Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Hoppenstedt, Georg Ernst Friedrich“ von Georg Waitz in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 13 (1881), S. 116–117, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Hoppenstedt,_Georg&oldid=- (Version vom 29. März 2024, 11:36 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
<<<Vorheriger
Hoppe, Israel
Nächster>>>
Hopper, Joachim
Band 13 (1881), S. 116–117 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Georg Ernst Friedrich Hoppenstedt in der Wikipedia
Georg Ernst Friedrich Hoppenstedt in Wikidata
GND-Nummer 116982519
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|13|116|117|Hoppenstedt, Georg Ernst Friedrich|Georg Waitz|ADB:Hoppenstedt, Georg}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=116982519}}    

Hoppenstedt: Georg Ernst Friedrich H., königlich hannoverischer geheimer Cabinetsrath und Generalsecretär des Ministeriums, lange Jahre hindurch einer der angesehensten Beamten des Landes. Geboren als jüngster Sohn des Predigers H. in Hannover, verlor er den Vater schon im 8. Lebensjahre und hatte während der Schul- und Universitätszeit manche Entbehrungen zu ertragen, die nöthigen Mittel sich zum Theil selbst durch Unterricht zu erwerben. Er studirte von Ostern 1797–1800 in Göttingen Jura, hörte aber auch Vorlesungen anderer Fächer und verkehrte mit Freunden, die sich in verschiedener Lebensstellung einen Namen gemacht haben. Nach rühmlich bestandener Prüfung lebte er einige Jahre als Auditor am Harz, ward aber schon 1803 als Hilfsarbeiter im Ministerium zu Hannover beschäftigt. Während der westfälischen Herrschaft zog er einer Anstellung in Cassel die als erster Adjunct des Maire in seiner Vaterstadt vor und fand Gelegenheit durch Umsicht drohende Verluste von dieser abzuwenden. Wegen patriotischer Gesinnung verdächtigt, mußte er zuletzt flüchtig das Land verlassen, kehrte aber 1813 mit der alten Regierung zurück und ward zum Referenten im Ministerium, 1817 zugleich zum Regierungsrath bei der Provinzialregierung ernannt. Im J. 1821 vertauschte er diese Stellung mit der Direction des Magistrats der Stadt Hannover, ward 1824 auch ihr Vertreter in der zweiten Kammer und Präsident derselben. Stets hat Hannover seiner, wenn auch kurzen Verwaltung ein dankbares Andenken bewahrt. Schon in demselben Jahre 1824 kehrte er zur Regierung zurück, indem er zu dem zuletzt von einem älteren Bruder, Karl Wilhelm († am 26. Juli 1826) bekleideten Amt eines Generalsecretärs im Ministerium berufen ward, das er dann 23 Jahre lang verwaltet und in dem er die umfassendste Thätigkeit entfaltet hat. Eine neue Organisation der Verwaltung, später 1833 die Einführung des Staatsgrundgesetzes, eine umfassende Gesetzgebung, welche sich an dieses anschloß, dann aber auch die Aufhebung desselben nach dem Regierungsantritt des Königs Ernst August [117] (1837) und die Verfassungskämpfe unter diesem bis zu den Märztagen des J. 1848 hin fallen in die Zeit seiner Amtsführung. H. war keine politische Natur – das ihm im J. 1831 angetragene Ministerium des Innern hat er abgelehnt –, dem königlichen Hause treu ergeben, allen weitgreifenden Aenderungen und gewaltsamen Maßregeln abgeneigt, mild und ausgleichend wo und wie er konnte; auch unter oft schwierigen Verhältnissen gelang es ihm sich fast allgemeine Anerkennung und Hochachtung zu verschaffen. Die einflußreichste und verdienstlichste Wirksamkeit aber erhielt er in der Leitung der Angelegenheiten der Universität Göttingen, die er 1826 unter dem Curatorium v. Arnswalds und v. Stralenheims übernahm und mit ebenso viel Erfolg wie Liebe und Einsicht führte. Auch Göttingen hat in diesen Jahren wechselnde Schicksale erfahren; die Unruhen des J. 1831 griffen störend ein, die Vertreibung der sieben Professoren 1837 vernichtete einen großen Theil dessen, was durch H. begründet – alle sieben waren in seiner Zeit angestellt worden. Dennoch gelang es ihm, der Universität, wenn auch nicht die frühere Frequenz, doch ihren alten Ruhm zu bewahren, die bewährten Traditionen einer vorsichtigen, rücksichtsvollen, wohlwollenden Pflege aufrecht zu erhalten, die Hilfsmittel zu vermehren, neue Anstalten zu begründen, weitere Verluste abzuwenden, nach einigen Jahren frische Kräfte heranzuziehen; außer jenen sieben – Albrecht, Dahlmann, Ewald, Gervinus, Jakob und Wilhelm Grimm, Weber – sind unter Hoppenstedt’s Mitwirkung unter anderem berufen oder angestellt: die Theologen Lücke, Gieseler, Jul. Müller, Ehrenfeuchter, die Juristen Bluhme, Mühlenbruch, Francke, Kraut, Zachariae, Thöl, Herrmann, die Mediciner und Naturforscher Siebold, Fuchs, Wagner, Wöhler, Grisebach, die Philosophen Herbart, H. Ritter, Lotze, der Philologe K. Fr. Hermann; nur einzelne derselben haben freiwillig die Georgia Augusta mit anderen Lebensstellungen vertauscht: lange galt es hier, daß ohne ganz besondere Gründe nicht leicht ein Ordinarius Göttingen verlasse. Doch fehlte es nicht an Hemmungen verschiedener Art, und nicht immer sah H. den gewünschten Erfolg seiner Bemühungen. Auch seine Gesundheit hatte gelitten. Das ihm zugleich mit einer Stelle am Archiv übertragene Amt eines Vicekanzlers des Guelfen-Ordens legte er schon 1841 nieder; 1846 glaubte er um seinen Abschied bitten zu sollen, begnügte sich aber zunächst mit einjährigem Urlaub. Während desselben, nach Stralenheim’s Tod, verband der König Ernst August die Geschäfte des Curatoriums mit dem Cabinet, und nun schied H. zu lebhaftem Bedauern der Universität aus demselben aus. Nach den Märztagen 1848 trat er in den Ruhestand, lebte aber noch zehn Jahre in Zurückgezogenheit und Muße. Am 16. Februar 1858 machte ein Schlagfluß seinem Leben ein Ende.

Als Ausdruck auch persönlicher dankbarer Verehrung erschien: Zur Erinnerung an G. E. F. Hoppenstedt und sein Verhältniß zur Universität Göttingen. Ein Beitrag zur Geschichte des hannoverschen Landes und des deutschen Universitätswesens. (Von R. Wagner.) Göttingen 1858.