Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Marx, Friedrich
Band: 17 (1867), ab Seite: 66. (Quelle)
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Marx, Gratian (Schulmann und Priester des Ordens der frommen Schulen, geb. im Jahre 1720, gest. zu Leoben in Steiermark im Jahre 1810). Der Geburtsort dieses um Oesterreichs Schulwesen seinerzeit viel verdienten Mannes ist nicht bekannt. Im Jahre 1737 trat er, 17 Jahre alt, in den Orden der frommen Schulen, in welchem er, während er seine eigenen Studien fortsetzte, bald im Lehramte verwendet wurde. Er versah dasselbe an den Unterrichtsanstalten seines Ordens aus verschiedenen Gymnasial- und philosophischen Gegenständen und war zur Zeit, als unter Maria Theresia die Studien-Reform in’s Leben trat, Vorsteher der savoyischen Ritter-Akademie in Wien. Die Studien, besonders auf den Gymnasien, waren bis dahin meist der Leitung der Jesuiten überlassen, selbst die Piaristen leiteten ihre Gymnasien mehr oder weniger nach dem Plane, den die Jesuiten sich vorgezeichnet, und nach diesem bildeten Religionsübungen und das Lesen einiger römischer Classiker die Hauptbeschäftigung in den Gymnasialclassen. Obgleich die Nothwendigkeit einer Reform bei einer so abgeschmackten geist- und sinnertödtenden Methode immer dringender sich fühlbar machte, und bereits im Jahre 1736, dann in den Jahren 1751 und 1764 Versuche nach dieser Richtung gemacht worden waren, so scheiterten doch dieselben und erst nach der Aufhebung des Jesuitenordens, im Jahre 1772, war es möglich, irgend etwas in dieser Richtung zu beginnen. Denn nun war die Pflege der Studien dem Staate anheimgefallen und die Kaiserin ernannte im Jahre 1774 eine Studien-Hofcommission unter dem Vorsitze des Staatsrathes Franz Karl Freiherrn Kressel von Gualtenberg [Bd. XIII, S. 201]. Damals wurde Adam Franz Kollar v. Keresztén [Bd. XII, S. 324] Studiendirector. Dieser Letztere entwarf auch einen Studienplan, aber bei seiner vorherrschenden Liebe für alt-orientalische Sprachen machte er das Griechische zum Haupt-, alles übrige zum Nebengegenstande, und war unter solchen Umständen ein gedeihlicher Erfolg auch nicht zu gewärtigen. Da trat der berühmte Hofrath Martini [S. 33 dies. Bds.] mit einem Lehrplane vor, den der damalige Geschichts-Professor an der Wiener Hochschule Mathias Ignaz von Heß [Bd. VIII, S. 427] in einer Schrift, betitelt: „Entwurf zur Errichtung der Gymnasien in den k. k. Staaten“, niedergelegt hatte. Heß ordnete in diesem Plane Fächerlehrer an, schrieb eine Stundeneintheilung nach den Lehrgegenständen vor, machte die Geschichte zum Hauptgegenstande und sollten alle übrigen abzuhandelnden Materien in [67] fernerer oder näherer Beziehung zu derselben stehen, die lateinische Sprache aber nur als Nebengegenstand behandelt werden. Der Plan hatte kaum die Genehmigung der Kaiserin erhalten, als der Sturm losbrach und ein heftiger Federkrieg für oder wider diesen Plan begann. Diese Sache wurde so schlimm, daß die Vertheidiger ihrer Ansichten nicht selten öffentlich in Wortwechsel geriethen und die Schranken des Anstandes überschritten wurden. Die Regierung befand sich unter solchen Umständen in nicht geringer Verlegenheit. Gratian Marx war, wie gesagt, um jene Zeit Vorsteher der Savoyischen Ritter-Akademie und hatte in Angelegenheiten derselben öfter bei der Kaiserin Audienz. In einer solchen, welche eben in die Zeit dieses Federkrieges fiel, gab ihm die Kaiserin beim Scheiden den Auftrag, über einige nöthige Veränderungen im Lehrplane nachzudenken und sein Gutachten ihr schriftlich in Person zu überreichen. Marx, der sich von allen diesen Kämpfen fern halten und überhaupt gar nicht in die Oeffentlichkeit