Topographia Saxoniae Inferioris:Hildesheim

Topographia Germaniae
Hildesheim
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aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1653, S. 139–144.
Siehe auch:  Hochstift Hildesheim
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Hildesheim / Hildesia, Hildeshaemium.

Von dieser berühmten Bischofflichen / vnd Hansee-Statt Nahmens Vrsprung / seyn vnterschiedliche Maynungen / deren gleichwol theils / als / von der H. Jungfrawen Marien Bilde / Milch / vnd Haaren / (die Keyser Ludwigs deß Frommen / vnd Erbawers dieser Statt / Capellan / daselbst am Baume vergessen / vnd darnach / als Er sie holen wollen /nicht loß kriegen können) Item / von dem Schnee / der / so weit der Thumb begriffen / vom Himmel soll gefallen / vnd die Statt erstlich Hildeschnee geheissen worden seyn / für erdichtet gehalten werden. Glaublicher ist / was theils wollen / daß besagter Keyser dieser Statt / nach seiner Mutter / der Keyserin Hildegard / den Nahmen werde gegeben haben. Dann die Abkürtzung der Nahmen / auß dem Latein ins Teutsche / ist bey den Sachsen gar gemein / in deme Sie / für Alexander Sander / für Friedericus Fritze / für Christianus Kersten / für Mechtildis Metta / für Elisabetha Ilse / vnd für Hildegardis Hilda oder Hille / sagen; also / daß fein artig / von dem Wörtlein Hilda / Hildesia, vnd von Hille / Hillessem oder Hildeßheim / kommen thuet: Man wolte dann von dem bey der Statt nahend gelegenem Holtz / Hils genant / den Nahmen her nehmen. Andere führen denselben her / von der heiligen Einweihung / so bey den Sachsen hillig ist: Darzu dann / den besagten Keyser / die Irmensul bewegt / welche / von den Sachsen / zu Eresberg an der Dymmel / jetzt Stattbergen genant / vor Zeiten / in hohen Ehren gehalten; hernach / durch Keyser Carlen den Grossen / Anno 772. nach Zerstörung der Kirchen / darinn Sie / vnd darauff der Götz / gestanden / von dannen / an die Weser geführt / vnd an dem Ort / wo jetzt das Closter Corbey stehet / vergraben ; folgents aber / auß Befelch seines Sohns / deß gedachten Keyser Ludwigs / von selbigem Ort / über die Weser / an den Fluß Innera, oder Innerste / allda Er / der Keyser / damals dem Jagen oblage / gebracht worden. Vnd dieweil an diesem sehr lustigen / vnd anmüthigen Ort / der Keyser eine Newe Statt angelegt / vnd eine Kirche Anno 822. auffgerichtet / auch die Geistlichen von Eltze / dahin Sie sein Herr Vatter geordnet / hieher / als an einen sichern Ort / gesetzt; So ist in solche Newe Kirch / die man hernach der H. Jungfrawen Marien zu Ehren geweihet / die besagte Armensul / oder Irmensul / das ist/ Jedermans Seul / mit grossem Frolocken gethan; zuvor aber mit sonderbaren Ceremonien geheiliget worden / daß Sie von dem eitelen Heydenthumb gereiniget / vnd gleichsam mit einer newen Heiligkeit begabet / desto füglicher den Nahmen Hillesheim / oder in seiner heiligen Wohnung überkäme. Wann man einen Braunschweigischen Bauren / so hieherwerts raiset / fraget / Wo wiltu hine so antwortet Er / Na Hillsem; Andere aber / so etwas höfflicher reden / nach Hilnshem / oder Hildshem. Vnd dieses von dem Nahmen. Vmb die Statt herumb hat es / vor dem nächsten deutschen Krieg / viel wolgebawte Ort gehabt. Henricus Petrei schreibet / de Monasteriis p. 29. daß / in dem Baßlerischen Concilio, ein vngelehrter Abbt / Nahmens Theodoricus, von hier gewesen / deme sein Capellan gerathen / wann Er Lateinisch gefragt werde / Er die Schlösser / vnd Dörffer / vmb Hildesheim nennen solte. Als Er nun / von einem Cardinal / zu