RE:Clodius 50
Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft | |||
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Pupien(i)us Maximus, M. Kaiser 238 n. Chr. | |||
Band IV,1 (1900) S. 88–98 | |||
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50) M. Clodius Pupien(i)us Maximus, römischer Kaiser im J. 238 n. Chr., zugleich mit D. Caelius Calvinus Balbinus.
I. Quellen. a) Für die schriftstellerischen Quellen gilt das, was darüber bei Balbinus (Caelius Nr. 20 Bd. III S. 1258) gesagt wurde. Im folgenden sind die Vitae in der Historia Augusta, die hier citiert werden, die des Maximin, der Gordiane und des Maximus und Balbinus, sämtlich von Capitolinus – ein Autorname, den anzuzweifeln wir keinen Grund haben – mit den Abkürzungen Max. Gord. und Balb. bezeichnet. Was von der Glaubwürdigkeit der einzelnen Autoren zu halten ist, davon ist bei den entsprechenden Gelegenheiten die Rede. Betont muss werden, dass Herodian trotz seiner bisweilen verdächtigen Breitspurigkeit und trotz vielfach nachgewiesener Mängel und Irrtümer für den richtigen Zusammenhang der Ereignisse verlässlicher und weit weniger entbehrlich ist als der Biograph, der übrigens zum grossen Teil Herodian selbst benützt hat; vgl. namentlich Balb. 15, 3. Herodian ist ausgeschrieben von Ioannes Antiochenus (Mendelssohns Ausgabe des Herodian p. 249–251), excerpiert von Photios bibl. 99. Dexippus wird von Capitolinus, aber nicht von Zosimus als Quelle benützt (vgl. Mendelssohn a. a. O. p. XXXIIIff.; dagegen Klebs Prosopogr. imp. Rom. I 418 nr. 929); bei diesem und noch mehr bei Zonaras ist die Erzählung so unheilbar verwirrt, dass sie so gut wie gar nicht zu gebrauchen sind. Vgl. H. Peter Die Scriptores Historiae Augustae (Leipz. 1892) 49–76. b) Vollständig erhaltene Inschriften mit dem Namen des C. sind bis jetzt nur in Africa gefunden worden, CIL VIII 10342. 10343. 10365. Ephem. epigr. VII 660. 673. Eine Papyrusurkunde ist auch von dieser kurzen Regierung erhalten, Mitt. aus [89] der Sammlung des Pap. Erzh. Rainer II/III 23 = Führer durch die Ausstellung, Wien 1894, 79 nr. 265. Münzen bei Eckhel IV 88. VII 305–307. Cohen V² p. 13–19 (im folgenden nach den Nummern citiert). Mionnet III 173. 545f. 642f. VI 407f.; Suppl. II 434. VI 280. VII 278f. 611. Poole Catalogue of Greek coins in the British museum. Alexandria. London 1892, 237f. Vgl. O. Voetter Numism. Ztschr. XXV 385–394. Kubitschek Rundschau über ein Quinquennium der antiken Numismatik, Wien 1896, 76–78. Die Büsten des Kaisers besprochen von Bernoulli Röm. Ikonographie II 3, 124–127.
II. Pupienus als Privatmann. C. war nach der Angabe des Capitolinus der Sohn eines einfachen Schmiedes oder Wagners, der gleichfalls das Cognomen Maximus führte und mit Prima vermählt war (Balb. 5, 1. 2; oder vielmehr in erster Ehe Pinaria geheiratet hatte? vgl. 5, 5 und Peter z. St.). Dementsprechend wird auch seine niedrige Abstammung hervorgehoben, Max. 20, 1; Balb. 14, 1. 16, 2; vgl. 2, 7. Das Gleiche behauptet Eutrop. IX 2, 1, aber irrtümlich auch von C.s Mitkaiser Balbinus. Im Gegensatz dazu erwähnt Herodian wiederholt, dass C. von vornehmer Geburt, ja Patricier gewesen sei (VIII 7, 4 in einer Rede des Kaisers; 8, 1. 4. 8); diese Nachricht scheint dadurch ihre Bestätigung zu finden, dass wir auch in dem Cursus honorum des T. Clodius Pupienus Pulcher M[aximus] (CIL XIV 3593 = Dessau 1185), der fast mit Gewissheit als der Sohn des späteren Kaisers gelten kann (vgl. Borghesi Oeuvres VIII 40f.), den eines Patriciers erkennen (vgl. E. Groag Arch.-epigr. Mitt. XIX 145f.). Aber die beiden widersprechenden Überlieferungen lassen sich vereinigen, wenn man annimmt, dass C. so wie viele andere von Septimius Severus unter die Patricier adlegiert wurde; dazu passt dann auch ganz gut, dass Herod. VIII 8, 4 zwar beide Kaiser als Patricier bezeichnet, aber doch so, dass sich Balbinus als der Vornehmere fühlt, und vor allem, dass Balb. 5, 11 von der nova familia des C. die Rede ist. Vielleicht erklärt sich auch so das zweite Gentile des Kaisers, Pupienus, indem er etwa zugleich mit der Erwerbung des Patriciats in eine vornehme (patricische ?) Familie, die der Pupieni, adoptiert wurde. Seine acht Geschwister, vier Brüder und vier Schwestern, starben sämtlich im Kindesalter (der absurde Irrtum bei Oros. VII 19, 3, dass C. der Bruder des Balbinus gewesen sei, ist vielleicht nur durch buchstäbliche Auffassung eines ähnlichen Ausdruckes in seiner Quelle entstanden), er selbst verbrachte seine Knabenzeit im Hause seines Verwandten Pinarius, gegen den er sich, als er Kaiser wurde, dankbar erwies (Balb. 5, 5. 4, 4; er ernannte ihn zum Praefectus praetorio; da aber C. zu dieser Zeit selbst schon 75 Jahre alt war, so ist unmöglich damit sein Pflegevater gemeint; wahrscheinlich hat er einem von dessen Söhnen den dem Vater schuldigen Dank abgestattet); später nahm sich seiner Pescennia Marcellina an, die ihm erst durch ihren Reichtum die senatorische Carrière eröffnete (Balb. 5, 2. 7; hier ist die Praetur als erstes von diesen Ämtern erwähnt, wahrscheinlich wurde er gleich inter tribunicios oder aedilicios adlegiert, und vielleicht erfolgte zugleich damit seine mutmassliche [90] Aufnahme unter die Patricier; als solcher war er ohnedies von der Aedilität befreit).
