Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Vermehrung der im Verkehr stehenden Geldmenge, Preissteigerung
Band S VI (1935) S. 127133
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Inflation. Unter I. wird verstanden eine Vermehrung der im Verkehr stehenden Geldmenge und die infolgedessen eintretende Preissteigerung aller Waren und Dienste.

In Zeiten metallischer Währung ist die I. vorzugsweise durch Neuprägung der Münzmasse unter Verschlechterung des Korns (Münzverschlechterung) zustande gekommen. Dadurch, daß aus derselben Metallmenge nach den verschlechterten Normen eine größere Anzahl Stücke als vorher geschlagen werden konnte, wurde die I. ermöglicht. Als finanzieller Notbehelf in schwierigen Lagen ist die Münzverschlechterung öfters ergriffen worden. Seltener war die Herabsetzung des Gewichts als Finanzmaßnahme wohl aus Rücksicht auf die Unmöglichkeit, die Veränderung im geheimen durchzuführen. Die Folgen waren selbstverständlich dieselben wie bei Verschlechterung des Korns. Mit der Verringerung des Gewichtes verwandt ist die Erhöhung des nominellen Wertes bereits existierender Stücke, eine mit den modernen Überstempelungen des Papiergeldes vergleichbare Maßnahme, die jedoch erst im Mittelalter gewöhnlich worden ist. Dagegen ist im Altertum eine langsame Abknappung des Gewichts, um neugeschlagene Stücke den alten abgenutzten wertgleich zu machen, eine gewöhnliche Erscheinung gewesen.

An sich braucht aber die Münzverschlechterung keine I. herbeizuführen. Eine Münzverschlechterung ohne I. ist nämlich denkbar, falls die gewonnene Metallmenge nicht zur Vermehrung der Münzmenge, sondern zu anderen Zwecken: Export oder Aufhäufung als Schatz (Thesaurierung), benutzt wird. In diesem Falle behält die verschlechterte Münze als Kreditmünze ihren früheren Wert. Gleichartig liegt der Fall, wo nur eine geringe Menge schlechter Münze hergestellt wurde, wie z. B. 91 v. Chr. in Rom, wo auf sieben Silberdenare ein gefuttertes Stück geschlagen ward. In diesem Fall verdrängte nach dem Greshamschen Gesetz das schlechte Geld eine entsprechende Menge guten Geldes ins Ausland und die totale Geldmenge blieb unverändert.

Eine besondere Art I. trat aber nach der Eröffnung neuer Edelmetallfundgebiete oder nach Erschließung orientalischer Herrscherschätze ein. [128] Das bekannteste Beispiel ist die Vermehrung der Geldmenge durch die Prägungen Alexanders aus den in Persien erbeuteten Edelmetallschätzen, wodurch eine Preissteigerung auf beinahe das Doppelte entstand (Heichelheim Wirtsch. Schwankungen d. Z. v. Alexander bis Augustus 41). Geringeres Ausmaß hatten die I.-Erscheinungen in Rom nach dem Eintreffen der Beute aus Gallien unter Caesar oder aus Ägypten unter Octavian (Suet. Caes. 54. Cass. Dio LI 21. Suet. Aug. 41. Oros. VI 19).

Mit diesen und gleichen Ausnahmen ist I. im Altertum hauptsächlich als Nebenerscheinung bei von fiskalischen Gesichtspunkten bestimmter Handhabung des Münzrechts bekannt.

Gewöhnlich ist die finanzielle Notlage, der die Münzverschlechterung abhelfen sollte, durch kriegerische Verwicklungen entstanden. So führten die Punierkämpfe zu Münzverschlechterungen sowohl bei den Römern wie bei den Karthagern, und die bedrängte Lage der östlichen Staaten bei dem weiteren Umsichgreifen der römischen Macht wirkte sich in einer förmlichen Münzverschlechterungswelle aus (Heichelheim 45ff.).