Rede gestellt worden / hab Er gesagt/ Stürwolt / Hase / Gisen / Voerste / Kavenstede / Düspenstedt / Ytzem ; Deßwegen Ihn dann der Cardinal / für einen Griechen / gehalten habe: Aber / da dieser Caplan Ihme weiter gerathen / wann Er vom Praesidenten im Concilio Lateinisch gefragt werde / Er sagen solle; Ego sto cum [140] Istis; Er aber darfür geantwortet / sto cum hic, da seye sein Vngeschicklicheit an den Tage kommen. Gegen Morgen hat es allhie eine Vorstatt / beym Berg / so wegen der S. Moritz-Kirchen / vor diesem / berühmt gewesen. Die Statt an ihr selbst belangende / so ist Sie grösser / als Halberstatt / aber Altvätterisch / berghengig / vnnd vneben / mit gar viel Schwibbögen in den Gassen / gebawet. Sie wird getheilet in die Alte / vnd Newe Statt. In der Alten ist die obangedeute Bischoffliche Hauptkirch / oder der Dom / vnd darinn die auch obvermeldte Irmenseul / für dem hohen Chor / an statt eines Leuchters / Liechter darauff zu stecken / zu sehen. Wann man mit einem Messer daran schlägt / so gibt Sie einen gantz hellen Schall: in grosser Hitz deß Sommers ist Sie fast kalt / vnnd scheinet gleichwol zu schwitzen. Herr Augustin / Freyherr zu Mörßberg / berichtet / in seinen Rais-Verzeichnussen / daß / zu seiner Zeit / 30. Catholische Domherren von Adel allhie gewest seyen. Es stehet nahend dabey S. Ceciliae Kirchen / so mit zweyen Thürnen gezieret ist; Seyn auch sonsten noch 5. oder 6. vnd in der Newen Statt 2. Kirchen / allhie / deren theils die Evangelischen innen haben; wie dann der Rath Anno 1542. oder 43. durch D. Johann Bugenhagen / die Augspurgische Confession allda hat einführen lassen: also / daß forthin beede Religionen allhie im schwang gangen seyn ; vnd es auch ein schönes JesuiterCollegium daselbst / auff einem Berglein gebawet / gibet. Ein jede Statt hat ihren aignen Rath / vnnd bestehet solcher zum theil auß den Zünfften / so alle Jahr gewechselt werden; deme 24. Mann zugeben seyn / so das gemeine Volck vertretten / ohne deren Einwilligung / in wichtigen Sachen / nichts geschlossen werden kan. Vnd hat Hildesheim herrliche Privilegia; daher Sie schier für eine Freye Statt zu halten: vnd deßwegen auch / im Hanseatischen Bund / ein vornehme Stell hat; vnnd allda etlich mahl die Hansee-Stätt dieses Quartiers zusammen kommen seyn. So haben sich sonsten allhie vnterschiedliche denckwürdige Sachen zugetragen / vnnd hat die Statt durch Krieg/ (darzu zwar die Burger / vor diesem / selber geneigt gewesen) nicht wenig erlitten; wie beym Heinrich Bunting / in deß Hildesheimischen Stiffts Chronic; bey dem Johan. Angelio à Werdenhagen, in Antegressu Partis 4. de Rebusp. Hanseat. pag. 461. seqq. vnd Andern mehren / zu lesen. In dem nächsten Krieg / hat / im September deß Jahrs 1632. der Keyserliche General / Graff von Pappenheim / Hildeßheim mit Accord eingenommen. Wie es aber darauff hergegangen / werden dieser Zeit Geschicht-Schreiber auffzuschlagen seyn. Hierauff / hat deß Hertzog Friederich Vlrichen zu Braunschweig Volck / mit Hülff der Schwed- vnd Lüneburgischen / diese Statt lang belagert / vnd endlich Anno 1634. im Julio, auch mit Accord erobert; nach dem Sie / die Ligistischen / so Hildeßheim entsetzen wollen / nahend dem Stättlein Sachsenstätt / ohnfern Hildesheim / (wie der newe Meteranus lib. 52. berichtet) geschlagen. Vnd haben die Jesuiter auß der Statt ziehen müssen; den andern Geistlichen aber / hat man in derselben zu bleiben vergünnt / doch das offentliche Religions-Exercitium / auff fernere deß Hertzog Georgen von Lüneburg Resolution / eingestellet.

