Topographia Franconiae: Nürnberg

Topographia Germaniae
Nürnberg
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Ober-Eißfeld
aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1648, S. 65–78.
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Nürnberg.

Es ligt die weitberühmte deß Heiligen Röm. Reichs Stadt Nürnberg im Fränckischen Creiß / an der Pegnitz / so bey Fürth in die Regnitz oder Rednitz / und diese förters in den Mäyn fället / auff einem sandigten gar harten Boden / da weder Weinwachs / noch Schifffarth ist / die auch nicht eben / sondern auff etlichen Berglein erbauet / deren Hand jedoch durch alle Land gehet. Woher aber ihr Name kommt und wer sie erbauet / davon seynd unterschiedliche Meynungen. Theils halten sie für deß Ptolomaei Segodunum: Theils vermeynen / daß sie vorzeiten Nahrungsberg: Andere / daß sie Nerckelsberg geheissen: Theils nennens Nur-ein-berg: Andere wollen Drusum Neronem, Käysers Tiberii Brudern zu ihrem Urheber machen / dahero der Name Nero-berg und Nero-werck entsprungen seye: Theils sagen / besagter Käyser Tiberius Nero habe den Thurn auff der Vesten allhier / zwölff Jahr vor Christi Geburt / zur Zeit seines Stieffvaters / Käysers Augusti, als er Tiberius damals noch nicht Käyser / wider den König von Thüringen gezogen / erbauet / und als besagter König sich ihme ergeben / bemeldten Thurn / sammt dero Gegend herumb / den Innwohnern selbiger Gegend / eine Stadt dahin zu bauen eingegeben: Andere aber verwerffen diese Meynung und sagen / welche vermeynen / daß Drusus oder Tiberius gar in die Landsart kommen / und in selbiger die Noricos überwunden / und die Vesten oder das Schloß allda erbauet habe / die verstehen sich nicht recht auff die alte Beschreibung deß Landes / und seyen der Historien nicht genugsam erfahren. Dann es haben vorzeiten diese Gegend die Schwäbische Hermunduri bewohnet / deren Nachbarn die Norici, oder wie Althamerus apud Capitolinum in vita M. Antomi wil / die Varistae, in der Obern-Pfaltz / gewesen: Die Noric aber haben zur Gräntze den Inn und die Donau gehabt / und sich hineinwarts gegen Italia oder Welschland erstrecket. Aber nachmals / und zwar lang nach Christi Geburt / als die Hunni das Noricum, nemlich einen Theil Oesterreich / Steyer / Kärnten / das Saltzburgische Bistumb und angräntzende Länder verwüsteten / haben sich theils Norici, wegen mehrer Sicherheit in dieser Gegend / allda sich auch theils der Bojen oder Bäyern vorhero nidergelassen hatten / begeben / und wegen bequemlichkeit der zweyen Wasser Pegnitz / und Rednitz oder Regnitz / ihre Hämmer und Schmidten (auff welche Kunst sie sich sonderlichen verstanden) daherumb auffgerichtet / und ferner zu ihrer Sicherheit auff den Berg / auff welchem noch heutiges Tags das Schloß stehet / Anfangs ein schlechtes Castell auffgeführet / dahin folgends ein Flecken / und also fortan eine Stadt erbauet worden / welches Castell / so in den alten Brieffen Castrum Noricum genennet wird / unter dem Fränckischen Gebiet gewesen / und allbereit zu denen Zeiten Käyser Carols deß Grossen gestanden ist.

In der Constitutione Friderici Imperatoris de incendiariis et pacis violatoribus, stehet; In Castro nostro Norimberc. Anno 1187, wie selbige Constitutio in Corpore Juris, neben andern zu End zu finden.

Dahero ist man auch wegen der Zeit deß ersten Anfangs / wann Nürmberg erbauet worden / ungleicher Meynung / indem etliche wollen / es seye zur Zeit nicht Neronis, sondern Attilae geschehen / umb welche Zeit auch die Stadt Venedig erbauet worden / und also sagen sie / habe Nürnberg den Namen von den Noricis, als derselben Metropolis, nicht von den Neronibus, die weder hieher noch in Thüringen jemals kommen seyn sollen. Den rechten Außschlag lassen wir dißmaln dahin gestellt seyn / und halten es mit denen / welche Nürnberg von Nordgau / quasi Nordenberg oder Nörnberg deriviren / und kan dannoch der Thurn auff der Vesten von Tiberio Nerone den Namen haben / wie obgedacht: davon ein mehrers zu anderer Zeit.

Als folgends Hertzog Albrecht in Francken / und Graf zu Bamberg / bekandter massen / umb sein Leben kommen / ist solcher Ort / welcher vorhero zu den Zeiten Caroli Magni schon den Christlichen Glauben gehabt / von Käyser Ludwig dem dritten / Käyser Arnolffs Sohn / dem Reich unterwürffig gemacht worden. Dieweilen es aber umb selbige Gegend [66] sehr unsicher worden / haben die Teutsche Käyser eine Besatzung ins Schloß gelegt / und den Inwohnern gewisse Gesetz fürgeschrieben: Insonderheit Käyser Conrad der Erste / umb das Jahr Christi 912. welcher die Stadt alten verständigen Männern ehrliches Herkommens / zu regieren / und die Wälder von der Rauberey sauber zuhalten / befohlen: welche zu solchem Ende etliche Söldner angenommen und unterhalten / so täglichen die Wälder und Strassen durchstreifften / und wann sie schädliche Leuth anträffen / dieselbe in die Stadt führen solten; Inmassen bey der Stadt Nürnberg noch heutiges Tages gebräuchlich / deren auch solch Alt-Herbringen / mittler zeit von denen Römischen Käysern confirmirt / und in vim Commissionis perpetuae Lehens-weiß auffgetragen worden.

Umb berührter Ursachen willen / daß die Stadt Nürnberg der Rauberey mächtig gewehret / haben sich zu erwehnter Zeit auch viel Adeliche dapffere Geschlecht dahin gethan / durch welche die Stadt hernacher jederzeit in guter Policey und Ordnung erhalten worden.

Unter Käyser Ottone I.oder Magno, soll Anno 938. zu Nürnberg die erste Reichsversammlung seyn gehalten worden. Unter welchem Ottone I. wie auch beyden folgenden Ottone II. und Ottone III. die Stadt Nürnberg so weit zugenommen / daß etliche Graffen und Edle / und unter denselben sonderlichen die Graffen von Nassau / sich daselbsten nidergelassen / und gewohnet haben. Käyser Heinrich der II. hat sonderlich gern zu Nürnberg sich auffgehalten / und viel wichtige Reichs-Sachen daselbsten entscheiden lassen. Dergleichen wird vom Käyser Heinrich dem III. Anno 1050. gelesen.

Nachmals / als die beyde Käyser Heinrich der Vierdte und Fünffte / Vatter und Sohn / wider einander kriegeten / und es Nürnberg mit dem Vatter hielte / hat sie der Sohn / umb das Jahr 1106. belagert / und nach 31. Stürmen / so Er davor verlohren / endlichen über das Wasser herein an dem Ort / so man wegen der grossen Gegenwehr / die da geschehen / noch heutiges Tages im Obern- und Untern Weehr / nahe bey dem Dendelmarck / nennet / erobert / und wie theils wollen / alles / Jung und Alt in der Stadt erstochen / auch die Kinder in der Wiegen schleiffen und verbrennen lassen. Es wurde Nürnberg hernach Rudenberg genennt / und lag also 33. oder 34. Jahr öde / und obwoln theils meynen / es seye damals auch das Schloß erobert worden / so findet es sich doch auß den Jahrbüchern / daß solches eine Jungfrau blieben / und von einem dapffern Mann / Namens Gottfried / erhalten worden.

Unter Käyser Lothario hat sich dieser Ort wieder herfür gethan / und sonderlichen bey Regierung Käyser Conraden deß Dritten / sich stattlich erholet umb das Jahr Christi 1140. welcher auch 10. Jahr hernach / als Er auß dem Heiligen Land wieder ins Reich kommen / mit seiner Gemahlin gern daselbsten gewohnet.

Zu den Zeiten Käyser Carol deß Vierdten / umb das Jahr Christi 1350. ist Nürnberg gewaltig erweitert / mit neuen Mauren umbgeben / und folgends / wie jetzt zu sehen / mit doppelten starcken Mauren / weiten und tieffen Gräben / mächtigen Thürnen / stattlichen Brustwehren / Pasteyen und dergleichen bevestiget worden. Dero Thürnen sollen groß und klein 365. und zwar 183. grosse von Quatersteinen seyn / und stehen auff solchen grossen runden und starcken Thürnen die Stück zur Sicherheit. Sie hat 6. grosse starcke und wolverwahrte Thor / als das Laufferthor / Thiergartnerthor / Neuethor / Schloßthor / Frauenthor / Spitlerthor / und zwo Pforten / als das Hallerthürlein und Wöhrterthürlein.

