Eborarii, Elfenbeinarbeiter. Sie bildeten in Rom zusammen mit den citriarii, Citrusholztischlern ein Kollegium, von dessen Statut im J. 1886 ein Stück, vermutlich etwa die Hälfte, in eine Marmortafel eingehauen dort in der 14. Region, Trans Tiberim, gefunden wurde, wo also vermutlich der Sitz des Collegiums war. Es besaß durch Geschenk eines Iulius Aelianus eine Schola und ein Tetrastylum, oder genauer das Recht zur Benutzung desselben, und hier wurden die Feste gefeiert, auf die sich der größte Teil des Inschriftfragmentes bezieht: am Neujahrstage, am Geburtstag und am Thronbesteigungstage des Hadrian, an den Geburtstagen des Iulius Aelianus und seines Sohnes und noch an einem Tage, dessen Bezeichnung nicht erhalten ist. Von dem die Verfassung des Kollegiums enthaltenden Teil der Inschrift ist nur der letzte Paragraph erhalten, aus dem hervorgeht, daß die Verwaltung besorgt wurde von vier jährlich gewählten Curatores unter der Überleitung eines oder mehrerer Quinquennales. Die Zusammenfassung der E. und citriarii in einem Kollegium erklärt sich daraus, daß Luxusmöbel aus Elfenbein und Citrusholz gemacht wurden und gewiß oft beide Handwerke von denselben Personen geübt wurden; beide zusammen bilden die Profession der Luxustischler. Im Edict des Constantin vom J. 337 (Cod. Theod. XIII 4, 2 = Cod. Iust. X 64, 1) erscheinen die E. unter den von den munera befreiten Handwerkern. Ein eborarius CIL VI 9375; faber eburarius VI 9397; eborarius ab Hercule primigenio VI 7655.
Die Inschrift Hülsen Röm. Mitt. V 1890, 287ff. Gradenwitz Ztschr. d. Savignystiftung 1890. 72ff. Waltzing Corporations professionnelles III 316.