In grammatischen und rhetorischen Studien strebte er nicht nach Vervollkommnung, umsomehr eiferte er danach, ein tüchtiger Kriegsmann zu werden, ein Ziel, das er im Laufe einer langen militärischen Dienstzeit durchaus erreichte, in welcher er es wohl von der Pike an und auf dem Wege des Primipilats bis zum Militärtribunen brachte. So war ihm der Eintritt in die senatorische Rangclasse schon erleichtert, durch Marcellina aber ermöglicht, indem sie ihm ein dem senatorischen Census entsprechendes Vermögen verschaffte (Balb. 5, 7. Herod. VII 10, 4). Nach der Praetur bekleidete er mehrere Proconsulate, in Bithynien, dann in Achaia, endlich in der Narbonensis. Als Legat von Dalmatien (vorher muss er Consul, und zwar suffectus gewesen sein) besiegte er die in die Provinz eingefallenen Sarmaten und wurde dann Befehlshaber am Rhein, wo er ebenfalls mit Erfolg gegen die Germanen kämpfte (Balb. 5, 7–9. Herod. VIII 6, 6. 7, 8). Hierauf wurde er Consul II (CIL VI 1087 a. VIII 10343. 10365. Ephem. epigr. VII 660. 673. Eckhel VII 307. Cohen 26–31; als Consular bezeichnet Gord. 22, 1; Balb. 1, 2; dass er, wie aus den gefälschten Senatsacten Max. 26, 4 hervorzugehen scheint, als Kaiser – nach der Besiegung Maximins – mit Balbinus zum Consul noch für das laufende Jahr 238 designiert worden sei, ist allem Anschein nach ein Irrtum; mit Unrecht ferner hebt Herod. VIII 8, 4 den zweifachen Consulat des Balbinus gegen C. hervor; eine ähnliche Unrichtigkeit findet sich Balb. 15, 2) und endlich Stadtpraefect (Max. 20, 1; Balb. 5, 10. 6, 5. Herod. VII 10, 4. VIII 8, 4), doch ist die Reihenfolge dieser beiden Ämter möglicherweise auch die umgekehrte (vgl. Vigneaux Essai sur l’histoire de la praefectura urbis, Paris 1896, 81 und 4, 3, wo ohne Begründung für C.s Praefectur das J. 236 angegeben ist; ferner Borghesi Oeuvres V 496f. VIII 41, der annimmt, dass C. im J. 234 Consul II ordinarius zugleich mit Agricola [?] Urbanus war). Namentlich als Stadtpraefect zeichnete er sich durch kluge Umsicht und strenge Amtsführung aus (Herod. VII 10, 4–6. Balb. a. a. O.; seine Ämterlaufbahn im allgemeinen auch erwähnt Herod. VIII 7, 4. Max. 20, 1).
