Die Demolition der Dresdner Festungswerke

Die Martinsgans-Dresden 1690 Die Demolition der Dresdner Festungswerke (1897) von Otto Richter
Erschienen in: Dresdner Geschichtsblätter Band 2 (1897 bis 1900)
Ein Probe-Arbeiten der Schuster im Jahre 1579
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Die Demolition der Dresdner Festungswerke.
Von Sekretär Heinrich Haug.

Die Festungswerke von Dresden-Altstadt bestanden in dem Umfange, wie sie von den Kurfürsten Moritz und August angelegt worden waren, aus sieben Bastionen, welche die Namen Venus, Mars, Jupiter, Merkur, Saturnus, Luna und Sol trugen, und den dazwischen liegenden Wällen (Courtinen). Diese Namen erhielten die Bastionen im Jahre 1721 auf ausdrücklichen Befehl König Augusts II. Vorher hieß der der Kunstakademie gegenüber gelegene, die linke Flanke der Venusbastion bildende Vorsprung der untere und die dahinter liegende Erhöhung der obere Ritterberg, während derjenige Theil, wo sich das Belvedere befindet, die Jungfer genannt wurde. Die Bastion Mars hieß der Hasen- oder Zeughausberg, die Bastion Jupiter der Salomonisberg, die Bastion Merkur der Seeberg, die Bastion Saturnus der Wilsche Berg, die nach der Ostra-Allee gerichtete Seite der Bastion Luna (ein Theil des jetzigen Zwingerwalls) die Baumschule und die nach der Stallstraße gerichtete Seite derselben der Zwingergraben. Die beiden dicht nebeneinander liegenden Flanken der Bastionen Sol und Luna, welche sich ungefähr an der Stelle befanden, die jetzt zum Theil das Hoftheater einnimmt, nannte man die zwei Mönche, und die Bastion Sol (den Platz, auf welchem jetzt das Hotel Bellevue steht) den Feuerwerksplatz. Der neben der Bastion Sol nach der Augustusbrücke zu gelegene Theil der Festungswerke hieß der Münzberg und der Vorsprung der Brühl’schen Terrasse, welcher jetzt das Rietscheldenkmal trägt, die Plattform. Die über den Thoren gelegenen kleinen Häuschen wurden Katzen genannt; es gab die „Katze überm Elbthor“ (an der Augustusbrücke), die „Katze überm Pirnaischen“ und die „Katze überm Wilsdruffer Thor“[1]. Letztere wird auch als der „Hersenthurm“ bezeichnet. Das französische Wort Herse bedeutet ein Fallgatter, woraus sich schließen läßt, daß sich in diesem Bauwerk früher eine Vorrichtung zum Aufziehen eines solchen befunden hat. Der Hersenthurm lag vor dem Thorthurm nach der äußeren Seite des Walles zu[2]. Auch über dem Ausfalle (beim Hotel Bellevue in der Richtung nach dem Packhofe) befand sich ein ähnliches Häuschen und in dessen Nähe ein Platz, auf welchem die dem Königlichen Hofe gehörigen großen gewirkten Teppiche, Gobelins etc. gereinigt wurden, welche man bei Eintritt ungünstiger Witterung in diesem Häuschen unterbrachte, weshalb es den Namen Tapetenhäuschen führte[3].

Die Bastion Venus, auf welcher sich das Belvedere befindet, ist in ihrem früheren Umfange noch vollständig erhalten; von der Bastion Mars hingegen, an deren Spitze sich das Moritzmonument, ungefähr an der Stelle der Kreuzung der Zeughausstraße und der Moritz-Allee, befand, sowie von dem an dieselbe sich anschließenden Walle in der Richtung nach der Landhausstraße ist bis auf die Erhöhung im ehemaligen botanischen Garten nichts mehr vorhanden. Der Mauerrest an der Biegung der Maximilians-Allee, der nun abgebrochenen Waisenhauskirche gegenüber, ist die Spitze der Bastion Jupiter, von deren rechter Flanke in der Vertiefung an der [110] Gewandhausstraße, in welcher sich Budenschuppen befinden, noch ein Theil zu sehen ist. Von der Bastion Merkur, deren Spitze an der Ecke der Marienstraße und Johannis-Allee lag und deren rechte Flanke bis zur Breitestraße reichte, sind nur in dem Gäßchen „an der Mauer“ ein Theil der nach der Stadt zu gekehrten Rückwand dieser Bastion und der nach dem Seethore zu gelegenen Courtine, sowie einige von diesem Gäßchen aus zugängliche Kasematten übrig. Die linke Flanke dieser Bastion lag ziemlich in der Mitte der Johannis-Allee, dort wo jetzt der freie Platz vor dem Ministerium des Innern beginnt. Von der Saturnusbastion, welche die Stelle des Postgebäudes am Postplatze einnahm, findet sich nichts mehr vor. Der Zwingerwall ist ein Rest der Bastion Luna, deren Spitze an der Biegung unweit des Mathematischen Salons gelegen war, und von der Bastion Sol ist beim Hotel Bellevue nach der Elbe zu sowie bei Helbigs Restauration noch ein Theil erhalten.

Die Neustädter Festungswerke bestanden aus sechs Bastionen, welche mit laufenden Nummern bezeichnet wurden. Die Bastion I lag am Ende der jetzigen Hospitalstraße nach der Elbe zu und die Bastion VI hinterm Palaisgarten. Bei der Bastion I befand sich ein Schutzdamm, welcher den Graben von der Elbe trennte und im Anfang des vorigen Jahrhunderts in den Akten gewöhnlich als „Béyer“ bezeichnet wird, weshalb diese Bastion „am Béyer“ genannt wurde. Das Wort wird auch Beyér und Beyére geschrieben. Ein solcher Schutzdamm befand sich anfangs nur an dem oberhalb der Augustusbrücke gelegenen Ende des Grabens, doch sollte im Jahre 1702, wo umfassende Reparaturen an den Festungswerken vorgenommen worden zu sein scheinen, auch an dem unterhalb befindlichen Grabenende eine „Beyére oder Schutzdamm“ errichtet werden[4]. Auch für den Steindamm, welcher früher auf Altstädter Seite den ehemaligen Gondelhafen von der Elbe schied, wird die Bezeichnung Béyer gebraucht[5]; später werden diese Dämme immer Bâtardeau genannt. Bâtardeau heißt in der Architektur Bär und bedeutet einen starken gemauerten Querdamm. (Mozin, Dictionnaire.) Von den Neustädter Festungswerken ist gegenwärtig nichts mehr übrig als die im Palaisgarten gelegene Erhöhung, welche mit der dahinter liegenden Bastion in Verbindung stand und in den Demolitionsakten als fer à cheval bezeichnet wird, sowie ein geringer Mauerrest der Bastion I, des sogenannten Bärs[6].

Die in Hasches „Umständlicher Beschreibung Dresdens“ Bd. 1 S. 739 enthaltene Nachricht, daß schon im Jahre 1738 die Absicht bestanden habe, die Festungswerke zu beseitigen, weshalb ein Stück Wall abgetragen worden sei, ist dahin einzuschränken, daß, um Raum für die Erbauung der katholischen Kirche zu gewinnen, der hohe Wall von der Augustusbrücke bis etwa gegen das westliche Ende der Helbig’schen Restauration abgetragen wurde. Die Festungswerke erstreckten sich bis weit auf den Platz zwischen der erwähnten Restauration und dem Schlosse, und es führte der dort gelegene Cavalier, d. i. eine auf dem Walle errichtete Erdschanze, die Bezeichnung „Mond“. Dieses oben auf dem Walle befindliche länglichrunde Bollwerk ist auf einem aus der Zeit vor Erbauung der katholischen Kirche herrührenden Plane deutlich zu erkennen[7]. Worauf es beruht, daß dieser Theil des Walles bei der Neubenennung der Festungswerke im Jahre 1721 nicht erwähnt wird, hat sich nicht ermitteln lassen; auf dem den betreffenden Akten beigehefteten Plane ist es ebenfalls nicht ersichtlich[8].

