BLKÖ:Tomaschek, Eduard Freiherr von

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 46 (1882), ab Seite: 39. (Quelle)
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Tomaschek, Eduard Freiherr von (Sectionschef im Ministerium für Cultus und Unterricht, Mitglied des Herrenhauses des österreichischen Reichsrathes, geb. zu Matzen in Niederösterreich am 21. Juli 1810). Ein Sohn des Herrschaftspächters Jacob und Neffe des Compositeurs Wenzel Tomaschek [siehe diesen S. 57], durchlief er mit glänzendem Erfolge das akademische Gymnasium in Wien und beendete 1832 die juridisch-politischen Studien an der Hochschule daselbst, an welcher er 1834 auch die juridische Doctorwürde erlangte. Nachdem er nebst der üblichen Criminalgerichtspraxis die Probezeit bei der k. k. Hof- und niederösterreichischen Kammerprocuratur zurückgelegt hatte, wurde er am 3. Mai 1835 als Conceptspraktikant aufgenommen und beeidigt. Noch am 10. October letztgenannten Jahres erwählte ihn der Professor an der Wiener Hochschule Regierungsrath Kudler [Bd. XIII, S. 298] zum Supplenten der politischen Wissenschaften und der politischen Gesetzkunde, sowie der Professor an der Theresianischen Ritterakademie Dr. Joseph Ritter von Kalchberg [Bd. X, S. 384], nachmaliger Leiter des k. k. Handels-Ministeriums, zu seinem Assistenten für dieselben Fächer auch an dieser Lehranstalt. Mit allerhöchster Entschließung vom 6. Februar 1838 zum ordentlichen Professor dieser Studienzweige an der Lemberger Universität berufen, trat er sein Amt daselbst mit dem Sommersemester an. Die Vortragssprache für diese Lehrkanzel, sowie für jene der Statistik und Finanzgesetzkunde war zu jener Zeit die deutsche, für alle anderen Fächer der juridischen Facultät dagegen die lateinische. Bereits mit Landespräsidialdecret vom 9. Mai 18353 war er zum Mitgliede der durch Initiative der k. k. allgemeinen Hofkammer ins Leben getretenen galizischen Provinzial-Handelscommission ernannt worden, welche, ein Vorbote der später allgemein eingeführten Handels- und Gewerbekammern, den Beschluß faßte, daß behufs möglichst genauer und erschöpfender [40] Erörterung wichtigerer commercieller und landwirthschaftlicher Gegenstände, hinsichtlich deren der Regierung das Verfügungsrecht zustehe, der Commerz-Referent der Landesstelle in Gemeinschaft mit einigen in der praktischen Landwirthschaft, in den technischen und ökonomischen Wissenschaften ausgezeichneten Männern, sowie mit hervorragenden Vertretern des Handelsstandes, des Fabriks- und Manufacturwesens vorläufig über jene Zweige der Industrie, welche in der Provinz am ausgedehntesten betrieben werden, eingehende Berathungen pflege. Von der Commission sollten dann die praktischen Ansichten dieser Sachverständigen erwogen und deren mit aller Freimüthigkeit und Unbefangenheit schriftlich oder mündlich abgegebene Bemerkungen, Anträge und Vorschläge zu Protokoll genommen werden. Mit einer besonderen Aufgabe der Commission, mit der Aufstellung einer fortlaufenden statistischen Uebersicht des Zustandes des Handels, der Industrie und der Landwirthschaft, wurde nun Tomaschek zunächst betraut. Diese Aufgabe, bei deren Lösung man heutzutage hauptsächlich mit Prüfung, Sichtung, Bewältigung und systematischer Anordnung des massenhaften Materials zu kämpfen hat, bot zu jener Zeit bei der Mangelhaftigkeit der Quellen und bei der Geheimnißkrämerei und