Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Albinus Magnus, Sp. cos. 148 v. Chr.
Band XXII,1 (1953) S. 929930
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47) Sp. Postumius Albinus Magnus, Consul 606 = 148. Der Name lautet: Fasti Cap.: [Sp. Po]stumius [..f...n.] Albīnus Magn. Fasti Antiates Not. d. scav. 1921, 128: Sp. Post[umi ...] Meilenstein in Verona CIL I2 624[1] = Dess. 5806: S. Postumius S. f. S. n. Albinus cos. Chronogr.: Magno. Hydat.: Albino. Chron. Pasch.: Ἀλβίνου (τό β' fälschlich hinzugefügt nach Nr. 31). Obseq. 19. Cassiod.: Sp. Postumius. Sein Vater muß Sp. Postumius Sp. f. Albinus Magnus geheißen haben und ein Altersgenosse des Consuls von 580 = 174 Sp. Postumius A. f. Albinus Paullulus Nr. 49 gewesen sein; beide waren zwar bereits durch die verschiedenen Vornamen ihrer Väter zu unterscheiden, wurden aber noch deutlicher durch die Individuakognomina Magnus und Paullulus unterschieden, von denen nun jenes wieder auf den gleichnamigen Sohn überging, als der Vater, vermutlich in jungen Jahren, ohne curulische Ämter erlangt zu haben, gestorben war. Der Consul von 606 = 148 ist spätestens 603 = 151 Praetor gewesen, und er ist es wahrscheinlich gerade damals gewesen, weil in diesem Jahre sein Verwandter Nr. 31 Consul war. Die sieben Jahre 600 = 154 bis 606 = 148 bieten nämlich ein abgeschwächtes Gegenstück zu dem Biennium 580/1 = 174/3, in dem sämtliche patricischen Stellen der drei höchsten Magistratskollegien von drei Brüdern aus dem Hause der Postumii Albini besetzt worden waren (s. Nr. 46); jetzt war das Patriciat in den sieben Consulpaaren überhaupt nur fünfmal vertreten, aber wiederum dreimal durch Postumii Albini. Das Zusammenhalten und die Macht der Familie muß in dieser Zeit wieder sehr stark gewesen sein; sie werden sich schon auf dem Wege zum Oberamt gegenseitig nach Kräften gefördert haben – Praetor und Consul in zwei Jahren hintereinander, wie Nr. 31 und 42, und Praetor und Consul in demselben Jahre, wie es hier vermutet wird. Als Consul 606 = 148 erhielt P. Italien zur Provinz, sein Kollege L. Piso Caesoninus Africa, wo der letzte Krieg mit Karthago im Gange war. Er führte in Oberitalien Aufgaben zu Ende, an denen auch früher Mitglieder seiner Familie gearbeitet hatten, indem er die quer hindurch von Genua [930] nach Cremona und von Cremona nach Aquileia, vom Ligurischen Meer durch das Poland zur Adria führende Heerstraße anlegte und ihr seinen Namen Via Postumia hinterließ (s. die inschriftlichen Zeugnisse vor allem des Meilensteins CIL I2 624[1] = Dess. 5806 [dazu Hirschfeld Kl. Schr. 707, 3), der Sententia Minuciorum von 637 = 117 ebd. 584 = Dess. 5946 Z. 8. 11. 12 [o. Bd. XV S. 1962, 33ff.], aus Aquileia ebd. 2197 = Dess. 5366. Weiteres s. Via Postumia). Für Cicero scheint die Erinnerung an diesen P. mit der an L. Mummius, den Eroberer Korinths, verknüpft gewesen zu sein. Einerseits stellt er ihn unter den Rednern dieser Zeit unmittelbar hinter ihn und seinen Bruder Sp. Mummius (o. Bd. XVI S. 526. 1206) mit den wenig besagenden Worten (Brut. 94): Multae sunt Sp. Albini orationes. (Von Cichorius Untersuch. z. Lucilius 354 allerdings auf Sp. Postumius Nr. 23 bezogen.) Zweitens glaubte er zu wissen, daß ein Consular Albinus, mit dem er keinen andern als diesen gemeint haben kann, zu den zehn Senatsboten gehört habe, die 608 = 146 mit Mummius die Provinz Achaia einrichteten (ebd. S. 1201), mußte sich aber von Atticus belehren lassen, daß dies vielmehr der Consul von 603 = 151 A. Albinus Nr. 47 gewesen sei (ad Att. XIII 30, 2 [3], 32, 3). Immerhin ist es nicht ausgeschlossen, daß die beiden Postumischen Consulare der Kommission angehört haben, und sowohl Cicero mit seiner Erinnerung wie Atticus mit seiner Entgegnung recht hatte, denn von den zehn Kommissionsmitgliedern sind außer A. Albinus nur drei plebeische bekannt, L. Licinius Murena, C. Sempronius Tuditanus, A. Terentius Varro (Inschr. von Olympia 320–324 vgl. Herm. XLIX 207), und daß in einer Senatskommission zwei Mitglieder aus demselben Geschlecht waren, ist auch sonst vorgekommen (z. B. zwei Fabier 481 = 273 nach Alexandreia, zwei Coruncanier 525 = 229 nach Illyrien, zwei Cornelii Lentuli 582 = 172 nach Griechenland, zwei Minucier consularischen Ranges 565 = 189 nach Asien als das ähnlichste Beispiel aus den Verzeichnissen von Willems Le sénat II 494ff.). Auch wenn die beiden Consulare unter den Gesandten gewesen wären, hätte A. als der ältere den Vorrang vor Sp. und die Leitung überhaupt gehabt.


Anmerkungen (Wikisource) Bearbeiten

  1. a b Corpus Inscriptionum Latinarum I, 624.