Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Gr. Münze, Münzgewicht
Band V,2 (1905) S. 16131633
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Drachme (δραχμή), bedeutet nach Plut. Lys. 17 eine Handvoll des altertümlichen Eisen- oder Kupfergeldes; denn 6 Obolen (die zusammen den Wert einer Silber-D. darstellen), habe man gerade mit der Hand umspannen können. Ähnliche, auf δράξ und δράττεσθαι hinweisende Ableitungen geben Poll. IX 77. Etym. M. s. δραχμή und ὀβελίσκος. Eustath. Il. I p 136, 9. Indem man weiter voraussetzte, dass eine Handvoll auf die eine Schale der Wage und das entsprechende Gewicht auf die andere Schale gelegt wurde, deutete man D. als die Hälfte dessen, was die Wage (στατήρ) trug, und betrachtete sie zugleich als Hälfte eines doppelt so schweren, ebenfalls mit στατήρ bezeichneten Gewichtes. Auf die Mine wurden 50 Statere oder 100 D. gerechnet. Bei den Babyloniern, welche die Minen Goldes und Silbers in je 50 Schekel teilten, bestanden nebeneinander sog. schwere und leichte Gewichte. Ein schwerer Schekel hatte als Hälfte einen leichten Schekel unter sich, und der letztere konnte seinerseits als schweres Gewicht gelten und zwei leichte Schekel unter sich haben (vgl. Denarius § 1. Didrachmon § 1). Die Griechen haben ein für allemal der Hälfte den Namen D. gegeben. Als Hälfte eines schweren Staters phönikischer Währung erscheint eine rhodische D.; dasselbe Gewicht hat aber anderweit als leichter Stater gegolten und eine leichte D. unter sich gehabt (u. § 9). Die für die D. zuerst in Ägypten, dann auch in Griechenland üblichen Zeichen und bedeuteten nichts anderes als die Hälfte, nämlich eines Schekels oder Staters, und fanden ganz folgerichtig, indem man die D. ihrerseits als leichten Stater sich dachte, ihre Verwendung auch für die halbe D. (u. § 18).

Die enge Beziehung der D. zum babylonischen Gewichte hat auch darauf geführt, den Ursprung des Wortes im semitischen Sprachstamme zu suchen. Hussey und Oppert, nachgewiesen bei Hultsch Metrol.² 131, 3. Lewy Die semitischen Fremdwörter [1614] im Griechischen 118. Doch bleibt die Ableitung aus der griechischen Sprache und die Deutung als ,Hälfte‘ wahrscheinlicher, wenn man auch nicht mit Brandis Münz- Mass und Gewichtswesen in Vorderasien 58 so weit gehen wird, die D. als Gewicht oder Münze für eine rein hellenische Schöpfung und dem Morgenlande fremd zu erklären.

2. So verschiedene Gewichtsnormen es auch in Griechenland gegeben hat, überall galt das Talent = 60 Minen = 6000 D.; die D. aber wurde noch in Sechstel oder Obolen geteilt. Es gingen also drei Teilungsarten neben einander, die sexagesimale für das Talent, die centesimale für die Mine und die duodecimale füT den Stater, mithin die Sechstelung für die D.

Seitdem in Griechenland zu Anfang des 7. Jhdts. die Münzprägung begonnen hatte, wurde D. zugleich Ausdruck des Wertes eines Gold- oder Silbergewichtes, und dieser Wert blieb oft längere Zeiten unverändert, wenn auch das Münzgewicht allmählich herabgesetzt wurde. Doch konnten zuletzt auch Verminderungen der Werte nicht ausbleiben, so dass es nötig wurde, die D. als Wertbezeichnung von der Gewichts–D. zu unterscheiden. Daher die häufigen Ausdrücke ὁλκὴ δραχμῆς oder δραχμὴ ὁλκήν oder ὁλκῇ, sowie der bei Späteren übliche Gebrauch, ὁλκή schlechthin im Sinne von D. zu setzen. Metrol. script. I 68, 6. 75, 2. 207, 15. 221, 18. 20. 227, 17 und ähnlich an vielen anderen im Index II 203f. angeführten Stellen. Über die Gleichung des Gewichtes der D. mit dem Denar, der 1/7 Unze wog, und später mit dem Denar von 1/8 Unze s. u. § 16.

3. Im babylonischen System bestanden neben einander eine Gewichtsmine von 60 und eine Goldmine von 50 Schekeln; die letztere verhielt sich also zur ersteren wie 5:6 (Metrol. 400f. 407). Dasselbe Verhältnis bestand aber auch zwischen einer altägyptischen Mine von 50 Kite und der leichten babylonischen Mine, und letztere verhielt sich wieder zu einer Mine von 72 Kite wie 5:6 (vgl. Denarius § 1). Unter den griechischen Münzwährungen waren am verbreitetsten die aeginaeische und die euboisch-attische. Durch Philipp II. wurde in Makedonien eine Silberwährung eingeführt, in welcher der in Vorderasien und auf den Inseln weitverbreitete phönikische Silberstater von 14,55 g. als Tetradrachmon auskam. Die gleiche Währung bestand in Ägypten unter den Ptolemaeern für Gold, Silber und Kupfer. Nun war das Verhältnis zwischen dem euboisch-attischen und römischen Gewichte schon durch Zeugnisse classischer Schriftsteller bekannt, und weiter folgte daraus, nachdem die Gleichung des römischen Pfundes mit 36 ägyptischen Kite erwiesen worden war, die Gleichung der (leichten) euboisch-attischen Mine mit 48 Kite. Demnächst wurde als Norm der aeginaeischen Mine ein Betrag von 662/3 Kite erkannt. Nach den Prägungen des phönikischen Küstenlandes schienen der schweren phönikischen Mine etwa 748 g. zuzukommen; doch war daneben ein Betrag von nur 728 g. für Makedonien, Ägypten und teilweise für Phönikien und die Inseln nachweisbar. Das höhere Gewicht entsprach der sog. königlichen Norm, das niedrigere einer älteren, unmittelbar aus dem Kitegewichte abgeleiteten Norm, die sich [1615] zur königlichen wie 36:37 verhielt und genau auf 80 Kite bemessen war. Die aeginaeische Mine verhielt sich zu dieser phönikischen Mine wie 5:6, und ebenso die phönikische Mine zur schweren euboischen, durch altägyptische und athenische Gewichtstücke beglaubigten Mine, dem Doppelten der euboisch-attischen Mine von 48 Kite. Nissen Iw. Müllers Handb. I² 858. 885. Lehmann Actes du 8e Congrès international des Orientalistes, section sémitique (b) 167ff. 182f. 192ff. 204. Hultsch Metrol. 242. 418 a. E. 645; Abh. Gesellsch. d. Wiss. Leipzig, philol.-hist. Cl. XVIII 2 (1898), 5f. 9. 39ff. 43f. 65ff. 72f. 124ff. 159f.; Jahrb. f. das class. Altertum 1899 I 188ff.

Hieraus ergeben sich die folgenden Normalgewichte: aeginaeische D. = 2/8 Kite = 6,06 g, schwere phönikische und rhodische D. = 4/5 Kite = 7,28 g., leichte phönikische, rhodische und ptolemaeische D. = 2/5 Kite = 3,64 g., schwere euboische D. oder attischer Goldstater (vgl. Didrachmon § 1f.) = 24/25 Kite = 8,73 g., attische (d. i. leichte euboische) D. = 12/25 Kite = 4,366 g.

4. Die aeginaeische D. wird erwähnt von Thuk. V 47, 6, in den hippokratischen γυναικεῖα I (XXII 725 Kühn) und von dem anonymen Alexandriner Metrol. Script. I 301, 11 (vgl. Metrologie 194, 1). Als δ. Ἠγινήη erscheint sie im 3. Jhdt. v. Chr. in den Inschriften von Thespiai und Theben, IG VII 1737, 9. 2419 Col. II 9f. (vgl. ἀργούριον Ἠγινῆον ebd. 1737, 5), als Αἰγιναία um 180 v. Chr. in der delischen Inschrift Dittenberger Syll.² 588, 203f. Bei den Athenern hiess sie, weil sie schwerer und dicker wie die attische war, παχεῖα, Poll. IX 76. Hes. s. παχεῖα (vgl. ebd. λεπτάς. Metrol. 192, 2). Das Gepräge zeigt wie beim Stater und den kleineren Teilstücken auf der Vorderseite die Schildkröte (daher χελώνη soviel als Πελοποννησίων νόμισμα bei Poll. IX 74), auf der Rückseite ein eingeschlagenes, in 8 Dreiecke (später in fünf Abteilungen) geteiltes Quadrat. Die Ausmünzung in Silber hat gleichzeitig mit der des Staters schon zu Anfang des 7. Jhdts. begonnen und ist bis zum J. 404, wahrscheinlich auch noch später fortgesetzt worden, bis an Stelle des Silbers Kupfermünzen traten. Head Catalogue of Greek Coins, Attica etc. LXVff. 129. 134. 138. 140ff. Taf. XXIII 7. 8. XXIV 3. Zusammen mit dem Stater hat die aeginaeische D. als das übliche Courant der Peloponnesier gegolten. Poll. IX 74. Hesych. s. χελώνη. Hultsch Metrol. 191f. Head Catalogue a. a. O. LXV; HN 331.

Das Münzgewicht der aeginaeischen D. hat beim Beginne der Silberprägung etwas über der Norm von 6,06 g. gestanden, entsprechend einem Silberstater von 12,46 g., d. i. der königlichen Norm zu dem Stater von 12.13 g. Daneben finden sich schon in der ersten von 700–550 reichenden Münzperiode Stücke von weniger als 6 g. Daher ist es erklärlich, dass Solon, als er die euboische D. an Stelle der aeginaeischen einführte, die letztere nur zu einem Silberwerte von 5,98 g. ansetzte. Head Catalogue a. a. O. 129. 134 verzeichnet aus der Periode von 700–480 drei D. zu 6,16 - 6,12 g., sechs zu 5,99 - 5,79 g.; später sinkt das Münzgewicht noch weiter herab. Hultsch Metrol. 202; Abh. a. a. O. 61. 95. 97f. Die Angabe bei Poll. IX 76, dass die aeginaeische D. [1616] 10 attische Obolen gegolten habe, ist irrtümlich; wahrscheinlich beruht sie auf einer Verwechslung der aeginaeischen mit der schweren phönikischen oder rhodischen D., deren Normalgewicht systemgemäss mit 10 attischen Obolen sich gleicht (denn nach § 3 ist die schwere phönikische D. = 5/6 schwere euboische D. = 10/6 attische D. = 10 attische Obolen), während auf die aeginaeische D. normal 81/3 attische Obolen oder nach einer bei den Athenern üblichen Abrundung 8 attische Obolen gerechnet wurden. Hultsch Metrol. 192ff.; Abh. a. a. O. 99.