Aengstlichkeit der Behörden in dieser Hinsicht, um so größere Schwierigkeiten, als der Referent nur höchst dürftige amtliche Mittheilungen und Ausweise zugestellt erhielt, und ihm überdies in Benützung der Registraturen sehr enge Schranken gezogen waren. Nur seinem beharrlichen Andringen und der besonderen Gefälligkeit des damaligen Finanz-Landesdirectors hatte er es zu danken, daß er Einsicht in die Grundlagen und die Resultate der directen und indirecten Steuern in Galizien, namentlich der Branntweinsteuer, der Ochsenausfuhr, des Marktverkehrs u. s. w. erlangte, und vielfältig mußte er durch weitläufige Privatcorrespondenz die Lücken seiner Ausschreibungen zu ergänzen trachten. Dennoch gelang es ihm schon innerhalb eines Jahres, eine umfassende Darstellung zu Stande zu bringen, deren beabsichtigte Drucklegung indeß an den damaligen Censurhindernissen scheiterte. Dafür aber wurde dem Verfasser von der k. k. allgemeinen Hofkammer laut Präsidialdecretes derselben vom 13. August 1842 die besondere Zufriedenheit für seine unter den erwähnten Umständen ebenso mühevolle als inhaltreiche und gediegene Arbeit ausgedrückt. Am 22. Juli 1841 erhielt er die Aufforderung, der von den galizischen Ständen zur Erörterung des Projektes einer Eisenbahn von Bochnia nach Lemberg, Brody und Czernowitz mit ah. Erlaß vom 20. Jänner genannten Jahres genehmigten landständischen Commission als außerordentliches Mitglied beizutreten. In dieser als national-ökonomischer Berichterstatter thätig, wurde er mit der speciellen Aufgabe betraut, zunächst eine Berechnung des zu erwartenden Gütertransportes und der Personenfrequenz, sowie des Erträgnisses dieser in Antrag gebrachten Bahnstrecken vorzulegen, dann aber auch die allfälligen Mittel zur Bestreitung der Kosten für den Bau derselben in Vorschlag zu bringen. Mit Beginn des Jahres 1842 gingen die Berathungen zu Ende, und der den Ständen erstattete ausführliche Commissionsbericht war mit Ausnahme des von dem Ingenieur Bretschneider bearbeiteten technischen Theiles Tomaschek’s Werk. Auf dem Landtage 1842 [41] ward denn auch dem Verfasser für seine erfolgreiche Theilnahme an den Arbeiten der Commission der Dank der galizischen Stände votirt. Daß jedoch die auf Verwirklichung des Entwurfes gerichteten Anträge der Commission von dem Landtage nicht angenommen wurden, erklärt sich aus den damaligen engherzigen Anschauungen in den Regierungs- und in anderen maßgebenden Kreisen. Die Ferdinands-Nordbahn, die erste Bahn Oesterreichs, stand erst im vierten Jahre ihres Betriebes, und eine Stelle des auf fünfzig Jahre verliehenen Privilegiums lautete: daß man, wenn sich das Unternehmen als nützlich bewähre, keinen Anstand nehmen werde, nach Ablauf der fünfzig Jahre das Privilegium zu verlängern. Also man plante auf diesem Gebiete von vornherein, sich ja nicht zu überstürzen. Dazu gesellte sich die Besorgniß, daß durch Vervielfältigung der Eisenbahnen der unmittelbaren Production viel Capital entzogen, die Straßengewerbe und sonstigen Transportmittel benachtheiligt, die anliegenden Orte von Feuersgefahr bedroht würden, ferner der Zweifel, ob die Eisenbahnen überhaupt nur für den Personentransport wichtig seien, und nur von diesem ihre Rentabilität abhänge, Bedenken, welche damals mit aller Wichtigkeit betont, in ihrer Nichtigkeit aber von der Zukunft glänzend widerlegt wurden. So wie nun die Sachlage