Zu Anfang des Jahres 1760 war der Oberlandbaumeister Schwarze durch den Grafen Rutowski im Auftrage des Königs veranlaßt worden, einen Plan zu entwerfen, in welcher Weise eine bessere Verbindung der inneren Stadt mit den Vorstädten zu erreichen sei, worauf dieser unterm 15. Februar desselben Jahres unter Beifügung eines Risses ausführlichen Vortrag erstattete. Danach sollten die Festungswerke zum größten Theile abgetragen, der Graben ausgefüllt, die Webergasse bis zum Jakobshospital verlängert und die Breitestraße bis zur Straße „am See“ durchgeführt werden. Für die Schreibergasse ist eine Verlängerung bis auf einen an der späteren Friedrichs-Allee geplanten freien Platz vorgesehen. Die Durchführung der Pfarrgasse wird gleichfalls empfohlen, doch liegt dabei ein Irrthum insofern vor, als nach dem Plane nicht die Pfarr- sondern die Schulgasse verlängert werden sollte. Die Rampische Gasse sollte einen Ausgang über den jetzigen Zeughausplatz erhalten[9].

Der Plan Schwarzes wurde einer aus Civil- und Fortifikations-Bauverständigen zusammengesetzten Kommission, bei welcher sich einige Ingenieur-Offiziere sowie der Oberlandbaumeister Schwarze selbst befanden, mit der Frage vorgelegt, ob es sich empfehlen dürfte, die Festungswerke gänzlich zu demoliren, und auf welche Weise die Residenz alsdann gegen feindliche Ueberfälle zu sichern sei. Auch über die durch die Demolition entstehenden Kosten sollte die Kommission ein Urtheil [111] abgeben. Das eingereichte Gutachten ging dahin, daß es wegen des Zeughauses, der Archive, Kassen und sonst in Dresden befindlichen Kostbarkeiten bedenklich scheine, die Demolition zu empfehlen, wobei darauf hingewiesen wird, daß Dresden wegen der Nähe der Landesgrenze leicht einem feindlichen Ueberfall ausgesetzt, mit den offenen Residenzen Paris, London und Madrid aber aus verschiedenen Ursachen nicht zu vergleichen sei; auch seien viele andere Residenzstädte wie z. B. Wien, Turin, Mainz, Bonn, Mannheim, Kopenhagen etc. befestigt. Berlin, sagen die Kommissare weiter, würde den ersten feindlichen „Coup“ mit solcher Geschwindigkeit auch nicht erhalten haben, wenn es nicht seiner alten Befestigungen aus dem Grunde beraubt gewesen wäre, daß man es, weil fast mitten in Brandenburg gelegen, durch die Festungen Magdeburg, Stettin, Spandau und Küstrin für genügend gedeckt gehalten hätte. Eine offene Stadt sei in Kriegszeiten wie ein Dorf jeder Eventualität ausgesetzt. Es wird deshalb vorgeschlagen, die Festung wieder in Stand zu setzen, mit Außenwerken zu versehen und die Vorstädte durch eine wenigstens 400 Schritt breite Esplanade vom Stadtgraben zu trennen[10].

Das Gutachten wurde dem Geheimen Konsilium zugefertigt, welches am 10. Juni 1761 ebenfalls ausführlichen Vortrag über die Sache erstattete und die zum Wiederaufbau der Stadt Dresden ernannte Kommission zu Rathe zog[11]. Diese Kommission bestand aus dem Konferenz- Minister und wirkl. Geh. Rath von Stammer, Geh. Rath von Heringen, Geh. Rath von Wurmb, General-Major von Zeutzsch, Geh. Kriegsrath von Hagen, dem Kammer- und Bergrath Lindemann und dem Hofrath Gutschmid; außerdem wurde noch der Generalfeldmarschall Graf Rutowski dazu gezogen.

Die Kommission erklärte, daß es bei Entscheidung der Frage über Demolirung oder Beibehaltung der Festungswerke darauf ankomme, in welchem Zustande der Vertheidigungsfähigkeit sich das Land nach beendigtem Kriege befinden werde. So lange fremde Truppen im Lande seien, würde ohnehin nichts weiter zu thun sein, als die Sache im gegenwärtigen Zustande zu lassen, doch möchten bis zur Entscheidung der Frage die Besitzer der Brandstellen in den Vorstädten vom Wiederaufbau ihrer Häuser möglichst abgemahnt und denjenigen, deren Grundstücke zu nahe am Stadtgraben lägen, der Wiederaufbau auf demselben Platze schlechterdings untersagt werden. In der Stadt solle man die Häuser feuer- und bombenfest erbauen und die obersten Stockwerke durch eine Elle hoch mit Schutt zu bedeckende Balken schützen. Dem Vortrage sind die Einzelgutachten fast aller Kommissionsmitglieder beigefügt, welche sich mit Ausnahme von Wurmbs sämmtlich im Sinne des darauf gegründeten Vortrags aussprechen. In dem Gutachten von Wurmbs heißt es dagegen, daß Dresden beim schwedischen Einfall im Jahre 1706 nach dem damaligen Stande der Kriegsverfassung noch als eine respektable Festung zu betrachten gewesen sei, was 1745 und 1756 nach dem Urtheile erfahrener Generale nicht mehr der Fall gewesen. Die österreichischen Generale hätten ihm selbst gesagt: Daß sie mit der Vertheidigung Dresdens sich so viel Ruhm erworben, hätten sie meist den Fehlern des Feindes zu danken, der zwar mit Verbrennung der Häuser vorgegangen sei, aber den Graben auszufüllen vergessen habe. Andernfalls würde die Besatzung die Rückkunft der österreichischen Armee wohl schwerlich haben abwarten können. Es sei aber nicht vorauszusetzen, daß derartige Fehler jedesmal wieder gemacht werden würden. Eine Esplanade von 400 Schritt sei zu wenig, um Außenwerke darin anzulegen, und ohne solche werde der Zustand der Festung nicht wesentlich verbessert[12].

Unterm 18. Februar 1762 ergingen sowohl an den Generalfeldmarschall Grafen Rutowski als auch an das Geheime Konsilium Reskripte des Inhalts, daß der König nach reifer Erwägung des vom Geheimen Konsilium erstatteten Berichts den Entschluß gefaßt habe, zu Beförderung des Wiederaufbaues der Stadt Dresden, sobald er wieder nach eigenen Mitteln zu disponiren freie Hand habe, die Ausfüllung des Stadtgrabens sowie die Abtragung der Wälle ohne weiteren Anstand unabänderlich veranstalten und die Stadt mit ihren Vorstädten in unmittelbaren Zusammenhang bringen zu lassen. Die für Beibehaltung der Befestigungen sprechenden Gründe hätten diesen Entschluß um so weniger zurückhalten können, als die zur Wiederherstellung der Festungswerke nöthigen Kosten nicht viel geringer sein dürften, als wenn eine neue reguläre Festung anderwärts, es sei an der Grenze, an einem Flusse oder sonst an einem andren vortheilhafter als Dresden gelegenen Orte, angelegt würde. Auch dürfte die Wiederinstandsetzung der Befestigungen Dresdens so viele Jahre erfordern, daß die Besitzer der abgebrannten Häuser und andere betriebsame Einwohner und Fabrikanten wegen künftig zu besorgender Gefahr eher von hier weggetrieben als sich wieder hier zu etabliren bewogen werden könnten. Wenn die Residenzstadt Dresden aller Gestalt und Eigenschaft einer Festung entnommen werde, sei sie allen fernerweiten Besorgnissen einer Belagerung und Bombardirung überhoben. Diese Entschließung sollte den Einwohnern bekannt gemacht und [112] die Vorbereitungen zur Ausführung, soweit es die Umstände zuließen, getroffen werden[13].

Der Entschluß, die Festungswerke vollständig zu beseitigen, war also gefaßt, doch ergab sich noch eine Schwierigkeit. In den Stadtgraben mündeten nämlich vier Schleußen und zwar beim Wilsdruffer Thore, beim Hasenberg, beim Frau Mutter-Hause und in der Gegend der Bastion Merkur. Diese Schleußen sollten, wenn der Stadtgraben zugeschüttet werden würde, überwölbt und eine große Hauptschleuße zu deren Aufnahme entlang des ganzen Stadtgrabens geführt werden, welche bei den Bastionen Venus und Sol in die Elbe zu münden hätte. Die Kosten dieses Schleußenbaues, welche auf 111 244 Thlr. 7 Gr. berechnet wurden, sollte die Stadt Dresden tragen. Der Rath wendete jedoch laut Schreibens vom 14. Juli 1763 ein, daß er nicht im Stande sei, diesen Bau auszuführen, da die Stadtgemeinde sich in Folge des Kriegs in ungünstigen finanziellen Verhältnissen befinde und ihr überdies durch das Abbrennen eines großen Theils der Stadt und der Vorstädte die Hälfte der Kommunal-Einkünfte entgehe; außerdem müßten die beschädigten Schleußen etc. wiederhergestellt und dazu ein Darlehn aufgenommen werden[14]. Diese Umstände, am meisten aber wohl der am 5. Oktober 1763 erfolgte Tod des Königs August III., dürften die Ursache gewesen sein, daß die Abtragung der Dresdner Festungswerke damals unterblieben ist.

