ADB:Friedrich III. (Herzog von Schleswig-Holstein-Gottorf)

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Artikel „Friedrich III., Herzog von Schleswig-Holstein-Gottorp“ von Georg Hille in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 8 (1878), S. 15–21, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Friedrich_III._(Herzog_von_Schleswig-Holstein-Gottorf)&oldid=- (Version vom 15. Dezember 2024, 00:00 Uhr UTC)
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Friedrich III., Herzog von Schleswig-Holstein-Gottorp, ältester Sohn des Herzogs Johann Adolf und der Augusta, einer Tochter Königs Friedrich II. von Dänemark, Enkel Herzog Adolfs, des Stifters der Gottorper Linie, vom Hause Oldenburg, wurde geboren am 22. Decbr. 1597 zu Gottorp, † am 10. August 1659 zu Tönning. Erzogen von Johann Pincier unter dem Einfluß des Hofpredigers M. Jacob Fabricius ging er im Jahre 1615 zusammen mit seinem Bruder Adolf auf Reisen und besuchte die angesehensten Städte Deutschlands, Straßburg, Paris und Frankreich. Im Begriff seine Reise nach Italien auszudehnen erreichte ihn der Kammerjunker Jürgen von der Wisch mit der Nachricht, daß der Vater, Herzog Johann Adolf, am 31. März 1616 zu Gottorp verschieden sei. Da kehrte F. in die Heimath zurück, um auf Grund der durch die Lehnsherren bestätigten testamentarischen Disposition seines Vaters von 1608, welche im Gottorper Hause die Primogenitur eingeführt und Landestheilungen [16] untersagt hatte, als Erbherzog die Regierung anzutreten. Vom dänischen Könige wurde er auch ohne Weiteres mit Schleswig belehnt und empfing die Theilnahme an der den dänischen Königen und den Gottorper Herzogen gemeinschaftlichen Regierung über Prälaten, Ritterschaft und Städte Schleswig-Holsteins. Dagegen wurde er von den Ständen, welche an ihrem alten Wahlrecht festhalten wollten, erst nach längerem Sträuben auf einem Landtage zu Schleswig in seiner Eigenschaft als der älteste Sohn des verstorbenen Herzogs zum regierenden Landesfürsten und Herrn erkannt und angenommen, und empfing, nachdem die Privilegien in üblicher Weise bestätigt waren, am 20. Decbr. 1616 die Huldigung. Damit gewann die Erbfolge nach dem Recht der Erstgeburt dauernde Geltung für das Gottorper Haus, während das Wahlrecht der Stände erlosch. In Dänemark und Norwegen und im königlichen Antheil von Schleswig-Holstein regierte seit 1596 König Christian IV., ein Fürst voll Kraft und Thatendurst. Als Herzog F. die Regierung antrat, hatte der König bereits seinen Ruhm begründet durch den kalmarischen Krieg gegen Schweden, welcher mit dem für Dänemark günstigen Frieden von Knäröd endete. Auch hansischen Ansprüchen war der König mit Erfolg entgegengetreten. Daneben zeichnete er sich aus durch seine Sorge für die Kopenhagener Universität und für gelehrte Schulen; die Akademie zu Soroe wurde von ihm gegründet. Auch die wirthschaftlichen Interessen seines Landes zu fördern war er bestrebt. Diesem Zwecke diente die Verbesserung des Postwesens und die Stiftung einer isländischen und einer ostindischen Handelscompagnie. Nach verschiedenen Richtungen hin wichtige Gesetze wurden von ihm erlassen. Kopenhagen schmückte er durch Bauten. In Schleswig-Holstein haben seine Anlagen neben der Rücksicht auf Förderung des Verkehrs und des Anbaues, wie die Eindeichung der Wildnisse, zugleich Beziehung auf die Vertheidigung des Landes. Krempe wurde befestigt und die Festungen Glückstadt und Christianspries, das spätere Friedrichsort am Ausgange des Kieler Hafens wurden neu angelegt. Seine treffliche Flotte und sein Heer sicherten dem Könige Christian eine bedeutende Stellung auch über die Grenzen seiner Reiche hinaus. Mit diesem Fürsten theilte Herzog F. die Herrschaft über Schleswig und Holstein. Diese