ADB:Hottinger, Johann Heinrich (der Jüngere)

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Artikel „Hottinger, Johann Henrich“ von Ernst Christian Achelis in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 50 (1905), S. 479–483, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Hottinger,_Johann_Heinrich_(der_J%C3%BCngere)&oldid=- (Version vom 24. November 2024, 21:08 Uhr UTC)
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Hottinger: Johann Henrich (1681–1750), Professor der Theologie in Marburg, später in Heidelberg, entstammte einem altberühmten schweizerischen Geschlecht. Sein gleichnamiger Großvater (1620–1667), ein hervorragender Orientalist und Kirchenhistoriker in Zürich, ist der Verfasser der bis 1657 durchgeführten Historia ecclesiastica in 9 Bänden, die besonders durch die im Wortlaut gegebenen, zum Theil sonst nicht erhaltenen schweizergeschichtlichen Documente noch heute unentbehrlich ist; seine handschriftlichen Sammlungen, der Thesaurus Hottingerianus in 52 Foliobänden, bilden einen Hauptschatz der Stadtbibliothek in Zürich. Als er sich rüstete, einem ehrenvollen Rufe nach Leyden zu folgen, ertrank er mit drei Töchtern bei einer Fahrt auf dem Züricher See. Sein Sohn Johann Jakob H. († 1735) hat sich durch seine Helvetische Kirchengeschichte (4 Bände in 4°) vortheilhaft bekannt gemacht. (Vgl. Emil Egli, Art. Hottinger, Johann Heinrich und H., Johann Jakob in Herzog-Hauck, Th. RE3 8, 399 f., 402.) Ein anderer Sohn, Johann Henrich H., war Prof. ling. orient. zu Zürich; von ihm und seiner Gattin Elisabeth, geb. Grob, stammt unser Johann Henrich H., der am 5. December 1681 zu Zürich das Licht der Welt erblickte. Von seinem Vater unterrichtet, wurde das Hebräische schon in seinem Knabenalter seine Lieblingssprache. Bereits 1695 nahm das Collegium Universitatis ihn als Schüler auf, 1698 hörte er Vorlesungen in Sprachen, Philosophie und Theologie. Doch bald verläßt er seine Heimathstadt; er geht nach Genf, wo Turretin und Andere seine Lehrer wurden, dann nach Marburg, wo er bei Georg Ottho orientalische Sprachen, bei Gauter und Ludwig Christian Mieg, dem berühmten Verfasser der Meletemata sacra de officio pastoris evangelici publico et privato (1747) Theologie studirte. Um [480] rabbinische Studien in der Mischna und Gemara zu treiben, begab er sich nach Amsterdam, wo Surenhus und ein Rabbiner ihn in die Labyrinthe des Talmud einführten. Eine Frucht seiner Studien ist die lateinische Uebersetzung des gemarischen Tractates Chagiga mit den Anmerkungen der Rabbinen in der Amsterdamer Ausgabe des Babylonischen Talmud. Von Amsterdam begab er sich nach Leyden; sein Ansehen war bereits so begründet, daß er öffentlich als Disputator auftreten konnte; in sechs Wochen hielt er elf Disputationen über rabbinische Wissenschaft, von denen sein „Discursus gemaricus“ durch den Druck veröffentlicht wurde. Auch nach Deutschland war mittlerweile sein Ruf gedrungen; Landgraf Karl von Hessen wurde auf ihn aufmerksam gemacht; ohne daß H. sich darum bewarb, wurde ihm 1704 in Marburg ein Extraordinariat zu Theil mit dem Lehrauftrag, über hebräische Archäologie und über die Mischna zu lesen. Im J. 1705 wurde er dadurch ausgezeichnet, daß ihm ein Ordinariat für jüdische Alterthümer, die erste derartige Professur in Marburg, verliehen wurde. In diesem Jahre trat er in die Ehe mit Adelheid Ursula, Tochter des Professors der Theologie zu Marburg Reinhold Pauli.

Collegia prae aliis omnibus habuit frequentissima, – so wird von seinen Lehrerfolgen berichtet. Die Gunst des edlen Landgrafen erhöhte seinen Einfluß; als er 1710 einen Ruf nach Zweibrücken, wo ihm das dreifache Amt des Professors der Theologie, des Kirchenrathes und des Inspectors (Superintendenten) angetragen war, ablehnte, wurde ihm eine Professur der Theologie in Marburg verliehen, und seine Besoldung nicht unwesentlich erhöht. Aber auch der Neid seiner Collegen wurde in gleichem Maaße, wie das Ansehen Hottinger’s wuchs, wider ihn erregt. Die Universitätsacten zu Marburg bieten ein recht unerquickliches Bild kleinlicher Nörgeleien und verdächtigender Ketzerrichterei, die zu Anschuldigungen und Verleumdungen gern ihre Zuflucht nahmen. Anderseits freilich läßt sich nicht verkennen, daß H. mehr als geboten war, in eine exponirte Stellung sich begab und der durch die sog. Inspirirten sehr beunruhigten Kirche Hessens die erforderliche Rücksicht nicht zu Theil werden ließ.

