Topographia Franconiae: Wirtzburg

Topographia Germaniae
Wirtzburg (heute: Würzburg)
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aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1648, S. 110–117.
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Wirtzburg / Würtzburg. Herbipolis.

Die Alten haben diese an dem Mäyn schön gelegene und berümbte Stadt Würtzburg / Beda Wirceburg, Sigebertus Wirtiburgum, und Wirtziburgum, der Jud Benjamin Wirtzburg / Trithemius Poepolin, und Marcopolin, die meisten Herbipolin genannt. Theils vermeynen / sie seye deß Ptolomaei Artaunum. Die den Namen mit einem U / und Würtzburg / schreiben / die wollen solchen von dem Kraut / oder Gewürtz; oder aber von den Most / dessen viel auff dem Schloßberg / und andern Bergen herumb wächst / und auch von etlichen Würtz geheissen wird / herführen; deren Meynung aber deßwegen von theils verworffen wird; weilen da kein Gewürtz / noch Wein / vorzeiten gewachsen / sondern diese Gelegenheit ein dicker Wald und Forst / gewesen ist. Unter den Wendischen Völckern werden auch die Wilzi / oder Lutici, gelesen / von welchen Helmoldus, in seiner Chronic 1. Buch / am 2. Capit. und 6. Blat / schreibet / daß sie solchen Namen von ihrer Dapferkeit / als wann man sagen wolte / Das seynd Leuth / führen. Weil dann dieselbe Nation der Francken stätige Feind gewesen / so vermeynen theils / daß Wirtzburg erstlich von ihnen Wiltzburg möchte seyn genannt worden; wiewol solches nur eine Muthmassung. Andere wollen / es werde die Stadt ihren Namen vielleicht von deß Schlosses entweder erstem / oder doch desselben vornehmen Herren einem / welcher Wiricus, oder Wircus, oder Wirsus geheissen / bekommen haben; dergleichen vorzeiten nicht ungewohnt gewesen; auch viel Schlösser und Städte / nach den Menschen genannt worden seyn. Und findet man bey den Alten gebräuchlicher / und öffter / Wirceburgum, Wirtzburg / als Würtzburg geschrieben. Und ist Burg für sich ein Teutsches Wort. Der erste Teutsche gekrönte Poët, Conradus Celtes, nennet sie Erebipolin von Erebo, einem Abgott / von welchem man doch sonsten nichts / daß ihn die alten Teutschen da verehret haben solten / finden thut. Der gemeine halb Griechisch- und Lateinische Name / Herbipolis wird meistentheils deßwegen behalten / damit man nicht eine Neuerung zu suchen

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[111] verdacht werde: wiewol er bey etlichen nur eine Verwirrung machet / welche vermeynen Wirceburgum, und Herbipolis, seyen zweyerley: als wie wir finden / daß Champerius, sonsten ein gelehrter Mann / lib. 2. die Mirabilibus Mundi, zwey Bisthumer in Teutschland / nemblich Wirceburgensem, und Herbipogenensem, dem Ertz-Bischoff von Mäyntz unterworffen / gesetzt hat. Wie dann auch einer leichtlich auß den Namen Straßburg / und Argentina, daß es zwo Städte wären / verführet werden könte. Dann solche nicht einerley Bedeutung haben. Und so viel von dem Nahmen / der / wann man sich dessen / wie deß obigen / mißbrauchen wolte / auch Herbopolis, Herbaepolis, Wircopolis, Wiricopolis, geben werden könte. Was nu den Erbauer anbelangt / so hat man hievon auch nichts gewisses / als daß man darfür hält / das Schloß seye längst vor der Stadt gestanden / die weil in dem Leben S. Burchardi solches Alt-Wirceburg / die Stadt aber Neu-Wirceburg genannt wird. Andreas Goldmayer in Historischer/ Astronomischer und Astrologischer Beschreibung der Stadt Würtzburg saget / cap. 1. p. 1. also: Würtzburg erbauet in dem Jahr der Welt 3782. im 3. Jahr vor Christi Geburt / im 42. Jahr der Regierung Käysers Augusti, im 26. Jahr der Regierung Franci, deß 17. Fränckischen Königs / den 27. Hornung / umb 11. Uhr 33. Minuten vor Mittag / unter der Höhe deß Poli 49. Grad / 45. Minuten. Und dieses sagt Goldmayer. Trithemius, und Irenicus, vermeynen / es seye die Stadt von dem ersten Hertzogen im Mayngöw / dem Genebaldo, im Jahr Christi 326. erbauet worden. Beda, so lange Zeit erst hernach gelebt / nennets pagum, unter welchem Wort er aber / sonders zweiffels / ein Göw / Gebiet / oder Graffschafft / verstehen wird / wie bey den alten Scribenten nicht ungewohnt ist: die auch das Neu heissen / so neulich verbessert / vermehret / und ergrössert worden. Wie dann diese Stadt / nachdeme das Bistumb allhie angerichtet / und folgender Zeit / erst also zugenommen hat. Obgedachter Goldmayer setzet die erste Hertzogen allhie in dieser Ordnung 1. Genebaldus, gestorben Anno Christi 356. 