Herzogthümer und das Königreich Dänemark waren seit der Union von 1533 bei feindlichem Angriff zu gegenseitiger Hülfsleistung verpflichtet, eine Verbindung, die während des dreißigjährigen Krieges wiederholt erneuert und verstärkt wurde, welche aber nicht verhinderte, daß die beiden Landesherren gerade in Folge der Wechselfälle des großen Krieges sich fremd oder feindselig gegenüberstanden. Nach der Schlacht am weißen Berge fanden sich im J. 1621 Fürsten des niedersächsischen Kreises, auch der geschlagene Böhmenkönig Friedrich von der Pfalz, Gesandte von England, Schweden, Brandenburg und Holland zu Segeberg mit König Christian und Herzog F. zusammen, um über die evangelischen Interessen und eine Defension des niedersächsischen Kreises zu berathen. Gleichwol hielt sich König Christian während der ersten Jahre des Krieges zurück und war nicht zu bewegen, dem Grafen Mansfeld und Christian von Braunschweig Hülfe zu bringen. Aber als die Gefahr wuchs für die niedersächsischen Fürsten, knüpften diese von Neuem mit dem Könige an. Im März 1625 kam ein Theil derselben mit ihm in Lauenburg zusammen; auch Herzog F. war zugegen. Man faßte hier bindende Beschlüsse, als deren Resultat zunächst die bald darauf folgende Wahl des Königs zum Kreisobersten des niedersächsischen Kreises sich ergab, welche eine active Theilnahme Dänemarks am Kriege in Aussicht stellte. Diese erfolgte nun auch bald. Als eine Frucht derselben glaubte der König wol Erwerbungen in Norddeutschland, besonders der stattlichen Hochstifte Lübeck, Bremen und Verden erwarten zu dürfen. Bevor er den Kampf begann, suchte Christian Verbindungen mit Holland und England [17] und mit Bethlen Gabor anzuknüpfen, mußte aber schließlich doch, allein auf sich selbst und die niedersächsischen Fürsten angewiesen, dem Heere der Liga entgegentreten. Am 25. November 1626 wurde er von Tilly bei Lutter am Barenberge auf’s Haupt geschlagen. Schwach verfolgt sammelte sich der Rest seines Heeres an der unteren Elbe und suchte die dortigen Pässe zu halten. Aber bald war Tilly im Besitz der Westseeküste, während Wallenstein die deutsche Ostseeküste beherrschte. Nach einander fielen die festen Plätze in Holstein, Pinneberg, Breitenburg, Itzehoe, Rendsburg, Haseldorf, Krempe. Nur Glückstadt hielt sich. Während die dänischen Inseln keiner Gefahr ausgesetzt waren, lastete die Wucht des Krieges auf allen Theilen des Gottorper Landes. Herzog F. bemühte sich deshalb, den Frieden zu verhandeln, correspondirte mit Tilly und Wallenstein. Der letztere erschien persönlich auf Gottorp beim Herzoge, der sich bequemte, dem Lauenburger Bunde zu entsagen, auch den Kaiserlichen seine Festungen einzuräumen. Die Folge waren Feindseligkeiten des Königs gegen den Herzog, umsomehr da dessen Oheim Johann Friedrich, Erzbischof von Bremen und Lübeck, sich ebenfalls mit Tilly in Einvernehmen setzte, während des Herzogs Bruder, Adolf, sogar im kaiserlichen Heere Dienste genommen hatte. Zur See und in seinem Königreich behauptete sich König Christian. Zu Gute kam ihm dabei des Kaisers Streit mit Frankreich wegen des Herzogthums Mantua und die dem Kaiser feindliche Haltung Schwedens. Gustav Adolf war Herr der unteren Weichsel, und ein Bündniß zwischen ihm und Christian war zum Abschluß fertig. Dem zuvor zu kommen, boten die Kaiserlichen dem Könige günstige Friedensbedingungen. Anfang 1629 wurden zu Lübeck die Verhandlungen eröffnet, die zu einem für Christian günstigen Resultat führten. Er versprach, sich der Sachen des römischen Reiches, soweit sie ihm nicht als einem Herzog von Holstein gebührten, zu enthalten, namentlich auch die Erzstifte sich nicht ferner anzumaßen. Dagegen wurden ihm alle seine Länder restituirt. Auch der Herzog von Gottorp erhielt