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Artikel „Hermann V. von Wied, Erzbischof von Köln“ von Leonhard Ennen in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 12 (1880), S. 135–147, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Hermann_V.&oldid=- (Version vom 21. Dezember 2024, 12:05 Uhr UTC)
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Hermann V. von Wied, Erzbischof von Köln, geb. am 14. Januar 1477. Er war der drittgeborene Sohn des Grafen Friedrich von Wied und der Agnes von Virneburg. Ein Kanonikat am Kölner Domstift erhielt er bereits als sechsjähriger Knabe, 1483. Im J. 1493 wurde er in der juristischen Facultät immatriculirt. Nach dem Tode des Erzbischofs Philipp 1505[WS 1] wurde er einstimmig zu dessen Nachfolger gewählt. Die Regalien erhielt er am 26. April desselben Jahres, die päpstliche Bestätigung am 26. Juni und gegen eine Gebühr von 36 000 Gulden das Pallium, drei Jahre später erhielt er die bischöfliche Consecration. Bei Gelegenheit seiner Inthronisation wollte er auch seinen feierlichen Eintritt in die Stadt Köln halten, der Rath erklärte aber, nicht eher könne der Eintritt gestattet und die Huldigung geleistet werden, als bis eine Einigung über die gegenseitigen Rechte erzielt und die Abstellung aller von Seiten der Stadt erhobenen Beschwerden erfolgt sei. Erst im J. 1522 gelang es ein Abkommen zu treffen, wonach der Eintritt am 15. Juli nach herkömmlichem Gebrauch stattfinden sollte. Im deutschen Kirchen- und Staatswesen lag es, daß die Bischöfe sich zunächst als weltliche Reichsfürsten, und erst in zweiter Reihe als Diözesanobere fühlten. Auch H. wollte in erster Reihe Fürst, und erst in zweiter Reihe Erzbischof sein. Vor allem glaubte er seine Thätigkeit den Obliegenheiten seiner landesherrlichen Stellung zuwenden zu sollen. Mit besonderem Eifer ließ er sich die Aufzeichnung, Regelung und Neuerung einer Menge von Verordnungen, die auf Verwaltung und Rechtspflege Bezug hatten, angelegten sein. Namentlich waren es die auf den Besitzstand in Westfalen, das Münzwesen, die Polizei und die Rechtspflege bezüglichen Ordnungen, welche Zeugniß von seiner landesväterlichen Fürsorge gaben. Und nicht blos geschrieben, sondern auch gehandelt wurde von H. für das Wohl seines Landes. Sein Biograph Meshov, ein erbitterter Gegner seiner kirchlichen Richtung, rühmt die Milde und Güte seines politischen Regimentes. H. war an die Spitze der Kölner Diözese getreten in einer Zeit, in welcher es sich auf dem Gebiete des wissenschaftlichen und kirchlichen Lebens gewaltig regte, ein anderer lebensfrischer Geist die geistige Erstarrung zu lösen und eine vollständige Erneuerung des ersterbenden kirchlichen Wesens zu bewirken versprach. H. vertrat in den ersten zwanzig Jahren seiner erzbischöflichen Wirksamkeit mit aller Entschiedenheit die Grundsätze der alten Richtung, und es bedurfte eines eigentümlichen Umstandes, um ihn von dieser Partei abzuwenden und zum engen Anschluß an die Neuerer zu bestimmen. Auf dem Reichsstage zu Worms 1521, dem er persönlich beiwohnte, stand er auf der Seite derjenigen, welche darauf drängten, den Reformator Luther in die Reichsacht zu tun. Mit Karl V., für dessen Wahl er mit allen Kräften gewirkt, den er 1519 mit gewählt und 1520 in Aachen gekrönt hatte, theilte er ganz die tiefste Abneigung gegen jede Neuerung auf kirchlichem Gebiete. Gerne gab er seine Zustimmung dazu, daß während der Anwesenheit des Kaisers in Köln die Schriften Luther’s öffentlich verbrannt werden sollten. Diese Execution besiegelte vor aller Welt die feindselige Stellung, welche wie der Kaiser so auch der Erzbischof H., die Universität, die Geistlichkeit und der Rath der Stadt Köln gegen die kirchliche Bewegung genommen hatten und bekundete offen, daß von dieser Seite jede Theilnahme an dem von einem großen Theile der hervorleuchtendsten Männer begonnenen Kampfe gegen die zahlreichen Mißbräuche und Mißstände auf dem Gebiete des kirchlichen Lebens abgelehnt wurde. Den Kölner Rath erinnerte H. 1523 an [136] die Gebote des Kaisers und des Papstes wider[WS 2] „diejenigen, so der verdammten Lehre Martin Luther’s folgten.“ Bei der für den Bestand des katholischen Kirchenthums in der Stadt Köln nicht unbedenklichen Bewegung im Kölner Augustinerkloster 1523 bis 1527 stand H. auf Seiten der Anhänger der alten Richtung. Das Vorgehen des Kölner Rathes gegen Gerhard Westerburg billigte er in vollem Maße. Im J. 1524 befahl er dem Kölner Rathe, dem Häretiker Dr. Gerhard zum Gryn das Geleit aufzusagen und denselben an das Recht zu stellen. In dem 1528 von den Ketzerrichtern gegen Adolf Clarenbach und Peter von Fliesteden erhobenen Processe lehnte er es ab, Schritte zu thun, diese Ketzer vor dem Feuertode zu bewahren. In den Wiedertäuferwirren ermahnte er den Kölner Rath zu entschiedener Strenge in dem Vorgehen gegen diese den Bestand aller socialen Verhältnisse bedrohenden Ketzer. Unter dem 4. März 1534 ersuchte er ihn, daß er, „in Anbetracht der unerhörten, erschrecklichen und unchristlichen Handlung, so sich um und um zutrage, fleißigst Aufsehen haben wolle, damit alle Ursachen, wodurch der gemeine Mann zu Muthwillen oder Aufruhr gereizt oder zu einer Rottirung, Versammlung oder Secte bewegt werden möchte, zeitig und, ehe das Feuer überhand nehme, abgeschnitten und getilgt werden.“ Im October begab er sich nach Essen, um mit Johann Friedrich von Sachsen und dem Bischof Franz von Münster sich über die letzterem zu leistende Unterstützung gegen die in Münster wüthenden Wiedertäufer zu berathen. Er wußte aber mit seiner strengen Rechtgläubigkeit Milde zu paaren. Er gehörte nicht zu den Fürsten, welche in blinder Verfolgung des Lutherthums eine ihrer wichtigsten Aufgaben erkannten. Melanchthon konnte ihm 1539 schreiben: „Wir wissen, daß Du bisher vor Grausamkeiten zurückgeschreckt und dem Bunde gegen uns fremd geblieben bist.