Merkwürdige Criminal-Geschichte

Textdaten
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Autor: Anonym
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Titel: Merkwürdige Criminal-Geschichte
Untertitel:
aus: Journal von und für Franken, Band 2, S. 79–90
Herausgeber: Johann Caspar Bundschuh, Johann Christian Siebenkees
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1791
Verlag: Raw
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Erscheinungsort: Nürnberg
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Originaltitel:
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Originalherkunft:
Quelle: UB Bielefeld, Commons
Kurzbeschreibung:
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V.
Merkwürdige Criminal-Geschichte.

Da es mir zu Ihrem Plan gehört, merkwürdige Criminalfälle in Ihr Journal aufzunehmen, so zweifle ich nicht, daß eine Erzählung der merkwürdigen Inquisition, welche im vorigen Jahr ein Diebstahl hier zu Nürnberg veranlaßt hat, Ihnen wichtig genug scheinen werde in Ihrem Journal erzählt zu werden. In Herrn Beckers Teutscher Zeitung 1790, 48 Stück findet sich zwar schon eine Nachricht von dieser Sache; ich kann aber diesen Vorgang vollständiger und richtiger darstellen, als von jenem Correspondenten geschehen ist. Man wünscht und hofft, daß künftig eine ausführlichere actenmäßige Darstellung dem Publicum werde mitgetheilt werden. Inzwischen mag folgende vorläufige Erzählung hinreichend seyn.

|  In der Nacht von 29 auf den 30 Junii, 1790 wurde einem Kaufmann, Herrn Benkher, die in seinem Handelscomtoir befindliche Casse, welche gegen 2000 fl. (nicht 3000 fl.) enthielt, gestohlen. Der erste Verdacht fiel auf den Auslaufer des Kaufmanns, mit Namen Schönleben, welcher ausser dem Hause wohnte, und eine Bierwirthschaft im Bestand hatte. Dieser Mann war wegen seines Lebenswandels schon nicht im besten moralischen Rufe, hatte sich der Spielsucht ergeben, und durch verschiedene Umstände, deren ich nur einige anführen will, gegen sich Verdacht erregt. Einige Wochen vorher war der Schlüssel zu der Schreibstube, worin die Casse sich befand, verlegt worden. Der Bediente des Kaufmanns löste eine Scheibe in dem neben der Stube befindlichen Fenster aus, um das dadurch leicht zu erreichende Teutsche Schloß der Thüre zurückzuschieben: Schönleben setzte nachher diese Fensterscheibe wieder ein. Gerade diese Scheibe hatte auch der Dieb ausgelöst, um die Thüre zu öffnen. – Über der Casse hingen gewöhnlich die Schlüssel zu dem Gewölbe; Schönleben nahm nach der Aussage des Benkherischen Pensionärs und Lehrjungen, diese Schlüssel am nächsten Morgen, nachdem der Diebstahl| geschehen war, von der Wand, ohne bemerken zu wollen, daß die Casse nicht mehr an ihrem ehemahligen Platz stehe, und ohne sich, seiner Gewohnheit nach, mit ihnen zu unterreden. Hiedurch erregte er die Vermuthung gegen sich, daß seine Gleichgültigkeit verstellt sey, und daß er nur getrachtet habe, bald wieder aus der Stube zu kommen, um sich durch nichts zu verrathen. (Diesen Umstand hat jedoch Schönleben in den mit ihm angestellten Verhören beständig widersprochen, und behauptet, diese Schlüssel seyen schon am Gewölbe gesteckt.) – Am Abend vor dem geschehenen Diebstahl war Schönleben länger, als sonst, im Benkherischen Hause geblieben, und hatte sich mir allerley Kleinigkeiten beschäfftigt. – Aus diesen und andern Gründen wurde er gefänglich eingezogen, und der gegen ihn entstandene Verdacht vermehrte sich dadurch, daß er bey dem ersten summarischen Verhör, welches mit ihm angestellt wurde, sich äusserst erschrocken und ängstlich betrug, und in der Folge widersprechend aussagte.
