Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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römischer Gentilname, Patrizier in angesehener Stellung
Band XXII,1 (1953) S. 891893
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Postumius, römischer Gentilname. Die Gens Postumia ist patricisch; sie gehört weder zu den Gentes maiores, noch zu den Tribusgeschlechtern, noch zu den albanischen Geschlechtern, hat aber unter dem Patriciat vom Anfang der republikanischen Zeit bis in deren letztes Jahrhundert hinein eine angesehene Stellung behauptet, obgleich sie mehrere Male schwere Schläge erlitten hat. Am Anfang ihrer Geschichte stehen im ersten Jahrzehnt der Republik ein zweimaliger Consul mit dem Beinamen Tubertus (Nr. 64) und gleich darauf ein Consul und Dictator mit dem Beinamen Albus. Von jenem ist nur ein Enkel oder Urenkel in den Eponymenlisten verzeichnet, der durch Hinrichtung seines eigenen Sohnes [892] selbst seinem Hause den Untergang bereitet zu haben scheint (Nr. 63). An den Namen des ersten Albus knüpft sich die Überlieferung von dem großen Siege der Römer über die Latiner bei dem früh versunkenen Lacus Regillus; daraufhin wird ihm und seinen Nachkommen bis zur Licinisch-Sextischen Gesetzgebung vielfach das Cognomen Regillensis neben Albus (oder später Albinus) beigelegt, und auf diesen Ruhmestitel des Geschlechts weisen noch Darstellungen auf Münzen seiner Angehörigen in Sullanischer Zeit hin, und ganz zuletzt das Bildnis jenes Ahnherrn auf Denaren des durch Adoption hineingelangten Dec. Brutus Albinus, des Caesarmörders (Suppl.-Bd. V S. 371, 40). Die Söhne des ersten Albus Regillensis, Consuln 288 = 466 und 290 = 464, vertraten die zweite Generation, und wenn bei den inneren Kämpfen vor dem Decemvirat die Postumier gelegentlich zu den entschiedensten Vorkämpfern der Patricier gegen die Plebs gerechnet werden (Dionys. X 41, 5. 42, 3 beim J. 299 = 455), so ist das angesichts mancher späteren Proben ihres Standesbewußtseins wohl verständlich. Ganz allgemein werden sie zur Zeit der gallischen Katastrophe als eines der blühendsten Geschlechter neben Manliern, Papiriern, Sulpiciern genannt (Plut. fort. Rom. 12). In den Fasten der Consulartribunen und der Censoren der vorhergehenden und auch der nächstfolgenden Jahrzehnte sind Postumier ziemlich zahlreich verzeichnet; aber ihre verwandtschaftlichen Beziehungen bleiben undeutlich, in der Verwendung der Beinamen Albus (oder Albinus) und Regillensis fehlen noch feste Regeln, und auch Fälschungen sind hie und da nicht ausgeschlossen; schon in der Zeit um 334 = 420, als die Linie der Tuberti ihr Ende fand, sind auch die Albini von manchem Unglück getroffen worden (s. Nr. 17. 66). Sie standen eine Zeitlang im Hintergrund und kamen eben durch Sp. Albinus in seinem Consulat 420 = 334 und seiner Censur 422 = 332 aufs neue in die Höhe, als dieser im zweiten Consulat 433 = 321 den römischen und seinen eigenen Namen durch die Caudinische Niederlage entehrte (Frg. der Fasti Cap. [Klio II 248. 252f.] bei seiner Censur: qui postea [C]audinus appell. [est]). Die Wiedererhebung erfolgte durch den dreimaligen Consul, der bis zum Tarentinischen Kriege tätig war, mit dem Beinamen Megellus; seine Verbindung mit den Albini ist nicht zu erkennen. An ihn schließt sich sein gleichnamiger Sohn, Consul und Censor während des Sicilischen Krieges (Nr. 56). und nun beginnt auch der Aufstieg der Albini, den die Stammtafel verdeutlicht. Für das erbliche Cognomen hat sich jetzt endgültig diese Form durchgesetzt; bei weiterer Verzweigung und bei Beschränkung der Praenomina (s. u.) unterscheiden sich die Individuen öfter noch durch persönliche Beinamen (s. Nr. 46ff.). Die Glanzzeit ist die vor dem Perseuskriege, wo zwei Jahre lang drei Brüder fast an der Spitze des ganzen Staates stehen (Nr. 41. 46. 49): Ähnliches wiederholt sich in kleinerem Maßstabe noch etwa zwanzig Jahre später (Nr. 47). Aber im Iugurthinischen Kriege ist durch die Schuld zweier Postumier, des Consuls von 644 = 110 und seines Bruders (Nr. 45. 32) nochmals ein an die Caudinische Schmach erinnerndes Unheil heraufbeschworen worden, und von dem [893] damaligen Sturze, dem dritten in seiner wechselvollen Geschichte, konnte sich das Geschlecht nicht mehr erholen und emporrichten. 655 = 99 erscheint es zum letzten Mal in den Consularfasten (Nr. 33); damals müssen seine Abkömmlinge noch ziemlich zahlreich gewesen sein, verlieren sich aber im Dunkeln. Außer hohen Staatsämtern haben die Postumier in ihrer Blüte auch verschiedene priesterliche Würden bekleidet, und schon früh sind sie mit griechischer Bildung vertraut geworden, so daß sie an Wendepunkten der Beziehungen Roms zu der griechischen Welt mehrfach stark hervortraten (Nr. 31). Von Praenomina haben sie in geschichtlich heller Zeit so gut wie ausschließlich A., L. und Sp. (oft abgekürzt: S. s. Nr. 24. 45) geführt, auch in der Frühzeit nur vereinzelt andere, wie M. und P.; schon diese und noch mehr C., Q., T., Ti. sind mit Sicherheit oder doch mit Wahrscheinlichkeit den patricischen Postumiern fremd gewesen (z. B. Q. außer bei dem ganz späten Nr. 21 nur bei dem Vater des allerältesten Nr. 64). Zu den wenigen außerhalb des patricischen Geschlechts stehenden Trägern des Namens P. gehören einige von etruskischer Herkunft (Nr. 2. 18) und einzelne inschriftlich bezeugte Freigelassene spätrepublikanischer Zeit (in Rom CIL I2 1330[1] = VI 21644: in Istrien I2 2217 mit Add. p. 714 = Dess. 4889. Nr. 54). Auszuscheiden sind folgende Fälle scheinbaren Vorkommens des Namens P.: Numae regis Postumia lex bei Plin. n. h. XIV 88 ist falsche Herstellung eines verderbten Textes, berichtigt durch Mommsen (bei Bruns Fontes iur.7 I 8): Numae regis post eum (scil. Romulum) lex. – Postumius Livius ist latinischer, nicht römischer Name von fremdartiger Bildung; s. Bd. XIII S. 815f. – Postumius in Caesars Diensten, einmal bei Cicero und dreimal bei Appian hsl. überliefert, ist vielmehr ein Postumus; s. Nr. 8 –. Filius Albini als typischer römischer Schuljunge bei Horat. ars p. 327 ist eher Sohn eines Albinius (mit beliebigem Namen aus dem Anfang des Alphabets), als etwa eines (Postumius) Albinus.

Übersicht: Nr. 1–69 republikanische Postumii. 70–84 kaiserzeitliche Postumii. 85–95 spätantike Postumii. 96 Architekt P.

Anmerkungen (Wikisource)

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  1. Corpus Inscriptionum Latinarum I, 1330.