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Artikel „Hunger, Wolfgang“ von Georg Westermayer in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 13 (1881), S. 414–415, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Hunger,_Wolfgang&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 06:04 Uhr UTC)
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Hunger: Wolfgang H., freisingischer Kanzler, geb. im J. 1511, † am 26. Juli 1555 zu Augsburg. Als sein Geburtsort wird Wasserburg am Inn genannt. Da übrigens sein Freund Tatius Alpinus ihn Kulbingensis nennt, dürfte das Dorf Kolbing unweit Wasserburg seine wirkliche Heimath sein. Zu München erhielt er von einem ihm anverwandten Geistlichen seinen ersten Unterricht; später besuchte er die dortige ansehnliche Schule des Wolfgang Anemöcius. Als Fachstudium wählte er die Rechtswissenschaft und hörte zu Freiburg den berühmten Zasius, der ihn sehr hoch schätzte und in der Folge auch brieflich mit ihm verkehrte. Seine Wißbegier führte ihn nach Frankreich, wo er die bedeutendsten Rechtslehrer aufsuchte. An der Hochschule zu Bourges brachte er es dahin, daß er öffentlich über institutiones juris civilis lesen durfte. Im Jahre 1540 erhielt er einen Ruf als Institutionarius an die heimische Universität Ingolstadt. Die dortige Juristenfacultät war damals mit außerordentlichen Kräften besetzt; denn außer H. und Hund (s. d.) wirkten hier der Civilist Georg Taffinger, der Canonist Nicolaus Eberhard d. Aelt. aus Amsterdam und sein um die geistige Entwicklung der Hochschule verdienter Sohn Nicolaus Eberhard der Jüng.; ferner Fabius Arcas de Marnia Romana, welcher 1547 einem Rufe nach Coimbra folgte, Mathias Alber aus Brixen, der spätere Salzb. Kanzler, der Florentiner Barthol. Romuleus und der berühmte Viglius ab Aytta. H. erscheint schon 1541 als Rector der Universität. Die Herzoge Albrecht V. von Baiern und Ulrich von Mecklenburg zählten hier zu seinen Zuhörern. Acht Jahre später ernannte ihn Kaiser Karl V. zum Assessor des Kammergerichts zu Speier. Allein auch da war seines Bleibens nicht, denn Herzog Heinrich von Baiern, Bischof zu Freising berief ihn zu seinem Kanzler und H. ergriff gerne die Gelegenheit, in sein engeres Vaterland zurückzukehren. Nur drei Jahre wirkte er in dieser Stellung. Während er im J. 1555 als Gesandter auf dem Reichstage zu Augsburg weilte, überraschte ihn im kräftigen Alter von 44 Jahren der Tod. Kaiser Ferdinand I. hatte ihn kurz vorher in den Adelstand erhoben. Er hinterließ eine Gattin, Anna, Tochter des bischöflichen Kanzlers Cuspinius Boemus mit zehn Kindern. Sein Grabstein befindet sich im Kreuzgange des Domes zu Freising. Von seinen Schriften verdienen erwähnt zu werden: „Notae in Joan. Cuspiniani de Caesaribus atque imperatoribus opus insigne.“ Basil. per Jo. Oporinum et Nic. Beylingerum. s. a. Neue Aufl. Frankfurt 1601. „Auszug geschriebener kaiserlicher und des heiligen römischen Reichs Rechten“, Ingolstadt 1567. „Apologia pro Ludovico IV Imperatore ex Domu Bavarica“ (mit erstaunenswerthem Freimuthe gegen den Clerus geschrieben, herausgegeben in Finauer’s Bibliothek der Staats- und Kirchengeschichte, München 1772, Bd. II, S. 65 ff.). Eine merkwürdige Schrift, wie die meisten anderen erst nach seinem Tode von seinem Sohne veröffentlicht, ist sein sprachwissenschaftlicher Versuch: „Linguae germanicae vindicatio contra exoticas quasdam, quae complurium vocum et dictionum mere germanicarum Etymologias ex sua petere sunt conati“. Argentorati excud. Bernhardus Jobin, 1586. Das Buch, dem Straßburger Bischof Johann von Manderscheidt gewidmet, richtet sich zunächst gegen des Bovillius (de Bouelles) liber de differentia vulgarium linguarum und führt gegen 300 französische Wortformen, wie boccage, crier, hair, marechal, rotir, blafard, boulevard, faillir, faubourg etc. auf deutschen Ursprung zurück.

[415] Mederer, Annales Ingolstadienses I. p. 208 sq. Croeselii elogia Ingolst. 1584. p. 424. Zasii epistolae, Ulmae 1774. p. 400. Kobolt, Bair. Gelehrtenlex. S. 347. Nachträge S. 166 u. 348. Prantl, Gesch. der Ludw.-Max.-Universität I, 196. II, 488. Ztschr. f. Bayern, 1817. Bd. 4. S. 240 ff.