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Artikel „Kielmanseck, Johann Adolph Kielmann von“ von Carsten Erich Carstens in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 15 (1882), S. 719–720, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Kielman,_Johann_Adolf&oldid=- (Version vom 24. November 2024, 22:27 Uhr UTC)
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Kielmanseck: Johann Adolph Kielmann v. K., berühmter Staatsmann, war geboren in der holsteinischen Stadt Itzehoe am 14. October 1612, wo sein Vater das Amt eines Klostervogts verwaltete. Er besuchte die Gelehrtenschule in Lübeck, studirte dann auf verschiedenen deutschen Universitäten und promovirte 1633 in Jena zum Dr. juris. Hierauf machte er eine längere Reise durch Holland, Frankreich und Deutschland und ließ sich dann als Advokat in seiner Vaterstadt nieder. Hier wurde ihm auch das Amt eines Landschaftssyndicus übertragen, das er jedoch nur kurze Zeit verwaltete, indem er 1636 als Rath Herzog Friedrichs III. (Bd. VIII, S. 15 ff.) an den Gottorpischen Hof berufen ward. Der Herzog bediente sich seiner mehrfach zu Gesandtschaften an verschiedene deutsche Höfe, auch an den Reichstag zu Regensburg 1640 und an den Kaiser Ferdinand III., der ihn in den Freiherrnstand unter dem Namen Kielmann v. K. erhob. Er wußte sich das Vertrauen des Herzogs in besonderem Grade zu erwerben und war bei allen politischen Verhandlungen seiner wechselvollen Regierung thätig. 1658 verhandelte er in Kopenhagen, um die dem Herzog gemachten Zusicherungen zur Ausführung zu bringen, er forderte energisch die Souveränität Schleswigs. Als die dänischen Commissarien Bedenkzeit erbaten, soll er gesagt haben: „Ich will kategorische Antwort in 24 Stunden oder ich sende die königl. schwedische Ordre, die ich bei mir im Sacke trage, ohne Verzug der Armee zu, daß sie wieder rumpire und feindlich agire“. Noch höher stieg seine Gunst bei dem Sohne und Nachfolger Friedrichs, dem Herzog Christian Albrecht (Bd. IV, S. 188 ff.), der ihn wie einen Vater verehrte. So nahm er die bedeutendste Stellung im Lande ein, war geheimer Rath, Kammerpräsident, Amtmann in fünf Aemtern, Domherr zu Schleswig und Propst des St. Johannesklosters daselbst. Als er durch den Verkauf des Amtes Bramstedt an Chr. Rantzau dies Amt verlor, überließ dieser ihm dafür zur Entschädigung eine Dompropstenstelle in Hamburg. Er erwarb sich auf diese Weise große Reichthümer und besaß unter anderem vier adeliche Güter: Satrupholm, Oppendorf, Kronshagen, Bundesbüll(?); besondere Verdienste erwarb er sich bei der Gründung der Universität Kiel, für welche der Kaiser schon 1652 ein Privilegium gegeben hatte, die aber erst Christian Albrecht im J. 1665 zur Ausführung brachte. Zwei bei der Einweihung von K. gehaltene Reden sind gedruckt in Torquato, historia inaugurationis, 1666. – Als die Feindseligkeiten zwischen Dänemark und Schweden aufs neue zum Ausbruch kamen, ging K. mit dem Herzog nach Stockholm, wo das frühere Bündniß erneuert ward. Aber König Christian V. nöthigte den Herzog zum Rendsburger Receß vom 10. Juli 1675, in dem er auf alle fremden Bündnisse und die Souveränität verzichten mußte. Als der Herzog aber sich nach Hamburg begab und gegen den aufgedrungenen Vertrag protestirte, K. ihm dahin zu folgen gedachte, ward [720] dieser mit seinen drei Söhnen gefangen genommen und nach Kopenhagen abgeführt. Die Gründe zu dieser Gefangennehmung sind auseinandergesetzt in einer Schrift: „Sendschreiben eines Daenemarckischen von Adel an seinen guten Freund in Deutschland, des fürstl. Schlesw.-Holstein.-Gottorpischen Regierungspräsidenten J. Ad. Kielmani von Kielmannseck und seiner drei Söhne gefängliche Haft betr.“. Es wurde behauptet, daß er die Uneinigkeiten zwischen dem königlichen und herzoglichen Hause unterhalten und alle feindseligen Maßregeln des gottorpischen Hofes angerathen, die Stände in den Herzogthümern gegen den König einzunehmen gesucht, auf dem Landtage Widerspruch gegen die königlichen Propositionen befördert, mit schwedischen Waffen gedroht, satirische Schriften gegen den dänischen Hof veranlaßt habe. Da er im königlichen Antheil des Herzogthums Holstein geboren, sei er Unterthan des Königs und habe dieser ein Recht, ihn gefangen zu nehmen. (Eine handschriftliche Antwort befindet sich in der Kieler Universitätsbibliothek; Ratjen, Handschriften, III, S. 451.) Im vierten Monat nach der Verhaftung starb er im Gefängniß am 8. Juli 1676, 64 Jahre alt. Ein Gerücht sprach von Vergiftung. K. galt für einen Mann von außerordentlichem Verstande und vorzüglichen Eigenschaften des Charakters. Seine Söhne wurden im folgenden Jahre freigegeben. Von ihnen stammt die in mehreren Linien blühende gräfliche und freiherrliche Familie von Kielmansegge, wie sie sich später schrieb. – Es gibt eine von dem Studiosus S. H. Musaeus, nachherigen prof. juris, 1673 in Kiel auf ihn gehaltene Lobrede, von Prof. Morhof mit Vorwort zum Druck befördert. Diese nennt ihn den cimbrischen Herkules.

Vgl. Molleri Cimbr. litt. I. 295. Hegewisch, Schlesw.-Holstein. Geschichte, II. S. 382. Schlesw.-Holst.-Lauenb. Prov. Bl. 1826, 3; 1833, 2. 3.