“ Seine innige, treue Anhänglichkeit an das hergebrachte katholische Kirchenwesen war für H. kein Hinderniß, ihn die zahlreichen Schäden und das vielfache Aergerniß im kirchlichen Leben klar erkennen zu lassen. Wie Papst Hadrian VI. war er aufs tiefste durchdrungen von der unabweisbaren Nothwendigkeit einer durchgreifenden kirchlichen Reform, welche in allen Stufen der hierarchischen Ordnung die so sehr gesunkene Disciplin wiederherstellen sollte, ohne den Glauben zu erschüttern und die im Wesen der Kirche begründete Organisation zu vernichten. Durch seinen kirchlichen Sinn und seine katholische Ueberzeugung ließ er sich nicht hindern der römischen Curie, da wo dieselbe Recht und Billigkeit, sowol wie das Interesse nicht weniger der Gesammtkirche, als der kölnischen Erzdiöcese mit Füßen trat, den entschiedensten Widerstand entgegen zu setzen. Seiner Stellung als deutscher Bischof glaubte er es schuldig zu sein, in kirchenrechtlichen Fragen, welche das Verhältniß der deutschen Bischöfe und deutschen Kirche zum Papste berührten, sich auf den Standpunkt zu stellen, auf welchem die bekannten gravamina nationis Germanicae des 15. Jahrhunderts erwachsen waren. Die wohlbegründeten Rechte und Ansprüche des Papstes wollte er nicht anfechten, wol aber war er entschlossen, nicht zu dulden, daß die seiner Leitung anvertraute Kirche der römischen Curie als eine ergiebige Domäne zur Verfügung gestellt werde; als deutscher Fürst und Bischof wollte er die frommen Stiftungen seiner Diöcese nicht der Habsucht italienischer Curialen, feiler Diener der römischen Curie preisgeben, die vielfach zum Nachtheil hochverdienter Diöcesanen mit den besten Pfründen providirt würden. In seinem Widerstande gegen das seit Jahrhunderten geübte römische Ausbeutungssystem theilte er völlig die Gesinnung derjenigen Reformfreunde, die bei ihren reformatorischen Bestrebungen ganz besonders das nationale Interesse betonten. Aufs bestimmteste weigerte sich H. den geistlichen Legaten und Auditor Peter Vorstius, der durch Verfügung des Papstes mit der Bonner Propstei providirt wurde, in dieser Würde anzuerkennen. [137] H., dem die Förderung der geistigen und religiösen Interessen seiner Diöcesanen warm am Herzen lag, bemühte sich, Männer von hoher geistiger Befähigung, gutem Willen und mildem Wesen in seinen Rath zu ziehen. Vor allem waren dies Tilman vom Graben, der Kanzler Leonhard von Hagen, der Rechtsgelehrte Arnold Haltener, Dr. Johann Gropper und der Official Leonhard Georgii. – Er erkannte, „daß der Religion und christliche Reformation halber auf Reichstage oder auf des Papstes concilia zu warten gar ein vergeblich Ding sei.“ Daher entschloß er sich auf eigene Hand diejenige Reform, die er im Interesse seiner Diöcese für nothwendig hielt, anzuordnen und durchzuführen. Das Institut der Provinzialsynode schien ihm ganz besonders geeignet, seine Reformgedanken zu verwirklichen. Für die nothwendigen Vorbereitungen einer solchen Synode bediente er sich des Mannes, der vorzugsweise befähigt war, diese schwierige Aufgabe zu lösen. Es war dies Johann Gropper. Obwol derselbe von Fach nicht Theologe, sondern Jurist war, so glaubte doch H. die Ausarbeitung eines Entwurfes zu den Beschlüssen einer im J. 1536 abzuhaltenden Provinzialsynode seinen fähigen Händen anvertrauen zu können. In dem von Gropper verfaßten Entwurf wurden Bestimmungen getroffen, welche wohl geeignet waren, die katholische Religion in ihrer Reinheit herzustellen, die Kirchenzucht zu erneuern und den Einfluß derselben auf die Sitten und die Pflichterfüllung eines Bischofs, Priesters und wahren Christen in allen Verhältnissen zu sichern. Es galt den Kern des katholischen Glaubens und der kirchlichen Disciplin so zu formuliren, daß schwankende Gemüther zu festem Anschluß an die Kirche zurück geführt würden; es galt mit geschickter Hand alles Mißbräuchliche und alle unwesentlichen Zuthaten aus dem kirchlichen Leben und Wesen auszuscheiden, so daß die vielen gerechten Klagen über Aberglauben, Mißbräuche und leeres Formenwesen verstummen mußten. Sämmtlichen Bischöfen des Metropolitansprengels wurde ein Exemplar der constitutiones übersandt, „damit sie desto gefaßter zum synodo erscheinen möchten“. Gleichzeitig wurden sie eingeladen, sich am 6. März in Köln zur Provinzialsynode einzufinden. Auch sämmtliche Theologen und andere zur Theilnahme an dieser Versammlung Berechtigte erhielten ein Exemplar des genannten Entwurfes. Die Synode wurde an dem festgesetzten Tage unter dem Vorsitze Hermanns in der hohen Domkirche eröffnet. Gleich beim Beginn der Sitzungen gab der Erzbischof die feierliche Erklärung ab, daß nichts beschlossen werden solle, was den Rechten des Papstes in irgend einer Weise zu nahe trete; es liege ihm ferne, kirchliche Neuerungen einzuführen und solche kirchliche Einrichtungen zu beseitigen, welche in der katholischen Ueberlieferung begründet seien; aber auch liege es nicht in der Absicht des Concils, an den im alten Herkommen begründeten Eigenthümlichkeiten der einzelnen Diözesen bezüglich des Ritus und der kirchlichen Gebräuche zu rütteln. Der Entwurf zu den Beschlüssen wurde von sämmtlichen Synodalen genehmigt. H. hatte nichts dagegen, daß der am 11. Mai 1537 zu Köln gehaltene Kreistag bezüglich des „gemeinen Conciliums, so zu Mantua gehalten werden solle“, beschloß, „daß ein Jeder zu der Versammlung des Conciliums schicken und seine Beschwerung vorzutragen sich gefaßt machen möchte“. Dabei lag es ihm aber ferne, sich durch die schönen Hoffnungen, die Mancher an die italienische Synode knüpfen mochte, in der Fortführung des von ihm selbst begonnenen Reformwerkes aufhalten zu lassen. Im October 1536 wurde ein Formular, wonach die Beschlüsse der Synode zur Ausführung gebracht und die Reformation in der ganzen Erzdiöcese vorgenommen werden sollte, veröffentlicht. Die canones des Concils selbst wurden erst im J. 1538 in Verbindung mit dem die einzelnen Artikeln erläuternden und erklärenden Religionshandbuch (enchiridion) publicirt. Das Enchiridion war wieder eine Arbeit Gropper’s. Dieses Handbuch betonte die Nothwendigkeit [138] einer Reform des Clerus in ganz besonderer Weise: „Kaum ein Schatten von dem Wesen der alten Kirche, heißt es daselbst, blieb in unsern Cathedralkirchen zurück; Niemand thut mehr seine Pflicht in alter Weise; die Namen haben wir beibehalten, das Amt verwaltet Niemand. Kein Wunder, daß die Ketzer, wenn sie sehen, daß kaum einer von den zum geistlichen Dienst bestimmten seines Amtes waltet, Amt und Person zugleich verspotten.