Überhaupt sind aber Münzverschlechterungen in größerem Ausmaß erst in der hellenistischen Welt gewöhnlich geworden. Aus Rücksicht auf den Auslandshandel und wohl auch unter Einwirkung der republikanischen Verfassung haben sich die griechischen Stadtstaaten meistens der Münzverschlechterung enthalten. Ausnahmen bilden die an der Elektronprägung beteiligten ionischen Städte, denn der Goldgehalt dieser Legierung ist allmählich stark gesunken. Auch Orte, deren Währung sonst solide war, konnten in Notlagen zur I. greifen, wie z. B. Athen, dessen in den J. 407/06 geprägtes Zeichengeld wahrscheinlich so reichlich herausgegeben wurde, daß eine I. entstand (Burns Money and monetary policy in early times, 1927, 364). Ihr Ausmaß ist nicht bekannt, wie überhaupt bei den griechischen I. der Fall ist. Eine Sonderstellung nehmen die Reduktionen des römischen Aes grave ein, die eine I. von über 1000% im Laufe des 3. Jhdts. v. Chr. ermöglichten (Bd. II S. 1508). Wir werden wohl hierin die Folge davon zu sehen haben, daß in der Bronzewährung Rom ein geschlossenes Währungsgebiet ausmachte. Man brauchte deswegen auf den Auslandshandel in der Münzpolitik keine Rücksicht zu nehmen. Bezeichnend ist, daß die Denare, die eine im Auslande gangbare Währung darstellten, viel weniger verschlechtert wurden. Im Gegensatz zu diesen I. steht die Abknappung des Fußes der Edelmetallmünzen, die die gewöhnlichste I.-Ursache war. Sie konnte aber nie eine wirtschaftlich bedeutsame I. herbeiführen, dazu waren die Verringerungen nicht groß genug.

Der Verlauf des I.-Prozesses und seine Folgen werden uns nur in Ägypten bekannt, da anderwärts die Preisangaben, auf denen unser Urteil basieren muß, nicht in genügender Zahl vorkommen. Die ägyptische Entwicklung entschädigt uns aber durch gute Beispiele, von denen analogisch auf die übrige alte Welt geschlossen werden darf.

In ptolemäischer Zeit trat, nach einer verhältnismäßig geringen Verschlechterung des Silbers [129] gegen Ende des 3. Jhdts. v. Chr., zwischen den J. 173 und 160 ein starker Niedergang des Wertes der Kupferdrachme ein, wodurch sich das Verhältnis von Silber- zu Kupferdrachme von ca. 1 : 60 auf ca. 1 : 400–500 veränderte (Heichelheim 29ff.). Wahrscheinlich war die zugrundeliegende Münzverschlechterung eine Folge der vom Angriff des Seleukiden Antiochus IV. Epiphanes verursachten Finanznot. Gleichartig war die Silberverschlechterung gegen Ende des 2. Jhdts. v. Chr. eine Folge der Thronkämpfe der späteren Ptolemäer (ebd. 33ff.).

Das größte Ausmaß unter den antiken Währungsverschlechterungen erhielt aber der Vorgang, dem der römische Silberdenar der Kaiserzeit zum Opfer fiel. Wirtschaftlich belanglos sind die Verminderungen seines Gehalts vor Marc Aurel und Commodus; größere Bedeutung erhalten die späteren Verschlechterungen: unter Marc Aurel um ca. 6 %, unter Septimius Severus um ca. 30 % und vor allem unter Gallien und seinen Nachfolgern um über 90 %. Im 4. Jhdt. n. Chr. ist das frühere Silbergeld des römischen Reichs zu beinahe reinem Kupfer verwandelt, wird aber noch mehrmals durch Verminderung der Stücke verschlechtert (Mickwitz Geld und Wirtschaft im 4. Jhdt. [1932] 81ff.). Parallel mit den Veränderungen der Reichsmünze laufen anfangs im großen ganzen die Veränderungen der ägyptischen Lokalwährung. Seit den Nachfolgern Diocletians ist aber diese stärkeren Schwankungen ausgesetzt als die Reichswährung. Rechnungsmünze war im 4. Jhdt. in Ägypten der Denar = 4 Drachmen. Durch Regierungsbefehl wurde festgestellt, wie viele Einheiten die im Verkehr stehenden Kupfermünzen gelten sollten. Diese Relationen konnten willkürlich verändert werden (z. B. P. M. Meyer Jur. Pap. 73 Anm. zu Z. 7: προσέταξε ἡ θεία τύχη τῶν δεσποτῶν ἡμῶν τὸ Ἰταλικὸν νόμισμα εἰς ἥμισυ νούμμου καταβιβασθῆναι), wodurch sowohl Münzverschlechterungen als Münzverbesserungen entstanden – beide wohl im Interesse des Staatssäckels. Dieses Mittel zur Heilung angegriffener Finanzen kann in der Kaiserzeit außerhalb Ägyptens nicht nachgewiesen werden.