stand, fand sich Tomaschek veranlaßt, in einer Monographie jene Bedenken zu bekämpfen und das Eisenbahnwesen in seiner ganzen national-ökonomischen Bedeutung mit besonderer Beziehung auf das Project einer galizischen Eisenbahn und deren Wichtigkeit für den Staat darzustellen. Die fertige Schrift sollte, mit Zustimmung mehrerer Commissionsmitglieder, als seine Privatarbeit durch den Druck veröffentlicht und so ein größerer Theil des Publicums für das Unternehmen ins Interesse gezogen werden, um allenfalls das Privatcapital für dasselbe zu gewinnen, wenn die Stände dem Projecte keine Folge zu geben fänden. Tomaschek hatte zu seiner Arbeit bezüglich des galizischen Verkehrs die Materialien des Commissionsberichtes benützt. Wir unterlassen es, auf eine Erörterung der Gründe näher einzugehen, aus denen wieder die Censur, diese vormärzliche Macht, mit welcher man leicht in Conflict gerieth und gegen die man immer den Kürzeren zog, sich bemüssigt fand, den Druck dieser Schrift nicht zu gestatten. In den folgenden Jahren wurde Tomaschek auch noch anderen Comités mit volkswirthschaftlichen Tendenzen, wie jenem des galizischen Creditvereins, einer wechselseitigen Feuer- und einer Viehassecuranz zur Berathung beigezogen. Mit ah. Entschließung vom 18. October 1845 erfolgte seine Berufung als ordentlicher Professor seiner Lehrfächer an die k. k. Theresianische Ritterakademie in Wien. Nachdem er am 15. November in einer herzlichen Rede Abschied von seinen Schülern genommen, brachten ihm am Abende dieses Tages die Hörer aller vier juridischen Jahrgänge unter Mitwirkung des Musikvereins einen glänzenden Fackelzug und eine Vocal-Serenade. In der Sturmperiode 1848 bekannte sich Tomaschek in Wahlversammlungen wie in der Presse offen als Anhänger der sogenannten „schwarzgelben“ Partei und lehnte eine ihm für das Frankfurter Parlament angetragene Abgeordnetenstelle ab. Mit ah. Entschließung vom 25. Juni 1848 wurde er zum ordentlichen Professor seiner Lehrfächer an der Wiener Universität ernannt und nahm in Folge [42] Aufforderung des Finanzministers Krauß vom 1. Juli 1848 Theil an den Vorberathungen und Besprechungen über die Mittel zur Herstellung und Begründung der Ordnung im Staatshaushalt, insbesondere über Reformen im directen Steuerwesen und über die Einführung einer Einkommensteuer. Als dann für Mitte September 1848 in Jena der Reform-Congreß der deutschen Universitäten anberaumt war, und auch an die österreichischen Hochschulen die Einladung erfolgte, denselben mit je einem Abgeordneten jeder Facultät zu beschicken, ein Vorgang, dem die österreichische Regierung fördernd entgegen kam, wurde von Seite des juridischen Professoren-Collegiums Tomaschek zum Vertreter gewählt, und in jener alten Musenstadt trat er in näheren Verkehr mit Koryphäen der deutschen Gelehrtenwelt. Infolge der verhängnißvollen October-Ereignisse 1848 wurden nach Bewältigung des Aufstandes die Vorlesungen an der Wiener Universität eingestellt, die Räume derselben zum Theil gesperrt, zum Theil mit Militär belegt, und es fand im Jahre 1849 in Lehrsälen der Theresianischen Ritterakademie für eine sehr beschränkte Anzahl von Studirenden nur ein abgekürzter Curs der juridischen Vorlesungen statt, mit welchen Tomaschek seine Functionen als Professor der Wiener Universität eröffnete. Eine am 8. September 1849 ergangene Einladung von Seite des inzwischen