Im Jahre 1778 hatte man aus Anlaß des bayrischen Erbfolgekrieges um die Vorstädte eine Anzahl Schanzen angelegt[15], und von 1779 an begann man vielfache Projekte zur Befestigung Dresdens ausarbeiten zu lassen, nach welchen u. a. auch auf den Höhen bei Plauen und Gorbitz, sowie hinter dem Großen Garten und an anderen Orten Forts angelegt werden sollten, doch ist nichts von alledem zur Ausführung gekommen[16].

Im Jahre 1809 kam die Demolition der Festungswerke wieder in Anregung, indem das Militärdepartement des Geh. Kabinets unterm 13. November die Notiz zu den Akten brachte, daß der König beschlossen habe, nicht nur die um die Vorstädte befindlichen Schanzen, sondern auch die sämmtlichen Festungswerke der Alt- und Neustadt gänzlich abtragen zu lassen[17], und es findet sich an verschiedenen Stellen in der Dresdner Literatur die Behauptung, daß diese Anordnung auf Veranlassung Napoleons erfolgt sei. Die Akten enthalten darüber allerdings nichts, doch liegt diese Möglichkeit sehr nahe, wenn man die Eile berücksichtigt, mit welcher trotz der vorgeschrittenen Jahreszeit die Sache ins Werk gesetzt wurde: am 13. November wird die Notiz, daß der König, welcher sich damals in Paris befand, beschlossen habe, die Festungswerke niederlegen zu lassen, zu den Akten des Geh. Kabinets gebracht, und schon am 20. November wird mit Abtragung derselben, und zwar in Altstadt mit 300 und in Neustadt mit 700 Arbeitern, begonnen[18].

Bei der Kürze der Zeit, welche zwischen dieser Anordnung und deren Ausführung lag, konnte von Aufstellung eines ausführlichen Planes über die Demolirung natürlich nicht die Rede sein, weshalb bestimmt wurde, vorläufig an denjenigen Orten zu beginnen, wo keinerlei Schwierigkeiten entgegenstünden, also namentlich an solchen Stellen, welche sich im fiskalischen Besitz befanden. Ein vollständiger Plan sollte erst nach Organisation einer Demolitions-Kommission entworfen werden. Die Wälle der Neustadt befanden sich sämmtlich in fiskalischem Eigenthum; daraus erklärt es sich, daß zur Niederlegung derselben die größte Anzahl der Arbeiter verwendet wurde[19]. Die Plätze auf den Wällen der Altstadt befanden sich seit 1748 theilweise im Besitz von Privatpersonen, ebenso verschiedene der unter den Wällen und Bastionen gelegenen Kasematten[20].

Die Besitzverhältnisse waren im Jahre 1809 folgende. Den Raum über dem Pirnaischen Thore und der Courtine längs der großen Schießgasse, nebst einem Theil der Bastion Jupiter, besaßen die Erben des Oberrechnungsraths Fizeaux, den andern Theil dieser Bastion und einen Theil der Courtine bis gegen die Schreibergasse der Kabinetsminister Graf vom Loß, die Courtine von da an bis zum Seethor der Kabinetsminister Graf Marcolini, ebenso wie die Courtine von der Breitegasse bis zur Bastion Saturn. Diesen letzteren Theil des Walles hatte früher der Graf Brühl besessen und dort eine Reitbahn angelegt. Der zwischen diesen beiden Plätzen liegende Raum vom Seethor bis zur Bastion Merkur und diese letztere selbst befand sich im Besitz des Appellationsraths von Teubern. Die Bastion Saturn bis an das Wilsdruffer Thor besaßen die Erben des Geheimen Cämmeriers Fletscher. Der Wilsdruffer Thorthurm, in welchem sich ein Wasserreservoir für die Springbrunnen des Zwingers befand[21], war fiskalisch. Die eine Hälfte des oberen Walles des Wilsdruffer Thores besaß der Stift Zeitzsche Kammer-Direktor [113] von Ponickau, und die andere Hälfte mit dem Hersenthurme der Kommissionsrath Gutbier. Die Hälfte der Courtine vom Wilsdruffer Thore bis zum großen Opernhause besaß ebenfalls von Ponickau, während die andere Hälfte als Trockenplatz für das Hofwaschhaus benutzt wurde. Von der Zwingerbrücke an war fiskalischer Wallraum und ebenso befanden sich die Bastionen Luna und Sol, sowie die Brühlsche Terrasse, die Bastion Mars und die Courtine bis zum Pirnaischen Thore im Besitze des Fiskus[22]. Die Ueberlassung des die jetzige Terrasse umfassenden Raumes an den Grafen Brühl stand also keineswegs so vereinzelt da, wie vielfach geglaubt wird.

Es galt nun zunächst, mit den Eigenthümern dieser Plätze und Kasematten wegen der zu gewährenden Entschädigungen in Verhandlung zu treten, wobei in Aussicht genommen wurde, den Inhabern dieselben nach Abtragung der Festungswerke eventuell wieder zu überlassen, wenn sie ihr Eigenthumsrecht beizubehalten wünschen sollten[23]. Die Kommission, welche zur Leitung der Demolitionsangelegenheiten eingesetzt wurde, bestand aus dem Vizepräsidenten des Geheimen Kriegsrathskollegiums von Broizem, dem Geh. Finanzrath Freiherrn von Manteuffel, dem Kommandanten des Ingenieur-Korps und Direktor des Militär-Oberbauamts Oberst Backstroh, dem Hofrath und Oberamtmann Näke und einem Mitgliede des Rathes zu Dresden. An Backstrohs Stelle trat, als derselbe in Pension ging, im Jahre 1811 der Hauptmann Ernst Ludwig Aster, und die Besorgung der technischen Angelegenheiten wurde dem Generalstabschef von Gersdorff übertragen[24].

Bei Aufstellung der Pläne, nach denen mit Abtragung der Festungswerke vorgegangen werden sollte, wurde vorgeschlagen, den Brühl’schen Garten sowohl seiner Schönheit wegen, als auch wegen des Schutzes, welchen er gegen den Elbstrom biete, zu erhalten und ihn vom Schloßplatze aus durch Anlegung einer Freitreppe zugänglich zu machen. Die Idee zur Anlegung der Terrassentreppe[WS 1] ist also nicht vom Fürsten Repnin ausgegangen, wie gewöhnlich angenommen worden ist. Ferner wurde in Aussicht genommen die Anlegung eines Hafens und eines Packhofes, sowie die Verlegung des Wochenmarktes nach dem zwischen der Webergasse und dem Wilsdruffer Thor zu schaffenden freien Platze, dem späteren Antonsplatze. Gegen den letzteren Plan äußerte aber der Stadtrath Bedenken, und auch die Meinung des Publikums war über die Zweckmäßigkeit dieser Verlegung sehr getheilt. Die Anlegung der von der Marienstraße bis zur Zeughausstraße führenden Alleen, welche freilich erst viel später zur Ausführung kam, wurde ebenfalls bereits damals mit dem Bemerken in Betracht gezogen, daß dieselben der Stadt zur Verschönerung gereichen würden[25]. Der Palaisgarten sollte eine Erweiterung durch den nach Beseitigung der Festungswerke freiwerdenden Platz erfahren, und ferner sollte ein Theil der Festungsmauer am obern Bär in Neustadt stehen bleiben, da er einen wirksamen Schutz gegen die Eisfahrt bilde, doch war man sorgfältig darauf bedacht, daß diese stehenbleibenden Theile der Festungswerke nicht den Anschein von Fortifikationen behalten und auch bei eintretenden Kriegsfällen nicht wieder zur Vertheidigung gebraucht werden könnten[26]. An diesem Grundsatze hat man auch in der späteren Zeit noch festgehalten, wie ein Fall aus dem Jahre 1820 zeigt, als es sich um Abtragung der Bastion Sol handelte und man Bedenken trug, einen Theil derselben stehen zu lassen[27].