treten wollte, war entschlossen, um von sich und seinem Orden jede Feindseligkeit abzuwenden, keine schriftliche Aeußerung abzugeben und jedes Erscheinen bei Hofe möglichst zu vermeiden. Dieses letztere war jedoch nicht so leicht ausführbar, am 16. August 1775 mußte er wieder in Sachen des Savoyischen Stiftes Audienz bei der Kaiserin in Schönbrunn nehmen. Kaum wurde der Kaiserin seine Ankunft gemeldet, so ließ sie ihm sagen, daß sie Mehreres mit ihm zu sprechen habe, jetzt jedoch sehr beschäftigt sei und er längere Zeit werde warten müssen. Nun führte ihn ein Hofdiener in ein Gemach, brachte ihm Erfrischungen und, damit er sich während der Zeit des Wartens beschäftige, ein Buch, dieses letztere war der oberwähnte Gymnasial-Entwurf von Heß, und schloß dann die Thüre von außen ab. Vier volle Stunden blieb M. eingeschlossen, nun führte man ihn zur Kaiserin, welche in einer langen Unterredung ihn um seine Meinung über das vorgelegte System und über die zweckmäßigste Einrichtung des Schulwesens befragte. Ein paar Wochen nach dieser Audienz, am 3. September, erhielt Marx durch den Staatsrath Grafen von Hatzfeld den Auftrag, seine vor der Kaiserin in jener Audienz vorgetragenen Ansichten geordnet in ein System zu bringen, niederzuschreiben und sie der am 9. September abzuhaltenden außerordentlichen Commission, zu welcher ihm der Graf das Decret als Assessor überreichte, vorzulegen. So erschreckt M. über diesen Ausgang war, indem er gegen Willen und Absicht mit einem Male aus der ihm über Alles liebgewordenen Abgeschiedenheit heraustreten sollte, so half da doch keine Einwendung, denn es war Befehl seiner Kaiserin und wurde ihm überdieß Geheimhaltung seines Namens vor der Commission zugesichert. Es war nur noch die eine Schwierigkeit zu überwinden, nämlich in fünf Tagen, und zu einer Zeit, als eben die Prüfungen in der Savoyischen Akademie mit den Zöglingen abgehalten wurden, mit dem Elaborate fertig zu werden. M. wurde es, und überreichte dasselbe am 9. September 1775 eine Stunde früher, als die Commission zur Berathung zusammentrat, dem Staatsrathe Grafen von Hatzfeld. Als dieser die Berathung eröffnete, legte er der Commission den ihm von Marx überreichten Plan mit dem Bemerken vor, er habe ihn im Auftrage Ihrer Majestät vor einer halben Stunde erhalten, um ihn sofort vorlesen zu lassen. [68] Marxens Plan fing mit einigen kritischen Einleitungen über die beiden bisher in Ausführung gebrachten Systeme von Kollar und Martini-Heß an, wies deren Unzulänglichkeit im Hinblicke auf die Bedürfnisse des Kaiserstaates nach, und ließ darauf einen eigenen Plan folgen, dessen Grundzüge die folgenden waren: Das Gymnasium sollte aus fünf Classen bestehen, die lateinische Sprache und Literatur Hauptgegenstand sein, an dieselben als Nebengegenstände, jedoch in weit größerem Umfange als bisher, sich die griechische Sprache, Mathematik, Geographie und Geschichte schließen, diese von Classenlehrern vorgetragen werden, welche in den Grammaticalclassen zugleich mit ihren Schülern in die höheren Jahrgänge vorrückten, während die Humanitäts-Lehrer bei ihrer übernommenen Classe feststehen bleiben sollten. Marx hatte seinen Plan hauptsächlich auf eine Vereinbarung gestützt, welche die Ordensvorsteher der Piaristen schon bei einer Versammlung im Jahre 1763, in welcher die Lehrmethode und die Lehrgegenstände den Gegenstand ihrer Berathungen bildeten, beschlossen hatten, und die sie, ohne sie als allgemeine Norm in Antrag zu bringen, auf ihren Gymnasien ausführen wollten. Marxens Plan wurde von der Commission angenommen und dessen Ausführung schon für das nächstbeginnende Schuljahr festgesetzt. Diese Entscheidung kam nun in den Staatsrath