Auf die Prägung von D., Stateren, Triobolen u. s. w. aeginaeischer Währung ausserhalb Aigina kann hier nicht eingegangen werden. Vgl. Brandis Münz-, Mass- und Gewichtsw. 129. 203. 211. 214. Head HNXXXIX. Hultsch Metrol. 191f.; Jahrb. für class. Philol. 1892, 26f.; Abh. a. a. O. 99.

5. Die durch Solon in Athen eingeführte D. euboischer Währung wird ausdrücklich Ἀττική benannt von Thuk. VIII 45, 2. Poll. IX 79. 85f., ferner IG II 697, 7. 813 b, 9. VII 2419 Col. ΙΙ 5f. XII 1, 94, 14. Dittenberger Syll.² 680, 5f. u. ö. Daneben erscheinen auch Berechnungen nach ἀργυρίω Ἀττικῶ δραχμαί in Theben (Mitte des 4. Jhdts. v. Chr.) oder ἀργυρίου Ἀττικοῦ δ. in Akraiphia (1. Jhdt. v. Chr.), IG VII 2418, 10f. 2710, 5f. oder ἀργ. Ἀττικοῦ ΔΓ d. i. δραχμαὶ δεκαέξ, in Delos (um 180 v. Chr.), Dittenberger Syll.² 588, 190 (vgl. Polyb. XXI 32, 8. 45, 19. Hultsch Metrol. 204). Auch die Στεφανηφόρου δραχμαί IG II 476, 29f. 31 sind D. attischer Münze (Metrol. 201, 1). Selbstverständlich bedeutet δραχμή oder ohne weitere Beifügung die attische D. an allen Stellen, wo von Einrichtungen und Ordnungen des athenischen Staates, mit Einschluss der auswärtigen Handelsbeziehungen, die Rede ist. In den athenischcn Staatsrechnungen ist die D. die am häufigsten vorkommende Münze; über ihr steht das Talent, während die Mine wegbleibt, unter ihr der Obolos und dessen Teile (Metrol. 207). Hunderte, Tausende und Zehntausende von D. können lediglich durch die Zahlwörter, wie διακόσιαι, χίλιαι, τρεῖς μυριάδες u. s. w. ohne Beifügung von δ. bezeichnet werden (Metrol. 208, 2).

6. Dass Athen bei seiner Silberprägung das volle euboisch-attische Gewicht als Norm beobachtet und während der Blütezeit des Staates nur teilweise eine kaum merkbare Abminderung sich gestattet hat, ist an der Hauptmünze, dem Tetradrachmon, nachgewiesen worden. Hultsch Metrol. 218. 231, vgl. Imhoof-Blumer Système monétaire euboique 4 (Sonderabzug aus Annuaire de Numism. 1882). Hermann-Blümner Griech. Privataltert.³ 446. Lehmann Actes du 8e Congrès des Orientalistes, sect. sémitique (b) 177. 221f. Auch eine D. des britischen Museums, die aus der ältesten Münzperiode von 594-527 stammt, zeigt das volle Gewicht von 4,37 g.; andere, die zwischen 527 und 322 geschlagen worden sind, stehen auf 4,28 g. oder um weniges niedriger. Noch in der Periode von 220–197 findet sich ein Stück von 4,29 g.; zuletzt aber sinkt in den Serien mit Magistratsnamen aus den J. 196-87 das Münzgewicht auf 4,14–4,08 g. und darunter Head Catalogue of Greek Coins, Attica nr. 27 [1617] 74ff. l48ff. 291ff. 335. 354. 399. 441 u. a., vgl. die Übersicht über früher bekannte D.-Gewichte Metrol. 218, 3. Die D. ist in Athen anfangs selten und erst seit der Mitte des 5. Jhdts. etwas häufiger ausgeprägt worden (Head a. a. O. XXV). Doch ist die Zahl der umlaufenden D. immer weit geringer als die der Tetradrachmen gewesen; dienten doch die letzteren weit über die Grenzen von Attika hinaus als das übliche Courant. Ihrem Werte nach ist die attische D. mit 0,79 Mark zu gleichen (Metrol. 234f.).

Die Typen der attischen D. sind im wesentlichen dieselben wie die der gleichzeitigen Tetradrachmen. Die vorher erwähnte D. aus der frühesten Münzperiode zeigt auf der Vorderseite das im archaischen Stil gebildete Haupt der Athena rechtshin, mit Ohrgehänge und eng anschliessendem Helm, auf der Rückseite im eingeschlagenen Quadrat die Eule und ihr zur Seite links einen Olivenzweig, rechts die Aufschrift ΑΘΕ in altertümlichen Zügen. Head a. a. O. 4 nr. 27, pl. II 8. Die D. der zweiten Periode (527–430) zeigt ein ganz ähnliches, nur feiner ausgeführtes Gepräge (ebd. 9 nr. 74ff., pl. IV 5. 6; HN 312 fig. 213). In der dritten Periode (430-322) ist das Gepräge der D. wie der übrigen Silbermünzen zur höchsten Vollendung des archaischen Stiles gediehen. Head Catalogue 14f. nr, 148ff., pl. V 7–10, vgl. die Beschreibung der Tetradrachmen Metrol. 215, 1. Daran reihen sich die D. des neuen Stiles, auf denen ausser Athenakopf und Eule verschiedene Symbole und die Namen der Magistrate zuerst in Monogrammen (Periode von 220–197), dann (196–87) mit zwei oder mehreren Anfangsbuchstaben oder auch ganz ausgeschrieben erscheinen. Head a. a. O. 28ff. nr. 335 u. s. w., pl. X 4. XI 2, vgl. Metrol. 215f.

Die attische δ. χρυσοῦ oder χρυσίου wird als Hälfte des Goldstaters erwähnt von Polemarchos in dem Fragm. Metrol. script. I 307, 4 (vgl. ebd. 163f.) und bei Hesych. s. χρυσοῦς (vgl. ebd. δραχμὴ χρυσίου. Suid. δραχμή. Hultsch Berl. Philol. Wochenschr. 1894, 304). Auch als Münze ist sie zugleich mit dem Stater und anderen Teilstücken während eines kurzen Zeitraumes, wahrscheinlich vom J. 393 an ausgeprägt worden. CIA II 766 (vom J. 340/339 v. Chr.) Z. 21 Head HN 313: Catalogue of Greek Coins, Attica XXVI. XXVIII.

7. Gewichtstücke, die auf die Norm der attischen D. ausgebracht worden sind, finden sich zusammengestellt bei Pernice Griech. Gewichte nr. 538-547. Unter ihnen sind nr. 538. 540-542 durch die Aufschrift ausdrücklich als D. gekennzeichnet. Diese sowohl als nr. 539 übersteigen das Normalgewicht bis zu 4,7 g., andere stehen bis zu 4,2 g. darunter. Auch die jüngeren, mit dem Zahlzeichen Α versehenen Stücke nr. 594f. scheinen, ähnlich wie die unter Didrachmon § 7 erwähnten, mit Β bezeichneten Stücke, trotz ihres knappen Gewichtes, noch zur attischen Norm zu gehören.

Sehr häufig erscheint in den Inschriften als Zeichen des attischen D.-Gewichtes (vgl. u. § 18).

Bei Ehrengeschenken in der Form von goldenen Kränzen wird zumeist ihr Gewicht nach χρυσοῖ zu 2 attischen D. angegeben; doch kommen, wie Franz Poland mir freundlichst mitteilt, auch [1618] Angaben des Preises nach attischen D. vor. IG II 611, 24f.: στεφανῶσαι αὐτὸν ἀναθήματι ἀπὸ δραχμῶν. ebd. II 5 nr. 573 b (p. 298): στεφανῶσαι ... χρυσῷ στεφάνῳ ἑκάτερεον ἀπὸ Η δραχμῶν. Athen. Mitt. XXI (1896) 299 nr. 6: στεφανῶσαι αὐτῶν ἑκάτερον χρυσῲ στεφάνῳ ἀπὸ δραχμῶν. IG II 171, 7f.: στεφανῶσαι αὐτὸν χρυσῷ στεφάνῳ ἀπὸ χιλίων δραχμῶν. Vgl. die Inschrift von Akraiphia (wahrscheinlich Ende des 2. bis Mitte des 1. Jhdts. v. Chr.), IG VII 4148: στεφανῶσαι αὐτὸν ... χρυσῷ σγτεφάνῳ ἀπὸ διναρίων ἑκατόν, wo mit δινάριον der römische Denar zu 1/7 Unze (s. Denarius § 8 a. E.) gemeint ist. Hiernach stellen sich die Preise der angeführten Kränze der Reihe nach auf 39, 79, 393, 790, 70 Mark. Wollte man die erwähnten Zahlen von D. oder Denaren als Gewichtsangaben deuten, so würde man auf Preise von etwa 470–9500 Mark kommen, was nicht wahrscheinlich ist. In der Inschrift von Mylasa Athen. Mitt. XV (1890) 268f. nr. 20, 10f. wird angeordnet ἀνατιθέναι ... ποτήριον ἀργυροῦν ἢ φιάλην ἀπὸ δραχμῶν Ἀλεξανδρείων ἑκατόν und ähnlich Z. 16f. ποτήρια τρίαἢ φιέλας τρεῖς ἀπὸ δρ. Ἀλεξ. τριακοσίων. Über die Preise von Kränzen handelt auch die 1891 erschienene Berliner Inaug.-Diss. von Schmitthenner De coronarum apud Athnienses honoribus.