Es werden in dieser Stadt 528. Gassen und Gäßlein / 4. Schlagklocken und 4. kleine Uhren / eylff steinerne Brücken und Steg / von grossen Werckstücken gehauen / 7. höltzerne Brücken und Steg / 12. Berg / zehen Märckt oder Plätz / da man allerhand feyl hat / auff die 116. oder 118. Schöpffbrunnen / 12. Röhrcästen / (ausser was für Wasser in der Burger Häusern ist / ) und 13. gemeine oder offene Bäder / darunter ein Gesundbad ist / gezehlet.

Das obgedachte Wasser die Pegnitz / so durch die Stadt rinnet / treibet 68. Mühlräder / ohne was sie bey den Schleiff- Pallier- Säg- Rothschmied- Papier- Drexelmühlen / den Drotziehern / allerley Hämmern / in- und ausser der Stadt vor einen Nutzen schaffet / und dabey auch Insulen / lustige Bleichen / spatzier- und ehrliche Spielplätz machet. Es soll diese deß Nordgaues Haupt-Stadt im Umbcräyß 8000. Schritt haben / so man auf 2. kleine Teutsche Meilen rechnen thut. Sie ist nicht gantz rund / sondern wie man wil / mit fleiß Eckicht erbauet worden / daß sie desto schwerer zugewinnen. Sie hat zwo Vorstätt / Wehrd / oder Marckt-Wehrt / und Gostenhoff.

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[67] Der Marckt Werhd hat ein absonderlich wolbesetztes Gericht / der Stadt unterworffen; Das Dorff / jetzt Marck-Gostenhoff / (welches vorzeiten / ehe die Stadt erweitert worden / ein zimlich Feldwegs davon gelegen gewesen / aber nach beschehener Erweiterung gleich daran ausser den Gräben / als eine Vorstadt / ligen thut / ) ist auch ein absonderliches Ampt / deme zween / als ein Ober- und Unterpfleger / von der Stadt auß vorgesetzt / und ist solcher Marcktflecken absonderlich verwahret.

Es ist eine grosse Menge Volck zu Nürnberg / wiewoln dessen vor dem jetzigen Krieg und dem Sterben / so in den neulichsten Jahren / als Anno 1632. und 1643. allda grassirt hat / ein mehrers gewesen. Und ist die Stadt unter zweyen Pfarren / S. Gebald und S. Laurentzen / begriffen / und in acht Viertel / wie Dresserus sagt / und unter 132. Hauptleuth abgetheilet. Man schreibet / daß entweder Käyser Friederich der Vierdte / oder Käyser Ferdinand der Erste / oder sie alle beyde / (dann ein Ding wol von mehrern geschehen kan) einen Rathsherrn / und wie gedachter Dresserus wil / Herrn Antonium Tucher / solle gefragt haben / welcher Gestalt sie eine so grosse Meng Volcks regieren könten? Darauff der Rathsherr geantwortet: Mit guten Worten / und schweren Straffen.

Es ist deß Volcks ein grosser Theil künstlicher Arbeiter in allerley Sachen / und hat sich fast jederman allda / als die Handtierungen noch starck zu Friedens-Zeiten gangen seynd / wol ernehren können / und läst man die Leuthe nicht müssig gehen / ist auch gute Vorsehung / daß kein grosses Zusammenlauffen / außgenommen in den Kirchen / bey Begräbnussen / und zu gewisser Zeit erlaubten Kurtzweilen / geschehe / oder auch grosse Panqueten und Gastereyen / ausser den Hochzeit-Mahlzeiten / angestellt werden.

Die Kauffleuthe / welche seit deß 1300. Jahrs / da sie erstlichen in frembde Länder zu handlen angefangen / haben daselbsten zu Friedens-Zeiten vor diesem sehr zugenommen / und ist derselben Bancho nach dem Venedischen gerichtet.

Die Nürnbergische Waaren werden nicht allein durch gantz Europam, sondern gar in beyde Indien geführet.

Es wird auch dem gemeinen Volck / so von Natur eines frölichen Gemüts / allerley Freudenspiel und Kurtzweil / zu gebührenden Zeiten / nicht verwehret / wie dann auch ausser der Stadt ein schöner lustiger Spielplatz / die Haller-Wiesen genannt / darauff lustige Bäume und Brunnen stehen; Allein muß solches Kurtzweilen mit Maß geschehen.

Diese Stadt / ob sie wol nicht mitten in Teutschland und Europa, wie etliche geschrieben / gelegen / so hat sie doch bequemes Lager. Es seynd daselbsten / neben den Handwerckern und gemeinem Volck / item denen Kauffleuthen / zuforderist viel alte Adeliche Geschlechter / so in der Nürnbergischen Chronic und in deß Johann Siebmachers neuen Wappenbuch erzehlet werden; darunter 28. alte Rathsfähige seynd / die man zum Unterscheid der andern Erbaren Unrathsfähigen Geschlecht also nennen thut.

Von aller Nürnbergischen Geschlechter Wappen / haben Herr Carol Nützel Sel. Käyserlicher Rath und Ritter / etc. und nach ihme Weyland der berühmbte Professor der Universität Altorff Michael Piccartus, sehr schöne und kluge Disticha geschrieben / welche Anno 1642. in tract. Theodori Hoepingi, de Jure Insignium, in fine gedruckt / und in der Ordnung nach dem Alphabet gesetzt worden. Es ist auch diese Stadt mit herrlichen Freyheiten versehen / sonderlich soll ein jeder Römischer Käyser seinen ersten Reichstag darinnen halten.

Daselbst ist auch von Käyser Carolo IV. Anno 1356. die Güldene Bull gemacht worden / in einem Hauß auf dem Ponersberg / so noch heutiges Tags zum güldenen Schild genennet wird.

Die Stadt hat auch deß Heil. Römischen Reichs Kleynodien in Verwahrung / so sie zur Käyserlichen Crönung zu schicken pflegt / als da seynd / die Königliche Cron / Käysers Caroli Magni Dalmatischer Rock / Choral-Kappen / der Mantel oder Käyserliche Wappen-Rock / und anders / so darzu gehöret: Item den Reichs-Apffel / so bey der Käyserlichen Crönung Chur-Pfaltz oder Bayern / etc. deß Käysers Caroli Magni Schwerdt / so Chur-Sachsen / etc. und den güldenen Scepter / so Chur-Brandenburg zu tragen pflegt: Darbey hat sie auch die weitberühmbte Reliquien oder Heiligthumb / nemblich ein Stück vom Creutz Christi; das Eisen vom Speer / damit deß Herrn Seiten geöffnet worden / und andere / etc. die aber / ausser gar hohen Stands-Personen nicht leichtlich gewiesen werden / und sonder Zweiffel die jenigen seynd / deren Henricus Rebdorff in seinen Annalibus am 85. Blat gedencket / und die sampt dem Käyserlichen oberwehntem Schmuck und Kleynodien Anno 1424. von [68] Carlstein auß Böhmen durch Käyser Sigismundum nach Plintenburg in Ungarn / und hernacher auß Ungarn gen Nürnberg / wie Andreas Ratisponensis in Chron. Bavariae am 100. Blat meldet / eingebracht / und selbige zu verwahren / der Stadt auff ewig anvertrauet worden.

Ferners ist wolermeldte Stadt Nürnberg auch privilegirt / daß der Burger Testament / wann sie von zweyen Genandten deß grössern Raths gesiegelt / gültig zu achten / nicht weniger / als wann sonsten an anderer Orten / die Testament vor einem Käyserlichen Notario / und sieben Zeugen auffgerichtet werden.

So hat auch die Stadt vom Käyser Carolo IV. erhalten / daß niemand befugt / in einer Meilwegs zurings umb die Stadt / eintzige Stadt / Marckt oder Vestung aufzurichten oder zu bauen.

Derselben sonderbare Zollfreyheiten in Handelssachen an vielen unterschiedlichen Orten seynd Reichskündig.

Es werden auch die Nürnbergischen Marckt- und Zollfreyhungen / in der Stadt Jährlich an 7. unterschiedlichen Orten Publicirt; Als bey dem Rathhauß / auff dem Fischmarckt / auff dem Lorentzer-Platz / am Kornmarckt / auff dem Weinmarckt / am Milchmarckt / und auff dem Heumarckt.

So dann hat die Stadt in denen Sachen / so sie / oder ihr gemeines Stadtwesen besonders angehen / das Privilegium Primae Instantiae, vermög dessen sie zuföderist vor ihren Außträg oder befreyheten Richtern / nemblichen den Burgermeistern und Räthen bey der Käyserlichen Freyen-Reichs-Städte / Windsheim und Weissenburg am Nordtgau / zu besprechen.

