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also also die Versagung der Defension künftig wirklich unter unsere peinlichen Rechtsalterthümer gehören, wohin sie bereits 1784 im Journal von und für Deutschland. II St. S. 132 ist gerechnet worden.

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 Kirchmeyern ist auf Bitte seiner Verwandten bereits ein Defensor aus dem Collegio der Advocaten zugegeben worden. So gewiß es nun ist, daß er sich geirrt und getäuscht habe, so war er doch noch nicht zum Geständniß seines Irrthums zu bringen, sondern er behauptet noch immer, eine Casse in Erdmanns Wohnzimmer gesehen zu haben. Wegen seines leichtsinnig geschwornen Eides und seiner unüberlegten Anzeige wird er inzwischen von unserm ganzen Publicum verabscheut, und er dürfte es kaum wagen, nach ausgestandener Strafe wieder frey bey uns herum zu wandeln, ohne Gefahr, insultirt zu werden. Die ihm zuerkannte Strafe, und die Strafe der beyden Diebe, werde ich Ihnen zu seiner Zeit melden.




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Anonym: Merkwürdige Criminal-Geschichte in: Journal von und für Franken, Band 2. Raw, Nürnberg 1791, Seite 90. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Merkw%C3%BCrdige_Criminal-Geschichte.pdf/12&oldid=- (Version vom 1.8.2018)