zur neuen Prüfung und zur Kaiserin, welche am 23. September Marx zu sich nach Schönbrunn berief, ihn auf das Huldvollste empfing, scherzweise die Bemerkung fallen ließ, der Plan würde wohl nicht so viel Beifall gefunden haben, wenn es vor der Zeit bekannt geworden wäre, daß ein Schwarzrock sein Urheber sei und ihm zum Schlusse mittheilte, daß die Ausführung des angenommenen Systems ihm übertragen sei und er sofort an dessen Durchführung zu schreiten habe. Wie vom Donner niedergeschmettert, stürzte M. zu den Füßen der Kaiserin, und rief: „Großer Gott, in welch’ ein Meer von Verlegenheiten versenkt mich Eure Majestät! in welch’ einen Wirbel von Haß und Feindseligkeit!“ Die Kaiserin beschwichtigte den fassungslosen M., bedeutete ihn, daß er ja nicht selbst das Amt gesucht, sondern dazu berufen worden und überdieß verpflichtet sei, dem Staate seine Dienste zu leisten, auch versicherte ihn die große Fürstin ihrer Huld und des Beistandes ihrer ganzen Macht. Nach einigen Tagen erhielt Marx das Decret als beständiger Assessor bei der Studien-Hofcommission, als Referent in Gymnasialsachen und als Studiendirector an der Wiener Hochschule. Marx schritt nun unverweilt an die Ausführung seines Planes, erließ die nöthigen Instructionen an alle Gymnasien und Professoren, nebst mehreren Verordnungen über Schuldisciplin, Prüfungen, Zeugnisse, Aufnahme in die höheren Classen u. s. w. Die nächste Aufgabe war die Bearbeitung neuer Schulbücher, bezüglich deren wohlfeiler Ausgabe mit dem Buchdrucker von Trattnern ein eigener Vergleich geschlossen wurde. Das erste, was in die Reihe kam, war eine verbesserte neue Auflage des „Orbis pictus“ von Comenius und der in Gedächtnißverse gebrachten Genera nominum, Praeterita und Supina verborum, auch bestimmte er den Saganischen deutschen Katechismus als Religionsbuch für die Gymnasien. Nun berieth und vereinbarte er mit Hofrath von Greiner [Bd. V, S. 326], auf welche Weise die Verbindung der deutschen mit den lateinischen [69] Schulen zu bewerkstelligen sei und welche Vorkenntnisse jeder Schüler zum Eintritte in’s Gymnasium mitzubringen habe. Die bisher mitgetheilten Reformen blieben in ihren Hauptnormen bis zur neuen im Jahre 1850 in Ausführung gebrachten Gymnasial-Reform in Giltigkeit und nur nebensächliche Aenderungen, Umarbeitungen der Lehrbücher in einer dem Fortschritte der Zeit entsprechenden Haltung und die Ausdehnung des Gymnasiums auf sechs Classen, hatten in der Zwischenzeit stattgefunden. Marx setzte nun seine Arbeiten zur Herausgabe neuer Lehrbücher fort, an denen er sich selbst in seinen Mußestunden betheiligte. Im Jahre 1777 erschienen die beiden lateinischen Schulbücher für die untere und mittlere Grammaticalclasse, sammt einer Instruction, wie sie nach dem Geiste des Verfassers zu behandeln seien, bald darauf folgten: Das Schulbuch für die obere Grammaticalclasse; jenes für die erste Humanitätsclasse: „Institutiones ad eloquentiam, pars prior“, und die Instructionen für die Präfecten der Gymnasien; im Jahre 1778 die „Institutiones ad eloquentiam, pars posterior“, nebst einer Instruction hierüber unter dem Titel: „Nothwendige Erinnerung an die Lehrer in den k. k. Staaten“. Mit Beiziehung des Priesters der frommen Schulen, Jaroslaw Schmidt, gab er aber bis zum Jahre 1781 noch folgende Lehrbücher heraus: „Geographie alter und neuer Staaten mit einem Anhange über Heraldik und Chronologie“, für alle 5 Classen; – „Die griechische Grammatik“, 1. und 2. Theil, für die obere Grammaticalclasse und beide Humanitätsclassen; – „Elementa, Arithmeticae, Geometriae et Algebrae“, für alle 5 Classen; – „Auszug von den Sitten der alten Römer“, für die oberen Classen; – „Kenntniss von