“ H., dem Alles daran lag, seine reformatorischen Pläne zu verwirklichen, ohne offen mit der katholischen Kirche zu brechen, begrüßte freudig die Friedenspolitik des Kaisers, welcher auf den Tagen zu Hagenau 1540, Worms 1540–41 und Regensburg, 1541 Geltung verschafft werden sollte. Auf dem Tage von Hagenau fand er sich selbst mit seinem Rathe Gropper ein. Letztgenannter machte hier die Bekanntschaft des früheren Dominicaners Martin Bucer. Der Reichstagsabschied von Regensburg, 1541, bestimmte, die Religionssache sollte bis zu einem Nationalconcile, und, wenn auch dieses nicht in den nächsten achtzehn Monaten zu Stande kommen würde, bis zu einem neuen Reichstage ausgesetzt werden. Inzwischen sollten die geistlichen Prälaten darauf Bedacht nehmen, in ihren Bezirken Ordnung und Reformation vorzunehmen, die zur guten, nützlichen und heilsamen Administration und Regierung der Kirche dienlich und nützlich sei, welche Ordnung und Reformation auch zu endlicher christlicher Ausgleichung der streitigen religiösen und kirchlichen Fragen vorbereiten werde.“ Mit Berufung auf diesen Reichstagsschluß griff H. die 1538 ins Stocken gerathene Reformation der kirchlichen Verhältnisse seines Erzbisthums mit erneutem Eifer auf. Es lag ihm daran, sich in dieser Frage mit den Landständen zu verständigen. Darum berief er dieselben im September zu einer Besprechung über die vom Kaiser verlangte Reform nach Bonn. Das Ergebniß dieser Zusammenkunft blieb weit hinter seinen Erwartungen zurück. – H. hatte sich seit dem J. 1538 denjenigen, die nur in einer radicalen Reform die religiösen Interessen der christlichen Welt sicher gestellt sahen, immer mehr genähert. Freundliche Aufnahme und mannichfache Begünstigung hatte im Anfang der dreißiger Jahre der streitlustige Kölner Gelehrte Agrippa von Nettesheim bei ihm gefunden. Nicht unbedeutenden Einfluß auf seine religiösen kirchlichen Anschauungen gewannen der Mathematiker Nicolaus Bruckner, der Rath Peter Medmann, der Dietrich von Manderscheid-Schleiden, der Secretär Dietrich von Büchel, der Passauer Domdechant Ruprecht von Mosheim, später der Züricher Reformator Bullinger, Johann Bockstein und Martin Bucer. Niemand schien dem Fürsten für die Durchführung der nöthigen Reformen besser geeignet als Martin Bucer. Schon Ende des J. 1541 hatte H. diesen Theologen zu sich auf sein Jagdschloß Buschhofen kommen lassen, um sich mit demselben über die Richtung, in welcher die Kölner Reformation sich bewegen sollte, zu besprechen. Hermann’s Wunsch war es, daß Bucer sich zuerst mit Gropper und dem Weihbischof Johannes Nopelius verständige, Gropper der die Hoffnung auf einen schließlichen Ausgleich der verschiedenen Anschauungen und Ansichten noch nicht aufgegeben hatte, bot gerne die Hand, um auf Grund der in Regensburg verglichenen Artikel das so sehnlichst erwünschte Ziel zu erreichen. Er war schon in Hagenau zu Bucer in freundschaftliche Beziehungen getreten. Nopelius, der den Erzbischof schriftlich ersucht hatte, den Bucer aus der Diöcese ferne zu halten, konnte sich nur mit innerem Widerstreben entschließen, sich zu Unterredungon mit dem abtrünnigen Mönche herzugeben. Sich mit demselben auf einen Compromiß einzulassen, lag ihm ferne, er hatte nur die schwache Hoffnung, den Abgefallenen wieder zur kirchlichen Einheit zurückzuführen. Als er die Fruchtlosigkeit jeden derartigen Versuchs erkannte, weigerte er sich die Unterhandlungen mit demselben weiter fortzusetzen. Wegen dieser Weigerung wurde er seiner Stelle als Generalvicar [139] und Weihbischof entsetzt und seines Gehaltes beraubt. Gropper setzte die theologischen Unterhandlungen mit Bucer noch eine Zeit lang fort. Bald erkannte er, daß sein Gegner nur in Nebendingen, keineswegs aber in den Grundprincipien zum Nachgeben bereit war. Er ließ die Hoffnung auf eine endliche Verständigung fahren, schloß sich immer enger an die curialistischen Theologen der Kölner Universität an und wandte sich immer mehr von den Vertretern freisinniger Grundsätze ab. Als nun auch das Domcapitel und der Rath der Stadt Köln sich gegen Bucer erklärten, sah H. sich genöthigt, diesen theologischen Rathgeber einstweilen zu entlassen. Nach Bucer’s Abreise glaubte H., der bei den Ständen, Gelehrten und Geistlichen des Erzbisthums ein gleiches Streben nach Beseitigung aller kirchlichen Mißbräuche voraussetzte, wie solches bei ihm treibend war, auch ohne die Beihülfe auswärtiger Kräfte seine reformatorischen Absichten verwirklichen zu können. Am sichersten erwartete er kräftige Unterstützung bei den Landständen zu finden. Auf den 10. März 1542 berief er dieselben nach Bonn, um sich unter Hinweis auf den Beschluß des Regensburger Reichstages ihrer Zustimmung zu seinen Reformbestrebungen zu vergewissern. Der Landtagsabschied vom 11. März sprach sich dahin aus, daß bezüglich der „Reformation der Religion Seine Kurfürstlichen Gnaden den Gelehrten den Auftrag geben wollten, einen bezüglichen Reformations-Entwurf aufzusetzen; wenn dieser Entwurf fertig sei, möge er den Ständen vorgelegt werden, und diese würden durch die That beweisen, daß sie zu thun geneigt seien, was der christliche Name erfordere und jeder Christ zu thun schuldig sei“. Sofort entschloß sich H., Hand ans Werk zu legen. Doch die Vorschläge, die er am 1. September den Gelehrten zu Köln unterbreiten ließ, fanden bei diesen zähen Widerstand. Gropper, der im October 1542 vom Erzbischof an den Hof der Statthalterin der Niederlande geschickt worden war, vernahm auf dieser Reise, daß H. beabsichtige, in Kurzem den Bucer in das Erzstift zurückzurufen. Er bot nun seinen ganzen Einfluß auf um den Erzbischof von diesem Vorhaben abzubringen. In seinen desfalsigen Bemühungen ließ er auch da nicht nach, als Bucer im December wirklich in Bonn anlangte und sich bereitete, das Amt eines Hofpredigers zu übernehmen. Das Domcapitel unterstützte Gropper’s Bemühungen. Für kurze Zeit wurde der Erzbischof schwankend, und er gab die Zusicherung, „den Bucer bis auf weitern Bescheid mit Predigen und Lehren aussetzen zu lassen“, wenn das Domcapitel ihm für Weihnachten einen andern Prediger schicken wolle. Der verlangte Prediger kam, konnte den Erzbischof aber nicht befriedigen. Dieser widerrief das dem Capitel gegebene Wort und erklärte, daß er gesonnen sei, „den Bucer mit seiner Predigt fortfahren zu lassen“; dabei ertheilte er ihm aber „den gemessenen Befehl, nur zu predigen und nicht zu reformiren, auch sich der Einführung jeder Neuerung und des Scheltens über Mißbräuche gänzlich zu enthalten und nichts von allem anzurühren, worüber der jetzige Zwiespalt schwebe.