2. Dagobertus. 3. Clodius. 4. Marcomirus. 5. Pharamundus, hernach zum König in Franckreich erwehlt. 6. Marcomirus II. deß besagten Pharamundi Bruder. 7. Priamus. 8. Genebaldus II. 9. Süne / welcher Sundheim am Mayn erstlich erbauet haben solle. 10. Ludovicus, Königs Clodii in Franckreich Sohn / als Vormund deß folgenden 11. Hertzogs in Ost-Francken / deß Luitmeyers deß obgedachten Süne Sohn. 12. Hugwald / der erste Christliche Hertzog in Francken. 13. Helenus, oder Helmreich. 14. Gottfried. 15. Genebaldus III. 16. Luitmeyer / so Anno 638. ohne Kinder gestorben. 17. Aripertus, deß vorigen Bruders / Hertzog Ludwigen / Sohn. 18. Ludwig III. deß vorigen / so ohne Leibs-Erben gestorben / Bruders-Sohn / so mehr Heydnisch / als Christlich / gewesen. 19. Gosbertus I. 20. Gosbertus II. Anno 721. gestorben; (welchen theils erst zum ersten Christlichen Hertzog machen) 21. Otho, oder Hethanus, so An. 740. ohne Mannliche Leibs-Erben gestorben / und also der letzte Hertzog dieses Stammes gewesen / hinterlassende ein einige Tochter / Immen genannt. 22. Pipinus, so nach absterben besagten Hethani, auff Caroli Martelli, Groß-Hofmeistern in Franckreich / seines Vatern / Beförderung / durch König Theodoricum, mit dem Hertzogthumb Ost-Francken belehnet worden / so der Fräulein Immen die Burg Würtzburg gelassen / er aber gemeinlich zu Franckfurt am Mäyn Hof gehalten. 23. Burckardus, Bischoff allhie / deme besagter Pipinus nunmehr König in Franckreich / auch das Hertzogthumb Francken An. 752. übergeben; wiewol auch andere Fürsten / Grafen / Marggrafen / zu Rotenburg / Kochberg / jetzund Camberg / Bamberg / Schweinfurt / Wormbs / Limpurg / etc. gewesen / und für sich blieben seyn. Und dieses schreibt abermals Goldmayer. Wir kommen nun wieder auff die Stadt Würtzburg / welche in der Ebne ligt / mit fruchtbaren Hügeln / schönen Gärten / lustigen Auen / und stattlichem Weinwachs umbgeben ist. Man hält insgemein dreyerley Weinwachs am Rhein / und dem Mäyn (über welchen allhie ein steinerne Bruck gehet / ) für die beste / nemblich Bacharach am Rhein / Klingenberg am Mäyn / und Würtzburg am Stein: welches ein sonderbarer Ort ist / allda der beste Wein um Würtzburg wachsen thut: wiewol es in den Bücheln nahend Wormbs / Item umb Mäyntz und andern Orten am Rheinstrom / und an der Tauber / im Franckenland / auch herrliche Wein gibt. Es seyn viel Brünne in dieser Stadt / welche vor dem jetzigen Teutschen Krieg gar Volckreich gewesen; dieweil auch der Lufft allda gar gut seyn solle; und die Hofhaltung / so wol auch die hohe Schul / den Inwohnern ihre Nahrung vermehren thut. [112] Sonsten obwoln die Stadt mit Gräben / Mauren / Thürnen / und Bollwercken / wol verwahret ist; So kan sie doch / der Berg halber / vor grossen Gewalt / in die Harr sich nicht halten. Der Bischoff ist ihr Herr in Geist- und Weltlichem. Es hat gleichwol auch die Stadt ihren Magistrat: und werden diese unterschiedliche Gericht allhie gezehlet / als / das Cantzley-Gericht / Hoff- und Rittermann Lehen-Gericht / das Land-Gericht deß Hertzogthumbs zu Francken; das Brucken-Gericht / Stadt-Gericht / Keller-Gericht der Thum-Herren im Bruderhof zu Würtzburg / etc. und gibt es ansehnliche Burgers- und andere Häuser allda / deßwegen auch allhie etliche Reichtstäge / von den Käysern Friderico I. et II. und Othone IV. seyn gehalten worden. Von Kirchen seyn insonderheit zu sehen / 1. Der Thumb / oder die Bischoffliche Kirche / darinn die Bischöffe ihre Begräbnuß haben: wiewol das Eingeweid in der Schloßkirchen: und das Hertz in dem Closter Eborach / Eberach / oder Ebrorau / (so An. 1126. zu bauen angefangen worden) in einer hierzu verordneten Capellen begraben wird. Man schleust solches Hertz ein in einen bleyinen Sarck / legts auf einen Wagen / thut einen alten getreuen Diener dazu / und lästs mit vier Pferden dahin führen. Der Wagen / und Pferde / bleiben im Closter: Hergegen wird der besagte Diener / in demselben / sein lebenlang / wie ein Convent-Bruder / gehalten. Neben gedachtem Thumb / ist das Neue-Münster / oder Neben-Stifft / so einen Probst hat / und daselbst vorzeiten / wie man / aber ungewiß / vorgibt / der Tempel Dianae solle gestanden seyn. 2. S. Burckards-Stifft über dem Wasser. 3. S. Jacobs-Closter / allda Johannes Trithemius erst in seinem Alter / da er das Closter Sponheim verlassen / Abt worden ist. 4. Das Carmeliten-Closter. 5. S. Marx-Closter. 6. Augustiner-Closter. 7. Prediger-Closter. 