alle seine Besitzungen zurück. An dem Kampf auf deutschem Boden, der in der Folge unter Theilnahme von Gustav Adolf und Frankreich seine höchste Bedeutung erlangte, nahmen die Herzogthümer Schleswig und Holstein zunächst keinen weiteren Antheil. Nur einzelne Mitglieder der Ritterschaft und der fürstlichen Häuser fochten in demselben. Herzog Friedrichs Bruder, Adolf, starb am 19. September 1631 an den bei Breitenfeld erhaltenen Wunden. König Christians jüngerer Sohn, Ulrich, der im sächsischen Heere diente, fiel 1633 in Schlesien. Mit dem Kurfürsten von Sachsen kam sowol der Herzog wie der König in nähere Beziehung, indem Herzog F. 1630 des Kurfürsten Tochter, Marie Elisabeth, heirathete, mit deren Schwester Magdalena Sibylla später sich Christians gleichnamiger Sohn vermählte. Aber auch diese neue Familienverbindung vermochte nicht die einmal gesäte Zwietracht zwischen dem König und dem Herzog zu beseitigen. Zwischen des letzteren Oheim, dem Erzbischof Johann Friedrich, der sich auf die schwedische Seite schlug, und dem Könige kam es sogar zu ernsten Conflicten. Am 3. September 1634 starb Johann Friedrich. Als Bischof von Lübeck folgte auf ihn des Herzogs Friedrich Bruder Johann. – Da der Krieg den Herzogthümern längere Zeit fern blieb, erholten sich dieselben einigermaßen wieder. Aber schwere Lasten erwuchsen ihnen doch durch die Nothwendigkeit, gerüstet zu bleiben. Wiederholte Verhandlungen der Fürsten unter einander und mit den Ständen auf den häufig berufenen Landtagen beziehen sich auf diesen Punkt. Am 15. November 1640 starb Graf Otto VIII. von Schaumburg, der letzte von dem Zweige des alten Schaumburger Geschlechtes, welchem einst nach Herzog Adolfs Tode die Herrschaft Pinneberg zugefallen war. Auf diese machte jetzt der König, welcher sofort von Glückstadt [18] aus das pinneberg’sche Gebiet besetzen ließ, Anspruch, und mit ihm zugleich Herzog F. Da die Ansprüche der Oldenburger höchst zweifelhaft waren, versicherten sie sich der Herrschaft auch durch einen Vergleich mit der Mutter des verstorbenen Grafen und theilten sich das Land in der Weise, daß der König die Hauptmasse, die später sogenannte Herrschaft Pinneberg, erhielt, der Herzog dagegen neben einer Geldsumme nur das Amt Barmstedt, welches er indessen mit des Königs und der Sonderburger Fürsten Einwilligung an den Königlichen Statthalter Christian Rantzau verkaufte. Der Kaiser bestätigte dies und erhob den Christian Rantzau zum deutschen Reichsgrafen und das Amt Barmstedt zu einer unmittelbar freigehörigen Grafschaft des Reiches (1650). Durch die Erwerbung von Pinneberg und Altona war der König ein sehr unbequemer Nachbar für Hamburg geworden, mit dem schon früher fast ununterbrochen Streitigkeiten bestanden hatten. Hamburg reizte den König durch sein Streben nach voller Reichsunmittelbarkeit bei Beseitigung aller Rechte der holsteinischen Fürsten an die Stadt, auch durch das von ihm behauptete Elbprivilegium und durch sein Verhalten in der Zeit des letzten Krieges, während der König wieder besonders durch die Anlage von Glückstadt und durch den daselbst erhobenen Zoll die Hamburger schädigte. Wiederholt war es zu offenen Feindseligkeiten gekommen. Diese Zwistigkeiten wurden noch gefährlicher, da jetzt der König in Altona unmittelbar vor den Thoren Hamburgs festen Fuß gefaßt hatte. Im J. 1643 erschienen dänische Schiffe auf der Elbe und drohten allen Handel mit der Stadt zu verhindern. Hamburg mußte sich fügen. Inzwischen hatten die Kämpfe in Deutschland unter Betheiligung der Schweden und der Franzosen fortgedauert. Dieselben sollten jetzt auch den Elbherzogthümern wieder gefährlich werden. Der Sieg des schwedischen Feldmarschalls Torstenson bei Leipzig am 23. Oct. 1642 über Erzherzog Leopold und