8. Nachdem Alexander die Silberprägüng nach attischem Fusse in Makedonien eingeführt hatte, trat an Stelle der Ἀττική die "λεξάνδρειος; (oder Ἀλεξανδρεία oder Ἀλεξανδρινὴ) δ. So rechnen nach Alexander-D. Polyb. XXXIV 8, 7. App. Sic. 2. Über das Vorkommen dieser D. in Inschriften vgl. Hultsch Metrologie 245, 4. Kubitschek o. Bd. I S. 1398; ausserdem sei verwiesen auf IG VII 303, 97f. (Oropos, Mitte des 3. Jhdts. v. Chr.). 2419 Col. II 3f. (Theben). 190, 20 (Pagai). CIG II 3521, 12f. (Gebiet von Pergamon, 239/8 v. Chr.). Dittenberger Syll.² 588, 14 (Delos, etwa 180 v. Chr.), vgl. ebd. Z. 190: ἀργυρίου ... Ἀλεξανδρείου ΔΔ d. i. δραχμαὶ εἴκοσι μία. Athen. Mitt, XV (1890) 268f. nr. 20, 10f. 16f. (1. Jhdt. v. Chr.): ἀ[πὸ δραχμῶν Ἀλεξανδρείων ἑκατόν, bezw. τριακοσίων. Kern Inschr. von Magnesia am Maeander nr. 82, 11f. δραχμὰς Ἀλεξανδρείας εἴκοσι (die Femininform ας ist durch nr. 78, 25 gesichert). Die Gewichte von φιάλαι und andern Geräten werden nach Ἀλεξάνδρειαι bestimmt, CIG II 2855 (Milet, 156 v. Chr.). 2858 (Milet, wohl auch 2. Jhdt. v. Chr.).

Δραχμὰς Δημητριείους εἴκοσιν setzt ein Psephisma von Gonnos in Thessalien zu den Festspielen in Magnesia am Maeander aus. Kern Inschr. v. Magnesia nr. 33, 20 (wahrsch. vom Anfang des 2. Jhdts. v. Chr.). Nach Head HN 204 sind von Demetrios II. von Makedonien (239–229) weder Gold- noch Silbermünzen vorhanden; es werden also wohl 20 Silber-D. (oder 5 Tetradrachmen) des Demetrios Poliorketes gemeint sein, der seit dem J. 306 Tetradrachmen, D. und Triobolen mit der Aufschrift ΒΑΣΙΛΕΩΣ ΔΗΜΗΤΡΙΟΥ ausgemünzt hat (Head HN 202).

Wie die meisten Nachfolger Alexanders haben auch die Könige von Pergamon nach attischem Fusse gemünzt (Head HN 459ff. Imhoof-Blumer Abh. Akad. Berl. 1884, III 3ff.). Daher ist die in einer Inschrift aus römischer Zeit erwähnte [1619] Ἀτταλικὴ δ. als gleichwertig mit der Alexander-D. anzusehen. Altertümer von Pergamon VIII 2 nr. 260, 13f.: ἀναθέντα κατὰ διαθήκην τῇ πόλει Ἀττ[αλικῶν δραχμῶν μ]υριάδας δέκα (vgl. Fränkel z. d. St.).

9. Die phönikische D. ist o. § 3 nach ihren Verhältnissen zur aeginaeischen und euboisch-attischen D. bestimmt worden. Nach der babylonischen und später nach der persischen Währung stellte sie das Silberäquivalent zu dem Dreissigstel des Goldschekels dar (s. Danake). So erhalten wir nach der königlichen Norm des schweren Goldschekels eine schwere phönikische D. von 7,48 g. und als Dreissigstel des leichten Schekels oder Dareikos eine leichte D. von 3,74 g. Für die Münzprägung haben statt des königlichen Gewichtes zumeist die ursprünglichen Normen von 7,28 und 3,64 g. gegolten, statt deren freilich in vielen Prägstätten bald niedrigere Gewichte auskamen. Hultsch Metrol. 418f.; Abh. Gesellsch. d. Wiss. Leipzig, philol.-hist. Cl. XVIII 2 (1898), 69ff. 75f. 43f. Head HN XXXVII: the earliest Greek staters of Phoenician weight ... seldom exoeed 220 grs. (= 14,26 g.).

In dem weiten Gebiete der phönikischen Währung (Metrol. 178f. Head HN XLVI) erscheint die leichte D. bald als Viertel des schweren Staters von 14,55 g., bald als Drittel des babylonischen Staters von 11,22 g. (königliche Norm) oder von 10,91 g. (ursprüngliche Norm). Hier haben wir es nur mit den D. zu thun, die in griechischen Texten ausdrücklich benannt werden, und zwar zunächst mit der rhodischen und ptolemaeischen D.

Ῥόδιαι ΓΗ d. i. μία πέντε ἑκατὸν (δραχμαί) werden angeführt in der ungefähr 180 v. Chr. verfassten Urkunde über die Inventars des Apollontempels und anderer Heiligtümer zu Delos, Dittenberger Syll.² 588, 204. In einer Inschrift von Milet vom J. 156 v. Chr. CIG II 2855 wird ein φιάλιον ... ὁλκῆς Ῥοδίων εἴκοσι erwähnt. Oder es heisst ὑπὲρ ἑκατὸν δραχμῶν τοῦ Ῥοδίου ἀργυρίου, Inschrift von Tenos, wahrscheinlich aus dem 2. Jhdt. v. Chr., CIG II 2334, 4f. (ebd. 6 und 15 sind mit δραχμαί ebenfalls rhodische gemeint), oder ἀργυρίου Ῥοδίου λαπτοῦ δραχμὰς τριακοσίας, bezw ἑκατὸν πεντήκοντα, Inschrift von Mylasa, CIG II 2693 e 10. 13f. (vgl. ebd. 2693f 11 und o. § 5. 8 die ähnlichen Ausdrücke ἀργυρίου Ἀττικοῦ oder Ἀλεξανδρείου δ.). Der Zusatz λεπτοῦ zu ἀργυρίου bedeutet nach Fränkel Inschr. von Pergamon II S. 269 ,Localmünze‘.

Selbstverständlich sind es rhodische D., die in den Inschriften von Rhodos und Lindos IG XII 1, 155, 92. 102. 890, 27. 937, 7. 10–11 entweder als δραχμαί erwähnt oder durch bezeichnet werden. Wahrscheinlich ist hier überall die leichte D. gemeint, die gleiches Gewicht mit der ptolemaeischen hatte und an die attische oder Alexander-D. nahe heranreichte. Ausdrücklich besagt dies die Inschrift von Kibyra vom J. 71 n. Chr. CIG III 4380 a (nochmals herausgegeben von Petersen und Luschan Reisen im südw. Kleinasien II 186): τοῦ Ῥωμαϊκοῦ δηναρίου ἰσχύοντος ἀσσάρια δεκαὲξ ἡ Ῥοδία δραχμὴ τούτου τοῦ δηναρίου ἰσχύει ἐν Κιβύρᾳ ἀσσάρια δέκα, ἐν ᾗ δραχμῇ Ῥοδίᾳ δέδοται ἡ δωρεά. Zehn Asse oder 5/8 des neronischen Denars (s. Denarius § 10) entsprechen einem Silbergewichte von 2,13 g. [1620] Provinciale Münzen pflegten gegenüber dem römischen Reichsgelde etwas niedriger als nach ihrem Metallwert taxiert zu werden; wir gelangen also zu einer leichten rhodischen D. von etwa 3 g. (u. § 10), während die schwere von dem anonymen Alexandriner Metrol. Script. I 301, 10–12 (vgl. die Nachweise Metrologie 562, 3) auf 5/4 Denar, d. i. das Doppelte der leichten D., angesetzt wird.

10. Die Silber-D. nach phönikischem Fusse ist in Rhodos vom Anfang das 4. Jhdts. an bis zum J. 88 v. Chr. ausgemünzt worden. Die Vorderseite zeigt, wie bei den Tetradrachmen, Didrachmen und Triobolen das dem Beschauer fast voll zugewendete Haupt des Helios mit wallendem Haar, anfangs ohne, später mit Strahlenkrone. Auf der Rückseite erscheint die Aufschrift ΡΟΔΙΟΝ und darunter die Rose mit verschiedenen Beizeichen. Daneben zeigen sich bald nach dem J. 400 einzelne Buchstaben und seit dem Ende des 4. Jhdts. ausgeschriebene Magistratsnamen, während der Stadtname, um Platz zu gewinnen, zu ΡΟ gekürzt wird. Die Gewichtsnorm von 3,64 g. wird in der Periode von ca. 400–333 nahezu erreicht; später sinkt das Münzgewicht auf 3,34 g. und in der Periode von ca. 304–166 auf 2,82 g. und darunter, wogegen von 166–88 wieder eine sorgfältigere Ausprägung bis zu einem Gewichte von 3,27 g. eintritt. Head Catalogue of Greek Coins, Caria etc., CVff. 234ff. nr. 38–40. 56–60. 153-187. 235–290 (in der Periode von 304–166 sind nur die D. und ihre Hälfte so niedrig ausgemünzt worden, während die Tetradrachmen und Didrachmen ein Gewicht von 3,37–3,40 g. für die D. ergeben).

Nach attischem Fusse ist in Rhodos in dem kurzen Zeitraume von ca. 408–400, später nach der Alexanderwährung etwa von 189–166 in Gold und Silber gemünzt worden; doch kommen in Silber nur Tetradrachmen, in Gold nur Statere und Triobolen, aber keine D. vor. Müller Numismatique d’ Alexandre le Grand 260 nr. 1154–1167. Head a. a. O. CIIf. CVIIff. 230f. 251f. Die Tetradrachmen der Alexanderwährung dienten lediglich dem auswärtigen Handel; daneben ist allezeit die einheimische Währung in Geltung geblieben, es handelte sich also keineswegs, wie H. van Gelder Gesch. der alten Rhodier 109 annimmt, um eine Münzreform.

In der Epoche von ca. 88–43 v. Chr. hat sich Rhodos an die in Ephesos und anderen Orten Kleinasiens übliche Cistophorenwähning (§ 14) angeschlossen. Doch wurde das Ganzstück, das normal auf 12,73 g. stand, in Rhodos nicht, wie anderwärts, in Viertel, sondern in Drittel geteilt. Man wird diese Drittel passend als rhodische Cistophoren-D. bezeichnen. Das Normalgewicht von 4,24 g. wird durch das Stück bei Head a. a. O. 260 nr. 334 ein wenig überschritten. Andere Stücke (ebd. nr. 335–341) stehen niedriger; doch zeigt auch in dieser Reihe nr. 341 mit 4,32 g. ein reichliches Gewicht. Dem Normalgewichte der attischen D. standen diese Münzen näher als die damals noch umlaufenden D.-Stücke der attischen oder Alexanderwährung, die von vornherein unter der Norm von 4,37 g. ausgebracht und im Verkehre abgenutzt waren.

