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Autor: Ulrich Vetsch
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Titel: Schweiz und Vorarlberg
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Erscheinungsdatum: 1920
Verlag: Fehr'sche Buchhandlung
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Erscheinungsort: St. Gallen
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Schweiz und Vorarlberg

Vortrag
gehalten in der Delegiertenversammlung der Neuen Helvetischen Gesellschaft in Bern am 23. November 1919
von
Dr. Vetsch, St. Gallen


St. Gallen. Fehr’sche Buchhandlung. 1920.

[3]

Zur Einführung.

Zwei Tage bevor die hier vorliegenden Ausführungen über die Vorarlbergerfrage den Delegierten der Neuen Helvetischen Gesellschaft vorgetragen wurden, war der Bundesrat endlich aus seiner Reserve herausgetreten. Die würdige Erklärung Bundesrat Calonders schaffte die langgewünschte Klarheit über die Stellung unserer Regierung dem schwierigen Problem gegenüber. Inzwischen ist nun freilich durch den Machtspruch der „Gnädigen Herren in Paris“ die Lösung der Anschlussfrage von neuem aufgeschoben worden. Aufgeschoben – nicht aufgehoben! Denn kein Mensch, der nicht mit Blindheit geschlagen ist, glaubt an die Möglichkeit, dass die jetzige Ordnung der Dinge, zumal im Osten unseres Landes, Bestand haben kann. Mit oder ohne Völkerbund wird eine bessere Lösung gesucht werden müssen. Da aber der Wunsch der Vorarlberger, Schweizer zu werden, kein flackernd Strohfeuer ist, tun wir Schweizer gut, die Wartefrist zu benützen, um uns klar zu werden über unsere Stellung.

Der Vortrag des Herrn Dr. Vetsch wird für jedermann, der sich in die Frage einarbeiten will, eine wertvolle Einführung eines sachverständigen Kenners der Verhältnisse sein. Schon an der Berner [4] Delegiertenversammlung ist von verschiedenen Seiten eine Veröffentlichung des Vortrages gewünscht worden. Da sie nun vorliegt, wünschen wir derselben eine weite Verbreitung besonders in den Landesteilen, wo die Bevölkerung sich bisher allzuwenig um die für die ganze Schweiz so wichtige Frage gekümmert hat.

St.Gallen, den 1. Januar 1920 .

Für die Gruppe St.Gallen der

Neuen Helvetischen Gesellschaft

Der Obmann:

Karl Wyss.

[5]  Verehrter Herr Präsident!
 Verehrte Delegierte der Neuen Helvetischen Gesellschaft!

Allererst möchte ich Ihnen danken, dass Sie mir Gelegenheit geben, die Vorarlberger Frage inmitten einer aus allen Teilen der Schweiz beschickten Delegiertenversammlung zu erörtern. Es liegt uns, die wir an der Ostmark des Landes wohnen und die wir in erster Linie an der Vorarlberger Frage interessiert sind, ausserordentlich viel daran, unsere Miteidgenossen über den ganzen Fragenkomplex aufzuklären. Zu besonderer Genugtuung würde es uns gereichen, wenn wir unsere Mitbürger aus der romanischen Schweiz davon überzeugen könnten, dass es den schweizerischen Freunden des Anschlusses nicht etwa darum zu tun ist, den deutschen Einfluss in der Schweiz zu stärken, dass es sich vielmehr nach unserer Auffassung um eine Abwehrbewegung nicht gegen das Deutschtum – das stünde uns Deutschschweizern schlecht an –, wohl aber gegen das Alldeutschtum handelt.

Die Vorarlberger Frage ist entstanden aus dem Zerfall der österreichisch-ungarischen Monarchie. Diese Auflösung des östlichen Nachbarstaates ist für uns ein historisches Ereignis von unabsehbarer Tragweite, [6] und zwar deshalb, weil Oesterreich derjenige Nachbarstaat gewesen ist, der, wie die Schweiz, aus verschiedenen Nationalitäten zusammengesetzt war, so dass wir in diesem Staatsgebilde einen Hort gegen die übermässige Betonung des sprachlich-nationalen Gedankens sehen durften, wie sie bei unserem nördlichen Nachbarn zutage trat, und wie sie heute noch, vor allem in der mächtigen alldeutschen Partei, vorhanden ist.

Mit der Auflösung des österreichisch-ungarischen Staates und vollends mit dem Heimfall von Deutschösterreich an Deutschland erleben wir es, dass wir rings an unsern Grenzen von ausschliesslichen Nationalstaaten umringt sind. Kein Wunder denn auch, dass der weiterblickende Patriot diesem Prozess mit banger Sorge entgegensieht. Werden wir den Gefahren, die durch die Aufrichtung reiner Nationalstaaten an allen unseren Grenzen entstehen, gewachsen sein? Dies die bange Frage, die sich uns aufdrängt, und auf die wir antworten müssen, wenn wir uns nicht den Vorwurf zuziehen wollen, in unseliger Verblendung die Gefahren der Zukunft unterschätzt zu haben.

Nun ist ja durch die Friedensverträge von Versailles und Saint-Germain die von beiden Seiten erstrebte Vereinigung von Deutschland und Deutschösterreich verboten worden; es wäre jedoch falsch, wenn wir auf dieses Verbot allzusehr abstellen wollten.

Die Verhältnisse werden auch da stärker sein als der Wille der Diplomaten. Die Kenner der politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse Oesterreichs sind sich darüber im Klaren, dass der Staat Oesterreich, wie er aus den Beratungen der Friedenskonferenz von Saint-Germain hervorgegangen ist und wie [7] er regiert wird, nicht lebensfähig ist. Die Existenzbedingungen dieses Kleinstaates von 6 Millionen Einwohnern mit seiner übermässig grossen Hauptstadt von 2½ Millionen Einwohnern – man hat nicht mit Unrecht Wien als den Wasserkopf Deutschösterreichs bezeichnet – sind zu ungünstig, als dass nicht früher oder später dieser unnatürliche Staat zusammenbrechen müsste. Und zwar wahrscheinlich früher als später; der Kurs von 5 Rappen für die Krone spricht in dieser Hinsicht eine zu beredte Sprache. Was aber dann? — Dann wird wahrscheinlich eintreten, was die Diplomaten am grünen Tisch zu verhindern suchten: die Vereinigung Deutschösterreichs oder Oesterreichs, wie es nun offiziell heisst, mit Deutschland.