“ Am 17. December begann Bucer zu predigen. Der Dechant des Münsterstiftes hatte ihm, einem erzbischöflichen Befehl entsprechend, hierzu die Münsterkirche selbst eingeräumt. Kaum hatte Bucer zum ersten Mal die Kanzel betreten, so brach der Sturm gegen ihn los, und „es erhoben, namentlich von Köln, wegen seiner unchristlichen Lehren seine Widerwärtigen die mannichfachsten ungültigen und falschen Anklagen gegen ihn“. Die Bewegung auf dem kirchlichen Gebiete spitzte sich in Köln zu einer reinen Personenfrage zu, es handelte sich darum, ob dem Martin Bucer der Aufenthalt und eine ungehinderte Wirksamkeit in Bonn gestattet werden dürfe, oder ob dieser abtrünnige Dominicaner aus der Erzdiöcese verwiesen werden müsse. Das Domcapitel, der niedere Clerus, die Universität und der städtische Rath glaubten im Interesse des hergebrachten Glaubens und kirchlichen Wesens Alles aufbieten zu müssen, um H. zur Entlassung [140] Bucer’s zu bestimmen. Bucer kümmerte sich wenig um seine Gegner. Seit er erkannt hatte, daß eine Ausgleichung der einander gegenüberstehenden Anschauungen nicht zu erzielen war, sprach er mit dem höchsten Feuer dem ganzen kirchlichen System der Reformation von der Kanzel das Wort; die meisten Einrichtungen der katholischen Kirche griff er mit der größten Rücksichtslosigkeit an. Dem Erzbischof wurde bald klar, daß dieser Reformator nicht der Mann war, Volk und Geistlichkeit von der Nothwendigkeit einer durchgreifenden Reform zu überzeugen und für die von ihm vertretene kirchliche Richtung zu gewinnen. Darum sah er sich nach einem Reformator um der einen milderen und versöhnlicheren Weg einzuschlagen geneigt wäre. Den Bucer berief er von Bonn ab und zog ihn zu sich an seinen Hof nach Brühl. Die Stellung, welche Capitel, Universität und Geistlichkeit dem Reformator Bucer und den Bestrebungen Hermanns gegenüber eingenommen hatten, mußte dem Erzbischof die Ueberzeugung geben, daß er sich zur Durchführung seines Reformationswerkes nach einer andern Unterstützung umsehen müsse. Diese glaubte er bei den weltlichen Ständen des Erzstiftes zu finden. Diese bewiesen sich entgegenkommend und nahmen das Erbieten Hermanns an; sie erklärten, daß sie es dem Erzbischof anheim stellten, nach seinem Ermessen aus ihrer Mitte einen Ausschuß von gelehrten und gottesfürchtigen Männern zu wählen, welche sich mit der Prüfung des fraglichen Reformationsentwurfes befassen sollten. Durch solchen Beschluß glaubte sich H. zu entschiedenem Vorgehen auf der eingeschlagenen Bahn hinreichend autorisirt. Es lag ihm nun daran, Kräfte heranzuziehen, mit deren Hülfe er einen Reformationsentwurf könne anfertigen lassen, den er dem nächsten Landtage vorlegen wollte und der sich der Zustimmung seiner Stände erfreuen werde. Melanchthon vor Allen wurde als Helfer in der Noth ins Auge gefaßt. Peter Medmann begab sich im Auftrage des Erzbischofs nach Wittenberg, um diesen Gelehrten zur Herüberkunft nach Bonn einzuladen. Melanchthon erhielt vom Kurfürst Johann Friedrich den nöthigen Urlaub, um sich auf sechs oder sieben Wochen nach Bonn zu begeben. Er brauchte aber in Bonn nicht auf die Unterstützung der vermittelnden Elemente zu rechnen; diese hielten sich von den Arbeiten der neuen Reformationsordnung entfernt. Von Seiten der Kölner Theologen wurde alles aufgeboten, um das Zustandekommen derselben zu verhindern. – H. und seine Rathgeber machten sich keinerlei Täuschung über den schweren Stand, den sie mit ihren Reformanschlägen einer Partei gegenüber haben würden, welche mit aller Energie die in der Streitschrift Judicium cleri et universitatis ausgesprochenen Grundsätze vertheidigte. Durch die von Seiten Melanchthon’s und einiger protestantischen Fürsten gegen diese Schmähschrift gethanen Schritte wurde die Universität veranlaßt, sich in einer besonderen Klageschrift beim Erzbischof über die verderbliche Wirksamkeit Bucer’s und Melanchthon’s zu beschweren. Diese ließen auf eine Erwiederung nicht lange warten. – Das Domcapitel zeigte geringe Neigung, über die vom Erzbischof mitgetheilten Reformvorschläge, die nach seiner Ansicht einen völligen Umsturz der hergebrachten kirchlichen Verhältnisse im Schoße bargen, in Unterhandlung zu treten. Die Bemerkungen, welche es dem Erzbischof über diese Vorschläge machte, trugen den Charakter einer offenen Kriegserklärung. Das Capitel hoffte H. wieder auf einen andern Weg bringen zu können, wenn es erst die Entfernung Bucer’s durchgesetzt habe. Am 3. Februar 1543 überreichte es ihm eine Schrift, worin eines weiteren ausgeführt wurde, warum Bucer nicht als Kirchendiener in der Kölner Diöcese geduldet werden könne. Hermann’s Hoffnung war auf den Landtag gerichtet, dem sein Reformentwurf vorgelegt werden sollte. Acht Tage vor Eröffnung desselben theilte er dem Domcapitel seine Reformationsschrift mit. Dieses gab sich vergeblich alle Mühe, diese Schrift von der Tagesordnung des Landtages entfernt zu halten. H. aber ließ [141] sich nicht abhalten, seine Vorschläge den Ständen vorzulegen. Er gab die Zusicherung, sich bezüglich der dagegen laut werdenden Bedenken dem Ausspruch eines General- oder National-Concils, eines Reichstages oder einer Provinzialsynode unterwerfen zu wollen. Dem Capitel gelang es nicht, die weltlichen Stände zur einfachen Verwerfung der Vorschläge Hermann’s zu bestimmen. Von dieser Seite wurde erklärt, daß sie mit vollem Vertrauen die Erledigung dieser ganzen Angelegenheit dem Erzbischof überlassen wollten. – Was dem Capitel trotz aller Anstrengungen nicht gelingen konnte, erreichte der Kaiser nach einer kurzen Unterredung mit dem Erzbischof. Karl V., der auf seiner Reise nach dem Gelderlande, in Bonn kurzen Halt gemacht hatte, erhielt von H. die Erklärung, daß er bereit sei, den Bucer zu entlassen, und die Reformation der Diöcese bis zum nächsten Reichstage anstehen zu lassen, wenn seine Gegner jedes feindliche Vorgehen einstellen und sich jeder unchristlichen Neuerung enthalten würden. Bucer verließ nun für immer das Kölner Erzstift. – Das Domcapitel, welches mit allen Versuchen, auf gütlichem Wege den Erzbischof zur katholischen Partei zurückzuführen, scheiterte, glaubte den letzten Versuch mit einer ausführlichen wissenschaftlichen von Gropper verfaßten „Gegenberichtigung“ gegen den Reformationsentwurf machen zu sollen. Mehr ist diese Schrift unter der Bezeichnung Antididagma