Piccolomini, und darauf sein Einfall in Mähren brachte die kaiserliche Macht in große Gefahr, wenn es nicht gelang gegen Schweden selbst eine Offensive zu veranlassen. Man wandte sich von kaiserlicher Seite an Dänemark. Mit großen Zusicherungen, die das Bisthum Bremen, die Elbfeste Dömitz und einige mecklenburgische Aemter betrafen, ließ sich König Christian gewinnen. Die Dänen brachten schwedische Schiffe im Sunde auf. Dies zwang Torstenson sich nach Holstein zu wenden. Ein zweites schwedisches Heer fiel in Schonen ein. Die Flotte sollte die beiden Heere nach den dänischen Inseln hinüberführen. Christian, obgleich ein Greis, unermüdlich, trat den Feinden bald zu Lande, bald mit seiner Flotte entgegen. Am 1. Juli 1644 kam es zu der ruhmvollen Seeschlacht auf der Kolberger Heide bei Fehmarn, in der König Christian das Commando nicht abgab, obgleich er wiederholt verwundet wurde, ja sogar sein rechtes Auge verlor. Später erlangte die schwedische Flotte, vereint mit einer Flotte der Holländer, welche die Höhe des Sundzolls zu Feinden der Dänen gemacht hatte, Vortheile in der Nähe von Laaland. Da der Kaiser die Schweden nicht durfte neue Erfolge gewinnen lassen, erhielt Gallas den Befehl, in den Norden nachzurücken, um indessen bald, von dem siegreichen Torstenson umgangen, zum fluchtähnlichen Rückzug sich gezwungen zu sehen, während Schweden unter Helmold Wrangel bis nach Jütland hinein streiften. Inzwischen arbeitete französische und holländische Vermittelung an der Herstellung des Friedens. Christian, ohne Unterstützung von auswärts, auch von Herzog F. verlassen, zuletzt sogar von Holland bedroht, sah sich zum Nachgeben genöthigt. Im August 1645 wurde der Friede zu Brömsebroe geschlossen. Mehrere skandinavische Provinzen fielen an Schweden, dem zugleich Zollfreiheit im Sund und im Belt bewilligt wurde. Herzog F. wurde ausdrücklich in den Frieden mit aufgenommen. Es ward festgesetzt, daß ihm alle seine Lande und Rechte von beiden Theilen restituirt würden. Die Feindschaft zwischen dem König und dem [19] Herzog war durch diesen Krieg nur vermehrt worden, da der letztere, in ähnlicher Lage wie 1627, mit den Schweden ein Verständniß zu suchen sich genöthigt gesehen hatte und jetzt gerade durch den Frieden im Gegensatz gegen Dänemark eine engere Verbindung mit Schweden fand. Bei den westphälischen Friedensverhandlungen war der Einfluß der beiden Regenten Schleswig-Holsteins nicht von Bedeutung. Auch wurden durch den Frieden selbst die Lande nördlich der Elbe wenig berührt. Die geplante Säcularisation des Lübecker Stiftes bemühte sich Herzog F. abzuwenden, wofür das Lübecker Kapitel sich verpflichtete, sechs Mitglieder des Gottorper Hauses nach einander auf den bischöflichen Stuhl zu erheben. Die im westphälischen Frieden den Territorien gewährte Souveränität diente dazu, die fürstliche Macht selbständiger und bedeutender hervortreten zu lassen. Den Abschluß des Friedens erlebte König Christian übrigens nicht mehr. Er starb am 28. Februar 1648. Seine glänzenden Eigenschaften haben ihm einen großen Namen verschafft, seine rastlose Thätigkeit und Sorge für die Macht und Blüthe seiner Herrschaften, strenge Gerechtigkeit, ein eifrig religiöser Sinn, Liebe zu den Wissenschaften und Künsten. Daneben liebte er aber starke Genüsse, war dem Trunk und den Weibern übermäßig ergeben. Seine Thätigkeit kam auch den Herzogthümern anfänglich in mehr als einer Beziehung zu Gute. Aber er fühlte sich ganz als Däne und ließ den dänischen Standpunkt, je länger er herrschte, desto entschiedener auch in den Herzogthümern hervortreten. – Ihm folgte in der Regierung über Dänemark, Norwegen und den königlichen Antheil von Schleswig-Holstein sein Sohn, König Friedrich III., den bedeutende