11. Dass die ptolemaeische D. normal auf [1621] 3,64 g. stand, folgt übereinstimmend aus den Gleichungen von 6 ptolemaeischen mit 5 attischen D., von 3 ptolemaeischen mit 2 alexandrinischen Minen = 40 römischen Unzen, endlich von 15 ptolemaeischen D. mit 2 römischen Unzen. Galen. περὶ συνθέσεως φαρμάκων τῶν κατὰ γένη V 789 Kühn (Metrol. script. Ι 214, 14). Hultsch Metrol. script. I 111ff. 121f.; Metrologie 645. Das Münzgewicht schien nach den früher bekannten Stücken etwas niedriger, etwa auf 3,57 g. zu stehen. Mommsen Gesch. des röm. Münzwesens 40 (Traduct. Blacas Ι 52). Friedlaender und Huber an den Metrol. 647,2 angeführten Stellen. Nach den zahlreichen von Poole Catalogue of Greek Coins, The Ptolemies, veröffentlichten Gold- und Silbermünzen geht allerdings das thatsächliche Gewicht der Gold-D. nicht über 3,57 g. hinaus (berechnet aus drei Pentadrachmen bei Poole S. 24 nr. 1. 4. 6); allein unter den Silbertetradrachmen finden sich mehrere Stücke, die für die D. ein thatsächliches Gewicht von 3,63, 3,64 und darüber hinaus bis 3,72 g. ergeben (ebd. S. 21 nr. 62. 19, 52. 19, 49. 21, 71. 14, 11. 23, 83. 16, 23. 20, 56. 15, 20. 19, 50; die noch höher stehenden Stücke sind ausser Betracht geblieben, weil sie wohl eher zu der u. § 15 dargelegten Norm gehören). Da nun, wie sich noch zeigen wird, unter den ptolemaeischen Kupfermünzen auch das altägyptische Debengewicht und sein Zehntel, die Kite, vertreten sind, welche ebenso beharrlich wie das römische Pfund auf ihrer ursprünglichen Norm sich erhalten haben, so wird auch für die Gold- und Silberprägung ein aus der vollen Norm abgeleitetes D.-Gewicht von 3,64 g. vorauszusetzen sein.

Die D. ist in Gold verhältnismässig selten und auch in Silber nicht gerade häufig ausgeprägt worden. Im Katalog von Poole erscheinen keine ganzen, sondern nur halbe Gold-D. von Ptolemaios I. und II. (S. 19 nr. 48. 20, 53f. 21, 68f. 22, 77. 23, 80f.). Ganze Gold-D. werden angeführt von Boeckh Metrol. Unters. 141 (64–66 Par. Gran = 3,40–3,51 g.). Mionnet Poids des médailles 206 (581/4 und 591/2 Par. Gran = 3,10 und 3,16 g.). Die Zahl der ganzen und halben Silber-D. ist bei Poole im Verhältnis zu der erstaunlichen Menge von Tetradrachmen eine nur geringe (2; 13f. 3, 15f. 63, 19f. 105, 11. 122, 1. 41, 11. 105, 12), leicht erklärlich, weil statt der kleineren Silberwerte die Kupfermünze einzutreten pflegte.

12. Die ptolemaeische Kupferprägung lässt sich vom J. 315–30 v. Chr. verfolgen. Unter Ptolemaios I. waren die höchsten Stücke Hexadrachmen und Pentadrachmen. Erstere reichen ziemlich nahe an das Normalgewicht von 21,8 g.; letztere bleiben um etwa 1 g. hinter der Norm von 18,2 g. zurück. Ausserdem sind noch Didrachmen, D. und Teilstücke geschlagen worden. Unter Ptolemaios II. und später unter VI. und VIII. erscheinen als schwerste Kupfermünzen Stücke von 93,6-84,8 g., die offenbar auf die Norm des altägyptischen deben (auch uten oder ten gelesen) = 90,96 g. hinweisen (vgl. Grenfell Revenue Laws 234. Meyer Handwörterb. d. Staatswiss. V² [1900] 913f.). Ordnet man demgemäss auch die kleineren Kupfermünzen Ptolemaios II. und seiner Nachfolger ein, so ergiebt sich eine Reihe [1622] vom Deben bis zu einer kleinsten Kupfereinheit = 1/100 Deben = 1/10 Kite, welche genau = 1/4 ptolemaeische D. ist. Nächst dem Deben sind in der Ausmünzung vertreten Stücke von 80 Einheiten = 20 D., 50 Einheiten = 121/2 D., 40 Einheiten = 10 D. und weiter mehrere andere Stufen (Hexadrachmon, Pentadrachmon, Tetradrachmon u. s. w.) bis zu 4, 3, 2, 11/3 und 1 Kupfereinheiten = 1, bezw. 3/4, 1/2, 1/3, 1/4 D. Dieses ganze System ist zu ersehen aus den von Poole Catalogue a. a. O. XCII gegebenen Nachweisen über die thatsächlichen Münzgewichte, die freilich durch ihn selbst und durch Grenfell Revenue Laws of Ptolemy Philad. 233ff. eine andere Deutung erfahren haben. Eine nähere Untersuchung wird wahrscheinlich ergeben, dass neben der ptolemaeischen D. in den volkstümlichen Rechnungen noch eine D. zu 1/2 Kite, die sich zur ptolemaeischen wie 5:4 verhielt, bestanden hat. Gleichen Wert wie der ptolemaeische Rechnungsobolos 1/6 Silber-D. hatte eine Kupfermünze von 73 g. oder darunter. Weiter wird sich die Untersuchung auf die Prägstätten der einzelnen Reihen, sowie auf das Vorkommen einer zweiten höheren Norm neben der phönikisch-ptolemaeischen (u. § 15) zu richten haben.

Nach der Münzordnung Ptolemaios I. war das Silber zum 120fachen (nicht zum 60fachen) Werte des Kupfers angesetzt. Der von Letronne vermutete Ansatz (Metrol. 647, 1) 1 Oktadrachmon in Gold = 100 D. Silber = 1 Talent Kupfer wird bestehen bleiben, nur dass als Kupfertalent ein schweres von 6000 D. zu 7,28 g. oder 12000 leichten ptolemaeischen D. einzutreten hat. Mithin galt 1 D. Gold = 121/2 D. Silber = 1500 D. Kupfer = 60 Deben = 6000 kleinsten Kupfereinheiten. Auch das Pentadrachmon in Gold und sein Zehntel, die halbe D., ordneten sich leicht als Werte von 300, bezw. 30 Deben Kupfer in dieses ägyptisch-griechische System ein.

Um die Ausgleichung zwischen Silber- und Kupferwerten zu erleichtern, wurde als kleinste Silbereinheit der Obolos = 1/6 D. gesetzt, obgleich es eine Münze von diesem Betrage nicht gab. Nach dem Wertverhältnis von 120:1 kamen auf diese Silbereinheit 20 Kupfer-D.; das war ein Kupfergewicht von etwa 73 g., welches teils unmittelbar durch Zwanzigdrachmenstücke (s. o.)f teils durch die entsprechende Summierung der kleineren, bis herab auf 1/4 D. stehenden Kupferwerte dargestellt wurde. Eine Kunde von dieser Silbereinheit, die seit dem 3. Jhdt. v. Chr. bis. in die römische Zeit die Ausgleichung zwischen Silber- und Kupfergeld vermittelte, hat sich in der Gewichtstafel Ἐκ τῶν Κλεοπάτρας κοσμητικῶν (Metrol. script. I 234, 13. 254, 23) erhalten: δραχμὴ δὲ καὶ ἄλλη ὁμωνύμως καλεῖται Αἰγυπτιακή, ἥτις ἕκτον μέρος ἐστὶ τῆς Ἀττικῆς δραχμῆςἄγουσα ὀβολὸν α’. Mit der attischen D. ist hier die ptolemaeische Silber-D. gemeint; ihr Sechstel wird richtig durch ἄγουσα ὀβολὸν α’ definiert, als Name der Silbereinheit aber ist Αἰγυπτιακὴ δραχμή statt ὀβολός gewählt.

Die Wertgleichung dieser Rechnungseinheit mit 20 Kupfer-D. wird durch eine andere, volkstümliche Rechnungsweise bestätigt, die in verschiedenen demotischen Urkunden aus den Zeiten von Ptolemaios IV. bis VI. vorkommt. Wie nach [1623] altägyptischem Brauche das Deben in 10 Kite und die Kite in 10 kleinste Einheiten zerfiel, so ist auch die in den demotischen Rechnungen erscheinende Silber-D. in Zehntel geteilt worden. Bei der Begleichung einer Silberforderung durch Kupfergeld wurden dann 24 Kupfer-D. gleichwertig mit 2 Zehnteln der Silber-D. gesetzt. Revillout Lettres sur les monnaies égyptiennes, Paris 1895, 209f. 238ff. Droysen S.-Ber. Akad. Berl. 1882, 230ff. Wenn nun das Fünftel der Silber-D. gleich 24 Kupfer-D. galt, so kommen, wie wir vorausgesetzt haben, auf das Sechstel oder den Obolos 20 Kupfer-D., und nach beiden Rechnungsweisen verhält sich das Silber zum Kupfer wie 120:1. Damit ist zugleich die Annahme von Droysen a. a. O. 231 widerlegt, dass der Ausgangspunkt des ptolemaeischen Währungssystems die Gleichung von 1 Silber-D. mit 20 Kupfer-D. gewesen sei. Niemals hat man in Ägypten daran gedacht, dem Kupfer im Verhältnis zum Silber einen so hohen Wert beizulegen; die 20 Kupfer-D. waren nicht gleichwertig mit der ptolemaeischen Silber-D., sondern mit der kleinen Αἰγυπτιακὴ δ., d. i. dem Obolos.

Der Obolos wurde rechnungsmässig in Achtel, χαλκοῖ, geteilt. Es galt also 1 Rechnungs-Chalkus = 21/2 Kupfer-D. = 10 kleinsten Kupfereinheiten oder einer Kite Kupfer (s. o.).

