Topographia Braunschweig Lüneburg: Von dem Fürstenthumb Grubenhagen in gemein

Topographia Germaniae
Von dem Fürstenthumb Grubenhagen in gemein
aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1654, S. 23–25.
[[| in Wikisource]]
Fürstentum Grubenhagen in der Wikipedia
Bearbeitungsstand
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du unter Hilfe
Link zur Indexseite


[23]
Von dem Fürstenthumb Grubenhagen
in gemein.

Dem Fürstenthumb Grubenhagen ist solcher Nahme gegeben worden / von dem alten darin belegenen Schloß Grubenhagen / dasselbe wie Johannes Letznerus in seiner Dasselischen Chronick lib. 4. cap. 8. vnd Bünting in dem Braunschweigischen Chronico p. m. 224. schreiben / hat vor Alters einem Adelichen Geschlechte der Gruben genant / zugehöret. Als aber einer dieses Geschlechts Cuno Gruben Ritter / welcher auff dem Grubenhagen gewohnet / durch eine Verbrechung in der Fürsten zu Braunschweig Vngnade gefallen / hat Hertzog Albrecht der Grosse / als damahliger Ober- Erb- vnd Lehenherr der Gruben Burghauß auff dem Grubenhagen / mit zugehöriger Gerechtigkeit / im Jahr Christi 1272. eingenommen / vnd daselbst eine Zeitlang Hoff gehalten. Es seyn zwar die Gruben / durch vielfältige Fürbitte der andern Ganerben von Adel / wiederumb zu ihrer BurgMansGerechtigkeit kommen / das Geschlechte aber ist durch Absterben deß letzten Hanß Gruben / im Jahr 1305. gantz erloschen.

Dieses Fürstenthumbs Grubenhagen situm vnd Gelegenheit betreffend / wird dasselbe von dem Stifft Hildesheim / dem Fürstenthumb Braunschweig Wolffenbüttelischen vnd Calenbergischen theils / vnd dem Eichsfelde / fast an allen seiten vmbschlossen / vnd ist dasselbe zum ersten also abgetheilet / vnd zu einem absonderlichen Fürstenthumb gemachet / wie nach Absterben vorhochgedachtes Hertzog Albrechten deß Grossen / seine Söhne dessen hinterlassene Lande vnter sich vertheilet / vnd dem ältisten Hertzog Heinrichen dem Wunderlichen genant / dieser Ort Landes zum Theil worden. Inmassen dann dieses Fürstenthumb nicht weniger als andere / auff Reichs- vnd Kraißtägen seine session vnd votum, auch absonderliche Reichs- vnd Kraiß-Anschläge hat / imgleichen seine Land-Stände in Praelaten / von Adel / vnd Stätten bestehend.

Der Grund vnd Bodem dieses Landes ist gut / vnd zum Ackerbaw vnd Viehezucht gar bequem. Das beste Kleinot desselben aber seyn die herrlichen Bergwercke / auß welchen jährlich eine grosse menge Ertze gebrochen / vnd Silber / Eisen / Kupffer / Bley / vnd andere Metallen davon gemachet werden. Darzu kommen die stattliche Forste vnd Holtzungen / welche gleichfalls ein zimliches eintragen.

An Flüssen / Strömen vnd Bächen / die theils darin entspringen / theils durch vnd neben her fliessen / hat es auch keinen Mangel. Die vornehmsten vnd namhafftesten seyn die Leina / Ilme / Innerste / Rume / Oker / vnd andere mehr / deren bey jedwedes Orts Beschreibung gedacht wird.

Die Hauptstatt dieses Fürstenthumbs ist die Statt Eimbeck / nechst welcher folget die Statt Osterroda / vnd andere Bergstätte / als Claußthal / Altenau / S. Andreas Berg / Lauterberg / Elbingroda / etc. Die Fürstliche Residentz ist bey Lebzeiten der letzten Hertzogen von Grubenhagen gewesen auff dem Schloß zum Hertzberge. Sonsten seyn noch andere feine Fürstliche Schlösser vnd Ampthäuser darinnen / als Schartzfeld / Kahlenburg / Rotenkirchen / Rudolffshausen / Saltz der Helden / auff denen theils die damahligen Hertzogen von Grubenhagen ebenmässig ihre Hoffstatt vor Zeiten gehabt haben.