Regenteneigenschaften auszeichneten. Derselbe bestimmte durch ein Erbstatut vom 24. Juli 1650, daß auch im königlichen Antheil von Schleswig-Holstein stets allein der erstgeborene männliche Leibeslehnserbe in der Regierung nachfolgen solle. An der dänischen Politik ließ er nicht sogleich unbedingt die Herzogthümer Theil nehmen. Auch kam es zunächst nicht zu Feindseligkeiten zwischen ihm und Herzog F. Dieser hatte zuletzt versucht, sich an den Kaiser anzulehnen, erlangte aber von demselben nichts als äußere Gnadenbezeugungen, die Anerkennung seines Titels auch als Erbe von Norwegen und das Prädikat Durchlauchtig. Er suchte deshalb andere Stützen und fand dieselben an Schweden, wofür besonders sein vertrautester Rathgeber Johann Adolf Kielmann wirkte. Fest wurde die Verbindung mit Schweden, als dessen König, Karl X. Gustav, sich 1654 mit des Herzogs Tochter, Eleonore, vermählte, welche enge Verbindung indessen neue Sorge bringen sollte. Die Erfolge, welche Karl X. Gustav im Kriege gegen König Johann II. Casimir von Polen errang, reizten die Eifersucht Dänemarks, welches zugleich den Augenblick, da Schweden mit Polen engagirt war, für geeignet hielt, das im Frieden von Brömsebroe Verlorene wieder zu gewinnen, und den Krieg gegen Schweden beschloß. Herzog F. wäre am liebsten neutral geblieben; die Dänen aber, welche ihm wegen seiner Beziehungen zu Schweden nicht trauten, ließen dies nicht zu und begannen die Feindseligkeiten, indem sie die Gottorper Schanzen bei Stapelholm besetzten. Auf die erste Nachricht hiervon eilte Karl X. Gustav aus Polen durch Pommern und Mecklenburg herbei. Bald waren Holstein und Schleswig, selbst Fridericia, in seinen Händen. Der ungewöhnlich kalte Winter gestattete ihm, von dort aus über das Eis nach den dänischen Inseln vorzudringen. Anfang 1658 war er auf Seeland und zwang Dänemark zum Frieden, welcher am 26. Februar zu Roeskilde abgeschlossen wurde. Dem Herzog F., obgleich er am Kriege selbst keinen Antheil genommen, brachte dieser Friede Großes. Die bisherige Lehnsgewalt Dänemarks über Schleswig und Fehmarn wurde aufgehoben. Ferner ward die Hälfte von den Gütern des Schleswiger Domkapitels nebst dem ganzen Amt Schwabstedt dem Herzog zugesprochen, auch die Aufhebung der dem König und dem Herzog gemeinschaftlich [20] zustehenden Regierung über Prälaten, Ritterschaft und Städte in Aussicht genommen. Somit erhielt der Herzog für seine schleswigschen Länder die völlige ganz unbeschränkte Souveränität. Diese Erfolge wurden aber wieder in Frage gestellt, als König Karl X. Gustav den Frieden bald, nachdem er geschlossen, brach und den Krieg von Neuem begann. Herzog F. betheiligte sich auch jetzt wieder nicht eigentlich am Kriege, aber es war doch bezeichnend, daß sein Sohn Christian Albrecht sich im schwedischen Lager befand. Dänemark, besonders Kopenhagen, leistete diesmal heldenmüthigen Widerstand und wurde unterstützt zur See von Holland und zu Lande von Brandenburgern unter Führung ihres großen Kurfürsten, Kaiserlichen und Polen. Durch diese fremden Truppen hatten die gottorp’schen Lande schwer zu leiden. Die ihm von den Bundesgenossen zugestandene Neutralität sicherte den Herzog nicht vor den Feindseligkeiten dänischer Truppen. Inmitten des Krieges starb Herzog F. zu Tönning, wohin er sich zurückgezogen hatte. Die zu Roeskilde erlangten Vortheile blieben seinem Sohne Christian Albrecht, als nach dem Tode des schwedischen Königs Karl X. Gustav am 5. Juni 1660 zu Kopenhagen ein neuer Friede geschlossen wurde, da Frankreich, England und Holland bei den Friedensverhandlungen dafür eintraten. Tief und dauernd hat Herzog F. eingegriffen in das Geschick seines Landes durch die vollständige Durchführung der Primogenitur in seinem Hause und indem