Gegen Ende des 17. und zu Anfang des 18. Jahrhunderts war Hessen und die umliegenden kleinen Herrschaften durch die zuerst in der Wetterau und in Württemberg auftauchenden „Separatisten“ in tiefe religiöse Bewegung versetzt (vgl. H. Heppe, Kirchengeschichte beider Hessen II (1876) S. 317 bis 349). – Der Führer dieser Bewegung war der Dr. theol. Heinrich Horche, aus Eschwege gebürtig. In Marburg und Bremen hatte er Theologie und Medicin studirt und war von dem reformirten Pietisten Theodor Undereyk, der 1668–1670 in Cassel als Hofprediger der frommen Landgräfin Hedwig Sophie fungirte, mächtig angeregt worden. In Herborn, wo er seit 1690 eine theologische Professur und eine Predigerstelle bekleidete, kam der unruhige Mann mit dem fanatischen Separatisten Klopfer in nähere Verbindung, verwarf mit ihm die Theilnahme am kirchlichen Gottesdienste, die ohne Untertauchung vollzogene Taufe und die ohne Liebesmahl verrichtete Abendmahlsfeier; die mystische Verschmelzung der Seele mit dem Wesen Gottes und die Erlangung vollkommener Sündlosigkeit schon auf Erden, die nahe Wiederkunft Christi und die Wiederbringung aller Dinge waren ihm, wie den anderen Separatisten, feststehende Dogmen. Von Herborn 1698 vertrieben, irrte Horche, bald hier, bald dort predigend, umher. In Eschwege brachte er die später so berüchtigte Eva Buttlar auf die Wege des Separatismus, in Marburg wußte er die gräflich Wittgenstein’sche Familie für sich zu gewinnen, in Cassel, wo der edle Landgraf Karl ihn in Schutz nahm, verband er sich mit dem fanatischen Separatisten Samuel König, ging dann mit diesem und dem [481] separatistischen Pfarrer Heinrich Reitz zu Homburg, dem Verfasser der Historie der Wiedergeborenen, nach Herborn zurück, um auch dort ein Feuer anzuzünden. Hier wurde er gefangen genommen und nach Marburg in Haft gebracht; nach einer psychischen Krisis, die ihn in tobsüchtigen Wahnsinn verfallen ließ, wurde er seiner Haft entlassen und nach Eschwege verbannt. Durch einen reumüthigen Brief an Landgraf Karl erwarb er sich wieder dessen Huld und erklärte öffentlich seine Rückkehr in die Kirche. Allein die separatistische Bewegung, obgleich deren Urheber vorläufig vom Schauplatz abgetreten war, ruhte nicht in Hessen. Aus den verschiedenartigsten Verzweigungen der chiliastisch-mystischen Sectirer und Inspirirten, die sich besonderer Offenbarungen rühmten, bildeten sich die sog. philadelphischen Societäten hervor, die im Gegensatz zum confessionellen Kirchenthum alle im Geist Erweckten und Erneuerten zur Reinigung und Vollkommenheit der Seelen vereinigen wollten; die Kirche war ihnen das fleischliche Babel, sie selbst wußten sich als das geistliche Zion. Daneben entwickelte sich der Anhang von Eva Buttlar zu immer maßloserem Gebahren, das schließlich in grauenhafter Unzucht den Beweis höchster „Geistlichkeit“ zu geben meinte. Als nun die Hofdame am Hofe des Landgrafen, ein Frl. von Callenberg, mit ihren vier Schwestern in das unzüchtge Treiben hineingerissen wurde, und die ganze Rotte infolge ihres lästerlichen Lebens aus Allendorf a. d. Werra, wo sie sich aufhielt, vertrieben war, um schließlich im Wittgensteiner Land Zuflucht zu finden, schritt Landgraf Karl mit einem Edict vom September 1702 ein, worin er alle Separirten und Inspirirten des Landes verwies. Auch Horche ward von dem Edict betroffen; nach mancherlei Irrfahrten ging er nach Eschwege zurück, der Landgraf nahm sich seiner an, verlieh ihm ein Jahrgehalt und gab ihm die Erlaubniß, in Marburg Vorlesungen zu halten (1708). Hier und in dem benachbarten Kirchhain lebte Horche bis an seinen Tod 1729.