Durch die Münzverschlechterung der Kaiserzeit entstanden I., deren Ausmaß durch folgende Zahlen veranschaulicht werden kann. Wenn wir die Preislage unter Antoninus Pius mit 100 bezeichnen, so war die in den letzten Jahren Marc Aurels 107–113 und unter Gallienus 160–180. Bei Diocletians Regierungsantritt war die Zahl bis auf ca. 4000 gestiegen. In Ägypten ergibt das 4. Jhdt. folgende Indexzahlen: Der Kurs des Denars im J. 301 wird mit 100 bezeichnet. Im J. 307 ist der Kurs auf 300 gestiegen, im J. 314 gar auf 2800. Dann trat eine Deflation ein, im J. 324 war die Indexzahl nur 600, stieg aber schnell wieder, um im J. 341 auf 216 000 zu stehen. Wiederum tritt Deflation ein, fünf Jahre später ist die Zahl nur 86 400. Im J. 360 ist sie aber wieder bis auf 1 720 000 gewachsen, um nachher nur bis auf ca. 6 600 000 im J. 400 n. Chr. zu steigen. Die stärkste Steigerung der Preise tritt somit zwischen den J. 324 und 341 ein; die I. vor 314 n. Chr. ist mit der Reichsinflation unter Gallien und seinen Nachfolgern [130] vergleichbar (Mickwitz 114). Die I. unter Marc Aurel und Severus werden dagegen im Wirtschaftsleben ziemlich spurlos verlaufen sein, teils weil ihr Umfang ca. 10 und 50 % nicht viel größer war als das gewöhnliche Risiko des damaligen Geschäftslebens (vgl. den Verlustprozent der Schiffahrt, Billeter Gesch. d. Zinsfußes 1898, 329, 1), und teils weil die I.-Technik – Münzverschlechterung – den Vorgang auf längere Zeit hinauszog.

Die Folgen der antiken I. zu ermitteln stößt auf beträchtliche Schwierigkeiten. Die erzählenden Quellen schweigen beinahe gänzlich und auch die Papyri geben nur Einblick in die Verhältnisse der Kleinstädte und des platten Landes. Über Alexandreia z. B. wissen wir dagegen nichts.

Ganz vereinzelt stehen die Notizen über die I. in Rom im J. 29 v. Chr. (Cass. Dio LI 21. Suet. Aug. 41. Oros. VI 19). Boden- und übrige Preise schossen natürlich in die Höhe, der Zins aber ging stark herunter. Letzteres wird aber eine ganz vorübergehende Erscheinung gewesen sein, die nach dem Eintritt der Preissteigerung sich wieder ausglich. Auch in moderner Zeit ist gewöhnlich auf die I. kein dauernder Niedergang des Zinsfußes gefolgt. Billeter (212ff.) hat nach einigen Digestenstellen eine Zinssenkung von 6 bis 5–4 % für sichere Anlagen unter Caracalla angenommen. Jedoch beweisen die Stellen kaum mehr, als daß die Juristen dieser Zeit niedrigere Zinsen als vorher kennen, nicht aber daß diese niedrigeren Sätze dauernd üblich geblieben sind. Die Daten der Papyri stützen auch nicht die Annahme einer dauernden Senkung (Mickwitz 213ff.). Die von der Vermehrung der Geldmenge herrührende Erleichterung des Geldmarktes dauerte nur, bis der Geldbedarf dank der eintretenden Preissteigerung wieder im normalen Verhältnis zur Geldmenge stand, was natürlich im Altertum längere Zeit erforderte als jetzt. Die Veränderungen des Zinses müssen deswegen vorübergehender Art gewesen sein.

Den besten Einblick erlauben uns die Papyri in die Bedeutung der I. für die Funktion des Tauschmechanismus und Kreditverkehrs (hierzu Mickwitz 115–146). Da die I. die Wertbeständigkeit des Geldes vernichten, macht sich bei jeder I. das Bestreben geltend, dieser Ungelegenheit zu entgehen; entweder geht man zu einer anderen Währung über, oder auch werden Waren als Wertmesser benutzt (z. B. Roggen in der deutschen I.-Zeit). Am ehesten werden derartige Aushilfemittel bei Kredittransaktionen oder anderen langfristigen Übereinkommen erwählt, seltener dagegen bei Verkehrsakten, die unmittelbar erfüllt werden. Entscheidend ist das Risiko einer Veränderung des Geldwertes in der Zeit vor der Erfüllung der Abmachung.