Was hat dies für Konsequenzen für die Schweiz? Ein Blick auf die Karte gibt Ihnen die Antwort. Deutschland wird unser Nachbar nicht nur auf unserer Nordgrenze wie bisher, sondern auch an unserer Ostgrenze sein. Nun werden Sie mir einwenden: „Was hat dies alles mit der Vorarlberger Anschlussfrage zu tun? Das Verhältnis bleibt sich ja gleich, die Grenze zwischen Deutschland und der Schweiz wird sich von Basel bis zum Stilfserjoch erstrecken, mag Vorarlberg zur Schweiz oder zu Deutschland gehören.“ Das ist richtig. Und doch ist diese Argumentation falsch, und zwar deshalb, weil die Grenze im einen wie im andern Falle eine durchaus verschiedene ist. Im ersteren Fall – Vorarlberg als Bestandteil der Schweiz gedacht – verläuft die Grenze im grossen Ganzen auf den Gebirgskämmen, und nur um den Pfänder herum finden sich bequeme Kommunikationen mit dem deutschen Reiche. Sonst bildet überall das unwirtliche Gebirge die Grenze; [8] Vorarlberg ist, abgesehen von der Lochauer Klause zwischen Bregenz und Lindau und den Hochtälern der Rotach und der Weissach hinter dem Pfänder, schier hermetisch vom deutschen Reiche abgeschlossen. Eine Ausnahme macht nur das kleine Walsertal, das jenseits des Gebirgskammes gelegen ist, sich nach dem bayrischen Allgäu zu öffnet und keine Strassenverbindung mit Vorarlberg aufweist, ähnlich wie früher unser Samnaun oder unser Indemini.

Wie anders jedoch, wenn das Vorarlberg zu Deutschland gehört. Die Grenze verläuft dann mitten im Tale des Rhein. Und wenn je das Wort, dass Flüsse nicht trennen, sondern verbinden, wahr ist, so ist es hier der Fall. Zwei Eisenbahnlinien (St. Margrethen – Bregenz und Buchs – Feldkirch) und zwölf Rheinbrücken verbinden die beiden Ufer, und kaum anderswo an unserer Grenze flutet ein derart intensiver Verkehr hin und her, wie im Tale des jungen Rhein. Ein Blick vom Gäbris oder vom Hohen Kasten herunter ergibt die geographische und orographische Einheit dieses Gebietes; ein Blick in die Bücher der st. gallischen Kaufmannschaft gibt uns aber auch Aufschluss darüber, dass zur geographischen Einheit die wirtschaftliche Einheit sich hinzugesellt hat. Diesen Tatsachen müssen wir ins Auge schauen, wenn wir die Gefahren richtig einschätzen wollen, die aus einer Angliederung Vorarlbergs an das deutsche Reich uns erwachsen würden, und — wollen wir beifügen — wenn wir die ganze Grösse des gütigen Geschicks ermessen wollen, dass im benachbarten Vorarlberg ganz spontan, aus der Tiefe des Volkes heraus, eine mächtige Anschlussbewegung an die Schweiz eingesetzt hat.

Welches sind die Gefahren, die uns drohen? In [9] erste Linie stelle ich die Gefahr der friedlichen Durchdringung, der „pénétration pacifique“, um das Wort zu benützen, welches unsere Welschen für die Sache geprägt haben. Sie alle waren Zeugen und sind heute noch Zeugen für das Bestehen dieser auf alldeutscher Gesinnung aufgebauten Gefahr; auf dem Wege der Tageszeitungen, wie durch das Mittel des illustrierten Sonntagsblättchens wird das Gift einer unrepublikanischen, unschweizerischen Gesinnung in unsere naive, gutgläubige Schweizerbevölkerung hineingetragen.

Wir vermochten während des Krieges mit Mühe dem Ansturm von Norden stand zu halten; werden wir es zu tun vermögen, wenn dieser Ansturm nicht nur von Norden, sondern auch von Osten her erfolgt, da erfolgt, wo die Bevölkerung notgedrungen aufeinander angewiesen ist, in tagtäglichem intensivstem Verkehr zu einander steht?

Wir haben in dieser Beziehung in unserem st. gallischen Rheintale ganz aussergewöhnliche Verhältnisse, indem durch die beiden Rheindurchstiche die österreichischen Dörfer Gaissau, Höchst und Fussach nunmehr diesseits des Rheins und die schweizerischen Dörfer Diepoldsau und Schmitter nunmehr jenseits des Rheines liegen. Wir haben aber auch anormale Besitztumsverhältnisse, weil grosse Teile der vorarlbergischen Rheinebene st. gallischen Ortsgemeinden und Korporationen gehören, ein Ueberrest aus jener Zeit, da links- und rechtsrheinisches Land der gleichen politischen Oberhoheit, den Grafen von Werdenberg-Montfort, unterstand. Wie beim Aussterben der Montforter die Eidgenossen links des Rheines Fuss fassten, so setzte sich das Haus Habsburg rechts des Rheines fest, um seine Verbindung mit den sogenannten vorderösterreichischen [10] Landen, den Waldstätten des Schwarzwaldes und dem Breisgau, sicherzustellen; diese politische Grenze hielt Jahrhunderte hindurch, bis zum heutigen Tage, stand.

Im Gegensatz zur Nord-, West- und Südgrenze war an unserer Ostgrenze die Schweiz der erobernde Teil – ich spreche natürlich nur von der wirtschaftlichen Durchdringung –; nicht nur unser Nationalsport, die Schiesskunst, und unser Nationalspiel, oder soll ich sagen unser Nationallaster, der Jass, auch unsere Industrie eroberte das Land. Und was besonders schwer wiegt, in der vorbedachten Pflege des Dialektes steht Vorarlberg der Schweiz nicht nach. Das alles würde, das alles müsste mit einem Schlage sich ändern, wenn – ich habe seinerzeit das Bild geprägt und erlaube mir deshalb, es hier zu wiederholen – wenn die preussische Pickelhaube auf unsern Rheinbrücken Einzug hielte. Wir wären, lassen Sie es sich mit aller Offenheit sagen, einem wieder erstarkten Deutschland nicht gewachsen. Ich sehe diese Gefahr klar vor Augen, und ich halte es deshalb für meine Pflicht, sie vor meinen günstiger situierten Miteidgenossen aufzudecken, auf dass sie uns helfen, ihr nicht zu erliegen!

Nun die zweite Gefahr, ich will sie die wirtschaftliche nennen. Ich habe bereits auf die engen industriellen Beziehungen hingewiesen, welche zwischen dem Exportplatz St. Gallen und Vorarlberg bestehen. Diese Beziehungen lassen sich kurz dahin charakterisieren, dass Vorarlberg für St. Gallen arbeitet. Und zwar sind es speziell die gröberen Stickereiartikel, die in Vorarlberg fabriziert werden; ihr Export erfolgt aber sozusagen ausschliesslich über St. Gallen, das in den guten Jahren vor dem Kriege Waren im Werte von über 200 Millionen Franken ausführte. Die Summe [11] ist gross, sie wird Ihnen noch grösser erscheinen, wenn Sie sich vor Augen halten, dass die grösste Quote dieser Exportsumme auf der Hände Arbeit, auf Löhne fällt, weil im Gegensatz zur Seide, zur Bijouterie etc. der verwendete Rohstoff, die Baumwolle, nur ein geringes kostet. Man hat denn auch berechnet, dass nicht weniger als 68,200 Personen in der Stickerei ihren Lebensunterhalt verdienen, 55,600 in der Schweiz, 12,600 in Vorarlberg.