8. Der Jesuiter Kirch / und Collegium, allda / vor dem jetzigen Krieg / ein ansehnliche Bibliotheck war. Sie seyn / zun Zeiten Bischoff Friederichs von Wirsberg hieher kommen / wie in deß Herren von Seinsheimb Lebens-Beschreibung lib. 5. fol. 306. davon ein mehrers zu lesen. 9. Das Teutsche Hauß. 10. Die Carthauß. 11. Barfüsser-Closter. 12. Capuciner-Closter. 13. Das Burger-Spital / (welches groß / und schier einem kleinen Städtlein zuvergleichen / ) und viel andere Clöster / Kirchen / Spitäl / und Gottshäuser mehr: wie dann oben im Eingang auch deß Stiffts-Haug allhie gedacht worden ist. Bey der hohen Schul / oder Universität allda / ist auch eine eygene mit grosser Kunst erbaute Kirche / von welcher in deß Adr. Romani Städtbuch / oder Parvo Theatro Urbium, zu lesen. Es ist diese hohe Schul erstlich Anno 1403. wie theils wollen / eingeführet worden; wiewol andere solche viel älter machen: und Nicolaus Serarius lib. 5. Rer. Mogunt. p. 868. schreibet / daß der Chur-Fürst / und Ertz-Bischoff zu Mäyntz Johannes, ein Graff von Nassau / dieselbe Anno 1398. wegen der Burger zu Würtzburg vielfältigen Unruhen / von hinnen auff Erffurt transferirt: aber Bischoff Julius zu Würtzburg / in dem vorigen seculo, (Anno 1589.) wieder allhie eingeführt habe: deren ersten Anfang Caspar Bruschius, in der Chronologia Monasterium, lächerlich von S. Gallen und Kempten herführe; Er wolle dann / sagt er Serarius, deß Worts Academiae, und selbiger Ort / sehr mißbrauchen. Es meldet Daniel Eremita, in einer Epistel / die er von seiner Teutschen Reyse Anno 1609. geschrieben / daß gedachter Bischoff Julius 150. Kirchen / in seinem Gebiet / erbauet / und sein Stipendiaten-Hauß / oder Seminarium, mit solchen stattlichen Einkommen versehen habe / daß hundert Studenten der Heiligen Schrifft / und 25. vom Adel / so allhie studirens halber sich befinden / genugsame Unterhaltung haben. Ausserhalb der Stadt / liget das ansehnliche und veste Bischöffliche Schloß / auff dem Berg / (der von deß Hertzogs Hetani, der heiligen Jungfrauen Marien zu Ehren erbauten Kirchen allda / der Frauenberg genannt wird / und der weit von andern Bergen / die ihme gar nicht schädlich seyn können / abgesondert ist / ) und auff einem sehr hohen Felsen / so mit starcken Rundeln / Schantzen / Lauff- und andern Gräben / über die Massen künstlich und wol versehen / und auffs herrlichste gebauet. Inwendig ist es mit den stattlichsten Zimmern / Sälen und dergleichen prächtig gezieret. Hat einen ansehenlichen Marstall / gewaltiges Zeughauß / und einen grossen tieffen Keller / mit vieler Arbeit und Mühe / in den Berg gemacht / in welchem sehr grosse und weite Weinfässer / so mit eysernen Raiffen / von 300. und mehr Pfunden / in den vorigen Zeiten / umbgeben gewesen / und vielleicht noch / auß welchen man den Frembden die beste und ältiste Wein / vor diesem / zu kosten geben hat. Es haben sich zu Würtzburg viel Sachen zugetragen / von denen Munsterus in Cosmographia;

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[113] Brunnerus part. 3. Annal. Boicorum pag. 132. 134. et 611. und andere / zu lesen seyn. Zwischen den Bischöffen und der Burgerschafft allda / hat es offt Zwietracht geben / so auch / zu sampt den Bauren / das Schloß unterschiedlichmal gestürmet; aber allwegen vergebens haben abziehen müssen. Anno 1628. vor / und hernach / hat man allhie / wider die Zauberer / Unholten und Hexen / scharff procedirt / deren sehr viel / und darunder auch Knaben / von 11. 10. 9. und 8. Jahren / verbrennt worden seyn. Anno 1629. den 17. 27. Julij, ist ein grosses Ungewitter allhie gewesen / und hat das Wasser sehr grossen Schaden gethan. Anno1631. hat der König auß Schweden / nachdem er den 5. Octobris die Stadt einbekommen / auch hierauf den 8. diß / Alten Calenders / das gedachte Schloß mit Sturm erobert / darinn er einen grossen Schatz / neben vielem Proviant / Munition / in die dreyssig Stuck Geschütz / stattlichen Pferden / und an Wein / auff viel Jahr lang / einen Vorrath gefunden haben solle. Es seyn in solchem Sturm die 1500. Soldaten / sampt dem Außschuß / und etlich und 20. Mönche / in der Furi, wie im 2. Theil deß Theatri Europaei fol. 433. zu lesen / nieder gemacht worden. Den 8. 18. Januarij Anno 1635. haben dieses Schloß die Bischofflichen / mit Accord wieder erobert. Die Stadt hat gleichwol hernach auch noch Anstöß etlichemal gehabt: wiewol keine rechte Belägerung / nachdem ihr Herr sie in vorigen Jahren wieder bekommen / da vor genommen worden ist.

