Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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P. G. Gallus, Senator in neronischer Zeit
Band S III (1918) S. 789790
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2) P. Glitius Gallus (das Pränomen in den Inschriften von Falerii [s. u.] und Andros: Πούπλιον Γλείτιον Γάλλον), Senator zur Zeit Neros. Seine in Falerii – wohl der Heimat der Familie – gefundene Grabschrift ist nur in einer sehr mangelhaften Kopie aus dem 16. Jhdt. erhalten (CIL XI 3097,[1] vgl. Bormanns Anm.). Statt P. Glitio L. Gal., wie überliefert, stand vermutlich P. Glitio L. f. Gallo auf dem Steine. G. war vielleicht ein Nachkomme (Enkel?) des clarissimus civis Glitius, des ersten Gatten der Vistilia (s. Nr. 4); die Grabschrift eines L. Glitius [G]liti Galli [lib(ertus)] in Como (CIL V 5345)[2] könnte einem Freigelassenen seines Vaters gesetzt sein.

Auf G.s Grabstein war auch seine Ämterlaufbahn verzeichnet. Er war Legionstribun (in der Abschrift: trib. mil. leg. p. r.; ob [XXII.] Pr(imigeniae)?), IIIvir capit(alis) und danach wohl Quaestor (für das überlieferte op : vehis : p : q : schlägt Mommsen q(uaestor) p[ro]v(inciae) Hisp(aniae) [Baeticae] vor; verunglückt ist die Lesung Μercklins Arch. Anz. XII 1854, 517f.). Weiter scheint es G. noch nicht gebracht zu haben, als eine plötzliche Schicksalswendung seiner politischen Laufbahn ein Ende machte (wenn der Quaestor des Titus [Nr. 3] tatsächlich sein Sohn war, müßte er allerdings im J. 65 das normale quästorische Alter bereits wesentlich überschritten haben; möglich, daß er bei Nero von vornherein nicht gut angeschrieben war).

G. war der beste Freund des Afranius Quintianus (Tac. ann. XV 56), eines Mannes von senatorischem Stande, der sich freilich keines guten Rufes erfreute (mollitia corporis infamis Tac XV 49). Quintianus beteiligte sich im J. 65 an der Pisonischen Verschwörung gegen Nero; um sich die verheißene Straflosigkeit zu sichern, gab er G. als Mitwisser an (XV 56). Obwohl es nicht gelang, diesen zu überführen (infamatis magis quam convictis), wurde die Strafe des Exils über ihn verhängt; seine Gattin Egnatia Maximilla, eine reiche Frau aus senatorischem Hause (s. o. Bd. V S. 2004 Nr. 45), geleitete ihn in die Verbannung (XV 71). Als Aufenthaltsort wurde dem Ehepaar die Insel Andros zugewiesen (s. u.). Wenn Tacitus von Maximilla sagt (XV 71) magnis primum et integris opibus, post ademptis, quae utraque gloriam eius auxere, so dürfte dies so zu verstehen sein, daß man der Maximilla anfänglich ihr Vermögen ließ und erst später (vielleicht während Neros griechischer Reise) konfiszierte (diese Auffassung ziehe ich jetzt der o. Bd. V a. a. O. vertretenen vor). G. dürfte Nero überlebt und von Galba oder Otho die Wiedereinsetzung in seine bürgerlichen Rechte (vielleicht auch einen Teil des Vermögens, vgl. Tac. hist. I 90. Plut. Otho 1) [790] erlangt haben; denn der gleichnamige Quaestor des Titus, in dem man füglich seinen und der Maximilla Sohn sehen darf (vgl. Stech Klio Beih. X 134), wurde vor der Quästur palatinischer Salier, mußte also damals noch patrimus et matrimus sein. Erst nach der Restitution wird der Demos von Andros dem G. (als πάτρων καὶ εὐεργέτης) und seiner Gemahlin das Denkmal errichtet haben, dessen Marmorbasis erhalten ist (IG XII 5, 757, vgl. dazu Hiller v. Gaertringen = Dittenberger Syll. I2 374. 375, fehlerhaft CIG II p. 1068 n. 2349 i). G. hat jedoch seine Rückberufung kaum lange überlebt; er hätte sonst die gewaltsam unterbrochene senatorische Laufbahn doch wohl wieder eingeschlagen. Eine Bleitessera aus Rom zeigt auf der Vorderseite den Namen (P. Gliti Galli) und den unbärtigen Porträtkopf entweder unseres G. oder seines Sohnes, auf dem Revers das Wappen der Familie, einen Hahn mit einem Kranz im Schnabel (Rostowzew Tess. urb. Rom. 1238. Tab. IV 33, vgl. Klio Beihft. III 105).

[Groag. ]

Nachträge und Berichtigungen

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Band R (1980) S. 118
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2) P. G. Gallus, Senator in neron. Zt., Nachkomme (Enkel?) des G. Nr. [a] (S III 790) (?), Vater des P. G. Nr. 3 (S III 790) Gallus (?). S III.

Anmerkungen (Wikisource)

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  1. Corpus Inscriptionum Latinarum XI, 3097.
  2. Corpus Inscriptionum Latinarum V, 5345.