zum Unterrichts- und Cultusminister ernannten Grafen Leo Thun „zu einer Besprechung über dasjenige, was zu einer den Bedürfnissen der Gegenwart entsprechenden Regelung der Universitätsangelegenheiten erforderlich sein dürfte“, brachte in Tomaschek’s Leben und Wirken eine neue, wichtige und ungeahnte Wendung. Den Gegenstand der für den 10. September 1849 einberufenen Commission, an welcher außer den Studiendirectoren und Facultätsdekanen auch noch mehrere ausgezeichnete Professoren der Wiener Universität Theil nahmen, bildete der Entwurf eines Gesetzes über die Organisirung der akademischen Behörden. Verfasser und Referent dieses Entwurfes war Ministerialrath Dr. Franz Exner [Band IV, S. 115]. Die sehr lebhaften Debatten, an welchen sich Tomaschek in hervortretender Weise, namentlich in Bekämpfung der Trennung der Facultäten in zwei Collegien, d. i. je ein Professoren- und ein Doctorencollegium, betheiligte, indem er auf gänzliche Ausscheidung der Doctoren aus dem Universitätsverbande drang, welche denn späterhin auch in dem definitiven Gesetze über die Organisirung der akademischen Behörden vom 27. April 1873 bestimmt wurde, führten schließlich zur Annahme des Exner’schen Entwurfes, welcher infolge ah. Entschließung vom 27. September 1849 als provisorisches Gesetz ins Leben trat. Für Tomaschek hatte diese Verhandlung die über seine ganze Zukunft entscheidende Folge, daß Graf Leo Thun [Bd. XLV, S. 54] auf Vorschlag Exner’s ihm den Antrag machte, das Lehramt mit einer Anstellung im Unterrichtsministerium zu vertauschen. Mit ah. Entschließung vom 9. October 1849 wurde Tomaschek nunmehr zum Ministerialrathe im Ministerium für Cultus und Unterricht ernannt und mit den legislativen, organisatorischen und administrativen Arbeiten in allgemeinen Universitätsangelegenheiten, den juridischen Studien und theoretischen Staatsprüfungen betraut. Exner, mit welchem er fortan in das innigste, leider nur zu bald durch dessen Tod gelöste [43] Freundschaftsverhältniß trat, schloß mit dem Entwurfe der akademischen Disciplinarordnung seine Wirksamkeit in Universitätsangelegenheiten ab und wendete sich ganz der Durchführung der Organisation der Gymnasien zu, im Ministerium die Stellung eines Sectionschefs einnehmend. Aus dem von Tomaschek mit October 1849 übernommenen und bis zum Jahre 1870 fortgeführten Departement gingen alle dasselbe betreffenden Gesetzentwürfe hervor, von welchen wir hier nur anführen wollen: das Gesetz über die Einführung der Collegiengelder vom 12. Juli 1850, über die theoretischen Staatsprüfungen vom 31. Juli 1850, die allgemeine Studienordnung vom 1. October 1850, die Studienordnung für die Pesther Universität vom 8. October 1850, die neuere Regelung der rechts- und staatswissenschaftlichen Studien an den österreichischen Universitäten und ungarischen Rechtsakademien vom 2. October 1855, die Staatsprüfungsordnung vom 16. April 1856, sammt den betreffenden Instructionen, und zahlreiche auf die Einzelheiten der Durchführung bezügliche Verordnungen und organisatorische Entwürfe für die Pesther Universität sowie für jene zu Padua und Pavia. In formeller Hinsicht zeichnen sich diese Gesetze und Verordnungen durch ihre klare und gemeinfaßliche Sprache aus, so daß über ihre Auslegung weder je ein Zweifel sich erhob noch eine Erläuterungsverordnung in dieser Richtung nothwendig wurde. In Betreff ihres