So waren im 3. Jhdt. v. Chr. Kupfer und Silber neben einander im Umlauf; selbst grössere Beträge konnten ebenso gut, wie in Silber, auch in Kupfer gezahlt werden. Wilcken Griech. Ostraka I 719. Wenn nun nach dem τελωνικὸς νόμος für gewisse Steuern die Zahlung in Silber vorgeschrieben war, so wurde doch die Zahlung in Kupfermünze gegen ein Aufgeld von nahezu 10 Procent zugelassen, und dies kam dadurch zum Ausdruck, dass 261/4 statt 24 Obolen auf jeden Steuerbetrag von 4 D. Silber eingefordert wurden. Unter Ptolemaios V. (205–181) scheint das Silber mehr und mehr aus dem Verkehr geschwunden zu sein; die Kupferzahlungen wurden seitdem auch für Silberforderungen zur Regel, wobei als Aufgeld 91/3 bis nahe an 101/2 Procent verlangt wurden. Wilcken a. a. O. 719ff. Grenfell Revenue Laws of Ptolemy Philad. 195f. 199ff. Über die ähnlichen Zahlungsordnungen unter römischer Herrschaft s. u. § 17.

13. Über eine Reihe anderer D., die teils von griechischen Schriftstellern teils in Inschriften erwähnt werden, geben wir eine Übersicht in alphabetischer Reihenfolge.

Eine δραχμὴ Χαλκιδική wird erwähnt in der Inschrift vom J. 329/8 IG II 5, 834 b Col. II 88 (Dittenberger Syll.² 587, 301). Die Gemeinden der Chalkidike haben bis gegen Ende des 5. Jhdts. nach euboischem Fusse gemünzt und sind dann zu dem phönikischen übergegangen. Brandis Münz-, Mass- und Gewichtswesen 224. 250. Head HN 181ff. Die erwähnte D. war also wahrscheinlich auf ein Normalgewicht von 3,64 g. geschlagen (§ 3 a. E.).

D. von Chios. Nach Xen. hell. I 6, 12 zog der Befehlshaber der spartanischen Flotte Kallikratidas im J. 406 gegen Methymna, ἐκ Χίου πενταδραχμίαν ἐκάστῳ τῶν ναυτῶν ἐφοδιασάμενος. Chios hat vom Anfang des 5. bis zur Mitte des 4. Jhdts., später auch seit 84 v. Chr. bis in die [1624] Kaiserzeit nach einer Norm geprägt, die sich zur phönikischen wie 27:25 verhielt (u. § 15). Das Ganzstück war ein schwerer Stater oder Tetradrachmon im Normalgewicht von 15,72 g., dem ein leichter Stater oder Didrachmon von 7,86 g. zur Seite stand. Als Teile des leichten Staters kommen Hälften oder D., Drittel und Viertel vor. Bei Head Catalogue of the Greek Coins of Ionia 328f. sind unter nr 2. 6–9 fünf leichte Statere verzeichnet, die zwischen 7,94 und 7,81 g. wiegen und im Durchschnitt genau das Normalgewicht von 7,86 g. darstellen. Auch das Drittelstück nr. 13 erreicht mit 2,62 g. die volle Norm. Ehenso beweisen zwei D. jüngerer Prägung zu 3,95 g. bei Brandis Münz-, Mass- und Gewichtswesen 466 und eine zu 3,90 g. bei Head nr. 56, dass noch in der Zeit nach Alexander die genaue Norm nicht in Vergessenheit geraten war. Die schweren Statere sind verhältnismässig niedriger ausgekommen; insbesondere finden sich während des Zeitraumes von 412–350, innerhalb dessen der von Xenophon erwähnte Vorgang fällt, als höchste Münzgewichte nur 15,24–15,19 g. (Head nr. 31. Brandis 465), während die Mehrzahl der Stücke noch etwas niedriger steht. Daher erklärt es sich, dass dieser Stater = 1/40 der aeginaeischen Mine = 21/2 aeginaeischen D., d. i. gleich einem Silbergewichte von 15,15 g. gerechnet und τεσσαρακοστὴ Χία (Thuk. VIII 101) benannt wurde. Der Spartaner Kallikratidas rechnete nach aeginaeischem Gelde; er erhob eine Contribution von 2 chiischen Stateren für den Kopf seiner Schiffsmannschaften oder nach aeginaeischer Währung eine πενταδραχμία (Brandis 122f.). Da zu jener Zeit 3 aeginaeische D. = 4 attischen galten, so wurde der chiische Stater wahrscheinlich gleich 31/3 attischen D. gerechnet (Metrol. 193, 5. 554, 5).

Eine δραχμὴ Δηλία erscheint in dem ca. 180 v. Chr. abgefassten Inventarverzeichnis des Apollontempels und anderer Heiligtümer zu Delos, Dittenberger Syll.² 588, 190. Damit ist eine D. Silbers, und zwar vermutlich eine leichte, die der rhodischen gleich war, gemeint. Hultsch Metrol. 555, 5. Head HN 413. Auch Kupfer-D. hat es um diese Zeit gegeben: Δηλίου χαλκοῦ ■■ d. i. 4 D. 31/2 1/4 Obolen, Syll. a. a. O. Z. 193. Die vom anonymen Alexandriner erwähnte und der rhodischen gleichgestellte Δηλιακή war eine schwere D.; sie ist, wie die schwere rhodische D., im 1. Jhdt. n. Chr. ihrem Werte nach zu 11/4 römischen Denaren angesetzt worden (o. § 9 a. E.).

Ἐφεσία δραχμή: s. u. §. 14.

Inseldrachme: s. νησιωτικὴ δ.

In einem gegen Anfang des 2. Jhdts. v. Chr. ergangenen Psephisma von Ithaka werden δ. ἐπιχώριαι δεκαπέντε erwähnt. Kern Inschr. v. Magnesia a. Maeander nr. 36, 20. Da im 2. Jhdt. v. Chr. die attische oder Alexanderwährung allgemeine Geltung hatte, so ist mit ἐπιχώριαι δ. wahrscheinlich aeginaeisches Silbergeld gemeint, dessen D. damals auf 5,5 bis 5,2 g. stand und die Geltung von 1/3 Alexander-Tetradrachmen hatte. Head Num. Chron. 1881, 177ff.; HN 291ff. Hultsch Jahrb. f. class. Philologie 1892, 26f.

Eine Gold-D. von Karystos wird in der vorher angeführten Inschrift von Delos um 180 v. Chr. [1625] erwähnt, Dittenberger Syll.² 588, 189: Χαρυστία χρυσῆ Head HN 302 führt aus dem Zeitraum von 197–146 v. Chr. eine Goldmünze mit der Aufschrift ΚΑΡΥ im Gewichte von 49,3 grains = 3,19 g. an. War dies vielleicht ein Pentobolon der Alexanderwährung, im Werte von 10 Silber-D.?

In Korinth war die übliche Silbermünze ein Stater im Gewichte eines attischen Didrachmon = 8,73 g. Die korinthische D. war = 1/3 dieses Staters = 2,91 g. In einer gegen Anfang des 2. Jhdts. v. Chr. abgefassten Inschrift von Magnesia am Maeander (Kern Inschr. v. Magnesia nr. 46, 41) setzen die Kerkyraeer als Gabe zu den Festspielen ἀργυρίου Κορινθίου δραχνὰς ἑκατὸν πεντήκοντα = 100 D. der damals allgemein geltenden attischen oder Alexander-Währung aus. Die einheimische Prägung von Kerkyra folgte dem aeginaeischen Fusse, dessen D. etwa seit dem J. 300 auf 5,5 bis 5,2 g. stand und die Geltung von 1/3 Alexander-Tetradrachmon hatte. Vgl. ausser den oben zum Psephisma von Ithaka gegebenen Nachweisen Head HN 275. Hultsch Metrol. 555.

Die milesische D. erscheint als Gewicht in der 156 v. Chr. verfassten Inschrift von Milet CIG II 2855, 19f.: φιάλη ὁλκὴν ἄγουσα Μιλησίας ἐνενήκοντα. In einer anderen milesischen Inschrift, die wohl ebenfalls in das 2. Jhdt. v. Chr. zu setzen ist, wird sie die einheimische genannt, ebd. 2858, 6f.: φιάλη … ὁλκὴ ἐπιχώριαι ἐνενήκοντα. Milet hat im Laufe von sechs Jahrhunderten Münzen nach verschiedenen und zum Teil von den sonst üblichen Währungen ganz abweichenden Normen geprägt. In der Periode von 700–494 v. Chr. hat es Elektronstatere von 14,19 g. normal und Silberstatere von 12,01 g. geschlagen. Ein Elektronstater galt gleich 12 Silberstateren; die duodecimalen Teile des Elektronstaters bis herab zum Zwölftel standen der Reihe nach gleichwertig mit 9, 6, 4, 3, 2, 1 Silberstateren. Hultsch Abh. Gesellsch. d. Wiss. Leipzig, philol.-hist. Cl. XVIII 2 (1898), 166-169. Darauf folgte während des Zeitraums von ca. 478–390 die Ausprägung von halben D. und Drittel-D. nach attischem Fusse, dann lösten verschiedene Währungen einander ab, unter denen nur die Prägung von D. nach phönikisch-rhodischer Währung um 350–334 bisher sich hat bestimmen lassen, während andere Normen, nach denen bis ca. 190 v. Chr. gemünzt worden ist, noch der Aufklärung bedürfen. Head Catalogue of the Greek Coins of Ionia 185ff. Endlich in einer um 190 v. Chr. beginnenden Periode erscheinen Goldstatere nach attischem Fusse und daneben in Silber D. zu 1/3 des phönikisch-rhodischen Staters von 14,55 g., d. i. zu 4,85 g. normal (die thatsächlichen Gewichte stehen zwischen 4,88 und 4,61 g., ein Stück von 4,20 g. ist untermünzt. Dazu kommen halbe D. zu 2,42 g. normal. Head a. a. O. 195 nr. 115–120. In den Stücken zu 4,85 g. erkennen wir die inschriftlich bezeugten milesischen D., die dem phönikischen Gewichte zugehören, nicht der Cistophorenwährung (u. § 14), wie Head annimmt. Es wog also jede der oben erwähnten Phialen, wie 90 einheimische D., so 30 phönikische Statere oder 1 attische Mine, und je 9 milesische D. des 2. Jhdts. v. Chr. galten gleich 3 phönikischen Stateren oder 10 attischen D.