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 Der Zweyte, gegen welchen ein Argwohn entstand, war ein Flinterleinsschlager Reuter, welchen Schönleben bey Gelegenheit eines Holzkaufs mit in das Benkherische| Haus gebracht hatte. Dieser hatte sich auf der Treppe zur Schreibstube, wie die zwey Benkherischen Mägde bezeugten, sehr sorgfältig und bedenklich umgesehen. Reuter wollte es schlechterdings läugnen, daß er auf diese Treppe gekommen; erregte aber dadurch nur größern Verdacht wider sich, welcher auch durch manche Vorwürfe, welche ihm Schönleben machte, bestärkt wurde. So warf z. E. Schönleben dem Reuter vor, dieser habe bey jener Gelegenheit gegen ihn geäussert: Heute hat dein Alter einen rechten Stümmel Geld gezählt: wie wäre es, wenn wir ihn davon trügen? Im Weggehen habe er ihn gefragt: ob denn alle oben (nämlich entfernt von der Schreibstube) schliefen?
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 Nachdem beyde in gefängliche Verwahrung gebracht worden, wurden sie auf die in der P. G. O. Carls V vorgeschriebene Art summarisch vernommen, ohne jedoch hiebey 25 Peitschenhiebe zu empfangen. Erst bey dem articulirten Verhör wurden dem Schönleben, wegen offenbarer Unwahrheiten und Widersprüche, welche er vorbrachte, drey Schläge mir einem Ochsenziemer, auf| Befehl der Schöpfen[1] gegeben; welches also kein Anfang der Tortur war.
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 In dem Hintergebäude, welches an Schönlebens Haus stößt, wohnte ein Schutzverwandter und Vergolder, Namens Erdmann. Seine Wohnung hatte die Aussicht und eine Thür in denjenigen kleinen Hof, woran Schönlebens dunkle Holzkammer stieß. Bey der vorgenommenen Haussuchung traff man an der mit Holz verschlichteten Wand der Schönlebischen Holzkammer eine frisch gemachte Beschädigung an, und ein Bret des heimlichen Gemaches, welches in dem kleinen Hof an die Erdmannische Wohnung stößt, fand sich losgerissen. Hieraus war bereits einiger Verdacht entstanden, daß die Casse hier durch in Erdmanns Wohnung könnte gebracht worden seyn. Erdmann wurde jedoch nicht eher eingezogen, als bis die Anzeige geschehen war, daß Kirchmeyer, ein Barbier aus der Vorstadt Gostenhof, welcher bey jedermann, der ihn kannte, im besten Rufe stand, eine eiserne Casse in Erdmanns Stube, am nächsten Morgen, nachdem der Diebstahl begangen worden, gesehen habe, welche sonst noch nie an dem Orte gestanden, und| daß er bey seinem unvermutheten Eintritt in das Zimmer (er kam an einem Tage, der nicht der gewöhnliche Barbiertag war, früh zwischen 7 und 8 Uhr) die Leute in Verlegenheit angetroffen, und man ihn habe abhalten wollen, in die Stube zu treten. Erdmann, der übrigens unbescholten und sehr arm war, wurde auf diese Anzeige den 10 Julii nebst seiner Frau eingezogen; es geschah bey ihm Haussuchung; es fand sich aber keine Spur von einer Casse; und er selbst läugnete, von der Sache das Geringste zu wissen; er behauptete sogar, den Schönleben, welcher ihm so nahe wohnte, nicht zu kennen. Kirchmeyer versicherte, als er vor das Criminalgericht gefordert wurde, eine Casse bey Erdmann gesehen zu haben, beschrieb dieselbe nach ihrer Größe und äussern Beschaffenheit eben so, wie die gestohlene ausgesehen hatte. Nun schritt man zur Specialinquisition mit Erdmann, und er wurde, nachdem er drey Wochen im Eisenverhaft gewesen, aus diesem Gefängniß über der Erde in das unterirdische Criminalgefängniß gebracht. Im Criminalamt stellte man den Erdmann nebst seiner Frau dem Kirchmeyer unter die Augen, welcher nicht nur bey seiner Aussage