Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Doliński, Lukas
Band: 3 (1858), ab Seite: 350. (Quelle)
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Dolliner, Thomas (Rechtsgelehrter, k. k. Hofrath, geb. zu Dörfern, Pfarre Altlack in Krain 12. Dec. 1760, gest. zu Wien 15. Febr. 1839). Erhielt seinen ersten Unterricht zu Hause, besuchte dann die Schule zu Tarvis in Kärnten, 1772 das Gymnasium in Laibach, wo er auch die Philosophie und zwei Jahrgänge der Theologie hörte. 1782 ging er nach Wien, widmete sich dem Studium der Rechte, welches er 1786 beendete. 1788 erhielt er die Professur des natürlichen Privat-, allgemeinen Staats- und Völkerrechtes in der orientalischen Akademie und supplirte zugleich das Kirchenrecht an der Universität. 1789 übernahm er die Lehrkanzel des Lehen- und Staatsrechtes an der theresianischen Ritterakademie, wurde aber erst 1796 zum Dr. d. Rechte graduirt, obgleich er bereits 1787 und 1788 die strengen Prüfungen überstanden hatte; kam 1801 als Professor des Kirchenrechtes nach Prag und 1805 in gleicher Eigenschaft nach Wien zurück. Im J. 1810 übernahm er daselbst die Professur des römischen Rechtes, war 1811 bei der Redaction des neuen bürgerlichen Gesetzbuches für den Kaiserstaat thätig, wurde 1816 Beisitzer der Hofcommission in Justizgesetzsachen und 1824 wirklicher Regierungsrath. Im J. 1831 zog sich D. nach einer 42jährigen Dienstleistung im Alter von 70 Jahren in den Ruhestand zurück und erhielt in Anerkennung seiner Verdienste den Charakter eines wirklichen Hofrathes. Dessenungeachtet blieb D. fortwährend thätig, wohnte regelmäßig den allgemeinen Sitzungen der Justizhofcommission bei, und beschäftigte sich mit wissenschaftlichen Arbeiten bis kurz vor seinen Tod. D. entwickelte eine großartige literarische Thätigkeit, theils auf historischem, theils auf juridischem Gebiete; mehrere seiner Werke erschienen anonym, namentlich Dissertationen; hier folgen nur seine selbständigen juridischen und sämmtlichen historischen Arbeiten [in den Quellen ist angegeben, wo seine Arbeiten vollständig aufgezählt sind]. Seine juridischen Werke (die mit einem (*) bezeichneten gab er anonym heraus) sind: *„Erklärung des allgemeinen deutschen Lehenrechtes nach Böhmers Principia juris feudalis“ (Wien 1793, 8°.); – *„Erklärung des deutschen Staatsrechtes nach Pütters kurzem Begriff“ (Ebenda 1793, 8°.); – „Darstellung des Rechtes geistlicher Personen, in so fern sie nur überhaupt und blos als solche betrachtet werden“ (Ebenda 1813, 2. Aufl. 1817, 8°.); – „Von Errichtung und Umänderung der Beneficien, wie auch von der Errichtung der Civil- und Militär-Seelsorge in den österr. Ländern“ (Wien 1822, 8°.). Diese Abhandlung wurde unter D.’s Aufsicht von M. Juranich in’s Lateinische übersetzt und erschien unter dem Titel: „Thomas Dolliner Dissertationes de jure personarum ecclesiasticarum ...