ADB:Friedrich Wilhelm (Herzog von Mecklenburg-Schwerin)
Christian Louis I. am 21. Juni 1692. Sein jüngerer Oheim Adolph Friedrich II., welcher gleichfalls einen Theil des Landes, namentlich das Fürstenthum Ratzeburg, beanspruchte, ließ sich im J. 1694 durch einen von kaiserlichen Commissarien vereinbarten Vergleich mit dem (jetzt strelitz’schen) Amte Mirow abfinden, erneuerte aber seine Erbansprüche, als am 26. Octbr. 1695 der letzte Herzog von Mecklenburg-Güstrow, Gustav Adolph, ohne Hinterlassung von Söhnen, gestorben war, und nahm dies Herzogthum sofort in Besitz. Auf den Protest des Herzogs F. W. gegen solche eigenmächtige Besitznahme erschien am 27. Octbr. der kaiserliche Resident zu Hamburg, Graf von Eck, in Güstrow und setzte das hiesige geheime Rathscollegium am 2. November als Interims-Regierung für das Herzogthum ein, während der Graf von Horn als Agent des Herzogs F. W. nach Wien ging. Von hier aus erfolgte am 12. Jan. 1697 die Anerkennung des letzteren als rechtmäßigen Landesherrn und am 23. Januar nahm der Graf von Eck die Landräthe, am 14. Februar die Ritterschaft für ihn in Pflicht. Adolf Friedrich suchte aber hiergegen die Hülfe der Stände des niedersächsischen Kreises nach, welche das kaiserliche Verfahren für unrechtmäßig erklärten und ihre unter dem Oberstlieutenant von Klinkowström stehenden Truppen, die zu diesem Zwecke verstärkt waren, nach Güstrow beorderten. Diese zwangen den Herzog F. W. am 18. März zum Verlassen der Stadt und nun wurde wieder eine neue Interimsregierung eingesetzt. Der Kaiser aber ordnete am 27. Jan. 1698 eine Vergleichscommission in Hamburg an, welche aus dem König von Dänemark als Herzog von Holstein, den Herzogen von Braunschweig-Lüneburg und Celle, dem Bischof von Lübeck und dem Grafen von Eck bestand, während der Graf von Horn die Ansprüche des Herzogs F. W., der geheime Rath Gutzmer und später von Petkum diejenigen des Herzogs Adolph Friedrich vertrat. Am 8. März 1701 kam der Hamburger Vergleich zu Stande, nach welchem das jetzige Herzogthum Mecklenburg-Strelitz nebst dem Fürstenthum Ratzeburg an den Herzog Adolph Friedrich kam, welcher der Stifter des strelitz’schen Fürstenhauses wurde, der übrige Theil des güstrow’schen Landes bei Schwerin verblieb. Diesem Vergleich folgte in demselben Jahre eine Versöhnung in den seit vielen Jahren zwischen den Herzogen und den Ständen geführten Streitigkeiten, leider nicht von Dauer. Schon im J. 1702 brachen dieselben aufs neue aus und führten dahin, daß Herzog F. W. am 31. März 1708 ein Schutz- und Trutzbündniß mit dem König Friedrich I. von Preußen abschloß, durch welches er das in den Jahren 1442 und 1693 anerkannte eventuelle preußische Erbfolgerecht in Mecklenburg bestätigte, worauf der König, freilich unter dem Protest des Herzogs Adolph Friedrich, Wappen und Titel der Herzoge von Mecklenburg annahm und sich am 19. November mit Friedrich Wilhelms einziger Schwester Sophie Louise vermählte. Die Streitigkeiten zogen sich trotzdem in die Länge, unterbrochen durch die dänisch-schwedischen Kämpfe der Jahre 1711 (Sieg der Schweden bei Gadebusch am 20. December) und 1712, die auf [558] mecklenburgischem Boden geführt wurden, und waren noch nicht beendigt, als F. W. auf der Rückkehr aus dem Schlangenbad bei Frankfurt a. M. am 31. Juli 1713 zu Mainz starb. Er hinterließ keine Söhne und fiel die Regierung an seinen Bruder Karl Leopold (s. d.)
Friedrich Wilhelm, Herzog von Mecklenburg-Schwerin, geb. am 28. März 1675, succedirte in Schwerin seinem Oheim