Den im Jahre 1763 für nothwendig befundenen großen Schleußenbau hatte man aufgegeben, indem man beabsichtigte, einige bereits vorhandene Schleußen sowie den Mühlgraben zur Ableitung der bisher in den Stadtgraben geflossenen Wässer zu benutzen[28].

Da zu allen Festungsbauten Fröhner von der Landbevölkerung gestellt werden mußten, so wurden auch wegen Niederlegung der Dresdner Festungswerke die deshalb nöthigen Ausschreiben erlassen. Es sollten 1000 Mann bei den Arbeiten beschäftigt werden, und man nahm, damit diese Dienstleistungen so wenig als möglich lästig fallen sollten, zunächst nur die Aemter des Meißner Kreises mit Ausschluß der am weitesten entlegenen Aemter Torgau und Oschatz, sowie einige nahe gelegene Aemter des gebirgischen Kreises in Anspruch. Die Herbeiziehung aller übrigen Kreise und Aemter wurde für später vorbehalten. Den Beamten wurde aufgegeben, das auf jedes Amt fallende Quantum, wie von jeher geschehen, nach dem Hufenfuße zu repartiren, sowie Veranstaltung dahin zu treffen, daß die Mannschaften von Woche zu Woche, mit Ausschluß der Sonn- und Festtage, durch eine gleiche Anzahl Arbeiter abgelöst würden. Die Arbeiter vom Lande mußten unentgeltlich gestellt werden, doch zogen verschiedene [114] einzelne Leute und besonders entfernte Gemeinden vor, statt der Dienste in eigner Person Leute gegen Bezahlung zu stellen. Die Leistung dieser Dienste fand indeß nur im Jahre 1809 statt, da von 1810 ab von weiterer Einforderung der Naturaldienste abgesehen und anstatt derselben zu Bezahlung von Lohnarbeitern ein Geldbetrag erhoben wurde. Diese Beträge wurden ebenfalls nach dem Hufenfuße eingefordert, wobei von jeder Magazinhufe 18 Groschen (im Jahre 1811 nur 14 Groschen) zu zahlen waren, so daß ein Häusler nicht mehr als jährlich etwa 4 Groschen zu entrichten hatte[29]. Aus der Staatskasse wurden für die Demolitionsarbeiten 24 000 Thlr. gewährt[30].

Sehr viel konnte freilich im Jahre 1809 nicht mehr geschehen, doch hatte man von der Courtine zwischen den Bastionen Saturn und Merkur, also an der Stelle des jetzigen Antonsplatzes einen Theil der Erde in den Graben geworfen, wie die über die Demolitionsarbeiten im Jahre 1809 erstattete Anzeige besagt; vollständig abgetragen wurde dieser Theil des Walles aber im Jahre 1810 und die letzten Reste wurden sogar erst 1819 beseitigt. Weiter wurden auf der Courtine links vom Pirnaischen Thor die Sturmpfähle weggenommen und ein Theil der Brustwehr abgetragen. In Neustadt waren zwischen dem schwarzen und weißen Thore ebenfalls die Sturmpfähle abgenommen und ein Theil der Brustwehr beseitigt worden. Die in den Monaten März und April 1809 erbauten zwei Schanzen auf Neustädter Seite, sowie die vom Freiberger Schlage längs der Weißeritz bis an deren Einfluß in die Elbe aufgeworfenen Schanzen waren ebenfalls demolirt worden. Die Demolirung der übrigen vor den Vorstädten gelegenen Verschanzungen erfolgte 1810. In Neustadt wurde, ebenfalls im Jahre 1810, der hohe Wall vom weißen Thore bis zur Flanke der Bastion IV (am Ende der Königstraße nach dem Albertplatze zu) niedergelegt und ein Theil des Glacis rechts vom weißen Thore eingeebnet[31]. Der Thurm des Wilsdruffer Thores und der „Hersenthurm“, sowie der größte Theil der Bastion Saturnus und außerdem fast die ganze Courtine mit den darunter gelegenen Gewölben zwischen den Bastionen Saturnus und Luna bis an das zum großen Opernhause gehörige Gebäude, in welchem sich die Wohnung des Hofzimmermeisters befand (also der am jetzigen Postplatz vor dem Stadtwaldschlößchen gelegene Theil der Festungswerke bis zum Zwinger) wurden im Jahre 1811 bis auf geringe Reste abgetragen. Die Brücke am Wilsdruffer Thore wurde ebenfalls beseitigt und an deren Stelle ein Weg angelegt. Auch von der Bastion Mars (beim Moritz-Monument) wurde ein großer Theil demolirt und die Courtine bis ans Pirnaische Thor gänzlich niedergelegt. Infolge der Abtragung des Wilsdruffer Thores wurde auch die rechts von der Stadt aus an den Thorthurm angebaute Kapelle für die katholischen Baugefangenen beseitigt und nach der kleinen Schießgasse verlegt. Ein großer Theil des durch die Abtragung der Festungswerke gewonnenen Steinmaterials wurde nach Torgau geschafft, um beim dortigen Festungsbau verwendet zu werden. Die Dresdner Festungswerke bestanden übrigens nur an den nach außen gekehrten Theilen aus behauenen Steinen, der innere Kern war aus Horzeln bestehende Gußmauer. Auch in Neustadt wurde beinahe an allen Stellen mit der Demolition fortgefahren, so daß die Fortifikationen zwischen dem schwarzen und weißen Thore fast völlig, vom schwarzen Thore rechts nach dem Bär hin aber zum großen Theile niedergelegt wurden[32].

Im Jahre 1812 wurde die Demolition wieder eingestellt, indem unterm 18. April ein Reskript erging, in welchem es heißt, daß es den eingetretenen Umständen nach nicht thunlich sei, mit Abtragung der Festungswerke in der bisherigen Maße fortzufahren. Nur die Entfernung einiger zwischen dem schwarzen und weißen Thore noch stehender Reste und einige sonstige kleine Arbeiten sollten noch vorgenommen werden[33]. Die Demolition wurde in Folge dieses Reskripts zwar eingestellt, die Kommission wurde jedoch erst durch Gouvernementsbefehl vom 13. April 1814 aufgelöst und die Geschäfte derselben, welche nur noch in Zahlung von fortlaufenden Entschädigungen an einige durch die Demolirung betroffene Besitzer von Wallräumen, die sich das Eigenthumsrecht daran vorbehalten hatten und mit denen noch kein endgiltiger Vergleich getroffen war, sowie in Zahlung von Reparaturkosten von Straßen u. s. w. bestanden, dem Geheimen Finanzkollegium überwiesen[34].

Kurz nach dem Friedensschlusse begann man sich wieder mit der Demolitionsangelegenheit zu beschäftigen, und es erging unterm 27. Juni 1815 ein Reskript an [115] das Geheime Finanzkollegium dahin, daß mit Niederlegung des noch vorhandenen Theiles der Festungswerke wie auch der im Jahre 1813 neuentstandenen Befestigungen wieder begonnen werden solle. Das Geheime Finanzkollegium wurde angewiesen, die Sache in Gemeinschaft mit dem Rathe zu Dresden in Erwägung zu ziehen und alsdann Vortrag zu erstatten. Die angeordnete Berathung fand am 18. Juli 1815 statt und es nahmen daran der Geh. Rath Frhr. von Manteuffel, der Geh. Finanzrath Vitzthum von Eckstädt und der Ingenieur-Major Berggold, welcher schon die früheren Demolitionsarbeiten zum Theil geleitet hatte, sowie der Bürgermeister Dr. Schulz Theil. Schon in dem diese Berathung veranlassenden Reskript ward betont, daß die Demolition mit möglichst geringem Kostenaufwande bewerkstelligt werden möge, und in dem über die Berathung aufgenommenen Protokoll kommt zum Ausdruck, daß die Unterthanen womöglich nicht zu Dienstleistungen herangezogen werden möchten. In Folge der durch den vorausgegangenen Krieg herbeigeführten ungünstigen finanziellen Verhältnisse war man genöthigt, möglichst sparsam zu wirthschaften, weshalb man einen Theil der durch die Demolirung gewonnenen Plätze durch Veräußerung nutzbar zu machen suchte. Vom Major Berggold sowohl als vom Bürgermeister Dr. Schulz wurde die Vermuthung ausgesprochen, daß sich bei angemessener Eintheilung der vorhandenen Flächen wohl Liebhaber genug finden würden, die gegen Ueberlassung der zu gewinnenden Räume in völliges Eigenthum oder auf eine Reihe von Jahren bereit sein würden, die Abtragung von Festungswerken zu übernehmen. Ferner einigte man sich dahin, daß zuerst die außerhalb der Vorstädte, sowie die vor der Neustadt befindlichen Erdschanzen demolirt werden sollten und dies von den Eigenthümern der Grundstücke, auf welchen sie lagen, selbst bewirkt werden möge, die Einebnung der entfernter und meist in den fiskalischen Waldungen gelegenen Schanzen aber einstweilen noch ausgesetzt bleiben könne. Mittelst Reskripts vom 6. Oktober 1815 wurden der Geh. Finanzrath von Nostitz-Drzewiecki und der Amtshauptmann von Carlowitz beauftragt, den Zustand der gesammten Umgebung Dresdens zu untersuchen und einen Plan zu dessen Verbesserung sowie zur Vollendung der Demolition der Festungswerke aufzustellen, worauf dieselben unterm 26. Mai 1816 einen sehr ausführlichen Vortrag erstatteten[35].

