ADB:Adolf I. (Herzog von Schleswig-Holstein-Gottorf)

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Artikel „Adolf, Herzog von Schleswig-Holstein“ von Karl Jansen in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 1 (1875), S. 111–113, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Adolf_I._(Herzog_von_Schleswig-Holstein-Gottorf)&oldid=- (Version vom 16. Oktober 2024, 08:35 Uhr UTC)
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Adolf: Herzog von Schleswig-Holstein, der Stifter der Gottorper Linie des oldenburgischen Hauses, ward seinem Vater Friedrich I. von Dänemark [112] aus dessen zweiter Ehe mit Sophie, Tochter Bogislaws X. von Pommern, 25. Jan. 1526 zu Flensburg geboren. Am Hofe Karls V. machte der Jüngling seine Schule mit Auszeichnung. 1543 berief ihn wie auch seinen älteren rechten Bruder der Stiefbruder König Christian III. heim, um mit ihnen zu einer Theilung des Landes zu schreiten, das nach Friedrichs I. Tode seinen Söhnen insgesammt gehuldigt hatte. Der Widerspruch der Stände, namentlich des hoch angesehenen Johann Rantzau, verzögerte die Theilung, aber verhinderte sie nicht. 1544 auf dem Landtage zu Rendsburg ward sie zwischen den drei Brüdern vollzogen; dem vierten noch unerwachsenen, Friedrich, ward eine Versorgung im geistlichen Stande zugesagt. Fast 20 Jahre später gelang es den Ständen, durch die Bewilligung einer gemeinsamen unter den drei Fürsten abwechselnden Regierung den immer noch festgehaltenen Gedanken der Landeseinheit zum Ausdruck zu bringen. Ungetheilt blieben auch die Stände, Prälaten, Ritterschaft und Städte. Ueber die Belehnung mit den so übernommenen Antheilen an Schleswig von Seiten des königlichen Bruders und Mitfürsten kam es zu einer lange sich hinziehenden Spannung. Dagegen ward das Lehnsverhältniß Holsteins zum deutschen Reiche mit Beseitigung der Ansprüche des Stifts Lübeck 1548 geordnet und das Herzogthum von den drei Fürsten als ein unmittelbares Reichs-Fahnenlehn empfangen. A., mit den engen Verhältnissen seines bunt zerstreuten Fürstenthums nicht befriedigt, war damals bereits durch einen förmlichen Vertrag um eine Pension von 6000 Gulden in den Kriegsdienst des Kaisers getreten, dem er 1548 und 50 auf den Reichstagen zu Augsburg, 1552 gegen Moritz von Sachsen und gegen Heinrich II. von Frankreich bei der Belagerung von Metz zur Seite stand.

Zurückgekehrt in sein Land war er geneigt, die Waffen sofort gegen die Dithmarschen zu wenden, die unter dem Schein der Zugehörigkeit zum Bremer Erzbisthum sich den Leistungen an das Reich entzogen, durch altgermanischen Freiheitstrotz, Fehden und Grenzverletzungen, auch bäuerlich groben Schimpf die fürstlichen Nachbarn reizten und den Anschauungen der Reformationszeit von dem Berufe der Obrigkeit um so verdammlicher erscheinen mußten, als die Berechnung der Dienste Holsteins gegen das Reich auch auf Dithmarschen mit begründet war. König Christian hielt indeß damals und auch später eine gewaltsame Entscheidung zurück. Es gelang dagegen Herzog A. (1556) das Schleswiger, seinen Besitzungen so bequem gelegene Stift durch Wahl des Capitels sich übertragen zu lassen. Als dann 1559 Christian III. starb, zwang A. durch die vollendete Thatsache geheim betriebener Rüstungen, die ihm allein die ganze Erwerbung zuwenden mußten, seinen königlichen Neffen Friedrich II. und seinen Bruder Johann, an dem Eroberungszuge sich zu betheiligen. Sorgfältig vorbereitet und berechnet ward der Krieg auf einer Zusammenkunft in Nortorf am 20. April 1559 endgültig beschlossen und von Hohenwestedt aus am 17. Mai kaum angesagt sofort begonnen. Es glückte, durch den von Johann Rantzau angerathenen Scheinangriff gegen die Hamme und gegen die Tielenbrücke Meldorf von Vertheidigern zu entblößen und den von drei Seiten angegriffenen Ort 3. Juni im Sturme zu nehmen. Damit war die Unterwerfung Süderdithmarschens gesichert. Eine täuschende Bewegung gegen Hemmingstedt erleichterte den Durchbruch auf dem langen und schwierigen Engwege der Tielenbrücke. So war die Hamme umgangen, der Weg nach Heide offen. Erst nach einem blutigen Kampfe nördlich vor der Stadt und einem letzten verzweifelten Ringen in der Stadt ward 13. Juni der Widerstand der Bauern gebrochen. Am 14. unterwarf sich das einst so stolze Gemeinwesen der fürstlichen Gewalt. Da der bisher besonders feindselig erbitterte Herzog A., schwer verwundet, mildere Gesinnungen aussprach, ward nicht blos die Unterwerfung angenommen, sondern auch von den ersten [113] Forderungen nachgelassen und durch eine Art von Vertrag die Gleichstellung der beiden eroberten Landschaften mit der Wolster Marsch in Lasten und Abgaben gewährt. Am 20. Juli erfolgte die feierliche Abbitte und Huldigung des knieenden Volkes. Am 8. Juni ward die Theilung zwischen den drei Verbündeten vollzogen.

