Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Cinna, L. f. L. n., L. cos. 87 v. Chr.
Band IV,1 (1900) S. 12821287
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106) L. Cornelius Cinna, als L. f. L. n. (Fasti Cap. 668. 669) Sohn von Nr. 105, bekleidete die Praetur (vgl. eine Vermutung darüber bei L. Cornelius Lentulus Nr. 194) und war bald darauf Legat im Bundesgenossenkriege (Cic. Font. 43), wo er 666 = 88 mit Q. Caecilius Metellus Pius die Marser endgültig unterwarf (Liv. ep. LXXVI). In demselben Jahre erhielt nach Beendigung der Kämpfe in Italien L. Sulla den Krieg gegen Mithridates, [1283] P. Sulpicius Rufus veranlasste dagegen dessen Übertragung an C. Marius; darauf folgte Sullas Zug gegen Rom und die gewaltsame Wiedereinsetzung des aristokratischen Regiments, während Marius, Sulpicius und ihre nächsten Anhänger in die Verbannung gehen mussten. Auf ihre Seite hatte sich auch Cinna gestellt, aber dennoch liess es Sulla geschehen, dass er bei den Comitien für 667 = 87 zusammen mit Cn. Octavius zum Consul gewählt wurde. Der Gewählte verpflichtete sich öffentlich durch einen feierlichen Eid, die von Sulla eingesetzte Ordnung nicht anzutasten (Schol. Gronov. p. 410 Or. Plut. Sulla 10, 6f. Dio frg. 100, 1-4), aber er machte keinen Hehl daraus, dass er sich dadurch nicht für gebunden halte (Sall. hist. frg. I 22 Kr. = I 26 Maur.). Gleich nachdem er 667 = 87 mit Octavius das Amt angetreten hatte (Fasti Cap. [nur L. Cor... erhalten]. Chronogr. Idat. Chron. Pasch. Eutrop. V 4. Cassiod.), veranlasste er einen Tribunen M. Verginius, gegen Sulla Klage zu erheben; unbekümmert darum eilte Sulla auf den Kriegsschauplatz, und Cinna eröffnete in der Stadt die Feindseligkeiten gegen seine zurückgeblieben Anhänger, den Kampf, der nach deren Führer, dem andern Consul, als bellum Octavianum bezeichnet wird. Cinna beantragte zwei Gesetze, die Sullas Anordnungen umstossen sollten, erstens in Wiederholung einer Rogation des Sulpicius die Aufnahme der Neubürger und Freigelassenen in sämtliche Tribus (Cic. Phil. VIII 7. Vell. II 20, 2f. Schol. Gronov. p. 410. Iul. Exuper. 4 p. 2 Burs. Appian. bell. civ. I 64; vgl. Mommsen St.-R. III 180. 439) und zweitens die Zurückberufung des Marius und der übrigen Verbannten. Nur den zweiten Antrag erwähnen Flor. II 9, 9 und Auct. de vir. ill. 69, 2 und lassen darüber den Bürgerkrieg ausbrechen. Das ist, wie sich namentlich aus Ciceros Zeugnis ergiebt, nicht genau, sondern richtig bemerkt Appian, dass jenes Gesetz über das Stimmrecht der Neubürger das προοίμιον für die Rückkehr der Verbannten sein sollte, sein Erfolg die Gewähr für den des zweiten Antrags bieten musste. Cinna wollte mit Hülfe der zahlreich nach Rom geeilten Italiker jene Rogation durchbringen, Octavius entschloss sich, der Gewalt mit Gewalt zu begegnen. An Zahl und Bewaffnung waren seine Anhänger denen des Gegners überlegen; vergebens rief dieser die Sclaven zur Freiheit und Hülfe auf; er wurde unter furchtbarem Blutvergiessen vertrieben und aus der Stadt verjagt (Cic. Cat. III 24; Sest. 77. Liv. ep. LXXIX. Vell. II 20, 3. Flor. II 9, 10. Schol. Gronov. p. 410. Iul. Exuper. 4. Plut. Mar. 41, 1; Sert. 4, 6f. Appian. bell. civ. I 64f.). Der Senat erklärte darauf Cinna, weil er die Stadt in Gefahr verlassen und den Sclaven die Freiheit verkündet habe, für des Bürgerrechts und folglich auch seines Amtes verlustig und wählte an seiner Stelle L. Cornelius Merula zum Consul (Liv. ep. LXXIX. Vell. II 20, 3. Auct. de vir. ill. 69, 2. Plut. Mar. 41, 1. Appian. I 65); ein Spruch der sibyllinischen Bücher wurde bekannt gemacht, nach Vertreibung Cinnas würde die Ruhe wiederkehren (Licinian. p. 23 Bonn.). Aber Cinna bestritt die Rechtmässigkeit seiner Absetzung, weil sie einseitig vom Senat ohne Befragung des Volkes verfügt [1284] worden sei (Appian. a. O.; vgl. Mommsen St.