BLKÖ:Pratobevera Freiherr von Wiesborn, Karl Joseph

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Pratzker, Joseph
Band: 23 (1872), ab Seite: 210. (Quelle)
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Pratobevera Freiherr von Wiesborn, Karl Joseph (Rechtsgelehrter, geb. zu Bielitz in Schlesien 17. Februar 1769, gest. zu Wien 6. December 1853). Sohn eines wohlhabenden, aus Italien eingewanderten Kaufmannes, besuchte P. die Elementarschule in seiner Vaterstadt und lernte daselbst schon als Kind von den vielen polnischen Flüchtlingen die [211] reine polnische Sprache, welche Kenntniß später auf seine Laufbahn von entscheidendem Einflusse war. 1776–1782 besuchte er das Gymnasium zu Teschen und wurde, da ihn sein Vater für den Kaufmannsstand erziehen, ihm dabei aber eine größere Ausbildung angedeihen lassen wollte, noch in demselben Jahre in ein befreundetes Geschäftshaus nach Wien gesandt, wo er außerdem auch vollständig verpflegt wurde. Erst auf Fürbitte seines Schwagers Dr. Entzendorfer wurde P. gestattet, philosophische Vorlesungen. Logik und Metaphysik unter Mayer und Mathematik unter Freiherrn von Metzburg zu hören; auch besuchte er ein Jahr hindurch die Realschule zu St. Anna, wo er besonders in den neueren Sprachen große Fortschritte machte. 1784 kehrte P. nach Hause zurück. Allein, da er sich in seine Lage durchaus nicht finden und den Gedanken an die juridische Laufbahn nicht aufgeben mochte, beschloß er, sich, nach einem langen Kampfe zwischen Pflichtgefühl und innerem Berufe, an einen, bei seinem Vater in hohem Ansehen stehenden Juristen zu wenden und denselben um seine Vermittlung zu bitten. Seine Bitte, die juridische Laufbahn betreten zu dürfen, hatte den günstigsten Erfolg, und so ging P. im Herbste 1786 zum zweiten Male nach Wien, um die Rechtsstudien an der dortigen Universität zu beginnen. Hier studirte P. nun unter den seiner Zeit als ausgezeichnete Juristen bekannten Männern, wie Dannemeyer, Sonnenfels, Scheidlein, Schmidt u. A., legte auf Rath seiner Professoren, die ihm wohlwollten, nach einem kurzen Aufenthalte im väterlichen Hause, im Anfange des Jahres 1792 die drei strengen Prüfungen ab und wurde nach Vertheidigung seiner öffentlichen Dissertation: „Die Rechte des Staates über Kirchen und geistliche Güter“ am 6. Juli 1792 zum Doctor an der Wiener Universität promovirt und Mitglied der juridischen Facultät. P. widmete sich nun mit allem Eifer der Advocatur und legte schon am 3. September folgenden Jahres bei dem niederösterreichischen Appellationsgerichte die Advocatenprüfung ab, welche er trefflich bestand, worauf er von diesem Obergerichte die Berechtigung, die Advocatur, jedoch nur in Oesterreich unter der Enns, auszuüben, erhielt. Im Herbste 1793 eröffnete nun P. seine Advocatenkanzlei und erwarb sich durch seine strenge Rechtlichkeit bald das Zutrauen der Parteien. Nachdem Oesterreich im Jahre 1795 Westgalizien in Besitz genommen, eine eigene galizische Hofkanzlei errichtet hatte und daselbst die neue Organisirung in’s Werk trat, suchte auch die oberste Justizstelle für das Appellationsgericht zu Krakau und für die Landrechte zu Krakau und Lublin fähige junge Juristen und geübte Geschäftsmänner zur Besetzung verschiedener Stellen. Graf Ugarte, der damalige niederösterreichische Appellations-Präsident, forderte unter Anderen auch P. auf, und zwar in Rücksicht auf seine schon sehr günstige Praxis, um eine Appellationsrathsstelle sich zu bewerben. P. befolgte diesen Rath und wurde, erst 27 Jahre alt, mit Hofdecret vom 29. März 1796, in welchem „seiner vorzüglichen Eigenschaften und der Kenntniß der polnischen Sprache“ Erwähnung gethan wird, zum kön. Appellationsrathe in Krakau ernannt. Während dieser Zeit bis 1806, wo P. in Krakau weilte, eröffnete