Was das Bistumb allhie anbelangt / davon oben allbereit etwas Meldung geschehen / so ist bekandt / daß die Schotten zwar ein Volck / aber zweyerley Schottland ist: Das Alte und eygentliche / so Irrland genannt wird: und das Neuere / oder das Mitternächtische Britannien. Auß beyden seyn viel Lehrer deß Worts Gottes zu uns kommen / welche man ins gemein Schotten geheissen hat. Unter denen dann auch S. Kilianus gewesen / der von Adelichen Eltern in Irrland erzeuget worden / und sich nach Teutschland begeben: und nachdem er in das Franckenland gelangt / und sich / in der Stadt Würtzburg / mit dem Priester Colomanno, und dem Leviten / oder Diacono, Totnano (wie sie in den Alten geschriebenen Büchern stehen; wiewol sie theils anders nennen / und daß ihrer mehr gewest seyen / sagen) auffzuhalten / ihme vorgenommen / den Hertzog Gosbertum (der auch Gothbertus, und Gozbertus, deß ältern Hetani Sohn / und Ruodis Enickel / genennet wird) in der Christlichen Lehr unterrichtet / und auch darauff getauffet hat. Besagten Hertzogs Gosberti (so gleichsam deß Königs Theodorici, oder Dieterichs in Franckreich Statthalter allhie gewesen) Gemahlin Geila, oder Gisila, oder Geilana, so vorhin sein / deß Hertzogs / versterbenen Bruders / Eheweib gewesen / hat / als eine Heydin / dahin getrachtet / wie sie S. Kilianum, und seine Gesellen / möchte ummbbringen lassen / weil er S. Kilian / dem Hertzog / die Ehescheidung gerathen; hat auch nicht geruhet / biß sie / in Abwesenheit deß Hertzogen / solches zu weg gerichtet. Als Gosbertus auß dem Krieg wieder heimb gelangt / ist die Sache wunderbarlich an den Tag kommen / indem beydes die Geila, und die zween Henckersbuben elendiglich umbkommen; aber vor ihrem Tode den Todtschlag bekannt haben: Darauff auch Gosbertus, von seinen Knechten / umbgebracht / und sein Sohn Hetanus, welcher ihme hat succedirt / und das Christenthumb außbreiten helffen / von dem Volck im Land verjagt / und auß seinem Fürstenthumb verstossen worden seyn solle. Siehe / was besser oben von diesem Hertzoge auß dem Goldmayer gesagt worden: dann / was die Historien der alten Zeit anbetrifft / solche selten bey allen Scribenten gleiches Innhalts zu finden seyn. Es ist aber zu mercken / daß S. Kilianus zweymal hieher gelangt ist / und zwar das andermal Anno 687. als er von Rom zurück zoge. Das Jahr seiner Marter wird in den Würtzburgischen Jahr-Büchern / Item in seiner Grabschrifft / und in den Histori von S. Burckhart / das 689. gesetzt; und ist noch vor dem jetzigen Krieg ein Evangeli-Buch im Domb allhie verhanden gewesen / dessen sich die heiligen Märtyrer sollen gebraucht haben. Bey die 52. Jahr nach solcher Marter / nemblich Anno 741. ist das Bistumb allhie angerichtet / und gedachter Burckhardus zum ersten Bischoff / von dem heiligen Bonifacio, hieher verordnet worden; dessen Leben Egvvaldus beschrieben hat. Dieser hat den heiligen Kilian / und seine Gesellen / an den Ort / da ihr Begräbnuß noch allhie zu Würtzburg gewiesen wird / zusammen legen lassen: denen zu Ehren umbs Jahr 1513. D. Engelhard Funck / deß Neuen-Münsters Dechant allda / folgende Verß (so theils dem Heil. Burckharden selber zuschreiben: gemacht hat:

Hi sunt, Herbipolis, qui te docuere, Magistri.
Quâ verum coleres relligione Deum.

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Impia quos tandem jussit Geilana necari,
Cela vitque sub hunc corpora a caesa locum.
Ne turpi, sine laude, situ defossa jacerent
Corpora, Burckhard sub monumenta locat.

Welche Vers nicht / wie Bruschius, und andere / wollen / in der Grufft / und bey ihrem der Märtyrer Grab / sondern vor dem Eingang deß Capitel-Orts stehen / welcher zwar an der Kirchen deß gedachten Neuen-Münsters: aber in dem Ober-Theil deß Baus / auff der Mittnächtischen Seiten der besagten Grufft ist. Gemeldter Burckardus solle 50. Jahr allhie Bischoff gewest seyn / wie er dann erst Anno 791. gestorben. Ihme soll deß obgedachten letzten Fränckischen Hertzogen allhie / deß Hettani, Tochter / Immina, ein H. Jungfrau / das Würtzburgische Schloß / mit den Gütern / und allem Einkommen / geben haben / wie in seinem Leben stehet. Sebastianus Munsterus ziehet Laurentium Friessen / einen gebornen Francken / an / der also schreibe: Do Carolus Magnus dem Bistumb übergeben hat das Hertzogthumb zu Francken / soltu bey dem Hertzogthumb verston / die Stadt Wirtzburg / und andere Städt / und die gantze Herrschafft / so Hetanus, der letzte Hertzog / hat in seiner Besitzung gehabt. Dann es seynd auch zu derselbigen Zeit in diesem Franckenland gewesen / viel Hertzogen / Grafen und Herren / zu Rotenburg an der Tauber / zu Camberg / Bamberg / Schweinfurt / Limburg / etc. von denen entsprungen sind / die Friederichen / Eberharden / Ottones, Popones, Conraden / Henrichen / und viel andere Fürsten / wie die Historien anzeigen. Aber es ward keiner Hertzog genannt / dann der / so zu Wormbs / und Limburg / sein Wohnung hätt. Jedoch hätt der Bischoff allen Gewalt / und Jurisdiction zu urtheilen über die ligende Güter / über Brand / Lehen / Leuth / und Blut / durch das Franckenland / deßhalben man auch dem Bischoff fürträgt ein Schwerdt / damit anzuzeigen / daß er nicht allein einen Geistlichen / sondern auch Weltlichen Gewalt hab / wie dann ein Verßlein darvon vorzeiten gemacht also lautend:

Herbipolis sola judicat ense et stolâ.

