Topographia Franconiae: Kreglingen
An der Tauber / 2. Meilen von Rotenburg / ein Marggräffisch Ohnspachisch Städtlein. Hat ein Ampt / von welchem / und denen dahin gehörigen sechs Mäyndörffer / so vorhin zur Herrschafft Brauneck gehört / als Sickershausen / Stefft / Obernbreit / Gnodstat / Mertelsheim und Ober-Ickelsheim / Paulus Matthias Mehnerus, in pract. Observ. lit. S. v. Schaurn / p. 591. col. 1. also schreibet: In his pagis decimae debentur dem Domprobsten zu Würtzburg: et econtra gibt der Domprobst dem Marggrafen Jährlich 12. Malter Schirmhabern / und dreyssig Pfund Untz Pfenning / etc. zu Schirmgeld / die Unterthanen darfür zu beschauren / h. e. zu schützen und beschirmen. So offt auch die Hochgericht in berührten 6. Flecken vom Amptman zu Creglingen besucht und gehalten werden / quod quolibet anno ter fieri solet, als im Herbst / Februario und Mayen; So mag der Amptmann mit so viel Personen und Pferdten / als ihm beliebt / und deren Zahl man nicht wissen mag / darzu auch mit schönen Frauen und Spielleuten / etc. deß Abends ankommen / und deß folgenden Tags / nach gehaltenem Hochgericht / umb die Zeit und Stunde er vorigen Tags angelangt / und also nach 24. Stunden wieder abziehen. Was damaln verzehrt / muß der Domprobst zu Würtzburg außrichten / quod hodieque servatur, etc.
Ist vorhin Hohenlohisch gewesen / und deß Jahrs 1359. vom Käyser Carolo IV. G. Gottfriden von Hohenlohe erlaubt worden / daß er möge / und solle / auß dem Dorff Kreglingen eine Stadt machen: Käyser Sigismundus hat ihr auch Anno 1418. einen Wochen- und zwey Jahrmärckt / einen auff S. Walpurgen / und den andern auff S. Simonis und Judae, zu halten / geben. Was die / in besagtem unsern Text / ernannte / und in das Ampt Kreglingen gehörige 6. Mäyn-Dörffer / Ober-Ickelsheim / Mertesheim / Gnodstadt / Obernbrait / Stefft / und Sickershausen / anbelangt: davon der Zehend nach Würtzburg gehet: hergegen die Probstey daselbst / Jährlich / auch die Unkosten [54] deßwegen auffzuwenden hat: wie / im gedachten unsern Text / auß Wehnero, zu lesen: So schreibet Herr Limnaeus, tom. 4. de J. publ. pag. 818. seq. von dieser Zeit / also: Hodie (et aliquoties antea) benignitate Marchionis Brandeburg, hae Albergariae, et illa convivia, ad interim suspensa sunt, cujus in vicem, quotannis, à Praepositura Herbipolensi, certum numerum cuparum vini (etliche Fuder Weins) ex pacto accipit, Wie aber Kreglingen an die Herren Marckgraffen zu Brandenburg gelanget sey / davon siehe oben Brauneck. Anno 1634. seyn die Herren / Strozi, und Johan de Werth / in Francken / und auff Anspach gangen / denen die Thor allda stracks geöffnet worden: hernach plünderten sie Feuchtwangen / Kreglingen / Aub / Rötingen / Weikersheim / und andere viel Städtlein / Dörffer und Flecken auß / nahmen allhie zu Kreglingen Marggraff Hanß Georgen von Brandenburg gefangen / und liessen beyde Commissarien, Metzler / und einen Burgermeister von Rotenburg / Namens Johan Pezold niederschiessen. Darauff seyn sie vor Rotenburg gerückt / aber allda / wie auch zu Mergetheim und Dünckelsbühel nichts außgericht / sondern wieder zu ihrer Armee gangen / und allein Anspach und Weikersheim in etwas besetzt gelassen / die sich aber hernach von dannen auch verlohren: wie Kemnitzius, im 2. Theil vom Schwedischen Krieg im 2. Buch berichtet.