gegenständlichen Inhalts aber ist zu bemerken, daß dieselben seither nahezu durch dreißig Jahre, ungeachtet der neuen staatlichen Gestaltungen, des häufigen Wechsels der Parlamente und Ministerien, unverändert nicht nur in den im Reichsrathe vertretenen Ländern, sondern auch in jenen der ungarischen Krone in Kraft und Geltung geblieben sind. Diese legislatorisch-organisatorische Thätigkeit Tomaschek’s fand in der Verleihung des Ritterkreuzes des Leopoldordens mit ah. Entschließung vom 18. August 1857, welcher 1859 seine Erhebung in den österreichischen Ritterstand folgte, die ah. Würdigung. Unter dem Ministerium Schmerling leitete Tomaschek auf die Dauer, mit den Functionen eines Sectionschefs, fünf bis sechs Departements der Unterrichtssection des Staatsministeriums, stand aber gleichzeitig auch seinem Departement als Referent vor. Unter dem Ministerium Belcredi wurde er, in Folge der Ernennung des Sectionschefs der Unterrichts und Cultussection des Staatsministeriums Freiherrn von Kriegsau zum General-Intendanten der Nordarmee, mit dessen Stellvertretung im Ministerium beauftragt und für den Fall einer Uebersiedlung der Minister nach Pesth zum Ministerial-Commissär mit ausgedehnten Vollmachten für die in Wien verbleibende Unterrichts- und Cultussection bestimmt. Mit ah. Entschließung vom 19. October 1867 erfolgte Tomaschek’s Erhebung in den österreichischen Freiherrnstand. Im Jahre 1870 endlich wurde er auf seinen Wunsch in den bleibenden Ruhestand versetzt und ihm bei diesem Anlässe die ah. Zufriedenheit „mit seiner vieljährigen treuen und ausgezeichneten Dienstleistung“ ausgedrückt, nachdem er kurz vorher mit ah. Entschließung vom 7. Mai 1870 den Titel und Charakter eines k. k. Sectionschefs erhalten hatte. Aus der Periode seiner activen Dienstleistung sind als besondere ihm zutheil gewordene Anerkennungen noch nachzutragen: seine Ernennung zum [44] correspondirenden Mitgliede der gelehrten Gesellschaft der Krakauer Universität im Jahre 1852, zum Ehrenmitgliede des galizischen landwirthschaftlichen Vereins, der mit Schreiben des kaiserlich französischen Ministeriums des Unterrichts vom 17. Jänner 1867 ausgedrückte Dank der kaiserlich französischen Regierung für die auf ihren Wunsch von ihm gelieferte Darstellung der Quellen der bestehenden Einrichtungen an den österreichischen Universitäten und Gymnasien, seine Ernennung zum Prüfungscommissär bei der allgemeinen Abtheilung der theoretischen Staatsprüfungen im Jahre 1850, dann 1856 zum Präsidenten der staatswissenschaftlichen Staatsprüfungscommission, in welcher Eigenschaft er noch gegenwärtig fungirt, und mit unmittelbar an ihn gerichtetem Handbillet Seiner Majestät des Kaisers ddo. 16. Jänner 1881 seine Ernennung zum Mitgliede des Herrenhauses auf Lebensdauer. Seine literarische Thätigkeit begann damit, daß er nach seiner Berufung zum Supplenten Kudler’s [Bd. XIII, S. 298] auf dessen und Dolliner’s [Bd. III, S. 350] Wunsch die Redaction der von ihnen nach Prof. Wagner’s Tode fortgesetzten „Zeitschrift für österreichische Rechtsgelehrsamkeit und politische Gesetzkunde“ übernahm, welche er bis zu seinem Abgange nach Lemberg allein, sodann nach seiner Rückkehr nach Wien gemeinschaftlich mit Prof. Stubenrauch bis zu ihrem Aufhören (1852) führte. Die Titel seiner eigenen darin enthaltenen größeren strafrechtlichen, administrativen und nationalökonomischen Abhandlungen sind: „Ueber die Bedeutung des in dem §. 