In den ägyptischen Urkunden werden Spuren der I. demnach am ehesten in Pacht- und Mietsverträgen, Urkunden betreffs Anleihen und Dienstverträgen zu finden sein. Es fällt dabei auf, daß man in Ägypten während der I.-Jahre erst sehr spät den Ausweg erfunden hat, die Kontrakte in Gold, das immer wertbeständig blieb, zu machen. Die Ursache wird wohl der hohe Wert der Einheiten des Goldgeldes gewesen sein. Diese Schwierigkeit [131] wurde erst durch das Einführen des abstrakten Einheits-κεράτιον = 1/24 Solidus in der späteren Hälfte des 4. Jhdts. gehoben. Späterhin begegnet bei allen Abmachungen die Geldrechnung beinahe ausschließlich in den Urkunden. Damit war aber die Möglichkeit, durch weitere I. einen absehbaren Gewinn zu erzielen, erheblich geschmälert und die I. hören seitdem in Ägypten auf.

Vor dem Aufkommen der Keratienrechnung war in Ägypten, wer sich gegen das I.-Risiko sicherstellen wollte, auf Abmachung in Waren angewiesen; denn das stabile Silbergeld Diocletians und seiner Nachfolger scheint in diesem Lande nie gewöhnlich geworden zu sein. Es ist deswegen nicht überraschend, daß die Zusammenstellung der Angaben über Anleihen eine erhöhte Bedeutung des Naturalkredits während der I. aufzeigt. Dabei kommen Warengattungen vor, die sonst selten in den Schuldscheinen gefunden werden, wie Arax, Phakos und Linokalame. Wer sich nicht durch Feststellung der Anleihe in natura sichern wollte, gab sein Geld nur für kurze Zeit her; in den meisten Darlehensurkunden des frühen 4. Jhdts. ist die Dauer der Anleihe nur einige Monate. Auch versuchte man sich durch genaue Feststellung der Geldsorte, in der die Rückzahlung erfolgen sollte, gegen Verluste zu schützen. Ob die spätere Gewohnheit, die Dauer von dem Willen des Darlehensgebers abhängig zu machen, ursprünglich eine Maßnahme zur Neutralisierung der I.-Gefahr war, läßt sich nicht entscheiden. Seit den vierziger Jahren des 4. Jhdts. dominiert das Gold bei den Anleihen. Naturalpacht war immer in Ägypten bei Saatland üblich; es ist deswegen keineswegs überraschend, zu sehen, daß diese Übung in den I.-Jahren auch auf Heu- und Flachsland übertragen wurde. Wo Geldpacht noch vorkam, wurde gern die Pachtsumme im voraus genommen. Dagegen zeigen die Mietverträge keine Maßregeln zum Schutz gegen I., weder in Form von Vorauszahlung noch Naturalzahlung. Ebenfalls lassen die Dienstverträge keine Beeinflussung durch die I. erkennen.

Bei dem kreditlosen Verkehr waren Vorsichtsmaßnahmen viel weniger nötig als bei den Kredittransaktionen. Nur wenn jemand verschlechtertes Geld empfing, vor dem die Vergrößerung der Geldmenge ein der Verschlechterung entsprechendes Ausmaß erhalten hatte, konnte Verlust an dem zu Hause aufbewahrten Geld entstehen. Denn das alte gute Geld behielt natürlich unabhängig von allen Verschlechterungen als Edelmetallquantum seinen Wert (falls es nicht von Hause aus Kreditgeld war). Bei Erhöhungen des Nennwerts der Stücke, wie sie im 4. Jhdt. üblich wurden, wurde wiederum die Kaufkraft des einzelnen Stückes eher vergrößert als verringert. Es ist deswegen natürlich, daß wir in den Urkunden, die dem kreditlosen Verkehr gelten, keine Spur der I. finden.