beharrte, sondern auch dieselbe mit einem Eid bestärkte,| ob ihm gleich vorher nicht nur die vorgeschriebene Warnung vor dem Meineid vorgelesen, sondern auch von einem der beyden Schöpfen eine erschütternde und eindringende Anrede über die Folgen seines Eides, wenn er etwas beschwören würde, das er nicht gesehen, an ihn war gehalten worden; obgleich Erdmanns Frau und dessen beyde Söhne ihn auf den Knien gebeten hatten: er solle, um Gottes willen, nicht schwören, er mache sie alle unglücklich, und sie wären unschuldig. Nach abgelegten Eid, zu welchem noch die oben bemerkten Localumstände hinzukamen, wurde Erdmann, da alle gütliche Vorstellungen fruchtlos blieben, schärfer angegriffen. Da man bey diesen Umständen ihn für den frechsten Lügner halten zu müssen glaubte, so erhielt er am ersten Tag mit einem gemeinem Ochsenziemer nicht über zwanzig Streiche, und am zweyten Tag bey 8 der erheblichsten Fragstücke, bey jedem nie mehr als fünf oder sechs Streiche. (Dieß ist zur Berichtigung der Erzählung des Correspondenten des Hn. Beckers zu bemerken, welcher ihn am ersten Tag 125, und am andern gegen 100 Streiche empfangen läßt.) Die Verhören mit Erdmann und den übrigen Inquisiten wurden fortgesetzt; aber es war kein Geständniß| zu erhalten, so vielen Schein auch die Meinung, daß die drey Inquisiten nicht unschuldig seyn könnten, für sich hatte. Erdmanns Frau, welche nie einen Schlag erhalten hat, starb im Gefängniß am innern Brande, und die Schau der verpflichteten Ärzte bestättigte, daß sie an einer Krankheit, welche nicht Folge des Arrestes war, gestorben. Ihr Mann schmachtete aber in seinem unterirdischen Kerker, welchen ihm doch der menschenfreundliche Gefängnißwärter, so weit es möglich war, zu erleichtern suchte.
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 Endlich gewann diese dunkle und höchstverwickelte Sache eine andere Gestalt. Gösser, ein Schlossermeister, der sich vorher in schlechten Umständen befunden, machte auf einmahl großen Aufwand, ließ viel Geld bey sich merken, und bezahlte Schulden; seine Frau kaufte manche Kostbarkeiten; und sein Geselle war auch mit mehr Geld, als gewöhnlich, versehen. Eben dieser Schlossermeister hatte in das Haus des Kaufmann Benkhers solche Geldcassen, wie die gestohlene war, geliefert, und erst einige Wochen vor dem Diebstahl am Schlosse der Hausthüre des Benkherischen Hauses etwas gebessert. Diese Umstände, besonders der große Aufwand, welcher so sehr in die Augen fiel,| veranlaßten die Vermuthung, daß Gößer am Cassendiebstahl Antheil habe, und verursachten, daß ihm sogar in öffentlichen Gesellschaften dieß vorgeworfen wurde. Dieß Gerücht erfuhren endlich die Schöpfen, und Gößer nebst seinem Gesellen wurden am 30 October in der Nacht in das Eisengefängniß geführt. Hier versuchte der Meister sich zu erhängen; und als er dieß nicht bewirken konnte, so gab er sich mit einem Scheermesser, das er noch bey sich verborgen hatte, zehen Schnitte über den Arm und einen Fuß, um sich zu verbluten. Nachdem ihm aber die Ausführung des Selbstmords mißlungen war, so gestand er sogleich, daß er der Dieb sey. Hiemit stimmte auch das Geständniß des Gesellen überein, und beyde versicherten, daß sie die einzigen Thäter, alle übrige angeschuldigte Personen aber unschuldig wären; daß Gößer den Diebstahl anfangs allein habe vollbringen wollen; da er aber die Casse nicht fortbringen können, noch seinen Gesellen aus dem Bette dazu gehohlt habe; daß sie die Casse zerschlagen und die Stücken in den Pegnitzfluß geworfen hätten: wo man auch noch einige Trümmer