Als der Senat die Erhebung der beiden Gordiane anerkannte und zugleich 20 Consulare zur Verteidigung Italiens gegen Maximin wählte, da waren in dieser Commission, die officiell XXviri ex senatus consulto rei publicae curandae hiess (CIL XIV 3902 = Dessau 1186; auch L. Lorenius Crispinus und Tullius Menophilus scheinen dieser Commission angehört zu haben, vgl. Herod. VIII 2, 5), auch D. Caelius Calvinus Balbinus und C. (Gord. 10, 1. 2. 22, 1; Max. 32, 3. Zosim. I 14, 2; vgl. Gord. 14, 3. 4; gegenüber der auf Dexippus zurückgehenden Behauptung Max. 32, 3, dass diese Wahl erst nach dem Tode der Gordiane geschah, kann die andere Annahme als besser beglaubigt und wahrscheinlicher gelten). Bald danach wurden diese beiden Männer zu Kaisern gewählt. Damals war C. 74 Jahre alt (Zonar. XII 17 p. 127 Dindf.), demnach noch älter als Balbinus (Zonar. a. a. O. Balb. 2, 1; vgl. 15, 2. Herod. VII 10, 3. VIII 8, 3. 6, 8). [91]
Omina imperii werden verzeichnet Balb. 5, 3. 4, Mitteilungen über sein Privatleben Balb. 6, 1. Über seine Ehe erfahren wir nichts; sein Sohn ist, wie erwähnt, T. Clodius Pupienus Pulcher M[aximus]; dieser dürfte, wie Borghesi VIII 37 wohl richtig vermutet, nicht der älteste gewesen sein; Spuren von dem Namen eines seiner Söhne CIL VI 1087; ebendort findet sich auch der Name seiner Tochter, Pupienia Sextia Pau[lina] Cethegilla, die uns auch aus andern Inschriften bekannt ist (CIL VI Suppl. 26529. IX 1740. XV 7537); vielleicht ist auch die Pupienia Rufina, deren Grabschrift (VI 25224) von Pupien(us) Maximus gesetzt ist, seine Tochter. Der Consul ordinarius des J. 236, M. Pupienius Africanus, könnte sein ältester Sohn sein. Ob und inwieweit die Ulpii Pupieni (CIA III 688. 690f. CIL X 682) mit ihm verwandt sind, mag unentschieden bleiben. Der CIL IX 5765 genannte [M.] Clodius Pup. l. Ballaeus scheint einer von seinen Freigelassenen zu sein.
III. Als Kaiser. a) Kaiserwahl. Da die Erhebung und gemeinsame Regierung der beiden Kaiser bei Balbinus (Bd. III S. 1261ff.) erzählt ist, so genügt es, für einzelne Details darauf zu verweisen.
Drei Wochen nach der Erhebung der Gordiane erfolgte die Gegenbewegung unter Capelianus, die mit dem Sturz und Tod der beiden Gordiane endete. Die Nachricht davon erregte in Rom grossen Schrecken vor der Rache Maximins, und der Senat wählte, um gegen ihn geschützt zu sein, wieder zwei Kaiser, C. und den D. Caelius Calvinus Balbinus (Herod. VII 10, 1–3. 5. Max. 20, 1–3; Gord. 10, 1. 22, 1; Balb. 1–3, 1. 15, 5. Vict. Caes. 26, 7. Oros. VII 19, 3). Die Einzelheiten der Sitzung bei Capitolinus; auf den Antrag des Princeps senatus (P. Licinius) Valerianus, des späteren Kaisers (Balb. 1, 2, vgl. 9, 7; missverstanden bei Zosim. I 14, 1), wird von der angesetzten Tagesordnung abgewichen und die Kaiserwahl in Angriff genommen; C. beantragt, neuerlich zwei Kaiser zu wählen (Balb. 2, 1), und Vettius Sabinus, der dann Stadtpraefect wurde, lenkt die Aufmerksamkeit der Senatoren auf die zwei Männer, welche daraufhin auch wirklich gewählt werden (Balb. 2).
Nach dieser Sitzung, die im Tempel der Concordia stattfand, begaben sich die neuen Kaiser zur Opferung in den Iuppitertempel auf dem Capitol, wurden aber, als sie in ihren Palast zurückkehren wollten, durch aufrührerische Volksmassen daran verhindert; man war namentlich mit der Person des C. nicht einverstanden, der noch aus der Zeit seiner Stadtpraefectur wegen seiner Strenge in keineswegs angenehmer Erinnerung stand. Der Aufstand konnte erst dadurch gedämpft werden, dass man, der Stimmung und dem Wunsch des Volkes Rechnung tragend, der Menge den jungen Gordian zeigte, worauf der Senat in einer noch am selben Tag zum zweitenmal einberufenen Sitzung die Wahl des noch nicht 14jährigen Knaben (Herod. VIII 8, 8. Balb. 3, 4; Gord. 22, 2; hier auch die abweichenden Angaben) zum Caesar vollzog (Herod. VII 10, 6–9 ist in dem Punkt ungenau, dass nach ihm auch die Sitzung im Iuppitertempel stattfand, vgl. Dändliker 260, sowie, dass er von einer geheimen [92] Senatssitzung [VIII 5, 5 erwähnt er, dass man sich bemühte, die Vorgänge in Rom vor Maximin geheim zu halten] spricht, was vielleicht eine Verwechslung mit der vorhergehenden Sitzung ist, vgl. Gord. 12, 1; im übrigen ist der Gang der Ereignisse im wesentlichen doch nur aus ihm zu ersehen, Capitolinus irrt in mehrfacher Hinsicht; so, wenn er die Scene, wie der junge Gordian dem Volke gezeigt wird, in Zusammenhang mit dem späteren Praetorianeraufstand bringt, Balb. 9, 4, vgl. 15, 6; ebenso, dass schon bei der Erhebung der älteren Gordiane von dem Enkel die Rede gewesen sei, Max. 16, 7; dagegen widerspricht ausdrücklich Max. 20, 2; Balb. 3, 3–5. 8, 3. 16, 6; ausserdem vgl. Max. 20, 8; Gord. 19, 9. 20, 2. 3. 5; Balb. 3, 2. 8, 2). So trug diese Volksbewegung einen dem Hause der Gordiane freundlichen Charakter (Herod. VII 10, 5f.); aber es ist sehr wahrscheinlich, dass auch die Habsucht der Menge einen wesentlichen Anteil daran nahm (Vict. Caes. 26, 6; vgl. Löhrer 21. Müller 6. Schiller I 792).