In ihrem Wappen führet diese Löbliche Stadt einen halben schwartzen Adler im gelben Feld / und drey rothe und weisse Feld oder Balcken / so das rechte alte Nürnberger Wappen / welches die Stadt vor ihrer Zerstörung gebraucht hat. Weilen aber damaln / wie oben gemeldt / das Schloß nicht gewonnen worden / auch die Stadt von dem alten Käyser Henrico IV. nicht abweichen wollen; so ist die Stadt einer Jungfrau würdig geachtet / und ihr das Wappen mit dem Jungfrauen-Kopff / sampt einer Cron und gantzen Adlers Leib gegeben worden / so zu gemeiner Stadt Insigel gebrauchet wird.

Es hat diese Stadt auch ein zimlich Land / und darunter die Städtlein Herspruck / Lauff / Altorff / (da eine berühmbte hohe Schul ist / ) Velden / Hohenstein / Hilpoltstein (gegen dem Gebürgwerts gelegen) Hausseck / Lichtenau / Grefenberg und andere Ort mehr / sampt aller Hohen und Nidern Jurisdiction, und andern Zugehörungen und Rechten: Dahero dann die Stadt Nürnberg auch einen so starcken Reichs-Anschlag / zum Römerzug / nemblichen Monatlich einfach 40. zu Pferd und 250. zu Fuß / oder an Geld 1480. Gulden hat. Da hingegen jetzund / solch ihr Land und Gebiet sehr verwüstet ist. Auß solchen Städtlein oder Aemptern und Landpflegen / so diese Stadt hat / seynd theils eygen / theils Königliche Böhmische Lehen. Sonsten seynd in den Gegenden allenthalben umb Nürnberg / gemeiniglichen unterschiedlicher Herrschafften Leuth und Güter durch einander vermengt / indeme eine Herrschafft in der andern Fraiß- oder Malefitzischen Obrigkeit Leuth und Güter hat / auch von Alters herkommen und jederzeit also gehalten worden / daß eine jede Herrschafft auff ihr und der ihrigen Leuthen / wie auch derselben Gütern / alle Niedere Gerichtbarkeit / Frevel / Straff / Gebot und Herrlichkeit hat / ungehindert ob dieselbe in eines und andern Fraißlichen Obrigkeit wohnen und gelegen seynd; wie von solcher Beschaffenheit deß Landes zu Francken am Nordgau ins gemein / und dann auch in specie von der Stadt Nürnberg / daß der Rath aus ihren und ihrer Bürger Unterthanen / Steuer / Reyß / Folg / Gebot und Verbot / und andere obgedachte Jurisdictionalia hergebracht / ob gleich gedachte Unterthanen in anderer Herrschafften Fraiß- oder Malefitzischen hohen Obrigkeit seßhafft / unter andern auch der höchstlöbl. Käyser Carolus V. in einem Nürnbergischen Privilegio Anno 1545. mit mehrerm bezeuget / so bey den Privilegiis der ReichsStänd An. 1602. gedruckt zu finden.

Das Regiment zu Nürnberg betreffend / seynd im Rath 42. Personen / deren 8. von der Gemein deß kleinern Raths / die übrigen 34. auß den 28. Erbaren Alten: und Rathsfähigen Adelichen Geschlechten / deß Innern-Raths genennt werden: Auß diesen Patriciis werden 13. Burgermeister und 13. Schöffen / und die übrigen Alte-Genannte genennt. Alle vier Wochen regieren 2. neue Burgermeister / ein Alter und ein Junger / damit alle in einem Jahr zur Regierung kommen / und werden also diese 26. so deß beständigen Regiments seynd / in alte und junge Burgermeister abgetheilet / und haben die Schöffen auch mit der Gefangenen Verhör umbzugehen. [69] Die acht auß den Handwerckern kommen nicht alle Tag in den Raht / sondern nur in gewissen Sachen und zu gewissen Zeiten.

Ferner seynd auch 4. in 500. Genannten deß Grössern Raths / welche nur in wichtigen und gemeiner Stadt Wolfahrt betreffenden Sachen / wann es vonnöthen / auff das Rathhauß erfordert werden.

Die vornehmsten Aempter im Regiment seynd / erstlichen das Losung-Ampt / der beyden Herren Losunger / so die zween ältesten im Rath seynd / und das Aerarium administriren.

Neben diesen beyden ist noch ein dritter Herr / und werden zusammen die drey obriste Hauptleut genennet; hiernechst seynd noch vier Herren / welche sampt den gedachten dreyen die sieben alten Herren / oder die Herren deß ältern und Geheimen Raths genennet werden / zu welchen bißweilen auch der Achte gezogen wird.

In dem obbesagten Innern Rath / können nicht mehr / als zween eines Geschlechts sitzen: und werden alle Jahr zu Oesterlichen Zeiten / die Rathsherren auff ein neues erwehlet /und verpflichtet / obschon die Burgerschafft nur alle 7. Jahr den Gehorsam zu schweeren pflegt.

Neben obgedachten vornehmen Aemptern im Regiment / seynd auch zu den Kirchen und Schulen / 4. Herren verodnet / welche zugleich auch das Allmosen: und das obristen Vormund-Ampt verwalten.

Ferner seynd die Herren Landpfleger / deren vier oder fünff / so über die Nürnbergischen Städtlein / Schlösser und Dörffer gesetzt.

Deßgleichen seynd auch 4. oder 5. Kriegsherren /so über die Soldaten und den Marstall verordnet: und dann die Waldherren / Bauherren und Baumeister.

Was die Gerichte zu Nürnberg anbelangt / werden selbige von Wehnero am 217. Blat / pract. observ. erzehlet / insonderheit aber ist von den wolbestellten Gerichten der Stadt Nürnberg und derselben damaligen Assessorn zu lesen H. D. Cunradus Rittershusius, Weyland vortrefflicher Professor Juris zu Altorff / in seinen zweyen Orationibus de Judiciis, Anno 1602. gedruckt.

Heutiges Tages ist erstlichen das Stadt-Gericht / so mit vier Doctoribus sampt 12. Schöffen und einem Richter / zweyen Gerichtsschreibern und vier Substituten bestellet ist.

Fürs ander / das Unter-Gericht / an welchem 2. Doctores und 6. Schöffen sitzen / sampt einem Gerichtschrieber / von denen die geringere Sachen / biß in 100. fl. Judicialiter erkennet und geurtheilt werden.

Für das dritte das Bauern-Gericht; Für das vierdte das Bau-Gericht; Für das fünfte / das Straff- oder Fünffter-Gericht / da die Injurien / Schlägerey und andere dergleichen Sachen mündlichen angebracht / erörtert und abgestrafft werden. Für das sechste / das Rüg-Gericht (oder Rüg-Ampt) wegen der Handwercks-Händel und Rügen; und dann / Fürs siebende / das Forst- und Zeidel-Gericht / die Forststuben / Zeidel-Güter / Waldrecht / und derselbigen Pfandungen betreffend. Von welchen allen man an sich mit dem Urtheil beschwert zu seyn befindet: Zu welchem Ende ein besonders Appellation-Gericht verordnet / an welchem sechs Herren deß Innern Raths und zween Doctores sitzen / welche die Sachen bey gantzem Rath referiren / und die Appellation-Urtheil daselbsten publiciren lassen.

In Waldsachen / Bausachen / Kauffmannssachen / Injuriensachen: Item / wann in andern Sachen die anfängliche Klagsumma nicht 600. fl. erreicht / kan an kein höhers Ort / als an den Rath appellirt werden / vermög der Stadt Reichskundigen Privilegien.

Es hat auch die Stadt Nürnberg insgemein gute Gesetz und Ordnungen / deren theils / sonderlichen in Vormundsachen / von Venedig geholet worden: und über solchen ihren Gesetzen und Ordnungen pflegen sie steiff und vest zu halten / und nach demselbigen ohne Ansehung der Person / zu verfahren / wie dessen denckwürdige Exempel in der Nürnbergischen Chronica zu finden.

Bottschafftsweiß pflegen die Herren von Nürnberg allewegen dapffere / auffrichtige / der Rechten und Weltsachen erfahrne Leute / und die ihnen ihrer Stadt gemeinen Nutzen auffs höchste angelegen seyn lassen / in hochwichtigen Sachen zu verschicken: durch welches Mittel diese Respublica und vornehme Reichs-Stadt offt auß grosser Gefahr / durch Gottes Gnad / ist errettet / und viel gutes verrichtet worden: und hat weyland der Weise Landgraff Wilhelm in Hessen / etc. auß eines einigen Nürnbergischen Gesandtens wolverrichter Botschafft / von den übrigen Rathsherren seyn Urtheil gefället / und gesagt / daß er die Stadt Nürnberg nicht von geringer Glückseligkeit / und daß sie immerfort [70] währen / und beständig seyn werde / als die Stadt Venedig / schätze / wie Herr D. Scipio Gentilis, Weyland vornehmer Professor Juris zu Altorff / in laud. funeb. Hieron. Baumgartn. Anno 1603. gedruckt / bezeugen.

