Textdaten
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Autor: Ernst Deecke
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Titel: Der Martensmann
Untertitel:
aus: Lübische Geschichten und Sagen, S. 86–96
Herausgeber:
Auflage: 1. Auflage
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1852
Verlag: Carl Boldemann
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Erscheinungsort: Lübeck
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Quelle: Google, Commons
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47. Der Martensmann.

1301 auf Martini-Tag kam Heinrich der Pilger, Herzog von Meklenburg, aus 28jähriger Gefangenschaft im gelobten Lande, nach Lübeck. Diese Stadt hatte seit vielen Jahren an seiner Befreiung gearbeitet, sich ihm in Rom, wo ihr Protonotär gerade zu thun hatte, höchst gefällig erwiesen, und empfing ihn jetzt mit den größten Ehren, wie im Triumph. Deß war der edle Fürst so dankbar, daß er Einem Rath und den Bürgern all das Land um Lübeck schenkte, das er von seinen Vorfahren her besessen, ihnen auch Zollfreiheit durch ganz Meklenburg verlieh, und sich nur ausbedang, daß sie zum Gedächtniß ihm alle Jahr um Martini ein Ohm so köstlichen Weins schicken möchten, wie er bei ihnen genossen. Dieß ward ihm mit Freuden zugesagt, und auch gehalten.

Seitdem fuhr alljährlich auf Martini ein gesunder, hand- und kopffester Rathsdiener, in Begleitung zweier anderen ehrbaren Männer als Zeugen, nach Schwerin. Dabei aber hatte Alles bis ins kleinste seine genau gewiesenen Wege. Man nahm einen wohl mit Eisen beschlagenen offnen, oder sogenannten Kalesch-Wagen, und vier braune, mit schwarzem Ledergeschirr und guten Hufeisen versehene muthige Rosse. Außer Lebensmitteln und [87] kleiner Münze ward ein Ohm guten Rheinweins aufgepackt und mit Stricken wohl befestigt: der Kutscher mußte vom Bock fahren. Am ersten Tage gings über Schönberg, wo zu Mittage gespeist ward, durch die kalte Herberge nach Rhena, wo man zu Nacht blieb: unter das Volk, das hier jubelnd und jauchzend zulief, wurden Aepfel, Haselnüsse und Semmelbröde ausgestreut. Am Martini-Abend traf die Gesandschaft in Schwerin ein, blieb aber bis zum folgenden Mittage in einem Gasthofe der Vorstadt, und bereitete sich leiblich; zugleich wurde das Geschirr aufs genaueste untersucht und nöthigenfalls ausgebessert, weil der geringste Mangel den Verlust des Wagens zusamt der Pferde nach sich zog.

Am Martens-Tage punkt 12 Uhr fuhr der Zug in vollem Trabe an die Stadt; aber alsbald zog die Schildwache den Schlagbaum zu, und ein Gefreiter begann ein strenges Examen, welches samt den Antworten gehörig formuliert war. Dann trat die Wache ins Gewehr; der Schlagbaum ward geöffnet; die Soldaten präsentierten vom Fuß auf, und empfingen dafür, außer gnädigem Gruß, einen Gulden Trinkgeld. Ein Unteroffizier und zwei Mann begleiteten den Wagen ins Wirthshaus, und blieben zur Sicherheit dort. Vom Thor ab nämlich strömte die Jugend, vor allem aus dem Schuster-, Riemer- und Schmiedegewerk, zusammen und rief: „Martensmann! Musmarten! Schön Marten! Hei Marten! Penningsmarken!“ [88] wofür ihr mit Aepfeln, Nüssen und kleiner Münze gedankt ward; gegen das Absteigequartier aber stellten sich allerhand lustige mit Goldpapier und anderem Zierrath verbrämte und mit großen Kuhschwänzen bewaffnete Masken auf und balsamierten sich und andere so lange ein, bis der Martensmann seine besten Säcke aufthat und Semmel, Kringel, Aepfel, Nüsse und Geld auswarf, und glücklich ins Haus gelangt war.

Danach ward durch die Dienstmagd – sonst ward Keiner angenommen – dem herzoglichen Hausvogt die Ankunft des Martensmannes vermeldet; während dieser sein Amtshabit, einen schwarzen Rock mit rothscharlachnem Mantel ohne Aermel, einen in viele Falten gelegten weißen Ringkragen, und eine runde, wohlgelockte Perüke anlegte. Auch Kutscher und Zeugen mußten sich sauber kleiden, und Wagen und Pferde höchlichst geputzt sein. Mit dem Gegenkompliment vom Hausvogt ward auch der Glockenschlag des Einzugs bestellt, gewöhnlich 3 Uhr Nachmittags.