Nun aber die Folgen, wenn Vorarlberg zu Deutschland käme. Vorarlberg, bisher in der Stickerei eine wirtschaftliche Provinz St. Gallens, ginge in den Besitz des industriellen Feindes über. Hat es bisher für St. Gallen gearbeitet, so wird es in Zukunft für Plauen arbeiten; die industrielle Stellung der Schweiz wird geschwächt, die industrielle Bedeutung Deutschlands gestärkt. Das ist so einleuchtend, dass über diesen Gegenstand kein Wort weiter zu verlieren ist; das Kaufmännische Direktorium St. Gallen, die berufene Handelskammer für die Interessen der schweizerischen Stickerei, hat denn auch den Bundesrat in eindringlichen Worten auf die drohende Gefahr aufmerksam gemacht.

Eine dritte Gefahr, die verkehrspolitische. Sie ist eine doppelte; in erster Linie ist sie vorhanden in Bezug auf den West-Osttransit auf der Arlberglinie, sie besteht aber auch in Bezug auf den Nord-Südtransit auf der Gotthardtlinie.

Sie wissen, dass der West-Osttransit auf der Linie Basel-Bötzberg-Zürich-Sargans-Buchs sich bewegt, wissen ferner, dass vor dem Kriege auf dieser Linie zwei, manchmal sogar drei Züge Paris-Arlberg-Wien in jeder Richtung verkehrten. Was Sie aber wahrscheinlich nicht wissen, ist das, dass diese Linie technisch [12] ungünstiger als die Konkurrenzlinie über Süd-Deutschland Karlsruhe-Stuttgart-München ist, und dass sie sich nur Dank des Umstandes über Wasser halten konnte, dass sie deutsches Gebiet nicht berührte. Stellen wir uns den Arlberg in deutschem Besitze vor, so ist ohne weiteres klar, dass der bisherige schweizerische Transit auf die deutsche Konkurrenzlinie, die Linie der süddeutschen Hauptstädte, abgelenkt würde; der Arlberg würde zu einer reinen Lokalbahn degradiert, dazu bestimmt, den schwachen Verkehr zwischen Vorarlberg und dem Tirol aufrecht zu erhalten.

Nun kommt aber infolge der neuesten Gestaltung der Dinge, der Festsetzung der Italiener am Brenner und der italienischerseits kundgegebenen Absicht, eine Bahn Bozen-Meran-Reschen-Scheideck-Landeck zu bauen, auch eine Gefährdung des Nord-südtransits hinzu. Vor mir liegt die „Vorarlberger Landeszeitung“ vom 21. Oktober 1919, die aus Innsbruck folgendes berichtet:

(Der Durchbruch des Brenners.) In der „Bozener Zeitung“ hat kürzlich Ingenieur Dr. Nagy aus Innsbruck einen Artikel veröffentlicht, in dem die Notwendigkeit einer Umänderung der Brennerlinie durch einen Durchbruch des Brenners dargetan wird. Das „Giornale d’Italia“ bemerkt dazu, dass dieses Projekt in ernsteste Erwägung gezogen werden müsse, weil es von grösster Bedeutung sei für ganz Italien. In Deutschland habe sich das politische und wirtschaftliche Zentrum vom Nordosten gegen Mitteldeutschland, ungefähr um die Gegend um Frankfurt am Main, verschoben. Und die kürzeste unter all den Linien nach dem Süden sei die Linie Frankfurt-Bologna [13] via Brenner. Infolge der gegenwärtigen Situation müsse Deutschland trachten, seine Verbindung mit Italien zu verbessern. Das Projekt des Ingenieurs Dr. Nagy sieht schliesslich noch eine Elektrifizierung der Brenner-Bahn voraus, und „Giornale d’Italia“ meint, dass auch dieses Projekt wert sei, genau studiert und in Betracht gezogen zu werden, da besonders auch die grosse kommerzielle Bedeutung dieser Verkehrslinie auf der Hand liege.

Was heisst das? Das heisst, dass Italien den Verkehr vom Rhein her, der bisher über Basel-St.Gotthardt ging, dem Brenner zuführen will; mittelst der Linie Bregenz-Arlberg-Landeck-Reschen-Scheideck-Bozen würde es aber auch den vom Bodensee her nach dem Süden hinzielenden Verkehr abfangen und auf seine eigenen Linien überführen. Der Arlberg, der wie der Brenner tiefer gelegt würde, erhielte statt der bisherigen Ost-West- eine Nord-Südrichtung, und die Schweiz wäre in beiden Richtungen umgangen. Glauben Sie ja nicht, dass es sich bei diesen Plänen um leere Hirngespinste handelt; ich weiss positiv, aus dem Munde tirolischer Abgeordneter, dass bereits anfangs dieses Jahres zwischen Deutschland und Italien Unterhandlungen in dieser Richtung gepflogen wurden. Und das Fazit dieser Bestrebungen: die Umgehung der Schweiz auf allen Flanken, so dass unseren Bundesbahnen, deren finanzielle Lage ohnehin eine prekäre ist, nichts anderes übrig bleiben wird, als den Konkurs zu erklären. Diese sehen die Gefahren, welche ihnen aus der Neuordnung der politischen Verhältnisse an unserer Ostgrenze drohten, wohl ein; wie ich erfahren habe, hat die Generaldirektion in einer Eingabe an den Bundesrat nachdrücklich auf dieselben hingewiesen. [14] Lassen Sie mich noch kurz auf die Vorteile aufmerksam machen, welche in wasserwirtschaftlicher Beziehung aus der Angliederung Vorarlbergs für die Schweiz resultieren würden.

Da muss in erster Linie gesagt werden, dass laut Aussage des kompetenten Herrn Wey, des verstorbenen Rheiningenieurs, eine rationelle Wasserwirtschaftspolitik des Rheins für so lange ausgeschlossen ist, als nicht seine Zuflüsse derselben Oberhoheit unterstellt sind. Wohl ist in dem internationalen Vertrag zwischen der Schweiz und Oesterreich, der zum Bau des oberen und unteren Rheindurchstichs führte, festgesetzt, dass die Zuflüsse des Rheins verbaut und korrigiert werden müssen. Es ist jedoch Tatsache, dass diese Vertragsbestimmung österreichischerseits nicht zur Ausführung gebracht wurde (jeder Besucher des Montafons kann sich davon überzeugen); so ist es denn auch kein Wunder, dass gerade die Ill derjenige Zufluss des Rheines ist, der ihm am meisten Geschiebe zuführt. Und die Folge: Die kostspieligen Korrektionsarbeiten unterhalb der Illmündung gehen dadurch zum Teil ihrer Wirkung verlustig.

Und nun der schiffahrtspolitische Standpunkt. Bregenz, in schweizerischem Besitz, bedeutet nichts mehr und nichts weniger, als dass der Endpunkt der 1046 Kilometer langen Rheinstromstrecke uns gehört, in unserem ausschliesslichen Besitze ist, wodurch die leidige Konkurrenz zwischen der rechts- und linksrheinischen Eisenbahnfortsetzung zwar nicht aus der Welt geschafft, aber doch gemildert würde – beide Eisenbahnlinien gehörten ja demselben Eigentümer – und wodurch überdies – und das ist die Hauptsache – die Freiheit der schweizerischen Taxgestaltung sichergestellt würde. Der Bodensee, bisher [15] nicht mit Unrecht das schwäbische Meer geheissen, weil die deutschen Interessen an ihm überwogen, wird sich künftig zum schweizerischen Binnenmeer entwickeln.