Zum Verständniß des Geschickes unseres H. dient dieser Bericht über die religiösen Bewegungen in Hessen. Von vornherein war sein ernst frommer Sinn auf Erweckung und Pflege christlicher Innerlichkeit gerichtet; Marburg verdankt ihm die Gründung des reformirten Waisenhauses, das er unter großen persönlichen Opfern einrichtete. Noch im J. 1711, als bereits tiefe Zerwürfnisse mit den übrigen Gliedern der theologischen Facultät ihn isolirt hatten, wußte er es durchzusetzen, „daß die theologische Facultät sich ernstlich mit der Frage beschäftigte, wie dafür zu wirken sei, daß in den Theologie Studirenden die Erkenntniß der Wahrheit auch zu einer ihren Wandel erneuernden und heiligenden Lebenskraft werde, weshalb die Facultät das Leben der Theologie Studirenden in strenge Disciplin zu nehmen beschloß.“ Allein H. trat in nahe Fühlung mit den Inspirirten, und besonders Horche war es, der ihn in gewisser Weise für sich zu gewinnen wußte. Das zog ihm das Mißtrauen und die Verfolgung der auf ihre Orthodoxie nicht wenig stolzen Specialcollegen zu. Der Professor der Theologie Gauter war Allen voran darauf aus, in Hottinger’s Lehren Ketzerei zu entdecken. Aus dem Jahre 1708 bergen die Universitätsacten eine schriftliche Anklage Gauter’s gegen Hottinger; er wirft ihm vor, die Lehre der Mischna von der lex oralis, die der lex scripta seu scriptura sacra gleichwerthig sei, mit derselben audacia und impietas, wie die Päpstlichen thun, auf das Christenthum zu übertragen; so nehme H. das verbum internum der Fanatiker, das sie dem verbum externum gleichwerthig achteten, in Schutz. Bald darauf greift G. die Behauptung Hottinger’s öffentlich an, daß das Studium der jüdischen Antiquitäten den Studirenden besonders nützlich sei. Bei der nächsten öffentlichen Disputation gerathen beide Professoren in so heftigen Streit, daß der vorsitzende Rector silentium gebieten muß. Mit Erlaubniß [482] der philosophischen Facultät läßt H. die Disputation drucken, fügt aber heimlich dem Druck das sog. Corollarium hinzu, in dem er Alle, die seiner Werthschätzung der Antiquitäten nicht beipflichteten, „pro hominibus non sanis“ erklärte. Daß damit Gauter gemeint sei, leugnete H. nicht. In der folgenden Discussion stellte H. den Satz auf: sacrificia piacularia sub Vet. Test. ex voluntate Dei habuisse vim et efficaciam peccata expiandi. Die Facultät verwarf den Satz, er sei nicht orthodox, sondern jüdisch, er widerstreite dem klaren Worte Hebr. 10, 4. Um den Streit beizulegen, bestellt der Rector H. zu sich; aber H. entzieht sich der Besprechung durch eine Reise nach Cassel. Dazu kam, daß H. als Decan der Facultät dem Dr. Horche die Erlaubniß ertheilt hatte, ein Buch „gefährlichen Inhalts“ mit der falschen Angabe auf dem Titel, die Druckerlaubniß sei von der theologischen und der philosophischen Facultät ihm gegeben worden, zu veröffentlichen. Alles dies wird seitens der theologischen Facultät am 19. December 1708 nach Cassel berichtet, aber mit dem Erfolg, daß unter dem 18. (!) December d. J. der Landgraf Karl die Facultät zurecht weist und besonders dem Professor Gauter sein Mißfallen kund gibt, dagegen H. in Schutz nimmt. Auf die erneute Eingabe der Facultät ergeht unter dem 3. Januar 1709 an sie ein Rescript Karl’s, worin H. abermals in Schutz genommen und die Bitte Horche’s, Vorlesungen halten zu dürfen, genehmigt wird, doch mit der Einschränkung, daß er ohne Erlaubniß der philosophischen bezw. der theologischen Facultät nichts dürfe drucken lassen und daß er alles Anstößige zu vermeiden habe.