83 des I. und in dem §. 81 des II. Theiles des Strafgesetzbuches vorkommenden Ausdruckes „Rückkehr“ [1836, Bd. II, S. 373 u. f.]; – „Ueber den bestellten Mord“ [1839, Bd. I, S. 289 u. f.]; – „Beitrag zur Erklärung des §. 80 des I. Theiles des Strafgesetzbuches über das Verbrechen der Entführung“ [1839, Band II, S. 39], davon eine italienische Uebersetzung im „Giornale di Giurisprudenza austriaca [ [Band III, S. 56]; – „Ueber die in Galizien geltende Erbfolge in Bauerngütern“ [1840, Bd. I, S. 82 u. f.]; – „Kurze Erörterungen strafrechtlichen Inhalts“ [1840, Band I, S. 281 u. f.]; – „Einige Bemerkungen über die Bestrafung der von Unmündigen oder Kindern begangenen Verbrechen oder schweren Polizeiübertretungen“ [1841, Bd. I, S. 323 u. f.]. Desgleichen schrieb Tomaschek für die polnische „Lemberger Zeitung“ und im Jahre 1848 für die „Wiener Zeitung“ und die „Constitutionelle Donauzeitung“. Seiner größeren, an Censurhindernissen gescheiterten Monographien über die galizische Industrie und über das Verhältniß der Eisenbahnen zur Volkswirthschaft mit besonderer Beziehung auf das Project einer ständisch galizischen Eisenbahn wurde bereits oben gedacht. Für das von ihm im Vereine mit Professor Stubenrauch herausgegebene „Jahrbuch zur Verbreitung gemeinnütziger Kenntnisse“ schrieb er eine Vorschule der politischen Oekonomie und eine populäre Darstellung des Wesens, der Aufgabe und der Einrichtungen landwirthschaftlicher Creditvereine. Tomaschek hatte sich in erster Ehe am 21. Juli 1838 mit Marie geborenen Boch (geb. 28. August 1817) vermält, welche ihm schon nach dreijähriger glücklicher Ehe am 18. November 1841 in Lemberg durch den Tod entrißen wurde. Aus dieser Ehe lebt noch eine Tochter, Marie (geb. 3. Juli 1839), vermält mit dem pensionirten Sectionsrathe des Unterrichtsministeriums [45] Johann Freiherrn von Päumann, der in Schriftstellerkreisen unter dem Pseudonym „Hans Max“ bekannt ist. Aus seiner zweiten am 16. September 1845 geschlossenen Ehe mit Francisca geborenen Wanggo (geb. 4. October 1825) sind nur zwei Kinder noch am Leben: Seraphine (geb. 18. September 1846), vermält am 8. Mai 1869 mit dem k. k. Regierungsrathe der Hoftheaterintendanz Dr. jur. Eduard Wlassack, und Eduard (geb. 12. Jänner 1850), Rittmeister im 8. Dragoner-Regiment.

Oesterreichisches Ritterstand-Diplom ddo. 15. Juni 1858. – Oesterreichisches Freiherrenstand-Diplom ddo. 28. März 1868. – Gothaisches genealogisches Taschenbuch der freiherrlichen Häuser (Gotha, Justus Perthes, 32°.) 1870, S. 946.
Wappen. Quergetheilter Schild. Oben im blauen Felde ein pfahlweise gestelltes goldenes Antoniuskreuz. Unten im rothen Felde ein silberner Löwe mit doppeltem Schweife und ausgeschlagener rother Zunge. Auf dem Hauptrande des Schildes ruht die Freiherrenkrone, auf welcher zwei Turnierhelme sich erheben. Die Krone des Helms zur Rechten trägt in der Oeffnung eines rechts von Blau über Gold und links abgewechselt quergetheilten Adlerfluges ein pfahlweise gestelltes Antoniuskreuz; aus der Krone des Helmes zur Linken wächst ein dem im Schilde ersichtlichen ähnlicher Löwe hervor. Helmdecken. Die Decken des rechten Helms sind blau mit Gold, die des linken roth mit Silber unterlegt. Devise. Unter dem Schilde breitet sich ein blaues Band aus, auf welchem das Wort: „Perseverantia“ in goldener Lapidarschrift steht.