Der erste Landesfürst / welcher es als ein absonderliches Fürstenthumb regieret / ist / wie vor gemeldet / gewesen / Hertzog Heinrich der Wunderliche / welcher im Jahr Christi 1279. nach beschehener Theilung / die Regierung angetretten / vnd biß auffs Jahr 1332. geführet / in welchem Er auff dem Hause zu Saltz der Helden gestorben / von dannen nach Eimbeck gebracht / vnd in S. Alexandri Stifftskirchen Fürstlich zur Erden bestattet worden. Mit seiner Gemahlin Frawen Agnesen / Landgraff Albrechts zu [24] Thüringen / vnd Marckgrafen zu Meissen Tochter / hat Er vier Söhne vnd vier Töchter gezeuget / vnter welchen der dritte vnd letzte Sohn / Hertzog Heinrich / vnd Hertzog Ernst / nach ihres Herrn Vattern tödtlichen Hintritt / die Regierung übernommen / vnd ingesampt geführet. Zu welcher Zeit Hertzog Heinrich ableibig worden / findet man nicht eigentlich verzeichnet / Hertzog Ernst aber / vnd seine Gemahlin Fraw Agnes / Graff Heinrichen zu Eberstein Tochter / seyn im Jahr 1344. beyde zum Grubenhagen gestorben / vnd zu Eimbeck in S. Alexanders Stifft begraben. Deren Sohn Hertzog Albrecht / ist in der Regierung gefolget / vnd als Er dieselbe bey 53. Jahr verwaltet / vnd das Schloß Saltz der Helden / zu dem Fürstenthumb Grubenhagen gebracht / Anno 1397. auff demselben gestorben / vnd in besagter Stifftskirchen beygesetzt. Sein Bruder Hertzog Friederich / hat nach Ihm die Regierung wieder angenommen / vnd zu Osterrode seinen Fürstlichen Hoff gehalten. Ist Anno 1404. gestorben / hinter sich verlassend einen Sohn / Hertzog Otto genant / welcher gleich seinem Herrn Vattern / nur 7. Jahr die Regierung geführet / vnd im Jahr 1411. tödtlich abgangen. Seines Vattern Brudern / Hertzog Albrechten Sohn / Hertzog Erich / ist Ihm an der Regierung gefolget / welche Er 20. Jahr lang rühmlich verwaltet / vnd Anno 1431. gestorben. Ihm ist gefolget sein Sohn Hertzog Heinrich der Dritte / Grubenhagischer Linie / hat 38. Jahr regieret / vnd Anno 1469. sein Leben geendiget. Nach seinem Absterben ist sein Bruder Hertzog Albrecht der Ander / zur Landesfürstlichen Regierung kommen / vnd derselben bey 22. Jahr lang vorgestanden / biß Er Anno 1490. diese Welt gesegnet. Da denn sein Sohn Hertzog Philip / Ihm nachgefolget / die Regierung bey die 60. Jahr mit grossem Ruhm verwaltet / auch mit seiner Gemahlin Fraw Catharinen / Graff Ernsten zu Manßfeld Tochter / neun Kinder / als sechs junge Herren / vnd drey Fräwlein erzeuget. Dieser Hertzog Philip hat im Jahr 1522. den Reichstag zu Wormbs mit besuchet / da Er D. Martinum Lutherum seel. gehöret / seiner Lehr vnd Bekäntnuß beygepflichtet / vnd dieselbe in seinem Fürstenthumb in Kirchen vnd Schulen predigen vnd lehren lassen. Im Jahr 1551. ist Er auff dem Schloß Hertzberg Todes verfahren / von dannen nacher Osterode gebracht / vnd in S. Aegidii Kirchen daselbst zur Erden bestattet. Sein ander Sohn (weil der erste verstorben) ist Ihm in der Regierung gefolget / vnd nach dem Er derselben biß ins Jahr 1567. vorgestanden / ohn Männliche Leibes Erben mit Tode abgangen / seinem Herrn Brudern Hertzog Wolffgangen die Landesfürstliche Regierung hinterlassend / welche derselbe bey 22. Jahr rühmlich verwaltet / endlich aber im Jahr 1595. diese Welt gesegnet. Sein Herr Bruder / Hertzog Philip / auff welchen die Regierung durch diesen Todesfall alleine kommen / ist Ihm nicht lange hernach gefolget / vnd im Jahr 1596. den 4. Aprilis, gleichfalls seliglich verschieden / vnd also / weiln alle diese Herren Gebrüdere keine Fürstliche Erben Männlichen Geschlechts hinter sich verlassen / diese Fürstliche Linie gäntzlich außgangen / vnd erloschen. An eben demselben Tage / wie Hertzog Philip mit Tode abgangen / hat weyland Herr Heinrich Julius / postulirter Bischoff deß Stiffts Halberstatt / Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburg / Wolffenbüttelischen theils / durch seine auff solchen fall dazu Deputirte / das erledigte Fürstenthumb in Besitz nehmen lassen. Weiln aber die Herren Hertzogen Braunschweig Lüneburg / Zellischer / Harburgischer vnd Dannenbergischer Linie / als nähere Anverwandten / das Fürstenthumb vor sich behauptet. So ist die Sache zum Proceß am Keyserlichen Hofe gedien / welcher dahin außgeschlagen / daß hochernanten Fürstlichen Zellischen / Harburgischen vnd Dannenbergischen Linien / durch eine obsiegliche Vrtheil / das Fürstenthumb zuerkant worden. Darauff es im Jahr 1617. von weyland Herrn Hertzog Christian / erwöhlten Bischoffen deß Stiffts Minden / Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburg / regierenden Herrn deß Fürstenthumbs Lüneburg / in Besitz genommen / vnd Sr. Fürstl. Gn. von den Stifftern / dem Adel / Stätten / vnd allen Aemptern vnd eingesessenen Vnterthanen / die [25] Huldigung gehöriger massen geleistet worden; Von welcher Zeit an dieses Fürstenthumb bey Sr. Fürstl. Gn. Nachfolgern an der Regierung / nach dem die Fürstliche Harburgische vnd Dannenbergische Linie / durch absonderliche auffgerichete Fürstliche Verträge davon gäntzlich abgefunden / beständig verblieben / vnd heutiges Tages dem Durchleuchtigen / Hochgebornen Fürsten vnd Herrn / Herrn Christian Ludwigen / Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburg / für seinen Landesfürsten erkennet. Inmassen dann S. Fürstl. Gn. gleich dero Herren Vorfahren / dero Land-Drost vnd Rähte dahin verordnet / welche die Regierung daselbst / biß an Sr. Fürstl. Gn. vnd dero verordnete Haupt-Regierung zu Zell / führen / vnd deß Landes Wolfahrt beachten müssen.