Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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cos. 333, Halbbruder Constantins d. Gr.
Band IV,2 (1901) S. 2455 (IA)–2456 (IA)
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2) Consul 333, Halbbruder Constantins d. Gr. Er scheint von den drei Söhnen des Constantius I. und der Flavia Maximiana Theodora der älteste gewesen zu sein, da er zuerst das Consulat bekleidete und, wo sie gemeinsam aufgezählt werden, vor Hannibalianus und Iulius Constantius steht (Johann. monach. pass. S. Artemii 7 = Mai Spicilegium Romanum IV 345. Chron. Pasch. a. 304; bei Zonar. XII 33 p. 644 D wird er fälschlich Constantinus genannt). Seine Söhne waren der Caesar Flavius Delmatius und der König Hannibalianus (Auson. prof. Burd. 18, 9. Anon. Vales. 6, 35. Mommsen Chron. min. I 235. Vict. Caes. 41, 14; epit. 41, 15. 20. Ammian XIV 1, 2). In seiner Jugend musste er durch die Ränke seiner Stiefmutter Helena (Liban. or. I 434) in einer Art von Verbannung in dem abgelegenen Tolosa leben, wo er mit dem Rhetor Aemilius Magnus Arborius in Beziehungen trat (Auson. prof. Burd. 17, 11); später scheint er sich in Narbo aufgehalten zu haben (Auson. prof. Burd. 18, 8). Schon 324 war ihm irgend ein Amt übertragen, da aus dieser Zeit an ihn adressierte Gesetze erhalten sind (Cod. Theod. XII 17, 1. Cod. Iust. V 17, 7; vgl. Seeck Ztschr. d. Savignystiftung f. Rechtsgesch. Roman. Abt. X 231). Im J. 333 ist er Consul, und um dieselbe Zeit erscheint er mit dem Titel Censor in Antiochia, wo er über den Bischof Athanasius von Alexandria Gericht halten soll, also jedenfalls eine bedeutende Stellung einnimmt (Athan. apol. c. Ar. 65 = Migne G. 25, 365; vgl. Mommsen I 235). Wahrscheinlich ist er derjenige Bruder Constantins, der sich nach einer recht zweifelhaften Anekdote bei Liban. or. I 634 durch einen milden Rat das Herz des Kaisers gewann und deshalb von ihm [2456] hoch erhoben wurde. Nach dem Tode desselben (337) wurde er mit seinen Söhnen von den Soldaten ermordet (Iulian. epist. ad Athen. 270 C. D. 281 B. Liban. or. I 524. Ammian. XXI 16, 8. Athan. hist. Ar. ad mon. 69. Greg. Naz. or. 4, 21. 21, 26 = Migne G. 25, 776. 35, 549. 1112), was man durch die Erfindung zu rechtfertigen suchte, er und sein Bruder Iulius Constantius hätten Constantin vergiftet (Philostorg. II 4. 16 = Migne G. 65, 468. 477. Zonar. XIII 4 p. 10 C. Johann. monach. pass. S. Artemii 7. 45). Die Annahme, er sei schon vorher nicht mehr am Leben gewesen, wird kaum richtig sein. Allerdings lebten im J. 337 nur noch zwei von den Halbbrüdern Constantins (Iulian. epist. ad Athen. 270 C. D), doch derjenige, welcher vorher starb, scheint Hannibalianus gewesen zu sein, da er weder ein Consulat bekleidet hat, noch sonst in der späteren Zeit des Kaisers von ihm die Rede ist.