Biß hieher Munsterus. Bruschius in seinem Tractat von den Bistumen in Teutschland / meldet / daß solches Verßlein in deß Bischoffs Weltlichem Insigel stehe; und daß der Bischoff / wann er den Gottesdienst beym Altar verrichte / allezeit ein blosses Schwerdt neben sich ligen habe / damit sein völliger Gewalt über Tod / und Leben / im Hertzogthumb Francken / angedeutet werde. Christoph. Besoldus schreibet de Ordine Equestri libero, am 11. Blat / daß an den Bischoff zu Würtzburg die vollständige Gerechtigkeit / deß Fränckischen Hertzogthumbs niemals / sondern nur der Nahm / und Titul / als wie an die Ertzhertzogen von Oesterreich der Titul / Hertzoge in Schwaben / kommen seye. Er sagt auch / daß die Marggraffen von Brandenburg die Bischöffe allhie nicht Hertzoge in Francken nennen / etc. Der Autor deß Discurß von den Reichs-Vogteyen meldet / daß die Geistliche die Wildbahns- und Forst-Gerechtigkeiten nicht gehabt / welche das Bistumb Würtzburg auff dem Staigerwald erst Anno 1025. von Käyser Heinrichen dem Andern erlangt habe. Deßwegen aber wir uns in keinen Streit einlassen; sondern allein anderer Meynungen hievon haben erzehlen wollen; als wie auch oben bey Rotenburg an der Tauber beschehen; daselbst etlicher Hertzogen / so nach besagtem Hetano sich Hertzogen in Francken geschrieben / gedacht worden ist. Heutiges Tags haben die meysten Bischöffe in Teutschland / neben dem Geistlichen / auch den Weltlichen Gewalt. Wir wollen zum Beschluß / wegen deß hieobstehenden / noch allein dieses thun; daß obgedachter Bruschius p. 162. saget / daß Bischoff Ehrlongus, ein Graff von Calu / so Anno 1122. gestorben / am ersten ein Schwerdt in dem Wappen geführt / und ihm ein Schwerdt fürtragen lassen: Item / daß der 56. Bischoff / Godfried von Limpurg / so Anno 1455. gestorben / sich am ersten einen Hertzogen in Francken geschrieben habe. In der Braunschweigischen Chronic stehet am 126. Blat / also: Im Anfang deß 1128. Jahrs hat Käyser Luther die Weyhnachten zu Würtzburg gefeyret / Graff Emerich von Leiningen daselbst zum Bischoff bestättiget / Hertzog Conrad von Schwaben / seinem Feinde / das Land Francken genommen / und es wider an das Stifft Würtzburg gegeben / dem es vorhin Käyser Heinrich der Fünffte entwendet / und seiner Schwester Sohn / Hertzogen Conrad zu Schwaben / geschencket hatte. Siehe abermals oben Rotenburg. Ferners / so meldet Cyriacus Spangenberg / in der Hennebergischen Chronic / lib. 1. c. 4. fol. 39. es habe obgedachter König Pipinus diesem Stifft den Graffen von Henneberg zum Marschalck / den Graffen von Rhyneck zum Truckseß / den zu Castel zum Schencken / und den von Wertheim zum Cämmerer erblich zugeordnet. Thrasybulus Lepta meldet in der Lebens-Beschreibung [115] Herrn Georg Ludwigen von Seinsheim / am 112. daß ein Einigung zwischen den zweyen Stifftern / Bamberg / und Wirtzburg / einander in Feindes Gefahr beyzustehen / seye. Sonsten findet sich auch dieses / daß im Stifft Wirtzburg die Inländische desselben Glaubiger / in der Bezahlung / den Außländischen vorgehen.