-R. I 630, 4); sechs Volkstribunen und andere Anhänger aus Rom, darunter Q. Sertorius, schlossen sich ihm an; er eilte durch die Städte bis Campanien hin, warb überall Anhänger und brachte Geldmittel zusammen. Schlieslich erschien er bei dem römischen Heere, das unter Ap. Claudius Pulcher bei Capua stand, und verstand es für sich zu gewinnen; in Masse strömten die Italiker unter seine Fahnen (Liv. ep. LXXIX. Vell. II 20, 4. Schol. Gronov. p. 410. Plut. Mar. 41, 1; Sert. 4, 7. Appian. I 65f.; vgl. Sall. hist. frg. I 27 Maur.). Er konnte es jetzt wagen, gegen Rom aufzubrechen und Marius aus Africa herbeizurufen (falsch Iul. Exuper. 4: ad Africam ..... forte pervenit); seine Macht verstärkte er noch, indem er überall die Sclaven freiliess und in sein Heer einreihte (Flor. II 9, 11. Auct. de vir. ill. 69, 2. Schol. Gronov. p. 410. Iul. Exuper. 4. Appian. I 69). Marius landete mit seinen sich rasch vermehrenden Streitkräften in Etrurien und zog von Norden vor Rom, Cinna kam von Süden und vereinigte sich mit ihm vor der Hauptstadt; jener bedrohte sie vom Meere her, Sertorius auf dem linken, Cinna mit Cn. Papirius Carbo auf dem rechten Tiberufer (Liv. ep. LXXIX. Flor. II 9, 10-13. Oros. V 19, 8f. Licinian. p. 23. Appian. I 67; vgl. Dieckmann De Liciniani fontibus et auctoritate [Berl. Stud. XVI 3], Berl. 1896, 53f.). Sie verhandelten mit Cn. Pompeius Strabo, der ein doppeltes Spiel spielte, aber sich schliesslich, vielleicht infolge eines Mordversuches Cinnas (vgl. Plut. Pomp. 3, 1), für den Kampf gegen sie entschied (Liv. ep. LXXIX. Vell. II 21, 2. 4. Oros. V 19, 10. Licinian. p. 23); neuen Zuzug aber erhielten sie von den Samniten. Die Berichte über die folgenden Operationen und den Anteil der einzelnen demokratischen Führer daran sind nicht überall klar. Irrig ist jedenfalls die Behauptung des Vell. II 21, 4, dass Cinna dem Pompeius ein Treffen geliefert habe, denn Licinian. p. 25 und Oros. V 19, 10 nennen als Gegner vielmehr Sertorius, was wegen der Stellung der Heere wahrscheinlicher ist. Unsicher ist dagegen, wie man die Angaben über die Ereignisse bei Ariminum zu vereinigen hat; nach Appian. I 67 wurde diese Stadt von Truppen, die Cinna dorthin sandte, genommen, um Hülfesendungen von Gallia Cisalpina nach Rom den Weg zu sperren; nach Licinian. p. 27 schlug Marius bei Ariminum den Servilius und brachte dessen Heer zum grössten Teil auf seine Seite. Die Versuche, diese Nachrichten mit einander zu verbinden (vgl. Dieckmann a. O. 61f.), befriedigen nicht; vielleicht ist hier Marius, wie die Bonner Herausgeber (p. 57 s. v.) vermuten, der jüngere und stand nicht unter dem Oberbefehl seines Vaters, sondern unter dem Cinnas. Der ältere Marius unterwarf in dieser Zeit allerdings die latinischen Städte in der Umgebung der Hauptstadt, aber die Hauptmacht blieb vor Rom stehen, und bald vereinigte sich jener wieder mit Cinna zu einem Angriff auf das Ianiculum. Auch über dessen Einzelheiten gehen die Berichte auseinander (vgl. über ihre Unklarheit Jordan Topogr. I 1, 243f. A. 80). Auct. de vir. ill. 69, 2 erwähnt nur kurz die Einnahme durch Cinna, Plut. Mar. 42, 3 die durch Marius, Flor. II 9, [1285] 13 die Vertreibung der Mannschaften des Octavius. Appian. I 68 erzählt allein, dass Ap. Claudius dem Marius das Thor geöffnet und dass dieser dann Cinna eingelassen habe; er fährt fort, sie seien sofort von Octavius und Pompeius, die