Da die direkten Folgen der heftigen I. in Ägypten keinen stärkeren Einfluß auf die Formen des Geschäftslebens bekamen, können wir den Schluß ziehen, daß die gleichzeitigen bedeutend geringeren I. des Reichs noch weniger in dieser Hinsicht bedeuteten. Die landläufige Theorie, nach der im römischen Reich die I. eine [132] herrschende Naturalwirtschaft herbeigeführt hätten, hält gegen die Zeugnisse der Papyri nicht stand. Auch deuten einschlägige Stellen der christlichen Literatur des 4. Jhdts. auf keine Umwälzungen des Wirtschaftslebens (Mickwitz 154). Über die sozialen Folgen der I. sind wir auf Spekulation angewiesen. Wie schon hervorgehoben, scheiden bei metallischer Währung die Inhaber des baren Geldes meistens aus den Reihen der Geschädigten aus. Da weiter die I. den regelmäßigen Verlauf der Dinge am stärksten bei Kredittransaktionen stören, der Kredit aber im Altertum verhältnismäßig schwach ausgebildet war, z. B. Staatsanleihen und andere Obligationen nicht üblich waren, werden im allgemeinen durch die I. keine sozialen Umwälzungen entstanden sein. Dazu trug natürlich die Häufigkeit der Vermögensanlage in Gütern, der geringe Kapitalbedarf der Industrie und die relative Seltenheit langfristiger Anleihen bei. Ein Gegenstück zu der Enteignung des Mittelstandes durch die I. Nachkriegseuropas wird demnach im Altertum nicht vorgekommen sein, obwohl die Höhe der I. der spätrömischen Zeit einen Vergleich mit den modernen gut aushält. Die älteren I., die mit Ausnahme der ptolemäischen und römischen Kupferinflationen kaum je 100 % überschritten, werden nicht einmal einzelne Leute vollständig ruiniert haben und stehen hinter anderen Bedrohungen des persönlichen Wohlstandes weit zurück. Auch die starken römischen I. des 3. Jhdts. v. Chr. werden bei den damaligen primitiven Wirtschaftsformen verhältnismäßig geringe Bedeutung gehabt haben. Die auch bei modernen I. stark geschädigte Klasse der Staatsangestellten wird aber wahrscheinlich auch im Altertum unter den am schwersten Betroffenen gewesen sein. Es liegt nämlich im Wesen der I., daß der Staat zusätzliches Geld schafft, um außerordentliche Ausgaben zu decken, nicht aber um die Beamtenlöhne zu steigern, in welchem Falle die ganze Maßnahme ein Schlag ins Wasser wäre. Eine Senkung der Reallöhne der Staatsdiener ist demnach eine regelmäßig wiederkehrende Begleiterscheinung der I. Ein Beispiel liefert das ptolemäische Ägypten, wo nach der I. der Jahre um 170 v. Chr. die Weizenartabe den Soldaten nach dem alten Kurs adäriert wurde, obwohl der Marktpreis 4–5mal gestiegen war (Heichelheim 32). Daß Entsprechendes in der Römerzeit begegnete, können wir bis auf weiteres nicht belegen. Wir kennen nur die Soldbeträge des Militärs bis auf Caracalla, und diese scheinen mit der Entwertung des Geldes Schritt gehalten oder diese sogar überholt zu haben. Es ist jedenfalls verlockend, in dem Verlangen der Staatsdiener nach von den I. unabhängiger Löhnung die Ursache der auffallenden Naturlöhne des 4. Jhdts. zu sehen.

Ebenfalls wird sicherlich ein Zusammenhang zwischen den I. der Kaiserzeit und den Naturalsteuern des 4. Jhdts. n. Chr. bestehen. Diese schädigten im Laufe der Zeit die Staatskasse beträchtlich. Es ist nämlich deutlich, daß man nur zaudernd die Steuern in Proportion zur Preissteigerung erhöhte, und daß die Erhöhungen als Ungerechtigkeit aufgefaßt wurden. Das geht aus Cass. Dio LXXVII 9 (Boiss. III 381) hervor, wo [133] über Caracallas Geldauspressungen (u. a. die Erhöhung der Manumissionssteuer), die teilweise wohl die Aufgabe hatten, den durch die Geldentwertung infolge der Münzverschlechterung seines Vaters entstandenen Fehlbetrag der Steuern zu ersetzen, geklagt wird.

In Ägypten wurden noch 276 n. Chr. gewisse Steuern in derselben Höhe wie im 1. und 2. Jhdt. gezahlt (Wilcken Chrest. I 251, 293), während dagegen die Biersteuer im Anfang des 3. Jhdts. erhöht wurde (Pap. Oxy. 1433). Die Einzelheiten dieser von Seeck Untergang² II 225f. übertrieben geschilderten Umstände sowie ihre Folgen sind aber unbekannt.

Nachträge und Berichtigungen

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