Berührte Venedische Respub. hat bereit vor vielen Jahren gute Correspondentz mit der Stadt Nürnberg gepflogen / und selbige vor andern aestimirt, wie auß dem Schreiben Ducis et Senatus Venetorum, ad Rempub. Norimbergensem Anno 1509. (so Cardinalis Tuschus seinem Tractat. de Jure Statuum in Imperio Romano, parte tertia, Membro 25. in fine, pag. 28. et seq. beygedruckt) zu sehen / in welchem neben andern diese Wort zu finden: Cum vestro Caesare (Maximiliano) Pacem perpetuam nobis esse cupimus, cujus si possumus, esse volumus cultores observandissimi. Verùm obstant obtrectatores, quibus vos obviam ire par est, dum nostra simul et vestra res agitur, quando mutua nostra commercia vicissim semper usui sunt. Nostra potissimum in vobis spes est, et in Deo Opt. Max. vos igitur auctore DEO, in vobis, qui semper antiquâ benevolentiâ nobis conjuncti fuistis, nostram, quaeso, causam agite apud Caesarem, ut vestrâ operâ illo conciliato, nobiscum vos rebus nostris omnibus uti possitis, atque conservata dignitas et Civitas nostra, non magis nobis, quàm vobis semper usui sit.

Ferner seynd in Nürnberg viel schöne und vornehme Sachen zu sehen / und zwar von Kirchen; 1. S. Sebalds / als die älteste in dieser Stadt / so anfangs zu S. Peter geheissen / und erbauet worden /nachdem diese Stadt den Christlichen Glauben angenommen / umb das Jahr Christi 740. die den Namen bekommen / als S. Sebald / vornehmen und Königlichen Stammens auß Dennemarck / dahin kommen und gepredigt hat / der auch allda begraben ligt: Andere aber wollen / S. Sebald sey anfangs nur ein Bauer gewesen / der den Wald gesäet / oder die Leuth säen lernen / und dabey ein heilig Leben geführt / etc. Die Glocken in obgedachter S. Sebalds Kirchen / (welche sieben Eingäng hat) wiegt 156. Centner / ist Anno1392. gegossen worden. Deß besagten S. Sebalds Grab ist künstlich erbauet / darzu 157. Centner und 29. Pfund Messing kommen seyn sollen.

Die andere Pfarr- und Haupt-Kirchen ist zu S. Laurentzen erbauet / als man die Stadt nach ihrer Zerstörung erweitert hat / und über das Wasser gefahren ist: Hiesse vorzeiten zum Heil. Grab: In dem Chor dieser Kirchen / ist ein künstlich und zierlich Werck von zartem Stein Anno 1496. gemacht: der Werckmeister / Adam Krafft genant / hat sich sampt zweyen Gesellen dabey Conterfaitet / wie sie darunter von Stein kniend noch heutiges Tags zu sehen. Anno 1500. ward der Thurn an solcher Kirchen vergüldet / wie in einer geschriebenen Chronic stehet. Es pflegen in diesen beyden Kirchen / wie auch in andern / die Herren Patricii oder Adeliche Geschlechter insonderheit ihre Wappen auffzuhencken. Es werden auch da Täfelein gewiesen / so an statt der Grabschrifften seynd / in welche ein jedes Geschlecht seine Verstorbene ordentlich einschreibet / also daß theils Tafeln gefunden werden / die schon vor 500. Jahren seynd angefangen und continuirt worden; Gedachte Kirchen haben grosse Höhe / und weite Fenster / schöne Säulen / Schwiebögen / Glocken / Orgeln / und dergleichen. Ferner ist die Kirch Beatae Virginis Mariae Deiparae, vulgò unser Frauen Kirch genant / Anno 1355. gebauet / an dem schönen grossen Platz auff dem Marckt / da zuvorn der Juden Synagog gestanden / gegen dem Herrn-Marckt über / auff welchem Herren-Marckt die Kauffleuth täglich zusammen kommen.

Item die Kirch zu S. Egidi / zum Heil. Geist / im Neuen Spital / zu S. Jacob / und andere: In welchen Kirchen unterschiedlich alle Tag / das ganze Jahr durch / theils zu frühe / theils zu Mittag / theils zu Vesperzeit / offentlich gepredigt / und Wochentlich 30. Predigten / dreymal Betstunden / und die Sontäg in sieben Kirchen Kinder-Lehr / durch Gottes Gnad / gehalten wird / ausser denen in den Vorstädten / und auff dem Land. In gedachten Kirchen seynd viel Fürstliche / Gräffliche / Adeliche und andere Monumenta und Epitaphia zu sehen / davon ein grosser Theil Anno 1622. gedruckt worden.

An einer Kirchen / das Prediger-Closter genant / ist eines Edlen Hochweisen Raths herrliche Bibliothec, mit vielen vortrefflichen alten und neuen geschriebenen und gedruckten Büchern geziert / wie auch mit sehr grossen und schönen Erdt- und Himmels-Kugeln oder Globis, und andern Sachen / welche Bibliothec noch stets vermehret wird / und für ein sonderbar Kleynod dieser Stadt zuhalten ist. Wolermeldte Stadt Nürnberg hat jederzeit gelehrte Leuth und gute Künsten in Ehren gehalten / [71] gegen dieselbe sich freygebig erzeigt und sie befördert; Der Orth ist zwar bergicht / aber doch bequem und weitläufftig; und seynd folgende Wort allda zu lesen:


D. O. M. S.


Illustris Curâ studioque favente Senatus,
Heic habitant Musae, Pallas, Hygeja, Themis:
E A Dealux veri et Reverentia Nominis: Hospes
Pasce volens licitis mentem oculosque modis:
Ast ungues cohibe: Rhamnusia non procul, et quae

Supremum claudit mortis imago locum.


Diß Orts kürtze halber / nur eines und deß andern Testimonii, wie hoch und werth die freyen Künst und gelehrten Leuth zu Nürnberg: als vorgemeldt / gehalten worden / und was für sonderbahren Ruhm die Stadt dardurch erlangt / zugedencken / so schreibet der hoch- und weitberühmbte Erasmus von Roterdam / an den fürtrefflichen Poeten Eobanum Hessum, Professorem deß Gymnasii Aegidiani zu Nürnberg / Anno 1531. unter andern diese Wort: Ego isti Civitati (Noribergae) ut inter Germanicas praecipuae celebritatis, semper optimè volui, nec ulla data est occasio, cur secus essem animatus, etc. Quod Magistratus sat amplis stipendiis conduxit, qui istic optimas literas profiterentur, nemo non fatetur laude dignum, etc.

Deßgleichen lobt Lutherus die Stadt Nürnberg wegen deroselben wolbestellten Schulen / vor allen andern Frey- und Reichs-Städten / in der Vorrede / über die Predigt / daß man die Kinder zur Schul halten solle / an Lazarum Spengler Syndicum zu Nürnberg Anno 1530. geschrieben / und bezeuget / daß wolermeldte Stadt Nürnberg deßwegen in gantz Teutschland leuchte / wie eine Sonne unter Mond und Sternen / Tom. 5. Jenens. fol. 171. et sequent. Philippus Melanchton gedenckt gleicher gestalt dieser Stadt zum öftern / mit sonderbarem Ruhm / und nennet sie lumen, oculum, decus et ornamentum praecipuum Germaniae, in epist. 15. 16. et. 43. ad Vitum Theodoricum. Ja / Anno 1538. schreibet er ad eundem epist. 31. diese Wort: Ego Remp. Vestram antefero omnibus Civitatibus, non modo Germanicis, sed etiam externis. Und wiederumb in epist. 716. an Joachimum Camerarium Anno 1547. als er Nürnberg mit der berühmten Stadt Athen in Griechenland darumb verglichen / weilen sie nach derselben Exempel vertriebene gelehrte Leuthe auffnehme und ihnen guts thue / schreibet er also: Nunc non solum nobis hospitium offert Noriberga, sed ut audio Scholasticos etiam pauperes multos, qui ex utraque Academia illuc venerunt, alit: Deus reddat gratiam Noribergae pro hoc pio officio.

Ein lebendiges Zeugnuß solches herrlichen sonderbaren Lobs der Stadt / ist / daß ein Löblicher Magistrat nicht allein (der vielfaltigen Teutschen Schulen dißmals zugeschweigen) unterschiedliche wolbestelte Lateinische Schulen in der Stadt / als bey S. Laurentzen / zum Heiligen Geist / und bey S. Jacob / sondern auch Anno 1526. ein sonderbares Gymnasium zu S. Egidi auffgerichtet / welches Philipp. Melanchton mit einer schönen Oration, so in seinen declamat. tom. 1. pag. 435. zu finden / in gemeldtem 1526 Jahr gleichsam eingeweihet hat / welches sie hernacher Anno 1575. umb mehrer Bequemlichkeit willen / auf das Land ihres Gebits nacher Altorff / 3. Meil von der Stadt / als sie vorher Anno 1571. ein herrliches Collegium dahin zu bauen angefangen / und dasselbe Anno 1574. vollendet / dergestalt transferirt, daß folgends Anno 1578. ermeldtes Gymnasium vom Käyser Rudolpho II. Christlöblichsten Angedenckens / zu einer Academia und hohen Schul erhebt / und mit Privilegiis publicis, creandi Magistros und Baccalaureos stattlich gezieret: So dann ferner von Käyser Ferdinando II. höchstlöblicher Gedächtnuß An. 1622. auch Doctores zu creiren allermildest privilgirt und begabet worden.