Und noch eine Gefahr, die militärische Gefahr, lassen Sie mich heraufbeschwören, vielleicht unzeitgemässerweise, da wir doch mit Riesenschritten dem allgemeinen Frieden entgegeneilen. Das „doppelt genäht, hält besser“ wird jedoch wohl auch hier Geltung haben.

Ich habe mich nie mit militärischen Dingen beschäftigt, und so ist es vermessen, wenn ich über diese Seite der Vorarlbergerfrage ein Urteil abgebe. Sie dürfen sich aber beruhigen; es ist nicht mein Urteil, das ich Ihnen unterbreite, es ist das Urteil sachverständiger Leute, bei denen ich mir Rats erholt habe. Dieses geht dahin, dass der Besitz Vorarlbergs der schweizerischen Verteidigung eine vortreffliche Flankensicherung darbietet; nicht nur beherrscht der Pfänder, als vorgeschobene Felsbastion, das ganze Bodenseebecken; auch die überaus schwache Stelle bei Sargans wäre gesichert; wenn die schweizerische Grenze, wie ich im Anfange meines Vortrages geschildert, zwischen dem Tirol und dem bayrischen Allgäu einerseits und Vorarlberg anderseits verliefe und eine Gebirgsgrenze wäre. Ich sprach von der schwachen Stelle von Sargans, wobei wenige Worte genügen werden, um Sie aufzuklären. Ein kühner Handstreich von Feldkirch aus würde mit einem Schlage nicht nur den Kanton Graubünden von der übrigen Schweiz abtrennen, sondern auch die Verteidigung Zürichs, überhaupt die Verteidigung der schweizerischen Hochebene aufs schwerste gefährden. Dem Frontangriff von Norden gesellte sich [16] ein Flankenangriff von Osten bei, der, bis zum Zürichsee vorgestossen, die schweizerische Armee zwingen würde, die Hochebene aufzugeben und sich ins Gebirge zurückzuziehen.

Hören wir nun, nachdem wir die zwingenden Gründe auseinandergesetzt haben, welche unserer Ansicht nach für die Zulassung Vorarlbergs in den schweizerischen Staatenbund sprechen, die Gegengründe, wie sie von den Gegnern des Anschlusses ins Feld geführt werden. Auch da wollen wir mit dem gewichtigsten der Argumente beginnen, mit den Schulden, die zu bezahlen dem Ländchen Vorarlberg obliegt.

Man hat speziell mit diesem Argument Stimmung gegen den Anschluss Vorarlbergs zu machen gesucht. Und zwar sind es nicht weniger als 400 Millionen Franken, in neuester Zeit sogar 500 Millionen Franken, welche die Vorarlberger als Passivum in die schweizerische Ehe mitbringen werden, und welche – immer nach Meinung der Anschlussgegner – die Schweiz zu bezahlen haben wird. Diese Rechnung geht von einem grundsätzlichen Irrtum aus, von dem Irrtum, als ob es den Vorarlbergern bei der ganzen Anschlussbewegung nur darum zu tun wäre, ihre Schulden auf die Schweiz abzuladen. Das ist falsch, grundfalsch. Vorarlberg ist nämlich gewillt, seine Kriegsschulden selbst zu bezahlen. Nun will ich ja gerne zugeben, dass im Falle der Vereinigung die Schweiz voraussichtlich Vorarlberg beispringen muss, und dass ihr aus dieser Hilfe gewisse finanzielle Lasten erwachsen werden; an der Absicht der Vorarlberger aber, für die Vorkriegsschulden in erster Linie selbst aufkommen zu wollen, an dieser Absicht ist nicht zu deuteln und nicht zu rütteln.

[17] Nun ein zweites. Ich weiss nicht, wie die Herren Anschlussgegner zu der Summe von 400–500 Millionen Franken (ich wiederhole: Franken) gekommen sind. Meine Vorarlberger Freunde, die doch mit den Verhältnissen vertraut sind, und die ich drängte, den Anteil ihrer Kriegsschulden anzugeben, gaben mir alle übereinstimmend zur Antwort, dass dies heute unmöglich ist. Denn die finanziellen Beziehungen zwischen Reich und Land sind noch gänzlich unabgeklärt; zudem steht auch die Art und Weise des Verteilens, ob die Kriegsschulden nach der Grösse der Länder oder nach der Bevölkerungszahl oder nach der bisherigen Steuerleistung verteilt werden sollen, noch nicht fest. Wie dem auch sei, auf jeden Fall ist die Summe von 400 Millionen Franken – halten wir uns einmal an diese – um das Vielfache übersetzt. Eine einfache Rechnung mag dies beweisen. 400 Millionen Franken entsprechen bei dem Kurse von 5 Rp. für eine Krone 8000 Millionen Kronen, d. h. 8 Milliarden Kronen; das macht auf den Kopf der Bevölkerung, die Einwohnerzahl zu 150,000 gerechnet, 53,333 Kronen. Legen wir unserer Rechnung die formidable Summe von 500 Millionen Franken zu Grunde und nehmen wir die Bevölkerung Vorarlbergs zu nur 140,000 Einwohner an, was in Ansehung der Kriegsverluste wahrscheinlich der Wirklichkeit entsprechen dürfte, so kommen wir sogar zu einer Belastung von 71,429 Kronen auf den Kopf der Bevölkerung. Das sind nun Zahlen, denen man es ansieht, dass sie direkt unmöglich sind. Die allerungünstigsten österreichischen Berechnungen nämlich, die vor dem Frieden von Saint-Germain angestellt wurden und die absichtlich pessimistisch gehalten waren, weil sie darauf ausgingen, eine Milderung der [18] Friedensbedingungen zu erreichen, haben, auf den Kopf der österreichischen Gesamtbevölkerung berechnet, eine Belastung von 10,000 Kronen ergeben. Das macht für Vorarlberg, wiederum die Bevölkerungszahl zu 150,000 und den Kurs 1:20 angenommen, 1500 Millionen Kronen = 75 Millionen Franken. Ein gewaltiger Unterschied, meine Herren, 400 oder gar 500 Millionen Franken zu Lasten der Schweiz, oder 75 Millionen Franken zu Lasten Vorarlbergs, wobei wir immerhin – nochmals sei es betont – den Gedanken der freundeidgenössischen Hilfe nicht von der Hand weisen wollen. In dieser Richtung steht eines heute schon fest: die österreichische Rheinbauschuld wird die Eidgenossenschaft übernehmen müssen. Diese ist entstanden aus der internationalen Konvention, welche zum Bau der beiden Rheindurchstiche geführt hat; schweizerischerseits trägt die Eidgenossenschaft 90 %; und der Kanton St. Gallen 10 % der Kosten, während österreichischerseits das Reich die Gesamtquote übernommen hat. Es ist ohne weiteres klar, dass bei der Liquidation des österreichischen Staates und beim Uebergang Vorarlbergs an die Schweiz diese die österreichische Rheinbauschuld im vollen Betrage zu übernehmen haben wird.