er, gezwungen durch den während seiner Regierung zuerst bedeutender hervortretenden Zwist mit Dänemark, für die Politik seines Hauses eine auswärtige Stütze suchte. Noch in seinem Testamente wies er auf die Krone Schweden hin, welche sein fürstliches Haus in der Noth nie werde ohne Hülfe und Beistand lassen. Herzog F. war ein feiner Herr, sanft und wohlthätig, dabei von ungewöhnlicher Bildung. Er las das alte Testament in der Ursprache und war ein besonderer Freund von mathematischen Studien. Weit berühmt wurden während seiner Regierung die Merkwürdigkeiten der Gottorper Kunstkammer, und die Gottorper Bibliothek, an der namhafte Gelehrte, wie Heinrich Lindenbruch und Olearius, wirkten, gelangte zu wirklicher Bedeutung. In dieser Zeit erschienen auch besonders für die Landesgeschichte wichtige Arbeiten, wie die durch des Johann Meier aus Husum werthvolle Karten auch jetzt noch bedeutsame Chronik Caspar Danckwerths. – Die Schleswiger Domschule wurde verbessert, das Gymnasium zu Bordesholm hergestellt. Auch die Gründung einer Universität in seinem Lande plante Herzog F. und sein Kanzler Kielmann, aber die kriegerischen Ereignisse ließen an die Ausführung dieses Planes nicht denken. – Zu den confessionellen Fragen nahm Herzog F. gleich nach seinem Regierungsantritt Stellung, indem er den streng lutherischen Hofprediger Fabricius, welcher 1610 dem reformirten Paul Cäsar aus Cassel hatte weichen müssen, nach Gottorp zurückberief. Aber aufgewachsen unter dem Einfluß der streitenden Parteien war er von einer für seine Zeit seltenen Mäßigung in der Beurtheilung kirchlicher Fragen. Bereitwillig nahm er die flüchtigen niederländischen Remonstranten bei sich auf und gewährte ihnen volle Freiheit der Religion. Für sie besonders wurde an einem zweckmäßig hergerichteten Platze Friedrichstadt gegründet und mit wichtigen Statuten begabt. Diese Stadt sollte ein Stapelplatz für den Westen werden. Dorthin den Handel mit dem Orient, namentlich den persischen Seidenhandel, über Rußland und die Ostsee zu leiten, gedachte der Herzog, als er in den Jahren von 1633 bis 1638 einen Hamburger Kaufmann, Brüggemann, in zahlreicher Begleitung nach Rußland und Persien sandte, eine Sendung, die allerdings nicht den gewünschten Erfolg hatte. Interessant ist der von Olearius herausgegebene Reisebericht. – Um den Handel seines Landes zu heben faßte der Herzog auch den Gedanken, die Ostsee mit der Westsee durch einen Canal zu verbinden, ohne indessen diesen Gedanken weiter zu verfolgen. – [21] Ein schweres Unglück betraf zu Herzog Friedrichs Zeiten Schleswig-Holstein, als im October 1634 eine gewaltige Sturmfluth die Nordseeküsten verwüstete und ungeheure Verluste an Menschenleben, an Hab und Gut brachte. Die fruchtbare reiche Westküste unterlag fast völliger Verwüstung. Ein großer Theil der früheren Bevölkerung mußte arm und hülflos in die Fremde wandern, während des Deichbaues kundige und mit den nöthigen Mitteln versehene neue Colonisten aus den Niederlanden an ihre Stelle traten und wenigstens zum Theil das Land dem Meere wieder abgewannen. Dauernde Spuren seiner Wirksamkeit hinterließ Herzog F. auch in seiner Residenzstadt Schleswig. Dieselbe wurde um einen neuen Stadttheil erweitert, welcher ihm zu Ehren den Namen Friedrichsberg erhielt. Schloß Gottorp wurde mit großen Gärten im Geschmack der Zeit umgeben. Der Leichnam Herzog Friedrichs ist beigesetzt im Dom zu Schleswig, in der Grabkapelle nördlich vom großen Chor. Zu Häupten des steinernen Sarges steht an der Wand die noch sehr wohl erhaltene, von Olearius verfaßte Grabschrift.

Waitz, Schlesw.-Holst. Geschichte, II. – Lackmann, Einleitung zur Schlesw.-Holst. Geschichte. Neue Schlesw.-Holst.-Lauenb. Provinzial-Berichte, Jahrgang 1833, S. 208 f.