Von welcher löblichen Universität Altorff / derselben Fundatoribus, Scholarchis, Procancellariis, Rectoribus, Professoribus und Studiosis, Inheimischen und Frembden / ein mehrers in offnem Druck zufinden / Erstlichen in der Introductione Scholae Altorfianae, so Anno 1576. gedruckt / darnach in Beschreibung deß ersten Actus promotionis Magistrorum Anno 1581. Deßgleichen in den Emblematibus Altorfinis, von Anno 1577. biß auff Anno 1616. und dann in Actu publicationis Privilegiorum Doctoralium, welcher Anno 1623. gehalten / und Anno 1624. mit allen Umbständen gedruckt worden.

Ein mehrers von gedachter Universität Altorff / sonderlichen die Promotiones Doctorum und Magistrorum betreffend / ist zu finden in den Orationibus, so meistentheils gedruckt / der 4. Herren Procancellariorum, [72] deren von Anfang bis jezto in 68. Jahren an der Anzahl 4. gewesen. nemblich Herr Doct. Philipp Cammermeister / Herr Doct. Georg Rehm / Herr Doct. Johann Christoff Oelhafen / und Herr Doct. Georg Richter / der solches Ampt annoch verwaltet / alle vier eines Edlen Hochweisen Raths der Stadt Nürnberg Consulenten. Bey wolermeldter Nürnbergischen Universität seynd / neben den lectionibus publicis, vor diesem auch vier Classes im Collegio gewesen / darinn die Jugend in artibus humanioribus statlich informirt / und alle Jahr / am Festag Petri und Pauli / nach außgestandenen examinibus, von einer Class zur andern / und endlich ex Classe prima ad publicas lectiones, in actu solenni, in Beyseyn der Herren Scholarchen und deß Herrn Procancellarii, von dem Rectore Magnifico, welcher zuvorn eine schöne Oration gehalten / ansehenlich promovirt / und einen jeden bey der Promotion / nach unterschied der Classen unterschiedliche silberne Praemia, darauff schöne Emblemata mit der Jahrzahl gemacht / verehrt / und dann besagte Emblemata, durch vier kurtze Orationes von 4. promotis Discipulis memoriter erkläret worden.

Nachdem aber das leydige Kriegswesen / im Römischen Reich entstanden / und auch umb Nürnberg / sonderlichen Anno 1632. sehr überhand genommen / hat ein Edler Hochweiser Rath / der lieben Jugend Nutzen im Studiren desto bequemlicher zu befördern / Anno 1633. obbemeldte 4. Classes von Altorff / in die Stadt Nürnberg transferiren / und das obgedachte Gymnasium Aegidianum nicht allein so weit wiederumb auffrichten / sondern auch hernacher Anno 1642. mit Lectionibus publicis vermehren / und sonderlich den berühmbten Professorem Hn. Johann Michael Dilherrn / von Jena / dahin ordentlich vociren lassen / welcher nicht allein in Theologia und Philosophia, wie auch Hebräischer Sprach Wochentlich 6. Stund lieset / sondern auch die Inspection über die Schulen in Nürnberg hat / nebenst auch zu gewissen Zeiten / als ein ordentlicher Prediger / auff der Cantzel sein Ampt dergestalt verrichtet / daß er derentwegen bey dem Rath und Burgerschafft in sonderbarem Respect ist: Deme hernach Anno 1645. Magister Daniel Wülffer / welcher vorher etliche Jahr sein / Herr Dilherrns Auditor zu Jena gewesen / von einem Edlen Hochweisen Rath ist adjungirt worden / und nun seinem gewesenen Praeceptori im profitiren und predigen rühmblich nachfolget.

Bey diesem Paß wäre zuforderist auch viel zu sagen / wie nicht allein die Patricii, neben der Tugend / auch auff die Studia und Peregrinationes dergestalt sich begeben / daß sie hernacher dem Regiment desto löblicher vorstehen / sondern auch von den fürtrefflichen gelehrten und berühmbten Leuthen / welche die Stadt Nürnberg / über 200. Jahr hero / nach und nach / in allen Facultäten zu Diensten gehabt / und auch auff gegenwärtige Zeit zum theil noch hat; bey denen auch andere vornehme Stände deß Reichs sich offtmals Rahts erholet / und derselben Dienst von Hauß auß gebrauchet / wie noch: Ja /wie auch die Regiments-Persohnen selbst offtmahls / als Käys. Chur- und Fürstliche Räthe / rühmlichen sich gebrauchen lassen / wann nicht durch Special-Anzeig diese unsere Beschreibung diß Orts gar weitläuffig seyn würde. Darumb wollen wir es anjetzo bey deme allein bewenden lassen / was der hochberühmbte Iurist, Udalricus Zasius, weyland Käys. Rath und Professor zu Freyburg in Brißgau / Anno 1527. in einem Sendbrieff / ad Doct. quendam Noricum geschrieben / nemblichen / in Urbe Noriberga peritissimorum Virorum, vel exuberantem, nedum honorificam esse copiam. Und erst vor 37. Jahren / nemblichen Anno 1609. hat Doct. Valentinus Forsterus J. C. Celebris, in Epistola Dedicatoria Historiae Juris, an einen Edlen Hochw. Rath der Stadt Nürnberg geschrieben / und offentlich drucken lassen / nullam esse Remp. in Germania (sola Spira, Camerae Imperii designata excepta) quae plures Doctorissimos Clarissimosque Jure-Consultos foveat, etc. Und so viel von dem Regiment Kirchen und Schulen / etc. der Stadt Nürnberg kürtzlichen.

Anlangend die Weltliche Gebäu / so daselbsten zu sehen / ist zuforderst das Schloß / oder die Käys. Vesten / auff welcher vorzeiten der Käyserl. Land-Vogt / Castellan / oder Reichs-Amptmann und Pfleger / gewohnet hat / und nach dieser Zeit einer von den Herren Losungern darauff zu wohnen pflegt / etc. Es haben die Römische Käyser alles das jenige / was solcher Vesten und derselben Käyserl. Land-Vogtey vor Jahren zu regieren gebühret und zuständig gewesen / hernacher der Stadt auff Ewig zugestellet / daß die Stadt darmit dem Reich und Römischen Käysern gewertig seyn solle. Dergleichen Käyserl. Vesten keine mehr im gantzen Röm. Reich vorhanden / und hat deren Reichs-Territorium sich hinein biß gen Eger erstreckt. Anno 1350. am S. Georgen Tag hat König

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[T23]

[73] Carolus IV. auff der Reichs-Versammlung zu Nürnberg / dieselbe Stadt auch versehen und befreyet / daß die Wälder und der Forst / die beyderseits der Pegnitz gelegen / sampt denen Furräuten und allen Zugehorungen bey der Stadt Nürnberg ewiglich und ungehindert bleiben sollen.

Neben der obgedachten Käyserl. Vesten haben vor Jahren auch die Burggraffen eine Burg allda gehabt / und davon den Namen Burggraffen bekommen / welche Burg aber sie der Stadt verkaufft / neben etlichen Dörffern und Mühlen / mit allen und jeden ihren Ehren / Freyheiten / Privilegien / Renten / Zinsen / Gewonheiten / Rechten und Zugehörungen / auff ewig und unwiderrufflich / vor sich und ihre eheliche Gemahl / ihre junge Herrschafft / Erben und Nachkommen / etc. So geschehen im Jahr Christi 1427. An der gedachten Burgstatt / ist hernach ein Kornhauß und Casten / und dabey ein Bollwerck zum Schutz der Stadt erbauet worden. Die obgedachter Käyserl. Vesten ligt schön und hoch / in welcher ein Röm. Käyser / wann er nach Nürnberg gelangt / einzukehren pflegt / dessen Zimmer sonsten verschlossen bleiben: Allda auch eine Käyserl. Capell / und herabwarts der Stadt zu / ein sehr tieffer Brunn in dem Felsen ist / dessen Wasser man nicht siehet / und gleichwoln die Räder daran so künstlichen gemacht seynd / daß man solches gar leichtlichen herauff bringen kan. Im Jahr 1538. haben die Herren von Nürnberg diese Vesten renoviren / erweitern und mehrers bevestigen / und mit starcken Bollwercken versehen lassen. Und stehen umb den Berg herumb 4. Thürn / deren zween gegen der Stadt / 2. aber gegen Morgen und Mitternacht gerichtet seynd / davon der gröste Lug-ins-Land genennet wird / und zu den Zeiten Käysers Sigismundi in einem Monat erbawet worden seyn solle.