Was nun endlichen die Succession der Bischöffe allhie anbelangt / so wird solche also gesetzt. 1 Obgedachter Burckhardus. 2. Mäyngut. 3. Wernhilff. 4. Luitrich. 5. Heilward. 6. Wolffgär. 7. Humprecht / oder Humwerth. 8. Gottwalt / unter welchem Anno 852. den 5. Junii / ein erschreckliches Wetter allhie gewesen / dardurch der Thumb zu S. Salvator entzündet worden / und mit allem Ornat / Büchern / Glocken / biß auff den Grund abgebronnen seyn. 9. Arndt. 10. Rudolff. 11. Dietho / oder Dietrich. 12. Burckhardus II. 13. Poppo I. unter welchem Käyser Otto einen Reichstag allhie gehalten. 14. Poppo II. ein Burggraff zu Würtzburg / deß vorigen Vetter. 15. Hugo. 16. Bernhard ein Graff von Rotenburg an der Tauber. 17. Heinrich auch ein Graff von Rotenburg / welcher zu Ohnspach ein herrlich Benedictiner-Closter gebauet / das heut ein Stifft ist. 18. Mäynhard auch ein Graff von Rotenburg. 19. Bruno Anno 1033. erwehlet / mit deme sich Anno 1045. den 20. Maji / der bekante Fall zu Besenboig / gegen Ips in Oesterreich über / begeben / daselbst er auch den 27. Maij gestorben. 20. Adelbert / oder Adelbero. 21. Mäynhard. 22. Emmenhard / oder Aynhard / ein Graff von Rotenburg. 23. Rupertus. 24. Erlang / ein Graff von Kalb Anno 1105. erwehlt / der Anno 1122. den 25. Decembris gestorben. Von dem ist oben auch gesagt worden. 25. Rücker / ein Graff von Veringen. 26. Hetzel / ein Graff von Leiningen. 27. Emerich auch ein Graff von Leiningen. 28. Siegfried / so Anno 1153. an der Pest gestorben. 29. Gebhard ein Graff von Henneberg / unter dessen Regierung Pfaltzgraff Hermann das Closter Bildenhausen gestifftet. 30. Heinrich Graff von Berge. 31. Herold / unter welchem Anno 1165. und 66. zween Reichstäge allhie seyn gehalten worden. 32. Reinhard Anno 1172. erwehlt / Anno 1182. zu Rom gestorben. 33. Gottfried / so Anno 1190. zu Antiochia an der Pest gestorben. 34. Heinrich von Babenberg. 35. Gottfried der Ander / ein Graff von Hohenlohe. 36. Conrad / der Anno 1203. den 3. Decembris / von zween Rittern / vor der Kirchen zu Würtzburg ermordet worden. 37. Heinrich vom Käse. 38. Otto. 39. Dieterich von Hohenburg / Anno 1223. erwehlet / Anno 25. gestorben: unter dessen Regierung / Mäyntz / und Würtzburg / wider einander gekriegt / einander eine Schlacht zwischen Mattstatt / und Heidenfeld gelieffert / da beyderseits viel Volcks auff dem Platz geblieben. 40. Herman / so Anno 1250. gestorben / und viel mit der Stadt Würtzburg zu kriegen hatte. 41 Hiring / oder Irung / Herr von Reinstein. 42. Conrad / ein Graff von Trimberg. 43. Berchtold von Sternenberg / der Anno 1287. gestorben. Zu seiner Zeit / im Jahr 1285. entstunde ein grosse Auffruhr zu Würtzburg / zwischen der Stadt / und den Geistlichen daselbst; also / daß der Käyser Rudolff / mit allen Fürsten / genug zu thun bekommen / solche Unruhe wider zu stillen. 44. Mangolt / ein Truchseß von Neuenburg. 45. Andreas / ein Freyherr von Gundelfingen. 46. Gottfried der Dritte / ein Graff von Hohenlohe. 47. Wolffram von Grumbach / Anno 1333. den 6. Julij gestorben. 48. Herman II. ein Freyherr von Lichtenberg auß dem Elsaß. 49. Otto von Wolffskele. 50. Albertus, ein Graf von Hohenberg / so hernach Bischoff zu Freising worden. 51. Albertus, ein Graff von Hohenlohe / starb Anno 1372. 52. Gerhard / ein Graff von Schwartzenburg / Käyser Günthers leiblicher Bruder. Im Jahr 1384. erhub sich eine Auffruhr zu Wirtzburg wider den Bischoff / welche in der Zahl die 17. und gröste gewesen. 53. Johannes von Egloffstein. 54. Johann von Bruno / Anno 1412. erwehlet / wider welchen sich die Stadt Wirtzburg auch auffgelehnet / dieselbe belagerte er im Jahr 1435. mochte sie aber nicht erobern: Jedoch schlug er die Burger bey Zell. 55. Sigmund Hertzog auß Sachsen / Anno 1441. erwehlt. 56. Gottfried von Limpurg / Semperfrey / ward Anno 44. Bischoff / als der vorige solches aufgabe. Ist Anno 1455. gestorben. 57. Johann von Grumbach / Anno 1466. gestorben. 58. Rudolff / der letzte Scherenberger / so 29. Jahr wol regirt / und den Titul deß andern Stiffters erlanget hat. 59. Lorentz deß Geschlechts von Bibra / Anno 1495. erwehlt / Anno 1519. gestorben. 60. Conrad von Thüngen / starb Anno 1540. 61. Conrad von Bibra / starb Anno 44. 