b) Name und Titel. Als Kaiser heisst C. Imp. Caes. M. Clodius Pupienus Maximus pius felix Augustus auf Inschriften und Münzen. Wahrscheinlich (s. o.) ist Clodius sein ursprüngliches Gentile und Pupienus das erst infolge Adoption angenommene. In betreff der Nebenform Pupienius (ausschliesslich auf Inschriften) urteilt Klebs Prosopogr. a. a. O. gewiss richtig, wenn er annimmt, dass der Gentilname Pupienus (ausschliesslich auf Münzen) in dieser späten Zeit von den meisten nicht mehr als solcher empfunden und daher entsprechend umgeändert wurde. Im übrigen ist gerade dieser Teil des Namens am häufigsten verdorben überliefert, so Pupenius (Chronogr. 354, Mommsen Chron. min. I 147; auf griechischen Münzen, Mionnet III 545; andere Formen dieses und des ersten Gentils III 642f.; Suppl. VII 278f.), Publius (Chron. pasch. I 501), Pulpius (Laterc. imp. Malal. Chron. min. III 436), die Hss. der Hist. Aug. überliefern regelmässig die Schreibung Puppienus (vgl. Iord. Get. XV 88; Rom. 281); ebenso Mionnet Suppl. VII 611; vgl. Mommsen Ztschr. f. Numism. VIII 26f. Ein arges Stück von Nachlässigkeit Capitolins ist sein fortwährendes Schwanken und Zweifeln, ob die Namen Pupienus und Maximus einem und demselben Träger zukommen (Max. 24, 5. 33, 3. 4; Balb. 1, 2. 15, 4. 5; vgl. Gord. 10, 1. 19, 9. 22, 1; Balb. 11, 1. 15, 1. 16, 1; endlich glaubt er die Lösung gefunden zu haben, 17, 2. 18, 1. 2; das scheint allerdings richtig zu sein, Balb. 16, 7. 18, 2, dass die lateinischen Autoren den Kaiser nur Pupienus, die griechischen ihn nur Maximus nannten; so wird er z. B. ausschliesslich bei Herodian und Zosimus genannt; auf Münzen findet sich der Name Maximus seltener, Eckhel VII 306ff. Cohen 2. 21. 24. 32. 40. Poole 238, 1836. Mionnet VI 408; Suppl. VII 611; blos Pupienus wird er genannt bei Vict. Caes. 27, 4. Epit. de Caes. 26. Eutr. IX 1. 2, 1. 2 und in den davon abhängigen Quellen; blos Clodius bei Vict. Caes. 27, 6; Clodius Pupienus 26, 7).
Die in allen Punkten durchgeführte Teilung der Gewalten drückt sich auch in den Titeln beider Kaiser aus (Balb. 8, 1). Beide sind, was [93] bis dahin nicht möglich gewesen war, Pontifices maximi (Eckhel VII 307. Cohen 26–31. CIL VIII 10 342. 10 343. 10 365. Ephem. epigr. VII 660. 673), beide heissen patres senatus (Eckhel VII 306. Cohen V p. 10 nr. 14; 16 nr 19). Der Titel proconsul kommt nur auf Inschriften vor, pater patriae auf Münzen und Inschriften. Nur durch ein in diesem Jahre der Thronstreitigkeiten allerdings begreifliches Versehen ist der Name der beiden Senatskaiser eradiert (CIL III Suppl. 6953). Zu bemerken ist, dass überall, wo die beiden Kaiser nebeneinander genannt werden, C.s Name vorangestellt ist.