Nachdem drei verschiedene Posten zu zwei Mann von der Schloßwache ausgestellt waren, erschien der Martensmann im Geleit der unaufhörlich schreienden Menge, unter dem Schutz seiner Wache. Er selbst saß ganz allein auf der mittleren Bank des Wagens; vor ihm der Kutscher mit langer, oft geschwenkter Peitsche; hinter ihm lag das Weinfaß; dahinter saßen die beiden Zeugen; [89] und ganz hintenauf standen zwei Hausknechte als Lakaien. Sobald er an die Schloßpforte kam, mußte der Martensmann im Fahren dem Kutscher den Hut abnehmen und vor sich hinlegen, dann entblößte er selbst samt den übrigen das ehrwürdige Haupt; in demselben Augenblick aber trat die ganze Schloßwache ins Gewehr und salutierte wie oben beschrieben: wofür mit Kopfneigen gedankt und ein Gulden verehrt ward: die Häupter blieben fortan bis zur Rückkehr unbedeckt. Nun fuhr der Kutscher links, und, in Gegenwart des Herzogs, mit seiner ganzen Ladung im vollsten Lauf zweimal rund um den Schloßhof, mußte aber mitten im Rennen plötzlich an der Hauptwache, wo Küche und Keller waren, still halten.

Während der Hausvogt mit den ihm zugeordneten Beamten und dem Amtsregistrator hervortrat, stieg der Martensmann nebst seinen Zeugen schnell aber ehrenvest vom Wagen, bezeugte seine Ehrerbietung gegen den Herzog und sprach: „Es lässet dem Durchlauchtigsten regierenden Landesherrn, Herrn u. s. w. Herzog zu Meklenburg, Fürsten zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, Grafen zu Schwerin, der Lande Rostock und Stargard Herrn, Ein Ehrenvester und Hochweiser Rath der Stadt Lübeck dero Gruß und Dienst unterthänigst vermelden, auch alle fürstliche Prosperität anwünschen, und dabei anzeigen, daß wohlgedachter Rath sich erinnert, wie an diesem Martini-Abend jährlich dem Herzoglich Meklenburgischen [90] Hause Schwerin von Einem Hochweisen Rath der Stadt Lübeck ein Ohm Rheinwein präsentieret worden; dem wohlgedachter Rath auch jetzo nachgekommen; und lässet hiemit solchen Wein aus nachbarlicher Freundschaft und guter Affection präsentieren, wünschet dabei, daß Ihro Herzogliche Durchlaucht denselben bei allem hohen Wohlsein und guter Gesundheit genießen, Eines Ehrbaren Raths der Stadt Lübeck dabei im Besten gedenken, und also nachbarliche Freundschaft, wie allemal vorhin geschehen, erhalten mögen.“

Darauf mußte der Hausvogt folgendes erwiedern: „Der Durchlauchtigste Herzog und Herr, Herr etc. regierender Herzog zu Meklenburg, Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, Graf zu Schwerin, der Lande Rostock und Stargard Herr, bedanket Sich zwar des von Einem Hochweisen Rath der Stadt Lübeck zuentbotenen Grußes halber gnädigst; es ist aber aus dem Anbringen verstanden worden, daß ein wohlgedachter Rath der Stadt Lübeck dem alten Herkommen nach keinen Rheinwein-Most, sondern Rheinwein gesandt, überdem auch, daß man diese Sendung, als geschähe sie nur aus nachbarlicher Freundschaft und Affection, an- und vorbringen lassen wollen: als kann man dagegen nicht unbeantwortet lassen, daß jährlich am Martini-Abend dem Herzoglichen Hause Schwerin von Einem Hochweisen Rath der Stadt Lübeck aus Schuldigkeit und Pflicht ein Ohm Rheinwein-Most [91] geliefert werden müsse: hätte es anjetzo auch kein Rheinwein, sondern Rheinwein-Most sein sollen. Für diesesmal will man zwar den gesandten Rheinwein nehmen, aber mit dem Bedinge, daß solches hinfüro in keine Consequenz gezogen werde, sondern nach diesem, wie Herkommens ist, von Einem Hochweisen Rath jederzeit Rheinwein-Most aus Schuldigkeit und Pflicht an dem Martini-Abend geliefert werden solle, und Ihro Herzoglichen Durchlauchten hinfüro der alten Schuldigkeit nach damit gewürdigt sein wollen. Damit aber Ihro Herzoglichen Durchlauchten habendem uralten Recht hiedurch kein Präjudiz zuwachsen möchte, so protestiere ich im Namen Ihro Herzoglichen Durchlauchten darwider öffentlich, und requiriere den gegenwärtigen Amts-Registrator als Notarium, vi officii publici, hiemit, diese interponirte Protestation ad notam zu nehmen, und der Herzoglichen Kammer deßfalls ein beglaubtes Documentum unterthänigst einzuliefern. Sonsten halte ich dafür, daß Ihro Herzoglichen Durchlauchten nicht unterlassen werden, alles, was dero Orts zu Erhaltung guter nachbarlicher Freundschaft ersprießlich ist, zu conservieren.“