Gegen dieser Vesten an dem Berg herauff hat es beyderseits / wie auch sonsten / viel schöne Häuser / und in theils derselben stattliche und der Natur und Kunst halber / seltzame Sachen.

Es gibet auch umb diese Stadt herumb / in den Benachbarten Hügeln und Ebenen / eine sonderliche Art von Steinen / so zum Bau gebraucht werden / welche / ehe sie außgegraben / und noch in der Erden / weich seynd und leichtlichen außgehawen: wann sie aber eine Zeitlang an der Sonnen und Wind ligen / außgekocht und gehärtet werden / so hart / als sonsten ein Marmel seyn mag.

Fürs Andere ist unter den gedachten Weltlichen Gebäuen zu sehen / das Rathhauß / so fornen gegen S. Sebalds Kirchen über ligt / von Quaterstücken herrlich gebauet / darinnen viel schöne Sachen / und von künstlichen Meistern / sonderlichen von Albrecht Dürern / weyland Burgern allda so Anno 1528. gestorben / gemahlte fürtreffliche Stücke / Brustbilder / etc. auch ansehnliche Zimmer / Teppicht / Tisch und dergleiche zu sehen.

Fürs dritte / das Zeughauß. 4. Die Bürger- oder Trinckstuben. 5. Die Kornhäuser / darinnen man sonderlich vor diesem viel altes Geträid gefunden; und schreibet man / daß Carolus V. Anno 1541. auß einem / so über die 150. Jahr alt gewesen Brod habe backen lassen. 6. Das newe Theatrum auff der Schütt (so eine Insul) in welchem etlich tausend Personen den Spielen und Fechtschulen im trucknen gantz füglichen zusehen können / so aber wegen jetziger Kriegsläufften selten geschicht. 7. Die Fleischbrucken / welche darumb berühmt ist / weiln sie von einem einigen sehr flachen Schwiebogen über den Pegnitz-Fluß geführet worden / ist 97. und ein halb Nürnberger Stadtschuh / von einem Satz zum andern / im Gewölb weit / im Gespreng deß Bogens aber mehr nicht / dann 13. Schuh hoch und 50. Schuh breit / und oben im Gewölb 4. Schuh dick. Ward Anno 1597. zu bauen angefangen / als vorhero Anno 1595. im Monat Februar. die vorige Brucken / von Ergiessung der Pegnitz eingerissen worden. Den 14. Novemb. ermeldten Jahrs seynd auff einer Seiten / und Anno 1598. den 4. May auff der andern Seiten die ersten Stein gelegt / und folgends das gantze Gebäu inner vier Jahren / mit grossem Kosten / Mühe und Arbeit / sonderlich das Fundament betreffend / verfertiget worden / und wird deß flachen Bogens halber dergleichen schwerlich anderer Orten zu sehen seyn. Der Erfinder und Werckmeister dieser Brücken / war der berühmte Peter Carl von Nürnberg bürtig / welcher auch den Saal zu Heydelberg / im dicken Thurn am Schloß / von hundert Schuh weit / ohne Mittel-Säulen / erbauet. Zur lincken Hand der gedachten Fleischbrücken / stehet das wolerbaute Tuch- und Fleischhauß / dabey ob einem Portal / der jenig von Stein gehauene Ochs / welcher den Frembden für ein Wahrzeichen gewiesen wird / darunter mit güldenen Buchstaben dise Verß geschrieben:

Omnia habent ortus, suag incrementa; sed ecce! Quem cernis nunquam Bos fuit hic Virulus. [74] Gleich darunter ist der Eingang in das Fleischhauß. Fürs achte / der schöne Brunn auff dem Herren-Marckt / so mit Gold / Bildern / auch schönem Schnitzwerck / und Gittern herrlich gezieret ist; hat fast eine Piramidal-Form / und rinnet das Wasser auß 16. vergüldeten Röhrlein / ist Anno 1361. gebauet / und Anno 1467. gemahlet und vergüldet / und Anno 1541. erneuert worden.

Fürs neundte / die 7. Apothecken / nehmlich in dem neuen Spital / hinter S. Sebald / zum Krebsstock / in der Bindergassen / am Heumarckt / unter den Hütern und bey S. Lorentzen. Fürs 10. viel schöne Gärten / in- und ausserhalb der Stadt.

Zum Beschluß / solten wir auch etwas von den denckwürdigen Sachen / so sich in dieser Stadt zu Kriegs- und Friedens-Zeiten begeben / sagen. Weilen aber dieselbe in grosser Menge seynd / auch viel stattliche Zusammenkunfften / Hochzeiten / Handlungen / Fränckis. Cräiß-Tägen / Churfürsten-Täg / Reichs-Täg / allda angestellt und gehalten worden / und dahero diese Beschreibung zu weitläufftig / und unser Vorhaben / uns der Kürtze / in Beschreibung der so viel hundert Teutschen Städten / zu befleissen nicht würde erreicht werden: Als wollen wir den günstigen Leser auff das jenige / was deßwegen anderweit in offenen Druck unterschiedlich vorhanden / dienstlichen hingewiesen haben. Insonderheit aber wird der berühmten Stadt Nürnberg gedacht / und ist darvon wol zu lesen Francisc. Irenic. Exeg. German. l. 3. cap. 105. Item Conrad. Celtes, welcher auff dem Reichs-Tag zu Nürnberg Anno 1487. vom Käyser Maximiliano I. mit der Poeten-Cron begabt / und der erste Poëta Laureatus in Teutschland gewesen / in libello de origine, situ, moribus et institutis Norimbergae: Und Eoban Hess. in Urb. Norib. illust. Carm. Heroico: welche drey Authores in den Operibus Wilib. Pirckheimeri, Senatoris Reip. Noriberg. Celeberrimi (welcher Anno 1531. gestorben) gedruckt zu finden. Ferner Scipio Gentilis in Orat. jam. supra allegata, de vita et obitu Hier. Baumgartneri Anno 1603, gedruckt. Item Nic. Reus. de Urb. Imper. Mart. Crus. part. 2. Annal. Suev. lib. 10. c. 4. et l. 9. c. 3. et 12. c. 6. et part. 3. l. 11. c. 16. und viel andere.

Wiewoln etliche in vielen Sachen nicht zu treffen / und wie es immer einer von dem andern offt außgeschrieben / also hat auch immer einer mit dem andern offt geirret / wie mit der Zeit absonderlichen zu Nürnberg selbst möchte in Druck kommen.

Was schließlichen wolermeldte Stadt Nürnberg erst vor wenig Jahren / nehmlichen Anno 1632. außgestanden / da drey starcke Kriegsheer / biß in den vierdten Monat vor der Stadt gelegen / und wie hefftig endlich an S. Bartholomaei Tag / den 24. Augusti das Friedländische Läger in ihrem starcken Vortheil / auff dem Altenberg / von der Königlichen Schwedischen Armee angefallen worden / daß ist Reichskündig / und in den Franckfurtischen Relationibus, wie auch in Matth. Merians Chronica vom Schwedischen Krieg pag. 539. et seqq. et pag. 615. zu finden. Dabey lassen wir es diß Orts und für dißmal bewenden / und beschliessen mit den Worten Wolffgangi Heideri, weyland hochberühmten Professoris zu Jena / auß seiner XV. Orat. vol. 2. welche er Anno 1558. von den alten und neuen Teutschen / in welchen Stücken sie einander übertreffen / gehalten / wie folgt:

Noriberga Civitas formâ Reipub. legum aequitate, Civium virtute, opisicum praestantiâ, horum omnium gloria, caeteras Germaniae Urbes longissimo post se intervallo relinquit, etc.

Diese Beschreibung ist uns von vertrauter Hand überschickt worden / welche wir dem günstigen Leser auch dergestalt hiemit dienstlich communiciren wollen.