“ (Ebenda 1824, 8°.); – „Handbuch des in Oesterreich geltenden Eherechtes“, 2 Bde. (Wien 1813 und 1818, 8°.); – „Zusätze und Verbesserungen zum I. Bde. des Eherechtes“ (Wien u. Triest 1818, 8°.) – die zweite Auflage erschien unter dem Titel: „Ausführliche Erläuterung des zweiten Hauptstückes des allgem. bürgerl. Gesetzbuches“ (I., III. und IV. Bd. Wien 1835, II. Bd. Leipzig 1842, 8°.); als V. Bd. gehört dazu das im Geiste Dolliners geschriebene „Eherecht der Juden“ von Dr. Ignaz Graßl. – Dieses Werk besonders ist es, das D.’s Ruf als ausgezeichneten Juristen begründete. – *„Abhandlung über die Verbindlichkeit eines durch ungerechte Furcht abgedrungenen Versprechens und die Wirkung des demselben beigefügten Eides“ (Wien 1789), als Inaugural-Dissertation für Ferdinand Valeri. – Mehrere andere das Eherecht betreffende Abhandlungen befinden sich in Pratobevera’s „Materialien“. – D.’s historische und kirchenhistorische Schriften sind: „Erläuterung der deutschen Reichsgeschichte nach des geheimen Justizrathes [351] Pütter Grundriss der Staatsveränderungen des deutschen Reiches“, 3 Bde. in fünf Abtheilungen (Wien 1794, 1801 und 1802). Der erste Band erschien ohne, die andern zwei mit Namen; – „Codex epistolaris Primislai Ottocari Bohemiae regis“ (Wien 1803, 4°.). Aus einer Handschrift der Wiener Hofbibliothek; – *„Ausführlicher Beweis, dass der wahre Geburtsort der am 17. Febr. 1448 mit dem römischen Stuhle geschlossenen Concordate nicht Aschaffenburg sondern Wien sei, worin zugleich einige andere dieses Concordat betreffende Umstände theils berichtigt, theils näher beleuchtet werden“ (Wien 1790, 8°.). Dazu gehört: *„Noch einmal: Sind die von der deutschen Nation acceptirten Baseler Decrete Theile des mit dem römischen Stuhle geschlossenen Concordates? Kann es der deutschen Kirche gleichgiltig, wird es ihr sogar vortheilhaft sein, wenn diese Decrete nicht als Vertragsartikel, sondern blos als allgemeine Kirchengesetze angesehen werden sollten?“ (Ebenda 1789, 8°.); – *„Historisch-kritischer Versuch über das angebliche Verhältniss der östlichen Gränzprovinz und ihrer Gränzgrafen zu Baiern unter den Carolingern“ (Eb. 1796, 8°.); – „Untersuchung der Frage: Ob Rudolph von Habsburg durch ein auf den Herzog Ludwig den Strengen von Baiern aufgestelltes Compromiss zum Kaiser erwählt worden sei“, in der „Oberdeutschen Literaturzeitg.“ 1795, Nr. 150–152; – „Einige Nachrichten über den Rechtsgelehrten Ubertus von Lampungnano“, in der „Zeitschrift für geschichtliche Rechtswissenschaft“ von Savigny, Eichhorn und Göschen II. Bd. (Berlin 1816); – „Einige Aufschlüsse über das zweifelhafte Stammhaus, aus welchem die heil. Hemma, Schutzpatronin von Kärnten, entsprungen ist u. s. w.“, im IV. Bde. des von der Gesellschaft für altdeutsche Geschichte zu Frankfurt a/M. herausgegebenen „Archivs“; – „Andeutungen über die Zwillingsbrüder Henricus und Johannes de Carniolia, Mönche des Stiftes Mölk und S. Afra zu Regensburg“, in Riedlers „Archiv“ 1831, Nr. 31; – „Die Wiener Hochschule und ihre alten Freiheitsurkunden“, ebenda 1831, Nr. 39–43; – „Einige Nachrichten über den als Wunder der Gelehrsamkeit ausposaunten Jüngling Ferdinand nun Cordova, wie er als Disputant auf der Wiener Universität am 19. Sept. 1448 aufgetreten ist“, Ebd. 1833, Nr. 143 und 144. Außerdem schrieb D. viele juridische Abhandlungen in die „Zeitschrift für östr. Rechtsgelehrsamkeit“ vom J. 1825–38; und viele Recensionen geschichtlicher und staatswissenschaftlicher Werke in die „Annalen der Kunst und Literatur in dem österreichischen Kaiserstaate“ 1802–1804, in die „Oberdeutsche