditgelds auf die Bedeutung eines Lokalcourants herabsank, während die grossen Zahlungen nicht wie noch jüngst vermeint wurde, mit Barren, sondern mit Roms eigenem campanischem Silber und Golde geleistet wurden. Dies ist die Zeit, dies die Bedeutung der Reduktion, die weit entfernt Rom im Zustande des Verfalls zu zeigen, vielmehr bekundet wie es veralteten Normen entwachsend im Aufblühen zu steigendem Wohlstande begriffen ist. Nicht wie bisher geglaubt ist Rom im Jahre 268 zum ersten Male zum Silber übergegangen; seine Silbermünzung in Capua datiert nahezu 70, seine Goldmünzung nahezu 40 Jahre früher.

Das Jahr 268 aber bedeutet die Umgestaltung des ganzen bisherigen Systems durch Schaffung einer allgemeinen Reichsmünze in Form des Silberdenars. Zunächst für Italien bestimmt wird diese neue Münze mit der Zeit zum weltbeherrschenden System, das seine Kraft durch ein halbes Jahrtausend hindurch bewährte.


Die Abbildungen meines Werkes werden in vielfacher Beziehung das Verständnis erleichtern. Einstweilen soll die folgende synchronistische Tabelle eine leichtere Erfassung des historischen Zusammenhangs vermitteln.

[66/67]

Synchronistische Tabelle:
I. Münzstätte Rom. II. Münzstätte Capua.
Urbanes Schwergeld. Barren. Latinisches Schwergeld. Barren. Gold. Silber. Latinisches Schwergeld. Barren.
I. Periode, circa 335 bis 312 v. Chr., noch ohne Kongruenz zwischen Bronze- und Silberwährung
Beginn der urbanen Libralmünzung nach dem Pfunde v. 273 gr. Prora nach r. auf der Rs. sämtlicher Nominale. Wertzeichen durchweg beiderseits. As bis Unze.

Duodecimale Teilung.

Prägung nach phokaischem Fusse, Didrachme 7.58 gr. Aufschrift durchweg ROMANO

1) Bärtiger Marskopf )( Pferdebüste, hierzu Silberlitra.

2) Apollokopf )( Pferd Stern,

3) Herkuleskopf )( Wölfin, Litrenkupfer als Scheidemünze von verschiedenen Nominalen.

II. Periode, 312 bis ca. 286 v. Chr. Kongruenz zwischen Bronze und Silber hergestellt durch Einführung des Silber-Skrupels von 1,137 gr. Massgebende Einheit des Gesamtsystems der Libral-As von 273 gr. im Werte von 2 Silberskrupeln.
Fortsetzung des Gusses der libralen Proraserie nach unverändertem Gewicht von 273 gr.; eine Gewichtsverminderung findet in der Libralperiode nicht statt.

Auf der Vs. des As verschwindet das Wertzeichen.

Die beiden letzten Emissionen zeigen die Prora nach links und sind ohne Unze.

Januskopf )( Bündnisschwur ROMA

Gold zu Silber = 1 : 15

Gold zu Kupfer = 1 : 1800

a) Stck. v. 6 Skrup. = 6,82
b) do. v. 4 = 4,55
c) do. v. 3 = 3,41

Das Wertzeichen XXX auf b. bedeutet 30 Libralasse zu 273 gr. Daher

6 Skrupel Gold = 45 Assen
4 = 30
3 = 221/2
Prägung nach röm. 6 Skrupelfuss. Didrachme 6,82 gr.

Hierzu Drachmen v. 3,41 gr. und Libellenkupfer als Scheidemünze:

Erste Emission:
I. Romakopf )( Viktoria ROMANO

Didrachme.

I. Latinische Radserie. Tressis bis Sextans. 273 gr. I. Adler )( Pegasus ROMANOM.
Weitere Emission:
II. Marskopf )( Pferd ROMA Keule beiderseits Didrachme – Libelle. II. Serie des Romakopfs.

1) ohne Beizeichen, As bis Halbunze, 273 gr.

2) Keule beiderseits, As bis Unze, 273 gr.

II. Schild )( Schild.
III. Marskopf )( Pferdebüste Sichel auf Rs. ROMA

Didrachme, – Drachme, – Libelle.

III. Leichte Janus )( Merkurreihe. As bis Unze, 273 gr. Sichel auf Rs. III. Schwert )( Scheide.
IV. Apollokopf )( Pferd ROMA

Didrachme – Drachme – Libelle.

