Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Ti. I. Candidus Marius, cos. I suff. im J. 86, cos. II ord. im J. 105 n. Chr.
Band X,1 (1918) S. 539541
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166) Ti. Iulius Candidus Marius Celsus, Consul in den J. 86 und 105 n. Chr.

a) Name. Die angeführte Nomenklatur findet sich in den Consulatsdatierungen CIL III p. 857 (= 1964 dipl. XIX). 2212 (dipl. XCVIII). VI 2075, in der Ehreninschrift III 250 und an vielen Stellen der Arvalakten, der Hauptname allein, Ti. Iulius Candidus, in den Jahresangaben CIL VI 127. 156 und einmal in Acta Arv. (VI 2066, 3); Ti. Iulius … CIL V 875; Iulius Candidus Plin. ep. V 20, 5. Buresch Aus Lydien 14 n. 11; Candidus Plin. ebd. und in den hsl. Consulfasten. Nur auf einem Versehen beruht die Namensform Ti. Iulius Celsus Marius Candidus an einer Stelle der Arvalakten (CIL VI 2065 II 32).

b) Leben. Bereits Henzen (Rhein. Jahrb. XIII 1848, 31) hat auf Grund der Nomenklatur des I. vermutet, daß seine Mutter die Tochter eines Marius Celsus gewesen sei. Von den beiden Männern dieses Namens – dem Consul ordinarius des J. 62, P. Marius Celsus (Pros. imp. Rom. II 345 nr. 224), und dem Suffectconsul im J. 69, dessen Praenomen unbekannt ist (Pros. II 345 nr. 223, dieser war wohl im J. 73 Legat von Syrien, Bull. hell. XXVI 1902, 206) – käme als Großvater des I. sichtlich nur der ältere in Betracht. Der Name Marius Celsus lehrt jedenfalls, daß Candidus schon von Jugend an den senatorischen Kreisen angehörte.

Candidus’ Ämterlaufbahn ist im einzelnen nicht überliefert. Er gehörte der Priesterschaft der Fratres Arvales an, deren Mitglied er bereits im J. 74 gewesen sein muß, da er in den Protokollen des folgenden Jahres als Magister genannt wird (CIL VI 2054 = 32 361; ob Ti. Juliu[s] … [540] in dem Bruchstück VI 2053 = 32 360, das vielleicht noch in neronische Zeit gehört [vgl. Hula Arch.-ep. Mitt. XVII 78], zu seinem Namen ergänzt werden kann, ist zweifelhaft). In dem Fragment aus dem J. 78 fehlt I. (VI 2056 = 32 362), dagegen erscheint er am 29. Mai 80 bei einer Kulthandlung, an der auch Titus und Domitian teilnahmen (VI 2059 = 32 363). Im J. 81 (VI 2060, vgl. 32364) war er bei den Opfern im Januar und Mai zugegen, fehlte aber im September und Oktober bei den Feierlichkeiten anläßlich des Kegierungsantrittes Domitians, was dafür spricht, daß er damals (durch ein praetorisches Amt ferngehalten?) nicht in Rom weilte.

Unter Domitian begegnet Candidus in einem Fragment der Arvalakten aus unbekanntem Jahre (CIL VI 2071). Die bis zum 26. Februar erhaltenen Protokolle des J. 86 (VI 2064) nennen ihn nicht. Im Mai (und mindestens wohl auch im Juni) dieses Jahres bekleidete er den Consulat zusammen mit Sex. Octavius Fronto (CIL III p. 857 = 1964 Militärdiplom vom 13. Mai. VI 127. VI 15 847 Grabschrift vom 6. Mai: Frontone et Candido cos.). Im folgenden Jahre fehlt er zwar bei den Zusammenkünften der Arvalbrüder, wurde aber von diesen für 88 zum Flamen gewählt (VI 2065, vgl. 32 367). Im J. 89 war er (zum zweitenmal) Magister, ließ sich jedoch bei den Kultakten durch A. Iulius Quadratus vertreten, während er zum Festmahl im Mai die Kollegen empfing und, wie es scheint, auch die Spiele leitete (VI 2066 = 32 369; vgl. Iulius Silanus). In den Präsenzlisten der J. 90 und 91 fehlt sein Name (VI 2067f.), vielleicht verwaltete er in diesen Jahren eine consularische Provinz. Das Bruchstück einer Ehreninschrift, die dem Candidus in Ankyra gesetzt wurde (CIL III 250), gibt ihm den Titel [l]e[g(atus)] Aug(usti) pro [pr(aetore)]. Er wird kaum praetorischer Legat von Galatien, sondern nach dem Consulate – eben in den Jahren 90 bis 93 – Statthalter des großen kappadokisch-galatischen Provinzkomplexes gewesen sein (vgl. Ritterling österr. Jhft. X 1907, 303. Brandis o. Bd. VII S. 552f.; der Annahme, daß Domitian für einige Zeit wieder die Trennung Kappadokiens und Galatiens durchgeführt habe, tritt Brandis mit Recht entgegen; im J. 95/96 ist bereits Pomponius Bassus als Consularlegat bezeugt).