bekannt. H. glaubte die Angriffe und Vorwürfe dieses Antididagma nicht ohne Entgegnung hinnehmen zu sollen. Der von Melanchthon dem Kurfürsten dringend empfohlene Prediger in Kempen, Albert Hardenberg, übernahm es, eine Widerlegung der Domcapitel’schen Gegenberichtigung abzufassen. Es nahm den Anschein, als beabsichtige der Kaiser dem nach Speier berufenen Reichstage die Kölner Kirchenfrage zur Entscheidung vorzulegen. H. übersandte den Ständen seinen Reformationsentwurf und begab sich auch selbst nach Speier, um persönlich seine Sache vor den Ständen des Reiches zu vertheidigen. Doch der Kaiser trug Bedenken, die schwierige Kölner Frage zur Verhandlung zu stellen; den Prälaten selbst blieb es überlassen den Streit zum Austrag zu bringen. Das Capitel entschloß sich nun, dem Erzbischof im September 1544 durch eine eigene Deputation ein prozessualisches Vorgehen gegen ihn anzudrohen, wenn er sich nicht anschicken wolle, die Neuerungen einzustellen. Das Capitel war nicht gesonnen, sich von der Ergreifung des letzten und äußersten Rechtsmittels gegen den Erzbischof abhalten zu lassen. Ehe es zur Aufstellung der Appellation schritt, versicherte es sich der Zustimmung[WS 3] der verschiedenen geistlichen Institute in der Stadt Köln. Am 9. October einigte sich das Domcapitel mit der übrigen Stifts-, Kloster- und Pfarrgeistlichkeit über eine öffentliche Protestation und Appellation an die höchste geistliche und weltliche Obrigkeit. In der am 14. November dem Domcapitel überschickten Protestation gegen die Appellation erklärte H., er könne den Papst nicht als einen parteilosen Richter in der schwebenden Streitsache anerkennen; als letzte Instanz könne er nur den Kaiser, den Reichstag und ein freies christliches Concil bezeichnen. Dem Capitel lag daran, die weltlichen Stände des Erzstiftes zu einem engen Anschluß an die Geistlichkeit und zu einer unbedingten Billigung der gegen H. gethanen Schritte zu bestimmen. Darum berief es den Landtag auf den 18. November in den erzbischöflichen Hof nach Köln. Die erzbischöflichen Stände weigerten sich aber, dem Capitel auf dem von demselben betretenen Wege des offenen Abfalles zu folgen. – Die Unterzeichnung der Appellation war die Erklärung des offenen Bruches mit dem Erzbischof; der Domdechant Graf Heinrich von Stolberg-Wernigerode trug Bedenken, dem Capitel auf einer Bahn, welche aller Wahrscheinlichkeit nach zu blutigen Auftritten zwischen der Partei des Erzbischofs und der des Capitels führen mußte, zu folgen. Sobald eine unumwundene Erklärung für oder gegen zur Nothwendigkeit geworden, entschied er sich für die Sache [142] des Erzbischofs. Ihm folgte der Domherr Jakob Wild- und Rheingraf, der Domcustos Friedrich Graf von Wied, Christoph Graf von Oldenburg, Graf Philipp von Daun und Falkenstein und Richard, Pfalzgraf bei Rhein. Keiner dieser Herren stand in höheren Weihen. Alle waren entschlossen, sich nicht von ihrem Fürsten zu trennen, sondern in den bevorstehenden Kämpfen demselben zur Seite zu bleiben. H. erwartete auch von den weltlichen Ständen eine kräftige, erfolgreiche Unterstützung. Auf den 5. December berief er sie zu einem Landtage nach Bonn. Auch das Domcapitel sandte zu dieser Versammlung eine Deputation, welche die so häufig vorgetragene Bitte aussprechen sollte, daß H. doch von dem bedenklichen Wege umkehren, die Prädikanten entlassen und die Kirchengebräuche wieder in den hergebrachten Stand stellen möge. Statt der gewünschten Erklärung erhielten diese Abgeordneten von den weltlichen Ständen den Entwurf zu einer Verordnung, durch welche beiden Parteien in ihren Bestrebungen vorläufig Einhalt geboten werden sollte. Das „Bedenken christlicher Reformation“ solle bis zum Schluß des Reichstages auf sich beruhen bleiben, und nichts dürfe weiter in dieser Richtung vorgenommen werden. Die Pfarrer und Prediger sollten Evangelium oder Epistel wörtlich vorlesen und nur nach Maßgabe des Theophylaktus erklären, von Mißbräuchen aber keine Erwähnung thun. Sollte es Prediger geben, auf deren Entfernung das Domcapitel bestehe, so werde der Erzbischof solchem Verlangen Folge geben. Die Sacramente sollten bis zum Schluß des Reichstages in lateinischer Sprache gespendet worden. Jedem solle es freistehen das Altarsacrament unter einer oder unter beiden Gestalten zu empfangen. – Eine kräftige Unterstützung in seinem Widerstand gegen Hermanns Reformbestrebungen hatte das Domcapitel am Kaiser. Diesem lag daran, daß die Stände, die bis dahin noch auf Seiten des Erzbischofs gestanden hatten, sich gegen jeden Versuch die Kölner Diöcese zu protestantisiren, erklärten. Am 21. October erließ er ein Patent, durch welches er allen und jeden Angehörigen des Erzstiftes bei Vermeidung der kaiserlichen Ungnade und der strengsten Strafe auftrug, die neuen Prediger und deren Lehre zu fliehen, die eingeführten Neuerungen aufzuheben, und bei dem alten Glauben zu verbleiben. Er hatte die Absicht, die Kölner Frage auf dem Reichstage zu Worms, 1545, zur Erledigung zu bringen. Als Vertreter des Domcapitels erschien der Dr. Johann Gropper, der jetzt als Hermann’s heftigfter Gegner galt. H. war durch den Vicekanzler Naves persönlich zu diesem Reichstage eingeladen worden; er entschuldigte sich aber durch Alters- und Körperschwäche, und ließ sich durch seinen Rath Dr. Haeß vertreten. Eine Entscheidung wurde nicht getroffen: in soweit war der Ausgang des Reichstages für H. günstig, als die Mehrheit der Stände sich entschloß eine Fürbitte zu Gunsten des Erzbischofs H. beim Kaiser einzulegen. Dieses Bittschreiben blieb ohne allen Erfolg. Die kirchliche Politik, die Karl V. in den Niederlanden zu befolgen entschlossen war, bedingte rücksichtsloses Vorgehen gegen die reformatorische Thätigkeit des Erzbischofs von Köln. Zuerst sollte eine gerichtliche Entscheidung der Frage bei der höchsten weltlichen wie geistlichen Instanz gesucht werden. Der Rechtsspruch, der nur gegen H. ausfallen konnte, sollte dann, im Falle die politischen Verhältnisse ein entschiedenes Vorgehen erlauben würden, mit allen Mitteln, selbst mit militärischer Gewalt, in Vollzug gesetzt werden. Ein kaiserlicher Befehl ging an H., wonach er in Zeit von 30 Tagen in Brüssel zu erscheinen habe, um sich wegen der Klagen des Capitels zu rechtfertigen; inzwischen solle er mit allen Neuerungen einhalten und alles wieder auf den