Merkwürdiges fürstlich Wirzburgisches Ausschreiben von 24 Jul. 1769 an alle Pfarrer in der Wirzburgischen Diöcese

Textdaten
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Autor: Anonym
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Titel: Merkwürdiges fürstlich Wirzburgisches Ausschreiben von 24 Jul. 1769 an alle Pfarrer in der Wirzburgischen Diöcese, um Nachrichten einzuziehen, damit die relatio status Ecclesiae Herbipolensis an den Römischen Oberbischoff erstattet werden könne
Untertitel:
aus: Journal von und für Franken, Band 2, S. 78–79 (eigtl. 78–81)
Herausgeber: Johann Caspar Bundschuh, Johann Christian Siebenkees
Auflage:
Entstehungsdatum: 1769
Erscheinungsdatum: 1791
Verlag: Raw
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Erscheinungsort: Nürnberg
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Quelle: UB Bielefeld, Commons
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IV.
Merkwürdiges fürstlich Wirzburgisches Ausschreiben von 24 Jul. 1769 an alle Pfarrer in der Wirzburgischen Diöcese, um Nachrichten einzuziehen, damit die relatio status Ecclesiae Herbipolensis an den Römischen Oberbischoff erstattet werden könne.
Demnach seine Hochfürstl. Gnaden gnädigst befohlen haben: daß die Relatio status Ecclesiae| Herbipolensis Sr. Päbstlichen Heiligkeit nächstens erstattet werden solle, nun aber vorhero zu wissen vonnöthen seyn will

 1mo wie viel Pfarrhäuser, Schulen und Kirchen binnen denen letzteren 5 Jahren, und von wem, auch auf wes Kosten gebauet, und leztere consecriret worden? dann

 2do was für Beschwernus oder Hinternussen die Beförderung der Heil. Religion und die Geistl. Jurisdiction zeithero erlitten, und ob solche zum Theil verringeret oder vermehret worden, oder noch vorhanden seyen?

 3tio was einem jeden Wahl-Dechanten und Pfarrern von der Zeithero fortgeführten clösterlichen Observanz und Disciplin allenfals in seinem District bekannt seye? Wie solche in exempten und nicht exempten Clöstern durch den Termin oder Uebersetzung an der Zahl, oder sonstige Ursache gelitten? Wie auch selbige in cura animarum subsidiara sich betragen haben? Ferner

 4to wie die pfarrliche Residenz und andere seelsorgliche Pflichten wirksam erfüllet werden? Weniger nicht

 5to was für Brüderschafften oder sonstige Andachten zu einigen Seelen Nutzen, und geistlicher Aufmunterung des Volks, jedoch ohne Nachtheil des essentiellen und öffentlichen Pfarrgottesdienstes, Fortgang gewonnen haben, und noch nützlich andauren? Weiters

|  6to was sonsten für Stifftungen zur Ehr Gottes, Nachfolg deren Heiligen, Trost der Abgestorbenen, Aufnahm der Schulen, Hülf der Armen und Nothleydenden angewachsen, sonderheitlich aber

 7to was für neue Pfarreyen auch Caplaneyen errichtet worden? Und

 8vo wie durchaus die Sitten des Volks zu- oder abgenommen, besonders wie die von Frembden vormahls eingebrachten Mißbräuche und Ausgelassenheiten wiederum nach und nach verschwinden? Auch

 9no wie viele Irrende zur wahren allein seelig machenden Römisch-Katholischen Religion zurückgekehrt, oder Juden getauffet worden seyen? Endlichen und

 10mo ob öffentliche Aergernussen grassiren, und weswegen deren Verbesserung nicht habe erwürket werden können?

 Als ergehet etc. etc. Decretum Wirzburg den 24 July 1769.

Johann Caspar Barthel
Dechant zu Haug. 
J. N. Endres D. Geistl.
Rath. 
 Ein deutlicher Beweis, wie gehorsam man noch vor 21 Jahren von Seiten der| Teutschen Bischöffe gegen die Römische Curie war, und wie eifrig man sich bestrebte die Neugierde derselben zu befriedigen. Nach 1769 trifft man von dieser Nachgibigkeit keine Spur mehr an. A. des Einsend.