sich ihm ein Feld der zwar angestrengtesten, aber auch ehrenvollsten Thätigkeit. Er gehörte bald zu den am meisten beschäftigten Mitgliedern des westgalizischen Appellationsgerichtes und [212] außerdem bekleidete er die Stelle eines Kanzleireferenten daselbst, des Directors der juridischen Studien und Rectors der Krakauer Universität, wurde als Beisitzer zu den schwierigsten und langwierigsten Commissionen, wie für Liquidation und Vertheilung der Landesschulden, der Regulirung der Emigrationsfreiheit der sujets mixtes und anderes, berufen. Ungeachtet seiner großen und ausgebreiteten Amtsthätigkeit erbot er sich wiederholt, drei- oder viermal wöchentlich in den Nachmittagsstunden ein unentgeltliches Collegium über die neuen Gesetze an der Krakauer Universität zu lesen, auf welchen gewiß höchst praktischen und uneigennützigen Vorschlag man jedoch von maßgebender Seite nicht eingegangen war. 1806 wurde P. von Krakau zur Aushilfe in galizischen Geschäften nach Wien berufen und am 22. August desselben Jahres zum Hofrathe bei der obersten Justizstelle befördert. Am 4. April 1807 zum. Beisitzer der Hofcommission in Gesetzsachen ernannt, nahm er sogleich an der letzten Revidirung des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches thätigen Antheil und erhielt auch den Auftrag, das Kundmachungspatent zu demselben zu entwerfen. In demselben Jahre traf aber P. auch ein fühlbarer Schlag, indem das nicht unbedeutende elterliche Vermögen desselben durch den großen Brand in Bielitz verschlungen wurde. Außerdem wurde P. der Auftrag zu Theil, die Sammlung der Justizgesetze, die seit 1796 stockte, fortzuführen, welche er auch bis zu seinem Eintritte in den Staatsrath fortsetzte. Im Jahre 1808 entwarf er die Instruction für die galizischen Criminalgerichte, deren Zweck war, die Vorschriften der gesetzlichen Procedur schnell und verläßlich befolgen zu machen. Jedoch diese ununterbrochene übermäßige Anstrengung zog P. eine lebensgefährliche Krankheit zu, und nur der hingebendsten und aufopferndsten Pflege seiner Gattin gelang es, ihn allmälig seiner vollen Thätigkeit wieder zu geben. Am 21. September 1814 wurde P. als Referent in den Staatsrath berufen, in welcher Stellung er bis 31. December 1818 verblieb. Während einer vierwöchentlichen Erholungsreise im Jahre 1817 erfuhr P., daß er zum Mitgliede des Ausschusses zur Bearbeitung der Statuten der priv. österreichischen. Nationalbank erwählt sei. Er glaubte jedoch diese Wahl seiner Stellung im Staatsrathe wegen ablehnen zu müssen, als ihn ein Befehl des Kaisers zur Annahme ermächtigte. 1818 wurde P. auf seine eigene Bitte seines Postens im Staatsrathe enthoben und mit Allerh. Entschließung vom 30. December 1818 zum Vice-Präsidenten des niederösterreichischen Appellationsgerichtes ernannt. In dieser Stellung und als Mitglied der Hofcommission in Justizfachen, wo er auch in Specialcommissionen, so namentlich in jener zur Revision des Strafgesetzbuches, das Präsidium führte, war P. bis zum Jahre 1838 thätig. 1824 wurde er Rector magnificus der Wiener Universität und ihm 1829 von Sr. Majestät mit Cabinetsschreiben vom 29. April aus Allerh. eigener Bewegung taxfrei der österreichische Ritterstand mit dem Prädicate „von Wiesborn“ verliehen. Ein hartnäckiges Augenleiden zwang P. jedoch, um Enthebung seiner Stellung als Mitglied der Justiz-Hofcommission anzusuchen, welche ihm mit Allerh. Entschließung vom 27. Februar 1838 unter gleichzeitiger Verleihung des Commandeurkreuzes des Leopold-Ordens gewährt wurde, worauf seine Erhebung in den Freiherrnstand mit Diplom vom 26. Juni 1838 erfolgte. Am 6. März [213] 1841 wurde P. auf sein eigenes Ansuchen nach 45jähriger ausgezeichneter Dienstleistung in den bleibenden Ruhestand versetzt. Wie sehr sich jedoch