c) Regierung. α) Die beiden Herrscher teilten ihre Thätigkeit in dem Sinne, wie es bei ihrer Wahl auch beabsichtigt war (Balb. 2, 5); C. zog gegen Maximin zu Felde, Balbinus blieb in Rom, um dort die Ordnung aufrecht zu erhalten (Balb. 8, 4; Max. 20, 5. 6. Herod. VII 12, 1). Aber Balbinus war dazu nicht der geeignete Mann; in dem nach C.s Abzug entstehenden Praetorianeraufstand bewies er zur Genüge seine klägliche Schwäche. Die Praetorianer (grösstenteils Veteranen), welche von Maximin und dann auch von C. in Rom zurückgelassen worden waren (Herod. VII 11, 2. Balb. 8, 4. 9, 1), erhoben sich gegen den Senat und dessen Anhänger. Den Anlass dazu gab die Gewaltthätigkeit zweier Senatoren (Max. 20, 6; Gord. 22, 8f.), die Ursachen waren aber wohl tiefergehende und in der natürlichen Anhänglichkeit der Praetorianer an den Soldatenkaiser Maximin zu suchen; vielleicht trug auch die Ermordung ihres Praefecten Vitalianus dazu bei (Max. 14, 4; Gord. 10, 5. 8. Herod. VII 6, 4–9. 8, 6). Dieser Kampf wurde von beiden Seiten mit ausserordentlicher Heftigkeit geführt und konnte erst nach vielem Blutvergiessen und, nachdem ein grosser Teil von Rom eingeäschert war, beigelegt werden, Herod. VII 11–12, 7. Balb. 9 (schon erwähnt wurde, dass Balb. 9, 4 die Scene der Erhebung des jungen Gordian irrtümlich erst in diesem Zusammenhang erzählt wird; so ist bei Capitolin auch der Irrtum entstanden, dass er dann Balb. 10, 4–8 von einem zweiten Aufstand spricht; vgl. Dändliker 267ff.; ebenso fehlerhaft ist, dass Gord. 22, 8. 23, 1 dieser Aufstand auf den Anfang von Gordians Alleinherrschaft verlegt wird). Vict. Caes. 27, 2. Chronogr. 354, Mommsen Chron. min. I 147.
β) Mittlerweile war der gefürchtetste Feind, Maximin, vor Aquileia gefallen, ohne dass C. in die Lage gekommen war, sich mit ihm zu messen. Maximin, der von Sirmium aus einen Kriegszug gegen die Germanen geplant hatte, war schon auf die Kunde von der Erhebung der Gordiane gegen Italien aufgebrochen und hatte, als ihm die Nachricht zukam, dass die Gordiane zwar gestürzt, aber neue Gegenkaiser vom Senat gewählt worden seien, seinen Weg nur mit umso grösserer Eile und Entschlossenheit fortgesetzt (Herod. VII 2, 9. Max. 13, 3. 21, 1). Er marschierte über Emona nach Aquileia (wahrscheinlich ist diese Stadt auch mit dem Archimea Max. 31, 3 gemeint), und begann die Stadt zu belagern. Der Senat aber hatte sich schon auf einen Kampf mit dem barbarischen Kaiser vorbereitet, dessen Rache man fürchten musste. Wie erwähnt, waren schon nach der Anerkennung der Gordiane durch [94] den Senat 20 Consulare damit betraut worden, Italien in Verteidigungszustand zu setzen. Zwei davon (L. Lorenius) Crispinus und (Tullius) Menophilus, hatten Aquileia zu schützen und für eine lange Belagerung entsprechend in Stand zu setzen, um hier den Marsch des Barbaren durch Italien aufzuhalten. Noch nach dem Aufbruch C.s wurden die Massnahmen zur Verteidigung Italiens vermehrt, alle Communicationen und Küstenplätze stark besetzt, weitere Senatoren ausgeschickt, Mannschaften ausgehoben, überall für hinreichende Bewaffnung und Verpflegung gesorgt und die Provinzen zum Abfall von Maximin aufgefordert oder ermutigt (Max. 23, 2. 3; Balb. 10. 1–3. Herod. VIII 5, 4–5. VII 12, 1). So fand Maximin auf seinem Vormarsch Schwierigkeiten, die er sich nach seinen ersten Erfolgen nicht vorgestellt hatte. Aquileia widerstand ihm, und hier brach sich endlich nach längerer heisser Belagerung (vgl. Löhrer 37f.) seine Macht; er selbst wurde samt seinem Sohne Maximus durch seine eigenen Truppen getötet (Herod. VIII 1–5. Max. 21–23. 31, 1. 33, 1; Balb. 11, 2. 3. 12, 2. Epit. de Caes. 25, 2. Chronogr. 354, Chron. min. I 147. Pol. Silv. ebd. 521. Cassiod. Chron. ebd. II 146. Zosim. I 15. Synkell. I 680. Nikeph. Chron. 