Dawider sagte der Martensmann: „Ein Hochweiser Rath weiß sich nicht zu erinnern, daß Ihro Herzoglichen Durchlaucht sie irgend womit verpflichtet sein sollten; sondern ich repetiere mein voriges. Der Wein wird nicht aus Schuldigkeit, sondern aus nachbarlicher Freundschaft [92] präsentieret, derowegen ich nicht unterlassen kann, gegen das Eingewandte förmlich zu reprotestieren.“

Dem entgegnete der Hausvogt: „Ich wiederhole, daß Ein Ehrbarer Rath der Stadt Lübeck am Martini-Abend jährlich ein Ohm Rheinwein-Most aus Pflicht und Schuldigkeit senden müsse, und inhäriere dem, was ich bereits vorhin angebracht.“

Danach befahl er dem Pförtner: sowohl Wagen als Pferde mit seinen Gehülfen genau zu untersuchen, ob an Eisenwerk, Sielenzeug oder Huf auch nur der geringste Mangel zu finden sei. Denn in diesem Falle war alles verwirkt, und ward durch einen herzoglichen Kutscher sofort in den Marstall gebracht. Die Besichtigung nun übernahm die Jugend, obgleich der Pförtner seine 32 Schilling dafür erhielt, und bekroch den Wagen unten und oben, um irgend einen Mangel zu entdecken. Fand sich jedoch nichts, so stieg der Hofkellermeister empor, spündete das Faß auf, hob mit einem Stechheber ein Glas voll heraus, besah die Farbe, beroch den Duft, und kostete im dritten Tempo den Wein, füllte wieder und reichte dem Vogt und dessen Beamten, welche dann die Güte lobten. Das Faß aber ward zugeschlagen, und von den Küpern in den Hofweinkeller geschafft.

Nachdem sich nun der Martensmann gehörig beurlaubt, und dagegen zu einer vergnügten Abendmahlzeit eingeladen war, stieg er samt den Seinigen wieder auf, [93] und so ging es zum drittenmal um den Schloßplatz, wobei abermals Geld gestreut ward; die Häupter wurden wieder bedeckt, und man fuhr mit leichterem Herzen an der abermals salutierenden Wache vorüber ins Quartier zurück. Von da wurden, wohlhergebrachter Gewohnheit nach, durch das Gesinde dem Hausvogt, dem Küchenmeister, dem Amtsregistrator und dem Kellermeister, jeglichem ein guter Käse von 12 , ein Lübisches Strumpfbrot, ein dergleichen Halbmond, ein Bund rigischer Bütt und ein Bund Böcklinge, jedes zu 1 , und 4 Citronen gesandt. Die Zeit bis zum Abend war Besuchen in der Stadt gewidmet: gegen 7 Uhr jedoch erschien der Amtspförtner, einen tüchtigen Commandostab in der Rechten, und eine (bloß zu diesem Gebrauch bestimmte) 3 Fuß hohe, aus hundert Hornscheiben zusammengesetzte, stark mit Messing beschlagene Laterne von 4 Lichtern in der Linken, und geleitete im feierlichen Zuge die ganze Gesellschaft zum Abendschmause. Die Wache auf dem Schloßhofe salutierte nun ohne Gewehr; im Speisezimmer neben der Küchenstube fanden sich der Hausvogt samt seinen Assistenten, Küchenmeister, Kellermeister, Kastellan, Schloßgärtner und mehrere Gäste ein; auch stand in einer Ecke ein Bett mit Nachtmütze, Geschirr und Handtuch, wovon jedoch, bei Vermeidung harter Strafe, niemand etwas gebrauchen durfte. Der Pförtner verwahrte die Laterne, und lud dann zur Tafel. Obenan saß hier [94] der Hausvogt, links neben ihm der Martensmann mit Zeugen, rechts die Beamten, die übrigen Gäste nach Gefallen; an einem besondern Tisch neben der Schenke Kutscher und Lakaien; vor der Thür allein am Tisch der Pförtner, welcher nebenher mit seinem Stabe unter den Zuschauern Ruhe erhalten mußte, was ihm jedoch von allen Seiten so erschwert ward, daß er mit Mühe die ihm gereichten Speisen genießen konnte.