das Bedürfniß nach geistiger Anregung bei P. auch ferner geltend machte, zeigt der Umstand, daß er, damals 76 Jahre alt, nach seiner Pensionirung die Vorlesungen über Kirchengeschichte, Philosophie, Aesthetik an der Wiener Universität besuchte und sich zu Hause Vorlesungen über Physik halten ließ. Am 28. August 1848 wurde ihm noch die Auszeichnung zu Theil, daß ihn die Prager Universität aus Anlaß ihres 500jährigen Jubiläums die Ehren-Doctorwürde der Universität Prag verlieh. P. starb in einem Alter von 85 Jahren. Außer seiner amtlichen entwickelte P. auch eine umfassende schriftstellerische Thätigkeit in seinem Fache. Seiner Inaugural-Dissertation geschah bereits Erwähnung; ferner veröffentlichte er durch den Druck: „Noch einige Bemerkungen über das jus terrestre Nobilitatis Prussiae correctum zur Aufklärung der alten polnischen Erbfolge des Adels, von einem in dem k. k. Antheile des ehemaligen Polens bei einer Oberbehörde angestellten Rechtsgelehrten“, abgedruckt in Klein’s „Annalen“ (Berlin), Bd. 23, 1805; – „Nekrolog des obersten Justiz-Präsidenten Grafen Rottenhan“, in Zeiller’s Jahrbüchern 1808[WS 1], 4. Bd.; – „Die Materialien für Gesetzkunde und Rechtspflege in den österreichischen Staaten“, 8 Bände (Wien 1814 bis 1824, Geistinger), unter Mitwirkung der bedeutendsten juridischen Capacitäten seiner Zeit, wie Zeiller, Freiherr von Gärtner, Nippel, Schuster, Dolliner, Wagner und Anderer, als Zeitschrift herausgegeben. In den „Materialien“ sind folgende Aufsätze aus P.’s Feder: „Ueber die Grenzlinien zwischen Justiz und politischen Gegenständen“ (Bd. 1); – „Einige Bemerkungen über den Beweis aus dem Zusammentreffen der Umstände, nach den Vorschriften des österreichischen Gesetzbuches über Verbrechen“ (ebd.); – „Ideen über den Umfang und die Oekonomie einer allgemeinen bürgerlichen Gerichtsordnung“ (ebd.); – „Erörterungen über das elfte Capitel der Gerichtsordnung von dem Beweise überhaupt“ (Bd. 2, mit den Fortsetzungen im 3., 4., 5., 7. u. 8. Bde.); – „Von dem Beweise durch Geständniß, nach dem 12. Capitel der Civil-Gerichtsordnung“; – „Erörterungen über das 13. Capitel der Gerichtsordnung. Vom Beweise durch Urkunden“; – „Ueber das Beweismittel des Eides“; – „Ueber den Beweis durch Zeugen“; – „Ueber den Beweis durch Augenschein und Sachverständige“; – „Etwas über Sammlungen von Rechtssprüchen“ (Bd. 5); – „Versuch einer Erläuterung des §. 1450 des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches, über Restitutionen im Allgemeinen und die processualischen insbesondere“ (Bd. 6); – „Bruchstücke über einige Grundzüge eines zweckmäßigen Institutes der öffentlichen Bücher“ (Bd. 8). Außerdem erschienen noch von P. in den „Materialien“ 18 Rechtsfälle, in Auszügen bearbeitet, und zwar sechs Criminalrechts- und zwölf Civilrechtsfälle. Die Ursache, welche P. bewog, die „Materialien“ herauszugeben, gibt er selbst in seiner Vorrede zum 7. Bande derselben an, in welchem er auch erklärt, daß das Werk mit dem nächstfolgenden Bande abgeschlossen werde. P. wollte mit diesen „Materialien“ der vaterländischen Rechtsgesetzgebung, die seiner Beobachtung gemäß eine Vergleichung mit fremden Gesetzen und Einrichtungen nicht fürchten darf, brauchbare Bemerkungen liefern, die Anhänglichkeit für einheimisches Recht verbreiten, [214] in den Gerichtshöfen und dem Stande der Advocaten dem verderblichen Einflusse einer willkürlichen, schwankenden und lästigen Praxis entgegen wirken, den Geschmack der Wissenschaften, auch nach den Studienjahren, unterhalten und auf solche Weise das öffentliche Vertrauen und die Achtung für die österreichische Rechtspflege und Magistratur erhöhen. Ferner erschienen von P. in Wagner’s „Zeitschrift für österreichische Rechtsgelehrsamkeit“, welche gleichsam eine Fortsetzung der „Materialien“ bilden: „Rechtsfall zur Erläuterung der Anwendung der criminellen Strafe des Meineides“ (Bd. 1, S. 193, 1825); – „Civilrechtsfall. Kann das Heirathsgut nach dem §. 