62. Melchior Zobell / so mit Marggraff Albrechten einen schweren Krieg [116] geführt / und endlich / als er auß der Stadt Wirtzburg / umb den Mittag / hinauff in sein Residentz-Schloß / sich begeben wolte / Anno 59. umbgebracht worden ist; wie hin und wieder in den Büchern hievon zu lesen; sonderlich aber thut Thrasybulus Lepta, in der Lebensbeschreibung Herrn Georg Ludwigen von Seinsheim / lib. 2. fol. 142. seqq. wie es mit dieses Bischoffs / auff deß von Grumbach Anstifftung / erfolgten Tod zugangen / weitläuffig / und umbständlich erzehlen. 63. Friederich von Wirtzberg / Anno 1573 gestorben. Bey dessen Regierung / im Jahr 1563. den 2. Octobris / die Stadt Wirtzburg von dem von Grumbach überfallen / und geplündert worden. 64. Julius Echter von Mespelbrunn; der die jenigen / so sich vom Bapstumb abgesondert hatten / im Jahr 1586. mit Gewalt auß seinem Stifft vertrieben. Seiner wird oben in Beschreibung der Stadt Wirtzburg / bey der hohen Schul allda gedacht. Er hat den herrlichen Spital / so nach ihm genennet wird / Anno 1586. gestifftet und erbauet. Stunde dem Bistumb vor 44. Jahr / und starb Anno 1617. den 3. Septembris / neuen Calenders. 65. Johann Gottfried von Aschhausen / so auch Bischoff zu Bamberg gewesen / und Anno 1622. den 19. 29. Christmonats / zu Regenspurg gestorben ist. 66. Philippus Adolphus von Ehrenberg. 67. Franciscus von Hatzfeld / Anno 1631. den 16. 26. Julii erwehlet / ward hernach auch Bischoff zu Bamberg / und starb zu Würtzburg Anno 1642. den 30. Julii / und ward daselbst begraben. 68. Johann Philippus von Schönborn / eines vornehmen Geschlechts am Rheinstrom / welcher dabenebenst den 9. 19. Novembr. 1647. zum Ertz-Bischoffen zu Mayntz / deß H. Röm. Reichs Ertz-Cantzlern durch Germanien / und Churfürsten erwehlet worden. Siehe von dem / was bißhero von Wirtzburg gesagt worden / ausser dem oben allbereit benahmten Scribenten / auch Jacobum Schopperum, in Teutschlands Beschreibung / fol. 754. S. Kiliani, Franconiae Apostoli gesta, von Nicolao Serario Anno 1598. allhie in 4. zum Truck verfertiget; Limnaeum de Jure publ. lib. 6. cap. 3. num 45. Crusium part. 3. l. 7. Annal. c. 4. J. J. Speidelii Notabilia lit. W. voc. Wirtzburg / P. Matth. Wehnerum in Pract. Observ. voc. Gericht (der auch vom Gnaden-Jahr / Anno 1163. allhie angerichtet / p. 238. zu lesen) Dresserum von den Bischöffen / und Städten in Teutschland / part. 4. et 5. lsag. Histor. und den Ersten und Zweyten Theil Itinerarii Germaniae; ingleichen auch die Topographiam Franconiae, pag. 62. seqq. daselbst auch / pag. 65. von dem Titel / Hertzog in Francken / gehandelt wird; davon Doctor Leonhart Wurffbain / in seiner 3. Relation, was / seithero Caroli M. Zeiten / zu- und von dem Reich kommen / und biß auf dato dabey verblieben / p. 17. seqq. unter anderm / also meldet: Weil Bischoff Burcartus zu Würtzburg / beym Bapst Zacharia erhalten / daß der Frantzösische König Childericus Anno 750. in das Closter S. Emerani nach Regenspurg verwiesen / und hergegen Pipinus, Caroli M. Vater / zum Könige gemacht worden; So hat er Pipinus Anno 752. dem Bischoff zu Würtzburg / das / umb dieselbe Zeit / durch Abscheiden deß letzten Hertzogen Hettani, oder Ottonis, der Cron Franckreich heimbgefallenes Land zu Ost-Francken / zu ewigen Zeiten / auf einen damals zu Franckfurt gehaltenen Reichs-Tag / mit sampt dem Schloß Carlsburg / und der Stadt Carlstatt / überlassen / und ihme / als einem angehenden Fürsten in Francken / die Graffen zu Henneberg zum Marschalck; die von Reineck zum Truchseß / die von Castel zum Schencken / und die von Wertheimb zum Kämmerer / erblich zugeordnet. Dabey es auch / biß auff die Zeiten Henrici V. Römischen Käysers / de Anno Christi 1116. verblieben ist / umb welche Zeit er es dem damaligen Bischoff zu Würtzburg / mit Namen Erlango, (umb deß willen er sich für den damaligen Bapst / mit Namen Paschale, wider ihn hat gebrauchen lassen) genommen / und seiner Schwester Agnetis, mit Friderico von Hohenstauffen / und Hertzogen zu Schwaben / erzeugten Sohn / mit Namen Cunrado, hernach Römischen Käyser / deß Namens dem Dritten / verliehen hat. Derentwegen es auch auf desselben / ohne hinterlassung Mannlicher Leibs-Erben / Anno 1152. zu Bamberg erfolgtes Absterben / bey seines Brudern Friderici Sohn / Friderico Barbarossa, hernach Römischer Käyser / viel Mühe und Arbeit / gebraucht hat / biß das Bistumb Würtzburg / mit dem Land zu Francken / de Anno 1168. wiederumb belehnet worden ist. Dabey es auch / biß ungefehrlich