Unter Traian finden wir Candidus bei den Versammlungen der Arvalbrüder im Januar 101. dagegen nicht mehr im März, als die Priester beim Auszug Traians zum dakischen Kriege die Gelübde darbrachten (VI 2074, vgl. 32 371). Ungefähr um diese Zeit muß er nach seinem Amtsalter zur Losung um die Proconsulate von Asia oder Africa gelangt sein (Q. Iulius Balbus, der ein Jahr vor ihm Consul war, verwaltete Asia im J. 100, s. o. Nr. 113). Daß er tatsächlich im J. 101/102 Proconsul von Asia gewesen sei, dafür könnte eine Grabschrift aus dem lydischen Philadelphia sprechen, die Αἴλυος Ἰουλίου Κανδίδου (sc. δοῦλος) seiner Frau Agele im Monat Loos des J. 132 der actischen Ära (= Juni/Juli 101 n. Chr.) setzte (Buresch Aus Lydien 1898, 14 n. 11 = Μουσεῖον Smyrna 1875, 122; allerdings wäre auch die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, [541] daß I. in Lydien begütert war; die Münze mit Κέλσος ἀνθύ(πατος) ist wiederholt fälschlich auf I. bezogen worden, dessen Hauptcognomen Candidus war; s. Nr. 183). Im J. 105, in welchem die Arvalakten wieder seiner Teilnahme an den Feierlichkeiten Erwähnung tun (VI 2075 = 32 372), führte er die Fasces zum zweitenmal und zwar als ordinarius mit seinem alten Priesterkollegen, dem Pergamener C. Antius A. Iulius Quadratus (CIL VI 156. 2075. III p. 2212 Militärdiplom vom 12. Januar. V 875. III 7016; Consulfasten vgl. Mommsen Chron. min. III 506. Vaglieri Diz. epigr. II 1026. Liebenam Fast. cos. z. J.; für Mai sind andere Consuln bezeugt, s. Nr. 118). Was Traian zu dieser außergewöhnlichen Ehrung des Candidus veranlaßte, wissen wir nicht; man könnte — freilich ohne zwingendes Argument — vermuten, daß dieser damals Praefectus urbi gewesen sei (die Stadtpräfekten von Rom erhielten in der Regel den zweiten Consulat; vielleicht war I. der Vorgänger des Q. Glitius Atilius Agricola, Pros. imp. Rom. II 119 nr. 114). Das hohe persönliche Ansehen, dessen sich Candidus bei Traian erfreute, erhellt auch daraus, daß seine beiden Söhne (s. u.) bereits im J. 105 der gleichen Priesterschaft wie ihr Vater angehörten.

Plinius zitiert in einem um das J. 106 an Cornelius Ursus gerichteten Briefe das Witzwort des Iulins Candidus aliud esse eloquentiam, aliud loquentiam (ep. V 20, 5). Hier ist wohl an unseren Candidus zu denken, da die einfache Namensnennung annehmen läßt, daß der angesehenste Träger dieses Namens gemeint sei; jungen Leuten, wie die Söhne des I. damals noch waren, hätte Plinius kaum die Ehre einer Zitierung erwiesen. Die Arvalakten der Jahre von 117 an (VI 2076ff.) nennen Candidus nicht mehr. Er wird daher noch unter Traian gestorben sein.

c) Familie. Aus dem Namen des Ti. Iulius Candidus Caecilius Simplex (Nr. 164), in welchem man ebenso wie in Ti. Iulius Candidus (Nr. 163) wohl seinen Sohn erkennen darf, kann man möglicherweise den Schluß ziehen, daß I. mit Caecilia, einer Tochter des Cn. Caecilius Simplex cos. 69 (s. o. Bd. III S. 1233 Nr. 118), vermählt gewesen sei (eine andere Tochter des Simplex war vielleicht die Gemahlin des L. Iulius Marinus, s. d.).

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Band S XIV (1974) S. 207
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166) Ti. Iulius Candidus Marius Celsus. Durch einen inschriftlichen Text aus Ephesos wird seine praefectura urbis bezeugt (D. Knibbe Österr. Jahresh. XLIX [1968/71] B. 76ff.), die am ehesten in die Jahre um 105, als er consul iterum war, fallen dürfte. etc. etc.

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Band R (1980) S. 136
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166) Ti. I. Candidus Marius, cos. I suff. im J. 86, cos. II ord. im J. 105 n. Chr., später praef. urbi. S XIV.

Anmerkungen (Wikisource) Bearbeiten

Siehe auch Iulius 166a und Iulius 166b.