[1626] Eine νησιωτικὴ δραχμὴ erwähnt der anonyme Alexandriner Metrol. script. I 301, 12f. vgl. mit Lagarde Symmicta I 168, 36. Sie stellte vermutlich ein auf etwa 10 g. herabgemindertes Gewicht des aeginaeischen. bezw. babylonischen Staters dar, wie es das auf Kreta und anderen Inseln von früher umlaufende Silbergeld aufweisen mochte. Nach dem anonymen Alexandriner verhielt sich die Insel-D. zur schweren rhodischen D. (§ 9) wie 6:5. Da die letztere auf den Wert von 11/4 Denar herabgesetzt war, so kommt auf die Insel-D. 11/4 Denar; auch hier war also die provinciale Münze merklich unter dem nach dem thatsächlichen Gewichte ihr zukommenden Silberwert angesetzt worden. Mommsen Gesch. des röm. Münzw. 47f. Hultsch Metrol. 563. Head HN 383.

Nach dem Inventarverzeichnis von Delos (Dittenberger Syll.² 588, 204) fand sich dort um 180 v. Chr. im Tempel der Artemis (ebd. Z. 179) ausser aeginaeischen und rhodischen D. auch eine Σικυωνία δραχμή vor. Da Sikyon seit dem J. 251 als Mitglied des achaeischen Bundes nur halbe D. nach aeginaeischer Währung geprägt hat (Head HN 351), so scheint die im Tempelschatz aufbewahrte D. aus der Zeit um 400-322 gestammt zu haben (ebd. 345).

Die Insel Tenos prägte in Silber nach rhodischer Währung leichte Statere oder Didrachmen und Halbstatere oder D., sowie Drittel und Viertel des Staters. Obgleich diese Münzen mit ihrem thatsächlichen Gewichte den rhodischen keineswegs nachstanden, hatten sie doch nicht den gleichen Curs mit jenen; denn von den Wechslern pflegten 105 δραχμαὶ αἱ Τήνιαι für 100 rhodische D. gefordert zu werden. CIG II 2334, 4–10 (Tenos, wahrscheinlich zu Anfang des 2. Jhdts. v. Chr.). Mommsen Gesch. des röm. Münzw. 40, 120. Hultsch Metrol. 562, 7. Head HN 420f.

14. In dem schon mehrfach erwähnten, um 180 v. Chr. verfassten Inventarverzeichnis des Apollontempels und anderer Heiligtümer zu Delos (Dittenberger Syll.² 588) werden Z. 40 eine δραχμὴ καὶ τέτραχμον Ἐφέσιον und Z. 190 ein Ἐφέσιος στατήρ aufgeführt. Es gab also damals in Ephesos einen schweren Stater von 4 D., einen leichten Stater von 2 D. und dessen Hälfte. Dies wird durch die gleichzeitige Münzprägung vollauf bestätigt. In dem Zeitraume von 202–133 hat Ephesos, ausser D. attischen Fusses, nach einer neu eingeführten Währung Tetradrachmen von 12,73 g. und dazu Hälften und Viertel ausgebracht und später die Prägung der Tetradrachmen bis zum J. 48 v. Chr. fortgesetzt. Die Vorderseite dieser Münzen zeigt eine halb offene Cista mystica, aus welcher eine Schlange sich hervorwindet. Die Ganzstücke hiessen davon Cistophoren; ihr Normalgewicht hielt genau die Mitte zwischen dem leichten babylonischen Silberstater von 10,91 g. und dem schweren phönikischen Stater von 14,55 g. Es war eine altägyptische Norm, die schon zur Zeit der VII.–IX. Dynastie als Verkehrsgewicht bestanden hat und später unter Amenemhat III. (19. Jhdt. v. Chr.), sowie weiter herab bis zur XVIII. Dynastie (um 1545–1350) als Goldgewicht bezeugt ist. Hultsch Abh. Gesellsch. d. Wiss. Leipzig, philol.-hist. Cl. [1627] XVIII 2 (1898), 195. 111ff.; Jahrb. f. d. class. Altertum 1899 I 193. Head Catalogue of the Greek Coins of Ionia 63ff.; HN 461f. 497.

Das Münzgewicht der Cistophoren setzte Head (HN 462) zu 195 grains = 12,64 g. an, doch wird die bereits erwähnte Norm von 12,73 g. erreicht oder noch überschritten von einigen Tetradrachmen von Ephesos, Pergamon und Parion. Head Catal. Ionia, Ephesos 64 nr. 151; Mysia, Pergamon 123 nr. 87. 124, 105; Parion 99, 60. Imhoof-Blumer Abh. Akad. Berl. 1884 III 17. Nur unerheblich bleiben hinter der Norm zurück die Stücke von Ephesos nr. 152. 165, Parion nr. 58 u. a. Freilich ist der Münzfuss im allgemeinen bald unter 12,7 g, später noch weiter bis auf etwa 12,4 g. gesunken (bei Imhoof-Blumer sind neben dem schwersten Stücke von 12,74 g. andere von 12,57–12,07 g. verzeichnet).

Ausser Ephesos in Ionien, Pergamon und Parion in Mysien haben noch mehrere andere kleinasiatische Städte im 2. und 1. Jhdt. v. Chr. Ganzstücke nach der Cistophorenwährung gemünzt. Head HN 462. Imhoof-Blumer a. a. O. 17ff. 30ff.

Als dem Viertel des Ganzstückes kam der Cistophoren-D. ein Normalgewicht von 3,18 g. zu (die von Head Catal. Ionia, Ephesos nr. 155 angeführte D. wiegt 3,06 g.). Dass in Rhodos ca. 88–43 v. Chr. Drittel des Ganzstückes gemünzt worden sind, wurde oben § 10 a. E. gezeigt.

15. Als Ursprungsgewicht der karthagischen Münzprägung hat eine altägyptische Mine von 786 g. zu gelten, die nach dem Verhältnis von 5:6 aus der sog. schweren Libralmine von 655 g. (= 2 römische Pfund) abgeleitet worden ist. Nach einem Steingewichte von Kahun, das der XII.–XIII. ägyptischen Dynastie (etwa 2000 bis nach 1700 v. Chr. nach Steindorff Blütezeit des Pharaonenreichs 167) angehört, zerfiel diese Mine in 30 Teile, weshalb sie die ,Dreissigermine von Kahun‘ benannt wird; doch ist sie ursprünglich nicht in Dreissigstel, sondern in 60 Schekel geteilt worden. Ausserdem bezeugt ein Gewichtstück von Gurob durch die Aufschrift eine Einheit von 7,86 g., d i. genau 1/100 ebenderselben Mine, auf welche demnach ausser der sexagesimalen auch die centesimale Einteilung angewendet worden ist. So erhalten wir als Fünfzigstel einen schweren Schekel von 15,72 g., als Hundertstel einen leichten Schekel von 7,86 g. und dazu eine Hälfte von 3,93 g., oder nach griechischer Auffassung ein Tetradrachmon, ein Didrachmon und eine D., denen sich verschiedene andere Nominale vom Dodekadrachmon bis herab zur halben D. anschliessen. Hultsch Abh. Gesellsch. d. Wiss. Leipzig, philol.-hist. Cl. XVIII 2 (1898), 139ff. 143ff. 160.

Die Mine von 786 g. steht in leicht erkennbaren Beziehungen zu anderen hier in Betracht kommenden Gewichten des Altertums (Abh. a. a. O. 160). Zu der schweren phönikischen Mine verhielt sie sich wie 27:25, zu der attischen Mine wie 9:5. Das Tetradrachmon von 15,72 g. stand zum phönikischen Tetradrachmon wie 27:25, zum attischen wie 9:10.

Ptolemaios I. hat, ehe er den Königstitel annahm, vom J. 323 an Silber nach attischem Fusse [1628] und von 316–305 Tetradrachmen nach der Norm der Dreissigermine von Kahun zu dem vollen Gewichte von 15,72 g. ausgemünzt. Als König ging er zur phönikischen Währung über (o. § 11); doch erscheinen daneben unter seiner und seines Nachfolgers Regierung auch Tetradrachmen nach der Norm von 15,72 g., die freilich, ähnlich wie in Rhodos und Chios, bis 15,05 g. und darunter herabgegangen ist. Ein unter Berenike II. geprägtes Oktadrachmon ist stark oxydiert und wiegt jetzt 31,98 g., mag aber im ursprünglichen Zustande nahe an die Norm von 31,44 g. gekommen sein. Poole Catalogue of Greek Coins, Ptolemies 3ff. nr. 19–36. 41–51 (das volle Normalgewicht ist vertreten durch nr. 19 und 41; die Stücke 27 und 51 übersteigen es noch ein wenig). Ein vermindertes Gewicht von 15,05–14,77 g. zeigen die Stücke S. 17, 30. 16, 23. 23, 83. 85. Das Oktadrachmon der Berenike II. ist S. 59, 2 verzeichnet.

Auf die volle Norm dieser Währung sind in Chios schon seit Anfang des 5. Jhdts. leichte Statere von 7,86 g. und dazu Hälften und Drittel geprägt worden, während in der Periode von 412-350 für das Tetradrachmon ein niedrigeres Münzgewicht von 15,24–15,19 g. gegolten hat (o. § 13). Auch Rhodos hat von 400–333 Tetradrachmen nach dem verminderten Gewichte geschlagen; doch stehen dieselben verhältnismässig etwas höher bis zu 15,33 g. Head Catalogue, Caria 23lf. nr. 11–25. Auf beiden Inseln wurde der Verminderung im Münzgewichte wohl dadurch eine Grenze gezogen, dass je zwei Tetradrachmen noch etwas mehr als 5 aeginaeische D. (o. § 13), und je drei Stücke mehr als 10 attische D. wogen, so dass ein Tetradrachmon im Handelsverkehr den Curs als 1/40 der aeginaeischen Mine = 1/30 der attischen Mine behaupten konnte.