Dieser hochberühmten deß Heil. Römischen Reichs Außschreibenden Stadt weitläufftige Beschreibung / sammt ihren vornehmsten Geschichten / ist / neben andern dieses Hochlöblichen Fränckischen Cräises Orten / von mir auch verfertigt worden: Wie vielleicht der Auffsatz noch in Franckfurt vorhanden seyn wird. Es ist aber nicht dieselbe / sondern eines andern / von Nürnberg überschickte / und kürtzere Beschreibung / in den Text der Topographiae Franconiae gebracht worden: deren ich mich nichts anzunehmen: und dahero allein in diesen Anhang noch etwas einzubringen / so daselbst nicht stehet: im übrigen aber mich auff meine dieser Stadt Beschreibung zu beruffen habe; die im 1. und 2. Theil deß Itinerarii Germaniae zu finden. Es schreibet Herr Limnaeus tom. 4. de Jur. publ. in addit. ad lib. 7. unter anderm / folgendes / von dieser wollöblichen Stadt: Amplissimae, et ferè Principis in Imperio Germanico Reipubl. Norimbergensis Gubernatorum prudentiam, ac constantiam, totus terrarum Orbis dilaudans admiratur. Goldastus [75] in replica pro Imperio cap. 37. pag. 382. Norimbergam urbem non Germaniae modò, sed etiam totius Europae, imò Orbis terrarum ornamentum nominat. Mutius Germ. Chron. lib. 17. ap. Pistor. tom. 2. Germ. Script. pag. 138. Vid. Scotus pag. 113. num. 19. lib. 2. Comment. ad Tacit. Leges rutelares An. 1506. à Venetis, alias ab aliis accepit; unde Alii Venetam, Alii Valentinianensem in Hannonia. Alii Bruxellanam, matricem Norimbergensis nominârunt. Vide descriptionem hujus Urbis ap. Wehnerum, quae pro Bartholomaei Poemeri habetur: Vid. item Speidel. lit. B. n. 63. pag. 157. item d. Wehnerus, verb. Gericht. Patriciorum familias Anno 1614. Altorfii publicè exhibuit Mich. Piccartus, hoc ordine: Baumgartner / Böheim / Dörrer / Ebener / Führer / Geuder / Grund-Herrn / Groland / Haller / Holtzschucher / Hars-Dörffer / Im Hoff / Kressen / Köler / Löffelholtz / Muffel / Nützel / Pömer / Pfintzing / Rieder / Stromer / Schürstab / Starcken / Schlüsselfelder / Tetzel / Tucher / Volkamer / Welser. Et hi Patricii vocantur die Rathsfähige Geschlechter: die Andern / Erbare / aber Unrathsfähige Geschlechter / werden / vom Piccarto, nachfolgende genennet: Bloben / Baldinger / Camerarii, Gugel / Held / Köber / Kötzler / Oertel / Oelhaffen / Scheurl / Stockhamer / Schmidmer / Scherel / Schlaudersbach / Schleucher / Sitzinger / Till / Toppler / Trainer / Waldstromer. Anno 1521. ist ein Vertrag zwischen Pfaltzgraff Ludwigen / Chur-Fürsten / und Pfaltzgraff Friederichen / hernach auch Chur-Fürsten / wegen der / im Pfältzischen Krieg / eroberten Flecken / und Gütter / auffgerichtet worden / darinn bedingt / daß der Stadt Nürnberg / Lauff (als nehmlich Pfaltzgraff Philipsen daran gehabter halber Theil) Altorff / Velden / Stierberg / Petzenstein / der Pfaltz Gerechtigkeit auff Grünberg / (so zwar Nürnberg nicht mehr hat) sammt dem Schutz / und Obrigkeit / oder Vogtey / über das Closter Engelthal / gegen Bezahlung einer darfür bezahlten mercklichen Summa Gelds (Vid. Leodius lib. 5. p. 84. ad annum 1522.) bleiben solt / doch vorbehältlich der Pflatz vorkauffs Gerechtigkeit / wann der Rath deroselben Güter / eines / oder mehr / wieder verkauffen solte. Solche durch die Stadt Nürnberg eingenommene Flecken / seyn / ausserhalb Altorff / der Cron Böheim eigenthumb / und Bayern / und Pfaltz halben / ein wiederlösiger Pfandschilling gewesen. Dann sie / vor Jahren / Käyser Carl dem Vierdten / als König in Böheim / zugehörig gewest / welcher dieselben den Hertzogen zu Bayern / Pfandschillingsweise / mit vorbehaltener wiederlösung / eingethan. Solcher Wiederlösung nun vorzukommen / hat der Rath Anno 1506. die von der Pfaltz / und Bayern / zum theil eroberte / zum theil Contracts weiß an sich gebrachte Schlösser / Städt / Märckt / nemlich Lauff / Hersbruck / Reicheneck / Hohenstein / Stierberg / Petzenstein / Velden / und Heimburg / mit allen ihren Regalien etc. Nutzungen / sammt dem Schirm der Clöster / und Vogtey / der Pröbstey deß Closters Bergen / von weyland König Uladislao, und allen nachfolgenden Königen zu Böheimb / biß auff die jetzige Käyserl. Majest. etc. als / (Anno 1590. quo Articulatus libellus, ex quo haec, in Camera Imperiali oblatus) regierenden König zu Böheim / inclusivè zu Lehen empfangen. Anno 1524. ist / wegen Altenthann / gegen Altorff gelegen / ein Vertrag gemacht worden / darinn / unter anderm / dem Rath / ihre hohe und Fraisch-Obrigkeit zu Althenthan / sambt dem Kirchengesatz / und Schutz / auch Gerichtbarkeit / als gegen Altorff gehörig / vorbehalten worden. In obgemeldtem Vertrag de Anno 21. hat Nürnberg / neben andern mehr Schlössern / und Städten / sich deß auch obermeldten Schlosses Heimburg begeben / welches darauff Pfaltz von der Cron Böheim zu Lehen empfangen / und noch heutigs Tags empfähet. Der Fleck Altorff ist vor Jahren der Graffen von Nassau gewesen / folgends an die Burggraffen zu Nürnberg / hernach aber an einen Hertzog zu Pommern kommen / welcher denselben Flecken Anno 1393. Pfaltzgraff Ruprechten verkaufft hat. Rühret nicht vom H. Reich / noch einem andern Herrn / zu Lehen. Biß hieher Herr Limnaeus;der auch deß offentlichen Bancho allhie / so erstlich Anno 1621. den 8. Junii / publicirt / und auff Laurentii eröffnet worden / Ordnung p. 280. seqq. setzet: und ad Capitulat. Caroli V. pag. 305. berichtet / daß die Käyser Maximil. II. Matthias, und Ferdinandus III. die Stadt Nürnberg cavirt, weil Sie ihren ersten Reichstag nicht daselbst gehalten / daß es Ihr solte unschädlich seyn. Und ad Capitul. Ferdinandi I. p. 437. sagt Er also: Puto, Norimbergensibus magis consuli, si quando ornamenta illa ab ipsis requiruntur, Electores, qui Regem Romanorum elegerunt, et coronationem fieri cupiunt, sua requisitionis literis subscribant nomina, vel saltem in testimonium [76] rei actae, ut hoc modo constare legentib. possit, an major pars electionem approbaverit. Eundem in finem Rex Romanorum Aquisgranum applicans, coronae suscipiendae causâ, antequam ad alia procedat, decretum electionis Magistratui, ostendere solet. Weil in denen obstehenden Worten der Käyserlichen Ornamenten gedacht wird / kan ich nicht umbgehen / auß deß Josephi Rosazers durch einen zu Nürnberg vermehrten Weltblick / oder kleine Cosmographia, erst dieses 1655. Jahrs / zu Augspurg in 4. gedruckt / zu vermelden / daß daselbst pag. 9. seq. folgendes eingebracht worden: Zu Nürnberg ist viel schönes dings von uhralten Antiquitäten / von Bildern / und herrlichen Gemählden / zu sehen: Vor allen andern ist deß ersten Teutschen Römischen Käysers / Caroli deß Grossen / Zierath / Kleidung / Crone / Scepter / Schwerdt / und dergleichen / wie Er dasselbe selbsten an seinem Leibe getragen / und gebraucht / als eine Hinterlage deß gantzen Reichs; deßgleichen darbey vielerley Reliquien, und Heiligthumer / unter andern auch 4. Nägel von dem Creutz unsers Herrn Christi / der Speer / und viel anders mehr / in dem Chor / in der Kirchen zum H. Geist hangenden Truhen verwahrlich zu befinden. Von allen diesen Dingen in dieser Stadt / als welche nur herrlich / und lobens werth / und also immer denckwürdig seyn; als das Regalische neue Rathhauß / welches manchem Königes-Schlosse gar wol zu vergleichen / und dannoch nur halb dieser Zeit außgebauet ist / und die überschönen unzahlbarn Abbildungen / Tapezereyen / und künstliche Figurwerck / unter denen deß künstlichen / und Nürnbergischen sinnreichen Mahlers Albrecht Dürern / nicht das geringste anzuschauen ist; nemlich auff einem Stück die Menschliche Form / Grösse / und Gestalt / unserer Eltern / Adams und Evae / welches bey 1200. Reichsthaler gekostet / biß es daher an dieses Orth bracht worden; darüber ein verständiger Anschauer