auf das 1460. Jahr verblieben ist: da Marggraf Albrecht von Brandenburg / Chur-Fürst / cognomento Achilles German. auff das Anno [117] 1459. von Pio II. Pont. erhaltenes Privilegium, sich Hertzog in Francken hat schreiben wollen / daß er endlich / auff Friderici III. Imp. Befelch / denselben Titul hat müssen fahren lassen. Biß hieher Doctor Wurffbain. Was aber hiebey / wegen deß obernannten Käysers Cunradi III. Sohn / Hertzog Friederichs in Schwaben und Francken / so Anno 1168. ohne Mannliche Leibs-Erben gestorben: und sonsten auch / guter Meynung (dann irren Menschlich ist) zu erinnern wäre / das findet sich in der Beschreibung Rotenburg an der Tauber / unsers vorhin gedruckten Textes der Topographiae Franconiae fol. 37. a. und bey andern. Sonsten sagt Ehrngedachter Herr Doctor Wurffbain in dem 6. Theil der erwehnten 3. Relation, am 196. Blat / daß man dem Bischoff von Würtzburg / den Titel Francken / der gleichwol allzeit in dem Reichs-Abschied de Anno 1654. demselben gegeben wird / ) strittig mache. Und schreibet Limnaeus, in addit. ad lib. 3. de J. publ. p. 325. tom. 4. also: Non solùm Marchiones Brandeburgenses; verùm etiam Moguntinus, Saxo, et Bambergensis, Herbipolensis titulum Ducis Franconiae oppugnant. Siehe obberührten unsern Text / oder die vorhin gedruckte Beschreibung der Stadt und Bisthumbs Würtzburg. Es hat der Herr Bischoff / wegen unterschiedlicher Güter / auch unterschiedliche Reichs-Anschläg. Wegen deß Bisthumbs Würtzburg / gibt er alle Monat / einfach / 45. zu Roß / und 208. zu Fuß / oder an Geld / 1372. fl. und zu Unterhaltung deß Cammer-Gerichts / Jährlich ordinariè 250. fl. und / cum augmento, 416. fl. 42. Kreutzer 2. Heller / (den Thaler zu 69. Kr. gerechnet;) wie ich solches einsmals / in einer geschriebenen Verzeichnuß aller deß H. Römischen Reichs Ständen / was ein jeder zu seiner Angebühr / zu der Käyserlichen Majest. Cammer-Gericht ordinariè, et cum augmento, Jährlich geben muß / gelesen; die Anno 1576. Doctor Johann Vest / Käyserlicher Fiscal / im Augusto, also zusammen getragen haben solle. Sonsten hat Herr Doctor Wilhelm Beckers / in seiner synopsi Juris Imperii Romano-Germanici auch die Gebühr zum hochgedachten Cammer-Gericht / Anno 1567. verordnet; nemlich den alten / und erhöchten Anschlag. Ferner gibt hochgedachter Herr Bischoff wegen der deß Jahrs 1604. von der Stadt Schweinfurt / bekommenen zweyer fürnehmen / und bey Schweinfurt gelegenen Reichs-Dörffer / Gochsheim / und Senfeld / oder Sendenfeld (so / wie Doctor Wurffbain / in obangezogener 3. Relation 6. Theil / pag. 199. berichtet / vor viel hundert Jahren bey dem Heiligen Römischen Reich / ohne alle Mittel bestanden) 5. Mann zu Fuß / oder 20. Gulden Monatlich / so an der wolgedachten Stadt Anschlag abgehen. Werden / ohne zweiffel / die Mayndörffer seyn; deren in der Nürnbergischen Repartition de Anno 1650. gedacht wird. Item / wegen seines Antheils an Henneberg Romhilden; davon oben im Eingang dieses Anhangs: Item / wegen Raigelsperg / oder Reichelsperg; davon auch oben / in selbigen Orts Beschreibung. Es hat auch dieses Stifft / wegen der Probstey Chomberg vorhin geben / 1. zu Roß / und 1. zu Fuß: nach dem aber solches / contra Fiscalem, in puncto exemptionis, obsiget / ist dieser Anschlag gefallen. Siehe / im übrigen / Wehnerum, in pract. J. Observat. p. m. 251. Und so viel / für dißmal / von diesem hohen Stifft. Was das S. Jacobs-Closter in Würtzburg anbelangt / so ist der erste Abbt in solchem S. Macarius, vorhin ein Mönch zu Regenspurg / gewesen / der Anno 1153. gestorben / und auß Irrland; wie auch der vierte Abbt / Gregorius, kommen ist. Johannes Trithemius, der auff die letzte auch allda Abbt / und begraben worden / hat eine eigne Chronick von diesem Closter hinterlassen. Nachedem Anno 1631. der König auß Schweden Stadt / und Schloß erobert / hat hernach Anno 34. den 11. Octobris, der Obriste Hans Götz / die Stadt überrumpelt / und die Schwedische Guarnison darinn mehrertheils niedergemacht. Aber / das Schloß hat sich noch lang gehalten / biß nachdem solches 14. Wochen blocquirt, und belagert gewesen / auch Mangel an Holtz darinn erschienen / und die Pest unter den Soldaten eingerissen / dasselbe endlich den 6. Januarii / folgenden 35. Jahrs / der junge Graff von Thurn / mit Accord übergeben hat; und der Schwedischen Außzug den 8. diß geschehen ist.