Nun wollen wir aber nicht vergessen, den Passivposten auch die Aktivposten gegenüberzustellen. Ich habe im Vorwort zu der wirtschaftlichen Studie von Dr. Walder geschrieben:

„Die Schweiz wird gewiss, entsprechend ihrem Grundsatz des „Einer für Alle, Alle für einen“ für den Kanton Vorarlberg Opfer bringen müssen; unerschwinglich werden sie nicht sein, da der neue Kanton mit einem ansehnlichen Heiratsgut (Rheinebene, Wälder, Alpen, Wasserkräfte) in die [19] Ehe eintritt, das durch rationelle Verwaltung noch ganz wesentlich geäufnet werden kann.“

Eine wirtschaftliche Studie von W. Sch. im „Bund“ (siehe Nr. 475[ws 1] und Nr. 486[ws 2] d. J. 1919) bestätigt diese Vermutung und gibt über Vorarlbergs Wasserkräfte und Waldbestände die folgende Auskunft:

„Auf Grund von generellen Berechnungen, die sich auf amtliches Quellenmaterial aufbauen, lässt sich die im Vorarlberg erzielbare konstante Gesamtleistung auf annähernd 180,000 Netto-Pferdekräfte angeben, wobei die teilweise Regulierung der Abflussverhältnisse durch Anlage von Staubecken berücksichtigt ist. In dieser Zahl sind die schon vorhandenen Werke inbegriffen; sie betragen nur ungefähr 7 Prozent der erreichbaren Gesamtleistung, so dass noch 167,000 konstante Netto-Pferdekräfte verfügbar sind. Ein Vergleich mit den Wasserkräften der Schweiz zeitigt folgendes Resultat: Da das Vorarlberg einen Flächeninhalt von 2602 Quadratkilometern besitzt, ergibt sich pro Quadratkilometer eine Leistung von rund 69 Netto-Pferdestärken, gegen zirka 61 in der Schweiz. Es zeigt sich also, dass das nationale Vermögen Vorarlbergs an Pferdekräften berechnet auf den Quadratkilometer seines Territoriums mindestens ebenso gross ist, wie dasjenige der Schweiz.
Infolge der Schwankungen im Kraftbedarf ist es nun notwendig, die Zentralen auf eine höhere als die konstante Leistung von 180,000 Pferdekräften auszubauen. Wir werden wohl der Wirklichkeit ziemlich nahe kommen und nicht zu hoch gehen, wenn wir im Durchschnitt annehmen, dass die Werke auf etwa das dreifache der konstanten [20] Leistung auszubauen sind, d. h. die gesamte in den Maschinenhäusern zu installierende Leistung wird ungefähr 540,000 PS betragen.
Die jährlichen Gesamteinnahmen des Landes aus den Wasserkräften berechnet der Verfasser bei vollem Ausbau wie folgt:
Aus Wasserzins Fr. 2,580,000
Aus Vermögenssteuer " 1,350,000
Aus Einkommenssteuer " 1,800,000
Total pro Jahr Fr. 5,730,000
Und nun die Wälder. Wer durch Vorarlbergs schöne Täler zieht, der ist von der Grösse der Wälder überrascht, die er dort oft stundenlang durchwandern kann. Sie nehmen nicht weniger als 675 km² oder 26 % der Gesamtfläche des Landes ein. Von diesen 675 km² Waldungen entfallen:
ca. 14,5 km² = 2,1 % auf Staatsforste.
307 km² = 45,5 % auf Gemeindewaldungen.
71 km² = 10,5 % auf Korporationswaldungen.
269,9 km² = 40,0 % auf Privatwälder.
Leider fehlen Vorarlberg die zur rationellen Durchforstung der Waldungen unerlässlichen Weganlagen wie auch die „Riesen“ oder „Reisten“, die den Abtransport des Holzes von den Bergen so sehr erleichtern. Ist einmal in dieser Weise für die Zugänglichkeit der Wälder gesorgt, so darf eine jährliche Nutzung von 120,000–200,000 m³ erwartet werden. Schon bei der Annahme von durchschnittlich nur 160,000 m³ ergibt sich bei einem Einheitspreise von Fr 30,— pro m³ Rundholz ein jährlicher Bruttoerlös von Fr. 4,800,000. Dieser Betrag ist jedoch weit entfernt von dem durch die industrielle Verwertung des Holzes zu erwartenden Gewinne, indem durch Qualitätsarbeit

[21] in der Holzindustrie (Fabrikation von Hausgeräten, Innenbau der Wohnungen) die Einnahmen noch wesentlich gesteigert werden können. Auch darf an die Einführung neuer Industrien, wie z. B. der Zellulosefabrikation, gedacht werden, indem die Schweiz einen grossen Teil der für ihre Papierindustrie notwendigen Zellulose bisher aus Schweden bezog. Ebenso darf auf die Holzausfuhr nach holzarmen Ländern wie z. B. Italien hingewiesen werden. Alles in Allem, Vorarlberg besitzt in seinen Wasserkräften und Wäldern eine Reserve, die ihm gestatten wird, die drückenden Zustände der Kriegszeiten abzutragen und die schwere wirtschaftliche Krisis, in der es sich heute befindet, zu überwinden. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass es Gelegenheit findet, an einen finanzkräftigen Staat sich anzulehnen, der ihm finanzielle Beihilfe zu teil werden lässt.

Nun ein weiteres Argument gegen den Anschluss, in die Form eines Zweifels gekleidet. Hat die Schweiz die Kraft, 150,000 eingefleischte Monarchisten in überzeugungstreue Republikaner umzuwandeln?