Da das Geheime Finanzkollegium in einem früheren Vortrage betont hatte, daß die Direktion der Demolitionsarbeiten mit einem zeitraubenden Detail verbunden sei, weil wegen der technischen Ausführung Sachverständige zugezogen, bei Abschließung der Vergleiche über die im Besitz von Privatpersonen befindlichen Wallgrundstücke Rechtsanwälte beauftragt, sowie Lokal-Expeditionen vorgenommen, auch in dringenden Fällen schnelle Verfügungen getroffen werden müßten und daher diese Geschäfte zur kollegialischen Behandlung nicht geeignet seien, so erfolgte unterm 2. April 1817 die Errichtung einer besonderen Demolitionskommission[36].

Die obengenannten von Nostitz und von Carlowitz wurden mit der Leitung der Demolitionsangelegenheiten beauftragt, die technischen und geometrischen Arbeiten dem Oberlandfeldmesser von Schlieben und die Aufsichtsführung bei den Arbeiten selbst dem Hofbaumeister Thormeyer übertragen. Die Demolitionskommission wurde dem Geheimen Finanzkollegium unterstellt, welches letztere direkt an das Geheime Kabinet, ohne Konkurrenz des Geheimen Konsiliums, zu berichten hatte. Mit Verwaltung der Demolitionskasse wurde ein beim Bauzahlamte angestellter Kalkulator beauftragt[37]. Der Geh. Finanzrath von Nostitz-Drzewiecki starb am 2. Dezember 1825 und an seine Stelle trat der Geh. Finanzrath Graf Hohenthal[38].

Die zur Ausführung der Demolitionsarbeiten erforderlichen Gelder wurden jedes Jahr nach Voranschlag der Kommission bewilligt, und außerdem fielen der Demolitionskasse zu die Pachtzinsen für verschiedene Plätze auf den Wällen oder Demolitionsräumen, die Erlöse für die beim Abbruch gewonnenen Steine, Holz, altes Eisen, gefällte Bäume, auf Abbruch verkaufte Gebäude, gewonnene gute Erde, Grasnutzungen u. s. w. Auch flossen in diese Kasse einige Beiträge des Rathes zu Dresden für Unterhaltung von Straßen sowie ein solcher von 2217 Thlr. 7 Gr. 2 Pf. zur Einrichtung des Uebungsplatzes für das Kadettenkorps, welcher letztere an der Stelle des ehemaligen Pontonhafens in Neustadt beim Bär hergestellt wurde.

Gleichzeitig mit Errichtung der Demolitionskommission bildete sich eine Vereinigung von Dresdner Einwohnern, welche die Sammlung von freiwilligen Beiträgen zur Förderung der Demolitionsarbeiten, namentlich aber die Ausführung der in der Folge zu bewirkenden Verschönerungen zum Zwecke hatte. Da diese Vereinigung durch einen Ausschuß an den Berathungen der Demolitionskommission über die den Umgebungen der Stadt nach Abtragung der Festungswerke zu gebende Einrichtung vertreten sein sollte, so schritt man am 30. August 1817 zur Wahl eines Comités, welche auf den Advokat August Kuhn, Kunsthändler Rittner, Kunstdrechsler Calberla und [116] Geh. Sekretär Karl Theodor Winkler fiel. Weiter übernahmen etwa 60 höhere Beamte, Kaufleute, Rechtsanwälte u. a. das Einsammeln der Beiträge, welche am 30. November 1817 die Summe von 3125 Thlr. 8 Pf. erreicht hatten, und sich später noch etwas erhöhten, so daß am 31. Dezember 1819 3485 Thlr. 2 Gr. 8 Pf. vorhanden waren. Weitere Beiträge sind dann nicht mehr gesammelt worden, und bereits im Jahre 1821 scheint sich die Vereinigung gänzlich aufgelöst zu haben, da auf mehrere von der Demolitionskommission an das Comité gerichtete Anfragen, ob dasselbe etwas zur Sammlung von weiteren Beiträgen zu thun gedenke, sowie auch eine auf eine Wegeangelegenheit bezügliche Anfrage unbeantwortet blieben. Die gesammelten Gelder wurden bei Anlegung von Promenaden vor dem weißen, Wilsdruffer und Pirnaischen Thore mit verwendet und aus ihnen Beiträge zur Wiederinstandsetzung des Moritzmonuments, sowie zur Herstellung des eisernen Geländers geleistet, welches sich auf dem zwischen der Zeughausstraße und dem Gondelhafen gelegenen letzten Ende der Brühl’schen Terrasse befindet[39].

Viel Aufwand an Geld und Arbeit verursachten die in Folge der Beseitigung der Festungswerke nothwendig gewordenen Straßenanlagen, welche die Verbindung mit den Vorstädten zu vermitteln hatten, und die Herstellung der namentlich durch die Abtragung der Thore entstandenen freien Plätze, wie des jetzigen Postplatzes, Albertplatzes, Pirnaischen Platzes und eines Theiles des Kaiser-Wilhelmplatzes, sowie die Anlegung des Dippoldiswaldaer und des Antonsplatzes. Eine Anzahl Straßen mußten verlängert werden, wie die Königstraße, die Hauptstraße und die Seestraße, neuangelegt wurden die Packhof-, die Stall- und die Marienstraße, sowie die sämmtlichen von der Marienstraße bis zum Zeughause führenden Alleen. Die Wallstraße, welche bis dahin ein schmales Gäßchen, ähnlich wie das jetzt unter den Namen „an der Mauer“ noch bestehende, bildete, wurde verbreitert. Auch die Anlegung der Zwingerpromenaden, sowie die Neu-Anlegung und Verlegung einer großen Anzahl zur Röhrwasserleitung gehöriger Wasserhäuser und Röhrenlager, der Neubau und die Veränderung von Schleußen, Anlegung von Brunnen, die Errichtung von Laternen und steinernen Bänken, die Einfriedigung verschiedener an die neuangelegten Wege anstoßender Gärten und endlich der Ankauf und Abbruch vieler an die Wallmauer angebauter Schuppen und anderer Gebäude gehören dazu. Die neuangelegten Wege und Plätze wurden während der ersten Jahre von der Demolitionskommission unterhalten.

Die eigentliche Arbeit begann Anfangs April 1817 und zwar wurden zunächst die noch vorhandenen Trümmer des weißen Thores abgetragen und die im Jahre 1813 errichteten Schanzen am schwarzen Thore eingeebnet, so daß man noch im selben Jahre in der Lage war, die zwischen der Antonstraße und Theresienstraße gelegenen Plätze zu veräußern[40]. Im Jahre 1818 wurde mit Abtragung der Wälle am Japanischen Palais begonnen und die Erweiterung des Palaisgartens vorgenommen, eine Arbeit, welche 1819 beendigt wurde. Die Erbauung der beiden Thorhäuser erfolgte erst 1828 und 1829[41]. Auch von der Bretzel (Tonhalle) bis zur Elbe wurde das Glacis eingeebnet. Wegen der Erhebung der Accise wurde die Neustadt mit einer Mauer umgeben, welche deshalb öfters unter dem Namen der „Accismauer“ vorkommt. An der Hospital- und Theresienstraße sind noch Theile dieser Mauer vorhanden. Ihre Vollendung erfolgte erst 1824, gleichzeitig wurde die Veräußerung der Demolitionsräume zwischen dem schwarzen Thore und der Elbe vorgenommen[42].

