BLKÖ:Scheidlein, Georg Edler von

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Scheidl
Band: 29 (1875), ab Seite: 168. (Quelle)
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Scheidlein, Georg Edler v. (Rechtsgelehrter, geb. zu Wien im Jahre 1750, gest. ebenda im Jahre 1825). Beendete in Wien die Gymnasialclassen, die philosophischen und rechtswissenschaftlichen Studien und wendete sich nach erlangter Doctorwürde dem Lehramte zu, wurde im Jahre 1774 wirklicher Lehrer der Rechtswissenschaften an der Theresianischen Ritterakademie, 1779 ordentlicher Lehrer der Provinzialrechte und der Gerichtspraxis an der Wiener Hochschule. Im Jahre 1792 wurde ihm überdieß das Lehramt des Geschäftsstyls zugewiesen und ihm im Jahre 1810 die Vorlesungen über das österreichische Privatrecht übertragen. Seit dem Jahre 1791 versah er auch das Syndicat der Wiener Hochschule. In seinem Fache schriftstellerisch thätig, hat S. theils mehrere Werke selbst herausgegeben, theils sind deren mehrere nach seinen Vorträgen veröffentlicht worden, und zwar: „Erklärung des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches“, 2 Theile (Wien 1789, Gaßler; ebd. 1789 u. 1790, Hörling, 8°.); – „Erklärung des österreichischen Provinzialrechtes nach den Vorlesungen des Herrn Dr. G. Scheidlein“ (178.); neue, ganz umgearbeitete Ausgabe nebst dem Tractat de juribus incorporalibus, 2 Theile (Wien 1796, 8°.); neue Aufl., 3 Theile (ebd. 1805, A. Gaßler, 8°.); – „Erklärungen über den Geschäftsstyl in den österreichischen Erblanden nach dem Geiste der öffentlichen Vorlesungen des ...“ (ebd. 1794, Gaßler, 8°.); – „Erklärungen des österreichischen Privatrechtes nach den Vorlesungen u. s. w.“, 3 Theile (ebd. 1805, Gaßler, 8°.); – „Erläuterung der für Oesterreich unter der Enns am 27. September 1783 erlassenen Civil-Jurisdictionsnorme nach den Vorlesungen u. s. w.“ (Wien 1804, 8°.); neu bearbeitete Aufl. (ebd. 1817, J. G. Ritter v. Mösle, 8°.); – „Erläuterungen über die allgemeine bürgerliche Geschäftsordnung. Nach den Vorlesungen ...“, 2 Bde. (Wien 1806, Gaßler, 8°.); zweite verm. u. verb. Aufl., 2 Bde. (ebd. 1825, 8°.); in’s Italienische von Gaetano Senoner übersetzt: „Analisi della Procedura civile“ u. s. w., 4 vol. (Milano 1816, C. Silvestri, 8°.); – „Grundsätze des österreichischen Rechtes nach den Vorlesungen u. s. w.“, 2 Theile (Wien 1785, Gaßler, 8°.); – „Commentar über die bürgerlichen und politischen Gesetze, welche seit der eingetretenen Wirksamkeit des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches nachträglich erschienen sind ...“ (ebd. 1819, Mösle, 8°.); zweite verbess. und um Vieles verm. Aufl. (ebd. 1823, 8°.); in’s Italienische übersetzt von Rocco Loccatelli: „Commentario sulle leggi civili promulgate dopo l’attivazione del Codice univ. austriaco“ (Milano 1822, Sonzogno, 8°.); – „Abhandlung über den Kaufvertrag nach dem österreich. bürgerlichen Gesetzbuche in Vergleichung mit dem römischen Civilrechte, dem preussischen Landrechte und dem französischen Civilcodex“, 2 Abtheilungen (Wien 1818 u. 1819, Mösle, 8°.); – „Abhandlung über den Mieth- und Pachtvertrag nach dem österreich. Gesetzbuche in Vergleichung“ u. s. w. wie oben (ebd. 1819, 8°.); – „Handbuch des österreichischen Privatrechtes“, 3 Bde. (Wien und Triest 1814 u. 1815, Geistinger, 8°.); – „Commentar über die Einleitung und das I. Hauptstück des 1. Theiles des allgem. bürgerl. Gesetzbuches“ (Wien 1823, Mösle, 8°.); in’s Italienische übersetzt von R. Loccatelli: „Commentario sulla introduzione e sul 1o capit. [169] della 1a parte del Codice civ. univ.“ (Milano 1823, 8°.); – „Miscellen aus dem Gebiete her bürgerlichen und der mit derselben verwandten politischen Gesetzgebung des österreich. Kaiserstaates“, 5 Hefte (Wien 1820–1822, Mösle’s Witwe, 8°.), 1. Heft: Vom Darlehensvertrage; 2. Heft: Vom Pflicht- und Erbtheile; 3. Heft: Von den Ehepacten; 4. Heft: Vom Schadenersatze und der Genugthuung; 5. Heft: Von der Verjährung und Ersitzung. S., der seiner Zeit als Rechtslehrer und Fachschriftsteller eine verdienstliche Thätigkeit entfaltete, wurde in Würdigung derselben im Jahre 1818 in den erbländischen Adelstand mit dem Ehrenworte Edler von erhoben.

Adels-Diplom ddo. 20. December 1818. – Wappen. Von Blau und Silber quergetheilter Schild. Im oberen blauen Felde ein großer braungebundener Quartband mit goldenem Schnitt, auf welchem eine Goldwaage liegt, deren Schalen an drei weißen Schnüren über das Buch herabhängen und deren Querstange sammt der oberen Handhabe sich nebst den Schnüren schräglinks neigt. Die Waage ist rechts und links von einem goldenen Stern begleitet. Im unteren silbernen Felde sitzt auf einem grünen Hügel eine braune, rechts und links von natürlichen Bienen begleitete Nachteule. Auf dem Schilde ruht ein rechtsgekehrter gekrönter Turnierhelm, auf dessen Krone die vorbeschriebene Nachteule zwischen einem offenen schwarzen Flug sich erhebt. Die Helmdecken sind rechts blau mit Gold, links blau mit Silber unterlegt.