schier verstürtzt da stehet / und fast nicht weiß / ob er stehen bleiben / oder hinweg gehen soll. Darnach das Käyserliche Schloß auffm Neronis-Berge der Stadt ligende / in welchem zu gleicher weise / die Abbildungen der Römischen Käyser / so daselbsten Hoff gehalten / auff dem grossen Saal / und andern Gemächern / vielerley fürtreffliche Sachen zu beschauen / darauff man / auß allen Fenstern nicht allein die Stadt / mit allen Häusern / und Angehör / im Gesichte haben kan; sondern auch deß gantzen Herizontens / und Landes Refier / umb die Stadt herumb / einen überauß-schönen Prospect einzunehmen / deßgleichen im gantzen Reich schwerlich anzutreffen seyn wird. Ferner / die uberauß herrliche / gar zierlich / und ordentlich zugerichtete Bibliotheca, darinnen etlich tausend überschöne / alte / und neue Authores, auch an wunderbarlichen Rariteten, Contrafecten, der Uralten / und anderer fürtreflichen Leuten / ein Uberfluß zu befinden / dergleichen im Teutschen Reich nicht zu zeigen seyn wird / etc. das grosse / und wolaußgerüstete Zeughauß / der Bauhoff die Peundt genannt / sampt dem vor den Bau-Herren darinn grossem / und stattlichen erbauten Wohnhauß / darinnen zu sehen: Fürstliche / Adeliche / und Burgerliche Paläste / und grosse mit quaderstücken erbauete Häuser / Adeliche Sitze / und Meyerhöfe / umb die Stadt herumb ligende / als ob es nur zusammen ein grosse Stadt / und mit dem allerseits herumbgehenden Wald umbzäunet / und verwahret wäre etc. Biß daher dieses Scribenten eigene Wort. Zwar / diese vortreffliche Stadt / allbereit vom Käyser Friderico II. clarissima Imperii Romani Germanici Civitas An. 1212. vom Bapst Urbano VI. Castrum mulrum solenne Imperiale, Anno 1385. und vom Laonico Chalcondila, einem Griechischen Scribenten / lib. 2. rerum Turcicarum, felicissima Imperii Romano Germanici Civitas, beym Herren D. Wurffbain / in seiner Reichs-Tafel / ist genant worden: der auch in seiner 3. Relation gar viel von dieser Stadt / p. 57. seq. eingebracht hat: Der sonsten / in einer Epistel / sagt / daß seines wissens / der Stadt Nürnberg an dem allerersten im Jahr Christi 916. in 20. gedacht werde / wie etlicher Meynung nach / Herr Cunradus I. Römischer Käyser / das Teutschland in sonderbare Reichs-Vogteyen vertheilet haben solle. Siehe oben Furt. Was die an diesem Blat / oder oben gedachte Bibliotheck anbelanget / von der Herr Saubertus S. geschrieben / und die im Prediger-Closter verwahret wird / haben deß Jahrs 1645. Ihre Hoch-Fürstliche Durchl. Herr Ertz-Hertzog Leopold Wilhelm von Oesterreich / etc. dieselbe selbsten zu besichtigen gewürdet. Ist wol ein herrlicher Schatz dieser Stadt. Von S. Sebalden / nach dem allhie eine vornehme Kirche den Namen hat / und den theils auß Dännemarck andere aber auß Engeland herführen / schreibet Mathhaeus Raderus, vol. 2. Bavariae sanctae in seinem Leben also: Sebaldus Peregrinus [77] flor. 740. circiter, regio satu editus, sed vera Patria, et Parentes, ignorantur. Venit in Italiam, et ex ea in Germaniam, Ratisponam, et vixit in sylva inter Norimb. et Ratisponam etc. Von seinem Grab allhie zu Nürnberg meldet er / unter andern / also: Condiderant Cives Noribergenses D. Sebaldo inclitum Mausoleum, quod, ut ex rationibus M. S. Codicis Noriberg. constat, ex Orichalco singulari opere factum, septuaginta octo millibus sexcentis quadraginta quinque aureis aestimatur. Descripsit illud carmine Eobanus Hessus, in Norimb. descript. etc. Einer sagt / daß diese nachfolgende Nürnbergische Ort ihre Pfleger von Patritiis haben / Altorff / Herßpruck / Lauff / Engelthal / Gräfenberg / Hilpoltstein / Hohenstein / Liechtenau / Petzenstein / Reicheneck und Velden. Anno 1650. bestunde ein Wol-Edler Ehrnvester Rath auß folgenden Personen / so gewesen / 1. Herr Christoff Führer. 2. Ulrich Grundherr. 3. Georg Abraham Pömer. Auß denen die ersten zween / die Losunger / und mit dem dritten / die drey Obristen Hauptleuthe / genannt werden. 4. Johann Albrecht Haller. 5. Johann Wilhelm Kreß. 6. Burkard Löffelholtz. 7. Georg im Hoff. Und diese werden die Sieben Herren Aeltere / von theils auch die Geheime genannt. 8. Albrecht Pömer. 9. Christoff Derrer. 10. Jodocus Christoff Kreß. 11. Leonhard Grundherr. 12. David Harsdörfer. 13. Georg Christoff Böheim. Und diese dreyzehen heisst man ins gesambt die 13. alte Burgermeister: die nachfolgende aber die 13. Junge / oder Jüngere Burgermeister; item Schöffen; als / 14. Paul Harsdörffer. 15. Wilibald Schlüsselfelder. 16. Johann Sigmund Haller. 17. Georg Paul im Hoff. 18. Christoff Löffelholtz. 19. Andreas Georg Baumgartner. 20. Veit Georg Holtzschuer. 21. Johann Jacob Starck. 22. Georg Sigmund Führer. 23. Johann Christoff Schlüsselfelder. 24. Sebald Welser. 25. Jobst Wilhelm Ebner. 26. Georg Christoff Volkamer. Und diese alle / so den beständigen Rath machen / seyn deß Geschlechts / oder Patricii: auff welche 8. andere folgen / die man die 8. alten Genanten nennet / nemblich / 27. Georg Wilhelm Groland. 28. Lucas Welser. 29. Christoff Jacob Muffel. 30. Georg Pfintzing. 31. Tobias Tucher. 32. Christoff Tucher. 33. Friederich Volkamer / und 34. Carl Eraßmus Tetzel. Und diese 8. seyn auch Patricii.Und dann seyn auch 8. von der Gemeinde / so man die 8. Handwercks-Herren heisset / als / 35. Johann Würffel / ein Metzger. 36. Lorentz Bart / ein Kürschner. 37. Caspar Mangolt / ein Tuchmacher. 38. Leonhart Galling / Bierbräuer. 39. Johann Siebenbürger / Lederer. 40. Johann Stöckel / Becker. 41. Frantz Vischer / Goldschmid / und 42. Johann Schletz / Schneider. Es seyn aber / wie ich berichtet worden / seithero etliche auß den obernannten Herren deß Raths gestorben. Unter den letzten Geschichten seyn auch nachgehende. An. 1634. nach der Nördlinger-Schlacht / lag Isolan / mit seinen Carabaten / hinter Furt / und that / im September, der Stadt Nürnberg nicht geringen Schaden. Und damaln galt ein Brod einen halben Gulden / und ein Maaß Wein einen Thaler / wie zwar der Welsche Graff Gualdus lib. 9. histor. p. 244. der ersten edition, berichtet. Anno 1635. im Frühling / hat sich der Bayerische General / an die Nürnbergische Städtlein / Herßpruck / Lauff und Altorff gemacht / und sie eingenommen: Aber / als ihre Majestät / der König in Ungarn und Böheim / den 17. Junij, nach Neumarckt kam / und die Stadt Nürnberg den Pragerischen Frieden-Schluß annahm; so wurden auch gedachte Städtlein restituirt. Anno 1644. hat sich ein schädliches Feuer in einem Wald bey Nürnberg entzündet / so bey acht tausend Morgen Holtzes verderbet / und mit grosser Mühe geleschet worden. Hernach / zu Anfang deß Junii, hat das schreckliche Donner- und Hagelwetter / inn- und ausser der Stadt grossen Schaden gethan; hat sich auch ein Gespenst auff der Schütte / da man die Fechtschulen hält / sehen lassen; wie hievon / in dem 5. Theil deß Theatri Europaei, fol. 416. et 429. deß ersten Drucks / mit mehrerm zu lesen. Anno 49. hat die Stadt S. Elisabethen Kirchlein / im Teutschen Hauß / wieder bekommen / und den 20. 30. Maij / auff ein neues darinn predigen lassen; stehet in der Franckfurter Herbst-Relation. Was damaln / und im folgenden 50. Jahr / wegen exequirung deß vorher im Jahr 48. publicirten General Reichs-Friedens / bey denen allen allhie angestellten Tractaten / vorgeloffen / das findet man in offenem Druck / und in dem 6. Theil deß obernannten Theatri Europaei. In diesem 55. Jahr / deß Hornungs / hat das Wasser allhie grossen Schaden gethan. Es ist ihr / der Stadt Nürnberg / Monatlich einfacher Reichs-Anschlag [78] 40. zu Roß / 250. zu Fuß / oder an Geld 1480. fl. und zu Unterhaltung deß Cammergerichts zu Speyer Jhärlich / nach der Erhöhung / wie ich gefunden / 500. fl. den Thaler zu 69. Kreutzer gerechnet.