Die Tafel war jederzeit gleichmäßig eingerichtet, auch der Küchenzettel immer derselbe. Im ersten Gange brachte man 2 Schüsseln mit Weinsuppe, 2 mit 24 Rindfleisch, 2 mit Pasteten von Kalbfleisch, 2 mit gekochtem Gänsefleisch, 2 mit Hühnerfrikassee von 12 Hühnern, 2 mit Fischen. Den zweiten Gang bildeten 2 Schüsseln mit Braten von Hirschziemer und Hirschkeule, 2 mit Salat oder Blumenkohl, 2 mit Gänsebraten, 2 mit Torten, 2 mit Gebackenem, 2 mit Krebsen. Endlich wurden beim dritten Gang 2 Schüsseln mit Confekt, 2 mit Zuckerpletten, 2 mit Honigkuchen, und je eine Schüssel mit Mandeln, Rosienen, Aepfeln, Wallnüssen, auch Haselnüssen aufgetragen.

Getrunken wurde nur guter Franzwein, und zwar aus sogenannten Fleuten, trichterförmigen Gläsern ohne Fuß, die etwa ein Achtel faßten, aber jedesmal geleert und auf den Tisch umgestürzt wurden. Erschien lübscher- oder schwerinischer Seits Einer zum erstenmale, so ward [95] ihm ein Willkomm zugebracht, welcher 5 Flaschen an Wein oder Bier faßte, wobei der Fremde wählen, sich auch zwei Gevattern erbitten durfte, nur daß stehenden Fußes ausgetrunken ward. Der Hausvogt, welcher den Humpen „auf des Durchlauchtigen regierenden Herzogs von Meklenburg Gesundheit und dieses Hauses Gerechtigkeit“ gereicht, fragte nach dem Austrinken den Neuling: ob ihm nun Gnade widerfahren und Recht geschehen sei? Die Antwort war: „es ist mir Gnade widerfahren, und Recht geschehn; ich bedanke mich auch deßhalb bestens.“

Diese Ceremonie ward jedoch erst nach den üblichen Gesundheiten vorgenommen, d. h. nachdem beim Vorlegen der Fische die Fleuten auf das hohe Wohlsein des regierenden Landesherrn, und auf das der übrigen fürstlichen Personen nach der Reihe, geleert waren. Dazu durfte jedoch kein Gevatter erbeten werden.

Um 10 oder 11 Uhr erhob sich die Gesellschaft und brachte, unter dem Geleit der großen Laterne, den Martensmann nach Hause, wo jedoch, alter Pflicht und Schuldigkeit gemäß, Thee, Kaffee, Punsch und guter alter Rheinwein, so viel noch jeder vermochte, einige Stunden lang genossen ward.

Morgens darauf nach 10 Uhr lud der Pförtner den Martensmann und die Zeugen zum Frühstück, wo sich die Gäste, jedoch ohne Kutscher und Lakaien, wiederfanden. [96] Nun brachte man im ersten Gange 2 Schüsseln mit Eierpasteten, 2 mit Heringssalat, 2 mit Ragout von braungekochtem Wild, 2 mit Kalbfleischpasteten, 2 mit Rindfleisch, 2 mit Fischen; den zweiten Gang bildeten eine Schüssel mit Ziemer oder Keuler, eine mit Gänsebraten, 2 mit Torten, 2 mit Gebackenem, 2 mit Krebsen, 2 mit Salat, 2 mit anderem Gemüse; der dritte Gang war dem des vorigen Abends gleich: auch der Wein war derselbe. Zum Schluß trank der Martensmann auf „das gute Vernehmen zwischen dem Hause Meklenburg und der Stadt Lübeck.“ Die Gesellschaft geleitete ihn danach wieder in seine Herberge, und ward mit Kaffee und Wein so lange regaliert, bis der Wagen vorfuhr.

Unterdessen wurden aus der Hofküche dem Hausvogt eine Torte, eine Gans und eine Hirschkeule, dem Kellermeister, dem Registrator und der Altenfrau jeglichem eine Gans und eine Torte, dem Martensmann aber zur Reise eine kalte Wildpretpastete, eine Torte, ein kalter Gänse- und ein kalter Schweinebraten und zwei Scheffel Hafer geschickt. Für seine Obrigkeit ward ihm besonders ein Rehbock oder Wildschwein mitgegeben; auch erhielt er ein altes Markstück, den sogenannten Martensgulden. Seine Zeche ward vom Hofe berichtigt. Nachmittags 2 Uhr präcise geschah die Rückfahrt nach Lübeck.

Bemerkung

[390] (Mündlich und gedruckt; fehlt aber in den Chroniken.)