ADB:Gresemund, Theoderich der Jüngere

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Artikel „Gresemundt, Dietrich“ von Ludwig Geiger in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 9 (1879), S. 640–641, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Gresemund,_Theoderich_der_J%C3%BCngere&oldid=- (Version vom 11. Dezember 2024, 01:21 Uhr UTC)
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Gresemundt: Dietrich G. (zum Unterschied von seinem gleichnamigen Vater junior genannt), geboren in Speier a. 1475, bleibt kurze Zeit in Rom, studirt Jurisprudenz auf italienischen Universitäten, wird Doctor in Ferrara, läßt sich aber nicht durch Anerbietungen italienischer Fürsten in dem fremden Lande halten, sondern geht über Straßburg, wo er mit Geiler von Kaisersberg Freundschaft schließt, nach Mainz, lebt als Canonicus in Mainz (1506 geistlicher Vicar, 1508 Protonotar des Mainzer Erzbisthums, 1509 zum diffinitor cleri minoris, 1510 zum Scholasticus ernannt), als welcher er auch eine mehrfach gedruckte Rede vor dem Mainzer Capitel hielt, gestorben 1512. Er wird vielfach als eifriger Humanist genannt, der Wimpheling in Briefen vertheidigte, den Heidelberger Humanistenkreis mit Gedichten erfreute; seine Schriften sind selten und ohne große Bedeutung. Schon in seinem 18. Jahre schrieb er seinen „In septem artium liberalium defensionem dialogus“, den er mit einem Schreiben (cal. Jan. 1494) seinem Lehrer Joh. Trithemius widmete. In diesem Dialoge streiten sich Chyron und Aristobulos über Werth und Unwerth der sieben freien Künste, und fordern, unter Assistenz der Künste selbst, G. zum Richter auf, der natürlicherweise dem Vertheidiger derselben, Chyron, der für die Bedeutung, den praktischen und theoretischen Nutzen der Künste breite Declamationen und die Beispiele hervorragender Männer des Alterthums ins Feld führt, Recht gibt. Der Vertheidiger rühmt u. A. die Astronomie, weil sie im Stande sei, das Zukünftige vorherzukünden und Schätze zu verschaffen; der Gegner bleibt am Schlusse jedes einzelnen Dialogs bei seiner Ansicht. Diese Schrift, ein Zeugniß rühmlichen Eifers, aber nicht eben ein Beweis allzugroßer Begabung oder hervorragender Kenntnisse, scheint dem G. die Beschuldigung eines Plagiats eingetragen zu haben; wenigstens wehrt er sich in drei Gedichten im Anhange zu seiner zweiten Schrift gegen einen Zoilus, der laboris nostri primiciolas nuper calchographia editas alieno malleo et incude fabricatas contendebat. Diese zweite Schrift nun: „Podalirii Germani cum Catone Certomio de furore germanico diebus genialibus carnisprivii dialogus“ erschien 1495, ist dem Georg v. Halle (Mainz pr. Cal. Mart. 1495) zugeeignet und durch Verse des Jacob Cantor und Joh. Cuspinian eingeleitet. Sie behandelt die, wie Cato sagt, thörichte Sitte der Deutschen (besonders der Speierer), sich jährlich einmal zu verkleiden und bemüht sich, nicht unwitzig, den Cato zu einer milderen Ansicht dieses Gebrauchs zu bekehren. Eine dritte Schrift wurde nach seinem Tode von Jacob Wimpheling herausgegeben unter dem Titel: „De violata juxta Moguntiam S. cruce historia et carmen“ (Straßb. 1514). Die Historia erzählt, daß ein Mainzer, Schelkropf mit Namen, rasend über seinen Spielverlust, Heiligenbilder verbrecherisch verletzt habe und für seinen Frevel mit dem Feuertode bestraft worden sei, das Gedicht, in Folge eines Gelübdes während einer Krankheit verfaßt, enthält lebhafte Declamationen gegen das Spiel und für die Verehrung der Heiligen. Das Gedicht, von Geiler von Kaisersberg sehr gerühmt, wurde von Gebwyler mit Scholien versehen und von demselben, von Gerv. Sopher[WS 1] in Offenburg, von Joh. Sapidus in Schlettstadt öffentlich erklärt. Sonstige Schriften oder Briefe von G. sind mir nicht bekannt. Trithemius in der Biographie seines jungen Freundes [641] (Catal. ill. vir. bei Freher, Trith. Opp. hist. I. p. 176), in welcher er sich rechtfertigt, daß er einen so jungen Menschen bewährten Alten an die Seite gesetzt habe, nennt noch eine „Oratio nomine philosophiae et oratoriae ad rerum publicarum gubernatores“, ferner ein Gedicht „In fratrem pensantem manus ordinis praedicatorum purissimam Dei parentis conceptionem stolide impugnantem“, das in dem damals wüthenden Streit über die unbefleckte Empfängniß gewiß die Ansicht des Trithemius verfocht. Franz Irenikus erwähnt noch einen „Catalogus episcoporum et archiepiscoporum Mogunt.“, der von G. herrühren soll. Ein an ihn gerichteter Brief von Beatus Rhenanus (Arg. prid. id. Jan. 1510) findet sich in „Pomponii Laeti opera“ (Straßb. 1516, Fol. LIII), von Beatus Rhenanus wird G. genannt in einem Brief an Reuchlin 1509 (Reuchlin’s Briefwechsel S. 115) und in einem Briefe des Zasius an Thom. Wolf, 1506 (Epist. Zasii ed. Riegger, p. 390), in welchem er als academiae Moguntinae illustrator primarius bezeichnet wird. In dem schon angeführten Briefe des Beatus Rhenanus wird der Angeredete ferner als Sammler von Alterthümern, Inschriften und Münzen gerühmt und ermahnt, ein Werk über die Mainzer Alterthümer, ähnlich dem Peutinger’schen über die Augsburger, herauszugeben, Doch scheint aus dieser Veröffentlichung, durch die Gresemundt’s Name hätte bedeutend werden können, nichts geworden zu sein. Endlich wird G. noch von Erasmus gerühmt als der Erfinder der Kunst stanneis (Mischung aus Silber und Blei) typis libros excudendi, ein Lob, das, häufig mißverstanden, dem G. den Namen des Erfinders der Buchdruckerkunst eingetragen hat. Der obengenannte Vater des G. führte von seiner Heimath den Beinamen von Meschede, war Arzt, Leibarzt der Mainzer Erzbischöfe Adolf II. und Berthold v. Henneberg, und schrieb eine Schrift „De conservanda sanitate tempore pestis“.

Joannis, Scriptores rer. Mogunt., III. p. 393–420. Adam, Vitae germ. med. Riegger, Amoen. Friburg., III., 346–352[WS 2], wo eine zeitgenössische Biographie des G. jun. abgedruckt ist.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Gervasius Sopher (1490–1556).
  2. Amoenitates literariae Friburgenses. Fasc. 3. Ulmae 1776 Uni Freiburg