Was / zum Beschluß / das Bistumb allhie (dessen Monatlich: Einfach Reichs-Anschlag 18. zu Roß / vnd 80. zu Fuß / ins gesampt / ist) anbelangt / so ist oben allberait Andeutung geschehen / daß solches / vnter Keyser Ludwigen dem Ersten / allhie auffkommen seye. Sein erster Vorsteher ist Güntherus gewesen / der auß deß gedachten Keysers Befelch / Anno 822. von Eltze / daselbst Er der erste Priester war / hieher gezogen ist / vnd / neben dem Dom / obgedachte S. Cecilien Kirch erbawet hat / vnd Anno 835. gestorben ist. Der Ander Bischoff hieß Frembertus. 3. Ebo. 4. Alfridus, der den grossen Thum allhie erweitert / auch das Closter Alvede / [141] vnnd das Closter Seligensted / (die hernach wieder vom Stiffte kommen seyn) gestifftet haben solle. 5. Marquardus / der Anno 880. bey Ebbeckstorff / von den Dänen erschlagen worden. 6. Wigbertus / so ein guter Medicus gewesen / dessen / mit eigner Hand geschriebne / Artzneybücher / man noch allhie / im Thumb / auff der Liberey / finden solle. 7. Walbertus. 8. Sehardus. 9. Deuthardus / (der die grosse güldene Taffel in den Thum allhie gegeben. 10. Ochwinus, der S. Epiphanii Cörper hieher gebracht haben solle. 11. Ossdachus. 12. Gerhardus, oder Gerdagus, so die zwey Dörffer Algermissen / vnd Silbrechthusen / zum Stifft gebracht. 13. S. Berwardus, ein Graff von Sommerschenburg / der Anno 1001. von seinen aignen Gütern / S. Michaelis Closter zu bawen angefangen / welches Er / mit allem fleiß / sehr schön vnd prächtig außgebawet / vnd mit München / Benedictiner Ordens / besetzet hat. Ist gestorben Anno 1024. vnd in besagtem Closter zu Hildeßheim begraben worden. 14. S. Gotthard / oder Godehardus, auß dem Land Bayern bürtig / der zu Hildesheim das Closter zu der Saltzen / in die Ehre S. Bartholomaei gebawet / vnd Anno 1038. allhie im Thumb begraben worden ist. 15. Dethmarus, zu dessen Zeit ein Fewer allda auffgangen; davon die Statt / vnd der Thumb / grossen Schaden gelitten. 16. Azilinus, der eine grosse Glocken / die Wolsingerin genant / machen lassen. 17. Hezilinus, Hezel oder Wezel / der Anno 1063. in den H. Pfingsten / zu Goßlar in der Kirchen / mit Widerado, dem Abbt zu Fulda / ein sehr blutige Schlacht gethan. Er hat allhie zwo Canonischsey gebawet / eine in der Statt / zudem H. Creutz genant / da die hohen Stuffen hinan gehen / vnd eine auff dem Berge / ausser der Statt / in die Ehre S. Mauritii, daselbst Er Anno 1079. begraben worden ist. Dieser Bischoff hat auch die grosse Crone in den Thumb allhie gegeben. 18. Udo. 19. Bruningus. 20. Bertholdus. 21. Bernhardus, ein geborner Graff von Rotenburg an der Tauber / reicher / durch Angeben deß bösen Geistes / Hödeke genant (so sich auffm Hause Wintzenburg auffhielte / Ihn / den Bischoff / auffweckte / vnd sprach: Stehe auff / Plettener / die Graffschafft Wintzenburg ist loß gestorben) die Graffschafft Wintzenburg / zu dem Stifft Hildesheim / gebracht hat. Eben dieser Bischoff Bernhard / hat auch den obgemelten S. Gottharden / den gewesten 14. Bischoff allhie / erhaben / denselbigen geehret / vnd angebetet / vnd Ihm ein Closter / Benedictiner Ordens / im Brule gebawet / welches noch heutigs Tags S. Gotthards Closter genennet wird: vnd ist Er Anno 1153. gestorben / als Er 10. Jahr blind gewesen. 