Literatur-Zeitung“ von Salzburg und in Zeillers „Jährliche Beiträge zur Gesetzkunde und Rechtswissenschaft“; über seinen Antheil an Werken fremder Gelehrten, wie Engelbert Klüpfel, Freih. v. Pratobevera, Joh. Kaufmann, Dr. Phil. Mayer, Freih. von Hormayr, Prof. Raumer in Berlin, Archivar Perz u. A., denen er oft ausführliche Materialien lieferte, berichtet umständlich sein Biograph Hofrath Kudler. In Handschrift hinterließ er mehrere staats- und kirchenrechtliche Abhandlungen; reiche Materialien zu einer diplomatischen Geschichte der deutschen Concordate und ein Eherecht der griechisch nicht unirten Kirche. D. zählt zu den hervorragendsten Rechtsgelehrten Oesterreichs. Er schrieb nicht Compendien für die Schule; im Bewußtsein seiner höhern intellectuellen Kraft warf er sich auf noch wenig oder gar nicht beleuchtete Fragen und Gegenstände, welche er vom reinen Triebe, nach Kräften zur Erweiterung des Gebietes der Wissenschaften und zur Beförderung des allgemeinen Wohles das Seinige beizutragen, mit Gründlichkeit und Scharfsinn löste. Als Mensch glänzte er durch Uneigennützigkeit, hochherzige Wohlthätigkeit und tiefgegründete Religiosität, doch frei von Uebertreibung und Gleißnerei. D. war nie verheiratet und in seiner Vorliebe für gelehrte Beschäftigung {{Seite|}352} hatte er keinen Geschmack an gewöhnlichen Vergnügungen des Lebens. Er hatte nie einen Ball und die letzten 40 Jahre seines Lebens kein Theater besucht. Zufolge seiner letztwilligen Anordnung ist er in Maria Enzersdorf nächst Brunn im Gebirge bei Wien begraben, wo ein einfacher Grabstein seine Ruhestätte bezeichnet. – Stephan (Maler, geb. zu Bischoflaak in Krain 1784, gest. in Wien 1845). Wohl ein Verwandter des Vorigen. In der Belvedere-Gallerie befindet sich ein Gemälde von seiner Hand: „Joseph legt im Kerker die Träume aus“ (Lwd. 1′ 7″ hoch, 2′ 3″ breit, bezeichnet: Dolliner 1838), es ist ein Architekturstück mit Nachtbeleuchtung.

Abhandlungen der kön. böhm. Gesellschaft der Wissensch. Fünfte Folge. I. Bd. S. 47. – Zeitschrift für östr. Rechtsgelehrsamkeit 1841. – Mittheilungen des historischen Vereins für Krain (Laibach, 4°.) Jahrg. 1852, S. 17, 29 von Dr. J. Kudler [diese umständliche Biographie ist aus Dolliners eigenen Aufzeichnungen von Dr. Kudler, welchem sie die Erben zur Benützung überließen, zusammengestellt, enthält aber die irrige Angabe des Todesjahres 15. Februar 1841. Sie enthält auch das Verzeichniß seiner Schriften, namentlich der anonym und in jurid. Zeitschriften Deutschlands erschienenen, ferner seines handschriftlichen Nachlasses, und ergänzt somit die Angaben in Stubenrauchs „Bibliotheca juridica austriaca“, worin nur die juridischen Werke Dolliners aufgezählt werden.] – Stubenrauch (Moriz Dr. von), Bibliotheca juridica austriaca (Wien 1847, Beck, 8°.) S. 81–87 [zählt sowohl die selbständig erschienenen Werke, als in den österreich. juridischen Zeitschriften befindlichen juridischen Abhandlungen (Nr. 842–947) dieses großen Rechtsgelehrten auf]. – Oestr. National-Encyklopädie (von Gräffer und Czikann), (Wien 1835, 6 Bde.) I. Bd. S. 733 [nach diesem geb. 11. Dec. 1760]. – Neuer Nekrolog der Deutschen (Weimar 1841, Voigt, 8°.) XVII. Jahrg. 1839, II. Thl. S. 1125, Nr. 561.