11. Chron. Pasch. I 501), sein Heer auf die neuen Herrscher vereidigt (Herod. VIII 6, 2. 3. Max. 24, 2. 3). Die Nachricht davon traf C. in Ravenna, von wo er mit der neu ausgehobenen Mannschaft und mit germanischen Hülfstruppen, die ihm noch aus der Zeit seiner Statthalterschaft in Germanien treu zugethan waren, den Krieg vorbereitet hatte (Herod. VIII 6, 5. 6. Max. 24, 5. 25, 2. 33, 3; Balb. 11, 1. 12, 5; obwohl er persönlich keinen Anteil an dem Siege hatte, wurde er doch als der Überwinder Maximins bezeichnet, Balb. 15, 4. 5. 16, 6. Vict. Caes. 27, 4. Euseb.-Hieron. chron. ad a. Abr. 2254 [arm. 2255]. Eutrop. IX 1. Oros. VII 19. 2. 3. Iord. Get. XV 88; Rom. 281. Chron. min. I 438. III 421; vgl. Kedren. I 450). Um völlig sicher zu gehen, rückte er noch bis Aquileia vor und trat dann den Rückmarsch an, nachdem er den grössten Teil des Heeres entlassen hatte (Herod. VIII 7, 1. Max. 33, 3; Balb. 12, 3; nicht richtig ist Max. 24, 6, dass er die germanischen Hülfstruppen entliess; denn Herod. VIII 7, 8 sagt ausdrücklich das Gegenteil, und thatsächlich finden wir die Germanen später in Rom, vgl. Herod. VIII 8, 2; auch Balb. 12, 1. 3 widerspricht dem). In Rom war man von dem Vorgefallenen durch Eilboten unterrichtet, die als Siegestrophäen das Haupt Maximins und das seines Sohnes mitbrachten (Herod. VIII 5, 9. 6, 5. 7. Max. 24, 4. 31, 1. 25; Balb. 11, 2. Zosim. I 15, 2. Zonar. XII 16); begreiflich, dass dieser unerhofft günstige Ausgang des Krieges unbeschreiblichen Jubel entfesselte und die Stellung der Senatskaiser befestigte (Herod. VIII 6, 7–9. Max. 24, 6. 25; Balb. 11, 4–7). Namentlich C. wurde, obwohl er dies seinem Verhalten nach vielleicht nicht verdiente (Balb. 11, 1), auf seinem Zug nach Rom überall mit Enthusiasmus begrüsst; Abordnungen von Städten beglückwünschten ihn auf seinem Wege, sein Mitkaiser und der junge Caesar Gordianus gingen ihm entgegen, und ausserordentliche Ehren wurden den Herrschern vom Senat zuerkannt (Herod. [95] VIII 7, 1. 2. 8. Max. 24, 8. 26; Balb. 12, 1. 3. 4. 9. 13, 1. 2. 3. Zonar. XII 17; Münzen mit dem Revers victoria Augg. Cohen 37–45; vgl. p. 12).
γ) Die innere Regierung der beiden Kaiser ist nichts anderes als die freilich nur vorübergehend wiederhergestellte Herrschaft des Senates. In diesem Sinne erfolgte gleich nach der Thronbesteigung die Consecration der beiden Gordiane (Herod. VIII 6, 3. Max. 24, 2. 3. 26, 2. 6; Gord. 16, 4; Balb. 4, 1–3; sicher ergiebt sich daraus, dass sie zur Zeit der Belagerung Aquileias schon vollzogen war; vgl. auch Inschriften Gordians III., s. namentlich Index zu CIL VIII). Dann wurde (Vettius) Sabinus, dem die Kaiser ihre Wahl verdankten, Stadtpraefect, und zum Praefectus praetorio erhob C. seinen Verwandten Pinarius Valens, Balb. 4, 4. 5, 5; dass der junge Gordian Praefectus praetorio wurde, ist, wie Capitolin selbst hervorhebt (Balb. 15, 6), eine grobe Unrichtigkeit; sie ist vielleicht entstanden durch die Verwechslung mit seinem Oheim Gordian II., der Legat seines Vaters war – eine Verwechslung, die wir thatsächlich bei Vict. Caes. 27, 1 finden.
Die gemeinsame Regierung der beiden Kaiser war anfänglich eine wohl geordnete, solange die beiden Männer einträchtig zusammenwirkten (Herod. VIII 8, 1. Balb. 13, 4. Zonar. XII 17 p. 126 Dind.; vgl. die Münzdarstellungen und -Aufschriften amor mutuus, caritas mutua, concordia Augg., fides mutua, pietas mutua Augg., Eckhel VII 305f. Cohen p. 8. 11. 14 nr. 1. 3; 15 nr. 5–8. 11; 17 nr. 25). Auch für die Ausrichtung von Spielen wurde freigebig gesorgt, und an reichlichen Spenden an das Volk liessen es die Kaiser nicht fehlen (Zosim. I 16. Chronogr. 354, Chron. min. I 147; Münzen mit liberalitas Augustorum, Eckhel VII 306. Cohen 14–18).