Erlauben Sie mir, mit einer Gegenfrage zu antworten. Merken Sie es einem Rheinfelder oder einem Laufenburger an, dass seine Vorfahren vor wenig mehr als 100 Jahren noch österreichische Untertanen waren? Sie lachen über meine Frage, und Sie haben Recht, es zu tun; wissen Sie doch, dass nicht erst die Enkel, sondern schon die Väter und die Grossväter gute Aargauer und gute Eidgenossen geworden sind, und dass den heutigen Fricktalern auch nicht das geringste monarchische „Gschmäckli” mehr anhaftet! Wie gut, dass Stämpfli anlässlich des Neuenburgerhandels im Jahre 1856 sich nicht von ähnlichen kleinlichen Bedenken leiten liess, und dass er richtiger [22] Weise auf die Entwicklung der kommenden Generationen abstellte. Damals sprach sich die grosse royalistische Partei des Kanton Neuenburg, mindestens 10,000 Bürger umfassend, gegen die Absetzung des Königs von Preussen als Fürst von Neuenburg aus; hat man heute noch Spuren von jener Opposition im Volke? Im Gegenteil, die Nachkommen der Royalisten von annodazumal gerieren sich heute als die überzeugtesten Demokraten. Als Beispiel möchte ich Ihnen Herrn Philipp Godet citieren, dessen Vater bekanntlich Prinzenerzieher am preussischen Königshofe war; er ist heute der ärgste Rufer im Streit, um den Vorarlbergern, die wie wir keinen Adel kennen, – die Appenzeller haben seinerzeit gründliche Arbeit getan – jegliche demokratische Gesinnung abzuschätzen. Ich wage zu behaupten, dass Herr Godet die Vorarlberger nicht kennt; sonst wüsste er, dass die Walsertaler, Abkommen unserer Walliser, im Jahre 1891, anlässlich des 600jährigen Jubiläums der schweizerischen Eidgenossenschaft sich in Schwyz mit der ausdrücklichen Erklärung vertreten liessen, dass auch sie Schweizer seien. Und anlässlich der denkwürdigen Volksabstimmung vom 11. Mai d. J. haben dieselben Walsertaler ihre Anhänglichkeit und ihren Glauben an die Schweiz in rührendster Weise bekundet: Mit 103 gegen 60 Stimmen sprachen sie sich für den Anschluss an die Schweiz aus, obwohl sie, die zum deutschen Zollgebiet gehören und bezüglich der Lebensmittelversorgung vollständig auf das Entgegenkommen der bayerischen Nachbarn angewiesen sind, von diesen mit Aushungerung bedroht wurden.[1] Und solchen [23] Leuten wagt man die demokratische Gesinnung und die Ueberzeugungstreue abzusprechen!

Ein weiterer Einwand: die Angliederung Vorarlbergs stört das Gleichgewicht der Rassen. Der Einwand wäre berechtigt, wenn nicht zum vorneherein feststünde, dass die Vorarlberger, eine bodenständige Bevölkerung nach Art unserer Urkantone, die Politik der nationalen Minderheiten unterstützen werden. Ist dies ein Unglück? Hat uns nicht vielmehr der Krieg mit aller Deutlichkeit gezeigt, dass die Wurzeln unserer Kraft in der föderalistischen Vielgestaltigkeit unseres Staatswesens beruhen, und dass diese Vielgestaltigkeit nur insoweit durch die Centralisation, die Nährmutter des Bureaukratismus, gedämpft und gemildert werden darf, als die absoluten Staatsnotwendigkeiten es verlangen? Die Vorarlberger werden diese Politik verfolgen; sie werden in kurzer Zeit gute Eidgenossen sein, aber sie werden gleichzeitig Föderalisten sein, wie denn die Möglichkeit, in unserm föderalistisch organisierten Staatswesen ihr Eigenleben führen zu können, die Hauptanziehungskraft auf sie ausübt.

Nun aber, meine Herren, die Jesuitengefahr. Da ist zu sagen, dass das Jesuiten-Institut „Stella matutina“ durchaus nicht eine mit dem Lande selbst verknüpfte Institution ist; sie ist ihm vielmehr aufgepfropft. Neben der „Stella matutina“, die meistens Westphalen als Lehrer aufweist, bestehen zwei Staatsgymnasien, [24] das eine in Bregenz, das andere in Feldkirch, dem Sitz des Jesuitenkollegiums selbst.

Unsererseits halten wir daran fest, dass, wenn die Vorarlberger Schweizer werden wollen, sie sich den Vorschriften unserer Bundesverfassung zu unterziehen haben. Ob wir aber dann, wenn es zur Vereinigung kommt, überhaupt noch einen Jesuitenartikel haben werden? Ich erinnere daran, dass Herr Calonder – selbstverständlich im Einverständnis des Bundesrates – die sogenannten konfessionellen Artikel der Bundesverfassung in einer Sitzung des Nationalrates bereits preisgegeben hat, wahrscheinlich von der Ueberzeugung geleitet, dass eine Revision der Bundesverfassung ohne Zustimmung der Katholiken überhaupt unmöglich ist. Die Sache selbst steht also so, dass der heute noch gültige Jesuitenartikel vielleicht morgen schon obsolet sein wird. Erinnern wir uns übrigens an das Veltlin und an Savoyen, die wir aus konfessionellen Vorurteilen verloren haben, um nicht in den gleichen Fehler zurückzufallen.

Ein weiterer Einwand, mit dem man uns das Gruseln beibringen will: Die Kompensationsgefahr. Es ist nicht von ungefähr, dass diese Gefahr dem Schweizervolk hauptsächlich von den Blättern alldeutscher Couleur – wer kennt sie nicht – an die Wand gemalt wird. Der ländergierige Franzose, der böse Italiener, sie gehen auf Raub aus, sie lauern auf den Moment, da ein Völklein aus freien Stücken sich uns anschliessen will, um ihrerseits Forderungen an unser Staatswesen zu stellen. Die stolze Stadt Genf, das schöne Tessin sind die Objekte, auf welche unsere Nachbarn es abgesehen haben. Im Grunde genommen ist die Sache ganz anders. Nicht die Franzosen, nicht die Italiener – haben diese nicht aus [25] freien Stücken bei Beginn des Weltkrieges die Neutralität und Unverletzlichkeit unseres Territoriums garantiert? – haben es auf Teile unseres Vaterlandes abgesehen, wohl aber haben die Deutschen es auf Vorarlberg abgesehen. Und um dies zu verschleiern, erfindet man die Kompensationsgefahr und führt sie möglichst auffällig dem Schweizer vor Augen. Und unser naive, gutgläubige Mitbürger lässt sich wiederum betören, wie dies während des Krieges dutzende Male der Fall war. Und wenn es gemeinhin heisst: nichts gelernt und nichts vergessen, hier, der alldeutschen Propaganda gegenüber, muss es heissen: nichts gelernt und alles vergessen.

Halten wir daran fest, dass die Bande, welche Vorarlberg an den österreichischen Staat ketteten – die pragmatische Sanktion vom Jahre 1724, die Verfassung des Jahres 1867 und der Treueid an den Kaiser –, zerrissen sind, dass die Vorarlberger Volksvertretung gegenüber der neugewählten Wiener Nationalversammlung sich ausdrücklich die Frage der Staatszugehörigkeit vorbehielt, und dass Vorarlberg aus freien Stücken zu uns kommen will. Angesichts des mit grösster Bestimmtheit und mehrfach ausgesprochenen Volkswillens – wir leben doch im Zeichen des Selbstbestimmungsrechtes – haben weder die Franzosen noch die Italiener noch die Deutschen ein Einspracherecht.

Nicht wir sind es, die die Vorarlberger uns einverleiben wollen; die Vorarlberger sind es, die sich uns angliedern wollen. Ohne den bestimmt ausgesprochenen Willen der Vorarlberger, Schweizer werden zu wollen, gäbe es für uns keine „Vorarlbergerfrage“; es hat deshalb auch niemand das Recht, Kompensationsansprüche uns gegenüber geltend zu [26] machen. Die Integrität des Schweizerbodens ist für uns oberstes Gesetz.