In Altstadt begann man 1818 zunächst mit der Einebnung des Grabens am Zwinger und der noch stehenden Ruinen der Wälle am Hofwaschhause. Die Verlängerung der Ostra-Allee erfolgte im selben Jahre und auch der Kommunikationsweg von der Rampischen- nach der jetzigen Pillnitzer Straße, die spätere Augustus-Allee, wurde hergestellt, ebenso die Abpflasterung der Appareille von der Brühl’schen Terrasse nach dem Zeughausplatze[43]. Darauf erfolgte im Jahre 1819 die Demolition der Saturnusbastion, welche 1820 beendigt war, so daß in diesem Jahre die Herstellung des vorderen Theiles der Annenstraße vom Postplatze bis zum Jakobshospital (Ecke am See) erfolgen konnte. Dieser Theil der Annenstraße wurde durch den Garten der damals an der Stelle des jetzigen Oberpostdirektionsgebäudes gelegenen Thierarzneischule geführt. Die Bastion Merkur wurde 1820 und 1821 abgetragen und auch ein Theil der Courtine bei der Jupiterbastion demolirt. Die Abtragung des 1747 errichteten Seethores erfolgte 1821, worauf im folgenden Jahre die Allee von der Seestraße bis zur Schulgasse hergestellt wurde[44].

Das Pirnaische Thor wurde im Jahre 1820 abgetragen und zwar nicht durch die Demolitionskommission, [117] sondern durch den Kaufmann Schramm als Privatunternehmer. Dieser hatte nämlich als Besitzer des an der innern Seite dieses Thores gelegenen Hauses gebeten, ihm die Demolition dieses Theiles der Festungswerke zu übertragen, worauf mit ihm ein Vertrag abgeschlossen wurde, laut dessen er eine Vergütung von 950 Thlr. erhielt und ihm das in den abzutragenden Festungswerken enthaltene Holz- und Steinwerk überlassen wurde. Nur die am Thore befindlichen vier Wappen und zwei Trophäen, sowie die in der über dem Thore seit 1779 befindlichen Festungsbaukirche enthaltenen Bänke, Orgel, Kanzel, Altar u. s. w. waren ausgenommen. Sowohl Schramm, als auch der Besitzer des gegenüberliegenden Hauses, der Seifensiedermeister Künzelmann, beabsichtigten ihre Häuser nach dem Pirnaischen Platze hin zu verlängern, und letzterer erbot sich, seinem Hause nach der Vorstadt hin dieselbe Façade zu geben wie Schramm, so daß beide Häuser noch jetzt ein ziemlich übereinstimmendes Aeußere tragen[45].

Die Demolition des Pirnaischen Thores begann am 5. Juni 1820 unter Oberaufsicht der Kommission und scheint 1821 beendigt gewesen zu sein. Die Passage durch das Thor selbst durfte vertragsmäßig nicht länger als zehn Wochen gesperrt werden. Auf dem Raume über dem Pirnaischen Thore befand sich außer der Kirche auch die Wohnung des Festungsbaupredigers, des bekannten Dresdner Chronisten Hasche[46].

Am 28. Mai 1820 wurde der letzte Gottesdienst in der Festungsbaukirche gehalten und derselbe alsdann in die Kirche des Jakobshospitals am See verlegt.

Das Pirnaische Thor war nicht der einzige Theil der Festungswerke, dessen Demolition durch eine Privatperson erfolgte. Die Bastion Sol wurde theilweise durch den Drechslermeister Calberla zu Ende des Jahres 1818 und Anfang 1819 abgetragen. Ihm war ein Platz beim „Ausfall“ überlassen worden, auf welchem er eine Zuckerraffinerie zu errichten beabsichtigte; dieses Grundstück ist das jetzige Hotel Bellevue[47]. Die Abtragung der Reste der Courtine zwischen dem Pirnaischen Thore und der Bastion Jupiter wurde vom Hofrath Dr. Kreyßig übernommen.

Die Anlegung des botanischen Gartens erfolgte 1819, wobei die noch vorhandenen Reste der Bastion Mars beseitigt wurden. Im Jahre 1826 erfuhr derselbe durch Hinzunahme eines nach dem Pirnaischen Thore zu gelegenen Demolitionsraumes eine Vergrößerung und zwar durch den vom ehemaligen Durchgange nach der kleinen Schießgasse bis ziemlich zum Pirnaischen Platze reichenden Theil. Die Verbreiterung des Stadtgrabens zum Zwecke der Anlegung eines Gondelhafens erfolgte zwar schon 1820, doch scheint der Hafen erst von 1824 an, wo die Einfahrt durch das Batardeau erweitert wurde, regelmäßig benutzt worden zu sein.

Einige Schwierigkeiten bereitete der Abbruch der Bastion Jupiter, da dort in den Kasematten die Baugefangenen untergebracht waren und für dieselben vorher andere Lokalitäten beschafft werden mußten. Anfangs beabsichtigte man deshalb, diese Bastion nur theilweise abzutragen, entschloß sich aber später doch noch zur vollständigen Demolirung. Der Baugefangenenhof, in welchem sich die sogenannte Patientenburg für die Kranken befand, lag an derjenigen Stelle, welche später die Fleischhallen einnahmen, von denen jetzt die eine Reihe bereits verschwunden ist. Die sämmtlichen Baugefangenen waren in dem nach dem Pirnaischen Thore zu gelegenen Theile der Bastion Jupiter in sieben Gewölben untergebracht, von welchen fünf mit Schießschartenöffnungen nach dem Graben, der jetzigen Maximilians-Allee, hinaus versehen waren[48]. Die Zahl der Gefangenen betrug zur Zeit des Beginns der Demolition etwa 80. In den unter dem mittleren Theile der Jupiterbastion befindlichen Gewölben, welche die hinter dem früher von Preuß’schen Hause gelegene Erhöhung tragen, befanden sich schon längere Zeit vor der Demolirung keine Gefangenen. Diese Gewölbe sind Theile des ehemaligen Salomonisthores[49]. Die Abtragung der Bastion Jupiter begann 1822 und wurde 1825 beendigt, nachdem die Baugefangenen am 1. Juli 1824 in einem auf den Neustädter Demolitionsräumen an der Hospitalstraße erbauten Gefängniß untergebracht worden waren[50]. Zur Zeit der Ueberführung [118] waren unter den Sträflingen nur noch fünf Civilpersonen, und diese wurden dem Zuchthause zu Zwickau überwiesen. Die Festungsbau-Anstalt wurde von da als „Eisenstrafanstalt“ bezeichnet und bildete eine rein militärische Einrichtung[51]. Um Platz für die Anlegung der Gewandhausstraße zu gewinnen, machte es sich nöthig, das neben der Bastion Jupiter gelegene, damals dem Buchbinder Hetze gehörige ehemalige Thorwärterhaus des „Fraumutterhauses“ und ein anstoßendes Gebäude, welche zusammen in den Demolitionsakten gewöhnlich als „Fraumutterhaus“ bezeichnet werden, sowie das daneben befindliche Amtsarchiv abzubrechen. Der Abbruch dieser Gebäude erfolgte 1823, worauf 1824 die Gewandhausstraße angelegt wurde. Das „Fraumutterhaus“ hatte zuletzt als Amthaus gedient, brannte 1760 beim Bombardement ab und sollte Anfangs neuaufgebaut werden, jedoch unterblieb dies, da man das Amt im vormals Schreiberschen Hause auf der Pirnaischen Gasse (Landhausstraße) untergebracht hatte. Der bereits begonnene Bau wurde 1771 sistirt und 1774 der Platz zum Theil an den Grafen Loß, welcher das jetzt das Stadtmuseum enthaltende Haus besaß, zum Theil nebst dem Thorwärterhaus beim Eingange in den Hof dem Hofgürtler und Thorwärter Hanisch, der sich während des Bombardements um Rettung des Amtsarchivs verdient gemacht hatte, vererbt. Der übrige Theil blieb vorerst im fiskalischen Besitz und wurde später der reformirten Gemeinde überlassen. Das Amtsarchivgebäude war in den Jahren 1823 und 1824 abgebrochen worden[52]. Die Spitze der Bastion Jupiter wurde entfernt, weil sie zu weit in die anzulegende Allee hinein geragt hätte, und die stumpfe Ecke mit einer „Dekoration“ versehen, womit der etwas anders hergestellte Theil der Mauer, namentlich der obere, sowie die eingebaute halbrunde Halle mit steinernen Bänken gemeint ist. Letztere ist jetzt durch eine Thür verschlossen[53].