δ) Freilich machte sich schon von Anfang an als ein höchst bedrohlicher Umstand die Abneigung der Soldaten gegen die Herrschaft der Senatskaiser geltend. Wohl waren die Truppen Maximins, die nur gezwungen den neuen Kaisern die Treue geschworen und ihre Glückwünsche an C. erheuchelt hatten, bei denen vielmehr der Hass tief eingewurzelt war und daher weder durch C.s Amnestieversprechungen, noch durch die Aussicht auf ein ergiebiges Donativum beschworen werden konnte (Herod. VIII 7, 2–7; vgl. 6, 1. Balb. 12, 7–9. 13, 1–3), schon entlassen worden; von ihnen drohte also keine Gefahr mehr. Aber der Ingrimm der Praetorianer war seit dem letzten blutigen Aufstand nur noch glühender geworden; und als sie dann noch durch die übermütige Freude über das Ende der Soldatenkaiser gereizt wurden (Max. 26, 3; Balb. 12, 9. 13, 2. 3) und die germanische Leibwache, welche C. aus dem Feldzug mitbrachte (s. o.), ihre Eifersucht aufs höchste erregte, da lauerten sie nur mehr mit Ungeduld auf die Gelegenheit, ihren Feinden auf dem Throne ein Ende zu machen (Herod. VIII 8, 1. 2. 5. Balb. 13, 5). Bald rückte die Stunde der Vergeltung heran. Den wachsamen Augen der Praetorianer entging es nicht, dass Misshelligkeiten zwischen den Kaisern zu Tage traten: Balbinus, der sich vornehmerer Abkunft rühmte, war gekränkt durch die, wie er meinte, unverdienten Ehren, die dem heimkehrenden C. erwiesen wurden, [96] obwohl er sich doch selbst daran beteiligt hatte (Balb. 12, 5. 14, 1. Herod. VIII 7, 7). Diese Wahrnehmung nun bestärkte sie in ihrem Entschluss, der bevorstehende Abmarsch der beiden Kaiser zur Bekriegung auswärtiger Feinde beschleunigte dessen Ausführung (Balb. 13, 5).
Die Perser hatten schon unter der Regierung Maximins Nisibis und Carrhae erobert (Zonar. XII 18 p. 129 Dind.; aus Herod. VII 8, 4 folgt, dass dieser Eroberungszug der Perser erst gegen das Ende der Regierung Maximins erfolgt sein kann); gegen sie sollte C. zu Felde ziehen (Balb. 13, 5); Balbinus hätte zunächst in Rom bleiben sollen (a. a. O.), aber ein Gotheneinfall zwang ihn, sich für diesen Krieg in Aussicht zu nehmen (Balb. 16, 3). Die Gothen hatten Istros geplündert (Balb. a. a. O.; vgl. B. Pick Die antiken Münzen von Moesien und Dacien I 147) und belagerten dann hartnäckig, aber erfolglos Markianopolis, Dexipp. fragm. 18, FHG III 675. Iord. Get. XVI 92; vgl. Pick a. a. O. 195. 187, 2. Dem Abmarsch der Kaiser kamen aber die Praetorianer zuvor. Sie drangen zu einer Zeit, als der grösste Teil des Hofstaates scenischen Spielen (dem capitolinischen Agon) beiwohnte, in den Palast ein und bemächtigten sich der beiden Kaiser. Dies gelang ihnen, da Balbinus in verblendeter Eifersucht seinem Mitkaiser die Germanen nicht rechtzeitig zu Hülfe schickte, aber dann auch selbst nicht mehr von ihnen gerettet werden konnte. Mit Spott und Hohn wurden die Herrscher durch die Strassen getrieben und unter grässlichen Martern getötet (Herod. VIII 8, 3–7. Balb. 14. 15, 4; Gord. 22, 5. Vict. Caes. 27, 6. Epit. 26. Eutrop. IX 2, 2 = Hieron. a. Abr. 2256 = Oros. VII 19, 3 = Chronogr. 354 [Chron. min. I 147]. Polem. Silv. [ebd. I 521]. Cassiod. [ebd. II 146]. Zonar. XII 17 p. 127 Dind.; Zosim. I 16, 2 und Iord. Rom. 282 haben eine ganz merkwürdige Version, wonach die beiden Kaiser auf Veranlassung des jungen Gordian wegen einer gegen ihn gerichteten Verschwörung getötet worden seien).
ε) C. und Balbinus regierten 99 Tage (Chronogr. 354 a. a. O.; rund mit 100 Tagen angegeben Chron. Pasch. I 501, mit drei Monaten bei Zonar. a. a. O., mit dessen sonstigen Angaben selbstverständlich nichts anzufangen ist, ebensowenig wie mit denen bei Glyk. 453; ganz ungenau Gord. 22, 5; Balb. 15, 7. Vict. Caes. 27, 5f.; vgl. Chron. min. III 436. Kedren. I 450f.). Das Ende ihrer Regierung fällt vor den 29. August des J. 238, da die alexandrinischen Münzen Gordian III. die Regierungszahlen bis zu 7 aufweisen (Poole 241. Sallet Die Daten der alex. Kaisermünzen 59f.), ihre Thronbesteigung somit vor den 21. Mai, wahrscheinlich aber beträchtlich früher. Die Termini dieser Regierung genauer zu bestimmen, ist trotz wiederholter Versuche, die mannigfachen Widersprüche zu lösen, die sich in der Überlieferung darbieten, und die schwachen Anhaltspunkte bei den Autoren und auf Inschriften zu verwerten, nicht mit Sicherheit gelungen. Am meisten hat noch die Berechnung v. Rohdens (Bd. I S. 2621ff.) für sich, der auch die Resultate der andern übersichtlich mitteilt und die Angaben, die für diese Zeitbestimmung in Betracht kommen, zusammenstellt. Nach ihm ist die Erhebung des C. und Balbinus im [97] März, ihr Tod um die Mitte Juni 238 erfolgt. O. Voetters Bemühung, neue Gesichtspunkte für die Chronologie dieser Ereignisse aus den Münzen zu gewinnen, Numism. Ztschr. XXV (1894), 385–394, ist unbrauchbar; vgl. auch Kubitschek Rundschau 76–78.