zu Hülfe eilten, vertrieben worden, und stimmt darin überein mit Liv. ep. LXXX: Cinna et Marius cum Carbone et Sertorio Ianiculum oppugnaverunt et fugati ab Octavio consule recesserunt. Ausführlicher ist die Darstellung des Licinian. p. 24f., aber unvollständig erhalten und schwer zu ergänzen, so dass sich kein klares Bild von den Vorgängen gewinnen lässt. Dass aber Cinna mindestens gleichberechtigt mit Marius dabei das Commando führte, ergiebt sich aus Sisenna frg. 129 bei Tac. hist. III 51, nach dem bei diesem Kampfe eine Episode vorfiel, die andere (wie Liv. ep. LXXIX. Oros. V 19, 12f. Licinian. p. 25) bei einem andern erzählen. Auch bei den Verhandlungen mit dem Senate, mit Pompeius, mit Metellus erschien in dieser Zeit stets Cinna als das anerkannte Haupt der Demokraten (vgl. z. B. Licinian. p. 25. 27. 29. Diod. XXXVIII 2, 1f. Dio frg. 102, 1), und als schliesslich nach manchen Wechselfällen die Uneinigkeit der Führer und die Unzuverlässigkeit der Truppen die Optimaten zur Übergabe zwang, war es wiederum Cinna, an den ihre Gesandten gingen. Er forderte, ehe er sie anhörte, vom Senate als Consul anerkannt zu werden; erst nachdem das geschehen war und Merula abgedankt hatte, empfing er eine zweite Gesandtschaft. Sie musste ihm die bedingungslose Capitulation bewilligen, während er nur versprach, das Leben der Gegner zu achten, ohne sich irgendwie zu binden. Darauf zog er in Rom ein und beantragte vor allen Dingen die Aufhebung der Verbannung des Marius (Liv. ep. LXXX. Vell. II 21, 6. Diod. XXXVIII 1. 3. Plut. Mar. 43, 1-3; Sert. 5, 1. Appian. I 69f. Dio frg. 100, 8). Die Schreckensherrschaft, die Marius und Cinna über Rom verhängten, ist bekannt und berüchtigt genug (vgl. Cic. Cat. III 24. Liv. ep. LXXX. Val. Max. II 8, 7. IV 3, 14. V 6, 4. Vell. II 22, 1-4. Flor. II 9, 13-17. Eutrop. V 7, 3. Oros. V 19, 19. Obseq. 56. Ammian. Marc. XXX 8, 9. Schol. Gronov. p. 410 Or. Schol. Bob. p. 250 Or. Diod. XXXVIII 4, 1. Plut. Mar. 43, 4ff. Appian. I 71 u. a.); beide hatten wohl gleichen Anteil an der Ermordung ihrer wichtigsten Gegner, und es ist möglich, dass Cinna einzelne Blutthaten, wie den Tod des Octavius, ausdrücklich befahl (Cic. Tusc. V 55. Vell. II 22, 3. Auct. de vir. ill. 69, 2; vgl. Appian. I 71: Kopf des Octavius dem Cinna überbracht). Sallust. hist. I 51, 19 Kr. = I 77, 19 Maur., lässt einen Optimaten im Senat erinnern an die scelera Cinnae, cuius in urbem reditu decus ordinis huius interiit, Val. Max. V 3, 3 spricht von Cinnana proscriptio, Lucan. IV 822 von Cinna cruentus; auch Tac. hist. III 83 nennt nur Cinna als Sieger und verantwortlich für das Schreckenregiment (vgl. noch Cinna crudelis Cic. Phil. XI 1). Aber wenigstens war Cinna des Mordens früher müde als Marius (Plut. Mar. 43, 7; Sert. 5, 4) und suchte dessen sinnloser Raserei eine Schranke zu setzen, indem er gemeinsam mit Sertorius die blutdürstigen Sclavenbanden der Vardaeer niederhauen liess (Oros. V [1286] 19, 24. Iul. Exuper. 4. Plut. Mar. 44, 10; Sert. 5, 5. Appian. I 74). Inzwischen ging das Jahr zu Ende, und für das folgende, 668 = 86, renuntiierten sich Marius und Cinna selbst ohne Teilnahme der Comitien zu Consuln (Liv. ep. LXXX. Auct. de vir. ill. 69, 3, vgl. Mommsen St.-R. I 500f., 1. 