alten Fuß stellen. In derselben Zeit langte in Köln auch eine päpstliche Vorladung ein, wodurch H. und seine Anhänger aus dem Domcapitel unter dem 18. Juli aufgefordert wurden, sich innerhalb 60 Tagen in Rom zu verantworten. H. säumte nicht, einen Anwalt nach Brüssel zu schicken, um zu erklären, daß er weder [143] in den Gerichtszwang des Kaisers willige, noch die willkürliche Verletzung der gesetzlichen Frist, in der er seine Exception anzubringen befugt sei, zugeben könne. Der Umstand, daß er ohne alle Antwort gelassen wurde, deutete auf nichts Gutes. – Die Spannung zwischen der Majorität des Domcapitels mit dem Afterdechanten an der Spitze und dem Erzbischof nebst seinem kleinen Anhang steigerte sich von Tag zu Tag. Von beiden Seiten gab man sich alle Mühe durch Capitelsbeschlüsse, Bittgesuche, Proteste und Gegenproteste im Erzstift selbst den Anhang zu vermehren wie die Stände des Reiches zu gewinnen. Bei den erzstiftischen weltlichen Ständen sowol wie bei den schmalkadischen Fürsten schien H. Aussicht auf Unterstützung zu gewinnen. Am 31. December beschloß der in Frankfurt zusammengetretene Convent der schmalkadischen Fürsten, die Kölner Angelegenheit als eine Bundessache zu behandeln und dem Erzbischof allen Rath und jede Hülfe zu Theil werden zu lassen. Auch ein nach Oberwesel berufener Grafentag sollte bestimmt werden, sich für ein thätliches Eingreifen zu Gunsten Hermanns auszusprechen. Der Landtag sprach zwar seine volle Sympathie für den Erzbischof aus, weigerte sich aber, seiner Appellation beizutreten und sich anderweitig zu verpflichten. H. ließ sich trotz des Ernstes, mit dem der Kaiser gegen ihn vorzugehen entschlossen schien, auf dem einmal eingeschlagenen Wege nicht aufhalten. Er hoffte, daß die Reichsstände energischen Widerspruch erheben würden, im Falle Karl die Kölner Appellation annehmen und ein gerichtliches Verfahren gegen ihn befehlen werde. Von Seiten der höchsten geistlichen Autorität wurde ohne Rücksicht auf die Gründe, welche den Kaiser vorläufig noch von den strengsten Maßnahmen abhielten, gemäß den Bestimmungen des canonischen Rechtes vorgegangen. Auf Betreiben des den Afterdechanten, das Capitel, die Clerisei und die Universität in Rom vertretenden Pfarrers und Stiftsherrn von St. Aposteln, Dietmar Reynen von Unna, wurde H. am 18. Juli 1545 aufgefordert, sich vor Ablauf von 60 Tagen in Rom vor dem als päpstlicher Richter in dieser Angelegenheit bestellten Cardinal Marzellus de Crescentiis zu stellen. Die Vorladungen an H. und seine Mitverklagten aus dem Capitel wurden vom Dechanten von St. Stephan in Nymwegen, Johann Hinsbeck, angeschlagen und insinuirt. Die processualischen Verhandlungen zogen sich hin bis zum 16. April 1546, an welchem Tage Papst Paul IV. auf den motivirten Antrag des Commissars Marcellus in feierlichem Consistorium mit Zustimmung der anwesenden Cardinäle die Excommunication über den Erzbischof H. verhängte. „Weil er, seines Heiles uneingedenk, gegen die Regeln und Lehre der Kirche, die apostolischen Ueberlieferungen, gegen die in der Kirche bis dahin gewöhnlichen gottesdienstlichen Gebräuche und Ceremonien, nicht weniger gegen die wider die verderblichen und verabscheuungswerthen Lehren Luther’s und seiner Anhänger von Papst Leo X. verhängte Censur auf mancherlei Weise sich vergangen“, wurde H. von der Gemeinschaft der Kirche ausgeschlossen, des Erzbisthums und der übrigen priesterlichen Aemter, Privilegien und Gerechtsame beraubt, seine Unterthanen wurden von dem ihm schuldigen Gehorsam und dem ihm geleisteten Eide entbunden, ihm selbst wurde ewiges Stillschweigen und die Bezahlung sämmtlicher Prozeßkosten auferlegt. Unter dem 3. Juli übertrug der Papst durch ein eigenes Breve die Administration des Erzstiftes dem seitherigen Coadjutor Grafen Adolf von Holstein-Schaumburg. Das päpstliche Urtheil blieb, so lange es nicht durch den Kaiser in Vollzug gesetzt wurde, auf die Verhältnisse im Erzstift ohne allen Einfluß. Der Kaiser schien aber die Kölner Frage nicht eher zur Entscheidung treiben zu wollen, als bis er die Macht der protestantischen Fürsten gebrochen und so dem Erzbischof jede Aussicht auf bewaffnete Hülfe genommen hatte. Ehe er zum Aeußersten schritt, wollte er nochmals versuchen H. durch Mahnung und Drohung auf einen andern Weg zu bringen. Inzwischen gestaltete [144] sich im Erzstift der Kampf zwischen Erzbischof und Capitel immer heftiger, die gegenseitigen Anfeindungen wurden immer schärfer. Man überbot einander in Vorwürfen und Beschuldigungen. Jede Partei bemühte sich durch Druckschriften, Bittgesuche und Proteste ihren Standpunkt und ihr seitheriges Verhalten zu rechtfertigen. Der Erfolg war aber nur eine gesteigerte Erbitterung. – Als der Kaiser sich zu einem gewaltthätigen Vorgehen gegen die Protestanten rüstete, stieg beim Erzbischof die Besorgniß, daß die kirchliche Frage im Erzstift auf die Spitze des Schwertes werde gestellt werden. Der Afterdechant und seine Anhänger wurden nicht müde, darauf hinzuweisen, daß in Kurzem der Kaiser mit Heeresmacht in das Land einrücken werde, um in der ganzen Diöcese dem katholischen Bekenntniß die Alleinherrschaft zu sichern. Als der Krieg begann, befand sich H. in einer verzweifelten Lage. Als 74jähriger Greis wollte er nicht zu kriegerischen Maßnahmen übergehen. Hätte er sich entschließen können seine Scheu vor den Waffen zu bezwingen und den schmalkaldischen Fürsten mit einem wohlgerüsteten Heere zur Seite zu treten, würde der ganzen kirchlichen Bewegung am Niederrhein leicht eine für das andere Bekenntniß günstige Wendung gegeben worden sein. H. aber zog es vor dem Frieden des Landes jede Aussicht auf einen günstigen Erfolg seiner Bestrebungen zu sichern. Sobald der Kaiser die schmalkaldischen Verbündeten unter seinen Willen gebeugt hatte, entschloß er sich auch den Erzbischof von Köln seinen starken Arm fühlen zu lassen und für sein unkirchlicher Beginnen auf’s strengste zu bestrafen. H. hatte noch keine Kenntniß von dem Schlag, der gegen ihn vorbereitet wurde. Erst am 3. November, auf einer Reise nach Westfalen, erhielt er Nachricht von der gegen ihn gefällten päpstlichen Sentenz. Sofort kehrte er um und ersuchte den Domdechanten sich zu ihm nach Brühl zu verfügen, um ihm die geeigneten Rathschläge bezüglich der nun nöthigen Schritte zu ertheilen. Er täuschte sich keinen