22. Bruno. 23. Herrmannus, vorhin Probst bey dem H. Creutz allhie. 24. Adologus. 25. Berno, der S. Berwardum, den 13. Bischoff allhie / erhaben / canonisirt / als einen Heiligen geehret / vnd angebetten haben solle. 26. Conradus der Erste. 27. Heribertus. 28. Sigefridus. 29. Conradus der Ander / der sechs Clöster gebawet / Eins zu Franckberge für Goßlar; das ander / so ein Jungfrawen Kloster / in diesem Stifft / zu Wülffinghausen; das dritte zu Wintzhausen auff der Aller; vnd die übrigen drey in der Statt Hildesheim / nämblich zu den Brüdern / in die Ehre S. Martini, zu den Pawlern im Brüle / vnd zu den Schwestern für dem Tham-Thor. Er hat auch das Stättlein / vnd Schloß / Rosenthal / wieder gebawet 30.Henricus. 31. Johannes ,vorhin Probst zu S. Moritzen aufm Berge / vor Hildeßheim. Er hat / mit Behendigkeit / das Schloß / vnd die Statt Peine / zusampt der Graffschafft / zum Stifft Hildeßheim gebracht. 32. Otto, ein Hertzog von Braunschweig / vnd Lüneburg / der das Schloß Woldenberge / von dem Graffen zu Woldenberge / bekommen / vnd dasselbe zum Stifft Hildesheim gebracht. 33. Sigfriedus der Ander / ein geborner Graff von Quernvorde / der anfänglich das Stättlein Grünow gebawet / das Stättlein Sarstede gebessert / die Burg Rute gebawet / vnd die Levenburg wieder auffgerichtet. Starb Anno 1310. Der 34. Heinrich der Ander / ein geborner [142] Graff von Waldenberge / der Hundesruck gebawet / vnd die Graffschafft Dassel zu dem Stifft gebracht. 35. Otto der Ander / auch ein Graff von Woldenberge / vnd der Letzte selbigen Geschlechts / der daher dieselbe ganze Graffschafft / vnd die Statt Bockelem / an das Stifft Hildesheim geben / auch Lutter / Barenberg / vnd die Graffschafft Pfaffenburg / jetzt Poppenburg genant / zum Stiffte gebracht hat/ vnd Anno 1331. gestorben ist. 36. Heinrich der Dritte / ein Hertzog von Braunschweig / der die Graffschafft Schladen / mit aller Zugehör / auch die Schlösser / Schladen / Widenlage / vnd Woldenstein / zu dem Stifft gebracht / vnd die von Hildesheim / mit denen Er zu kriegen gehabt / dahin genöthiget / daß Sie ihm / für die Gewalt / in vorgehender Fehde / am Hause Steurwald / vnd an dem Tham für Hildesheim / begangen / die Marienburg haben auffrichten / vnd bawen müssen. Henricus Meibomius schreibet /in seiner Riddagshusischen Chronick / p. 52. seq. daß dieser Bischoff Heinrich / nach dem Er die Hildesheimer in einer grossen Schlacht / auff dem Gefilde vor der Statt / überwunden / Sie zum Gehorsam gebracht / vnd Ihnen / als ein Gebiß / Marienburg erbawet / sich am ersten / mit einem newen Titul / einen Bischoff Gottes / vnd deß Apostolischen Stuels / zu Hildesheim / genant habe. 37. Johann Schadeband. 38. Gerhardus, von theils Gebhardus genant / ein geborner Freyherr vom Berge / bey der Statt Minden gelegen; der Anno 1367. im Streit bey Dinckeler / Hertzog Magnum den Jüngern von Braunschweig / vnd Bischoff Albrechten von Halberstatt / mit vielen Rittern / vnd Edlen/ gefangen / die sich mit grossem Gelde haben lösen müssen; davon Bischoff Gerhard die 2. Schlösser Steinbrücken / vnd Coldingen / bawen / vnd den Thurn mitten auff dem Thum zu Hildeßheim / wie Buntingus; oder das Thürnlein