davon fand. Die drey Unschuldigen wurden nunmehr am 3ten November aus dem Gefängniß| entlassen. Um allen widrigen Folgen auf Erdmanns Gesundheit vorzubeugen, mußte man ihm seine Befreyung mit Vorsicht bekannt machen. Als man ihn aus seinem finstern Kerker, in welchem er, nach hiesiger Gewohnheit, sich niemahls in Fesseln befunden hatte, führte, um ihm seine Erlösung bekannt zu machen, glaubte er zu einem neuen Verhör gebracht zu werden, und bat auf den Knien, man möchte ihm lieber das Leben nehmen. Als ihm nun seine Schöpfen bekannt machten, daß er in Sorgen entlassen werden solle: so dankte er Gott auf den Knien für die Offenbarung seiner Unschuld. Daß er aber auf der Straße auf die Knie gefallen, und Gott seinen Dank gebracht hätte, ist, wie mich jedermann versichert, unrichtig. Daß in den Kirchen auf Veranstaltung des Raths öffentliche Dankgebete für die glückliche Offenbarung und Rettung der Unschuld angestellt worden, ist auch ungegründet. Mehrere Gesellschaften und einzelne Personen beschenkten die Losgelassenen, und besonders zeigte sich das Mitleiden und die Wohlthätigkeit meiner Landsleute am reichlichsten gegen Erdmann. Er ist bey der Obrigkeit um Erlassung der 75 fl. welche er für Schutzgeld schuldig ist, und um unentgeltliche Ertheilung| des Bürgerrechts mit einer Bittschrift eingekommen; allein, da die Sache noch nicht gänzlich geendigt ist, so konnte ihm hierauf noch keine Resolution ertheilt werden. Der Herr Oberspitalpfleger hat ihm inzwischen die Spitalkost gegeben.
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 Die Hoffnung des Correspondenten in der Teutschen Zeitung, daß unsere peinliche Gerichtsverfassung durch diese traurige Begebenheit, manche Verbesserung erhalten werde, ist allerdings gegründet. Da es bisher nicht gewöhnlich war, daß einem Inquisiten ein besonderer Defensor zugegeben wurde, so ist nunmehr die schon seit einigen Jahren in Bewegung gekommene und von den Consulenten der Stadt untersuchte Frage von Anstellung eines Defensors am 14ten December durch eine Consultation in pleno, in collegialische Untersuchung genommen, und für die Zulassung eines Defensors durch die Mehrheit der Stimmen entschieden worden. Diese Consultation wurde wegen des wichtigen Gegenstandes in Gegenwart der sechs Schöpfen gehalten, von welchen der älteste dieselbe mit einer Menschenliebe athmenden Anrede eröffnete. Noch ist eine Defensionsordnung zu entwerfen und die Person eines öffentlichen vom Staat besoldeten Defensors zu bestimmen. Es wird| also also die Versagung der Defension künftig wirklich unter unsere peinlichen Rechtsalterthümer gehören, wohin sie bereits 1784 im Journal von und für Deutschland. II St. S. 132 ist gerechnet worden.
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 Kirchmeyern ist auf Bitte seiner Verwandten bereits ein Defensor aus dem Collegio der Advocaten zugegeben worden. So gewiß es nun ist, daß er sich geirrt und getäuscht habe, so war er doch noch nicht zum Geständniß seines Irrthums zu bringen, sondern er behauptet noch immer, eine Casse in Erdmanns Wohnzimmer gesehen zu haben. Wegen seines leichtsinnig geschwornen Eides und seiner unüberlegten Anzeige wird er inzwischen von unserm ganzen Publicum verabscheut, und er dürfte es kaum wagen, nach ausgestandener Strafe wieder frey bey uns herum zu wandeln, ohne Gefahr, insultirt zu werden. Die ihm zuerkannte Strafe, und die Strafe der beyden Diebe, werde ich Ihnen zu seiner Zeit melden.



  1. Dieß sind diejenigen Rathsglieder, welche die Inquisitoren in peinlichen Fällen sind.