Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Dynasteia
Band V,2 (1905) S. 1880
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Δυναστεία. Unter den möglichen Formen der Oligarchie bezeichnet Aristoteles Pol. VI 6 p. 1293 a als dritte Form diejenige, wo die Herrschaft in den Händen weniger Bevorrechteter liegt und die Söhne die Väter ablösen. Eine solche Verfassungsform nennt er technisch δ. Sie unterscheidet sich von der Monarchie nur durch die Zahl der Herrschenden. Der sonstige Sprachgebrauch scheint damit zu stimmen, so schwebt wohl Xenophon hell. V 4, 46 eine solche Verfassung vor, wenn er sagt, dass in den boiotischen Städten δυναστεῖαι herrschten. Ebenso entschuldigen die Thebaner bei Thuc. III 62 in ihrer Rede ihr Verhalten in den Perserkriegen damit, dass damals weder eine Demokratie noch eine Oligarchie, sondern eine δ. ὀλίγων ἀνδρῶν die Staatsgeschäfte führte. Aristoteles selbst führt in der Politik VIII p. 1306 a das Beispiel von Elis an (τὴν δὲ αἵρεσιν δυναστευτικὴν εἶναι).

[Szanto. ]