Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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fünf Zusatztage im Wandeljahr der Ägypter
Band V,2 (1905) S. 26712672
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Epagomenae, ἐπαγόμεναι sc. ἡμέραι, heißen die fünf Zusatztage (nicht Schalttage, denn ἐπάγειν ist verschieden von ἐμβάλλειν), welche den zwölf 30tägigen Monaten in dem alten nationalen Wandeljahr der Ägypter hinzugefügt wurden, um das Jahr, dessen Schluß sie bildeten, auf 365 Tage zu bringen. Sie stehen eigentlich nicht nur außerhalb der Monate, sondern auch außerhalb des Jahres, weshalb als ,Schlußtag des Jahres‘ in der Pharaonenzeit nicht die 5. Epagomene, sondern der 30. Mesore gefeiert wurde, und im Kalender von Medinet Habu der Gesamtbetrag der täglich für den Amontempel zu liefernden Opfergaben ,für das Jahr und die fünf Tage‘ berechnet wird. Sie heißen dua ḥriu ronpet ,die fünf, die auf dem Jahre sind‘, woraus die griechische Benennung wörtlich übersetzt ist, E. Meyer Ägyptische Chronologie 8. 9. Die Überlieferung, daß das ursprüngliche Kalenderjahr 360tägig gewesen sei, die Anhängung der Epagomenen aber eine spätere Verbesserung darstelle, findet sich schon in dem Priesterdekret von Kanopos aus dem J. 238 v. Chr., Dittenberger Or. Gr. inscr. sel. 56, 43 τῆς συντάξεως τοῦ ἐνιαυτοῦ μενούσης ἐκ τῶν τριακοσίων ἑξήκοντα ἡμερῶν καὶ τῶν ὕστερον προσνομισθεισῶν ἐπάγεσθαι πέντε ἡμερῶν. Damit stimmt der Mythos über ihre Entstehung bei Plut. de Is. et Os. 12 p. 355 D ff., wonach Hermes (Thoth) die E. eingeführt hat. Am ersten der fünf Tage sei dann Osiris geboren, am zweiten Aruëris (Horos), am dritten Typhon (Set), am vierten Isis, am fünften Nephthys, und die E. würden von den Ägyptern als Geburtstage dieser Götter festlich begangen. Diese Überlieferung erkennt E. Meyer a. a. O. 9 als eine uralte ägyptische Sage an. Da die alteinheimische Kalenderordnung den Überschuß des wahren Sonnenjahrs über 365 Tage ignorierte, so wanderte der Jahresanfang in 1460 Jahren durch alle Jahreszeiten. Das wurde schon unter den Ptolemäern als Übelstand empfunden; von einem interessanten Versuch, demselben abzuhelfen, gibt uns das Dekret von Kanopos (s. o.) Kunde. Hier wird Z. 44. 45 beschlossen, daß in Zukunft alle vier Jahre eine sechste E. hinzukommen solle, ebenfalls als religiöses Fest, und zwar zu Ehren des apotheosierten Königs Ptolemaios III. Euergetes und seiner Gemahlin Berenike (θεοὶ Εὐεργέται). Jedoch hatte diese Reform keinen langen Bestand; bis jetzt ist keine weitere Spur von ihr zu Tage gekommen, und ganz sicher war im J. 196 v. Chr. wieder das alte Wandeljahr im Gebrauch (Dittenberger Or. Gr. inscr. sel. 90 Anm. 25) und ist bis zum Ausgang der Dynastie ausschließlich in offizieller Geltung geblieben. Mit der Römerherrschaft aber behielt das feste sog. alexandrinische Jahr die Oberhand, das mit dem iulianischen das Prinzip der Tagesschaltung teilte, sonst aber in der ganzen Einrichtung sich ganz eng an das altägyptische Wandeljahr anschloß, also [2672] auch die E. (5 im Gemeinjahr, 6 im Schaltjahr) beibehielt. In der Datierung werden die E. gewöhnlich als etwas von den Monaten Gesondertes behandelt; seltener und minder genau erscheinen sie zuweilen als Bestandteil des zwölften Monats Mesore. Doch wird auch dann niemals über 30 hinaus weitergezählt, sondern die E. erhalten ihre besonderen Nummern, wie z. B. Μεσο(ρῆ) ἐπαγο(μένων α') BGU III 197 nr. 881, 11; Μεσορῆ ἐπαγομένων γ' Dittenberger Or. Gr. inscr. sel. 705, 9; Μεσ(ορῆ) ἐπαγ[ο(μένων) ἐ'] BGU III 73 nr. 770, 3; μηνὸς Καισαρίου (römischer Name für den ägyptischen Mesore) ἐπαγομένων β' ebd. 150 nr. 834, 2; vgl. auch ebd. 234 nr. 909, 3. 30. 239 nr. 912, 15. 41. Wo sich das Jahr von zwölf dreißigtägigen Monaten und fünf E. sonst findet, wie nach Angabe der Hemerologien bei den Arabern (Ideler Chronol. I 437), in Gaza und Askalon (ebd. 439), in Kappadokien (ebd. 441), ferner bei den Abessiniern (Ideler II 437), Armeniern (ebd. 438) und Persern (ebd. 517), da ist es überall als aus Ägypten entlehnt anzusehen, obwohl meist einheimische, in einigen Kalendern auch die makedonischen Monatsnamen an die Stelle der ägyptischen getreten sind.