Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Longinus, L. Bruder des Caesarmörders
Band III,2 (1899) S. 1739
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65) L. Cassius Longinus, Bruder des Caesarmörders Nr. 59 (Cic. ad fam. XII 2, 2. 7, 1) und vielleicht der erste aus dem Geschlecht, der das Cognomen regelmässig führte. Er scheint Urheber der Denare mit der Aufschrift Longin(us) IIIv(ir) gegen 700 = 54 zu sein (Mommsen Münzwesen 636 nr. 279), klagte in diesem Jahre zusammen mit L. Laterensis den Cn. Plancius wegen Wahlumtrieben an (Cic. Planc. 58ff.) und 702 = 52 gemeinsam mit anderen den Mitschuldigen des Milo M. Saufeius (Ascon. Milon. p. 48). Im Bürgerkriege auf Seiten Caesars wurde er von diesem 706 = 48 mit einer aus Rekruten gebildeten Legion nach Thessalien gesandt (Caes. b. c. III 34, 2. 35, 2) und verschanzte sich am Ossa (CIL I 618 = III 588). Als sich Metellus Scipio mit überlegener Macht gegen ihn wandte, zog er sich über das Gebirge in der Richtung auf Ambrakia zurück (Caes. III 36, 2–8. Dio XLI 51, 2), unterwarf mit Calvisius Sabinus die westlichen Landschaften Mittelgriechenlands und stiess dann zu Fufius Calenus, der die östlichen in Besitz nehmen sollte (Caes. III 55, 1). Obwohl er an der Ermordung Caesars keinen Anteil hatte, wurde er doch bei den Apollinarspielen des Brutus 710 = 44 als Bruder des Gaius vom Volke mit Beifall begrüsst (Cic. ad fam. XII 2, 2; ad Att. XIV 2, 1), und da er in diesem Jahre das Volkstribunat bekleidete, erschien er auch dem M. Antonius als gefährlich. Daher verbot ihm dieser am 28. November, an dem er gegen Octavian mit der Achtserklärung vorgehen wollte, bei Todesstrafe den Besuch der Senatssitzung (Cic. Phil. III 23). Im März 711 = 43 war C. gegen die Übertragung des Oberbefehls gegen Dolabella an seinen Bruder (Cic. ad fam. XII 7, 1), und erst später, als die Triumvirn alle Verwandten der Caesarmörder verfolgten, ging er nach Asien, doch niemals nahm er, im Gegensatz zu seinem Sohne (Nr. 15), am Kriege auf Seiten des Gaius teil und wurde deshalb 713 = 41 in Ephesus von Antonius begnadigt (App. b. c. V 7). Vielleicht ist er Urheber der Lex Cassia, welche Caesar zur Verleihung des Patriciats ermächtigte (Mommsen Röm. Forsch. I 175, 12).

Nachträge und Berichtigungen

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Band S III (1918) S. 236
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65) Λοῦκις Κάσιο[ς] ∣ Λονγῖνος ∣ στρατιώτης ∣ στόλου Συριακ∣οῦ (CIG II add. 2346 c = IG XV 5, 988) hat wohl von diesem C. sein römisches Bürgerrecht empfangen.

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Band R (1980) S. 77
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65) L. C. Longinus, Bruder des Caesarmörders C. C. Nr. 59 (III 1727. S I 277) Longinus. S III.