IV. Persönliches. Über C.s Äusseres in der Zeit, als er Kaiser war, geben Münzbilder und Büsten genügenden Aufschluss. Auf den Münzen sind seine Züge sehr scharf ausgeprägt und weisen einen schön geformten Greisenkopf auf, dessen Physiognomie völlig mit der auf den Porträtköpfen übereinstimmt. Sein Gesicht ist von einem welligen Vollbart beschattet, und die kurzen Haare wachsen bis tief in die Stirne hinab. Auffallend ist das starke, rückwärts ausbiegende Hinterhaupt. Das kurzgeschorene Haar und die tiefgeschnittenen charakteristischen Falten im Gesicht verleihen seinem Aussehen etwas Strenges, Markiges. Auch Capitolin sagt von ihm, dass er einen strengen, ja abschreckenden Blick hatte, sowie dass er sich einer stattlichen Gestalt und einer sehr gesunden Körperbeschaffenheit erfreute (Balb. 6, 2). Vgl. Bernoulli a. a. O.
Auch seinem Wesen nach wird er als ein Mann geschildert, der Klugheit und Tugendhaftigkeit (Herod. VII 10, 4), kriegerische Erfahrung und Tapferkeit (Max. 20, 1; Balb. 15, 1) mit unbeugsamer Strenge verband (Max. 20, 4; Balb. 1, 2. 2, 1. 5, 6. 8, 2), und der seine Festigkeit besonders in der Zeit seiner Stadtpraefectur bewährte (s. o.). Im übrigen aber scheint es, dass gerade diese Seite seines Charakters von dem Biographen zu stark hervorgehoben wird, um ihn entschiedener seinem Mitkaiser Balbinus gegenüberzustellen (Balb. 7, 7. 15, 1), der sich allerdings namentlich in dem Praetorianeraufstand in Rom als Memme erwiesen und sich so die gerechte Verachtung seines Collegen zugezogen hatte (Balb. 14, 2). So ist es wohl übertrieben, wenn behauptet wird, dass sich C. durch seine Strenge den Beinamen tristis erworben habe (Balb. 6, 1); man wird vielmehr annehmen müssen, dass ihm Capitolinus eher im folgenden gerecht wird, wenn er ihn so schildert, dass wir den Eindruck empfangen, C. sei nicht von kalter Grausamkeit gewesen, sondern habe immer nur die strengste Gerechtigkeit als sein Ziel vor Augen gehabt und sei auch Bitten um Verzeihung, niemals aber einer Parteilichkeit zugänglich gewesen, Eigenschaften, die ihn trotz seines starken Selbstbewusstseins bei den meisten beliebt und nur in jenen Kreisen gefürchtet machten, welche sich keines reinen Gewissens zu erfreuen hatten (vgl. Balb. 6, 2–4. 8, 2. 15, 2). Sein Feldherrntalent war es, das ihn, wie erwähnt, schliesslich auf den Thron brachte, und vor dem alle Bedenken und Vorurteile hinsichtlich seiner niedrigen Abstammung weichen mussten (Balb. 2, 7. 5, 11. 16, 2).
Im allgemeinen wird sein Charakter gerühmt (Herod. VIII 8, 8. Balb. 15, 1). Dexippus aber soll in seinem Urteil über ihn mit den übrigen griechischen Schriftstellern nicht übereingestimmt haben, Balb. 16, 4. Jedenfalls gehörte zu den Schattenseiten seines Wesens, dass er über der Ausbildung zu einem tüchtigen Krieger alle geistigen Bestrebungen vernachlässigte, Balb. 5, 6.
V. Litteratur. H. Schiller Gesch. d. röm. [98] Kaiserzeit I 2, 790–796. E. Herzog Gesch. u. System, d. röm. Staatsverfassung II 1, 508–512. Borghesi Oeuvres V 485–506. C. Mancini Rendiconti dell’ Accad. Pontaniana XVI (1868) 37–73. Dändliker in Büdingers Unters. zur röm. Kaisergesch. III (Leipz. 1870) 257–281. Ranke Weltgesch. III 1 (Leipz. 1883) 403–405. Joh. Müller De M. Antonio Gordiano, Diss. Münster 1883, 6–13. Löhrer De C. Julio Vero Maximino. Diss. Münster 1883, 20–27. O. Seeck Preuss. Jahrb. LVI (1885) 267–300; Rh. Mus. XLI (1886) 161–169. A. Sommer Die Ereignisse des J. 238 n. Chr. und ihre Chronologie, Görlitz Progr. 1888, 21–32. E. Sadée De imperatorum Romanorum tertii p. Chr. n. saeculi temporibus constituendis, Diss. Bonn. 1891, 8–28. H. Peter Sechs litterargeschichtl. Unters. über die Script. Hist. Aug. (Leipz. 1892) 49–76. E. Klebs Prosopogr. imp. Rom. I 418 nr. 929.