626, 2); es war Cinnas zweites und Marius siebentes Consulats (Fasti cap. Chronogr. Idat. Chron. Pasch. Tessera CIL X 8070, 2. Vell. II 23, 1. Oros. V 19, 23 [falsch von Cinna: cos. III]. Cassiod. Schol. Bob. p. 250 Or. Appian. I 75). Schon am 13. Januar starb Marius; eine Zeit lang war Cinna alleiniger Consul, denn sogar auf einer Inscrift aus Cales wird nur nach ihm datiert (CIL I 1505 = X 4669); dann wählte er sich L. Valerius Flaccus zum Amtsgenossen. In derselben Weise trat er sein drittes Consulat 669 = 85 mit Cn. Papirius Carbo an (Fasti Cap. Chronogr. Idat. Chron. Pasch. Tessera CIL I 717. Liv. ep. LXXXIII. Cassiod. Auct. de vir. ill. 69, 3. Appian. I 75) und sein viertes 670 = 84 wieder mit Carbo (Fasti Cap. [L. Co.. erhalten]. Chronogr. Oros. V 19, 24. Auct. de vir. ill. 69, 4. Cassiod. quater consul Cic. Tusc. V 54f. Suet. Caes. 1; irrig Scribonio Idat.; Σκριβωνίου Chron. Pasch.). Während aller dieser Jahre war Cinna thatsächlich der Alleinherrscher in Italien und den meisten Provinzen; mit vollem Rechte sprechen die späteren Römer von seiner dominatio (der Ausdruck bei Cic. Phil. I 34 [vgl. II 108]. Vell. II 23, 3. val. Max. VI 9, 6. Tac. ann. I 1. Auct. de vir. ill. 67, 6; vgl. Κίννα τοῦ μοναρχήσαντος Plut. Caes. 1, 1; auch Sall. hist. inc. frg. 52 Kr. = I 64 Maur.: Tyrannumque et Cinnam ... appellans). Cic. Brut. 227 charakterisiert diese Jahre als die, quibus ..... sine iure fuit et sine ulla dignitate res publica (vgl. Plut. Sulla 22, 1); wohl wurde Ruhe und Ordnung bis zu einem gewissen Grade aufrecht erhalten, aber in der ganzen Politik und den Einrichtungen der Regierenden ist nirgends ein klarer Plan zu erkennen. Obgleich Cinna an der Spitze des Staates stand, ist von seiner persönlichen Mitwirkung bei keiner der in dieser Zeit getroffenen Anordnungen ausdrücklich die Rede. Erst die Besorgnis vor der Heimkehr und Rache Sullas spornte ihn zu neuer Thätigkeit an. Schon im J. 669 = 85 begann er seine Rüstungen in ganz Italien (Liv. ep. LXXXIII. Appian. I 76), und die Haltung des Senates, der sich zu einer selbständigen Antwort auf Sullas Mitteilungen ermannte, veranlasste ihn, sie noch energischer zu betreiben. Er sollte aber den Entscheidungskampf nicht mehr erleben. Im Frühjahr 670 = 84 wollte er sein Heer nach Illyrien übersetzen; die Soldaten weigerten sich, er eilte nach Ancona, wollte sie durch Drohungen zum Gehorsam zurückführen, offene Meuterei war die Folge, und in dem wilden Tumult wurde Cinna erschlagen. Kürzere Angaben über seinen Tod finden sich bei Liv. ep. LXXXIII. Vell. II 24, 5. Oros. V 19, 24. Auct. de vir. ill. 69, 4. Iul. Exuper. 4. Plut. Sert. 6, 1, die ausführlichste Darstellung bei Appian. I 78; ihr gegenüber verdient die bei Plut. Pomp. 5, 1f. (daraus Zonar. X 1) wegen ihrer inneren Unwahrscheinlichkeit keinen Glauben (vgl. Drumann G. R. II 590, 78). Vell. II 24, 5 begleitet die Erzählung von Cinnas Ende mit folgenden [1287] Bemerkungen: Vir dignior, qui arbitrio victorum moreretur quam iracundia militum. de quo vere dici potest ausum eum quae nemo auderet bonus, perfecisse quae a nullo nisi fortissimo perfici possent et fuisse eum in consultando temerarium, in exsequendo virum. Der Auct. de vir. ill. 69, 1 sagt: Cinna flagitiosissimus rem publicam summa crudelitate vastavit. Aber ein wirkliches Urteil über die Begabung und den Charakter Cinnas sucht man sowohl bei Autoren, die seiner Zeit nahe stehen, wie Cicero, als auch bei Appian, der die Hauptquelle für seine Geschichte ist, ganz vergeblich. Nur Appian. I 64 (d. h. wohl Poseidonios, vgl. Arnold Jahrb. f. Philol. Suppl. XIII 105. 110) sagt von seinen Motiven, man glaubte, er sei von den Demokraten mit 300 Talenten bestochen worden, was Mommsen R. G. II 305 als bezeichnend für den Mann ansieht, auch wenn es nicht wahr sein sollte. Im ganzen liegt über Cinnas Persönlichkeit ein auffallendes Dunkel. Er war vermählt mit einer Annia (Vell. II 41, 2, s. o. Bd. I S. 2310 Nr. 101); seine Kinder sind Nr. 107. 413. 414.