Die Spannung innerhalb der theologischen Facultät wurde natürlich durch dies Alles nur vermehrt, sie steigerte sich zu offener Feindschaft, die schließlich für H. nicht ohne seine Schuld verderblich wurde. Ein aus der Schweiz ausgewiesener Separirter, der Candidat (?) der Theologie, Johann Ulrich Gietzentanner aus Lichtensteig, war nach Marburg gekommen und von H. als Landsmann und Gesinnungsgenosse willkommen geheißen. H. verschaffte ihm die Stelle als Präceptor des reformirten Waisenhauses. Im J. 1715 hielt nun Gietzentanner eine Predigt, in der er behauptete, alles, was er sage, geschehe auf directen göttlichen Befehl. Ueber den Inhalt dieser Predigt ist nichts überliefert; aber der aus solchem Munde erhobene Anspruch, göttliche Offenbarung besonderer Art zu verkünden, genügte, um das gährende Mißtrauen acut werden zu lassen. Die traurigen Erfahrungen, die man mit den Separirten und Inspirirten gemacht, ließen eine Anklage Hottinger’s, des Landsmannes und Vorgesetzten Gietzentanner’s, erfolgreich erscheinen, – und die Anklage auf Einverständniß Hottinger’s mit Gietzentanner wurde erhoben. H. und zwei andere Mitglieder der theologischen Facultät wurden vor einer Untersuchungscommission in Cassel verhört, und H. mußte an Eides Statt die Versicherung abgeben, daß er an der Predigt Gietzentanner’s unbetheiligt sei. Gleichwohl wurde ihm und seinen Collegen aufgegeben, sich in einem Gutachten „über die außerordentlichen Offenbarungen in den Zeiten des Neuen Testaments“ zu äußern. Die Collegen sandten ihre Gutachten ein; H. zögerte; erst auf den zwei Mal wiederholten Befehl „bei Vermeidung fürstlicher Ungnade“ gab er nach. Als die vier ersten Bogen gedruckt waren, kam ein neuer Befehl, das bereits Gedruckte und das übrige Manuscript zur Censur nach Kassel einzusenden. In sechs Capiteln legt er seine Anschauung dar: in den Zeiten des Neuen Testaments seien andere zur Seligkeit nöthigen Offenbarungen, als die im Neuen Testament bezeugten, nicht zu erwarten; allein nach Joel 3, 16 Thess. 5, 15–22, Am. 3, 7, 1. Kor. 14, Röm. 12, 1, 1. Kor. 12, 10, Eph. 4, 11, 1. Joh. 41, sei die Möglichkeit außerordentlicher Offenbarungen über besondere Ereignisse oder Zustände nicht zu bestreiten, [483] doch müßten sie, wo immer sie aufträten, sorgfältig untersucht und je nach Befund für wahr gehalten oder verworfen werden. Die ihm bekannt gewordenen Schriften der Inspirirten enthielten keine gefährlichen Irrthümer, auch der Wandel der Inspirirten zeige nichts Tadelnswerthes; überdies sei die Zeit ihrer Weissagungen noch nicht verstrichen, so müsse man das Urtheil darüber Gott und der Zukunft überlassen. Für die Gegenwart möge man sich durch die Inspirirten bewegen lassen, fest am göttlichen Wort zu hangen und alles nach dem göttlichen Wort zu prüfen, die Sünden und Gottlosigkeiten, die sie der Kirche vorwarfen, bekennen und unterlassen, – dann würde die ganze Bewegung keinen Schaden thun, sondern der Kirche nur Gewinn bringen. Das etwa der Inhalt des Gutachtens. H. selbst hat in einer anonymen Schrift: „Historia facti“ darüber referirt und das Verhör aufs genaueste beschrieben, das in Cassel über jenes Gutachten mit ihm angestellt wurde. Obgleich man auf Widerlegung sich nicht einließ und in keinem Punkte, wie er behauptet, ihn eines Irrthums überführte, erging doch das Urtheil, entweder zu widerrufen, oder seine Stellung in Marburg aufzugeben. Obgleich unter der Hand ihm nahegelegt wurde, eine Immediateingabe an den Landgrafen werde ihn rehabilitiren, legte er doch sein Amt nieder. Als er im Begriff war, Marburg zu verlassen und sich auf ein Landgut zurückzuziehen, berief ihn die Gemeinde Frankenthal einstimmig zu ihrem ersten Prediger. Von 1717 bis 1721 blieb er dort; dann folgte er einem Rufe nach Heidelberg als Professor der Theologie und Prediger an der Peterskirche. Nach dem Tode von Ludwig Christian Mieg, der 1705 von Marburg nach Heidelberg übergesiedelt war und 1740 dort starb, wurde H. zum Primarius der theologischen Facultät ernannt und verwaltete dies Amt bis an seinen Tod, am 7. April 1750.

Abgesehen von einer großen Anzahl von Dissertationen, die vollzählig bei Fr. W. Strieder, Grundlage zu einer Hessischen Gelehrten- und Schriftsteller-Geschichte im 6. Bande (1786) verzeichnet stehn, sind besonders zu erwähnen: „Typus doctrinae christianae seu integrum systema didacticum“, Marburg 1714; „Theologia morum generalis“, Marburg 1715 (zu Zürich 1748 unter dem Titel: „Typus vitae christianae“ neu herausgegeben); „Typus vitae christianae delineans Theologiam morum specialem de inspectione sui ipsius“, Marburg 1717; „Historia facti oder kurtze und wahrhaffte Erzählung, was sich … mit J. H. Hottinger … zugetragen“ (anonym) s. l. 1717; „Christliches Manual oder Anleitung, wie ein Christ den ganzen Tag vor Gott wandeln soll“, Büdingen 1724.