über dem Chor deß Thums allhie / mit lauter Ducatengold / wie Letznerus, berichten / bedecken / oder übergülden lassen. Er starb Anno 1398. vnd ward in das Carthäuser Kloster für Hildesheim / welcher Er selbst gestifftet / vnd gebawet / begraben. Er war ein trefflich beredter Herr; hergegen obgedachter Bischoff Albertus von Halberstatt / ein geschwinder scharffsinniger Disputator: Daher damals ein Sprichwort durch gantz Sachsen war / die Logica wäre von der Rhetorica überwunden; Klanck überwand den Ranck, wie auch oben bey Halberstatt gesagt worden ist. 39. Johannes der Dritte / ein geborner Graff von Hoya / der dem Stifft 26. Jahr sehr übel fürgestanden / vnd ein ärgerlich Leben geführet / auch im Jahr 1422. den Streit für Grunde / oder Grune / verlohren hat; vnd ist sein Volck zwey mal / als in der Asseburger Gerichte / vnd hernach für Osterwik / in die Flucht geschlagen worden. 40. Magnus, ein Hertzog zu Sachsen Lauenburg / der Grune / vnd Hameln / wie auch die Herschafft Homburg / darinn der Lowenstein gelegen / alles halb / zu dem Stifft erlanget vnd gebracht hat. 41. Bernhard / ein Hertzog von Lüneburg. 42. Ernestus, ein geborner Graff von Schauenburg. 43. Henning vom Hauß. 44. Bartoldus, ein geborner Edelmann von Landesberg / so mit der Statt Hildesheim zu kriegen gehabt / vnd Anno 1502. gestorben ist. 45. Ericus, ein geborner Hertzog von Sachsen Lauenburg. 46. Johannes der Vierdte / auch ein Hertzog von Sachsen / deß vorigen Bruder. Cyriacus Spangenberg / in der Manßfeldischen Chronick / schreibet / daß dieses Stifft vorhin gehabt / die folgende 7. Graff- vnd Herrschafften / als Wintzenberg / Schladen / Poppenburg / Peyne / Woldenburg / Lewenstein / vnd Hundsrucken; vnd sagt / daß es also mächtig gewesen / daß man in Tag / vnd Nacht / da es die Noth erfordert / fünff hundert guter gerüster Pferd hat zusammen bringen können. Vnd ob woln allberait / vor dieses Bischoffs Johannis vnglückhafften Kriege / etliche Ort von diesem Stifft / an Braunschweig gekommen; So melden doch Etliche / daß Er / bey Antrettung seiner Regierung / noch bey dem Bistumb gefunden / die Statt Hildesheim /

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[143] vnd / von sechs Graffschafften / diese Stätte / vnd Schlösser / Alvelde / Bokelem / Bodenwerder / Hameln halb / Grünow / Peine / Dassel / Sarstede / vnd Eltze / alles Stätte; vnd dann die Schlösser / Steuerwald / Peyne / Lauenstein / Wintzenburg / Lutter / Schladen / Widela / Vinenburg / Woldenburg / Hallerburg / Marienburg / Steinbrücken / Lindau an der Rhuma im Eichsfeld / Westerhofen / Woldenstein / Hundesrück / Grüne oder Grunde / Artzen / Coldingen / Rute / die Burg zu Grünow / vnd die Burg zu Bokelem. Sihe vnten ein mehrers von diesem Lande / in Beschreibung Sarstede. Anfangs hat besagter Bischoff Johannes, im Jahr 1519. an S. Petri / vnd Pauli Abend / Hertzog Erichen den Eltern von Braunschwerg / vnd desselben Herrn Vettern / Hertzog Wilhelmen / auff der Soltauer Heyde gefangen / vnd die Blutfahnen /zu ewiger Gedächtnuß / im Thum zu Hildesheim auffhängen lassen. Aber Hertzog Erich kam bald wieder loß / vnd griffen hernach die zween Herren Vettern / Hertzog Erich der Elter / vnd Hertzog Heinrich der Jünger / beyde Hertzogen von Braunschweig / Ihn / den Bischoff / (der / von wegen seines Vngehorsams / durch Keyser Carln den Fünfften / in deß Reichs Acht erklärt war) Anno 1521. dermassen wieder an / daß Er / innerhalb zwey Jahren / seines gantzen Bistumbs bey nahe beraubet ward. Dann die Hertzogen Ihme nur 3. Schlösser / nemblich Peyne / Steurwald / vnd Marienburg / zusampt der Statt Hildesheim / liessen. Anno 1523. ist hierauff / vom höchstgedachten Keyser Carolo, vnd Papst Adriano VI. beyden Theilen / ernstlich Friede gebotten / vnd dem Ertzbischoff / vnd Churfürsten Alberto zu Meyntz / vnd Herzog Georgen zu Sachsen / eine Vnterhandlung zum Frieden / an die Hand zu nehmen / aufferlegt worden. Die dann die Stätte Goßlar / Magdeburg / vnd Eimbeck / als Zeugen / zu sich gezogen / die beyde Partheyen gen Quedlinburg Bescheiden / vnd die Sachen so weit gebracht haben / daß Hertzog Wilhelm / Hertzog Heinrichs Bruder / zusampt den andern Gefangenen / ihrer Gefängnuß erlassen werden / vnd die Hertzogen von Braunschweig / was Sie dem Stifft Hildesheim abgewonnen / für sich behalten; doch gegen dem Capitel / Stifft / vnd Statt Hildeßheim / hinfort sich Nachbar- vnd friedlich verhalten solten. Dieser Vertrag ist also von beyden Theilen bewilliget / eingangen / verbrieffet / vnd versiegelt worden / am Tag der Himmelfahrt Christi / deß gemelten 1523. Jahrs; welchen hernach höchsternanter Keyser Carl / den 20. Octobris, nicht allein damaln bestättiget; sondern auch die erzehlte Stättlein / vnd Schlösser / mit allen Gerechtigkeiten / vnd Zugehörden / Anno 1530. den 20. Septembr. auff offentlichem Reichstage zu Augspurg / den ermelten Hertzogen / Heinrichen dem Jüngern / vnd Erichen dem Eltern / vnd Ihren Nachkommen / zu einem immerwährenden Lehen / mit Ertheilung der Lehenbrieffe / angesetzt; vnd solches auch Keyser Ferdinand der Erste / zu gedachtem Augspurg / Anno 1559. den 17. Aprilis, vnd die Andere folgende Keyser / gethan haben; wie hievon / was nicht allein von dieser Sach / sondern auch von dem vorgehenden; deßgleichen / daß Anno 1629. am Cammergericht zu Speyer / ein Vrthel ergangen / alles / sampt allen empfangenen Nutzungen / dem Stifft zu restituiren / auch allen erlittenen Schaden zu bezahlen / vnd zu erstatten; Vnd wie hergegen der Hertzog Friederich Vlrich zu Braunschweig die Revision gesucht / auch erhalten Item / was folgends darauff erfolgt / welcherley wege zum Vergleich zwischen dem Stifft / vnd den Hertzogen / gesucht / diesen das kleinere Stifft / als oberwehnte Ort / Peyne / Steurwald / vnd Marienburg / Anno 39. angebotten / auch im selbigen Jahr Chur Cölln / zu Wien / über das Stifft Hildeßheim belehnet worden; sich aber insonderheit Hertzog Georg von Braunschweig / vnd Lüneburg / darwider gesetzt; vnd wie / nach seinem Tode / die Handlung / zu Goßlar / wieder an die Hand genommen ; auch zu Eingang deß 42. Jahrs / es damit / in 36. Puncten / so [144] weit gebracht worden / daß es nur an Keyserlicher / ChurCöllnischer / vnd Fürstlich Braunschweigischer / Ratification etc. ersessen / vnd dardurch das ältere / oder grössere Stifft / biß auff gütliche Tractaten / oder Erörterung deß Puncti Revisorii, in Braunschweigischen Handen gelassen; das