Auf dem vor dem Gewandhause zwischen der Moritzstraße und Kreuzstraße gelegenen Platze waren zwei Reihen hölzerner Buden aufgestellt, in welchen die Neustädter und Friedrichstädter Fleischer einige Tage in der Woche feilhielten, während die Landfleischer ihre Stände auf der Kreuzstraße hatten. Als nun mit dem Abbruch der Jupiterbastion begonnen wurde und die Gewandhausstraße angelegt werden sollte, machte sich aus Verkehrsrücksichten die Beseitigung dieser Buden nothwendig, weshalb die Demolitionskommission vorschlug, auf dem Platze, welcher durch den Abbruch der dem Gewandhause gegenüberliegenden Schuppen frei werden würde, eine Reihe fester Verkaufsgewölbe für die Fleischer zu errichten[54]. Der Hofrath Dr. Kreyßig, welcher das vor der Moritzstraße gelegene, jetzt abgebrochene Haus besaß, hatte bereits im Juni 1823 die Abtragung der ganzen zwischen seinem Hofe und der Bastion Jupiter noch stehenden Wallmauerreste auf seine Kosten gegen Ueberlassung des darin befindlichen Steinwerkes übernommen und beabsichtigte auf diesem Platze einen Garten anzulegen. Er erbot sich nun auch, die geplanten Fleischhallen und zwei neue Wasserhäuser an Stelle der abzubrechenden auf seine Kosten zu erbauen. Das Vorhaben erfuhr insofern eine Aenderung, als die Wasserhäuser dem Gewandhause gegenüber erbaut, die Fleischhallen aber in der Verlängerung der Kreuzstraße angelegt wurden[55]. Zunächst bestand die Absicht, nur eine Reihe solcher Hallen zu errichten, und zwar an der nach der Schießgasse zu gelegenen Seite, was hinsichtlich des Raumes dem früheren Plane entsprach, doch zeigte sich bald, daß dieselbe unzulänglich war, so daß noch eine zweite Reihe auf der nach der Gewandhausstraße zu gelegenen Seite erbaut wurde. Die erste Reihe wurde noch im Jahre 1824 und die zweite 1825–26 fertig gestellt; am 1. Juni 1826 wurden die neuen Fleischhallen bezogen[56].

Die Bastion Sol wurde, wie bereits bemerkt, im Jahre 1819 durch Calberla insoweit abgetragen, als es für die Errichtung des von ihm zu erbauenden Hauses und die Eröffnung eines Weges nach dem Ostraer Holzhofe nöthig war, welcher letztere an der Stelle des jetzigen Packhofes lag; der Abbruch des übrigen Theiles erfolgte erst 1824 und 1828, wobei auch die Packhofstraße angelegt wurde[57]. Für die Entstehung des Zwingerwalles war es von besonderer Bedeutung, daß die gänzliche Niederlegung der Bastion Luna große Bauten am hinteren Theile des Zwingers zur Folge gehabt haben würde, weshalb man sich entschloß, diesen Theil der Festungswerke in der noch heute ersichtlichen Weise umzuändern, was in der Hauptsache in den Jahren 1828 bis 1830 geschah. Zugleich wurden während dieser Jahre die zum Theil schon vorhandenen Zwingeranlagen erweitert. Der Vorschlag der Anlegung des Zwingerteiches war bereits im Jahre 1826 vom Hofgärtner Terscheck ausgegangen, welcher den Hofbaumeister Thormeyer auf diesen Punkt aufmerksam machte[58].

[119] Im Jahre 1820 beabsichtigte man auf dem Demolitionsraume zwischen dem Wilsdruffer Thore und der Breitegasse (dem späteren Antonsplatze) einen freien Platz anzulegen und dorthin die an vielen Stellen der Stadt und Vorstädte befindlichen Buden, in welchen die verschiedensten Gewerbe betrieben wurden, zu verlegen. Es gab damals z. B. 37 Trödelbuden, meist auf der Johannisgasse, 14 Viktualienbuden, meist beim See- und beim Wilsdruffer Thore, 14 Fischbuden am Neumarkt, ferner Schleifer-, Kohlen-, Tabaksbuden u. s. w. Doch kam dies nicht zur Ausführung, und man entschloß sich später an den beiden Langseiten dieses Platzes feststehende Verkaufshallen zu erbauen, ein Plan, welcher durch Reskript vom 12. Juli 1825 genehmigt wurde[59]. Von 1826 an waren die Plätze zu den Verkaufshallen an der Stadtseite und von 1828 an diejenigen an der entgegengesetzten Seite vererbt worden[60]. Es war zwar durch das obenerwähnte Reskript vom 12. Juli 1825 bestimmt worden, daß die Verkaufshallen nicht mit einem oberen Stockwerke übersetzt werden sollten, doch ist später von dieser Bestimmung abgesehen worden, wodurch die beiden Gebäudefronten des Antonsplatzes in der Weise entstanden sind, wie sie sich jetzt noch zeigen. Auf der Stelle, welche jetzt die Kunstgewerbeschule am Antonsplatze einnimmt, beabsichtigte man im Jahre 1826 ein Schaugebäude zu errichten, das einen Cirkus für Kunstreiter und Seiltänzer, sowie Räume für Menagerien, Naturalienkabinets und andere Sehenswürdigkeiten enthalten sollte. Das Gebäude sollte 128 Ellen lang und 40 Ellen breit und so erbaut werden, daß es ohne großen Prachtaufwand in seiner äußeren Form dem Platze zur Zierde gereiche. Es wurde wegen diesen Gebäudes sowohl, als wegen eines auf dem Antonsplatze zu errichtenden Wasserbassins in der Leipziger Zeitung vom 26. und 30. August 1826 ein Konkurrenzausschreiben – wohl das erste in Sachsen – erlassen, und als Preis für Pläne zum Schaugebäude 150 Thaler und zum Bassin 50 Thaler ausgesetzt. Die Pläne waren bis zum 21. April 1827 einzureichen. Es gingen 17 Entwürfe für das Schaugebäude und 8 für das Bassin ein; den Preis für das erstere erhielt der Königliche Bau-Kondukteur Carl August Menzel in Berlin, und den für das Bassin der Architekt Gustav Hörnig in Dresden. Das Schaugebäude ist nicht zur Ausführung gekommen und das Bassin wurde erst viel später, im Jahre 1836, angelegt und bei Verlegung des Wochenmarktes nach dem Antonsplatze wieder beseitigt[61].

Ein großer Theil der Anlagen, welche zur Zeit der Demolition geschaffen wurden, wie z. B. die Alleen vom ehemaligen Röhrweg bis zum Albertinum, der botanische Garten, der Gondelhafen, die zahlreichen Röhrwasserhäuser und steinernen Bänke u. a. sind schon längst wieder verschwunden, und beim Ausbau der Ringstraße werden auch die meisten der noch vorhandenen Reste der Festungswerke beseitigt werden, so daß in nicht zu ferner Zeit nur noch die Brühl’sche Terrasse an Dresdens Festungszeit erinnern wird.