1218 a. B. G. B. auch von einem dritten, zur Dotation Nichtverpflichteten mündlich zugesichert werden?“ (Bd. 1, S. 1, 1827). Außer diesen angeführten Arbeiten sandte P. Aufsätze, meist juridischen Inhaltes, an die Redactionen verschiedener Journale, welche auch stets, aber meistens ohne Angabe seines Namens oder irgend eine Chiffre abgedruckt wurden und daher nicht mit Bestimmtheit angegeben werden können. P. war zweimal vermält. Seine erste Frau (seit 1797) war eine Tochter des Advocaten Raab, die jedoch schon, nach zweijähriger Ehe am 14. März 1799 einem Brustleiden erlag. Am 26. April 1802 vermälte sich P. zum zweiten Male mit Johanna Schröter, der Tochter eines angesehenen Fabriksbesitzers in Bielitz, welche ihn in einer dreißigjährigen Ehe mit neun Kindern beschenkte, von denen sechs ihn überlebten, unter diesen der nachmalige Justizminister Adolph Freiherr von P. [s. d. S. 207], Wilhelm, Dr. der Medicin, Moriz, k. k. Major (gest. 10. August 1854), und drei Töchter: Luise, zweite Gemalin des k. k. Regierungsrathes und Geschichtsforschers Joseph Ritter von Bergmann, Franziska, verehelichte Tremier, und Bertha. Karl Freiherr von Pratobevera war als Mensch durch und durch ein Charakter, gediegen, ernst und wahr, als Beamter eine Zierde des österreichischen Richterstandes, als Fachschriftsteller einer der hervorragendsten Denker der alten, leider ausgestorbenen Rechtsschule Oesterreichs.

Ritterstands-Diplom ddo. 29. April 1829. – Freiherrnstands-Diplom ddo. 26. Juni 1838. – Pratobevera-Wiesborn (Adolph Freiherr von), Zur Erinnerung an Karl Joseph Freiherrn von Pratobevera-Wiesborn[WS 2] ...“ (Wien 1854, k. k. Hof- u. Staatsdruckerei, 8°.). – Allgemeine österreichische Gerichts-Zeitung. Zur Erinnerung an Karl Joseph Freiherrn von Pratobevera“. V. Jahrgang, Nr. 30. – Ambrosoli (Filippo dottore), Cenno biographico. Estratto della Gazetta dei Tribunali (Milano) del anno 1855, No. 37 (8°.). – Oesterreichische National-Encyklopädie von Gräffer und Czikann (Wien 1833, 8°.) Bd. IV, S. 2533. – Scherschnik (Leopold Joh.), Nachrichten von Schriftstellern und Künstlern aus dem Teschner Fürstenthume (Teschen 1810, Thom. Prochaska, 8°.) S. 185. – Wiener Zeitung 1855, in der Beilage: Localblatt, Nr. 299. – Wappen. Gevierteter Schild. l: In Roth ein schrägrechts und mit der Spitze aufwärts gekehrtes blankes Schwert, um welches sich zwei Lorbeerzweige in Gestalt eines dreifachen Kranzes emporwinden, an einem goldenen Gefäße. 2: In Blau eine goldene Wage. 3: In Silber verbreitet sich am Schildesfuße ein üppiger Wiesengrund, aus welchem an dem rechten Seitenrande ein mächtiger Felsen emporragt[WS 3], aus dessen Mitte ein Bach entspringt, welcher sich in der Quere über die Wiese hinschlängelt. 4: In Roth ein aufrecht gestelltes offenes Buch mit goldenem Schnitte, in welchem her Wahlspruch: „Justitia Regnorum Fundamentum“ in drei Zeilen in schwarzen Lapidarbuchstaben zu lesen ist. Auf dem Schilde ruht die Freiherrnkrone und auf derselben stehen drei offene goldgekrönte Turnierhelme, der mittelste in das Visir gestellt, die beiden anderen einwärts gekehrt. Auf der Krone eines jeden [215] Helmes erhebt sich ein goldener Stern. Helmdecken. Jene des rechten und auf der rechten Seite des mittleren Helms blau mit Gold; jene des linken und auf der linken Seite des mittleren roth mit Silber unterlegt. Schildhalter. Zwei goldene, gegeneinander gekehrte Greife mit ausgeschlagenen rothen Zungen.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Rottenhahn starb im Februar 1809.
  2. Vorlage: Pratobera-Wiesborn.
  3. Vorlage: emporrragt.