Die genaue Norm des schweren Staters von 15,72 g. = 1/100 der Dreissigermine von Kahun, die in Ägypten schon um 2000 v. Chr. bestanden hat, ist also von Ptolemaios I. neben der ebenfalls dort einheimischen phönikischen Norm für die Silberprägung verwendet worden, und schon um etwa zwei Jahrhunderte früher hat Chios leichte Statere und Teilstücke auf dieselbe genaue Norm ausgebracht. Auch Karthago hat in Gold und Silber, später auch in Elektron und Weisskupfer (Potin) nach dieser Norm gemünzt, nur haben wir hier als Einheiten die Hälfte des leichten Staters, d. i. die D. von 3,93 g., und wiederum als deren Hälfte eine leichte D. von 1,96 g., bezw. für die Ausgleichung der Werte von Gold und Silber eine kleinste Einheit von 0,98 g. = 1/2 leichte D. zu setzen. Hultsch Metrol. 423ff; Abh. a. a. O. 143ff. Das Gewicht der karthagischen D. war von Zobel und Brandis (Abh. a. a. O. 144, 5) auf 3,92 g., mithin fast genau auf die später aus dem Dreischekelgewicht von Gurob (Abh. a. a. O. 143) und aus der Vergleichung mit der schweren Libralmine abgeleitete Norm, angesetzt worden. Hiernach sind die Metrol. 425f. verzeichneten, nach einer D. von 3,90 g. berechneten Gewichte auf 1,96 g., 3,93 g. u. s. w. zu erhöhen, wie aus Abh. a. a. O. 146 hervorgeht. Vgl. Dekadrachmon, Didrachmon § 6, Dodekadrachmon.

16. Der auf 1/7 Unze ausgebrachte römische [1629] Denar (s. Denarius § 7. 9) erscheint bei Galen περὶ συνθέσεως φαρμάκων τῶν κατὰ γένη V (XIII 789 Kühn, Metrol. script. I 214, 15) und in der Gewichtstafel Metrol. Script. I 232, 8 als δραχμή. Diese Gleichstellung des Denars mit der attischen D. findet sich bei griechischen und römischen Autoren seit Polybios und Varro sehr häufig; ja es bildete sich durch die Umrechung von Sesterzen und Denaren zu D. und Talenten ein attisch-römisches Rechnungstalent heraus, das eine feste Beziehung zu dem römischen Gewichtsystem erhielt, seitdem Nero den Denar auf 1/8 der Unze herabgesetzt hatte. Mit dem Denar zu 1/8 Unze wird die D. geglichen von Dioskorides, dem Zeitgenossen Neros (Metrol. Script. I 76, 5), vom anonymen Alexandriner (Ende der 1. Jhdts n. Chr.) Metrol. script. I 160. 301, 18, von Galen an den Metrol. Script. I 212, 18. 214, 15. 216, 5. 218, 15 angeführten Stellen, ausserdem häufig in den metrologischen Sammlungen ebd. 221, 18. 234, 7. 12 u. ö. (s. die Nachweise ebd. II 174, 4).

Mit der Festsetzung des Denars auf 1/8 Unze liess Nero die Norm des Victoriatus wieder aufleben. Diese gleichzeitig mit der ersten Denarprägung für den auswärtigen Handel Roms geschaffene Münze wurde in dem Zeitraume von ca. 229–100 unter römischem Einfluss in Apollonia und Dyrrhachion als D. im thatsächlichen Gewicht von 3,37 g. ausgeprägt. Die volle Norm von 3,41 g. hatte über sich eine Mine, die sich zum römischen Pfunde wie 25:24 verhielt. Anonym. Alexandriner Metrol. script. I 301, 14–17 (wo στατήρ so viel als 4 attisch-römische D. oder Denare bedeutet). Hultsch Metrol. 287ff.; Jahrb. f. d. class. Altertum 1899 I 190. 192. Head HN 265f.

17. In Ägypten blieben unter römischer Herrschaft die früheren Geld- und Währungsverhältnisse (o. § 12) zunächst ohne wesentliche Abänderungen bestehen. Ἀργυρίου ἐπισήμου κεφαλαίου (zum Capital gehörigen) νομίσματος δραχμαί werden in einer Urkunde vom J. 8 n. Chr. erwähnt. Wilcken Griech. Ostraka I 726. Mommsen Archiv für Papyrusforschung I (1900) 275, 1. An diese und ähnliche Ausdrücke knüpft sich die zur Zeit noch schwebende Frage, ob unter Augustus noch ptolemaeisches Silbergeld im Umlauf gewesen ist (Wilcken a. a. O. 726f.), oder ob, wie Mommsen a. a. O. 274ff. annimmt, an die Stelle der ptolemaeischen Silber-D. der Denar getreten ist. Jedenfalls sind die Geldrechnungen nach denselben Regeln, wie unter den Ptolemaeern, geführt worden. Im Umlauf gab es in der Hauptsache nur Kupfer; auch aus der Münze von Alexandreia ging nur Kupfergeld hervor, auf welchem das Bildnis, der Name und das Regierungsjahr des neuen Herrschers ganz in Anlehnung an die frühere königliche Prägung angebracht waren. Head HN 718. Poole Catalogue of the Coins of Alexandria XΙff. 1ff. Gegen Silber wurde das Kupfercourant teils einfach nach dem früheren Währungsverhältnisse von 1:120, teils mit einem Aufschlage umgerechnet. Dabei blieben der Obolos als Collectivname für je 20 Kupfer-D. und der Chalkus = 1/8 Obolos = 21/2 Kupfer-D. die Rechnungseinheiten. Auf die Silber-D. wurden bei einfacher Umrechnung 6 Obolen oder, wenn die Forderung ursprünglich auf Silbergeld gestellt [1630] war, 7 bis 71/4 Obolen gerechnet. Daneben hatten der römische Aureus und der Denar (1/25 Aureus) eine ihrem Metallwerte und der Herrscherstellung Roms entsprechende Geltung. Auf den Denar wurden mindestens 71/4, wahrscheinlich aber noch mehr Obolen gerechnet.

Tiberius liess die Prägung von Tetradrachmen wieder aufnehmen; doch wurden diese nicht mehr aus Silber (o. § 11), sondern aus Billon hergestellt und dem römischen Denar an Wert gleichgesetzt. Metrol. script. I 300, 15–18. Mommsen Gesch. des röm. Münzw. 723f. Poole Catalogue, Alexandria XXVIIIf. 6ff. Damit trat an Stelle der ptolemaeischen Silber-D., die dem Denar nahe gestanden hatte, eine Billon-D. im Werte von 1/4 Denar, und der Rechnungsobolos, der früher das Wertaequivalent eines Sechstels der ptolemaeischen Silber-D. = 0,61 g. dargestellt hatte, sank nun herab auf 1/24 Denar = 0,16 g. Silber. Eine entsprechende Wertverminderung betraf das Kupfergeld, das zu dem Obolos in dem gleichen Verhältnisse wie früher verblieb. Doch noch darüber hinaus wurde der Wert des Denars gehoben. Wie aus Papyrusurkunden des 1.–3. Jhdts. n. Chr. (Wilcken Ostraka I 732ff.) in Verbindung mit den Soldlisten von römischen, in Ägypten lagernden Legionaren aus der zweiten Hälfte des 2. Jhdts. (Grenfell-Hunt-Hogarth Fayûm Towns 254f.) hervorgeht, wurde der Denar zu 28 Obolen gerechnet. Daneben kommt auch ein Curs von 29 Obolen vor (Wilcken 734f.) und dieser liegt nach Mommsen Herm. XXXV 443ff. auch den Soldlisten römischer Legionare aus den J. 81–87 zu Grunde. Es trat also der Billon-D. zu 6 Obolen eine Rechnungseinheit in Silber zur Seite, die den Wert von 1/4 Denar und unter sich 7–71/4 Obolen hatte, Grenfell-Hunt The Oxyrhynchus Papyri I 77, pap. IX verso (3.–4. Jhdt. n. Chr.): ἔχι χαλκείνη ὀβολοὺς ς … ἔχει δραχμὴ ὀβολοὺς ἑπτὰ, ζ, (die Wiederholung des Zahlzeichens ζ nach ἑπτά beruht auf einem Brauche, der sich häufig, besonders bei Aufführung von Geldbeträgen, auch in älteren Papyri findet). Das Viertel des ägyptischen Tetradrachmon, d. i. eine ideelle Billon-D. (denn Münzen von 1/4 Tetradrachmen gab es nicht), erscheint hier als χαλκείνη, womit nicht etwa das Münzmetall, sondern die normale Geltung dieser Rechnungsgrösse im Verhältnis zum Kupfer gemeint ist (auf 1 Billon-D. wurden 6 Obolen = 120 Kupfer-D. ohne weiteren Aufschlag gerechnet), während in derselben Urkunde schlechthin durch δραχμή die Silbereinheit im Werte von 1/4 Denar bezeichnet wird, auf welche in Kupfermünze 7 (oder 71/4) Obolen zu rechnen waren. Die Billon-D. verhielt sich also zu der Silbereinheit, die im Papyrus schlechthin δραχμή heisst, wie 6:7, oder nach dem höheren Curs von 71/4 Obolen wie 24:29. Auch in den erwähnten Soldrechnungen ägyptischer Legionare liegt nach Mommsen (a. a. O. 449f.) dieses Verhältnis zu Grunde; doch ist es hier zu Gunsten der kaiserlichen Casse umgekehrt worden. Dem Legionär sollten auf den viermonatlichen Soldtermin 75 Denare gut geschrieben werden; statt dieser Summe setzte man zunächst 300 Billon-D. = 1800 Obolen an, rechnete aber diesen Betrag nach dem Verhältnis von 1:71/4 zurück; so ergaben sich [1631] = 2488/29 D., die nach Abwerfung des Bruchteiles als viermonatlicher Sold gut geschrieben wurden. Was der Legionär wahrend dieser Zeit brauchte, wurde ihm in natura geliefert und die entsprechenden Geldbeträge, die nach den landesüblichen Preisen mässig berechnet waren, von seinem Guthaben abgeschrieben. Ein am Ende des Soldtermines sich ergebender Überschuss blieb in deposito. Wenn dann am Ende der Dienstzeit der Gesamtüberschuss an den Legionär ausgezahlt wurde, so hatte er zwar eine Einbusse durch die für ihn ungünstige Umrechnung erlitten, dagegen aber war ihm während der ganzen Zeit die in Ägypten herrschende Wohlfeilheit aller Lebensbedürfnisse zu gute gekommen, so dass er schliesslich sich wohl nicht schlechter stand als seine Kameraden in anderen Provinzen des Reiches.