natürlichen Dingen, d. i. Elemente der Naturgeschichte aller Reiche und eine leichtfassliche Naturlehre“, für alle 5 Classen; – „Lehrbuch einer allgemeinen Weltgeschichte“, für das ganze Gymnasium – und „Disciplinarvorschriften zur Ermunterung des Fleisses der studirenden Jugend und zur Aufrechthaltung guter Sitten“. Die angeführten Lehrbücher waren geschickt verfaßt, ja die griechische Chrestomathie fand sogar im Auslande starken Absatz und wurde gut bezahlt. Uebrigens wurde das Griechische anfänglich mehr als freies Studium behandelt und erst später unter van Swieten zum Obligatstudium gemacht. Im vorstehenden sind die Grundzüge der durch Marx ausgeführten Reform des Gymnasialstudiums in Oesterreich dargestellt. Unten folgt eine Uebersicht der Gymnasien, wie sie über seinen Vorschlag in den deutschen und slavischen Ländern des Kaiserstaates zu jener Zeit bestanden haben, als die Reform eingeführt wurde. Die Hauptveränderungen, welche dieser Studienplan im Laufe der Zeit erfuhr, sind bereits in Kürze oben angedeutet worden. Kaiser Joseph erhob den verdienten Schulmann zum infulirten Dompropsten an der Kathedrale zu Leoben in Steiermark, welche Stelle M. im Mai 1786 antrat und noch durch volle 24 Jahre auf derselben segensvoll wirkte, bis ihn im Greisenalter von 90 Jahren der Tod dem Staate und der Kirche entriß.

Neues Archiv für Geschichte, Staatenkunde, Literatur und Kunst. Von Georg Megerle von Mühlfeld und Em. Th. Hohler (Wien, 4°.) 11. (als Fortsetzung des Hormayr’schen XXI.) Jahrg. (1830), Nr. 89, S. 701: „Gratian Marx, Studien-Reformator in Oesterreich“. Von Leop. Schlecht. – Zahl der Gymnasien in den einzelnen Provinzen der Monarchie, mit Ausschluß Ungarns und der Lombardie, im Jahre 1777, nach der von Gratian Marx bewerkstelligten Gymnasial-Reform. [WS 1][70] Da diese Uebersicht zur Gegenüberstellung des heutigen Standes der Gymnasien dient und zu einer Vergleichung interessante Anhaltspuncte darbietet, so folgt hier die gedrängte Darstellung der Gymnasien in den deutschen und slavischen Ländern Oesterreichs, wie sie im Jahre 1777 von Marx vorgeschlagen worden und in Wirksamkeit getreten sind. Im Erzherzogthume Oesterreich unter der Enns sechs Gymnasien: in Wien a) das Universitäts-Gymnasium, b) bei St. Anna, c) das Piaristen-Gymnasium in der Josephstadt, dann jenes zu St. Pölten, welches in der Folge nach Krems verlegt wurde, das zu Horn und das zu Melk, dieses letztere wurde erst später durch besondere Begünstigung hinzugefügt; in Oesterreich ob der Enns drei Gymnasien: zu Linz, Kremsmünster, Freystadt, letzteres wurde später aufgehoben; in Steiermark drei Gymnasien: zu Gratz, Marburg, Admont, welch letzteres später nach Leoben verlegt wurde; in Kärnthen zwei Gymnasien: zu Klagenfurt und zu St. Paul; in Krain, im Küstenlande und in Istrien vier Gymnasien: zu Laibach, Neustadtl (Rudolphswerth), Triest und Görz; in Tirol vier Gymnasien: zu Innsbruck, Meran, Roveredo, Botzen; in Böhmen vierzehn Gymnasien, und zwar: zu Prag a) auf der Kleinseite, b) in der Altstadt, c) in der Neustadt, dann zu Leitmeritz, Bunzlau, Königgrätz, Leitomischl, Budweis, Klattau, Pilsen, Eger, Tuppau, Brüx und Komotau, dieses letztere wurde erst später bewilligt; in Mähren sieben Gymnasien: zu Olmütz, Brünn, Nikolsburg, Znaim, Iglau, Kremsier und Straßnitz; in Schlesien drei Gymnasien: zu Troppau, Teschen und Weißwasser, und in Galizien sechs Gymnasien: zu Lemberg, Przemysl, Jaroslaw, Rzeszow, Tarnow und Sandec. Es bestanden demnach nach Marxens Gymnasial-Reform in den deutsch-slavischen Ländern des Kaiserstaates im Ganzen 52 Gymnasien in 48 Städten. –

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: nasial-Reform. .