IV. Leichte Apolloreihe. As bis Unze, 273 gr. Weinblatt beiderseits. IV. Ähre )( Dreifuss.
Zu II–IV gemeins. Sembella.
III. Periode, c. 286 bis 268 v. Chr. Kongruenz zwischen Silber und urbaner Bronze hergestellt in allen Nominalen durch Reduktion des As auf Halbgewicht, Decimalteilung des As und Einführung von Wertlibellen zum Silber. Massgebende Einheit des Gesamtsystems der Silber-Skrupel von 1,137 gr. im Werte des Semilibralasses von 1361/2 gr. Reception schweren Gewichts für die Latinischen Reihen (Pfund von 327 gr. und Mine von 341 gr.).
Semilibral-Reduktion As = 1361/2 gr., decimal geteilt. Ursprünglich: vollwichtige Semilibralreihe, As bis ¼ Unze.

Demnächst: Sinken d. Gewichts bis nahe an Sextantarfuss, die Reihe wird zum Creditgeld, der As zur Anweisung auf 1 Silberskrupel.

Decussis bis 1/2 Unze.

(Starker Gebrauch capuanischen Silbers in Rom: „quadrigati“).

VI. Schwere Janus )( Merkurreihe. As bis 1/2 Unze. Pfund von 327 gr. VI. Dreizack )( Caduceus. (gegossen in Capua). Vermutliche Fortsetzung d. Goldprägung, jedoch ohne das

4-Skrupelstück mit der jetzt nicht mehr möglichen Wertzahl XXX.

V. Januskopf )( Jupiter in Quadriga ROMA

Didrachme, Drachme, Wertlibellen (4 bis 1/8 Libellenstück). Später wieder kupfernes Creditgeld geprägt durch die hierzu ermächtigten Gemeinden:

Capua mit Stadtnamen
in oskischer
Schrift.
Calatia
Atella

Daneben reducirtes römisches 3-Libellenstück.

V. Schwere Apolloreihe. As bis Unze. – Mine von 341 gr. V. Anker )( Dreifuss.
Gleichzeitig:
VII. Hühner )( rostra (gegossen in Capua). As : Pallaskopf )( Stier von vorn ROMA VIII. Stier )( Stier (zum Siege über die

Samniten).

IX. Elephant )( Schwein (zum Siege über

Pyrrhus).

[69]
Druckfehler.
S. 11 Zeile 4/5 von oben statt gegrägten lies geprägten.
S. 19 Zeile 15 von oben statt 327,15 gr. lies 327,45 gr.
S. 28 nach Zeile 7 von oben einzufügen: Hierzu typengleiche Drachme und typengleiche Libelle.
S. 41 Zeile 6 von unten statt wnn lies wenn.
S. 47 Zeile 8 von unten statt seine lies seines.
S. 50 Zeile 20 von oben statt auf dem Semis lies auf den Semis.


  1. Der Vortrag ist abgedruckt:
    Deutsch: in den Berliner Münzblättern N. F. Bd. I, 1903, S. 313 ff.
    Italienisch: in der Rivista Ital. numism. Bd. XVI, 1903, S. 175 ff.
  2. Pick, dem ich hiervon Mitteilung machte, wies darauf hin, dass auch auf Münzen Trajans die Eröffnung der via Trajana durch eine ein Rad in der Rechten haltende Frauengestalt gefeiert wird.
  3. Milani: Museo Topografico dell’ Etruria, Florenz 1898, S. 24; daselbst auch Abbildung.
  4. Bahrfeldt: Der Münzfund von Mazin, Berlin 1901; daselbst auch Abbildung des Maziner Fragments.
  5. Der Apollo-As des Kircherschen Museums mit dem Buchstaben S, der Garrucci diese Reihe nach Saura Faliscorum, Milani sie nach Suessa verlegen liess, ist eine Fälschung nach einem im Museo Nazionale zu Neapel ohne S vorhandenen ächten Stück. (Vgl. Garrucci Tav. XXXIII, 2).
  6. Catalog of Greek Coins, Italy S. 36/37. Garrucci tav. XI No. 2.
  7. Gerne erkenne ich an, dass ich den Hinweis auf den grossen Claudier meinem Freunde Herrn Prof. Dr. Riese in Frankfurt verdanke, der sofort als ich ihm das neue System entwickelte, diesen Namen nannte; Alles, was wir sonst über Claudius wissen, spricht in der Tat stark zu Gunsten dieser Vermutung.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Halbbürgemeinde
  2. Vorlage: ausgsschlossen
  3. Vorlage: Büger
  4. Vorlage: selständig
  5. Errata: „S. 11 Zeile 4/5 von oben statt gegrägten lies geprägten.“
  6. Vorlage: schiessen
  7. Errata: „S. 19 Zeile 15 von oben statt 327,15 gr. lies 327,45 gr.“
  8. Errata: „S. 28 nach Zeile 7 von oben einzufügen: Hierzu typengleiche Drachme und typengleiche Libelle.“
  9. Vorlage: Münstätte
  10. Errata: „S. 41 Zeile 6 von unten statt wnn lies wenn.“
  11. Errata: „S. 47 Zeile 8 von unten statt seine lies seines.“
  12. Errata: „S. 50 Zeile 20 von oben statt auf dem Semis lies auf den Semis.“
  13. Vorlage: höcht