Der Vollständigkeit halber will ich nicht unterlassen, zu bemerken, dass in Buchs und in St. Margrethen aus rein lokalen Gründen Opposition gegen die Angliederung Vorarlbergs gemacht wird; die beiden Orte fürchten, ihre jetzige Bedeutung als Grenzbahnhöfe zu verlieren. – Darauf ist zu erwidern, dass sie diese bei dem Anschluss des „Ländle“ an Deutschland und der damit verbundenen Beeinträchtigung des West-Osttransits ohnehin verlieren würden, dass man gewisse Kompensationen schaffen kann (Ausbau der Lagerhäuser), und dass gegenüber der Grösse des politischen Problems lokale kleine Bedenken verstummen müssen.

Ein ernsthafterer Einwand könnte von unseren Textilindustriellen erhoben werden, die aber, zu ihrer Ehre sei es gesagt, darauf verzichten. Vorarlberg verfügt neben der Stickerei über eine stark entwickelte Textilindustrie; es bestehen nicht weniger als 13 Baumwollspinnereien mit 228,860 Spindeln und 16 Baumwollwebereien mit 4530 Webstühlen, die zirka 6000 Arbeiter beschäftigen. Es ist ohne weiteres klar, dass diese Spinnereien und Webereien, wenn sie zur Schweiz kommen, die einheimischen Fabriken konkurrenzieren werden, man könnte es deshalb durchaus verstehen, wenn die schweizerische Textilindustrie Bedenken gegen den Vorarlberger Anschluss zum Ausdrucke bringen würde. Sie hat es aber, wie bereits bemerkt, nicht getan; wohl aber haben die vorarlbergischen Spinnerei- und Webereibesitzer ihre Stimme erhoben und in einer merkwürdigerweise an den schweizerischen Bundesrat statt an die eigene Landesregierung gerichteten Eingabe vom Anschluss [27] an die Schweiz abgeraten. Die Herren, die immer noch das grosse Absatzgebiet des österreichisch-ungarischen Kaiserstaates und der Balkanstaaten im Kopfe haben, vergessen dabei nur das eine, dass dieses grosse Absatzgebiet für sie nicht mehr existiert, und dass sie bei einem Anschluss an das verarmte und von den Weltmärkten verdrängte Deutschland auch keine guten Geschäfte machen werden. Sie werden sich, falls sie zur Schweiz kommen, in das Schicksal der Schweizer Industrien zu fügen haben, statt Massenware Qualitätsartikel zu fabrizieren, denen ja die Märkte der ganzen Welt offen stehen; übrigens soll in letzter Zeit bei vielen Industriellen ein Umschwung zu Gunsten der Schweiz stattgefunden haben.

Dies die Rekapitulation der Vor- und Nachteile, wie sie sich dem objektiven und nüchternen Beobachter, dem Wirtschaftspolitiker vor allem, darstellen. – Wägen Sie die Vor- und Nachteile gegen einander ab, und Sie werden mir zugeben müssen, dass die Vorteile bei weitem überwiegen, dass die Nachteile entweder eingebildeter Natur sind oder aber, wenn sie wirklich existieren, gegen die gewaltigen Vorteile nicht aufzukommen vermögen.

Was hat nun der Bundesrat dieser Situation gegenüber getan? Lange hat er nichts getan, trotzdem Vorarlberg, das in freier Volksabstimmung mit 80 % gegen 20 % sich für den Anschluss an die Schweiz ausgesprochen, ihm den Weg wies, den er hätte gehen sollen. Er hat nicht einmal den Beschluss des Vorarlberger Volkes dem Pariser Kongress zur Kenntnis gebracht, hat vielmehr zu wiederholten Malen und öffentlich erklärt, dass das Begehren des Vorarlberger Volkes, an die Schweiz angegliedert zu [28] werden, für ihn so lange nicht existiere, als nicht hiezu die Zustimmung sowohl von Seite der Entente, was durchaus begreiflich, als auch von Seite Deutsch-Oesterreichs, was weniger begreiflich, vorliege. So ist es denn nicht verwunderlich, dass der Pariser Kongress, bei dem niemand die Wünsche des Vorarlberger Volkes wahrnahm, über diese zur Tagesordnung schritt und Vorarlberg, entgegen seinem ausgesprochenen Willen, im Frieden von Saint-Germain Deutsch-Oesterreich zuteilte. Unterdessen sind dann aber Vorgänge eingetreten, welche die Gefahr dieser Politik – auf die gütige Zustimmung Wiens abzustellen – aufs Deutlichste dartaten. Es ist das Schwabenkapitel, welches das Verdienst für sich in Anspruch nehmen kann, in einer öffentlichen Erklärung den Deckel vom Hafen gelupft zu haben, um mich eines gut schweizerischen Ausdruckes zu bedienen. Darin war – hören und staunen Sie! – folgendes zu lesen:

„Das Schwabenkapitel war von vorneherein der Zustimmung zweier der drei Instanzen, die ausserhalb des Landes in Betracht kommen, sicher: der Stelle, die uns aufnehmen, und der Stelle, die uns freigeben müsste. Die Werbung für den Anschluss an Württemberg wurde erst aufgenommen, nachdem man in Stuttgart beim Staatspräsidenten und bei allen Ministerien die Zusicherung eingeholt hatte, dass der Anschluss Vorarlbergs durchaus erwünscht wäre, dass auf allen Gebieten alles getan würde, um die Wünsche der Vorarlberger zu erfüllen und. dass eine amtliche Abordnung, die zu den Verhandlungen nach Stuttgart käme, den besten Empfang fände. Von der deutsch-österreichischen Regierung hatte man die Auskunft, [29] dass sie es zwar „lieber sähe, wenn der Anschluss des ganzen Staates an das Reich abgewartet würde, dass aber ein selbständiger Schritt Vorarlbergs von ihr nicht verhindert würde.“

Eine ärgere, den Volkswillen vor der breitesten Oeffentlichkeit mit Füssen tretende Erklärung ist mir noch nie zu Gesicht gekommen. Also nicht der Wille des Meistbeteiligten, des Volkes, sondern der Wille zweier Instanzen, die ausserhalb des Landes in Betracht kommen, der Stelle, die Vorarlberg aufnehmen, und der Stelle, die Vorarlberg freigeben müsste, soll für das Schicksal des Vorarlberger Volkes entscheidend und massgebend sein.

Es ist das Verdienst des „Bund“ in Bern, die nackte Brutalität dieser Politik dem schweizerischen Volke vorgestellt zu haben. An Hand dieser Erklärung, welche das geheime Einverständnis zwischen Wien und Stuttgart, resp. Berlin, sowie das Doppelspiel der Wiener Regierung aufgedeckt hat, ergibt sich, dass die eine der vom Bundesrate aufgestellten Forderungen – die Zustimmung Oesterreichs – unmöglich aufrecht erhalten werden kann, wenn nicht unsere Interessen aufs Schwerste gefährdet werden sollen. Die Lage ist um so gefahrdrohender, als der tiefe Stand der Valuta die Versorgung mit Lebensmitteln aus der Schweiz schier unmöglich macht und in Folge dessen die Behörden Vorarlbergs auf das Entgegenkommen des deutschen Reiches angewiesen sind, es wäre denn, dass das Schweizervolk, wie es glücklicherweise den Anschein hat, sich verpflichtet fühlt, dem schwer bedrohten Nachbar zu Hilfe zu kommen.

