Topographia Franconiae: Wertheim

Topographia Germaniae
Wertheim
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aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1648, S. 105–106.
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[105]
Wertheim.

An der Tauber / so allda in den Mayn fällt. Ist ein Stadt und Schloß / den Herren Graffen von Löwenstein / Herren zu Wertheim / Rochenfort / Scharffeneck / und Breyberg; und vor diesem den Grafen von Stolberg / gehörig; so Graff Ludwig von Löwenstein / mit einer Gräffin von Stolberg / die ein Erbin zu dieser Graffschafft gewesen / erheuratet hat. Die alte Graffen von Wertheim seyn / mit Graff Michaeln dem letzten / in dem vorigen seculo abgestorben / und ist die Herrschafft an Graff Ludwigen von Stolberg / und Königstein / und / nach dessen Tode / an seine Tochter-Männer / die Graffen zu Manderschied / und besagten Graffen von Löwenstein / so die Frau Annam gehabt / kommen; von dessen Erbs- und Stammens Pact / in continuatione Itinerarii Germaniae fol. 484. auch von andern dieser Herren Graffen von Löwenstein / zu Wertheim / Herrschafften / und Sachen / ihren Gerechtigkeiten / und dergleichen / und was sich etwann allhie zu Wertheim begeben; Item von ihr der Herren Graffen Herkommen / in dem Itinerario selbsten / fol. 320. und dann von ihrem Antheil an der Vestung Breyberg / unten im Anhang / weitläuffig zu lesen; und darzu zu thun / was der Autor von den Reichs-Vogteyen / am 105. Blat / auß Magero de Advocatia armata; dieser aber auß dem Wertheimischen Gegenbericht contra Würtzburg / schreibet; daß nemblich wolgedachte Herren Graffen zu Wertheim sagen / daß sie in dem Closter Brumbach / als Schutzherren / wann die Abtey ledig stehet / das Recht der Schlüssel haben / mit dieser besitzlichen Gerechtigkeit / daß wann ein Abbt der Ends mit todt abgehet / ein Graff von Wertheimb selbst / oder durch die Seinige / das Closter / die Schlüssel / und auch was dem Abbt zuständig gewesen / in seine Verwahrung genommen / und so lang / biß durch die Conventualen ein anderer Abbt einmüthiglich erwehlt worden / behalten hab. Es ist die Stadt Wertheim (davon die Graffschaft / welche gegen Orient an das Bistumb Würtzburg / gegen Mittag an die Graffschafft Hohenlohe / und die Pfaltz; gegen Abend an den Odenwald; und gegen Mitternacht an den Spessart stosset / (siehe oben den Eingang) den Namen führet / ein wolgelegener guter Ort / da sich die Unterthanen vor diesem wol genehrt; so aber ihren Herren (die insgesampt / allhie / wann sie wollen / wohnen können / als denen mit einander die Güter Vermög obgedachten pacti gentilitii, gehören / von ihnen zu gleichen theilen besessen / und genossen werden)

[T35]

[106] mit der Leibeigenschafft vorhin zugethan gewesen: von der aber die Burger zu Wertheim / durch die Anwesende Herren Graffen / (davon einer sich der Zeit im Hertzogthumb Würtenberg auffhält / und sich unlängsten in die andere Ehe / mit Herrn Johann Friederich Freyherrens von Teuffenbach / etc. Fr. Tochter begeben / und noch der Augspurgischen Confession zugethan ist) Anno 1632. gantz befreyet worden seyn: wie zwar Abelinus, in Historsicher Chronicken Continuation / oder part. 2. Theatri Europaei[1] fol. 534. b. schreibet: wir aber / weilen einer der Herren Graffen / Johann Dieterich der älter / damalen abwesend gewesen / ob solcher folgends auch darein consentirt / und ob es seines Theils bey gedachter Befreyung verblieben / kein andere Wissenschafft seithero erlangt haben. Sonsten aber solle die Stadt noch der Augspurgischen Confession zugethan seyn: obwoln besagter Herr Graff Johann Dieterich / so nachgehender Zeit das Directorium allhie solle geführt haben / und erst Anno 1644. den 6. Marti gestorben / sich zur Römisch-Catholischen Religion begeben / dessen hinterlassene Herren Söhne / Herr Ferdinand Carl / und Herr Johann Dieterich der Jünger / sich Graffen zu Löwenstein / Wertheim / Rochefort, und Montagu, Oberherren zu Chassepierte, Herren zu Scharpffeneck / Breuberg / Herbemont, und Neuf-Chasteau, schreiben. Ob ihres Herren Vatern Bruder / Herr Wolffgang Ernst Graf zu Löwenstein / etc. so auch todt / Erben hinterlassen / ist uns unbewust; aber hochwolgedachter Herr Graf im Würtenbergerland / hat derselben / wie berichtet wird / etliche.

Es rühren das Stammhauß / Schloß und Stadt der Grafschafft Wertheim / mit denen pertinentien, Herrschafften / Ehren / und Lehenschafften / Nutzungen / Renten / und zugehörigen / von der Cron Böheim zu Lehen / schreibet Herr Limnaeus tom. 4. de Jur. publ. in addit. ad. lib. 3. In der Anno 1649. zu Nürnberg übergebenen Verzeichniß der noch nicht restituirten Ort / ist einkommen / daß Herr Graf Friedrich Ludwig von Löwenstein (so der Augspurgischen Confession) begehre / ratione deß halben Theils der Grafschafft Wertheim / von dem Catholischen Grafen / Herrn Ferdinand Carl von Löwenstein / restit. Charthaus, Grünau / der 3. Dörffer / Reichersheim / Nassig / und Dörlersberg / etc. und das auch sonst alles zur helfft pro indiviso in der Grafschafft besessen werde. Ihr / der Herren Grafen von Löwenstein / Monatlich einfacher Reichs-Anschlag / wegen dieser Grafschafft Wertheim / in Francken / ist 5. zu Roß / und 25. zu Fuß / und zu Unterhaltung deß Cammer-Gerichts / Jährlich ordinariè 48. cum augmento aber / wie ich gefunden 80. fl. den Thaler zu 69. kr. gerechnet. Nachdem deß Jahrs 1648. die Käyserischen / den 7. Januarii, Bischoffsheim an der Tauber / mit etlichen Stücken / eröffnet / seynd sie auch der besagten Stadt Wertheim / aber nicht deß Schlosses / Meister worden.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. WS: fehlendes u ergänzt