Wenn 29 Obolen auf den Denar und 20 Kupfer-D. auf den Obolos gerechnet wurden, galten 10 Denare nahezu ebenso viel wie 1 Kupfertalent. Seitdem unter Caracalla die Entwertung des Denars begonnen hatte (s. Denarius § 12), müssen auch die Werte der ägyptischen Kupfer-D., anfangs vielleicht langsamer als die Denarwerte in Italien, zuletzt aber um so auffälliger herabgegangen sein. Aus Kenyon Greek Papyri in the Brit. Mus. II 306 vgl. mit I 168. II 304, 11 geht hervor, dass um das J. 346 n. Chr. die D. und der Denar so stark entwertet waren, dass als neue Rechnungseinheiten ein Kupfertalent und die Myriade von Denaren üblich wurden. Ein Talent galt gleich 6000 Denaren; ein Betrag von 765 Talenten wird umgerechnet zu 459 Myriaden von Denaren. Die Artabe Datteln kostete damals 15 Talente, die Artabe Gerste 30 Talente, die Artabe Weizen 50 Talente. Da aus dem J. 78 n. Chr. ein Preis von ungefähr 12 D. für die Artabe Weizen überliefert ist und dieser Betrag nach der Wertgleichnng von 1 Denar mit 29 Obolen auf rund 21/2 Denare umzurechnen ist, so ergiebt sich, dass der Denar um die Mitte des 4. Jhdts. nur noch einen Wert von 1/120000 des vespasianischen Denars hatte. Daher ist es nicht zu verwundern, dass um dieselbe Zeit der Erlös für zwei Kühe 1200 Talente betrug. In der Zeit von Nero bis auf Titus hat der römische Aureus etwa 7,4 g. gewogen (Metrol. 309), was einem Werte von 20,65 Mark entspricht (1 g. Gold = 2,79 Mark, ebd. 25). Demnach kommt dem Denar vom J. 78, da 25 Denare auf den Aureus gingen, ein Wert von 0,83 Mark zu, woraus weiter für das ägyptische Talent um die Mitte des 4. Jhdts. auf einen Wert von etwa 4,15 Pfennig zu schliessen ist. Hiernach berechnen sich die Preise für eine Kuh auf etwa 25 Mark, für 1 Artabe Weizen (= 31/3 römische Modien = 29,2 l.) auf 2,07 Mark, für 1 Artabe Gerste auf 1,24 Mark, oder für den Modius Weizen auf 62 Pf., für den Modius Gerste auf 37 Pf. Diocletian hat in seinem Maximaltarif den castrensischen Modius Weizen auf 100 Denare und dasselbe Mass von Gerste auf 60 Denare angesetzt (Stais Ἐφημ. ἀρχ. 1899, 149f. 163f.). Der castrensische Modius war gleich zwei gewöhnlichen Modien (o. Castrensis modius), der Denar Diocletians hatte den Wert von 1,8 Pfennig (o. Denarius § 12); so berechnet sich für den römischen Modius Weizen ein Maximalpreis von 90 und für den Modius Gerste von [1632] 54 Pfennig. Nach Blümner der Maximaltarif Diocletians 63 haben die mittleren Weizenpreise im 1. Jhdt. v. Chr. bis in das 1. Jhdt. n. Chr. zwischen 35 und 87 Pfennig für den Modius gestanden. Das Verhältnis des Weizenpreises zu dem der Gerste war in Ägypten um die Mitte des 4. Jhdts. n. Chr. = 5:3, genau wie unter Diocletian; aber die Höhe des Weizenpreises stellt sich für Ägypten geringer heraus als die Maxima bei Blümner und im Edict Diocletians.

18. Das Zeichen der D. ist nach dem älteren griechischen Brauche, der bis in die Zeit nach Alexander sich erhalten hat, . Zwei D. werden durch oder , und ähnlich 3 oder 4 D. bezeichnet. Für 5 D. tritt das Zeichen (πέντε) ein, dann (δέκα) für 10 D. u. s. w., Metrol. 142, 1. 143. Einige Belege finden sich o. § 5. 7–9. 13; für die Schreibung in der allgemeinen Bedeutung von δραχμαί, worauf dann die besonderen Zahlzeichen folgen, ist § 8 das Beispiel gegeben worden.

Auch in den Papyrusschriften aus der Ptolemaeerzeit steht für die D. teils regelmässig, teils abwechselnd mit Grenfell Revenue Laws of Ptolemy Philad. Col. 31, 6. 13f. 33, 17 u. ö. (s. die Nachweise ebd. p. 242). Mahaffy The Flinders Petrie Papyri II 39. Wilcken Griech. Ostraka I 818.

Das zuerst in Urkunden aus der Ptolemaeerzeit vorkommende Zeichen ist hergeleitet von dem altägyptischen, schon um das J. 1700 v. Chr. aus dem Rechenbuche des Schreibers Ahmes (Papyrus Rhind) nachgewiesenen Zeichen der Hälfte , Hultsch Abh. Gesellsch. d. Wiss. Leipzig, philol.-hist. Cl. XVII 1 (1895), 11f. 21. 30, 1. Neben findet sich daselbst bei gewissen Teilungsrechnungen die vereinfachte Form (a. a. O. 30, 1), die dann in die griechischen Papyri übergegangen und noch von dem Astronomen Ptolemaios (synt. I 42, 11 Heiberg u. s. w.) regelmässig für den Bruch 1/2 gebraucht worden ist. Für die D. kommt dieses Zeichen der Hälfte ausser in der liegenden spitzwinkligen Form auch als rechter Winkel vor, oder beide Zeichen stehen gleichsam aufrecht als oder , oder es wird ein stumpfer Winkel gebildet. Auch die geschlängelten Formen oder finden sich; ein ebenfalls bezeugtes soll wohl nichts anderes als bedeuten. Hultsch a. a. O. 30, 1; Histor. Unters, f. Förstemann 54, 9. Mahaffy The Flinders Petrie Pap. II 39. Kenyon Greek Papyri in the Brit. Mus. II 2. 3 (Pap. CCXXIII 5). 10, lOf. u. ö. (Zeichen , dasselbe steht 3 a. E. 10, 3. 14, 12. 21. 27 für den Bruch 1/2); ebd. 247f. (Zeichen ). Grenfell-Hunt The Oxyrhynchus Papyri I 263. II 337 ( Zeichen der D., während II 337 für den Bruch 1/2) nachgewiesen ist). Wilcken Griech. Ostraka I 731. 818. II nr. 1391. 1556 u. ö. (Zeichen ).

Von dem ptolemaeischen Ägypten aus sind die Zeichen der D. , [File:Pauly-Wissowa V,1 1613 b1.jpg|15px], [File:Pauly-Wissowa V,1 1613 b1.jpg|15px] auch nach Griechenland übergeführt worden. So erscheinen IG XII 1, 937, 7. 10–12 (Gebiet von Lindos auf Rhodos, 1. Jhdt. n. Chr. oder nicht viel später), [File:Pauly-Wissowa V,1 1613 b1.jpg|15px] CIG III add. 4300 υ (Aperlai in Lykien), [File:Pauly-Wissowa V,1 1613 b1.jpg|15px] ebd. add. 4300 ο, sowie ein dem ähnliches Zeichen ebd. add. 4303 h³3 (S. 1141). Über das Zeichen auf einem Gewichtstücke von Smyrna vgl. Metrol. [1633] 576, 3. Erwähnt sei auch das Zeichen in der Inschrift von Kerkyra, CIG II 1838.

Der Verfasser der ältesten, uns noch erhaltenen Mass- und Gewichtstafel (Anfang der Kaiserzeit) schreibt sachverständig: ἡ διπλῆ ἀπερίστικτος συνέλευσις οὖσα δυοῖν λοχῶν κατὰ τὸ πέρας πρὸς ἀλλήλας, , ὁλκὴν τήν συνωνύμως δραχμὴν προσαγορευομένην (δηλοῖ), Metrol. Script. I 65. 207, 14, vgl. die ähnlichen Beschreibungen ebd. 220, 5. 226, 5. 227, 14. 244, 4. II 122, 5. 134, 7. Kurz angeführt wird als Zeichen der D. Metrol. script. I 249, 19. II 128, 11. 129, 1. Da für die D. auch die Benennung ὁλκή üblich war (o. § 2), so wurde in das Zeichen ein kleines ο eingefügt und damit, ähnlich wie bei für οὐγγία, an den Anfangsbuchstaben von ὁκκή erinnert, Metrol. script. I 171. 255, 18ff. 256, 1ff. 21. Der Buchstabe λ mit einem daruntergesetzten ο wird als Abkürzung von ὁλκή ebd. 220, 10. 226, 15. 227, 18 gedeutet.

Nach der zu Anfang (§ 1) entwickelten Regel konnte die D., wie sie als Hälfte eines Staters galt, so auch ihrerseits als Stater betrachtet werden. Demnach kommen die für die ganze D. nachgewiesenen Zeichen auch für deren Hälfte vor. So in einer Inschrift von Astypalaia aus dem Anfang des 2. Jhdts. v. Chr. IG XII 3, 168, 7 δραχμᾶς [File:Pauly-Wissowa V,1 1613 b1.jpg|15px], d. i. ἡμίσας, soviel als attisch δραχμῆς ἡμισείας. Zur Unterscheidung von dem Zeichen der ganzen D. ist die nach links offene Form in den Gewichtstafeln Metrol. script. I 226, 6. 244, 5 gewählt worden. Das Zeichen beschreibt der Verfasser der ältesten Gewichtstafel ebd. 207, 11, vgl. die jüngeren Tafeln 226, 8. 244, 6. Benannt wurde dieses Zeichen nach griechischem Brauche als τριώβολον; doch findet sich daneben auch die genauere Erklärung: παντὸς σταθμοῦ τὸ ἥμισυ 226, 9. 244, 7. Die Schreiber der Papyri haben zu den cursiven Formen , oder oder umgeändert. Mahaffy The Flinders Petrie Papyri II 39. Revillout Lettres sur les monnaies égyptiennes 228. Grenfell Revenue Laws of Ptolemy Philad. 242. Kenyon Greek Papyri in the Brit. Mus. II 384. Grenfell-Hunt The Oxyrhynchus Papyri I 263. II 337. Kalbfleisch Papyri Argentor., Lektionskatalog Rostock 1901, 4f. 7. Wilcken Griech. Ostraka I 818.