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Artikel „Krakewitz, Albrecht Joachim von“ von Karl Ernst Hermann Krause in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 17 (1883), S. 23–25, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Krakewitz,_Albrecht_von&oldid=- (Version vom 29. März 2024, 05:48 Uhr UTC)
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Krakewitz: Albrecht Joachim von K. oder Krackewitz, wurde am 28. Mai (7. Juni) 1674 als Erstgeborener und daher Erbherr auf Gevezin bei Neubrandenburg im damaligen Herzogthum Mecklenburg-Güstrow geboren, schon vor der Geburt hat ihn seine Mutter, Elisabeth v. Engel, dem geistlichen Stande gewidmet, das väterliche Haus scheint eins der „stillen“, aber doch orthodoxen im Lande gewesen zu sein. Nach Ablauf seiner Reise- und Studienjahre, seines Verweilens namentlich in Kopenhagen (hier auch am Hofe) und Leipzig, erklärte er sich in Rostock unter Quistorp energisch gegen den neuen Pietismus als einen Zuwachs des Reiches der Finsterniß. 1699 berief ihn Herzog Friedrich Wilhelm zum Professor der orientalischen Sprachen und der Katechese in der philosophischen Facultät zu Rostock, worauf er in demselben Jahre als Dr. theol. promovirte und darauf sich mit Dorothea Margaretha von Voß vermählte. Schon 1700 trat er gegen Spener’s Schwiegersohn D. Adam Rechenberg in dem Streit über den Endtermin der Gnadenzeit in einem deutsch geschriebenen Tractat hervor, worin er sich auch gegen den verstorbenen Großgebauer (Allg. d. Biogr. IX, 750) wegen terministischer Irrthümer kehrte. Gehalt scheint er in den ersten Jahren nicht erhalten zu haben, mit den Theologen gerieth er in Streit, weil er theologische Collegien ankündigte, ja sie verdächtigten ihn selbst des Pietismus, zumal weil er auch Theologie deutsch las. Der Herzog verlieh ihm auf sein Drängen nach Gehalt die Superintendentur zu Parchim, aber er lehnte sie ab, um weiter lesen zu können. Den Angriffen auf seine Rechtgläubigkeit suchte er durch eine Bescheinigung der Rostocker Universität zu begegnen, sie brachen aber wieder los, als er 1704 öffentliche Vorlesungen über Dr. M. Luther’s Katechismus deutsch ankündigte, und namentlich als er in einer Streitschrift gegen Christianus Democritus (Konrad Dippel, Allg. d. Biogr. V, 249) Vorschläge zu einer Union zwischen Lutheranern und Reformirten machte, die etwa mit den Ansichten des Pacificus Verinus (Löscher) übereinstimmten. 1707 hatten ihn Mitglieder der theologischen Facultät eines unsittlichen Lebenswandels wider die Wahrheit denuncirt, im Processe, den er einleitete, siegte er ob, aber eine im selben Jahre erfolgte Berufung der schwedisch-pommerschen Regierung als Prof. theol. lehnte er dennoch ab, trotz der gewährten Entlassung durch den Herzog, der ihn dann endlich am 3. Mai 1713 zum Prof. theol., Consistorialrath [24] und Superintendenten des mecklenburgischen Kreises ernannte. Am 17. Juni 1715 ließ Karl XII. ihm eine Vocation zum Generalsuperintendenten von Schwedisch-Pommern auf Präsentation der Stände ausfertigen, und K. forderte von dem inzwischen zur Regierung gelangten Karl Leopold seine Entlassung. Wegen der Occupation Pommerns im nordischen Kriege zog sich indessen seine Uebersiedelung nach Greifswald hin bis 1721. In dieser Zwischenzeit verfaßte er 1717 den nur nominell von sämmtlichen Superintendenten abgefaßten mecklenburgischen Landeskatechismus, der 1718 erschien und (mit Ausnahme von Rostock und Wismar) noch heute gültig ist. Erst 1879 erklärte ein Pastor Kaysel ihn in einzelnen Sachen für nicht orthodox, wurde aber vom Oberkirchenrath zum Widerruf gezwungen. Bezeichnend ist, daß K., wie der gesammte mecklenburgische Clerus, gegen die Gewaltschritte und das ärgerliche Leben Karl Leopolds kein Wort verlor, aber gegen eine