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Artikel „Freher, Marquard“ von Franz Xaver von Wegele in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 7 (1878), S. 334–335, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Freher,_Marquard&oldid=- (Version vom 28. März 2024, 20:46 Uhr UTC)
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Freher: Marquard F., Gelehrter und Staatsmann, geb. 26. Juli 1565 zu Augsburg, gest. 13. Mai 1614 zu Heidelberg. Seine Familie war einige Generationen früher von Dinkelsbühl in Augsburg eingewandert und zählte mehrere verdiente Männer in ihren Reihen. Sein gleichnamiger Vater hatte zuletzt das Amt eines Kanzlers bei dem Kurfürsten Casimir von der Pfalz bekleidet. F. selbst besuchte schon in seinem 15. Jahre die Universität Altdorf und widmete sich dort mit Erfolg der Rechtswissenschaft. Von da wendete er sich nach Bourges, wo ihn im Mai 1585 Cujacius zum Licentiaten juris promovirte. Die wissenschaftliche Richtung, zu der F. in Altdorf und Bourges den Grund gelegt hat, war eine durchaus solide und fruchtbare, auch keine einseitige, denn er hat später nach verschiedenen Seiten hin, auf dem Gebiete der Rechtswissenschaft, des deutschen Alterthums und der Geschichte sich als Schriftsteller ausgezeichnet. Nach seiner Rückkehr aus Frankreich ernannte der Administrator der Pfalz, Johann Casimir, den noch jungen Mann zu seinem Rathe und im J. 1596 übertrug Kurfürst Friedrich IV. ihm nach Pacius’ Tode die Professur des römischen Rechtes. In dieser Berufsthätigkeit ist F. eine Reihe von Monaten hindurch durch die heftig auftretende sog. Pest unterbrochen worden und hat die unwillkührliche Mußezeit in Köln zugebracht. Bald darauf (noch im J. 1598) wurde er aber dem Lehrberufe gänzlich entzogen, indem ihn der Kurfürst in Anbetracht seiner praktischen Brauchbarkeit in seine unmittelbaren Dienste zog. In dieser Vertrauensstellung hat ihn Friedrich IV. theils zu diplomatischen Geschäften, die ihn bis nach Polen führten, theils zu litterarischen Arbeiten, vorzugsweise staatsrechtlicher Natur im Interesse seiner Dynastie und seines Landes verwendet. Seine Zufriedenheit mit dem Dienste Freher’s hat er ihm u. a. durch die Ernennung zum Vicepräsidenten und durch die Schenkung eines heimgefallenen Rittergutes bezeigt. Aber auch darüber hinaus war die Stellung Freher’s vor allem um seiner gelehrten Thätigkeit willen eine in der Nähe und Ferne hochgeachtete und stand er mit vielen hervorragenden Gelehrten in enger Verbindung. Jedoch schon im 1614 hat den noch nicht Funfzigjährigen der Tod hinweggenommen.

Wie bereits angedeutet, war die wissenschaftliche Bildung und Wirksamkeit Freher’s eine vielseitige und bewegte sich auf den verschiedensten Gebieten, die aber doch alle eine historische Grundlage hatten. Er war überhaupt ein feiner, auch künstlerisch und dichterisch angelegter Geist. Seine Schriften bezeigen alle eine nicht gewöhnliche Gelehrsamkeit, Umsicht und vielen Scharfsinn. Seine staatsrechtlichen Streitschriften behandeln Angelegenheiten und Ansprüche des pfälzischen Hauses. Aus dieser seiner officiellen Thätigkeit heraus entstanden mittelbar auch seine „Origines Palatinae“, ein für seine Zeit wichtiges geschichtliches Werk, dem er durch Herbeiziehung urkundlichen Materials eine feste Basis zu geben verstand. Sehr geschätzt waren seine in das Gebiet der Rechtsalterthümer einschlagenden „Commentarii de secretis judiciis olim in Westphalia etc.“, zuerst Heidelberg 1599, sowie [335] seine Untersuchung über das alte Ladenburg (Lupodunum). Nicht minder wurden seine das Gebiet der Münzkunde berührenden Untersuchungen anerkannt. Ganz besonderes Verdienst hat er sich als Herausgeber von Sammlungen böhmischer, französischer, deutscher Geschichtsquellen erworben. Auch eine Ausgabe der Opera historica des Trithemius hat er veranstaltet. Der erste Band der deutschen Geschichtsquellen bringt als Einleitung ein Directorium, d. h. ein Verzeichniß der deutschen Geschichtsschreiber aller Art, ein Versuch, der für seine Zeit höchst dankenswerth war und von Sagittarius und Köhler wiederholt wurde. Seine Arbeiten über deutsches Recht und deutsche Geschichte haben ihn zugleich auf das Studium der alten germanischen Sprachdenkmäler geführt, und verdanken einige der wichtigsten unter den kleineren derselben ihm ihre Herausgabe. Denn auch auf Handschriftliches haben sich diese seine Kenntnisse und sein Forschungseifer ausgedehnt (vgl. Rud. Raumer, Geschichte der germanischen Philologie, vorzugsweise in Deutschland, München 1870, S. 50–52), und hier wie anderwärts mußte er manchen noch unausgeführten Plan mit in sein Grab nehmen. Aber auch so war es ein reiches und wohl verwendetes Leben, das im J. 1614 zu Heidelberg zu Ende ging. Seine reichhaltige Büchersammlung ist in die öffentliche Heidelberger Bibliothek übergegangen.

J. D. Göbel in der Einleitung zu seiner Ausgabe des Commentars de secretis judiciis. — Adami, Vitae Ictorum germ. p. 216 sqq. – J. Brucker, Ehrentempel der deutschen Gelehrsamkeit, 7. Thl. S. 106–110. – Jöcher, Gelehrtenlexikon, Thl. S. 735 ff., mit Aufzählung der Schriften Freher’s. – Ersch und Gruber, Encyclopädie, 48. Thl. S. 416–417.