obgedachte kleinere Stifft aber / sampt der Statt Hildeßheim / (jedoch / daß solche / vermög deß 21. Puncten / sowol ins gemein / bey allen vnd jeden ihren Privilegien / Recht / vnd Gerechtigkeiten / so gut Sie dieselben bißhero gehabt / ersessen / vnd hergebracht; insonderheit aber bey dem exercitio Augustanae Confessionis in den sechs Kirchen / S. Andreae, Georgii, Martini, Lamberti vff der Newstatt / Michaëlis, vnd S. Pauli; dann auch ihren Statt-Schulen / mit allen Pfarrern / vnd Schueldienern / allermassen / vnd auff die weise / wie Sie solches zuvor innen gehabt / allerdings vnbetrübt / vnd dabey geschützt / verbleiben /) dem Herrn Churfürsten zu Cölln / als Administratorn deß Stiffts Hildesheim / restituirt werden; vnd daß / inhalt deß Fünfften Articuls / im General Anno 1648. publicirten Friedens-Schluß im Reich / die Neun Clöster in diesem Stifft / (darunter / sonders Zweifels / Gernburg / Cistertzer Ordens / seyn wird /) deren sich die Hertzogen von Braunschweig / Anno 1643. auff gewisse maß / begeben / den Catholischen verbleiben sollen; deß H. Buntingi so wol Braunschweig- als Hildeßheimische Chronick / Chytraeus lib. 8. fol. 204. Saxon. Joannes Letznerus, in der Corbeisch- vnd Dasselischen Chronicken; Johan. Angelius à Werdenhagen de Rebusp. Hanseat. sonderlich in Antegressu part. 4. das Theatrum Europeaum Merian. vnd das Instrumentum Pacis etc. zu lesen seyn. Obgedachter 46. Bischoff Johannes, der an aller dieser Strittig- vnd Weitläuffigkeit / den Anfang gemacht / hat über fünff Jahr / nach beschehener Fehde / das Stifft resignirt / vnd sich Anno 1527. zu seinem Herrn Bruder / Hertzog Magnussen von Sachsen / Lauenburg / gen Ratzenburg begeben / da Er noch im Jahr 46. gelebt. Ihme hat succedirt Balthasar Mercklin / Doctor / vnd Keyser Carls Vice-Cantzler / auß dem Stättlein Waldkirchen im Brißgöw bürtig / der 47. Bischoff; So zwar Anno 28. zum Steurwald / die Possession deß Ihme / von dem gedachten vorigen Bischoff Johanne, auffgetragenen Bistumbs / einzunehmen / ankommen. Aber / als Er eine stattliche Verehrung an Silbergeschirr / vnd Kleinodien / bekommen / nach 5. oder 6. Tagen / wieder zum Lande hinaußgeritten / auch nicht mehr darein gelangt/ sondern zu Trier / im Jahr 1531. gestorben ist. Der 48. Bischoff war Graff Otto von Schowenburg / diß Nahmens der Dritte. 49. Valentinus von Theteleben / ein Edelman / vnd Doctor in Geistlichen Rechten / der / mit deß Papsts Consens / den Handel / wider die Hertzogen zu Braunschweig / wegen deß eroberten Stiffts Hildeßheim / am Keyserlichen Cammergericht Anno 48. anhängig gemacht hat / in welchem der Außspruch / wie obgemelt / erst Anno 1629. den 7. Decembris, erfolget ist. Er starb Anno 1551. zu Meyntz. Der 50. Bischoff ist gewesen Hertzog Friederich von Holstein. Der 51. Burcardus von Oberg / deren jener Anno 56. vnd dieser Anno 73. gestorben. Der 52. Ernestus, geborner Hertzog zu Bayern. 53. Ferdinandus, auch Hertzog zu Bayern / Ertzbischoff vnd Churfürst zu Cölln / der Anno 1650. gestorben. 54. Maximil. Henricus, deßgleichen ein geborner Hertzog in Bayern / Herren Hertzogs Alberti Sohn / der noch lebende jetzige Herr Bischoff allhie / der den 8. Octobris Anno 21. auff diese Welt kommen ist.