Augenblick mehr über die drohende Gefahr. Es wurde ihm klar, daß alles darauf hinziele, den Coadjutor als Administrator der Diöcese einzusetzen und demselben die Anerkennung wie des Capitels so auch der weltlichen Stände zu sichern. Er brachte in Erfahrung, daß der kaiserliche Oberst Graf v. Büren den Auftrag erhalten habe, den gegen ihn gerichteten Schritten mit seiner militärischen Macht den nöthigen Nachdruck zu geben. Den Grafen von Nassau ersuchte er, sich über den Grund oder Ungrund dieses Gerüchtes Gewißheit zu verschaffen und ihm das Ergebniß seiner Erkundigung mitzutheilen. Recht bald zeigten die Thatsachen, daß es dem Kaiser Ernst war, das päpstliche Urtheil zu vollstrecken und den Coadjutor auf den erzbischöflichen Stuhl zu erheben. Um dieses durchzusetzen, schickte Karl aus dem schmalkaldischen Feldlager als Commissare seinen Rath Dr. Viglius Zwichen und den kaiserlichen Statthalter des Fürstenthumes Geldern und der Grafschaft Zütphen, Philipp von Lalaing, Grafen von Hoogstraaten und Herrn von Corney, auf den Kölner Landtag. Beide kamen am 22. Januar 1547 in Köln an und überbrachten dem Coadjutor ein kaiserliches Schreiben, wodurch derselbe ersucht wurde, die Verwaltung des Erzstiftes selbstständig in die Hand zu nehmen und für den Fall eines etwaigen Widerstandes die bewaffnete Hülfe des Grafen von Büren anzusprechen. Dieser war angewiesen auf den ersten Wink in Köln einzurücken. Schon am 23. December 1546 hatte der Kaiser den Coadjutor von Rottenburg aus aufgefordert, sich für die Uebernahme der erzstiftischen Verwaltung bereit zu halten und für den Fall der Noth auf die Unterstützung der kaiserlichen Kriegsmacht zu rechnen. Den Commissaren, die auf friedlichem Wege die Wirren beenden und den Erzbischof aus seinem Gebiete entfernen zu können hofften, lag alles daran, ihren Auftrag ohne Erregung irgend einer Unruhe zu erfüllen. Vor Allem wollten sie die Stände, die bis dahin treu zum Erzbischof gestanden hatten, bestimmen, dem Willen des Kaisers sich zu unterwerfen und sich von H. [145] loszusagen. Dieses Ziel sollte auf dem für den 24. Januar 1547 nach Köln zusammenberufenen Landtage erreicht werden. Dem Erzbischof, der persönlich auf diesem Landtage erscheinen wollte, wurde vom Kölner Rathe in höflicher Form der erforderliche Geleitbrief verweigert. In gleicher Weise wurde auch den Räthen, welche er nun statt seiner nach Köln schicken wollte, das Geleit abgeschlagen. Die Berathungen fanden in der hohen Domkirche Statt. Viglius eröffnete die Verhandlungen durch einen Vortrag, worin er erklärte, daß durch die päpstliche Excommunication alle Unterthanen des Stiftes vom Gehorsam gegen den bisherigen Erzbischof entbunden seien; auch der Kaiser habe sich wiederholt dahin ausgesprochen, daß H. seiner Stelle entsetzt werden müsse, wenn er von seinem verkehrten Wege nicht zurückkehre; dessen weigerte er sich beharrlich und es sei nun der ernstliche Wille des Kaisers, daß der Coadjutor als legitimer Erzbischof und Landesfürst anerkannt und ihm aller Gehorsam geleistet werde, und daß die Stände demselben sofort die Huldigung leisteten. Ein ähnliches Ansinnen stellten auch der Afterdechant und die Domkapitulare. In der von ersterem vorgetragenen Proposition wurden die anwesenden Stände ersucht, die gegen den Erzbischof H. gefällte päpstliche Sentenz als bindend anzuerkennen und dem als Administrator bestellten Coadjutor Adolf als dem rechtmäßigen regierenden Herrn Gehorsam zu leisten. Nach gehaltenem Vortrag begaben sich die Commissare mit den jülichschen Räthen in den Hof des Grafen von Mansfeld, der Coadjutor mit den Kapitularen in das Kapitelhaus, die Stände und die städtischen Deputirten in den Pesch zu besonderer Berathung. Nachdem der Administrator zum wirklichen Erzbischof erwählt und als solcher auf den Hochaltar gesetzt worden, wollten die weltlichen Stände der Gesetzmäßigkeit der Neuwahl nicht weiter widersprechen und dem Neugewählten die Anerkennung verweigern. Nachdem sie ihres Eides dem alten Erzbischof gegenüber entbunden worden, gelobten sie dem neuen Herrn Pflicht und Gehorsam. H. ließ sich willig finden die Stände ihres Eides zu entbinden, dem Bisthum zu entsagen und sich in das Privatleben zurückzuziehen. Am 25. Februar stellte er einen förmlichen öffentlichen Verzicht auf das Erzbisthum aus. Er verließ das Gebiet, in welchem er so viel Kummer erfahren und zog sich in die Grafschaft Wied zurück. Er hatte vor seiner Resignation die Bedingung einer zureichenden Entschädigung gestellt. Die Frage über diese auskömmlichen Unterhaltungsgelder blieb in der Schwebe. Im September begab sich der erzbischöfliche Rath Jakob Omphal zu der Statthalterin der Niederlande, um dieselbe zu einer Intercession beim Kaiser zu Gunsten Hermann’s und der entsetzten Kapitulare zu ersuchen. Auf eine desfallsige Mahnung erklärte der Erzbischof Adolf, die in Aussicht gestellte Pension sei noch nicht bewilligt worden, weil H. die bei der Resignation eingegangenen Bedingungen nicht erfüllt habe. Erst wenn er die dem Erzstift entfremdeten Türkensteuern werde ersetzt, die aus dem Stiftsarchiv an sich genommenen Urkunden und Acten ausgeliefert, die aus der Residenz mitgenommenen Kleinodien und kostbaren Möbel ausgeliefert, die zu Unrecht eingezogenen münsterischen Gelder wieder herausgegeben habe, könne von der Erfüllung der fraglichen Verabredung die Rede sein. Ferner müsse er sich dem Papste unbedingt unterwerfen und seinen Prediger Johannes, sowie seinen Rath und Secretär Dietrich v. Büchel entfernen. Ein hartnäckiges Beinübel warf den 79jährigen Mann im J. 1551 auf das Krankenlager. Das Leiden widerstand aller ärztlichen Kunst und H. fühlte, daß seine Auflösung nahe sei. In diesem Leiden „hielt er sich wie ein frommer Christ, der bald von dieser elenden Welt zu Gott in das ewige unvergängliche Leben zu scheiden begehrt“. Gegen die Mitte Juli ließ er den wiedischen Prediger Johann v. Alstorff zu sich rufen, um sich mit demselben über die letzten Dinge in frommem Gespräch zu unterhalten. Bei zunehmender Schwäche des Kranken nahm es am 6. August [146] den Anschein, daß das Ende nahe sei. Alstorff wurde wieder gerufen, um dem Erzbischof das „Sacrament des wahren Leibes und Blutes Jesu Christi nach der Einsetzung seines theuren Wortes“ zu reichen. „Der alte Herr hat das hochwürdige Nachtmahl empfangen und selbst den Kelch in seine Hand genommen und guter Muße daraus getrunken, darnach mit den Augen hinauf gesehen und geseufzet. In der Nacht vom 14. auf den 15. August ist er über die Maßen schwach gewesen, daß ich und die Diener alle Stunden des seligen Abscheidens wartend waren. Er verschied des Morgens aus diesem Jammerthal um 9 Uhr ganz christlich und reulich. Darnach geschah eine Danksagung von allen Umstehenden zu Gott.