Kaum hatte A. diese Unternehmung klug und glücklich zu Ende gebracht, so wagte er es 1560 als Bewerber um die jungfräuliche Königin von England aufzutreten; ohne Erfolg, auch ohne daß er das Motto aus seinem Briefe vom 22. Dec. 1560, spero dum spiro, wahr gemacht hätte. 1564 ward er, nach wiederholten vergeblichen Anfragen anderswo, für Philipps des Großmüthigen Tochter Christina selbst dem schwedischen Könige vorgezogen. Obwol auch noch in spätern Jahren nach außen hin thätig, so 1567 als Bundesgenosse des Kurfürsten August gegen Grumbach und Johann Friedrich von Gotha, 1568 und 1572 gar unter Alba – oder, wie der Prediger Bockelmann in Husum ihm ungestraft predigen durfte: dem Teufel und seiner Großmutter – gegen die Niederlande, wandte er doch auch seinem Lande Eifer und Sorgfalt zu. 1567 gründete er unter Mitwirkung seines gelehrten Superintendenten Paul von Litzen[1] ein gymnasium academicum in Schleswig, 1570 machte er die drei Inseln von Eiderstedt landfest, 1572 gab er ihm ein von seinem Canzler Tratziger ausgearbeitetes Landrecht.

Lange Jahre zogen sich die Streitigkeiten über das Lehnsverhältniß Schleswigs zu Dänemark hin. Erst am 25. März 1579 gelangte man zu dem Vergleiche von Odensee. Das Herzogthum mit Fehmarn wird als ein altväterliches Lehn an alle Herzöge des oldenburgischen Stammes, soweit dieselben nicht bereits abgefunden sind, übertragen. Für beide Lehne wird ein Dienst von 40 Mann zu Roß und 80 zu Fuß geleistet, der Krieg aber nur mit Wissen und Rath der Lehnsträger unternommen. Danach fand am 31. Mai 1580 unter großen Feierlichkeiten die Belehnung sämmtlicher schleswigschen Fürsten statt. Da man aber die Frage wegen der Erbfolge vertagt hatte, so entstand nach dem Tode Johanns, 2. Oct. 1580, sofort zwischen dem Bruder des Erblassers und dem Neffen ein neuer Streit, der einem gewaltsamen Ausbruche nahe führte. Endlich hielt es A. gerathen, einzulenken, 13. Aug. 1581, und nahm mit einer Vergütung von 5000 Mark und der Gleichtheilung fürlieb. So begründeten sich die Besitzverhältnisse in Schleswig-Holstein, die lange gedauert haben: der gottorpsche Antheil an Schleswig umfaßte von den vier Streifen, in die das Herzogthum zerfiel, den südlichsten, Gottorp, Eiderstedt, Husum und den von Tondern, Lügumkloster, Apenrade, der holsteinische Norderdithmarschen, Kiel, Bordesholm, Neumünster, Fehmarn, Oldenburg, Cismar, Tremsbüttel, Trittau, Reinbeck. Mit dem befestigten Herzogthume Gottorp befestigte sich aber auch die Spannung gegen den königlichen Mitherzog, die zu so vielem Unheil geführt und erst mit dem Gottorper Herzogthum geendet hat. Sein Begründer, der rührige A., starb 1586 am 1. Oct. auf seinem nach dem Brande von 1565 neu erbauten Schlosse Gottorp.

v. Lindenhan, Adolf I., in: Neue Schleswig-Holstein-Lauenburgische Provinzialberichte (Altona) 1832.

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. S. 113. Z. 17 v. o. l.: Eitzen (st. Litzen). [Bd. 6, S. 794]