Besteuerung der Geistlichkeit und der Pfarrhufen energisch opponirte, was der pommersche Pastor Lic. theol. Dalmer zu Rakow noch 1862 durchaus lobenswerth fand. Während der dänischen Occupation Pommerns hatte inzwischen diese Regierung den von seinen Collegen des Pietismus beschuldigten Greifswalder Professor H. Brandanus Gebhardi (Allg. d. Biogr. VIII, 481) 1716 zum Vice- und 1719 zum wirklichen Generalsuperintendenten Pommerns ernannt, auch seine Einführung trotz Krakewitz’ Machinationen durchgesetzt. Nach dem Frieden aber und der Rückgabe von Neu-Vorpommern und Rügen an Schweden befahl der König Friedrich I. (von Hessen-Kassel) sofort die Einführung von K., die auch am 25. Mai erfolgte. Seine Entlassung von Karl Leopold fällt in die Zeit der scheuslichen Hinrichtung des Geh. Raths v. Wolffradt, zu der ein Schreiben in Krakewitz’ Sache den Vorwand lieh, und der etwas späteren barbarischen Schlächterei von Dömitz. K. selbst, damals Rector, sah sich daher veranlaßt, die Acten im Universitätsarchiv zu Rostock zu deponiren, wo sie jetzt aufgefunden sind; seine mecklenburgische Entlassung erhielt er erst am 22. Juli und schied am 24. feierlich von der Universität Rostock. In Pommern wurde er als Generalsuperintendent zugleich Procancellarius und Professor Primarius der Universität Greifswald, Präsident des Consistoriums, Stadtsuperintendent, Landpropst, Pfarrer zu St. Nicolai und Pleban zu Gütschow. Er war ein in der Form milder, zum Durchgreifen nicht geeigneter, aber doch zäh festhaltender Charakter. Die seine Amtszeit füllenden meist erbärmlichen Zänkereien der Geistlichen und der Universitätstheologen konnte er daher nicht bändigen, namentlich der Prof. Jeremias Papke denuncirte ihn immerfort aufs neue, bald wegen vermeintlichen Pietismus, bald anderer Dinge; so verbiß man sich auf den von der Regierung verbotenen sog. elenchus nominalis, die Calvinisten etc. von der Kanzel zu verfluchen, obwohl der König eben erst vom Calvinismus zum Lutherthum übergetreten war. Daß Hörige, die ihrem Herrn entliefen, nicht zum Abendmahl zuzulassen seien, bis sie zu ihrem Herrn zurückkehrten, wußte er factisch aufrecht zu erhalten, wider den Willen der Regierung; doch trat er den Herrschaften gegenüber für Schonung der Bauern auf. Als Universitätslehrer war K. schon in Rostock beliebt und einflußreich gewesen, die Predigten waren nach dem Geschmacke der Zeit, aber frei von Gezänk; entschieden lutherisch-orthodox, doch nicht ohne daß der Spener’sche Pietismus ihnen einen bestimmten Anhauch verliehen hätte. Schon in Mecklenburg hatte er mit den Superintendenten ein Gesangbuch zu Stande gebracht, für Schwedisch-Pommern stellte er 1722 eins zusammen, das nach Anhörung der Stände 1723 eingeführt wurde und noch jetzt in Gebrauch ist neben dem Kirchen- und Hausgesangbuche von 1858. Für Pommern besorgte er eine erneuerte und erweiterte Ausgabe des Katechismus des David Gigas, der nun als „Krakewitz’scher“ oder „Pommerscher Katechismus“ bekannt wurde, dessen [25] Durchführung aber erst nach Krakewitz’ Tode gelang; das Volk wollte nicht 8 Schill. (58 Pf.) ausgeben, da der „Gigaster“ nur höchstens 4 Schill. (29 Pf.) kostete. In Bezug auf klerikale Ansprüche war er natürlich das Kind seiner Zeit, ebenso gegenüber dem Glauben an Hexen, deren Verbrennung auch er forderte. Er starb am 2. Mai 1732; seine Gegner belferten ihm noch nach, wie damals üblich. In neuester Zeit ist man häufig auf sein Wirken zurückgekommen.

C. E. F. Dalmer, Lic. theol. und Pastor zu Rakow, Sammlung etlicher Nachrichten aus der Zeit und dem Leben des D. Albr. Joach. v. Krakewitz, Stralsund 1862; wo seine Schriften und eine reiche Litteratur. Die Acten wegen seiner Entlassung wird Prof. Dr. J. Bachmann herausgeben. S. dessen Gesch. d. evang. Kirchengesangs in Mecklenb.