  1. Acta, die Benennung der Vestungswerke etc. 1721. Loc. 14603. (Königl. Hauptstaatsarchiv.)
  2. Die Fortification der Festung Neu- und Alt-Dresden etc. 1702. Loc. 1075. BL. 223.
  3. Rep. VIII. Dresden. 380e. Bl. 12.
  4. Die Fortification derer Festungen Neu- und Alt-Dresden etc. 1702 sq. Vol. I. Loc. 1075. Bl. 73b., 87, 90, 93b., 98 und 316.
  5. Ebenda Bl. 61, 76b., 77.
  6. Die Demolirung etc. Vol. II. Loc. 6363. Bl. 184 I.
  7. Rißschr. XXVI. Fach 97. Nr. 20.
  8. Acta die Erbauung einer neuen Kirche etc. 1738. Loc. 774. Bl. 1f. Rißschr. VII. Fach 85. Nr. 18.
  9. Das Bauwesen bei der Stadt Dresden. Vol. VI. Loc. 2257. Bl. 2f. Rißschr. VII. Fach 85. Nr. 16. Rißschr. II. Fach 33b. Nr. 12.
  10. Bl. 46f. 70 ebenda.
  11. Bl. 104f. ebenda.
  12. Bl. 118f. ebenda.
  13. Bl. 90 f., 94 f. ebenda.
  14. Acta, dasjenige was wegen der Festungswerke bei der Residenzstadt Dresden etc. Loc. 5639. Bl. 71, 78, 82 und 89.
  15. Die um die Stadt Dresden angelegten Schanzen betr. Loc. 6347 und die Demolirung etc. Loc. 6363. Vol. I. Bl. 28m. f.
  16. Acta, des Obristen Francke Fortifikationsprojekt etc. 1779–1790. Loc. 1075. Bl. 53 f. 378 f. 429 f. 446 f.
  17. Acta, die Demolirung etc. Vol. I. Loc. 2505. Bl. 39. 57.
  18. Acta, die Demolirung etc. Loc. 6363. Vol. I. Bl. 28e.
  19. Acta, die Demolirung etc. Vol. I. Loc. 2505. Bl. 46, 58.
  20. Hasche, Urkundenbuch zur Geschichte Dresdens S. 714. Acta, das Bauwesen bei der Stadt Dresden etc. Vol. III. Loc. 2256. Bl. 397 ff.
  21. Hasche, Umständliche Beschreibung Dresdens. Bd. I. S. 748.
  22. Acta, die Demolirung etc. Vol. I. Loc. 6363. Bl. 7. Rißschr. VII. Fach 83. Nr. 16.
  23. Acta, die Demolirung etc. Vol. I. Loc. 2505. Bl. 40. 43 u. die Demolirung etc. Vol. I. Loc. 6363. Bl. 95.
  24. Acta, die Demolirung etc. Vol. I. Loc. 2505. Bl 49. Rep. VIII. Dresden 486c. Bl 63.
  25. Die Demolirung etc. Vol. I. Loc. 6363. Bl. 95. Die Demolirung etc. Vol II. Loc. 2505. Bl. 260. 288. 307. Die Demolirung etc. Vol. II. Loc. 6363. Bl. 193.
  26. Die Demolirung etc. Vol. I. Loc. 2505. Bl. 146b. 150. Vol. III. Loc. 2506. Bl. 84. Die Demolirung etc. Vol. II. Loc. 6363. Bl. 189b.
  27. Rep. VIII. Dresden 493 f. Bl. 6.
  28. Die Demolirung etc. Vol. I. Loc. 2503. Bl. 97.
  29. Der genannte Hufenfuß war der Maßstab für Militärleistungen, und man unterschied dabei Magazinhufen, Spannhufen und Marschhufen. Betreffs der hier in Betracht kommenden Magazinhufen ist zu erwähnen, daß die Anzahl der Acker, welche auf eine solche Hufe gerechnet wurden, zwar nach den verschiedenen Gegenden voneinander abwich, daß es aber meist 24 Acker zu je 300 Quadratruthen waren. Vgl. Haubold, Lehrbuch des Königl. Sächs. Privatrechts, 1829. S. 152.
  30. Die Demolirung etc. Vol. I. Loc. 6363. Bl. 38b. 48b. 87. 134b. 156b. 160. Vol. II. Bl. 89b.
  31. Die Demolirung etc. Vol. I. Loc. 6363. Bl. 28e. 39. Vol. II. Bl. 39 f.
  32. Die Demolirung etc. Vol. III. Loc. 2506. Bl. 83.
  33. Die Demolirung etc. Vol. III. Loc. 6363. Bl. 25 f. 105. 131. Acta, Militärgebäude, Vol. III. Loc. 1039. Bl. 55.
  34. Die Demolirung etc. Vol. II. Loc. 2505. Bl. 361.
  35. Rep. VIII. Dresden 488a. Bl. 1. Acta, die Demolirung etc. Vol. III. Loc. 2506. Bl. 79 f. Rep. VIII. Dresden 380a. Bl. 72 f. 86.
  36. Acta, die Demolirung etc. Vol. II. Loc. 2505. 403. 419. 428.
  37. Rep. VIII. Dresden 493a. Bl. 7.
  38. Rep. VIII. Dresden 493i. Bl. 37. 38.
  39. Rep. VIII. Dresden 497.
  40. Rep. VIII. Dresden 493a. Bl. 98b. Rep. XLIII. Dresden 265a. Bl. 45. Rep. XLIII. Dresden 265e. Bl. 3. 44. 86. 94. 112. 127. 139.
  41. Rep. VIII. Dresden 381 u. 505a. b.
  42. Rep. XLIII. Dresden 265e. Demolitions-Rechnung 1819.
  43. Rep. VIII. Dresden 380d. Bl. 19 f. Rep. VIII. Dresden 493c. Bl. 129. 140.
  44. Demolitions-Rechnung 1821 Bl. 40.
  45. Rep. VIII. Dresden 501a.
  46. Hasche scheint sich sehr ungern von dieser ihm lieb gewordenen Behausung getrennt zu haben, auch fürchtete er, und zwar nicht mit Unrecht, durch den Abbruch der Festungsbaukirche eine bedeutende Verringerung seines Einkommens erleiden zu müssen, welches sich aus vielen einzelnen Posten zusammensetzte. Seine feste Besoldung betrug 204 Thlr. 2 Gr. 10 Pf., während er das ungewisse Einkommen auf ungefähr 200 Thlr. und den Werth seiner Wohnung auf 90 Thlr. berechnete. Die Festungsbaukirche wurde nämlich nicht allein von den Baugefangenen, sondern auch von verschiedenen Dresdner Einwohnern besucht, welche darin gelöste Sitze und Betstübchen inne hatten, deren Mietherträgniß dem Prediger zufiel. Außerdem hatte er noch verschiedene Einnahmen an Beichtgeld, Honorar für sonntägliche Kirchen-Examen u. s. w. Die Demolitionskommission schlug vor, ihm für diese ungewissen Einnahmen und den Verlust seiner Wohnung eine Entschädigung von 290 Thlr. zu gewähren, so daß er einen pekuniären Verlust nicht erlitten zu haben scheint. Erwähnt sei noch, daß Hasche 1744 als Sohn eines Landmannes in Nieska bei Mühlberg geboren war und seit 1788 als Festungsbauprediger fungirte; 1822 wurde er emeritirt und starb 1827.
  47. Rep. XLIII. Dresden 267a. b.
  48. Rißschr. F. Fach 12 Nr. 3.
  49. Rep. XXII. Dresden 248. Bl. 30.
  50. Rep. XLIII. Dresden 265e. Bl. 47. 48. 50.
  51. Acta, Die Festungsbaugefangenen etc. Vol. V. Loc. 1410. Bl. 251. 269. 276.
  52. Rep. VIII. Dresden 493h. Bl. 105. Demolitions-Rechnung 1823. Bl. 42. 1824 Bl. 90b.
  53. Rep. XLIII. Dresden 266e. Bl. 145 f., 266f. Bl. 16 f., 283h. Bl. 62 f.
  54. Rep. VIII. Dresden 514a. Bl. 9.
  55. Rep. VIII. Dresden 514a. Bl. 71 Cb. u. 112b.
  56. Rep. VIII. Dresden 514a. Bl. 86. 95. 105. 107 f., 514b. Bl. 30.
  57. Rep. VIII. Dresden 493f. Bl. 43.
  58. Ebenda u. Rep. VIII. Dresden 493i. Bl. 43.
  59. Rep. VIII. Dresden 504 d. Bl. 1 f.
  60. Rep. XLIII. Dresden 284 c. Bl. 137, Rep. VIII. Dresden 380i. Bl. 172 f. und 504g. Bl. 33.
  61. Rep. VIII. Dresden 522. – Taggesell, Tagebuch eines Dresdner Bürgers. S. 763.

Anmerkungen (Wikisource)