Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Att. Klasse, als direkte Nachkommen d. homer. D. Nr. 1
Band IV,2 (1901) S. 2856 (IA)–2858 (IA)
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2) Als directe Nachkommen der homerischen D. erscheinen die attischen, welche unter der Bevölkerung [2857] die dritte Classe bildeten, nach den einen (Diod. IX 18) von Solon, nach den andern (Plut. Thes. 25, der wahrscheinlich auf Aristot. Ἀθ. πολ. zurückgeht) von Theseus gebildet; während die Eupatriden als adelige Grossgrundbesitzer erscheinen, die zweite Classe (ἄγροικοι, γεωμόροι oder γεωργοί genannt) die Bauernschaft umfasste, wurden alle diejenigen, die ihren Lebensunterhalt nicht vom Boden zogen, als Gewerbe-und Handeltreibende, Handwerker, Fischer, Matrosen, Kaufleute, wohl auch Lohnarbeiter unter dem Namen von D. zusammengefasst (Aristot. frg. 385 Rose. Poll. VIII 111. Hesych. s. ἀγροιῶται. Etym. M. s. Εὐπατρίδαι. Bekker Anecd. I 243). Diese Einteilung ist sehr glaubwürdig, da man dieselbe schon auf der homerischen Culturstufe angedeutet findet, nur darf man sie nicht den Alten folgend auf einen bestimmten Gesetzgeber zurückführen wollen (Landwehr Philolog. Suppl.-Bd. V 139f.), auch nicht als kastenmässige Gliederung auffassen (Welcker Aesch. Trilog. 300. Haase Athen. Stammverfass. 77. 95ff. E. Kuhn Entst. der Städte 65f.; dagegen: Hammarstrand Jahrb. f. Philol. Suppl.-Bd. VIII 822ff. Philippi Bürgerrecht 287f. Gilbert Jahrb. f. Philol. Suppl.-Bd. VII 207f.), ja selbst für gesetzlich anerkannte Stände (wie Busolt Gr. Staatsalt. 127 und Hermann-Thumser Staatsalt. 308ff. annehmen) kann man sie nicht ansehen, denn der Stand wird durch gewisse ihm verliehene Rechte charakterisiert; eigentlich bilden danach nur die Eupatriden einen auf Geburt beruhenden erblichen und unveräusserlichen Stand, während die zwei niederen Classen nicht streng geschieden sein konnten, da natürlich der Übergang aus der einen in die andere unverwehrt war und folglich ihr Bestand fluctuierte, während nichts auf verschiedene politische Rechte hinweist (vgl. den thörichten Versuch, einen politischen Teilungsgrund aufzustellen, bei Plut. Thes. 25), weshalb schon manche antike Schriftsteller neben den Eupatriden nur eine Classe der Agroiken annahmen (Dionys. Hal. ant. Rom. II 8, 2 und ihm folgend Haase a. a. O. 101), während Schömann De com. athen. IV und W. Wachsmuth De trib. att. 8; Hellen. Altertumsk. I 360 dies Zeugnis so deuteten, dass sie die D. zu Metoeken stempelten. Als factisch bestehend wurden die drei Classen vom Staate anerkannt und mit besonderen Rechten ausgestattet bei dem Reformversuch nach dem Sturze des Damasias (s. o. S. 2036f.), wobei die D. das Recht erhielten, aus ihrer Mitte zwei der auf zehn gebrachten Archontenstellen zu besetzen (Aristot. Ἀθ. πολ. 13, 2). Diese Reform wäre sehr einschneidend, wenn es ganz feststünde, dass Solon seine Censuszahlen streng auf den Ertrag vom eigenen Acker (den ja die D. nicht besassen) mit Ausschluss eines Äquivalentes an Geld oder Geldeswert normiert habe, wie es der Wortlaut bei Aristoteles Ἀθ. πολ. 7, 4) zu beweisen scheint und auch meistens angenommen wird — dann gehörten nach seiner Verfassung die D. zur Classe der Theten und besassen nur Anteil an der Ekklesie und der Heliaia, also war das Anrecht auf Besetzung des Archontats für sie eine grosse Errungenschaft. Dies Recht aber scheinen sie nicht lange bewahrt zu haben, und sie werden wohl mit zu den radicalsten Anhängern des Peisistratos [2858] gehört haben, denn eine Übereinstimmung der drei Classen mit den drei politischen Parteien der Pediaier, Diakrier und Paralier (so Platner De gent. att. 8; Beiträge z. Kenntnis d. griech. Rechts 41; dagegen entschieden Fr. Cauer Parteien u. Politiker in Megara u. Athen 1890, 76f.) ist entschieden in Abrede zu stellen; die Gliederung der Parteien geschah nach Landschaften, umfasste also nur die Grundbesitzer der ersten zwei Classen, während die nichtansässigen und politisch am meisten beschränkten D. sicher sich grösstenteils den Diakriern angeschlossen haben werden, obgleich sie ihre Wohnsitze hauptsächlich bei der Stadt und in Phaleron, nur sehr beschränkterweise in der Paralia gehabt haben werden (auch später galt der βάμαυσος ὄχλος stets für sehr radical); erwähnt werden sie speciell nicht, weil ihre Zahl noch zu gering gewesen sein wird, um ernsthaft in die Wagschale zu fallen. Möglich wäre es, dass kein anderer als Peisistratos die Censuszahlen in Geld umgesetzt hätte und dadurch den begüterteren D. den Zutritt selbst zur höchsten Censusclasse eröffnet hätte (vorausgesetzt, dass ein solcher Umsatz wirklich stattgefunden hat); wenigstens weder von Kleisthenes, noch von den späteren Staatsmännern wird eine solche Reform berichtet, und für die Tendenzen des Peisistratos passt sie sehr gut, der einerseits die Bauernschaft zu heben suchte (was bei starker Concurrenz auf den Bodenbesitz nicht möglich gewesen wäre), andererseits Industrie, Kunst und Handel zu fördern trachtete. Jedenfalls verschwinden seitdem die D. als gesonderte, Classe, und erst bei Xenophon (mem. III 7, 6 ohne Nennung des Gesamtnamens) erscheinen sie als entscheidendes Element der Volksversammlung, obgleich meist nur ein Teil derselben, der sog. ναυτικὸς ὄχλος, als bestimmend für die starke Entwicklung der Demokratie erscheint.

Als Appellativum ist das Wort D. bei Xenophon (mem. I 4, 7, 9), Platon und Aristoteles (häufig) im Gebrauch, wird aber mehr in auszeichnendem Sinne auf den Künstler, als auf den einfachen Handwerker bezogen, so für den Bildhauer verwendet (Plat. Rep. VII 529 e), für den Arzt (Plat. Gorg. 455 b; sympos. 186 d); δ. ἀρετῆς bei Aristot. (Pol. IV [VII] 1329 a 21); δ. κόσμου = Schöpfer bei Platon (Rep. VII 530 a) und Xenophon (mem. I 4, 7). Specieller bezeichnete δ. (meist ἡ)) im 4. Jhdt. nach Zeugnis der Komiker Antiphanes und Menandros einen Kuchenbäcker oder allgemein Koch (Athen. IV 172 a).