Erfreulicherweise hat sich unterdessen bei uns die Lage abgeklärt durch die Antwort, welche Herr Bundesrat [30] Calonder am 21. November auf die Interpellation des Herrn Ständerat Winiger erteilte.

     Meine Herren!

Wir haben bisher nur realpolitisch gesprochen: wir sollen aber in dieser Frage nicht nur den Verstand und die Zahlen sprechen lassen, sondern auch auf die Sprache des Herzens hören. Und da müssen wir uns eingestehen, dass wir einem braven Völklein, das uns nicht nur benachbart, sondern auch stammverwandt ist, und das mit diplomatischen Kniffen um sein freies Selbstbestimmungsrecht betrogen werden soll, Hilfe und Unterstützung schuldig sind.

Lassen Sie mich aus meiner Kindheit erzählen, die mich öfters ins Vorarlbergische führte. Und da darf ich, in Variation eines Gottfried Keller’schen Wortes, sagen: „Wie war da der Knabe stolz auf dich, o mein Heimatland“, wenn ich im Liechtensteinischen, im Oesterreichischen, allüberall das Lob der freien Schweiz verkünden hörte, wenn aus allen Gesprächen der glühende Wunsch, die tiefe Sehnsucht herausklang, Schweizer, Eidgenossen zu werden. Wie die Eindrücke der Kindheit die tiefsten, die nachhaltigsten sind, so haben diese Erlebnisse mich mein Lebenlang begleitet, vielleicht genährt durch die Stammesverwandtschaft, welche zwischen mir, dem St. Galler Oberländer, und den Bewohnern des Wallgaus und des Montafons besteht. Im Norden des „Ländle“ haben sich hüben und drüben des Rheins die Alemannen sesshaft gemacht, in einigen Alpentälern, wie bereits bemerkt, die Walser, die Nachkommen unserer Walliser. Im Süden des Landes jedoch hausen germanisierte Rätoromanen, Leute meines Schlages, die den gleichen Dialekt sprechen wie wir im St. Galler [31] Oberland und im Prätigau, die auch die gleichen Flur- und Geschlechtsnamen wie wir haben. Der Name des Berges Alvier, an dessen Fuss ich aufgewachsen, findet sich drüben im Wallgau, im welschen Gau, als Bachname, es ist der Abfluss des Lünersees, der so heisst; den Namen meiner Heimatgemeinde Grabs sehen Sie bei Schruns als Flurname in die Karte eingezeichnet. Können Sie mir unter diesen Umständen einen Vorwurf daraus machen, dass ich es geradezu als eine Schmach empfinde, wenn wir Schweizer für alle möglichen interessanten und nicht interessanten Völker, für Hottentotten, Armenier und polnische Schieber uns begeistern, eine benachbarte, stammverwandte, bodenständige Bevölkerung dagegen im Stiche lassen, die in tiefer Not nichts sehnsüchtiger verlangt, als unser zu werden? Sollen wir sie um einiger Silberlinge willen, und wären diese Silberlinge auch einige Millionen, viele Millionen sogar, zurückstossen? Geht es Ihnen nicht, wie es mir als Knabe ergangen ist, dass Sie Stolz empfinden darüber, dass ein braves Völklein Ihr Land, Ihr Volk, Ihre Institutionen so hoch einschätzt, um derselben teilhaftig werden zu wollen? Ist es nicht ein erhebendes Beispiel, dass unser Vaterland im Zeitalter des nacktesten Imperialismus friedliche Eroberungen macht, friedliche Eroberungen, die wir recht eigentlich der Eigenart unseres Staatswesens zu verdanken haben? Es hiesse den Gedanken, die diesem Staatswesen zu Grunde liegen, einen schlechten Dienst erweisen, wenn wir, aus kleinlicher Furcht oder aus noch kleinlicherem Eigennutz, diese Eroberungen moralischer Art von uns weisen würden. Zeigen wir doch, dass wir kein greisenhafter Staat sind, der mit dem Leben abgeschlossen hat und sich darauf beschränkt, in seinem [32] „Stöckli“, wie der Berner sagt, beschaulich über seine Vergangenheit nachzusinnen, sondern dass wir vielmehr, gerade weil wir eine föderalistisch organisierte Demokratie sind, entwicklungs- und ausdehnungsfähig sind. Unsere Jugend ist der vielfach kleinlichen Sesselpolitik müde; sie verlangt darnach, neue Aufgaben zugewiesen zu erhalten. Könnte es für sie eine lohnendere Aufgabe geben, als, an der Seite der Vorarlberger und in traulichem Einvernehmen mit ihnen, den neuen Kanton in unsere Demokratie einzuführen, ihn, der trotz gleicher Grösse nur halbsoviel Einwohner zählt, als der Kanton St. Gallen, wirtschaftlich zu fördern, ihn mit einem Wort in unseren Staatenbund einzugliedern? Oder sollen wir in unseren alten Grenzen verknöchern? Unsere Vorfahren, die alten Schweizer, dachten auf jeden Fall anders; sie griffen bei günstiger Gelegenheit zu und haben damit dieses wunderbare Staatsgebilde zu Stande gebracht, das sich schweizerische Eidgenossenschaft nennt, und das über Stammes- und Sprachgrenzen hinausreicht. Seien wir würdige Söhne unserer Altvordern, indem auch wir gross denken und gross handeln, Dadurch gross denken und gross handeln, dass wir ein braves stammverwandtes Volk, das von seiner Regierung um sein freies Selbstbestimmungsrecht geprellt werden will, das aber nichtsdestoweniger weiterkämpft, mit allen Kräften und aus ganzer Seele unterstützen.





  1. Es handelt sich hier um das so genannte kleine Walsertal, über dessen demokratische Einrichtungen die Broschüre „Mittelberg“ erschöpfende Auskunft gibt. Uebrigens gibt es ein überaus schlüssiges Dokument in Bezug auf die demokratische Gesinnung der Vorarlberger: ihre Verfassung. Diese ist nach schweizerischem Muster aufgebaut und kennt nicht nur allgemeine, geheime und direkte Volkswahlen, die nach dem Proporzsystem vorzunehmen sind (§ 7), sondern auch das fakultative Gesetzes-Referendum (§ 4) und die Initiative, hier Recht des Volksbegehrens geheissen (§ 6).

Anmerkungen (Wikisource)

  1. W. Sch.: Vorarlbergs Wasserkräften, Waldbestände. Ein Beitrag zur Anschlussfrage. In: Der Bund, Nr. 475, 9. November 1919, Seite 6. Online auf e-newspapersarchies.ch
  2. W. Sch.: Vorarlbergs Wasserkräften, Waldbestände. Ein Beitrag zur Anschlussfrage. In: Der Bund, Nr. 486, 16. November 1919, Seite 8. Online auf e-newspapersarchies.ch