“ Am 17. August wurden die verweslichen Reste in der Familiengruft zu Niderbiber beigesetzt. Auf seinem Grabstein, der mit den Wappen von Kurköln, Paderborn und Wied verziert ist, kann man von der Inschrift noch lesen: Hermannus Comes a Weda, elic … arhie .… iensem, anno domini 1515. postulatus administrator ecclesiae Paderb. .. nensis anno 1532. cessit arhiepiscopatui et … ratio … 1547. Obiit anno domini 1552. dei 15. Augusti aetatis … ver … vae 76. – H., eine große, ehrwürdige, imponirende Erscheinung in langem weißen Barte, war ein Mann von tief sittlichem und religiösem Ernst, der die wahre Frömmigkeit weniger in der Beobachtung äußerer Formen und Ceremonien und im Zurschautragen mönchischer Ascese[WS 4] erkannte als in geistiger Sammlung, in Pflege christlicher Tugenden und wahrer Nächstenliebe. Jede Nebenabsicht lag ihm ferne. Der Glaube und das religiöse Bekenntniß war ihm eine Sache des Herzens und des Gemüthes und nichts lag ihm ferner als Jemanden für ein bestimmtes Kirchenthum zwingen zu wollen. Er wollte nur reformiren, weil er sich in seinem Gewissen für verpflichtet hielt, der Wahrheit Zeugniß zu geben, die Schäden der Kirche heilen zu helfen und das Seelenheil seiner Diöcesanen sicher zu stellen. Die Reform war ihm nicht, wie so vielen anderen Fürsten, eine politische Angelegenheit oder ein Mittel zur Befriedigung von Herrschsucht und anderen niederen Leidenschaften, sondern eine heilige Sache inneren Dranges, ein willkommenes Mittel zur Beseitigung der zahlreichen schreienden Mißstände im kirchlichen Leben. Er steht da als ein achtungswerther Kirchenfürst, der es verschmähte, mit weltlichen Zwangsmitteln die Gewissen seiner Diöcesanen zu unterdrücken und der mit leichtem Herzen seiner Ueberzeugung die Herrschaft über eines der schönsten und reichsten Fürstenthümer opferte. Er gehörte nicht zu den vielen kirchlichen Würdenträgern, welche das bischöfliche Amt nur als eine lästige Zugabe zu dem weltlichen Füretenthum betrachteten und darum die Reform als eine willkommene Gelegenheit begrüßten, die Fesseln des geistlichen Standes abzuwerfen und blos den Charakter weltlicher Machthaber zu behalten. Er war ein Bischof, der die hohe Bedeutung seines verantwortungsvollen Amtes wohl erkannte und dem Vieles daranlag, die ihm anvertraute Heerde auf „gute Weide“ zu führen und mit dem Inhalt der christlichen Wahrheiten und den Forderungen des christlichen Sittengesetzes bekannt zu machen. Wenn er auch kein gelehrter Theologe war, so fehlte es ihm doch nicht an denjenigen Kenntnissen, welche ihn zu einem richtigen Urtheile über dasjenige befähigten, was in der Kirche reformbedürftig war. Der Umstand, daß er in Köln seine Universitätsstudien gemacht, gibt Zeugniß dafür, daß es ihm nicht, wie vielfach behauptet wird, an jeder wissenschaftlichen Bildung gefehlt hat. Der Inhalt der in Buschhofen vorgefundenen erzbischöflichen Bibliothek weist darauf hin, daß H. sich an diesem seinem Lieblingsaufenthaltsorte in eingehender Weise mit den Fragen beschäftigte, welche damals die Köpfe der Theologen und Politiker erfüllten und von Jedem, der mit an ihrer Lösung arbeiten wollte, einen gewissen Grad von theologischer und allgemein wissenschaftlicher Bildung forderten. Es mag richtig sein, daß er, wie Karl V. angibt, im Lateinischen kaum so viel [147] verstand als zum Messelesen nöthig war; das schließt aber keineswegs aus, daß er unter Beihülfe tüchtig geschulter theologischer Rathgeber sich eine richtige Einsicht in die mannigfachen sittlichen Gebrechen unter der Geistlichkeit und eine unerschütterliche Ueberzeugung von der Nothwendigkeit der Abstellung der schreienden Mißstände und abergläubischen Gebräuche auf dem Gebiete des kirchlichen und religiösen Lebens verschaffte. Sobald er sich für die nothwendige Reform einmal erwärmt hatte, ließ er sich es mit besonderem Eifer angelegen sein, sich selbst über alle dieses Gebiet betreffenden Fragen eingehend zu unterrichten. Bei dem Bilde, welches der Inquisitor Dr. Johannes Notanus in seiner handschriftlichen Mantissa von dem Charakter, der Bildung und den Neigungen Hermann’s entwirft, hat lediglich der Haß des Ketzerrichters die Feder geführt. Hier wird er als ein Mann dargestellt, der schon in seiner äußeren Erscheinung, durch seinen langen bis auf die Brust hängenden Bart, durch seine weltliche Kleidung bewiesen habe, daß es ihm an allem kirchlichen Sinne, an jeder Achtung vor seiner bischöflichen Würde gefehlt habe. Statt sich mit Dingen zu beschäftigen, auf die ihn sein Amt hätte hinweisen müssen, habe er seine Tage mit Jagen, Pferdetummeln und Tändeleien mit Weibern verbracht. Es sei kein Geheimniß gewesen, daß er mit verschiedenen Concubinen mehrere Kinder gezeugt habe. Sein Sitz im Kölner Dom habe immer leer gestanden und innerhalb eines Zeitraumes von 14 Jahren sei er höchstens viermal zur Beiwohnung des Gottesdienstes in seiner Metropolitankirche erschienen. Das ist aber die Stimme der Leidenschaft. Hermann’s ganze Haltung während der langen Zeit seiner Regierung liefert den Beweis, daß aus dem Urtheile des Notanus lediglich der Ketzerrichter spricht, der es für seine Aufgabe hielt das ganze geistige und sittliche Leben eines Jeden, der bezüglich seines Glaubens verdächtig war, in den Staub zu ziehen.

Meshovius, Hist. defectionis et schismatis Hermanni comm. de Weda, 1620. – Deckers, Hermann v. Wied, 1840. – Brieger, Gropper, in der allgem. Encyklopädie. – Ließem, Johann Gropper, 1. Theil, 1876. – Ennen, Geschichte der Stadt Köln, Bd. 4. – Varrentrapp, Hermann v. Wied und sein Reformationsversuch in Köln. – Notanus, mantissa, Handschrift, u. verschiedenes Handschriftliche.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Philipp von Daun-Oberstein (* 1463; † 12. Februar 1515 in Bonn-Poppelsdorf), von 1508 bis 1515 (nicht 1505!) Erzbischof von Köln.
  2. Vorlage: wieder
  3. Vorlage: Zustimung
  4. Vorlage: Accese